Steuerobjekt Entgeltliche Lieferung oder sonstige Leistung

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1 Steuerobjekt Entgeltliche Lieferung oder sonstige Leistung Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht Einheitlichkeit der Leistung Hauptleistung (unselbständige Nebenleistung dient der Hauptleistung und folgt umsatzsteuerlichem Schicksal der Hauptleistung) Sonstige Leistung: Keine Lieferung Lieferung Veräußerung einer Ware (Transport, Verpackung, Versicherung) Finanzierungsleasing Werklieferung Bereitstellung des Hauptstoffes durch Leistungserbringer Zuordnung einer Leistung nach der überwiegenden wirtschaftlichen Bedeutung nach Maßgabe der Verkehrsauffassung und der Parteienabsicht (unabhängig von Wertverhältnis und Rechnungsausstellung) Ausnahmen: - Restaurantleistung (Steuersatz) - Geschäftsveräußerung Vermietung Einräumung von Rechten oder Verzicht Dienstleistung Werkleistung Bereitstellung bloßer Nebensachen durch Leistungserbringer Sonstige Leistung Leistungserbringer? Entgeltlichkeit / Leistungsaustausch? Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses (zb verdeckte Stellvertretung als Leistungserbringer): Im eigenen Namen (auf eigene oder fremde Rechnung): Leistung, Besorgungsleistung Im fremden Namen: Vermittlungsleistung (Maklerleistung) Entgeltlichkeit: Tausch, unechter Schadenersatz, unechter Mitgliedsbeitrag Keine Entgeltlichkeit: Echter Schadenersatz, Stornogebühr, echter Mitgliedsbeitrag

2 Steuerobjekt Kontrollfragen Beurteilen Sie in folgenden Fällen, ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt: 1) Wann liegt eine Leistung gegen Entgelt vor? 2) Können nur gültige Rechtsgeschäfte eine umsatzsteuerliche Leistung begründen? 3) Was ist bei Subventionen, Mitgliedsbeiträgen und Schadenersatzzahlungen das entscheidende Element, um von einer umsatzsteuerlichen Leistung ausgehen zu können? 4) Warum ist die Abgrenzung Lieferung und sonstige Leistung notwendig? Wie erfolgt die Abgrenzung?

3 Beurteilen Sie in folgenden Fällen, ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt: 1) Herr Tax zahlt den jährlichen Mitgliedsbeitrag für einen gemeinnützigen Verein 2) Frau Tax bringt ein unternehmerisch genutztes Grundstück in die G GmbH gegen Anteile an der G GmbH ein. 3) Frau Tax kauft ein Paar Ski mit Bindung, wobei die Bindung vom Verkäufer montiert wird, die Ski bleiben laut AGB bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im Eigentum des Verkäufers. 4) Die Bau-GmbH errichtet ein Gebäude für den Auftraggeber.

4 Beurteilen Sie in folgenden Fällen, ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt: 1) Herr Tax kauft ein Buchhaltungsprogramm im Fachgeschäft. 2) Herr Tax lässt den unternehmenseigenen LKW bei der Auto-KG reparieren, weil der Motor defekt ist und ersetzt werden muss.

5 Beurteilen Sie in folgenden Fällen, ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt: 1) Herr Tax kann aufgrund eines Unfalles seinen Urlaub nicht antreten, sodass ihm die Hotel GmbH eine Stornogebühr verrechnet. 2) Frau Tax räumt der Bau GmbH das Recht ein, auf ihrem betrieblichen Grundstück für den Zeitraum der Bautätigkeit Schutt abzuladen, wobei sie eine Entschädigung erhält.

6 Beurteilen Sie in folgenden Fällen, wem die Leistung zuzurechnen ist: 1) Herr Tax ist Makler und vermittelt den Verkauf einer Wohnung von V an K. 2) Frau Tax betreibt eine Website, auf der man nach Urlaubsunterkünften suchen und direkt beim Hotel buchen kann; für jede Buchung über die Website erhält Frau Tax 3% des Buchentgeltes vom Hotel

7 Beurteilen Sie in folgenden Fällen, wenn die Leistung zuzurechnen ist: 1) Herr Tax übergibt Frau Tax Waren auf Kommission, die diese im eigenen Namen veräußert und einen Teil des Entgeltes an Herrn Tax als Preis für die Waren weitergibt. 2) Herr Tax ist Möbelhändler und veräußert ein Möbelstück an die Möbel-GmbH, die das Möbelstück an den Verbraucher V weiterveräußert; Herr Tax liefert das Möbelstück direkt an den Verbraucher V.

8 Steuerobjekt Unternehmensbereich Natürliche Person Körperschaft Organschaft Personengesellschaft Zusammenschluss Unternehmer Unternehmer Unternehmer Unternehmen Kapitalgesellschaft, Verein Körperschaft öffentl. R Betrieb gewerblicher Art OG, KG, GesbR Miteigentümergemeinschaft Arbeitsgemeinschaft Gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers* Unternehmen Unternehmen Unternehmen Innerhalb des Unternehmens: Keine steuerbare Leistung bei reiner Inlandsleistung (Innenumsätze) Betriebe, vermietete Wirtschaftsgüter Betriebe, vermietete Wirtschaftsgüter Organgesellschaft Betriebe, vermietete Wirtschaftsgüter Organgesellschaft *Unternehmenstypische Grundgeschäfte, Hilfsgeschäfte (Verkauf AV), Nebengeschäfte (Vermittlung), Geschäftsveräußerung

9 Steuerobjekt Unternehmensbereich Unternehmerischer Bereich Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter und Leistungen: Unternehmerisch, wenn zumindest 10% unternehmerischen Zwecken dienend (nichtunternehmerisch: Nutzungsentnahme) Gebäude: Auch bei Gebäuden (10%-Regel nicht anwendbar) Wechsel in den nichtunternehmerischen Bereich: Entnahme Entnahme von Gegenständen 3 Abs 2 Umsatzsteuerbarer Vorgang bei vormaligem VSt-Abzug Verwendung von Gegenständen (außer Gebäude) 3a Abs 1a Umsatzsteuerbarer Vorgang bei vormaligem VSt-Abzug Sonstige Leistungen 3a Abs 1a Umsatzsteuerbarer Vorgang unabhängig vom VSt-Abzug Nichtunternehmerischer Bereich Nichtunternehmerisch ausdrücklich trotz unternehmerischer Verwendung: 1) Ausgaben für Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren, deren Entgelte bestimmte nichtabzugsfähige Ausgaben für Ertragsteuerzwecke darstellen (zb Repräsentationsaufwand), und 2) Ausgaben in Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder den Betrieb von PKWs, Motorräder und Kombis (nicht jedoch Handelsfahrzeuge, Fahrschulwagen, Taxis, CO² freie Fahrzeuge wie zb Elektrofahrzeuge). Außergewerbliche oder außerberufliche Tätigkeit Nichtselbständige Tätigkeit Persönlicher Bedarf des Personals Unentgeltliche Zuwendungen an Dritte Privater Bereich (Verbraucher)

10 Steuerobjekt Kontrollfragen Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema Unternehmen: 1) Warum ist eine Abgrenzung des nichtunternehmerischen vom unternehmerischen Bereich erforderlich? 2) Wie erfolgt grundsätzlich die Zuordnung von Gegenständen und sonstigen Leistungen, die teilweise unternehmerischen und teilweisen nichtunternehmerischen Zwecken dienen? 3) Welche Konsequenzen hat die Zuordnung zum unternehmerischen Bereich?

11 Steuerobjekt Kontrollfragen Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema Unternehmen: 1) Welche Art von Geschäften zählen zum Unternehmen? 2) Wie erfolgt die Zuordnung von Grundstücken zum Unternehmen? 3) Welche Besonderheiten ergeben sich bei der Zuordnung von Grundstücken zum Unternehmen? 4) Errichtung eines Gebäudes, das zu 60% dem Unternehmen und zu 40% privaten Zwecken dient.

12 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema Unternehmen: 1) Herr Tax betreibt ein Unternehmen. Während des Jahres veräußert er ein Grundstück aus seinem Privatvermögen. 2) Herr Tax schafft einen PC mit teilweiser unternehmerischer Nutzung an. Zuordnung zum Unternehmen? 3) Die Reinigungskraft des Unternehmens von Herrn Tax reinigt auch die Wohnung von Herrn Tax. 4) Herr Tax betreibt ein Weingeschäft und am Wochenende führt er eine Bar.

13 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema Unternehmen: 1) Frau Tax möchte ihr Unternehmen in einem Monaten eröffnen und schafft dafür einen LKW an. 2) Der Unternehmer veräußert einen PC, der zur Gänze dem Unternehmen zugeordnet wurde. 3) Anschaffung eines PKWs mit 60% unternehmerischer und 40% privater Nutzung. 4) Anschaffung eines antiken Schreibtisches für das Büro mit Anschaffungskosten, die teilweise angemessen, teilweise jedoch unangemessen sind.

14 Steuerobjekt Kontrollfragen Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema Wechsel in den nichtunternehmerischen Bereich: 1) Was bedeutet Eigenverbrauch und welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen werden dadurch ausgelöst? 2) Welche Eigenverbrauchstatbestände gibt es? 3) Welche Relevanz hat der Vorsteuerabzug für den Tatbestand des Eigenverbrauchs?

15 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema Wechsel in den nichtunternehmerischen Bereich: 1) Herr Tax ist Weinhändler und entnimmt seinen Warenlager eine Kiste Wein. 2) Frau Tax schenkt ihren Großkunden zu Weihnachten einen Warenkorb. 3) Herr Tax schafft einen PC mit teilweiser unternehmerischer und teilweiser privater Nutzung an.

16 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema Wechsel in den nichtunternehmerischen Bereich: 1) Ein Gebäude, dient teilweise unternehmerischen Zwecken und teilweise privaten Zwecken. Im Folgejahr ändert sich das Verhältnis der Nutzung. 2) Frau Tax ist Unternehmerin und lässt ihre persönliche Einkommensteuererklärung von ihrer Buchhaltungsabteilung erstellen.

17 Steuerobjekt Umsatzsteuerbefreiung Vorsteuerabzug USt-pflichtiger Unternehmensbereich Umsatzsteuer Vorleistungen: Zur Verwendung im UStpflichtigen oder USt-befreiten Unternehmensbereich? Änderung der Verhältnisse: Vorsteuerberichtigung Verwendetes Anlagevermögen: Zeitanteilige Berichtigung über einen Zeitraum von 4 (19) Jahren (Bagatellgrenze bei Vorsteuer auf Gegenstand von EUR 220) Umlaufvermögen und sonstiges Vermögen: Berichtigung zeitlich unbefristet Option zur Steuerpflicht: Kleinunternehmer (Verzichtserklärung) Grundstücksveräußerung Befreite Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (Option, wenn Mieter/Pächter vorsteuerabzugsberechtigt) Kein Vorsteuerabzug USt-befreiter USt-freier Umsatz Unternehmensbereich ( unecht ) Finanzdienstleistung: Geld-, Banken-, Wertpapier- und Fondsverwaltung Gesellschaftsanteile, Versicherungs- Pensionskassen- und Mitarbeitervorsorgekassengeschäft Grundstücke: Veräußerung von Grundstücken, Vermietung und Verpachtung bestimmter Grundstücke (außer: Wohnzwecke) Wohlfahrtsleistungen: Sozialleistung, Unterhaltungsleistung, Kulturleistungen, Gesundheitsleistungen, Bildungsleistung, gemeinnützige Sportvereine Kleinunternehmerumsätze von inländischen Unternehmer, wenn Umsätze aus Leistungen und Eigenverbrauch (ohne Umsatzsteuer) max. EUR jährlich beträgt Unternehmerische Liebhabereitätigkeit: Kleine Vermietung Echte Steuerbefreiung (mit Vorsteuerabzug): Internationale Warenbeförderung zur Ausfuhr in ein oder Einfuhr aus einem Drittstaat, internationale Personenbeförderung mit Schiff und Flugzeug, Einfuhr bestimmter zollfreier Gegenstände (im Reisegepäck mit Grenzen für Tabak, Alkohol, Übersiedlungsgut)

18 Steuerobjekt Kontrollfragen Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze: 1) Welche zwei Arten von Umsatzsteuerbefreiungen unterscheidet man und was sind die umsatzsteuerlichen Konsequenzen? 2) Welchen Vorteil hat die Option zur Steuerpflicht und wann sollte diese ausgeübt werden?

19 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze: 1) Herr Tax übt eine umsatzsteuerbefreite Tätigkeit als Universitätslektor und eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit als Unternehmensberater aus. Er erwirbt einen Laptop. Inwieweit steht ein Vorsteuerabzug zu? 2) Herr Tax verwendet seinen bisher zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze verwendeten Laptop nunmehr ausschließlich für steuerbefreite Umsätze. Konsequenzen? 3) Frau Tax veräußert Aktien an der Börse. 4) Die B Bank lässt ein neues Verwaltungsgebäude herstellen. Vorsteuerabzug?

20 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze: 1) Frau Tax vermietet Räume in einem Gebäude. 2) Herr Tax lässt ein Gebäude errichten, wobei ihm Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird; Herr Tax plant, die Einheiten im Gebäude zu verkaufen.

21 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze: 1) Herr Tax betreibt ein Unternehmen mit einem Umsatz von EUR jährlich. 2) Herr Tax veräußert ein bisher betrieblich genutztes Grundstück.

22 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze: 1) Herr Tax war bisher Kleinunternehmer und verzichtet nunmehr auf die Kleinunternehmerbefreiung. 2) Frau Tax kauft ein Ticket für den Flug Wien - Paris für eine berufliche Reise.

23 Steuerobjekt Inlandsbezug Ausland Inland Ausland Lieferort Leistungsort Ursprungsland Besteuerung mit Umsatzsteuer des Ursprungslandes Bestimmungsland Besteuerung mit Umsatzsteuer des Bestimmungslandes Wechsel des Umsatzsteuersystems bei Warenbewegungen Vereinfachung für leistende Unternehmer (Umsatzsteuer) Wettbewerb (Verzerrung) Vereinfachung für empfangende Unternehmer (Vorsteuerabzug) Wettbewerbsneutralität Drittland Inland Drittland Steuerentlastung Steuerbelastung (Einfuhrumsatzsteuer) Steuerentlastung (Steuerfreie Ausfuhr) Umsetzung (Einfuhrumsatzsteuer) erfolgt durch österr. Zollbehörden an den Grenzen (Flughafen) Steuerentlastung (IG steuerfreie Lieferung) EU Inland EU Steuerbelastung (IG steuerpflichtiger Erwerb) Steuerentlastung (IG steuerfreie Lieferung) Steuerbelastung (IG steuerpflichtiger Erwerb) Umsetzung erfolgt durch Unternehmen (Betrugsgefahr) daher Verwendung der UID bei IG Lieferung und IG Erwerb zur Identifizierung und Zusammenfassende Meldung zur Kontrolle in der EU

24 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema Sicherung des Steueranspruches: 1) Mit welchen Kontrollmöglichkeiten wird die korrekte Besteuerung innerhalb der EU sichergestellt? 2) Was ist eine Zusammenfassende Meldung? 3) Was ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und wozu dient sie?

25 Steuerobjekt Inlandsbezug Gemeinschaftsgebiet EU-Mitgliedstaaten Drittstaaten EU-Bewerber Quelle:

26 Steuerobjekt Inlandsbezug: Lieferort Ursprungsland Bestimmungsland Ruhende Lieferung: Ort der Übergabe Ort des Gegenstandes zum Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsmacht (zb Reihengeschäft) Bewegte Lieferung: Beginn der Warenbewegung Beginn der Beförderung oder Versendung, außer: Leistungsort bei Einfuhr durch Leistungserbringer im Inland A: IG Versandhandel (B-C) Ende der Beförderung oder Versendung Versandhandel: IG Lieferung an österr. Verbraucher / Schwellenerwerber jährlich über EUR (Lieferschwelle) EU-Mitgliedstaat EU-Mitgliedstaat B: IG Warenbewegung Lieferung (B-B), Verbringung (B intern) Steuerfreie Lieferung im Ursprungsland (UID!) Steuerpflichtiger Erwerb im Bestimmungsland (UID!) Auch: Erwerb neuer Fahrzeuge (6 Monate/6.000 km) durch Verbraucher; Versendung verbrauchsteuerpflichtiger Waren EU-Mitgliedstaat EU-Mitgliedstaat C: IG Warenbewegung bei Schwellenerwerb (B-B) IG Schwellenerwerb von Unternehmer und jur. Personen ohne VSt-Abzug; Erwerbsschwelle nach Österreich jährlich EUR , Verzicht unter Verwendung der UID möglich EU-Mitgliedstaat EU-Mitgliedstaat D: Einfuhr aus und Ausfuhr in Drittstaaten (B, C) Steuerfreie Ausfuhr im Ursprungsland (Nachweis!)* * Touristenexport: ab EUR 75 (inkl. USt) Steuerpflichtige Einfuhrim Bestimmungsland (EUSt) Ausfuhr Drittstaat Einfuhr Drittstaat

27 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema Leistung im Inland: 1) Verkauf von drei Büchern im Wiener Geschäft an einen deutschen Studenten. 2) Frau Tax unterhält ein Geschäftslokal in der Slowakei von der aus Bücher an slowakische, private Kunden verkauft werden. 3) Bücher aus dem Geschäft von Frau Tax werden an eine Fachbuchhandlung veräußert. Im Auftrag der Fachbuchhandlung liefert Frau Tax die Bücher direkt an die Adresse des Kunden.

28 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema grenzüberschreitende Warenbewegungen: 1) Waren werden aus der Schweiz nach Österreich versendet. 2) Der österreichische Unternehmer verkauft Maschinen an einen türkischen Unternehmer in die Türkei.

29 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema grenzüberschreitende Warenbewegungen: 1) Welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen haben grenzüberschreitende Warenbewegungen und wie wird eine Doppelbesteuerung vermieden? 2) Nach welchem Prinzip erfolgt die Besteuerung von Waren bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen zwischen Österreich und Drittstaaten und wie wird das Prinzip umgesetzt?

30 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema grenzüberschreitende Warenbewegungen: 1) Ein amerikanischer Tourist kauft im Geschäft Bücher. 2) Welche formellen Voraussetzungen sind zu erfüllen, um als Unternehmer die Steuerbefreiung des ausgeführten Umsatzes gewähren zu können?

31 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema innergemeinschaftliche Warenbewegungen: 1) Welches Prinzip kommt bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen innerhalb der EU zur Anwendung? 2) Wie erfolgt die Umsetzung des Bestimmungslandprinzips innerhalb der EU?

32 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema innergemeinschaftliche Warenbewegungen: 1) Verkauf durch Abholung von 100 Stück Bücher an einen deutschen Buchhändler. 2) Verkauf und Versendung von 5 DVDs und 10 Bücher an einen deutschen Studenten im Wege des Versandhandels.

33 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema innergemeinschaftliche Warenbewegungen: 1) Der Unternehmer K, der ausschließlich unecht befreite Umsätze tätigt, kauft beim Unternehmer D in Deutschland unter Vorweis seiner österreichischen UID-Nummer Büromöbel um EUR und lässt sich die Waren zusenden. 2) Ein deutscher Buchhändler transportiert Bücher in sein Geschäft in Wien. 3) Frau Tax erwirbt einen neuen Privat-PKW aus Deutschland. 4) Frau Tax lässt sich aus Frankreich Wein für ihren privaten Gebrauch zusenden.

34 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema innergemeinschaftliche Warenbewegungen: 1) Herr Tax kauft sich auf einer Reise eine Golfausrüstung in einem Geschäft in München für sein privates Hobby. 2) Das slowakische Geschäft versendet an eine inländische Universität Bücher, wobei die Lieferungen in diesem Jahr aus der Slowakei einen Betrag von EUR erreicht haben.

35 Steuerobjekt Inlandsbezug: Leistungsort Ursprungsland Ort des leistenden Unternehmers Grundregel für Leistungen an Verbraucher ( B-C) Tatsächlicher Leistungsort Ortsgebundene sonstige Leistung (B-B), (B-C) Grundstücksleistung: Belegenheitsort Veranstaltungsleistung: Veranstaltungsort Personenbeförderung: Anteilige Strecke der Beförderung Kurzfristige Vermietung (30/90 Tage) von Beförderungsmittel: Bereitstellungsort Besorgungsleistung: Ort der besorgten Leistung Restaurant- u Verpflegungsleistung: Tätigkeitsort Ortsgebundene sonstige Leistung an Verbraucher (B-C) Vermittlungsleistung: Ort des vermittelten Umsatzes Arbeiten an und Begutachtung von beweglichen körperlichen Gegenständen: Tätigkeitsort Kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistung (zb bei Messen oder Veranstaltungen): Tätigkeitsort Bestimmungsland Ort des Empfängers Grundregel für Leistungen an Unternehmer, juristische Person mit UID (B-B) Verbrauchsgebundene sonstige Leistung (B-C) Langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln Elektronisch erbrachte Dienstleistung Katalogleistung (Empfänger im Drittland): - Verwertung Urheberrechte - Werbung - Beratungsleistung (RA, StB) - Datenverarbeitung

36 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema Leistung im Inland: 1) Ein Gebäude in Wien soll umgebaut werden; daher wird ein italienischer Architekt beauftragt einen neuen Plan für das Geschäft zu zeichnen. 2) Herr Tax kauft für eine Reise ein Zugticket von Wien nach Prag. 3) Der Musiker aus Spanien gibt ein Konzert in Wien. 4) Herr Tax wohnt in Wien und mietet für seinen Urlaub einen Mietwagen in Innsbruck von einem deutschen Anbieter.

37 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema Leistung im Inland: 1) Der Rechtsanwalt R mit Sitz in München berät Herrn Tax aus Österreich. 2) Der Innsbrucker Rechtsanwalt berät eine Schweizer Person im Hinblick auf die Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer österreichischen Gesellschaft.

38 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema Leistung im Inland: 1) Herr Tax vermittelt als Makler ein Grundstück in Kroatien an einen Österreicher. 2) Frau Tax lässt Waren von Wien nach München von einem Spediteur liefern.

39 Beurteilen Sie folgende Fragen zum Thema Leistung im Inland: 1) Ein deutscher Programmierer erstellt für einen gemeinnützigen, inländischen Verein mit UID eine Software zur Erfassung der Vereinsaktivitäten. Leistungsort? 2) Herr Tax bestellt für eine Feier in Salzburg ein deutsches Cateringunternehmen, das von einer Eventplanungsagentur vermittelt wurde.

40 Steuerobjekt Umsatzsteuersystem - Inland Ausland Gemeinschaftsgebiet EU-Mitgliedstaaten Inland Vorsteuerkorrektur Vorsteuerabzug Unternehmensbereich Österreichisches Umsatzsteuersystem USt-pflichtiger Unternehmensbereich (Unecht) USt-befreiter Unternehmensbereich Steuerpflichtige Lieferung/sonstige Leistung Eigenverbrauchstatbestände (Vorsteuerausgleich, Gleichstellung mit Verbraucher) Nichtunternehmerischer Bereich Außergewerbliche Tätigkeit Außerberufliche Tätigkeit Nichtselbständige Tätigkeit Persönlicher Bedarf des Personals Privater Bereich (Verbraucher) Gemeinschaftsgebiet EU-Mitgliedstaaten Drittstaaten Finanzdienstleistungen Grundstücke Wohlfahrtsleistungen Kleinunternehmerumsätze Drittstaaten Kein Vorsteuerabzug (Unechte) Steuerfreie Lieferung/sonstige Leistung

41 Steuerobjekt Umsatzsteuersystem - Auslandsbezug Ausland Innergemeinschaftlicher Erwerb Inland Österreichisches Umsatzsteuersystem USt-pflichtiger Unternehmensbereich (Echte) Steuerfreie Innergemeinschaftliche Lieferung Gemeinschaftsgebiet EU-Mitgliedstaaten Gemeinschaftsgebiet EU-Mitgliedstaaten Unternehmensbereich (Unecht) USt-befreiter Unternehmensbereich Nichtunternehmerischer Bereich Außergewerbliche Tätigkeit Außerberufliche Tätigkeit Nichtselbständige Tätigkeit Persönlicher Bedarf des Personals Privater Bereich (Verbraucher) Steuerpflichtige Lieferung/Leistung mit Lieferungs- /Leistungsort Inland Drittstaaten Finanzdienstleistungen Grundstücke Wohlfahrtsleistungen Kleinunternehmerumsätze Drittstaaten Einfuhrumsatzsteuer (Echte) Steuerfreie Ausfuhrlieferung Lohnveredelung

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