2.Klausur aus Unternehmensrecht / Uhr

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1 Nachname: Vorname: Curriculum 2011 Curriculum 2014 Punkte: /18 2.Klausur aus Unternehmensrecht / Uhr Schreiben Sie die Antworten in die dafür vorgesehenen Freiräume! Bitte B E G R Ü N D E N (!!!) Sie Ihre Antworten! O /1 Stummer (Di, ) O /2 Tuder (Mi, ) O /3 Mazal (Do, ) O /4 Fuhrmann (Mi, ) 1.) Die ThyssenKrupp Metall AG mit Sitz in Essen (Deutschland) liefert der STRABAG AG mit Sitz in Salzburg hochfesten Leichtbaustahl für ein neues Bauprojekt in der Schweiz. Nach der Ablieferung der Ware wurde jedoch festgestellt, dass diese nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist und daher nicht verwendet werden kann. Die STRABAG AG beruft sich auf das UN-Kaufrecht und möchte Schadenersatzansprüche geltend machen. Klären Sie aufgrund des hier vorliegenden Sachverhalts nun folgende Fragen! a) Welche Voraussetzung des allgemeinen Schadenersatzrechts muss bei der Verletzung einer vertraglichen Pflicht im Rahmen des UN-Kaufrechts nicht vorliegen? b) Für welche Schäden wird im UN-Kaufrecht nicht gehaftet? c) Welchen Schaden hat der in Anspruch genommene Schädiger grundsätzlich zu ersetzen?

2 d) Wie kann sich der Schädiger hier von seiner Schadenersatzpflicht befreien? 2.) Da sich kein geeigneter Nachfolger für sein Unternehmen findet, verkauft Anton Kersch sein von ihm aufgebautes Unternehmen (Kersch Automobile e.u.) an die KTM Sportmotorcycle GmbH. Im Kaufvertrag vom wird vereinbart, dass die KTM Sportmotorcycle GmbH nicht für bestehende Altverbindlichkeiten haften soll. Dieser Haftungsausschluss wird am in der Wiener Zeitung publiziert. Lösen Sie anhand des hier vorliegenden Sachverhalts folgende Fragen! Begründen Sie ausführlich! a) Welche rechtliche Konstruktion ist hier angesprochen und welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen? b) Hat der zwischen den Vertragsparteien beabsichtigte Haftungsausschluss für Altverbindlichkeiten Außenwirkung erlangt und welche Folge hätte diese? Erklären Sie genau! 2

3 c) Durch welche weitere Bestimmung könnte die KTM Sportmotorcycle GmbH bei Vorliegen eines wirksamen Haftungsausschlusses noch in Anspruch genommen werden und warum? d) Die Hubert Öttinger Autozubehör GmbH möchte als Gläubiger der Kersch Automobile e.u., dass ihr Vertragsverhältnis weiterhin mit dieser bestehen bleibt und nicht auf die KTM Sportmotorcycle GmbH übergeht. Welche Möglichkeit steht hier dem Gläubiger zur Verfügung und was gilt es in diesem Zusammenhang alles zu beachten? 3. a) Welche 2 Möglichkeiten bestehen grundsätzlich für die Verwertung einer nach UGB zurückbehaltenen Sache? b) Welche dieser Möglichkeiten ist beim Notzurückbehaltungsrecht nach 370 UGB nicht möglich und warum? 3

4 4.) Die Einzelunternehmerin Tina betreibt eine Boutique in Innsbruck. Um den hohen Ansprüchen ihrer Kunden gerecht zu werden, erwirbt sie von der Snob-Paradies GmbH am Kaschmir-Pullover zu einem Preis von 2.500,-, wobei als Liefertermin der vereinbart wird. Die 2.500,- begleicht Tina sofort. Da an diesem Tag die Boutique von Tina sehr gut besucht ist, weist sie den Mitarbeiter der Snob-Paradies GmbH an, die Ware direkt in ihr Lager zu bringen, ohne das es zu einer Begutachtung der Ware durch Tina kommt. 4 Wochen später gelingt es Tina schließlich in einem ruhigen Moment die Kaschmir-Pullover zu überprüfen. Entsetzt stellt sie fest, dass diese grobflächige Verfärbungen aufweisen. Dieser Umstand, der bereits bei Übergabe der Ware vorhanden gewesen ist, hätte ihr bei ordnungsgemäßer Untersuchung der Pullover auffallen müssen. Unverzüglich wendet sich Tina an die Snob-Paradies GmbH und fordert Gewährleistung. Die Snob-Paradies GmbH weigert sich jedoch mit dem Argument, Tina hätte den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt. Tina wiederrum beruft sich auf ein Schreiben, dass sie am an die Snob-Paradies GmbH versendet hat und das folgenden Inhalt birgt: Hiermit rüge ich jegliche Mängel die die Lieferung der Snob-Paradies GmbH vom aufweist Wie beurteilen Sie Tinas Chancen erfolgreich Gewährleistung geltend zu machen? /3 5.) Nennen Sie 2 Unterschiede zwischen Handlungsvollmacht und Prokura! 4

5 6.) Die Immobilien-Hauser GmbH betreibt österreichweit Handel mit Immobilien. Am wird Peter ordnungsgemäß zum Prokuristen der Immobilien-Hauser GmbH bestellt. Eine über die Prokura hinausgehende Vertretungsmacht wird Peter nicht eingeräumt. Zudem wird vereinbart, dass Peter vor Erwerb eines Grundstückes, die einzige Geschäftsführerin Bettina der Immobilien-Hauser GmbH zu informieren hat. a) Bereits am erwirbt Peter im Namen der Immobilien-Hauser GmbH unter Einhaltung aller Formvorschriften ein Grundstück am Linzer Stadtrand von Charlotte, zu einem ausgesprochen guten Preis. Die Geschäftsführerin Bettina hat Peter allerdings vorab nicht informiert, da er der Meinung war schnell zuschlagen zu müssen. Muss die Immobilien-Hauser GmbH das Geschäft dennoch gegen sich gelten lassen?,5 b) Da Peter mit der Vertretung zusehends überfordert ist, überlegt er eine weitere Person ins Boot zu holen und seinem Freund Xaver die Prokura zu erteilen. Ist das möglich? c) Peter ist mittlerweile so ausgebrannt, dass er das Unternehmen der Immobilien- Hauser GmbH veräußern möchte. Deckt seine Vertretungsmacht ein derartiges Geschäft? 5

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