Aktuelle Informationen zur. Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand 17. Dezember 2004

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelle Informationen zur. Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand 17. Dezember 2004"

Transkript

1 Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand 17. Dezember 2004

2 Kurzer Überblick Warum eine Neugestaltung des Tarifrechts öd? Wie geht der Prozess zur Neugestaltung des Tarifrecht öd weiter und was ist der aktuelle Stand der Gespräche? Welche Auswirkungen hat die Neugestaltung auf die Tarifrunde 2005? 2

3 Ausgangslage Tarifrecht Öffentlicher Dienst Anforderungen an das Tarifrecht haben sich erheblich verändert Staatliche Dienstleistungen unterliegen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz Tarifflucht großer Bereiche im öffentlichen Dienst Erosionsprozess bei den Arbeitgeberverbänden unterschiedliche Regelungen für Angestellte und Arbeiter/ Arbeiterinnen Tarifrunden seit Beginn der 90er Jahre sind geprägt von Abwehrkämpfen gegenüber Verschlechterungen 3

4 4

5 Vorgeschichte der Neugestaltung öd 1994 Beschluss Tarifpolitisches Programm ÖTV und DAG 1997 Beschluss Tarifpolitisches Programm der ÖTV 11/2001 Beschluss der BTK zur Bildung einer Modernisierungskommission zur grundlegenden Modernisierung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes 04/2002 Beschluss der BTK Abschluss Prozessvereinbarung 01/2003 im Rahmen des Abschlusses der Tarifrunde Prozessvereinbarung für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (TVöD) 05./ Beschluss der BTK zu Zielen und Verfahren des Prozesses zur Neugestaltung des Tarifrechts 5

6 Ziele der Neugestaltung Schaffung eines einheitlichen, überschaubaren und nachvollziehbaren Tarifrechts für Angestellte und Arbeiter/Arbeiterinnen bei Bund, Länder und Gemeinden in West und Ost; diskriminierungsfreies Tarifrecht; Erhöhung der Attraktivität des Tarifrechts auch für jüngere Beschäftigte; Vereinbarkeit von Beruf, Familie und privaten Interessen; zukunftsorientierte Gestaltung des Eingruppierungsrechts; keine Verweisung im Tarifvertrag auf beamtenrechtliche Vorschriften Erhalt der Flächenwirkung des Tarifvertrages Erhalt unserer Durchsetzungsfähigkeit in Tarifauseinandersetzungen 6

7 Ergebnisse Arbeitszeit - keine Arbeitszeitverlängerung - Ausgleichszeitraum bis zu 1 Jahr - Pausen bei Wechselschicht = Arbeitszeit Ausnahme Krankenhäuser - Feiertage: Vorwegabzug 7

8 Ergebnisse Arbeitszeit - Überstunden: Ende folgende Woche Ausnahme Schicht und Wechselschicht - Möglichkeit: Freizeit statt Bezahlung (Faktorisierung) - z. Zt. Prüfung des Bedarfes für Sonderregelungen - Hausmeister/Schulhausmeister ist Regelung erfolgt 8

9 Ergebnisse Arbeitszeit - Tarifierung flexiblerer Arbeitszeitformen Arbeitszeitkorridore Rahmenarbeitszeit nicht bei Schicht und Wechselschicht - Arbeitszeitkonten für mehr Souveränität positive Regelung bei Erkrankung während Entnahme - Ausgestaltung: einvernehmliche Dienstvereinbarung (PR) oder Betriebsvereinbarung 9

10 Zielsetzung: diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht - EU-konform, - Bezahlung soll an der auszuübenden Tätigkeit ansetzen, - Anforderungen wie Qualifikation, Verantwortung, soziale Kompetenz...sind vorab zu definieren, - einheitlicher Bewertungsmaßstab (Alle Tätigkeiten sind nach denselben Kriterien zu bewerten) - Transparenz (Heraushebungen von einer Entgeltgruppe zur nächsten müssen logisch und nachvollziehbar sein) - Alle Anforderungen und Belastungen einer Tätigkeit sind zu erfassen 10

11 Ergebnisse Eingruppierung - Schaffung einer bundesweiten (Rahmen)- Regelung - 15 Entgeltgruppen - Bestimmung der Eckeingruppierungen - Wegfall der Bewährungs- und Zeitaufstiege - Diskriminierungsfreiheit Inkrafttreten voraussichtlich

12 Ergebnisse Eck-Eingruppierungen E 1 E 4: un-/ angelernte Tätigkeiten und Ausbildungen unter 3-jährig ab E 5: 3-jährige Ausbildung ab E 9: Fachhochschulabschluss/Bachelor ab E 13: wissenschaft. Hochschulabschluss/ Master 12

13 Grundsatzeinigung zur Eckeingruppierung 1. Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren voraussetzen. (Dem BBiG stehen die entsprechenden Bestimmungen der HandwO gleich. Die Ausbildungsvoraussetzungen gelten durch den erfolgreichen Abschluss der Ersten Prüfung oder des Verwaltungslehrgangs I als erfüllt.) sowie 2. Beschäftigte, die ohne diese Ausbildung aufgrund entsprechender Fähigkeiten diese oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben Protokollerklärung zu Ziffer 1: Die mindestens zweieinhalbjährigen Ausbildungen nach altem Recht sind gleichgestellt. 13

14 Ergebnisse Entgelt/Leistung - 6 Erfahrungs-(Entwicklungs-)stufen E2 - E15 Stufe 1: ohne Erfahrung, längstens für ein Jahr Stufe 2: nach einem Jahr Stufe 3: nach weiteren 2 Jahren Stufe 4: nach weiteren 3 Jahren Stufe 5: nach weiteren 4 Jahren Stufe 6: nach weiteren 5 Jahren (= Endstufe nach 15 Jahren) - Einbau Orts- und Sozialzuschläge - Kinderzuschläge als Besitzstandsregelung - Vergleich zum jetzigen Einkommen über Lebenserwerbseinkommen 14

15 neue Entgeltgruppe 1 Ausschließlichkeitskatalog Stufe Stufe (Lebenserwerbseinkommen) Überleitung mind. in EG 2 Stufe 2 EG 1 setzt Rahmen für untere Grenze der Outsourcingbereiche für an- ungelernte Tätigkeiten der EG

16 Struktur der Eingruppierung Entgeltgruppe Niveau Grundentgelt Entwicklungsstufen Universität/ Master FH-Abschluss/ Bachelor 8 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 nach 1 Jahr* nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren , , , , , , , , , , , , jährige Ausbildung , , , , , , , ,00 16

17 Überleitung in die neue EG 5 (mind. Stufe 2) Arbeiter/-innen: LGr 4 mit Aufstieg nach LGr 5 und 5a LGr 5 originär mit Aufstieg nach LGr 5a vorhandene Aufsteiger/-innen in LGr 5 und 5a Angestellte: BAT VII originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT VIb vorhandene Aufsteiger/-innen aus BAT VIII BAT VIII (mit 3-jähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit nach In-Kraft-Treten neuer Entgeltordnung) 17

18 Überleitung in die neue EG 6 (mind. Stufe 2) Arbeiter/-innen: LGr 5 originär mit Aufstieg nach 6 und 6a LGr 6 mit Aufstieg nach 6a vorhandene Aufsteiger/-innen in LGr 6 und 6a Angestellte: BAT VIb originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT Vc vorhandene Aufsteiger/-innen aus BAT VII 18

19 Überleitung in die neue EG 7 (mind. Stufe 2) Arbeiter/-innen: LGr 6 originär mit Aufstieg nach 7, 7a LGr 7 originär mit Aufstieg nach 7a vorhandene Aufsteiger/-innen in LGr 7, 7a Keine Zuordnung für Angestellte 19

20 Überleitung in die neue EG 8 (mind. Stufe 2) Arbeiter/-innen: LGr 7 originär mit Aufstieg nach LGr 8, 8a (VKA) LGr 8 originär mit Aufstieg nach LGr 8a vorhandene Aufsteiger/-innen in LGr 8 (VKA) und 8a Angestellte: BAT Vc originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT Vb vorhandene Aufsteiger/-innen aus BAT VIb nach Vc 20

21 Überleitung in die neue EG 9 (mind. Stufe 2) Arbeiter/-innen: Bislang keine Zuordnung Angestellte: BAT Vb originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT Vb vorhandene Aufsteiger/-innen aus BAT Vc originär BAT Vb/Va mit FH- oder gleichgestelltem Abschluss und entsprechender Tätigkeit 21

22 Überleitung in die Tabellenstufen Grundsätzlich Überführung mit derzeitigem persönlichen Entgelt in individuelle Zwischenstufe Persönliches Entgelt Arbeiter/-innen Monatstabellenlohn Angestellte Grundvergütung, Ortszuschlagsstufe 1 oder 2 (wenn beide im ö.d. Unterschiedsbetrag Stufe 1-Stufe 2 hälftig), allgemeine Zulage 22

23 Nach 5 Jahren Individuelle Endstufe Nach 2 Jahren Stufe 6 Nach 4 Jahren Nach 2 Jahren Stufe 5 Individuelle Zwischenstufe Entgelte höher als die Stufe 6 Nach 3 Jahren Nach 2 Jahren Stufe 4 Individuelle Zwischenstufe Entgelte zwischen Stufen 5 und 6 Stufe 3 Individuelle Zwischenstufe Entgelte zwischen Stufen 4 und 5 Erste Stufensteigerung nach Überleitung Reguläre Stufensteigerungen 23 Entgelte zwischen Stufen 3 und 4

24 Nach 2 Jahren Stufe 3 Stufe 1 Stufe 2 Individuelle Zwischenstufe Alte Entgelte die höher als Stufe % Differenz zu Stufe 3 sind Keine Zuordnung Alle Entgelte die unter dem Betrag Stufe 2 liegen Alte Entgelte die niedriger oder gleich mit Stufe % Differenz zu Stufe 3 sind 24

25 Überleitung Tätigkeits-, Bewährungsaufstiege Bei weniger als hälftiger Erfüllung der Zeitdauer am Stichtag: Keine Berücksichtigung Bei mindestens hälftiger Erfüllung der Zeitdauer am Stichtag: Höhergruppierung nach Ablauf der Restzeit als reiner Zeitaufstieg Bei doppelten Aufstieg: Hälftige Erfüllung der Gesamtzeit reicht aus 25

26 Ergebnisse Entgelt/Leistung - Leistungs-/Ertragsorientierung Start-Zielmodell Beginn 2006 mit 2% Finanzierung aus Lohnrunden, Rückflüssen aus Besitzstand und Veränderungen heutiger Entgelte (Start) Zielgröße 8% Auszahlungspflicht Rahmenregelung zur betriebl. Ausgestaltung 26

27 Weitere Ergebnisse Allgemeiner Teil - Mantel Probezeit (6 Monate, es sei denn es ist eine kürzere Zeit vereinbart) Personalakten (Recht auf Einsicht) Nebentätigkeit (Anzeige beim AG) Zeugnis (Endzeugnis,Zwischenzeugnis, vorläufiges Zeugnis) Versetzung/ Zuweisung/ Abordnung Personalgestellung Qualifizierung Arbeitszeit Führung auf Probe Führung auf Zeit 27

28 Klärungsbedarf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Entgeltsicherung bei Leistungsminderung Beendigung von Arbeitsverhältnissen Härte- und Notfallregelungen / Rationalisierungsschutz Besitzstand-/Vertrauensschutz Regelungen für Auszubildende Regelungen für Teilzeitkräfte 28

29 Beschluss der Bundestarifkommission Weiterführung des Prozesses Erneute Bewertung der Ergebnisse im Januar Keine Abkoppelung von allg. Einkommensentwicklung Für Sparten-TV eine Erhöhung der Tabellensätze im Rahmen der allgemeinen Lohnerhöhungen Unterstützung der Beamten in ihren Forderungen Übernahme der Auszubildenden für mind. 1 Jahr 29

30 Was ist noch wichtig? Weitere Termine für die Tarifrunde 2005: - Sitzung Bundestarifkommission Januar 2005 Gesamtausgangslage: - Schwieriges Umfeld - Arbeitgeber werden Einsparungen einfordern - Arbeitgeber werden verlängerte Arbeitszeiten fordern - Die Neugestaltung wird Schwerpunkt der Tarifrunde sein Das bedeutet nach wie vor: - Abschluss Prozess Neugestaltung - keine Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung - Entgelterhöhung Sparten-TV 30

31 31

Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst 1. März 2005 Tarifergebnis vom 09.02.2005 Neugestaltung Tarifrecht TVöD Inkrafttreten 1. Oktober 2005 Einkommensrunde 2005

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L. 28. April 2008

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L. 28. April 2008 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV- L 28. April 2008 1 Wichtige Inhalte des Tarifabschlusses im Überblick Arbeitszeit Jahressonderzahlung Leistungsentgelt Überleitung Entgelt Eingruppierung

Mehr

Informationen zum Tarifabschluss 2005

Informationen zum Tarifabschluss 2005 Informationen zum Tarifabschluss 2005 Überblick TV öd tritt am 1. Oktober 2005 für alle in Kraft - Einigung über die Entgelttabellen und Überleitung - Strittige Punkte wurden geklärt - Sicherung der Besitzstände

Mehr

Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder

Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder Der TV-Länder wird zum 1. November 2006 in Kraft gesetzt. Zur Überleitung in das neue Recht wird ein eigenständiger Tarifvertrag vereinbart. Das

Mehr

II. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27

II. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27 Inhalt I. ERLÄUTERUNGEN ZUM EINGRUPPIERUNGSRECHT DES TV-L UND ZU WEITEREN ÄNDERUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER Eingruppierungsrecht der Länder 12 1. Geltungsbereich 13 2. Bestandteile des tariflichen

Mehr

Tarifinformationen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst Bremen und Bremerhaven

Tarifinformationen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst Bremen und Bremerhaven Tarifinformationen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst Bremen und Bremerhaven Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, am 09.02.2005 hat ver.di es geschafft einen neuen Tarifvertrag für euch abzuschließen.

Mehr

Informationsveranstaltung. Neuordnung des öffentlichen Tarifrechts

Informationsveranstaltung. Neuordnung des öffentlichen Tarifrechts Landkreis Gifhorn Haupt- und Personalamt Informationsveranstaltung Neuordnung des öffentlichen Tarifrechts 17.10.2005 Prozessvereinbarung Tarifrunde 2003/2004 Inhalt: Modernisierung des öffentlichen Tarifrechtes

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....

Mehr

Vereinbarungen zu Entgeltgruppe 5 Rahmenbedingungen zur Überleitung

Vereinbarungen zu Entgeltgruppe 5 Rahmenbedingungen zur Überleitung 2004 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Bund/Länder/Gemeinden Berlin den 17.11.2004 Nr. 106./04 Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD) Vereinbarungen zu Entgeltgruppe 5 Rahmenbedingungen zur Überleitung

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Überleitungstarifvertrag

Überleitungstarifvertrag 1 Überleitungstarifvertrag Für wen gilt der TV- Überleitung? Wie erfolgt die Überleitung in die neue Tabelle? Was passiert mit dem Verheiratetenund den Kinderzuschlägen? Was passiert mit den künftigen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 17 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich..... 17 2 Arbeitsvertrag,

Mehr

Öffentliches Tarifrecht für die Praxis. TVöD. Allgemeiner Teil und TVÜ. von Markus Kuner. 2. Auflage

Öffentliches Tarifrecht für die Praxis. TVöD. Allgemeiner Teil und TVÜ. von Markus Kuner. 2. Auflage Öffentliches Tarifrecht für die Praxis TVöD Allgemeiner Teil und TVÜ von Markus Kuner 2. Auflage TVöD Kuner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte Auflage

Mehr

TV-L - Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die

TV-L - Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die Marc-Oliver Steuernagel TV-L - Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die Länder Ein zukunftsweisender Tarifvertrag? Eine Veranstaltung für den Bund der Technischen Beamten, Angestellten und Arbeiter

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort................................. 5 A. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006, in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 8 vom 28.

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA Hinweise zum Strukturausgleich

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA Hinweise zum Strukturausgleich 2007 Beschäftigte Bund und Gemeinden Berlin, den 09. November 2007 Nr. 055/2007 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA Hinweise zum Strukturausgleich In einer Vielzahl von Fällen

Mehr

Überleitung der Beschäftigten, die zum / AWO in NRW tätig waren

Überleitung der Beschäftigten, die zum / AWO in NRW tätig waren Überleitung der Beschäftigten, die zum 31.12.2007/01.01.2008 in einem Unternehmen der AWO in NRW tätig waren Systematik der Überleitung 1. Zuordnung der bisherigen Eingruppierung nach BMT-AW II in eine

Mehr

Tarifsituation aktuell und das Tarifrecht der Länder (TV-L)

Tarifsituation aktuell und das Tarifrecht der Länder (TV-L) Personalversammlung Tarifsituation aktuell und das Tarifrecht der Länder (TV-L) HU und TV-L Berlin und TV-L TV-L TVÜ Überleitung Humboldts nächste Schritte Humboldt-Universität zu Berlin 1 Neuordnung des

Mehr

TVöD - TV-L erste Grundinformationen

TVöD - TV-L erste Grundinformationen TVöD - TV-L erste Grundinformationen zur Überleitung Christian-Albrechts-Universität 23. August 2006 Der Markt herrscht! Ökonomisierung aller Lebensbereiche Angebotsorientierte Politik seit fast drei Jahrzehnten

Mehr

Abschluss des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Abschluss des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) Stadt Braunschweig TOP Der Oberbürgermeister Drucksache Datum FB Zentrale Dienste 7480/05 31. März 05 10.12 Beteiligte FB /Referate /Abteilungen Mitteilung Beratungsfolge Sitzung Tag Ö N Personalausschuss

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst '" BUND VERLAG Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bundl und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte

Mehr

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel Februar 2007 in Dortmund

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel Februar 2007 in Dortmund Mantel Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel - 13. Februar 2007 in Dortmund Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte Grundsätze TV-L verbindet tarifpolitische

Mehr

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. Luchterhand

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. Luchterhand Antonius Assheuer TV-L Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung Luchterhand A. Allgemeiner Teil Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften 1 1 Geltungsbereich 3 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit

Mehr

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. 2., neu bearbeitete Auflage

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. 2., neu bearbeitete Auflage Antonius Assheuer TV-L Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung 2., neu bearbeitete Auflage @.Luchterhand 2010 A. Allgemeiner Teil Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften 1 1 Geltungsbereich 3

Mehr

Vorbemerkungen 3. Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 3. Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Vorbemerkungen 3 Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen 13 3.1

Mehr

Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Im Einzelnen haben bearbeitet... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis...

Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Im Einzelnen haben bearbeitet... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Im Einzelnen haben bearbeitet... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis...XXVII Kommentierung Einführung... 1 Erster Teil TVöD Allgemeiner

Mehr

DVMD-Vortrag, , Hannover

DVMD-Vortrag, , Hannover DVMD-Vortrag, 17.02.11, Hannover Aktuelle Entwicklungen im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes oder TVöD/TV-L Immer noch ein Buch mit 7. Siegeln? Die Ziele des TVöD/TV-L Prozessvereinbarung vom 9. Januar

Mehr

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 2 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen

Mehr

Vorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 OüihÄsveraeDcihiiD Vorbemerkungen 3 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsverträg, Nebenabreden, Probezeit 12 3 Allgemeine

Mehr

Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte

Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) - Grundstruktur der nach den Vorschriften des TVÜ-L - 13. Februar 2007 in Dortmund Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte

Mehr

Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst Entgeltgruppe 8 und 1 weitere Überleitungsregelungen

Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst Entgeltgruppe 8 und 1 weitere Überleitungsregelungen 2004 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Bund/Länder/Gemeinden Berlin den 28.12.2004 Nr. 116/04 Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst Entgeltgruppe 8 und 1 weitere Überleitungsregelungen Am 21./ 22.

Mehr

Neue Tarifregelungen im Bereich der Länder. Personalversammlung 1. November 2006

Neue Tarifregelungen im Bereich der Länder. Personalversammlung 1. November 2006 Neue Tarifregelungen im Bereich der Länder Personalversammlung 1. November 2006 Neue Tarifregelungen im Bereich der Länder Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Sonderregelungen für Ärztinnen

Mehr

Ergebnis der Sondierungsgespräche. Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD):

Ergebnis der Sondierungsgespräche. Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD): Ergebnis der Sondierungsgespräche Im Januar 2003 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf eine umfassende Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst geeinigt. Das

Mehr

Beschluss. der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom

Beschluss. der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom 19.12.2008 zu TOP 2: Neufassung der AVR-Württemberg auf der Basis der Regelung über die Eckpunkte zur Übernahme

Mehr

TVÜ - VKA. Ausführung zur Überleitung. KAV Thüringen e. V. (Stand ) Grundsätze der Überleitung Angestellte TVÜ

TVÜ - VKA. Ausführung zur Überleitung. KAV Thüringen e. V. (Stand ) Grundsätze der Überleitung Angestellte TVÜ TVÜ - VKA Ausführung zur Überleitung KAV Thüringen e.v. (Stand 22.08.2005) 1 Grundsätze der Überleitung Angestellte TVÜ Stichtag 01.10.2005 Zuordnung der Vergütungsgruppe in die neue Entgeltgruppe ( 4

Mehr

Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner

Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner Öffentliches Tarifrecht für die Praxis Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ von Markus Kuner 1. Auflage Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Neues Tarifrecht in der Hamburger Steuerverwaltung

Neues Tarifrecht in der Hamburger Steuerverwaltung Sonderrundschreiben Mitgliederinformation der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hamburg e. V. Verantwortlich für den Inhalt: Michael Jürgens, Michael Westphal September 2006 Neues Tarifrecht

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Tarifvertrag der Länder (TVÜ-L)

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Tarifvertrag der Länder (TVÜ-L) 1 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den Tarifvertrag der Länder (TVÜ-L) Neufassung für den Bereich Hochschule und Forschung Stand: 29.11.2006 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Mehr

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - TVöD-Länder (TV-L) vom 19. Mai 2006

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - TVöD-Länder (TV-L) vom 19. Mai 2006 Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - TVöD-Länder (TV-L) vom 19. Mai 2006 Fachbereich 6 Bund/Länder 20. Mai 2006 FB 6 nach einer Vorlage aus FB 3 hier: Fassung Niedersachsen 1 Ausgangslage Seit Februar

Mehr

1 Änderungen des TVÜ-VKA zum 1. Januar 2008

1 Änderungen des TVÜ-VKA zum 1. Januar 2008 Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September 2005

Mehr

Anlage 5. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Anlage 5. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Anlage 5 Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13.

Mehr

TVöD Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Abschluss Berlin 13. September 2005

TVöD Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Abschluss Berlin 13. September 2005 TVöD Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Abschluss Berlin 13. September 2005 1 Wichtige Daten: 7. - 9. Februar 2005: Potsdam 7. - 10. September 2005: BTK-Sitzung Berlin 13. September 2005:

Mehr

Der Beschluss der Beschlusskommission vom

Der Beschluss der Beschlusskommission vom Der Beschluss der Beschlusskommission vom 21.10.2010 Tarifrunde 2010/2011 Alle von der BK als mittlere Werte festgelegten Beträge gelten bis 31.12.2012. Ab 01.01.2013 sind zunächst keine mittleren Werte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Vorwort Literaturverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis V XIII XV A. Einführung 1 B. Geltungsbereich 3 C. Allgemeine Bestimmungen 4 I. 2 TVöD-K - Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit.. 4 1. Schriftformerfordernis

Mehr

Tarifliche Situation im Landesbereich Hessen. Stand September 2009

Tarifliche Situation im Landesbereich Hessen. Stand September 2009 Tarifliche Situation im Landesbereich Hessen Stand September 2009 Ausgangssituation 2004 2009 Hessen tritt zum 01.April 2004 aus der Tarifgemeinschaft der Deutschen Länder (TdL) aus. Die Vereinbarung des

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV H)

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV H) Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV H) Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten GEW Kreisverband Alsfeld Übersicht Eingruppierung und Einstufung

Mehr

Eckpunkte einer Tarifeinigung für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Rahmen der Tarifrunde 2016 zum TV-Ärzte/VKA

Eckpunkte einer Tarifeinigung für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Rahmen der Tarifrunde 2016 zum TV-Ärzte/VKA R 236/2016 Anlage 1 Stand: 19. Oktober 2016, 1.00 Uhr Eckpunkte einer Tarifeinigung für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Rahmen der Tarifrunde 2016 zum TV-Ärzte/VKA Der Marburger

Mehr

Ergänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer

Ergänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer Ergänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer (OVB 2009, S. 403-407) Der Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31.03.2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten

Mehr

vom 1. Juni 2011 Zwischen und

vom 1. Juni 2011 Zwischen und Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Johann-Wolfgang-Goethe- Universität Frankfurt am Main in den TV-G-U und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-G-U) v.

Mehr

Psychotherapeuten im Tarifrecht

Psychotherapeuten im Tarifrecht Psychotherapeuten im Tarifrecht Psychotherapeuten im Tarifrecht - Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst - Psychotherapie in Institutionen Stuttgart, den 30. Juni 2007 1 Psychotherapeuten im Tarifrecht

Mehr

- vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ( 14 TVöD, 10 und 18 TVÜ-Bund) - Höhergruppierungen und Stufenaufstieg in demselben Monat

- vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ( 14 TVöD, 10 und 18 TVÜ-Bund) - Höhergruppierungen und Stufenaufstieg in demselben Monat POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin POSTANSCHRIFT

Mehr

Sonderinformation des Personalrates. Entgelttabelle. zum TV-Länder. für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern

Sonderinformation des Personalrates. Entgelttabelle. zum TV-Länder. für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern Sonderinformation des Personalrates Entgelttabelle zum TV-Länder für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern Gültig ab 01. Januar 2014 Presserechtlich verantwortlich: Renate R. Holzbauer,

Mehr

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) - Entgelt Februar 2007 in Dortmund

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) - Entgelt Februar 2007 in Dortmund Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder () - - 13. Februar 2007 in Dortmund Martin Boegl dbb tarifunion Stand: Februar 2007 0 Verbesserungen Chancen Neue Bezahlungsstruktur

Mehr

Tarifverhandlungen. - Sachstand -

Tarifverhandlungen. - Sachstand - Tarifverhandlungen - Sachstand - Wird es zukünftig für den kirchlichen Bereich eine eigenständige tarifliche Regelung, abgekoppelt vom öffentlichen ienst geben oder wird der Tarifvertrag Land Niedersachsen

Mehr

Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L

Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L TVÜ-Länder neu 1 Absatz 1 Satz 2 TVÜ-Länder 2 Dieser Tarifvertrag gilt ferner für die unter 19 Absatz 3 fallenden Beschäftigten

Mehr

A R B E I T S P A P I E R

A R B E I T S P A P I E R Beschluss zur Erhöhung der Entgelte im Geltungsbereich der DienstVO Beschluss der Arbeits und Dienstrechtlichen Kommission Übersicht: A. Arbeitsrechtsregelung über eine Einmalzahlung im Jahr 2009... 1

Mehr

vom 10. März 2011 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und andererseits

vom 10. März 2011 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und andererseits Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 10. März 2011 Zwischen der Tarifgemeinschaft

Mehr

Regionaltreffen Die neue Entgeltordnung - VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Regionaltreffen Die neue Entgeltordnung - VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Regionaltreffen 2017 Die neue Entgeltordnung - VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Stephan Niemeyer Janurar 2017 Was passiert ab 1. Januar 2017? Neue Entgeltordnung (EGO) ab 1. Januar

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten -

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Übersicht Eingruppierung und Einstufung von neu Eingestellten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Vorwort Vorwort Der TVöD und die ihn ergänzenden Tarifvertragsbestimmungen haben das Tarifrecht für den öffentlichen Dienst in Ablösung der vorangegangenen Tarifverträge BAT, BMT-G und MTArb grundlegend

Mehr

TVöD - Eine fall- und problemorientierte Darstellung

TVöD - Eine fall- und problemorientierte Darstellung TVöD - Eine fall- und problemorientierte Darstellung ver.di Landesbezirk Bayern Stand: 13.02.2005 Hartmut Veitengruber, Ulrich Gammel, Norbert Flach 1 Grundsätze und Rahmenbedingungen I Tarifreform ist

Mehr

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst 2008 TVöD Beschäftigte / Auszubildende Berlin, den 02.04.2008 Nr. 12/08 Tarifeinigung im öffentlichen Dienst Nach langen und schwierigen Verhandlungen vom 29. bis 31. März 2008 konnte eine Tarifeinigung

Mehr

Einigung zu Sonderzahlung erzielt

Einigung zu Sonderzahlung erzielt 2005 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Bund/Gemeinden Berlin den 17.03.2005 Nr. 21/05 Einigung zu Sonderzahlung erzielt Im Rahmen der Redaktionsverhandlungen zum neuen Tarifrecht für den öffentlichen Dienst

Mehr

Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst. Zweite Sitzung der Lenkungsgruppe Im Mittelpunkt: Themen der Projektgruppen

Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst. Zweite Sitzung der Lenkungsgruppe Im Mittelpunkt: Themen der Projektgruppen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Bund/Länder/Gemeinden Berlin den 28.08.2003 Nr.108/03 Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst Zweite Sitzung der Lenkungsgruppe Im Mittelpunkt: Themen der Projektgruppen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abschnitt I. Allgemeine Vorschriften

Inhaltsverzeichnis. Abschnitt I. Allgemeine Vorschriften Inhaltsverzeichnis Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) 9 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 10 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden,

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom zum Tarifvertrag für die Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbh vom 1.

Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom zum Tarifvertrag für die Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbh vom 1. Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 30.09. 2014 zum Tarifvertrag für die Gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbh vom 1. Juli 2013 Zwischen der gemeinnützigen Gesellschaft für integrativer

Mehr

1 Änderungen des TVÜ-VKA

1 Änderungen des TVÜ-VKA Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September

Mehr

TVöD Eckpunkte und die neue Bezahlung nach Tarif

TVöD Eckpunkte und die neue Bezahlung nach Tarif dbb akademie, 12. Mai 2005 TVöD Eckpunkte und die neue Bezahlung nach Tarif Stand: Mai 2005 0 TVöD: Verbesserungen, Chancen Gesamtpaket Einmalzahlungen und Jahressonderzahlungen einheitliche Entgelttabelle

Mehr

Herzlich Willkommen zur Personalversammlung. 24. Oktober 2006

Herzlich Willkommen zur Personalversammlung. 24. Oktober 2006 Herzlich Willkommen zur Personalversammlung 24. Oktober 2006 Formalia Tagesordnung: Was hat der Personalrat getan? ein Tätigkeitsbericht Was hat sich in der Dienststelle getan - Was entwickelt sich? Bericht

Mehr

zum Inhaltsverzeichnis

zum Inhaltsverzeichnis zum Inhaltsverzeichnis Durchführungsbestimmungen des Landeskirchenamtes zu 8 und 9 der ARR-Ü-Konf (Arbeitsrechtsregelung zur Überleitung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur Regelung des Übergangsrechts)

Mehr

Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier:

Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier: Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier: Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; hier: Tarifvertrag

Mehr

Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017

Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017 Tarifeinigung bei den Tarifverhandlungen zum Tarifwerk AWO NRW vom 8. März 2017 I. Entgelt 1. Die gekündigte Anlage A zu 19 Absatz 2 (Entgelttabelle) zum TV AWO NRW und der gekündigte 8 des Tarifvertrages

Mehr

Tarifrunde 2012 Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Tarifrunde 2012 Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Tarifrunde 2012 Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) 1 Hintergrundinformationen Beschäftigungszahlen öffentlicher Dienst Bund: Die Beschäftigtenzahlen des Bundes bzw. der Beschäftigten

Mehr

Niedersächsisches Finanzministerium VD Oktober Tarifrunde 2017; hier: Hinweise zur Einführung der Stufe 6

Niedersächsisches Finanzministerium VD Oktober Tarifrunde 2017; hier: Hinweise zur Einführung der Stufe 6 Niedersächsisches Finanzministerium VD 4 35 16 12. Oktober 2017 Tarifrunde 2017; hier: Hinweise zur Einführung der Stufe 6 In der Entgeltrunde 2017 wurde in den allgemeinen Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw.

Mehr

I. Bestandsfälle, d.h. Maßnahme i.s. des 1 UmzugsTV erfolgte vor dem 1. Oktober 2005:

I. Bestandsfälle, d.h. Maßnahme i.s. des 1 UmzugsTV erfolgte vor dem 1. Oktober 2005: POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT BEARBEITET VON Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin TEL

Mehr

1 Änderung des TVöD - BT-V - zum 1. Oktober 2005

1 Änderung des TVöD - BT-V - zum 1. Oktober 2005 Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 1 Änderung des TVöD - BT-V - zum 1. Oktober 2005

Mehr

4. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Braunschweig) vom 14. Januar 2015

4. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Braunschweig) vom 14. Januar 2015 .- 4. Änderungstarifvertrag vom 14. Januar 2015 - zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt Braunschweig (TV AWO Braunschweig) vom 02. Februar 2009 - zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten

Mehr

Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst und in den Kommunen

Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst und in den Kommunen WILLY-BRANDT-HAUS-MATERIALIEN. Februar Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst und in den Kommunen Bund, Kommunen und Gewerkschaften haben sich am 9. Februar auf eine umfassende Tarifreform geeinigt. Die

Mehr

Zulage nach 14 Abs. 3 TVöD Anlage A zum TVöD

Zulage nach 14 Abs. 3 TVöD Anlage A zum TVöD R 176/2014 - Anlage 22 Zulage nach 14 Abs. 3 TVöD Anlage A zum TVöD () Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 8 109,23 120,60 125,92 130,71 136,03 139,38 7 102,53

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 22 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Tarifverträge bei angestellten Psychotherapeut/-innen

Tarifverträge bei angestellten Psychotherapeut/-innen Tarifverträge bei angestellten Psychotherapeut/-innen Aktuelle Situation und Ausblick auf anstehende Tarifverhandlungen Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Strukturen unserer Tarifarbeit

Mehr

Bundes- Angestelltentarifvertrag BAT und BAT-O

Bundes- Angestelltentarifvertrag BAT und BAT-O Wolfgang Hamer Bundes- Angestelltentarifvertrag BAT und BAT-O Basiskommentar Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 11 Abschnitt I Geltungsbereich 17 1 Allgemeiner Geltungsbereich 17 2 Sonderregelungen

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Zweite Verhandlungsrunde: Bund und VKA überreichen Angebot

Zweite Verhandlungsrunde: Bund und VKA überreichen Angebot 2008 Bund/VKA Beschäftigte/Auszubildende Berlin, den 24.01.2008 Nr. 002/08 Zweite Verhandlungsrunde: Bund und VKA überreichen Angebot Am 25.1.2008 übergaben Bund und VKA anläßlich der zweiten Verhandlungsrunde

Mehr

Neues Tarifrecht für den Öffentlichen Dienst

Neues Tarifrecht für den Öffentlichen Dienst Öffentliche Verwaltung / Non-Profit Bereich Recht Sabrina Schönrock Neues Tarifrecht für den Öffentlichen Dienst Ein Praxisleitfaden Verlag Dashöfer Sabrina Schönrock Neues Tarifrecht für den Öffentlichen

Mehr

Der neue TV-L. Überleitungsregelungen. Folien. Oktober Fachhochschule OOW. Personalabteilung. Folie 1

Der neue TV-L. Überleitungsregelungen. Folien. Oktober Fachhochschule OOW. Personalabteilung. Folie 1 Der neue TV-L Überleitungsregelungen Folien Oktober 2006 Fachhochschule OOW Personalabteilung Folie 1 Ziele des TV-L Einheitlicher Tarifvertrag für Angestellte und Arbeiter / Arbeiterinnen Kunden- und

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund)

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin POSTANSCHRIFT

Mehr

Sitzung der Bundestarifkommission am 15. Dezember 2009

Sitzung der Bundestarifkommission am 15. Dezember 2009 2009 Berlin, 17.12.2009 Nr. 042/2009 Sitzung der Bundestarifkommission am 15. Dezember 2009 Schwerpunkte der Sitzung der Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst am 15. Dezember 2009 waren die

Mehr

Neues Eingruppierungsrecht. Personalversammlung Universität Ulm

Neues Eingruppierungsrecht. Personalversammlung Universität Ulm Neues Eingruppierungsrecht Personalversammlung Universität Ulm Eingruppierung Das gilt ab 1.1.2012 Überarbeitete Eingruppierungsregelungen aus BAT werden übernommen Sofortige Berücksichtigung von Bis 6-jährigen

Mehr

A 12/ Inhalt: Tarifeinigung vom 31. März 2012; weitere Hinweise zur Umsetzung

A 12/ Inhalt: Tarifeinigung vom 31. März 2012; weitere Hinweise zur Umsetzung A 12/2012 27.06.2012 00 20 01 07 00 00 Inhalt: Tarifeinigung vom 31. März 2012; weitere Hinweise zur Umsetzung Sehr geehrte Damen und Herren, nach Mitteilung der VKA sind die Redaktionsverhandlungen mit

Mehr