Unternehmenssteuerrecht Frankreich. Fallstudien. Julia Schlösser
|
|
- Bernt Fuhrmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Unternehmenssteuerrecht Frankreich Fallstudien Julia Schlösser 6. Internationaler Deutscher Steuerberaterkongress 27. und 28. September 2012 in Nizza
2
3 Sachverhalt AG G Erwerberin dt Konzern A SARL Zielgesellschaft Unsere Mandantin, eine deutsche AG ( AG ), verhandelt mit einem deutschen Konzern über die Übernahme einer deren französischen Tochtergesellschaften, der A SARL. Die A SARL erzielt seit ihrer Gründung Gewinne. Die Mandantin möchte über die steuerlichen Konsequenzen dieses Erwerbs informiert werden. Sie möchte vor allem wissen, welche Akquisitionsstruktur für den Erwerb der Beteiligung an der französischen A SARL zu empfehlen ist. 3
4 4 AG G NewCo A SARL dt Konzern Fremdfinanzierung Registersteuer 1. Erwerb Anteile an A SARL durch NewCo Registersteuer 3 % bei Erwerb von Aktien an SA/SAS: 0,1 % (seit 1. August 2012) Maßnahme: Umwandlung in SAS vor Erwerb der Anteile; Kein Gestaltungsmissbrauch, sofern keine Rückumwandlung ; Immobiliengesellschaften : 5 % 2. Erwerb durch AG, anschließender Verkauf an NewCo Registersteuer Erwerb durch AG: 3 % (ggf. 0,1 %); Immobiliengesellschaften: 5 %; anschließender Verkauf an NewCo: keine Registersteuer, sofern Veräußerin und Erwerberin demselben Konzern angehören - Ausweitung Anwendungsbereich seit 1/8/2012; - keine Anwendung der Befreiung auf Immobiliengesellschaften..
5 AG G NewCo dt Konzern Fremdfinanzierung Handlungsalternative 1 Erwerb Anteile A SARL durch NewCo; Fremdfinanzierung NewCo; Gruppenbesteuerung zwischen NewCo + A SARL. Errichtung Gruppenbesteuerung zwischen NewCo u. A SARL Anteile an NewCo werden nicht zu 95 % u. mehr von frz. Ges t gehalten; NewCo hält mind. 95 % an A SARL; Identische Geschäftsjahre; Option für Gruppenbesteuerung (kein GAV erforderlich). A SARL 5
6 Handlungsalternative 1 Abzugsfähigkeit FK-Zinsen auf Ebene NewCo AG G NewCo A SARL dt Konzern Fremdfinanzierung Gestaltungsmissbrauch? Frz. Finanzverwaltung hat Errichtung NewCo durch ausl. Ges t, deren Fremdfinanzierung zum Erwerbs einer frz. Ges t und anschl. Errichtung einer Gruppenbesteuerung als missbräuchlich angesehen; Gestaltungsmissbrauch verworfen durch TA Montreuil (Urt. V. 16 juin 2011 n et , 1 e ch., Sté Nordstrom European Capital Group, RJF 12/11 n 1345). Begrenzung Abzugsfähigkeit Höchstzinssatz bei Darlehen nahestehender Personen (ggf. Nachweis höheren Marktzinses); Unterkapitalisierungsregelung bei Darlehen nahestehender Personen sowie Darlehen Dritter mit Rückgriffsrechten (Art. 212 CGI) 6
7 Handlungsalternative 1 AG G dt Konzern Begrenzung Abzugsfähigkeit wg. Zusammenhang mit Erwerb Beteiligung (Art. 209, IX CGI): Nachweis dass Entscheidungen betreffend die erworbenen Anteile Kontrolle bzw. der beherrschende Einfluss auf die Gesellschaft von der NewCo, einer in F ansässigen Muttergesellschaft oder einer in F ansässigen Schwestergesellschaft getroffen / ausgeübt werden. [NB: Streitig, ob ebenfalls Anwendung auf ausl. Gesellschaften] NewCo Fremdfinanzierung Konsequenz bei fehlendem Nachweis: pauschaliertes Abzugsverbot. A SARL 7
8 8 AG G NewCo A SARL dt Konzern Fremdfinanzierung Handlungsalternative 1 2. Abzugsfähigkeit FK-Zinsen auf Ebene NewCo (Fortsetzung) Amendement «Charasse» (Art. 223 B, 7 CGI ) Abzugsverbot für Finanzierungsaufwendung eines Gruppenmitglieds im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einer anderen Gesellschaft, die in die Gruppenbesteuerung einbezogen wird; Voraussetzung: Erwerb der Beteiligung von einem Anteilseigner unmittelbar oder mittelbar erworben wurde, der auch die Gruppe beherrscht; Konsequenz: pauschaliertes Abzugsverbot. Änderungen durch Finanzgesetz 2013?: offenbar keine Angleichung an Zinsschranke nach dt. Recht; Zinsaufwand bis EUR 3 Mio: Abzug uneingeschränkt; Zinsaufwand über EUR 3 Mio: Kappung (85 %??)
9 Handlungsalternative 2 Erwerb A SARL durch NewCo, - Fremdfinanzierung NewCo - unmittelbare Verschmelzung A SARL auf NewCo AG G dt Konzern 1. Abzugsfähigkeit FK-Zinsen siehe oben. Vermeidung Anwendung Art. 209, IX CGI NewCo A SARL Fremdfinanzierung 2. Verschmelzung A SARL auf NewCo: Gestaltungsmissbrauch (Art. L 64 LPF) («fusion rapide»)?? erfordert (i) fiktiven Akt oder (ii) Verfolgung ausschliesslich steuerlicher Vorteile, sofern im letzten Fall eine gesetzliche Regelung allein nach ihrem Wortlaut und unter Verstoss gegen den Gesetzeszweck angewendet wurde; regelmässig keine Fiktivität; keine Verfolgung allein steuerlicher Vorteile, sofern Vorbringen z. B. wirtschaftlicher bzw. finanzieller Argumente (Nachweis der Erfüllung der o.g. weiteren Bedingungen durch FinVerw regelmässig schwierig); bedeutend: Frist zwischen Erwerb u. Verschmelzung. 9
10 AG G NewCo A SARL dt Konzern Fremdfinanzierung Handlungsalternative 2 Verstoss gegen Grundsatz ordnungsmässiger Geschäftsführung? durfte Zielgesellschaft Verschmelzung akzeptieren? für Zielgesellschaft nachteiliger Vorgang ohne angemessene Gegenleistung? richtet sich gegen Abzug der Zinsen auf Ebene der NewCo; Erlass v. 3 August 2000, 4 I-2-00 (Tz. 17:); Kriterien: Zeitraum zwischen Anschaffung u. Verschmelzung, Verschuldungsgrad der NewCo, Tätigkeit NewCo vor Anschaffung etc; Verwerfung ggf. durch Darlegung wirtschaftlicher u./o. finanzieller Gründe der gesamten Operation; Verbindl. Auskunft v. 23 Okt (Nr. 2007/48) Kein Verstoss, wenn Voraussetzungen f. Gruppenbesteuerung erfüllt waren; Richtung der Verschmelzung. 10
11 I
12 Sachverhalt X AG G Erwerberin Ein deutscher Konzern (X AG) unterhält in Frankreich eine Produktionsbetriebstätte. Der Konzern beabsichtigt, sämtliche Anteile an einer französischen Gesellschaft (Z SAS) zu erwerben; Die Z SAS erzielt seit Jahren Verluste. Produkt. Betr. Stätte Z SAS Zielgesellschaft Der Vorstand des deutschen Konzerns möchte wissen, welche steuerlichen Konsequenzen eine Verschmelzung der französischen Gesellschaft auf die X AG mit sich bringt. Insbesondere möchte der Mandant wissen, ob die steuerlichen Verluste der Zielgesellschaft im Fall einer solchen Verschmelzung erhalten bleiben. Sollte sich die Verschmelzung rechtlich bzw. steuerlich als problematisch erweisen, könnte sich der Vorstand des deutschen Konzerns vorstellen, seine französische Betriebstätte in die erworbene Zielgesellschaft einzubringen, solange die Umsetzung dieses Vorgangs steuerlich unschädlich möglich ist.
13 X AG G Produkt. Betr. Stätte Übernehmerin Verschmelzung Z SAS Übertragerin Verschmelzung Z SAS auf X AG Wahlrecht für Behandlung als Betriebsaufgabe (Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven); Inanspruchnahme Vorzugsbesteuerung (Art. 210 A CGI) Grenzüberschreitende Verschmelzung setzt Einholung einer ministeriellen Erlaubnis voraus (Art 210 C CGI): Verschmelzung muss wirtschaftlich begründet sein; Verschmelzung darf nicht durch Absicht der Steuerumgehung bzw. -hinterziehung begründet sein; Verbleib einer Betriebstätte in F (Sicherstellung der späteren Besteuerung der bei der Verschmelzung bestehenden, aber nicht aufgedeckten stillen Reserven). Rückwirkung: Bei retroaktiver Verschmelzung: X-AG muss zum Übertragungsstichtag eine Niederlassung F eingetragen haben. Der Betriebstätte sind sämtliche Wirtschaftsgüter der übertragenden Z SAS zuzuordnen. Betriebstätte muss sämtliche Aktiva und Passiva der Z SAS übernehmen. Sonderfall: Holding / Ges t mit ausschliessl. immateriellem Vermögen (Erfordernis Anerkennung durch anderen Staat oder Ausweitung Aktivität). 13
14 Verschmelzung Z SAS auf X AG (Fortsetzung) Konsequenzen für steuerliche Verluste der Übertragerin: X AG G Übernehmerin Verschmelzung Bei Behandlung als Betriebsaufgabe: Untergang der Verluste, soweit nicht mit aufgedeckten stillen Reserven verrechenbar; Bei Inanspruchnahme Vorzugsbesteuerung: Verrechnung steuerlichen Verluste der Übertragerin mit künftigen Ergebnissen der Betriebstätte setzt Einholung ministerieller Erlaubnis voraus (Art. 209 II CGI n.f. seit ). Voraussetzungen dafür sind: Vorgang unterliegt Art. 210 A und ist durch wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt Produkt. Betr. Stätte Z SAS Übertragerin Tätigkeit, aus der der zu übertragende Verlustvortrag stammt, wird von der übernehmenden Gesellschaft über mindestens drei Jahre fortgeführt und unterliegt in diesem Zeitraum keinen wesentliche Änderung in Bezug auf Art u. Umfang der Tätigkeit, Kundenstamm, Mitarbeiterbestand sowie Produktionsmittel. Tätigkeit, aus der der zu übertragende Verlustvortrag stammt, hat auch auf Ebene der übertragenden Gesellschaft während des Verlustentstehungszeitraums keine wesentlichen Änderung in Bezug auf Art u. Umfang der Tätigkeit, Kundenstamm, Mitarbeiterbestand sowie Produktionsmittel erfahren. die Verluste resultieren weder aus der Verwaltung von beweglichem noch aus der Verwaltung von Immobilienvermögen. 14 Registersteuer (EUR 375 / EUR 500)
15 X AG G Produkt. Betr. Stätte Erwerberin Einbringung Z SAS Zielgesellschaft Einbringung Betriebstätte in Z SAS Behandlung als «Einbringung eines Teilbetriebs» Behandlung aus frz. Sicht Einbringung gegen Ausgabe neuer Anteile Wahlrecht für Behandlung als Betriebsaufgabe (Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven); Inanspruchnahme Vorzugsbesteuerung ** Verpflichtung aufnehmender Gesellschaft lt. Art. 210 A CGI; ** Verpflichtung der einbringenden Gesellschaft (Art. 210 B CGI): Haltefrist von 3 Jahren für die im Gegenzug für die Einbringung erhaltenen Anteile Lt. frz. Finanzverwaltung: Erfordernis einer ministeriellen Erlaubnis : Bedingungen Verpflichtungen der übertragenden Ges t (Erlass v. 27 Juni 2000) Übertragung der im Gegenzug für die Einbringung erhaltenen Anteile auf frz. Einheit (Holdinggesellschaft, Betriebstätte); Verpflichtung der frz. Einheit i.s. v. Art. 210 B CGI (Haltefrist 3 Jahre); Verpflichtung der ausl. Ges t (hier X AG), die Anteile an der frz. Einheit zu halten, solange letztere die Anteile an der aufnehmenden Ges hält 15
16 X AG G Erwerberin Einbringung Betriebstätte in Z SAS Behandlung als «Einbringung eines Teilbetriebs» Behandlung aus frz. Sicht Untergeordnete Verpflichtung: Verpflichtung zum Halten der Anteile an der F- Holding, solange diese die Anteile an der Z-SAS hält F-Holding X % Verpflichtung gem. Art. 210 B CGI Halten der Anteile an der Z SAS über mind. 3 Jahre neue Anteile als Gegenleistung Für Einlage Z SAS Zielgesellschaft 16
17 X AG G Erwerberin Einbringung Betriebstätte in Z SAS Behandlung als «Einbringung eines Teilbetriebs» Behandlung aus frz. Sicht Konsequenzen für steuerliche Verluste der Übernehmerin: Änderung der Geschäftstätigkeit (Art. 221, 5 CGI) Untergang Verlustvorträge bei Hinzufügung Geschäftstätigkeit. Registersteuer: EUR 375 / EUR 500 (Vorlage minist. Erlaubnis, Erfüllung Teilbetrieb) F-Holding X % neue Anteile als Gegenleistung für Einlage Z SAS Zielgesellschaft 17
18 Einbringung Betriebstätte in Z SAS Behandlung als «Einbringung eines Teilbetriebs» X AG G F-Holding Erwerberin X % Behandlung aus dt. Sicht Einbringung gegen Ausgabe neuer Anteile Steuerrecht: Anwendung 20 UmwStG; Buchwertfortführung: KSt-Besteuerung bei aufnehmender Gesellschaft; Passivposten des eingebr. Vermögen übersteigen Aktivposten nicht. Kein Ausschluss u. keine Beschränkung des dt. Besteuerungsrecht Anderenfalls: Gemeiner Wert. Anteile an Z-SAS Beachtung 22 I Satz 6 Nr. 2 UmwStG Erhaltene (neue) Anteile an F-Holding: 22 I I Satz 6 Nr. 4 UmwStG: Einbringungsgewinn I bei Veräußerung innerhalb von 7 Jahren. neue Anteile als Gegenleistung Für Einlage Z SAS Zielgesellschaft 18
19 Marccus Partners 23 rue Balzac Paris Tel.: +33 (0) Fax: +33 (0) Marccus Partners 61, rue Henri Regnault Paris La Défense Tel.: +33 (0) Fax: +33 (0)
Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften
Anlage 1 Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften EStG, KStG, UmwStG n.f. = i. d. F. SEStEG EStG, KStG, UmwStG a.f. = i. d. F. vor Inkrafttreten SEStEG Gemeiner Wert Sachverhalte
MehrProjet 10/10/ slide 1 - CMS Bureau Francis Lefebvre FALLSTUDIE 3
Projet 10/10/2012 - slide 1 - CMS Bureau Francis Lefebvre FALLSTUDIE 3 EINER DEUTSCHEN DURCH EINE FRZ. KST.-PFLICHTIGE SACHVERHALT ORGANSCHA FT SAS 2 Die hat zur KSt. optiert. Die Kommanditisten der sind
MehrEntstrickung von Wirtschaftsgütern
Entstrickung von Wirtschaftsgütern MITax-Jahrestagung 2006 1 Entstrickung von Wirtschaftsgütern Übersicht (Entwurf SEStEG Juli 2006): Allgemeiner Entstrickungstatbestand 4 I 3, 4 EStG Ausschluss oder Beschränkung
MehrSteuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT
MehrInhaltsverzeichnis Seite
Vorwort 3 Kapitel 1 Einleitung 17 Kapitel 2 Verschmelzung 2.1 Vorgang... 18 2.2 Verschmelzungsarten... 19 2.2.1 Verschmelzung zur Aufnahme/zur Neugründung... 19 2.2.2 Verschmelzung verbundener/nicht verbundener
Mehr2016 zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 A zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 B
Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem Veranlagungszeitraum zwei Wirtschaftsjahre, ist für jedes Wirtschaftsjahr die Anlage KSt 1 F gesondert auszufüllen. Die mit einem Kreis versehenen
MehrUmwStG. in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009
UmwStG in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009 Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sind in fett dargestellt. Dargestellt werden nur die betroffenen
MehrÜbertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht. 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG
Anlage 2 Schaubilder (Gesellschafterwechsel) Dipl.-Finw M. Blenkers Seite 1 Übertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht unentgeltlich entgeltlich 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG
MehrUnternehmenssteuerreform 2008:
Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens
MehrFallvarianten zu 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG
4 1 1.1 Übersicht über die verschiedenen Übertragungsmöglichkeiten Die Behandlung eines Übertragungsvorgangs in ein betriebliches Gesamthandsvermögen richtet sich zunächst danach, ob Gegenstand der Übertragung
MehrKapitel A: Einleitung... 13
Inhaltsverzeichnis Kapitel A: Einleitung... 13 Kapitel B: Anwendungsbereich/Rückwirkung... 15 I. Anwendungsbereich... 16 1. Überblick... 16 2. Sachlicher Anwendungsbereich... 16 a) Inländische Umwandlungsvorgänge...
MehrEinfluss des internationalen Steuerwettbewerbs auf Konzernstrukturen
Einfluss des internationalen Steuerwettbewerbs auf Konzernstrukturen Prof. Dr. Wolfgang Kessler 14. Oktober 2008 62. Deutscher Betriebswirtschafter-Tag Schmalenbach-Gesellschaft StB Prof. Dr. Wolfgang
MehrUmwandlungssteuerrecht Aktuell Dezember 2016
Dezember 2016 Raus aus der GmbH - rein in das Personenunternehmen Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Umwandlungsmotive... 4 2. Wichtige
MehrÜbertragung von Wirtschaftsgütern (I)
Übertragung von Wirtschaftsgütern (I) Übertragung von Wirtschaftsgütern Grundsatz: 6 V S.1 EStG: Buchwertfortführung, wenn Übertragung zwischen einem BV in anderes BV desselben Stpfl. und Besteuerung stiller
MehrVeräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG)
Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG) Beispiel: A ist Inhaber eines Einzelunternehmens mit folgender Steuerbilanz: Aktiva Einzelunternehmen des A Passiva PKW 10 Eigenkap. 500 Sonst. WG 890 Schulden
MehrBDI The Voice of German Industry
BDI The Voice of German Industry Bundesverband der Deutschen Industrie e.v. Aktuelle Entwicklungen im Ertragsteuerrecht - Einführungsreferat 11.1.2016 BDI/PwC-Steuertagung 2016 1 Agenda Inhalt Gesetzesänderungen
MehrSTEUERLICHE GESTALTUNGSANSÄTZE FÜR PRAXISÜBERTRAGUNG UND PRAXISUMSTRUKTURIERUNG
STEUERLICHE GESTALTUNGSANSÄTZE FÜR PRAXISÜBERTRAGUNG UND PRAXISUMSTRUKTURIERUNG DEUTSCHER RÖNTGENKONGRESS 2017 UMSTRUKTURIERUNG ÜBERBLICK: Vorgang Einbringung Einzelpraxis in BAG GbR oder MVZ PartG Umwandlung
MehrSteuerliche Brennpunkte bei Auslandsaktivitäten. Bremen, den 25. April 2013
Steuerliche Brennpunkte bei Auslandsaktivitäten Bremen, den 25. April 2013 Inhalt A. Einführung B. Strukturierung von Auslandsengagements C. Verrechnungspreise und Dokumentationspflichten D. Funktionsverlagerung
MehrVermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern
Vermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern bfd-online-seminar Dienstag, 29. April 2014 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan
MehrVorwort... V. 3.3 Der Umwandlungssteuererlass VERSCHMELZUNG VON KAPITALGESELLSCHAFTEN AUF PERSONENGESELLSCHAFTEN 1 Allgemeines...
Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis Vorwort... V KAPITEL I: ÜBERBLICK ZUM UMWANDLUNGSRECHT 1 Einleitung... 1 1.1 Begriff der Umwandlung... 1 1.1.1 Einzelrechtsnachfolge... 2 1.1.2 Gesamtrechtsnachfolge...
MehrPersonengesellschaft erzielt
Personengesellschaft erzielt Überschußeinkünfte Gewinneinkünfte Gesellschafter ist Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Gesellschafter ist kein Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Anteilige
MehrZinsabzug beim Beteiligungserwerb
Zinsabzug beim Beteiligungserwerb Nikolaus Neubauer 21. Jänner 2015 5. Wiener Symposium zum Unternehmenssteuerrecht Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht www.wu.ac.at/taxlaw 1 Einleitung
MehrRobert-Perthel-Str. 77a, Köln, Telefon 0221/ ,
Robert-Perthel-Str. 77a, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de Thema: Steuerliche Fragen der Anteilsübertragung Arzt Niederlassung in Einzelpraxis Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft
MehrBeispiele. Beispiele. 1. Nationale Einbringungen. Konzentrationseinbringung
Beispiele 1. Nationale Einbringungen III/1 Konzentrationseinbringung A bringt einen inländischen (Teil-)Betrieb/Mitunternehmeranteil/Kapitalanteil in die B-GmbH ein und erhält als Gegenleistung Anteile
MehrTeil F: Sonderthemen II. Offene und verdeckte Einlagen
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil F: Sonderthemen II. Offene und verdeckte Einlagen Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater
MehrStille Gesellschaften und Umwandlungen
Berichte aus der Betriebswirtschaft Oliver Middendorf Stille Gesellschaften und Umwandlungen Eine ertragsteuerliche Analyse D6 Shaker Verlag Aachen 2005 C V Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrMit Alfred P. Röhrig und Fred Unterberg Steuerberater
AKTUELLES STEUERRECHT 2012 Mit Alfred P. Röhrig und Fred Unterberg Steuerberater TEIL I Aus dem Inhalt Praxishinweise zu 15a EStG: Abgrenzung Vorabvergütung / Sondervergütung Der neue 16 Abs. 3b EStG Rückstellungen
MehrI. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1
I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 bis zum 31.12.1998 für 1999 und 2000 ab 2001 7 (1) EStDV 6 (3) EStG 6 (3) EStG (1) 1 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder
MehrDie Einbringung von Einzelunternehmen in Personenhandelsgesellschaften
Steuerrecht in Wissenschaft und Praxis Herausgegeben von Professor Dr. Georg Crezelius Die Einbringung von Einzelunternehmen in Personenhandelsgesellschaften Von Reinhard Geck Juristische GesamtbibliothöR
MehrP+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München
P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München Family Office Symposium Hamburg, 02. September 2009 Dr. Andreas Richter, LL.M. 2009 eine steuerliche Bestandsaufnahme und Handlungsoptionen
MehrDie direkte Besteuerung in der EU
Koen Lenaerts Die direkte Besteuerung in der EU Nomos Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel: Einführung 13 A. Begriff der direkten Besteuerung im EG-Vertrag 13 B. ZuständigkeitsVerteilung auf dem Gebiet des Steuerrechts
MehrDie Verschmelzung von Unternehmen
Die Verschmelzung von Unternehmen Zivil- und steuerrechtliche Aspekte von Christophe Bader 1. Auflage Die Verschmelzung von Unternehmen Bader schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrBeispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010
Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010 Seite 1 von 9 Beispiel 1 Die österreichische M-AG hat zum Stichtag 31.12.2005 80% der Anteile an der österreichischen T-AG erworben. M-AG und T-AG haben
MehrEinkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrErgänzungsblatt 1 Grunderwerbsteuer nach der Steuerreform 2015/2016
Ergänzungsblatt 1 Grunderwerbsteuer nach der Steuerreform 2015/2016 1.1 Allgemeines zu den Neuerungen 1.1.1 Neue Bemessungsgrundlage und neue Steuersätze Das Steuerreformgesetz 2015/2016 (BGBl I 2015/118)
MehrPanamax Aktiengesellschaft, Heidelberg Zwischenmitteilung der Geschäftsführung nach 37xWpHG. Für den Zeitraum
Seite 1 Panamax Aktiengesellschaft, Heidelberg Zwischenmitteilung der Geschäftsführung nach 37xWpHG Für den Zeitraum Vom 1. Januar 2015 bis zum 30. September 2015 1. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft
MehrUnternehmenskauf aus der Insolvenz - Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005
- Steuerliche Aspekte - Euroforum-Seminar München, 22. November 2005 Steuerliche Grundlagen Weitergehende steuerliche Begriffe -> Asset Deal: Kauf von Wirtschaftsgütern und Anteilen von Personengesellschaften
MehrAn das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 20.
An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 20. Januar 2015 642/515 Stellungnahme zu 50i EStG i.d.f. des Kroatien-Anpassungsgesetzes
Mehr2014 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.
Finanzamt Steuerpflichtiger Anlage zur Feststellungserklärung KSt 1 F Anlage zum Feststellungsbescheid 201 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.
MehrTestatsexemplar. Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH Bonn. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH Bonn Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Inhaltsverzeichnis Seite Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
MehrAuswirkungen des neuen 50i EStG auf Umstrukturierungen Es besteht dringender Änderungsbedarf
Auswirkungen des neuen 50i EStG auf Umstrukturierungen Es besteht dringender Änderungsbedarf München, 22. Oktober 2014 Prof. Dr. Thomas Rödder 1131759_2 A. Einleitung 50i Abs. 2 EStG n.f.: Im Rahmen von
Mehrnwb Umstrukturierungen im Bereich mittelständischer Unternehmen
www.nwb.de Umstrukturierungen im Bereich mittelständischer Unternehmen Von Dr. Jochen Ettinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Steuerberater und Markus Schmitz Diplom-Wirtschaftsjurist nwb Vorwort
MehrGebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Veräußerungsgewinne gem. 6b EStG Übertragung aufgedeckter stiller Reserven im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs auf GruBo, Gebäuden und Binnenschiffen auf begünstigte Wirtschaftsgüter
MehrHier kommt ein Text hin. Umwandlung von Unternehmen SS 2010 Prof. Dr. Ralf Maiterth Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Hier kommt ein Text hin Umwandlung von Unternehmen Prof. Dr. Ralf Maiterth I Einführung Literaturhinweise Klingebiel/Patt/Rasche/Krause (2008): Umwandlungssteuerrecht. PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.)
MehrWeg- und Zuzugsbesteuerung
Weg- und Zuzugsbesteuerung Aktuelle EuGH-Judikatur und Entwicklungen David Eisendle Luxemburg Agenda Bisherige Rechtsprechung Urteil Kommission/Portugal (C-503/14) Anhängige Verfahren Phase I Urteile de
MehrSTEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017
STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN BEIM PRAXISVERKAUF 19. NORDRHEINISCHER PRAXISBÖRSENTAG KÖLN, 14. OKTOBER 2017 STEUERLICHE GRUNDZÜGE - BESTEUERUNGSFORMEN Gewinn aus der laufenden (ärztlichen) Tätigkeit
MehrMR Dr. Thomas Eisgruber Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Erleichterungen bei der Zinsschranke
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Ä nderungen der Verlustund Zinsabzugsbeschränkungen Überblick Änderungen der Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen Erleichterungen bei der Zinsschranke EBITDA-Vortrag
MehrWas ist das und wozu brauchen wir es?
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht 5. November 2010 Düsseldorf Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungspraxis Robert-Perthel-Str. 77a, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de Sonderbetriebsvermögen:
MehrAufgabe 14 (Einbringung in eine PersGes)
Aufgabe 14 (Einbringung in eine PersGes) I. Der Sportartikeleinzelhändler Ludwig Läufer und der Kaufmann Rudi Runner gründen zum 1.1.05 ein Sportartikelhandelsgeschäft unter der Firma RunLauf OHG. Hierzu
MehrDas neue DBA Luxemburg und das neue DBA Niederlande aus Sicht der Praxis Dr. Ruprecht von Uckermann. IFA Fachvortrag 26. Juli 2012
Das neue DBA Luxemburg und das neue DBA Niederlande aus Sicht der Praxis Dr. Ruprecht von Uckermann IFA Fachvortrag 26. Juli 2012 Inhalt DBA Luxemburg und DBA Niederlande Inkrafttreten Überblicküber die
MehrDie Innenfinanzierung bei Umgründungen
Die Innenfinanzierung bei Umgründungen JKU Linz Vortragsabend, 21.6.2017 StB Univ.-Ass. Mag. Philipp Stanek, MBL Universität Salzburg/ Baker & McKenzie Page 1 Übersicht Grundsätze der Innenfinanzierungs-VO
MehrBetriebsstätten: Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte
Betriebsstätten: Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte Juni 2009 Ein Kauf und Verkauf von Wirtschaftsgütern ist zwischen Stammhaus und Betriebsstätte rechtlich nicht möglich.
MehrAnwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 2. Gesellschaftsrecht
Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 13 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien... 15 1.1 Land und Bevölkerung... 15 1.2 Politisches System... 16 1.3 Wirtschaft... 16 1.4 Arbeitsmarkt...
MehrConValue AG. Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2013
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 Kirchenstraße 9 21224 Rosengarten e-mail: info@convalue.com www.convalue.com Sitz der Gesellschaft: Rosengarten 1 Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der
MehrKommunen, Energiewende und Hessische Gemeindeordnung Was ist erlaubt? 22. März 2012 Dr. David Rauber
Kommunen, Energiewende und Hessische Gemeindeordnung Was ist erlaubt? 22. März 2012 Dr. David Rauber Wirtschaftliche Betätigungen der Gemeinden Eine wirtschaftliche Betätigung liegt in dem Inverkehrbringen
MehrSteuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010
Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010 Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Axel Seebach Wirtschaftsprüfer
MehrBMF-Schreiben vom 24. Dezember IV B 4 -S /99 -
Anlage C Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen (Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze); Änderung auf Grund des Gesetzes
MehrBeck'sches Handbuch Umwandlungen international
Beck'sches Handbuch Umwandlungen international Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht, Steuerrecht von Jörg Stefan Brodersen, Alexander Euchner, Dr. Markus J. Friedl, Dr. Joachim Krämer, Dr. Astrid Krüger, Christian
MehrSteuerrechtliche Impli-kationen bei. Hoch-schulausgründungen
Steuerrechtliche Impli-kationen bei Carlé Korn Stahl Strahl Rechtsanwälte und Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht Hoch-schulausgründungen Vortrag im Rahmen des Seminars Unternehmen gründen und fördern
MehrLatente Steuern bei Unternehmenszusammenschlüssen
Nicole Schwabe Latente Steuern bei Unternehmenszusammenschlüssen unter Beteiligung von Kapitalund Personengesellschaften im Einzelabschluss nach HGB Eine vergleichende Analyse von Asset Deal und Share
MehrDie Organschaft im Steuerrecht
Die Organschaft im Steuerrecht mit Fallbeispielen Von Peter Schumacher Dipl.-Finanzwirt ERICH SCHMIDT VERLAG Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 21 Kapitel 1 - Körperschaftsteuer 23 I. Einführung
MehrJörg Röhner. Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften
Jörg Röhner Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften Theoretische und rechtliche Grundlagen sowie ökonomische Analyse ausgewählter Problemfelder
MehrErklärung zur gesonderten Feststellung
Finanzamt Steuernummer Erklärung zur gesonderten Feststellung Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung. 1. des steuerlichen s
MehrErläuterungen. 1 von 6. E n t wurf. Allgemeiner Teil
1 von 6 E n t wurf Allgemeiner Teil Erläuterungen Mit dieser Verordnung des Bundesministers für Finanzen sollen die Auswirkungen von einzelnen Umgründungstypen auf die gemäß 4 Abs. 12 Z 4 EStG 1988 laufend
MehrTAX FACTS (BRB 1962) Neuerungen ab 1. Januar Missbrauchsbeschlusses. Neue Praxis ab 1. Januar TAX EXPERT RCM AG Zürich Basel
TAX FACTS Ausgabe Januar 1999 Neuerungen ab 1. Januar 1999 im Bereich des Missbrauchsbeschlusses (BRB 1962) Neue Praxis ab 1. Januar 1999 Das Kreisschreiben (KS) der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) aus dem
MehrVertragsgestaltung und Steuerrecht
Vertragsgestaltung und Steuerrecht von Dr. Jürgen Sontheimer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht VERLAG C. H. BECK MÜNCHEN 2001 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XIII 1. Teil: Vom Vertragstyp
MehrSteuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich
Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?
MehrInformationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner
Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1 Tochter-GmbH Für welchen Zweck gründet man eine Tochter GmbH (Beispiele) Ø Ausgliederung umgrenzter Tätigkeiten Ø Durchführung eines jährlichen
MehrDie Organschaft im Umbruch. Prof. Dr. Norbert Herzig, WP/StB Direktor des Steuerseminars der Universität zu Köln
Die Organschaft im Umbruch Prof. Dr. Norbert Herzig, WP/StB Direktor des Steuerseminars der Universität zu Köln Kurz- und mittelfristige Problemfelder kurzfristig: BFH v. 03.03.2010 I R 68/09 Verfügung
MehrDBA-Betriebsstätte eines polnischen Unternehmens in Deutschland. Ermittlung des in Deutschland steuerpflichtigen Betriebsstätten-Gewinnes
DBA-Betriebsstätte eines polnischen Unternehmens in Deutschland Ermittlung des in Deutschland steuerpflichtigen Betriebsstätten-Gewinnes A. Allgemeines 1. Begriff der DBA-Betriebsstätte gemäß Art. 5 Abs.
MehrMinder- und Mehrabführungen nach 14 Abs. 4, 27 Abs. 6 KStG
Finanz- und Steuerrecht in Deutschland und Europa 15 Minder- und Mehrabführungen nach 14 Abs. 4, 27 Abs. 6 KStG Ausgleichspostenlösung und Einlagelösung Bearbeitet von Arne von Freeden 1. Auflage 2011.
MehrSeminar. Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht. Wintersemester 2015/2016
Seminar Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht Wintersemester 2015/2016 Einbringungen nach 20 ff UmwStG Überblick 20 UmwStG Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft 21 UmwStG
MehrDividende oder Veräußerungspreis?
Dividende oder Veräußerungspreis? Draga Turic Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht www.wu.ac.at/taxlaw 1 Einleitung 10 Abs 1 Z 1 KStG: Beteiligungsertragsbefreiung für Inlandsbeteiligungen
Mehr3. TEIL Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaft 3. TEIL. 9 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften
40 Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaft DIE ERTRAGSTEUERLICHE BEHANDLUNG DER PERSONENGESELLSCHAFT Abschnitt 1 Einführung und Grundlagen 41 2 Begriff der Mitunternehmerschaft 45 3 Mitunternehmerschaft
MehrSteuerbuch, Erläuterungen zu 65 Verluste
Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 65 Verluste 65 - Stand 1. Juni 2011 1 TU1.UT TUAllgemeine TU2.UT TUVerlustverrechnung TU3.UT TUVerlustverrechnung TU4.UT TU5.UT TU6.UT TU7.UT
MehrSteuerrechtliche Fragen des Betriebsüberganges aus der Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Praktikerseminar Arbeitsrecht und Sozialrecht Steuerrechtliche Fragen des Betriebsüberganges aus der Sicht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern StB Ass.-Prof. Dr. Klaus Rabel Graz, am 31. Mai 2006 Inhalt
MehrExkurs: Zuschreibung von Beteiligungen nach Umgründungen
Exkurs: Zuschreibung von Beteiligungen nach Umgründungen VwGH 22.5.2014, 2010/15/0127 Vortragsabend: Aktuelles zum Umgründungssteuerrecht, 15. Oktober 2014 Gustav Wurm 0 Ausgangslage 1998: Teilwertabschreibung
MehrEinbringungsvorgänge in eine GmbH nach den 20 ff. UmwStG
Aufsätze Ausgabe: 5/2012 Seite: 136 Autor: Dipl.- Kaufmann/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Franz Ostermayer Einbringungsvorgänge in eine GmbH nach den 20 ff. UmwStG Der neue Umwandlungssteuererlass in
MehrAktuelle Entwicklungen zur Realteilung von Mitunterunternehmerschaften. 8. Hamburger Steuerdialog RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.
Aktuelle Entwicklungen zur Realteilung von Mitunterunternehmerschaften 8. Hamburger Steuerdialog RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M Jüngere Entwicklungen Rechtsprechung BFH-Urteil vom 17.9. 2015 III R 49/13,
MehrSchlecht und Partner Schlecht und Collegen. Umwandlung und Umstrukturierung
Schlecht und Partner Schlecht und Collegen Umwandlung und Umstrukturierung Wir über uns Schlecht und Partner sind erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Unsere Partnerschaft stützt sich auf eine
Mehr8. FIRMENWERT UND BETEILIGUNGS- ANSATZ 9 Abs 7
8. FIRMENWERT UND BETEILIGUNGS- ANSATZ 9 Abs 7 39 > Teilwertabschreibung während Gruppenzugehörigkeit steuerlich nicht wirksam (MWR) mindert aber den steuerlichen Buchwert Zuschreibung steuerneutral Weiterlaufen
MehrConValue AG. Jahresabschluss. für das Geschäftsjahr 2015
ConValue AG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 Kirchenstraße 9 21224 Rosengarten e-mail: info@convalue.com www.convalue.com Sitz der Gesellschaft: Rosengarten 1 Lagebericht des Vorstands Im abgelaufenen
Mehr1/0 Inhaltsverzeichnis
Verzeichnisse Teil 1/0 Seite 1 1/0 1/1... Stichwortverzeichnis 1/2... Abkürzungsverzeichnis 2... Aktuelle Informationen 2/0... Inhalt 2/1... Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ONLINE 2/2... Zinsschranke
MehrHaftung in der Aktiengesellschaft
Haftung in der Aktiengesellschaft AG unbeschränkte Haftung der AG (Haftung mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen) für die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten unbeschränkte Haftung der Aktionäre für die
MehrUmwandlungssteuererlass UmwStE 2011
Umwandlungssteuererlass UmwStE 2011 Kommentierung Praktische Hinweise herausgegeben und erläutert von Dr. Joachim Schmitt Rechtsanwalt und Steuerberater in Bonn Dr. Stefan Schloßmacher Rechtsanwalt und
MehrInhaltsverzeichnis. A. Umwandlungsgesetz Seite
A. Umwandlungsgesetz Einführung... 129 Erstes Buch. Möglichkeiten von Umwandlungen ( 1) Arten der Umwandlung; gesetzliche Beschränkungen... 1 148 Zweites Buch. Verschmelzung ( 2 122l) Erster Teil. Allgemeine
MehrDie Realteilung von Mitunternehmerschaften
Die Realteilung von Mitunternehmerschaften Spezialisierung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Fach: Seminar zu aktuellen Themen Referenten: Karina Radonz Sonja Wieseke Wintersemester: 2008/2009 Berlin,
Mehr72. Agrarrechts-Seminar der DGAR. gewerbliche Prägung der Einheits-GmbH & Co. KG
72. Agrarrechts-Seminar der DGAR gewerbliche Prägung der Geiersberger Glas Rechtsanwälte Fachanwälte Rostock Schwerin Forum Agrarwirtschaftsrecht Grundlagen und BFH, 13.07.2017 IV R 41/14 Rechtsanwalt
MehrEinschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen
Einschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen RA a.univ.-prof. MMag. Dr. Christoph Urtz Wahl des Themas und Übersicht über den Vortrag Übersicht über die Themen des Vortrages: - 1.
MehrDer Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften, insbesondere nach Maßgabe von 4 Abs. 4a EStG
Pia Friedemann Der Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften, insbesondere nach Maßgabe von 4 Abs. 4a EStG PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis A. Problemstellung...........15
MehrDas Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungsberatung
Berufsausübungsgemeinschaft Das Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungsberatung von StB Dr. Rolf Michels, Köln Das Vermögen, das eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) für die ärztliche Tätigkeit benötigt,
MehrPflichtübung aus Finanzrecht Sommersemester 2017 Dr. Andreas Kauba. XI. Abschreibungen
XI. Abschreibungen 1. Eine Maschine wird um 5.000,- angeschafft. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Im ersten Jahr werden 2000,- im zweiten Jahr 1.000,- im dritten Jahr 1.000,- im vierten und fünften Jahr
MehrEntstrickung. Universität Bochum 14. Dezember 2012
Entstrickung Universität Bochum 14. Dezember 2012 # 390247 2012 Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP. All rights reserved. Throughout this presentation, Cleary Gottlieb and the firm refer to Cleary Gottlieb
MehrOptimale Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen als steuerliches Gestaltungsproblem
Dr. Andreas Guldan Optimale Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen als steuerliches Gestaltungsproblem Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Werner Schaffer, European Business School Oestrich-Winkel
MehrBilanzierung und Bewertung des Eigenkapitals
Bilanzierung und Bewertung des Eigenkapitals 1. Kapitalgesellschaften Bilanzausweis: 266 Abs. 3 A. HGB 272 HGB 268 Abs. 1 und 3 HGB 58, 150, 158 AktG Fortführung der GuV-Rechnung gem. 158 AktG (Beispiel
MehrInvestitionen und Steuern in Rumänien
Investitionen und Steuern in Rumänien Doing Business in Romania Herausgegeben von Mag. Harald Galla Dr. Franz Haimerl nwb lalde Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 15
MehrDomizilgesellschaften
Dienstanleitung zum Steuergesetz Art. 90-99 StG / Art. 32 VV Domizilgesellschaften DA 8a/2011 vom 01. Januar 2011 (ersetzt DA 8a/2008) 1. Grundlagen In den Art. 90 bis 99 StG und Art. 32 Vollziehungsverordnung
Mehr