Aktuelle Informationen zur. Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand 17. Dezember 2004
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- Busso Lichtenberg
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1 Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand 17. Dezember 2004
2 Kurzer Überblick Warum eine Neugestaltung des Tarifrechts öd? Wie geht der Prozess zur Neugestaltung des Tarifrecht öd weiter und was ist der aktuelle Stand der Gespräche? Welche Auswirkungen hat die Neugestaltung auf die Tarifrunde 2005? 2
3 Ausgangslage Tarifrecht Öffentlicher Dienst Anforderungen an das Tarifrecht haben sich erheblich verändert Staatliche Dienstleistungen unterliegen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz Tarifflucht großer Bereiche im öffentlichen Dienst Erosionsprozess bei den Arbeitgeberverbänden unterschiedliche Regelungen für Angestellte und Arbeiter/ Arbeiterinnen Tarifrunden seit Beginn der 90er Jahre sind geprägt von Abwehrkämpfen gegenüber Verschlechterungen 3
4 4
5 Vorgeschichte der Neugestaltung öd 1994 Beschluss Tarifpolitisches Programm ÖTV und DAG 1997 Beschluss Tarifpolitisches Programm der ÖTV 11/2001 Beschluss der BTK zur Bildung einer Modernisierungskommission zur grundlegenden Modernisierung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes 04/2002 Beschluss der BTK Abschluss Prozessvereinbarung 01/2003 im Rahmen des Abschlusses der Tarifrunde Prozessvereinbarung für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (TVöD) 05./ Beschluss der BTK zu Zielen und Verfahren des Prozesses zur Neugestaltung des Tarifrechts 5
6 Ziele der Neugestaltung Schaffung eines einheitlichen, überschaubaren und nachvollziehbaren Tarifrechts für Angestellte und Arbeiter/Arbeiterinnen bei Bund, Länder und Gemeinden in West und Ost; diskriminierungsfreies Tarifrecht; Erhöhung der Attraktivität des Tarifrechts auch für jüngere Beschäftigte; Vereinbarkeit von Beruf, Familie und privaten Interessen; zukunftsorientierte Gestaltung des Eingruppierungsrechts; keine Verweisung im Tarifvertrag auf beamtenrechtliche Vorschriften Erhalt der Flächenwirkung des Tarifvertrages Erhalt unserer Durchsetzungsfähigkeit in Tarifauseinandersetzungen 6
7 Ergebnisse Arbeitszeit - keine Arbeitszeitverlängerung - Ausgleichszeitraum bis zu 1 Jahr - Pausen bei Wechselschicht = Arbeitszeit Ausnahme Krankenhäuser - Feiertage: Vorwegabzug 7
8 Ergebnisse Arbeitszeit - Überstunden: Ende folgende Woche Ausnahme Schicht und Wechselschicht - Möglichkeit: Freizeit statt Bezahlung (Faktorisierung) - z. Zt. Prüfung des Bedarfes für Sonderregelungen - Hausmeister/Schulhausmeister ist Regelung erfolgt 8
9 Ergebnisse Arbeitszeit - Tarifierung flexiblerer Arbeitszeitformen Arbeitszeitkorridore Rahmenarbeitszeit nicht bei Schicht und Wechselschicht - Arbeitszeitkonten für mehr Souveränität positive Regelung bei Erkrankung während Entnahme - Ausgestaltung: einvernehmliche Dienstvereinbarung (PR) oder Betriebsvereinbarung 9
10 Zielsetzung: diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht - EU-konform, - Bezahlung soll an der auszuübenden Tätigkeit ansetzen, - Anforderungen wie Qualifikation, Verantwortung, soziale Kompetenz...sind vorab zu definieren, - einheitlicher Bewertungsmaßstab (Alle Tätigkeiten sind nach denselben Kriterien zu bewerten) - Transparenz (Heraushebungen von einer Entgeltgruppe zur nächsten müssen logisch und nachvollziehbar sein) - Alle Anforderungen und Belastungen einer Tätigkeit sind zu erfassen 10
11 Ergebnisse Eingruppierung - Schaffung einer bundesweiten (Rahmen)- Regelung - 15 Entgeltgruppen - Bestimmung der Eckeingruppierungen - Wegfall der Bewährungs- und Zeitaufstiege - Diskriminierungsfreiheit Inkrafttreten voraussichtlich
12 Ergebnisse Eck-Eingruppierungen E 1 E 4: un-/ angelernte Tätigkeiten und Ausbildungen unter 3-jährig ab E 5: 3-jährige Ausbildung ab E 9: Fachhochschulabschluss/Bachelor ab E 13: wissenschaft. Hochschulabschluss/ Master 12
13 Grundsatzeinigung zur Eckeingruppierung 1. Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren voraussetzen. (Dem BBiG stehen die entsprechenden Bestimmungen der HandwO gleich. Die Ausbildungsvoraussetzungen gelten durch den erfolgreichen Abschluss der Ersten Prüfung oder des Verwaltungslehrgangs I als erfüllt.) sowie 2. Beschäftigte, die ohne diese Ausbildung aufgrund entsprechender Fähigkeiten diese oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben Protokollerklärung zu Ziffer 1: Die mindestens zweieinhalbjährigen Ausbildungen nach altem Recht sind gleichgestellt. 13
14 Ergebnisse Entgelt/Leistung - 6 Erfahrungs-(Entwicklungs-)stufen E2 - E15 Stufe 1: ohne Erfahrung, längstens für ein Jahr Stufe 2: nach einem Jahr Stufe 3: nach weiteren 2 Jahren Stufe 4: nach weiteren 3 Jahren Stufe 5: nach weiteren 4 Jahren Stufe 6: nach weiteren 5 Jahren (= Endstufe nach 15 Jahren) - Einbau Orts- und Sozialzuschläge - Kinderzuschläge als Besitzstandsregelung - Vergleich zum jetzigen Einkommen über Lebenserwerbseinkommen 14
15 neue Entgeltgruppe 1 Ausschließlichkeitskatalog Stufe Stufe (Lebenserwerbseinkommen) Überleitung mind. in EG 2 Stufe 2 EG 1 setzt Rahmen für untere Grenze der Outsourcingbereiche für an- ungelernte Tätigkeiten der EG
16 Struktur der Eingruppierung Entgeltgruppe Niveau Grundentgelt Entwicklungsstufen Universität/ Master FH-Abschluss/ Bachelor 8 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 nach 1 Jahr* nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren , , , , , , , , , , , , jährige Ausbildung , , , , , , , ,00 16
17 Überleitung in die neue EG 5 (mind. Stufe 2) Arbeiter/-innen: LGr 4 mit Aufstieg nach LGr 5 und 5a LGr 5 originär mit Aufstieg nach LGr 5a vorhandene Aufsteiger/-innen in LGr 5 und 5a Angestellte: BAT VII originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT VIb vorhandene Aufsteiger/-innen aus BAT VIII BAT VIII (mit 3-jähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit nach In-Kraft-Treten neuer Entgeltordnung) 17
18 Überleitung in die neue EG 6 (mind. Stufe 2) Arbeiter/-innen: LGr 5 originär mit Aufstieg nach 6 und 6a LGr 6 mit Aufstieg nach 6a vorhandene Aufsteiger/-innen in LGr 6 und 6a Angestellte: BAT VIb originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT Vc vorhandene Aufsteiger/-innen aus BAT VII 18
19 Überleitung in die neue EG 7 (mind. Stufe 2) Arbeiter/-innen: LGr 6 originär mit Aufstieg nach 7, 7a LGr 7 originär mit Aufstieg nach 7a vorhandene Aufsteiger/-innen in LGr 7, 7a Keine Zuordnung für Angestellte 19
20 Überleitung in die neue EG 8 (mind. Stufe 2) Arbeiter/-innen: LGr 7 originär mit Aufstieg nach LGr 8, 8a (VKA) LGr 8 originär mit Aufstieg nach LGr 8a vorhandene Aufsteiger/-innen in LGr 8 (VKA) und 8a Angestellte: BAT Vc originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT Vb vorhandene Aufsteiger/-innen aus BAT VIb nach Vc 20
21 Überleitung in die neue EG 9 (mind. Stufe 2) Arbeiter/-innen: Bislang keine Zuordnung Angestellte: BAT Vb originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT Vb vorhandene Aufsteiger/-innen aus BAT Vc originär BAT Vb/Va mit FH- oder gleichgestelltem Abschluss und entsprechender Tätigkeit 21
22 Überleitung in die Tabellenstufen Grundsätzlich Überführung mit derzeitigem persönlichen Entgelt in individuelle Zwischenstufe Persönliches Entgelt Arbeiter/-innen Monatstabellenlohn Angestellte Grundvergütung, Ortszuschlagsstufe 1 oder 2 (wenn beide im ö.d. Unterschiedsbetrag Stufe 1-Stufe 2 hälftig), allgemeine Zulage 22
23 Nach 5 Jahren Individuelle Endstufe Nach 2 Jahren Stufe 6 Nach 4 Jahren Nach 2 Jahren Stufe 5 Individuelle Zwischenstufe Entgelte höher als die Stufe 6 Nach 3 Jahren Nach 2 Jahren Stufe 4 Individuelle Zwischenstufe Entgelte zwischen Stufen 5 und 6 Stufe 3 Individuelle Zwischenstufe Entgelte zwischen Stufen 4 und 5 Erste Stufensteigerung nach Überleitung Reguläre Stufensteigerungen 23 Entgelte zwischen Stufen 3 und 4
24 Nach 2 Jahren Stufe 3 Stufe 1 Stufe 2 Individuelle Zwischenstufe Alte Entgelte die höher als Stufe % Differenz zu Stufe 3 sind Keine Zuordnung Alle Entgelte die unter dem Betrag Stufe 2 liegen Alte Entgelte die niedriger oder gleich mit Stufe % Differenz zu Stufe 3 sind 24
25 Überleitung Tätigkeits-, Bewährungsaufstiege Bei weniger als hälftiger Erfüllung der Zeitdauer am Stichtag: Keine Berücksichtigung Bei mindestens hälftiger Erfüllung der Zeitdauer am Stichtag: Höhergruppierung nach Ablauf der Restzeit als reiner Zeitaufstieg Bei doppelten Aufstieg: Hälftige Erfüllung der Gesamtzeit reicht aus 25
26 Ergebnisse Entgelt/Leistung - Leistungs-/Ertragsorientierung Start-Zielmodell Beginn 2006 mit 2% Finanzierung aus Lohnrunden, Rückflüssen aus Besitzstand und Veränderungen heutiger Entgelte (Start) Zielgröße 8% Auszahlungspflicht Rahmenregelung zur betriebl. Ausgestaltung 26
27 Weitere Ergebnisse Allgemeiner Teil - Mantel Probezeit (6 Monate, es sei denn es ist eine kürzere Zeit vereinbart) Personalakten (Recht auf Einsicht) Nebentätigkeit (Anzeige beim AG) Zeugnis (Endzeugnis,Zwischenzeugnis, vorläufiges Zeugnis) Versetzung/ Zuweisung/ Abordnung Personalgestellung Qualifizierung Arbeitszeit Führung auf Probe Führung auf Zeit 27
28 Klärungsbedarf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Entgeltsicherung bei Leistungsminderung Beendigung von Arbeitsverhältnissen Härte- und Notfallregelungen / Rationalisierungsschutz Besitzstand-/Vertrauensschutz Regelungen für Auszubildende Regelungen für Teilzeitkräfte 28
29 Beschluss der Bundestarifkommission Weiterführung des Prozesses Erneute Bewertung der Ergebnisse im Januar Keine Abkoppelung von allg. Einkommensentwicklung Für Sparten-TV eine Erhöhung der Tabellensätze im Rahmen der allgemeinen Lohnerhöhungen Unterstützung der Beamten in ihren Forderungen Übernahme der Auszubildenden für mind. 1 Jahr 29
30 Was ist noch wichtig? Weitere Termine für die Tarifrunde 2005: - Sitzung Bundestarifkommission Januar 2005 Gesamtausgangslage: - Schwieriges Umfeld - Arbeitgeber werden Einsparungen einfordern - Arbeitgeber werden verlängerte Arbeitszeiten fordern - Die Neugestaltung wird Schwerpunkt der Tarifrunde sein Das bedeutet nach wie vor: - Abschluss Prozess Neugestaltung - keine Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung - Entgelterhöhung Sparten-TV 30
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