Q&A Zahlungsverkehrs- Standardisierung in Europa und der Schweiz

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1 Q&A Zahlungsverkehrs- Standardisierung in Europa und der Schweiz Version: November 2016

2 Q&A Zahlungsverkehrs-Standardisierung in Europa und der Schweiz Allgemeine Einleitung Europa migrierte die nationalen Zahlungsverkehrs- Verfahren ab 1. Februar 2014 mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum 1. August 2014 auf SEPA (Single Euro Payments Area) und damit auf den neuen ISO Standard. Die Schweiz und daher auch die Credit Suisse werden den nationalen Zahlungsverkehr bis 2018 ebenfalls entsprechend weiter standardisieren. Die Standardisierung in Europa und die fortschreitenden Standardisierungsbestrebungen in der Schweiz führen uns zur Empfehlung an unsere Kunden, ihre Situation diesbezüglich abzuklären. Bis mindestens 2018 führt die Credit Suisse ihre jetzigen Zahlungsverkehrsverfahren und -systeme weiter und ermöglicht Ihnen einen sanften Übergang auf den neuen Standard. Das vorliegende Dokument listet die zu erwartenden Kundenfragen zum Thema Zahlungsverkehrs-Standardisierung und ISO auf und bietet Antworten gemäss aktuellem Wissensstand. Zukünftige Aktualisierungen werden sicherstellen, dass das Dokument Wissensstand und Kundenbedürfnis optimal widerspiegelt. Die Fragen und Antworten sind in folgende Themenblöcke strukturiert: 1. Zahlungsverkehr: Basisinformationen 3 2. Betrachtung der Marktentwicklungen Europäische Zahlungsverkehrs-Standardisierung Ausgangslage Auswirkungen auf die Schweiz Auswirkungen für Firmenkunden mit europäischem Zahlungsverkehr Formate Zahlungsverkehrs-Harmonisierung in der Schweiz Ausgangslage Auswirkungen auf den Schweizer Markt Auswirkungen für Schweizer Firmenkunden Formate 7 3. Ausrichtung der Credit Suisse Generell XML nach ISO Angebot der Credit Suisse SEPA-Angebot der Credit Suisse 8 4. Handlungsbedarf für die Kunden Unmittelbarer Handlungsbedarf für Firmenkunden Mittelfristige Änderungen, auf die Kunden sich frühzeitig einstellen können Unterstützung durch die Credit Suisse 10 Q&A 2/11

3 1. Zahlungsverkehr: Basisinformationen Welche Parteien sind involviert bei einer Geldüberweisung aus einem Zahlungsauftrag? Ein Kunde (Zahlungsauftraggeber = ZA) beauftragt die Credit Suisse (Bank des ZA), eine Zahlung zu veranlassen. Die Credit Suisse sendet die Zahlung über ein Clearingsystem / eine Korrespondenzbank an die Bank des Zahlungsempfängers (= ZE). Die Bank des ZE schreibt ihrem Kunden (ZE) den Vergütungsbetrag gut. Über welche Kanäle kann ein Kunde bei der Credit Suisse eine Zahlung veranlassen? Die Credit Suisse bietet dem Kunden diverse elektronische Kanäle zur Erfassung oder Übermittlung (Direct Net, Direct Link, Direct Exchange). Als Ergänzung gibt es weiterhin papierbasierte Auftragsformulare oder den formlosen brieflichen Auftrag. Während eines Beratungsgesprächs oder anlässlich eines telefonischen Kontakts kann der Kunde ebenfalls einen Zahlungsauftrag über seinen Kundenberater aufgeben. Welche Angaben sind für einen Zahlungsauftrag notwendig? Vergleiche insbesondere Ziff. 1 der Zahlungsverkehrs-Bedingungen der Credit Suisse. Zahlungsausgänge und Zahlungseingänge: Zahlungsausgänge werden in der Regel durch die Kunden der Credit Suisse mit einem Zahlungsauftrag initiiert und als Belastung auf dem entsprechenden Kundenkonto verbucht. Zahlungseingänge generieren für unsere Kunden eine Gutschrift. Die Credit Suisse unterstützt ihre Kunden mit diversen Produkten (z. B. Lastschriften), um aktiv Zahlungseingänge auszulösen. Was ist eine IBAN-Kontonummer? IBAN ist die Abkürzung für «International Bank Account Number» und ist eine internationale, standardisierte Darstellung der Kontonummer. In der Schweiz setzt sich die IBAN aus 21 Stellen zusammen. Sie enthält neben der spezifischen Kontonummer einen Ländercode und die Angabe zur kontoführenden Bank sowie eine zweistellige Prüfsumme und Prüfziffer als Sicherheitselement und zur Verhinderung von Falscherfassungen. Was ist ein BIC? BIC ist die Abkürzung für «Business Identifier Code», auch SWIFT-Code genannt. Für den Zahlungsverkehr im SWIFT- Netzwerk wurde damit ein eindeutiges Bezeichnungsformat für die teilnehmenden Finanzinstitute und Firmen geschaffen. SWIFT weist jedem Teilnehmer einen BIC zu. Wo finde ich die eigene IBAN und den BIC meiner Hausbank? Die Credit Suisse und alle übrigen Finanzinstitute drucken seit längerer Zeit die Kontonummer im IBAN-Format sowie auch die SWIFT-Adresse (BIC) auf sämtlichen Kontoauszügen und/oder Buchungsanzeigen auf. Beachten Sie jeweils entweder die Kopfod er die Fusszeile. Auch auf den Debit-Karten der Credit Suisse befinden sich beide Informationen. Wo finde ich IBAN und BIC meiner Geschäftspartner? Wenn Sie einen Geldbetrag per «SEPA-Überweisung» auf ein anderes Zahlungskonto tätigen möchten, also beispielsweise eine Rechnung begleichen wollen, erhalten Sie die erforderlichen Angaben zur Kontoverbindung (IBAN und BIC) vom Zahlungsempfänger. Auszug aus dem aktuellen Produktangebot der Credit Suisse für Zahlungsausgänge Der multi Zahlungsauftrag ist ein standardisiertes Auftragsformular, das den Zahlungspflichtigen die Möglichkeit bietet, durch Beilage von Einzahlungsscheinen bei der Credit Suisse Zahlungen in allen Währungen auszulösen. Der Dauerauftrag eignet sich für sämtliche Kunden, die in zeitlich regelmässigen Abständen Zahlungen mit gleich bleibendem Zahlungsbetrag und Zahlungsempfänger (z. B. Mietzahlungen) ausführen. Zahlungsaufträge im DTA-Format: Die Schweizer Banken bieten ihren Kunden für die Einreichung ihrer Zahlungen über elektronische Kanäle das standardisierte DTA-Format an. Das DTA-Format wurde so konzipiert, dass mit einem einzigen Datenfile verschiedene Arten von Zahlungen (z. B. Kreditorenzahlungen) in CHF oder in Fremdwährungen an die zahlungsausführende Bank elektronisch übermittelt werden können. Auszug aus dem aktuellen Produktangebot für Zahlungseingänge Der BESR (Bank EinzahlungsSchein mit Referenznummer) beruht auf dem standardisierten orangen Einzahlungsschein mit Referenznummer und eignet sich für alle Firmenkunden, die von einer einfachen Verarbeitung ihrer Zahlungseingänge profitieren wollen. Die Details der Zahlungseingänge sind wahlweise auf einem Papierauszug, als E-Dokument oder als Gutschriftsdatei via Direct Net / Direct Link / Direct Exchange elektronisch erhältlich. Beim Lastschriftverfahren (LSV+/BDD oder SEPA Direct Debit) erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger mittels einmaliger Belastungsermächtigung das Recht, die Forderungen direkt von seinem Bankkonto einzuziehen. Das Lastschriftverfahren eignet sich für mittlere und grössere Firmenkunden, die von ihren Zahlungspflichtigen regelmässig Zahlungen in CHF erhalten. Die E-Rechnung ist ein Pro dukt, das es Zahlungsempfängern ermöglicht, Rechnungen für ihre Zahlungspflichtigen papierlos zu generieren und direkt an deren Online-Banking zu schicken. Der Zahlungspflichtige kann die empfangenen E-Rechnungen direkt in seinem Online Banking prüfen und zur Zahlung freigeben. Q&A 3/11

4 2. Betrachtung der Marktentwicklungen 2.1. Europäische Zahlungsverkehrs-Standardisierung Ausgangslage Was ist SEPA bzw. was sind die SEPA-Verfahren? SEPA steht für «Single Euro Payments Area». Mit den SEPA- Verfahren werden in den zugehörigen EU- und EWR-Ländern insbesondere drei Hauptziele verfolgt: Standardisierung der Verfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro Verwendung eines einheitlichen technischen Standards (ISO 20022) Gleichbehandlung von nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb der EU- und EWR-Länder Auf welche Länder wirkt sich die Zahlungsverkehrs- Standardisierung in Europa aus? 33 europäische Länder sind betroffen. Dazu gehören die 28 EU- Länder, die drei EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie die Schweiz und Monaco. Die 28 EU-Länder teilen sich auf in die 18 Euro-Staaten (Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern) sowie die weiteren zehn EU-Staaten mit individueller Landeswährung (Bulgarien, Dänemark, Grossbritannien, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien, Ungarn und Kroatien). Ist die Zahlungsverkehrs-Standardisierung in Europa zwingend (SEPA-Regulierung)? Ja. Per 2008/09 wurde per SEPA-Regulierung bereits die Standardisierung der grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen innerhalb der EU/EWR-Länder eingeführt. Per Gesetz (SEPA-Verordnung 260/2012) wird nun die Ablösung der historisch gewachsenen nationalen Zahlungsverkehrsverfahren für die nationalen Euro-Zahlungen angeordnet. Inhalt der SEPA-Verordnung 260/2012 (gesetzliche Vorgabe zur Standardisierung des Zahlungsverkehrs in Europa) Die gesetzliche Vorgabe umfasst folgende Hauptpunkte: Erreichbarkeit für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften für Banken Enddaten zur Migration der nationalen Zahlungsverkehrssysteme auf SEPA-Überweisungen und -Lastschriften per 1. Februar 2014 mit einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten bzw. 31. Oktober 2016 (für EU- und EWR-Länder ohne Euro) Obligatorische Verwendung von IBAN für Banken Obligatorische Verwendung von ISO (XML) für Banken Obligatorische Verwendung von IBAN für Kunden Verwendung ISO (XML) für Firmenkunden bei Übermittlung gebündelter Zahlungen Einreichen von SEPA-Zahlungen durch Kunden nur mit IBAN und ohne BIC per Februar 2014 für nationale Zahlungen bzw. per Februar 2016 für grenzüberschreitende Zahlungen Realisierung von Massnahmen für einen stärkeren Konsumentenschutz zum Beispiel im Zusammenhang mit dem SEPA- Lastschriftverfahren Wer definiert die SEPA-Verordnung bzw. weitere Regelwerke zu SEPA? Die SEPA-Verordnung wurde von der Europäischen Union (EU) erlassen. Die Regelwerke für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften werden vom European Payments Council (EPC) definiert. Wo finde ich die SEPA-Verordnung sowie weitere Regelwerke zu SEPA? Die SEPA-Verordnung finden Sie auf der Website der Europäischen Union ( Die Regelwerke zu SEPA befinden sich auf der Website des European Payments Council ( Werden in Europa auch Zahlungsverkehrsgebühren reguliert? Ja. Die EU-Verordnung 924/2009 gibt vor, dass grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften von einem EU- bzw. EWR-Land zum anderen nicht teurer sein dürfen als Zahlungen innerhalb desselben EU- bzw. EWR-Landes Auswirkungen auf die Schweiz Machen die Schweizer Banken bei SEPA bzw. bei den SEPA-Überweisungen und -Lastschriften mit? Ja. Obwohl die Schweiz weder ein EU- noch ein EWR-Land ist, können die Schweizer Banken als vollwertige SEPA-Mitglieder bei SEPA-Überweisungen und -Lastschriften mitmachen. Gilt die SEPA-Verordnung (gesetzliche Vorgabe zur Standardisierung des Zahlungsverkehrs in Europa) auch für die Schweiz? Nein. Die SEPA-Verordnung gilt nur für die EU- und EWR-Länder. Hat die SEPA-Regulierung (gesetzliche Vorgabe zur Standardisierung des Zahlungsverkehrs in Europa) Auswirkungen auf die Schweizer Banken (auch wenn sie nicht für die Schweiz gilt)? Ja. Da einige Hauptpunkte von der SEPA Regulierung in die Regelwerke für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften übernommen werden, gelten sie so indirekt auch für die an SEPA teilnehmenden Schweizer Banken. Betroffen davon sind SEPA- Überweisungen und -Lastschriften in Euro von der Schweiz nach Europa bzw. von Europa in die Schweiz. Insbesondere müssen die an SEPA teilnehmenden Schweizer Banken per 31. Oktober 2016 folgende Punkte bei solchen Zahlungen sicherstellen: Verwendung von ISO (XML) für Zahlungen von Finanzinstitut zu Finanzinstitut Alle Finanzinstitute sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Firmenkunden (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) ISO (XML) verwenden zur Einreichung von Zahlungen, die gebündelt übermittelt werden Einreichen von SEPA-Zahlungen durch alle Kunden (Firmenkunden und Konsumenten) nur mit IBAN und ohne BIC Weisungsrecht für Zahlungspflichtige bei Einzügen im Basislastschriftverfahren (z. B. Betrags- und/oder Periodizitätsbegrenzungen, Kontoblockade für SDD, Black/White Listing) Q&A 4/11

5 Gelten die europäischen Gebührenregelungen auch für die Schweiz? Nein. Da die Schweiz weder ein EU- noch ein EWR-Land ist, gelten die europäischen Gebührenregelungen für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften nicht für Zahlungen in oder aus der Schweiz. In der Praxis lässt sich feststellen, dass der Grossteil der europäischen Banken für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften in die oder aus der Schweiz trotzdem die gleichen Gebühren wie europäische Banken anwendet. Wenige Banken verrechnen für Schweizer SEPA-Überweisungen und -Lastschriften höhere Gebühren. Hat sich die Gebühren- und Spesensituation für SEPA- Überweisungen und -Lastschriften in die und aus der Schweiz verändert? Die Preisregelungen für die EU/EWR-Länder finden weiterhin für SEPA-Zahlungen aus der und in die Schweiz keine Anwendung (analog Monaco). Daran ändert sich auch mit der europäischen Zahlungsverkehrs-Standardisierung per Februar respektive August 2014 nichts. Somit dürfen europäische Banken, SEPA-Zahlungen mit der Schweiz weiterhin als «internationale Zahlungen» mit Spesen belegen. Es gibt keine regulatorische Notwendigkeit, alternative Kanäle (z. B. eine Internet-Banking-Schnittstelle oder Formulare) für Auslandzahlungen anzupassen Formate Was sind länderspezifische Ausprägungen des neuen SEPA-Standards? Während der European Payments Council (EPC) in den «Implementation Guidelines» die Datenformate für den Interbankenzahlungsverkehr verbindlich festgelegt, haben die Spezifikationen für die Kunde-Bank-Schnittstelle (pain-nachrichtentypen) nur empfehlenden Charakter. Vor diesem Hintergrund wird es in der Praxis kein einheitliches Datenformat für Kundenaufträge in Europa geben. Die möglichen Ausprägungen reichen von einer Einszu-eins-Umsetzung der EPC-Vorgaben über mehr oder minder stark ausgeprägte Abweichungen von den EPC-Empfehlungen auf Basis des ISO-Standards bis hin zu individuellen Formaten jenseits des ISO-Standards. Weiterführende Informationen erhalten Sie entweder über Ihre Bankverbindung in Europa oder über die Website der entsprechenden Nationalbank Auswirkungen für Firmenkunden mit europäischem Zahlungsverkehr Seit wann muss für Euro-Zahlungen innerhalb Europas ausschliesslich die IBAN verwendet werden? Seit 1. Februar 2014, mit einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten, müssen Kunden mit europäischem Zahlungsverkehr (Firmenkunden und Konsumenten) Überweisungen und Lastschriften in Euro grundsätzlich als SEPA-Transaktion und somit inklusive der IBAN anstelle der proprietären Kontonummer beauftragen. Kunden bei einer Bank eines EU/EWR-Landes konnten aber noch bis Februar 2016 ihre Kontonummer und Bankleitzahl bei Inlandzahlungen weiter verwenden, sofern ihr Zahlungsdienstleister die Konvertierung in die IBAN anbietet. Seit wann müssen Firmenkunden ISO (XML) für die Übermittlung gebündelter Zahlungen in Euro verwenden? Seit 1. Februar 2014 mit einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten müssen Firmenkunden für die Einlieferung per File von SEPA-Überweisungen und -Lastschriften in Euro (gebündelte Zahlungen) ISO (XML) verwenden. Ab wann können Kunden SEPA-Überweisungen und -Lastschriften mit IBAN ohne BIC einreichen? Für nationale SEPA-Überweisungen und -Lastschriften in Euro innerhalb desselben EU- bzw. EWR-Landes können Kunden (Firmenkunden und Konsumenten) seit 1. Februar 2014 nur noch die IBAN ohne BIC verwenden. Bei SEPA-Überweisungen und -Lastschriften in Euro von einem zu einem anderen EU/EWR- Land können Kunden seit 1. Februar 2016 ausschliesslich die IBAN ohne BIC verwenden. Wie werden «nicht regulierte Zahlungen» (z. B. USD-, CHF- Zahlungen in Deutschland oder Frankreich oder Euro-Zahlungen in die USA) initialisiert? Die elektronischen Formate für Auslandzahlungen (z. B. DTAZV in DE) bleiben weiterhin bestehen. Files in diesem Format können somit auch nach dem 1. Februar respektive 1. August 2014 über eine elektronische Schnittstelle zu Ihrer Bank vermittelt werden. Ist CGI (Common Global Implementation) eine Alternative zur Implementierung länderspezifischer Ausprägungen des neuen SEPA-Standards? Ja. CGI ist aufgrund der Initiative mehrerer grosser Firmen entstanden, um eine multibankfähige und international einheitliche Variante eines auf ISO basierenden XML-Standards zu schaffen. Ein Unternehmen soll für alle Zahlungsmeldungen an sämtliche Banken die gleiche Nachrichtenstruktur verwenden und damit jedes Zahlungssystem der Welt erreichen. Alle wichtigen Kunde-Bank Meldungen für Zahlungen und Kontoinformationen sind spezifiziert und im Internet auf beschrieben. Bietet die Credit Suisse ihren Kunden den CGI-Standard an? Ja. Die Credit Suisse nimmt gemäss aktueller Planung den CGI- Standard seit September 2014 entgegen, konvertiert und verarbeitet diesen ab 2016 durchgängig. Wie ist auszugsweise der Zusammenhang zu anderen technischen Standards? SWIFT-FIN-Anwendungen SWIFT-Nachrichten sind von der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) standardisierte Datenformate für den Nachrichtenaustausch. Die bisherigen FIN-Meldungs-Typen (kurz MT) der SWIFT-FIN-Anwendung bleiben parallel zu den neuen XML-basierten Meldungen (kurz MX) bis auf Weiteres bestehen. SWIFT-FileAct-Vermittlungen FileAct stellt eine Methode dar, beliebige Dateien über das SWIFT-Netz auszutauschen. Das Format der Dateien muss jedoch zwischen Sender und Empfänger vereinbart werden. Auch Dateien im SEPA-Format können via FileAct vermittelt werden. Auswirkungen auf eine bestehende SWIFT-FileAct-Schnittstelle hat die kommende Standardisierung in Europa nicht. EBICS-Datensicherung Der Electronic Banking Internet Communication Standard (EBICS) bezeichnet einen multibankfähigen Sicherheitsstandard für die Übertragung von Zahlungsverkehrsdaten über das Internet. Da auch die Einreichung von SEPA-Zahlungsaufträgen über EBICS unterstützt wird, stehen die Vorzeichen gut, dass Q&A 5/11

6 sich EBICS als europaweiter Standard unter der neuen Bezeichnung European Banking Internet Communication Standard etablieren kann. Wie ist der Zusammenhang zu alternativen Bezahlverfahren, zum Beispiel PayPal? PayPal ist ein alternatives Bezahlverfahren hauptsächlich für Kleinbeträge aus Online-Käufen über Internet-Plattformen. PayPal als Tochterfirma der Internet-Plattform ebay ist verantwortlich für den Betrieb dieses Bezahlverfahrens. Die Parteien einer Zahlungstransaktion identifizieren sich über ihre -Adresse, weitere identifizierende Merkmale (z. B. Bankverbindung und Kontonummer) sind nur dem Betreiber bekannt. Kreditkartenbelastungen, Überweisungen und teilweise Lastschriften ermöglichen es einem Kunden, sein PayPal-Konto mit Liquidität zu versorgen Zahlungsverkehrs-Harmonisierung in der Schweiz Ausgangslage Warum wird eine Harmonisierung der Verfahren für die Schweiz notwendig? Mit der Harmonisierung der Zahlungsverkehrsverfahren in der Schweiz werden in Übereinstimmung mit den Entscheiden der Schweizerischen Nationalbank folgende Hauptziele verfolgt: Reduktion der Vielfalt der Verfahren für Überweisungen und Lastschriften Verwendung eines einheitlichen technischen Standards (ISO 20022) Kundenanforderung zur höheren Automatisierung in der Verarbeitung von Belegen und Zahlungsmeldungen Grundlage zur vereinfachten Umsetzung zukünftiger regulatorischer Anforderungen Worin besteht die Vielfalt im Schweizer Zahlungsverkehr? Obwohl das Transaktionsvolumen in der Schweiz im Vergleich zu grossen Währungsgemeinschaften (z. B. US-Dollar, Euro) sehr gering ist, werden zwei Zahlungsverkehrssysteme (SIC und Postfinance) betrieben, mehr als zehn Standards und Formate benutzt, rund zehn Verfahren unterstützt und sieben verschiedene Belege eingesetzt. Warum wechselt der Marktplatz Schweiz auf den neuen ISO Standard? Die Verwendung von ISO basierten Zahlungsverkehrs- Meldungen bietet vielfältigste Möglichkeiten, grössere Dateninhalte strukturiert zu vermitteln. Neue End-to-End-Referenzen unterstützen zum Beispiel die automatische Erkennung einer Zahlung bei Auftraggebern und Empfängern, da sie von allen beteiligten Banken grundsätzlich immer an Zahlungsauftraggeber und Zahlungsempfänger weitergegeben werden müssen. Weshalb ist der jetzige Migrationszeitpunkt richtig? Die technische Plattform des Schweizer Clearingsystems muss erneuert werden. Durch die gleichzeitige Einführung des einheitlichen technischen Standards nach ISO werden die Weichen gestellt, damit Kunden und Banken auf die Auswirkungen der SEPA-Verordnung, gültig ab Oktober 2016, vorbereitet sind. Wo finde ich die Regelwerke für eine zukünftige Überweisung nach Schweizer Standard? Die Schweizer Empfehlungen für Kunde Bank-Meldungen sind in Business Rules und Implementation Guidelines zusammengefasst und auf der Website der SIX unter publiziert. Basieren die Schweizer Empfehlungen für Überweisungen auf europäischen Vorlagen? Ja, als Vorlage diente das Regelwerk zur Ausführung eines SEPA-Credit Transfer, den der European Payments Council (EPC) aufgestellt hatte Auswirkungen auf den Schweizer Markt Schafft die Schweiz das DTA-Format für Zahlungsaufträge ab? Ja, zukünftig wird es das Schweizer DTA-Format im Markt nicht mehr geben. Sie können bei der Credit Suisse jedoch während der Übergangsfrist weiterhin sämtliche Zahlungsaufträge als File im DTA-Format einreichen. DTA wird zukünftig jedoch durch Meldungen nach ISO Standard (XML) ersetzt. Ab wann wird das Schweizer DTA-Format durch XML ersetzt? Für eine Übergangsfrist ab 2016 ist in der Schweiz eine parallele Nutzung der alten und neuen Formate vorgesehen. Nach aktuellem Verständnis wird das DTA-Format ab 1. Juli 2018 nicht mehr durch den Schweizer Markt unterstützt. Was passiert mit dem ESR/BESR-Format? Die Harmonisierung tangiert auch den Poststandard für ESR- respektive BESR-Zahlungseingänge (BESR = BankEinzahlungsSchein mit Referenznummer). Durch die Harmonisierung werden die orangen Einzahlungsscheine eliminiert sowie das System der Referenznummern und das Format der Zahlungseingangs-Files verändert. Wird es zukünftig noch BESR-Files mit Details zu Zahlungseingängen geben? Ja, für Schweizer Zahlungsempfänger wird es weiterhin ein auf den XML-Gutschriftsanzeigen basierendes (camt.54) BESR-File zur automatischen Abstimmung der Zahlungseingänge geben. Was ist ein Quick Response Code (QR-Code)? Der QR-Code besteht aus schwarzen und weissen Punkten, die in einem Quadrat angeordnet sind. Daten können mit diesem Verfahren bildlich dargestellt werden. Daten werden im QR-Code mehrfach abgespeichert und können daher auch nach Verlust von bis zu 30% (z. B. durch Verschmutzung oder Beschädigung) noch gelesen werden. Was geschieht mit den herkömmlichen Lastschriftverfahren? Damit alle Marktteilnehmer von einer Vereinfachung profitieren können, werden die bestehenden Lastschriftlösungen der Banken (LSV+/BDD) und die Postfinance-Lastschriftverfahren durch das Schweizer Lastschriftverfahren abgelöst. Wie lange existieren LSV+/BDD noch? Ein finales Enddatum für die derzeitigen Formate wurde noch nicht festgelegt. Da LSV+/BDD technisch auf dem derzeitigen ISR-Format für orange Einzahlungsscheine basieren, ist zu erwarten, dass dieses Format auch ersetzt wird. Q&A 6/11

7 Wann wird das neue Lastschriftverfahren eingeführt? Das neue Lastschriftverfahren wird ab Ende 2018 verfügbar sein. Wie wird das neue Lastschriftverfahren aussehen? Weiterhin wird es ein Lastschriftverfahren in den beiden Ausprägungen mit Widerspruchsrecht (analog ehemaligem LSV+) und ohne Widerspruchsrecht (analog ehemaligem BDD) geben. Ziel ist, das Lastschriftverfahren an die E-Rechnung anzugleichen. Die Spezifizierungen dazu sind zurzeit durch die beauftragten Arbeitsgruppen in Ausarbeitung. Weitere Informationen sollen ab Mitte 2014 verfügbar sein Auswirkungen für Schweizer Firmenkunden Ab wann muss für Zahlungen in der Schweiz die IBAN verwendet werden? Ab 1. Juli 2020 werden die Finanzdienstleistungsinstitute in der Schweiz keine schweizerischen Überweisungen oder Lastschriften mehr ohne IBAN verarbeiten können. Die Credit Suisse empfiehlt ihren Kunden daher bereits heute, die IBAN als Kontonummer für alle Zahlungen zu verwenden. Ab wann erleichtert die alleinige Angabe der IBAN Euro- Zahlungen aus der Schweiz nach Europa? Ab 31. Oktober 2016 gilt für alle europäischen Zahlungen in Euro die alleinige Angabe der IBAN-Kontonummer, um Konto- und Bankverbindung des Zahlungsempfängers zu identifizieren. Kann die IBAN weltweit als Kontonummer angegeben werden? Ja, sie wird wie jede andere Kontonummer behandelt. Internationale Zahlungsaufträge benötigen jedoch neben der IBAN weiterhin Angaben zum Empfänger-Finanzinstitut (z. B. mittels BIC). Gibt es IBAN auch für Postkonten? Ja, für jede Postkontonummer gibt es eine IBAN. Zur Umrechnung sprechen Sie Ihre Hausbank in der Schweiz an. Welche Vorteile bietet die Harmonisierung den Schweizer Kunden? Eindeutige Kontonummern vermindern Erfassungsfehler, reduzieren Rückfragen oder Rückweisungen durch Banken; daraus ergeben sich raschere Verfügbarkeit von Geldmitteln und weniger Kosten Durchgängige Kundenreferenzen ermöglichen eine höhere Automatisierung im Verbuchen von Zahlungseingängen in der Buchhaltungssoftware beim Zahlungsempfänger Standardisierte Reports und Statusmeldungen zur Verarbeitung von Zahlungen erweitern Ihre Möglichkeiten zur Nutzung von Cash- Management-Funktionen auch bei Standard-Softwarelösungen Mit der Harmonisierung der Zahlungsverkehrslandschaft können alle Akteure auf dem Marktplatz Schweiz weiterhin von kostengünstigen Zahlungsverkehrslösungen profitieren Formate Was ist ISO 20022? Die internationale Organisation für Normierungen hat unter der Bezeichnung UNIFI (ISO 20022) eine XML-basierte Spezifikation für Meldungstypen für Finanztransaktionen definiert. Der ISO Standard schafft neue, einheitliche Formate zum Austausch von Finanznachrichten zwischen Kunde und Bank sowie zwischen den Banken. XML bedeutet extensible Markup Language. Meldungen sind in einer dreistufigen Struktur definiert (A/B/C- Level). Beispiel anhand einer pain.001-meldung «Credit Transfer»: A-Level (Meldungsebene), B-Level (Seite des Zahlungspflichtigen), C-Level (Seite des Zahlungsempfängers). Welche Geschäftsfälle zwischen Kunde und Bank erfordern welchen Nachrichtentyp? Payments-Initiation-Meldungen (pain) sind Meldungen zwischen Kunde und Finanzinstitut. Gemäss ISO 20022: pain.001 für Überweisungsaufträge, pain.002 für Status Reports, pain.008 für Lastschriften-Aufträge Cash-Management-Meldungen (camt) gemäss ISO werden zwischen Kunde und Finanzinstitut sowie zwischen den Finanzinstituten verwendet Welcher Nachrichtentyp wird zwischen Finanzinstituten verwendet? Payments-Clearing- and Settlement-Meldungen (pacs) gemäss ISO werden ausschliesslich für die Auftragsübermittlung und für Status Reports zwischen Bankinstituten verwendet. Wie wird ISO in der Schweiz umgesetzt? Die Schweiz hat einen eigenen länderspezifischen Standard für die XML-Meldungen zwischen Kunde und Bank sowie zwischen den Banken definiert. Der Standard lehnt sich jedoch eng an die Spezifikationen für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften an. Wer definiert den Schweizer Standard für XML-Zahlungsverkehrs-Meldungen? Es gibt Fach- und Entscheidungsgremien, bestehend aus Vertretern des Schweizer Finanzplatzes, die Kunde-Bank- Meldungen nach ISO in der Schweiz definieren. Gibt es verschiedene Versionen des Schweizer Standards für Zahlungsverkehrs-Meldungen? Ja, aufgrund periodischer Updates des Schweizer Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kontoinformationen werden aktuelle und ältere Versionen im Schweizer Markt vorhanden sein. Nach aktuellem Wissensstand werden die periodischen Updates in einem jährlichen Rhythmus erfolgen. Q&A 7/11

8 3. Ausrichtung der Credit Suisse 3.1. Generell Wie wird die Credit Suisse die Zahlungsverkehrs- Harmonisierung umsetzen? Die Credit Suisse nimmt die Marktentwicklungen zum Anlass, ihre Zahlungsverkehrs-Infrastruktur optimal auf die Kundenbedürfnisse auszurichten. Alte Applikationen werden durch neue, ISO taugliche Systeme ersetzt. Die Projektarbeiten werden zum Zeitpunkt der Harmonisierung des Schweizer Marktes per 2016 pünktlich abgeschlossen sein. Welche Ziele verfolgt die Credit Suisse mit der Erneuerung der Zahlungsverkehrs-Infrastruktur? Die Credit Suisse wird sicherstellen, dass in einer modernen, stabilen und effizienten Zahlungsverkehrs- Umgebung die Vorgaben des Schweizer Marktes rechtzeitig umgesetzt werden; der Betrieb der bestehenden Zahlungsverkehrs-Produkte bis zu deren Einstellung zuverlässig und störungsfrei aufrechterhalten wird; elektronische Kanäle die neuen Formate, basierend auf ISO 20022, für die Kommunikation zwischen Kunde und Bank unterstützen; der Wechsel von den alten auf die neuen Verfahren kundengerecht kommuniziert, durch Kundensupport-Spezialisten begleitet sowie zuverlässig umgesetzt wird XML nach ISO Angebot der Credit Suisse Kann die Credit Suisse bereits XML-Meldungen nach ISO empfangen? Ja, über die bestehenden Kanäle Direct Link und Direct Exchange können Firmenkunden bereits heute Überweisungen nach Schweizer Standard und SEPA-Lastschriften mittels pain- Meldungen übermitteln. Können Kunden bereits XML-Meldungen nach ISO von der Credit Suisse erhalten? Ja, über die bestehenden Kanäle Direct Link und Direct Exchange stellen wir Ihnen die Rückmeldungen zu den SEPA Direct Debit Transaktionen als pain.002-meldungen im SEPA-Standard zur Verfügung. Kann die Credit Suisse auch europäische XML-Meldungen nach ISO empfangen? Im Hinblick auf die Standardisierung in Europa bietet die Credit Suisse eine «ISO Kundenplattform» an, über die XML-Meldungen nach ISO je nach Kundenbedürfnis in weiteren nationalen Ausprägungen übermittelt werden können. Ist die «ISO Kundenplattform» der Credit Suisse mandantenfähig? Ja, die Kundenplattform für ISO ist mandantenfähig aufgesetzt und ermöglicht ein umfassendes Formatangebot sowohl für die Single-Banking-Kunden der Credit Suisse wie auch für Multibanking-Kunden. Welche Meldungen wird die «ISO Kundenplattform» unterstützen? Neben den neuen ISO Meldungen zur Zahlungsinitialisierung (Payment initiation; pain.001/008), zu Kontoinformationen (Electronic account information; camt.052/053) sowie zur Status-Rückmeldung (Payment status report; pain.002) werden folgende weitere Formate unterstützt: SWIFT Payment Messages (MT101, MT103) SWIFT Account Reporting Messages (MT940, MT942) 3.3. SEPA-Angebot der Credit Suisse Hat die Credit Suisse bereits ein Angebot für SEPA Credit Transfer verfügbar? Ja, bereits heute können Sie für Ihre Zahlungen nach Europa die Verarbeitung als SEPA Credit Transfer veranlassen. Sie müssen ausschliesslich die Vorgaben für eine SEPA-Zahlung erfüllen, indem Sie eine Euro-Überweisung veranlassen; die IBAN-Kontonummern in Ihrem Auftrag verwenden; den BIC (SWIFT-Code) für die Bank des Zahlungsempfängers verwenden; den Spesencode SHA (Spesenteilung) wählen; keine Ausführungsinstruktionen wie Express oder spezielle Zahlwege ergänzen. Wie kann ein Kunde einen SEPA-Credit-Transfer-Auftrag erteilen? Initialisieren Sie Ihre Zahlung wie gewohnt entweder elektronisch über Online Banking, Direct Link oder Direct Exchange oder als Papierauftrag. Wann kommt meine SEPA-Überweisung beim Begünstigten an? Seit dem 1. Januar 2012 gilt für SEPA-Überweisungen, dass die Gutschrift beim Begünstigten am Folgetag der Belastung des Zahlungsauftraggebers zu erfolgen hat unabhängig davon, ob diese national oder grenzüberschreitend innerhalb Europas verarbeitet wurde. Weiterhin sind jedoch die Annahmeschlusszeiten der einzelnen Bankinstitute für die Einlieferung der SEPA-Zahlungen zu beachten. Hat die Credit Suisse bereits ein Angebot für SEPA- Basislastschriften (Core Direct Debit) verfügbar? Ja, bereits heute können Sie die Einzüge aus den SEPA- Basislastschriften in Euro über die Credit Suisse einreichen. Wie kann ein Firmenkunde SEPA-Direct-Debit-Einzüge erteilen? Die Übermittlung des SEPA-Einzugs erfolgt über Ihre Direct Link- oder Direct Exchange-Schnittstelle zur Credit Suisse. Die Status-Report-Meldungen zu Ihren Einzügen erhalten Sie selbstverständlich über den gleichen Kanal zurück. Q&A 8/11

9 Muss die Credit Suisse ihr SEPA-Angebot aufgrund der SEPA-Regulierungen anpassen? Nein, das heutige SEPA-Angebot für Credit Transfers und Direct Debit (Basislastschrift) entspricht vollumfänglich den europäischen Vorgaben, die seit dem 1. Februar 2014, mit einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten, zwingend durch alle europäischen Banken für Euro-Zahlungen innerhalb der EU/ EWR-Länder einzuhalten sind. Können SEPA-Überweisungen und -Lastschriften auch in anderen Währungen als Euro erteilt werden? Nein. SEPA-Zahlungen können nur in Euro erteilt werden. Zahlungen in anderen europäischen Währungen sind weiterhin nur mit einer Auslandsüberweisung möglich. Wickelt die Credit Suisse Grossbetragszahlungen in Euro auch über SEPA ab? Für Grossbetragszahlungen in Euro mit IBAN und BIC in ein EU/ EWR-Land empfiehlt die Credit Suisse die Verarbeitung über ein «Echtzeit-Clearingsystem». 4. Handlungsbedarf für die Kunden 4.1. Unmittelbarer Handlungsbedarf für Firmenkunden Was muss ich als Schweizer Kunde (Firmenkunden und Konsumenten) der Credit Suisse und/oder anderer Schweizer Banken tun? Nutzer der schweizerischen Zahlungsverkehrs-Produkte haben keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Kann ich als Kunde die bestehenden Zahlungsverkehrs- Produkte weiterhin nutzen? Ja, die Zahlungsverkehrs-Dienstleistungen der Credit Suisse (z. B. DTA, LSV+/BDD, BESR) für Überweisungen und Lastschriften sind selbstverständlich weiterhin verfügbar. Auch das heutige SEPA- Angebot der Credit Suisse entspricht den für die europäischen Länder verpflichtenden Vorgaben für Euro-Zahlungen. Gibt es für Firmenkunden sinnvolle vorbereitende Massnahmen im Hinblick auf die spätere Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz? Ja, es gibt folgende offensichtliche Veränderungen, auf die Sie sich vorbereiten können. Analysieren Sie, wie und für welche Funktionen Sie auf Softwarelösungen und/oder elektronische Kanäle abstellen, um Ihren Zahlungsverkehr abzuwickeln. Planen Sie allfällige Aktivitäten bezüglich Zeitbedarf und Kosten, und reservieren Sie rechtzeitig ein Budget für das nächste Jahr und die Folgejahre. Kommunizieren Sie elektronisch mit der Credit Suisse und/oder anderen Schweizer Banken, muss diese Schnittstelle zukünftig alte und neue respektive ausschliesslich neue Meldungstypen austauschen können. Bewirtschaften Sie Ihre Debitoren und/oder Kreditoren in einer Standardsoftware, lassen Sie sich durch Ihren Software-provider über das weitere Vorgehen zur Aktualisierung der jetzigen Lösung informieren. Falls Sie Ihre Debitoren und/oder Kreditoren in einem individuellen ERP-System bearbeiten, kann sich Ihre IT-Fachabteilung über die Internetseite der SIX über die anstehenden Anpassungen und Termine vorinformieren ( Möglicherweise müssen Sie die Qualität ihrer Partner- und Kundendatenbank bezüglich IBAN analysieren. Ab 1. Juli 2020 werden die Banken in der Schweiz keine schweizerischen Überweisungen oder Lastschriften mehr ohne IBAN verarbeiten können. Die Verwendung der IBAN-Kontonummer wird bereits heute dringend empfohlen. Die Abkehr von proprietären Formaten bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist daher für Sie sinnvoll. Falls gegeben, bewirtschaften Sie Ihre Formularbestände (z. B. Formular-Rohlinge-Vordrucke) mit Blick auf die Umstellung der Belege ab Berücksichtigen Sie dabei auch, dass Ihre Hardware (z. B. Lesegeräte für Einzahlungsscheine, Drucker) von einem Wechsel der Belege betroffen sein kann. Was muss ich als Schweizer Firmenkunde eines europäischen Konzerns und/oder mit Bankverbindungen zu EU/ EWR-Banken unternehmen? Nutzt Ihre Firma trotz internationaler Organisation ausschliesslich die schweizerischen Zahlungsverkehrs-Produkte sowie das heutige SEPA-Angebot der Credit Suisse, haben Sie keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Es gibt sinnvolle vorbereitende Massnahmen im Hinblick auf spätere Veränderungen im Zahlungsverkehr der Schweiz (siehe Fragestellungen «Was muss ich als Schweizer Kunde [Firmenkunden und Konsumenten] der Credit Suisse und/oder anderer Schweizer Banken tun?»). Nutzt Ihre Firma neben schweizerischen Zahlungsverkehrs- Produkten auch das Angebot anderer EU/EWR-Banken für Überweisungen und/oder Lastschriften, gibt es unmittelbaren Handlungsbedarf aufgrund der EU-Verordnung sowie der vorgegebenen Termine August 2014 respektive Oktober Für weitere Details kontaktieren Sie bitte Ihre Bankinstitute im Ausland. Welches Angebot hält die Credit Suisse bereit, falls seit August 2014 in einem internationalen Konzern die Schweizspezifischen IT-Lösungen für den Zahlungsverkehr nicht mehr betrieben werden können? Wir beraten Sie gerne zum Angebot der Credit Suisse zur neuen «ISO Kundenplattform». Ihre Bankansprechpartner vermitteln Sie für Details an unsere entsprechenden Spezialisten. Q&A 9/11

10 4.2 Mittelfristige Änderungen, auf die Kunden sich frühzeitig einstellen können Bin ich als Firmenkunde von Softwareanpassungen betroffen? Ja, falls Sie auf Softwarelösungen und/oder elektronische Kanäle abstellen, um Ihren Zahlungsverkehr abzuwickeln. Sie müssen aktuelle Softwarelösungen verwenden, die neue und alte Formate respektive ausschliesslich die neuen Formate in XML nach ISO übermitteln, verarbeiten und archivieren können. Muss ich als Firmenkunde die technischen Details zu ISO wirklich kennen? Nein, die Umsetzung der XML-basierten Programmierung nach ISO wird durch Ihren Softwarelieferanten für Ihre Buchhatungssoftware oder durch Ihren IT-Provider sichergestellt. Mit einem Release-Update werden die Neuerungen an Ihren Computer/Ihre EDV geliefert. Was wird mit ISO im Vergleich zu den aktuellen Standards und Formaten anders? Die Einführung von ISO verändert die Struktur eines elektronischen Zahlungsauftrags stark. Eine gewisse Übersichtlichkeit der alten, datenmässig beschränkten und sehr strukturierten Zahlungsmeldung geht verloren. Jedoch wird eine Vielzahl neuer Merkmale angeboten (z. B. SAP-Referenzen, End-to-End-Kundenreferenzen), die mit der neuen Meldung mitgeliefert werden können. Wann kann ich als Firmenkunde meine Softwarelösungen anpassen? Viele Softwarepartner bieten schon heute Lösungen an, die gleichzeitig die neuen XML-Meldungen sowie die alten Formate kennen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Softwarepartner und Ihrer Bank, denn Umstellungen sind bereits möglich. Wie sind meine Kunden- und Partnerdaten durch die IBAN- Pflicht betroffen? Die IBAN-Kontonummer wird für Überweisungen und Lastschriften in der Schweiz und in Europa zwingendes Merkmal eines Auftrags. Um zukünftig eine reibungslose Abwicklung Ihrer Aufträge sicherstellen zu können, versehen Sie am besten Ihre Partner- und Kundendatenbanken, Ihre Daueraufträge sowie Ihre Zahlungsmuster mit IBAN-Kontonummern. Seit wann muss die IBAN zwingend verwendet werden? Für Zahlungen in Euro nach Europa muss die IBAN seit dem 1. Februar 2014 mit einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten zwingend im Auftrag enthalten sein. Für Zahlungen in der Schweiz wird die IBAN bereits heute erwartet. Banken müssen sie spätestens ab dem 1. Juli 2020 verwenden. Wie sind Kunden- und Partnerdaten durch die BIC-(SWIFT- Code-)Pflicht betroffen? BIC-Codes (SWIFT-Adresse eines Finanzinstitutes) ersetzen in Europa und international die nationalen Bankleitzahlen. Überprüfen Sie diesbezüglich Ihre Partner- und Kundendatenbanken, Ihre Daueraufträge sowie Ihre Zahlungsmuster. Für Zahlungen in der Schweiz wird der BIC die bestehenden Clearing-Nummern nicht ersetzen. Ab wann muss der BIC zwingend verwendet werden? Seit 1. Februar 2014 kann in den EU/EWR-Ländern für nationale Euro-Zahlungen über SEPA auf die Angabe des BIC verzichtet werden. Seit 1. Februar 2016 kann auch für grenz-überschreitende Zahlungen in Euro über SEPA darauf verzichtet werden. Für alle übrigen internationalen Zahlungen bleibt der BIC Pflicht. Muss ich für meine bestehenden DTA, LSV+/BDD-Lösungen bereits Änderungen vornehmen? Nein, neben einer konsequenten Ausrichtung auf IBAN und BIC müssen noch keine weiteren Veränderungen vorbereitet werden. Q&A 10/11

11 5. Unterstützung durch die Credit Suisse Haben Sie Fragen zu unseren Empfehlungen zur Zahlungsverkehrs-Standardisierung in EU/EWR und CH? Ihr Kundenberater oder Ihre Supportstelle stehen Ihnen zusammen mit unseren Spezialisten für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Wo sind aktuelle Informationen zu Marktentwicklungen und Kundenauswirkungen verfügbar? Konsultieren Sie zum Thema unsere Webseite unter: credit-suisse.com/zvmigration. Darin stellen wir Ihnen laufend die aktuellen Informationen zur Verfügung. Aktivieren Sie noch heute den News-Ticker-Service, und wir informieren Sie aktiv und zeitnah per über Neuerungen. Ihre Ansprechpartner Unterstützung und persönliche Beratung erhalten Sie unter den folgenden Telefonnummern: Privatkunden: (Montag bis Freitag zwischen 8.00 und Uhr) Firmenkunden: (Montag bis Freitag zwischen 7.30 und Uhr) Weitere Informationen finden Sie auf PaymentStandards.CH. 1 Telefongespräche können aufgezeichnet werden. CREDIT SUISSE (Schweiz) AG Postfach CH-8070 Zürich credit-suisse.com/zvmigration Die bereitgestellten Informationen dienen Werbezwecken. Sie stellen keine Anlageberatung dar, basieren nicht auf andere Weise auf einer Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Empfängers und sind auch nicht das Ergebnis einer objektiven oder unabhängigen Finanzanalyse. Die bereitgestellten Informationen sind nicht rechtsverbindlich und stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Abschluss einer Finanztransaktion dar. Diese Informationen wurden von der Credit Suisse Group AG und / oder mit ihr verbundene Unternehmen (nachfolgend CS) mit grösster Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und Meinungen repräsentieren die Sicht der CS zum Zeitpunkt der Erstellung und können sich jederzeit und ohne Mitteilung ändern. Sie stammen aus Quellen, die für zuverlässig erachtet werden. Die CS gibt keine Gewähr hinsichtlich des Inhalts und der Vollständigkeit der Informationen und lehnt jede Haftung für Verluste ab, die sich aus der Verwendung der Informationen ergeben. Ist nichts anderes vermerkt, sind alle Zahlen ungeprüft. Die Informationen in diesem Dokument dienen der ausschliesslichen Nutzung durch den Empfänger. Weder die vorliegenden Informationen noch Kopien davon dürfen in die Vereinigten Staaten von Amerika versandt, dorthin mitgenommen oder in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder an US-Personen (im Sinne von Regulation S des US Securities Act von 1933 in dessen jeweils gültiger Fassung) abgegeben werden. Ohne schriftliche Genehmigung der CS dürfen diese Informationen weder auszugsweise noch vollständig vervielfältigt werden. Copyright 2016 Credit Suisse Group AG und / oder mit ihr verbundene Unternehmen. Alle Rechte vorbehalten. SNSC Q&A 11/11

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