Die Auslagerung von Pensionszusagen im Zuge der Liquidation

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Auslagerung von Pensionszusagen im Zuge der Liquidation"

Transkript

1 GmbH-Geschäftsführer Die Auslagerung von Pensionszusagen im Zuge der Liquidation von Jürgen Pradl, gerichtlich zugelassener Rentenberater, Zorneding* Im vierten Musterfall unserer Reihe Optimales Outsourcing von Pensionszusagen wird die schuldbefreiende Auslagerung einer Pensionsverpflichtung im Zuge der Liquidation einer GmbH untersucht. Dieses Szenario betrifft vor allem mittelständische GmbH`s, die in Ermangelung eines geeigneten Nachfolgers und auf Grund fehlender Zukunftsperspektiven ihre Geschäftstätigkeit aufgeben möchten. 1. Sachverhalt Im Jahre 1976 wurde die D. Services GmbH von ihrem 100-prozentigen GGf Dieter Dreher (DD) gegründet. Nach der erfolgreichen Gründungsphase hat die GmbH fünf Jahre später dem damals 40-jährigen DD in Ergänzung seines Anstellungsvertrages eine Pensionszusage mit folgendem Inhalt erteilt: Pensionszusage für Geschäftsführer der GmbH Pensionsalter Alters- und BU-Rente Hinterbliebenenrente Rentensteigerung 65. Lebensjahr (Lj.) mtl EUR mtl EUR 1,5 % p.a. Zur Finanzierung der Pensionslast hat die GmbH bei der Pensionszusage (1981) eine Rückdeckungsversicherung (RDV) abgeschlossen. Da DD nunmehr das 65. Lebensjahr vollendet hat, ist die RDV fällig geworden. Ein Sachverständigengutachten zur rechtlichen und wirtschaftlichen Lage der Pensionszusage weist folgende Eckdaten aus: Rückdeckungsversicherung ist fällig geworden Aktueller Rentenanspruch mtl EUR Pensionsrückstellung (Heubeck 2005 G) zum EUR Ablaufleistung der RDV EUR Rückdeckungsquote zum 65. Lj. (auf Heubeck-Basis) 79,71 % Da DD weder einen adäquaten Nachfolger noch einen Kaufinteressenten für seine Gesellschaft findet, möchte er die Geschäftstätigkeit einstellen. In diesem Zusammenhang stellt er seinen Beratern folgende Fragen: Gesellschaft soll liquidiert werden Kann die Pensionszusage im Zuge einer Liquidation auf einen externen Versorgungsträger ausgelagert werden? Wie ist der Übertragungsvorgang steuerlich zu behandeln? Welche Folgen ergeben sich bei einer Übertragung mittels einer Liquidationsversicherung? Kann die Pensionslast auch nur teilweise auf einen externen Versorgungsträger übertragen werden? * Jürgen Pradl ist geschäftsführender Gesellschafter der Pensions Consult Pradl GmbH, Kanzlei für Altersversorgung, juergen.pradl@pcp-kanzlei.de Blanco-breit 1

2 2. Lösung 2.1 Auslagerung der Pensionszusage im Zuge einer Liquidation Wird die Betriebstätigkeit eingestellt und das Unternehmen liquidiert, kann eine Zusage von einer Pensionskasse oder einem Unternehmen der Lebensversicherung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers oder Versorgungsempfängers übernommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Überschussanteile ab Rentenbeginn entsprechend 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG verwendet werden. 2 Abs. 2 S. 4 bis 6 BetrAVG gilt entsprechend. Mit dieser Formulierung in 4 Abs. 4 BetrAVG wird sichergestellt, dass Unternehmen nicht mehr nur deswegen am Leben erhalten werden müssen, weil sie in der Vergangenheit einmal Versorgungszusagen erteilt haben. Der Gesetzgeber hat mit der so genannten Liquidationsversicherung ein Ventil für all diejenigen Betriebe geschaffen, für die sich kein adäquater Nachfolger finden lässt oder die aus wirtschaftlichen Gründen die Geschäftstätigkeit einstellen wollen, bevor es zu einer Insolvenz kommt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der besonderen Übertragungsmöglichkeit des 4 Abs. 4 BetrAVG ist jedoch zwingend, dass die Betriebstätigkeit eingestellt und das Unternehmen anschließend liquidiert wird. Der Liquidator muss dann die laufenden Geschäfte der Gesellschaft beenden, die Forderungen einziehen, das übrige Vermögen versilbern und die Gläubiger befriedigen. Verbleibende Überschüsse können dann an die Gesellschafter verteilt werden. Liquidationsversicherung erleichtert den Ausstieg Im Zusammenhang mit der Liquidation darf die bestehende Pensionslast auf eine Pensionskasse oder eine Lebensversicherungsgesellschaft übertragen werden. Dazu müssen noch folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Verwendung der Überschussanteile zur Rentenerhöhung Beleihung oder Abtretung durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen Kündigung durch den Arbeitnehmer ebenfalls untersagt Die Zustimmung des Versorgungsberechtigten ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes in diesem Sonderfall nicht erforderlich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Vorschrift des 159 Abs. 2 VVG auch hier zu beachten ist. Danach muss bei Abschluss einer Lebensversicherung immer dann die Einwilligung des Versicherten eingeholt werden, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch sind. Da es der Gesetzestext offen lässt, ob das zu liquidierende Unternehmen Versicherungsnehmer sein muss (sog. Liquidations-Direktversicherung) oder ob auch der Versorgungsberechtigte Versicherungsnehmer sein kann, sind wohl beide Formen zulässig. Im letzteren Fall erübrigt sich dann ebenfalls eine ausdrückliche Einwilligung des Versorgungsberechtigten. 2.2 Wie ist der Übertragungsvorgang steuerlich zu behandeln? Leistungen eines Unternehmens an eine Pensionskasse oder einen Lebensversicherer rechnen normalerweise als so genannte Zukunftssicherungsleistungen zu den steuerpflichtigen Einkünften des Versorgungsberechtigten i.s. des 19 EStG. Einwilligung des Versicherten kann notwendig sein Steuerpflichtige Zukunftssicherungsleistungen Blanco-breit 2

3 Da eine Übertragung von Pensionslasten auf eine Pensionskasse oder eine Lebensversicherungsgesellschaft aber in der Praxis kaum stattfinden würde, wenn der Versorgungsberechtigte den Übertragungswert bei der Übertragung voll versteuern müsste, war der Gesetzgeber gezwungen, die Übertragungsmöglichkeit steuerlich zu flankieren. Mit 3 Nr. 65 EStG hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass die Pensionslast bei der Liquidation steuerneutral übertragen werden kann. Danach bleiben Leistungen zur Übernahme von Versorgungsleistungen oder unverfallbaren Versorgungsanwartschaften durch eine Pensionskasse oder ein Unternehmen der Lebensversicherung in den in 4 Abs. 4 BetrAVG bezeichneten Fällen steuerfrei. Hinsichtlich der Anwendbarkeit der Sonderregelung hat sich die Finanzverwaltung großzügig gezeigt. Sie lässt die Steuerbefreiung des 3 Nr. 65 EStG auch für beherrschende GGf gelten, obwohl dieser Personenkreis nicht dem Betriebsrentenrecht unterliegt (R 27 Abs. 1 S. 3 LStR). Gesetzgeber hat steuerneutrale Übertragung ermöglicht Durch die Übertragung der Pensionslast auf eine Pensionskasse oder eine Lebensversicherung ändert sich die Besteuerungssituation des Versorgungsberechtigten nicht. Die später vereinnahmten Renten rechnen zu der Einkunftsart, zu denen die Versorgungsleistungen gehören würden, wenn eine Übertragung nicht stattgefunden hätte ( 3 Nr. 65 S. 3 EStG). Somit rechnen die Rentenzahlungen auch nach dem Wechsel des Zahlungspflichtigen noch zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit i.s. des 19 EStG. Für die Erhebung der Lohnsteuer gelten die zahlende Pensionskasse oder Lebensversicherung als Arbeitgeber und der Leistungsempfänger als Arbeitnehmer ( 3 Nr. 65 S. 5 EStG). Die Ermittlung des Übergangswertes erfolgt sowohl bei Übertragung auf eine Pensionskasse als auch bei Übertragung auf einen Lebensversicherer nach den Rechnungsgrundlagen, die der jeweilige Versorgungsträger zur Kalkulation seiner Tarife verwendet. Dabei werden sich kaum Unterschiede ergeben, da beide Versorgungsträger mit denselben Rechnungsgrundlagen operieren. Die biometrischen Risiken werden unter Verwendung der Sterbetafeln DAV 2004 R kalkuliert. Der Rechnungszins beträgt aktuell 2,75 v.h. Die Bundesregierung hat unlängst beschlossen, den Rechnungszins mit Wirkung ab dem auf 2,25 v.h. zu senken. Mit dieser Maßnahme wird sich die Diskrepanz der unterschiedlichen Rechnungsgrundlagen nochmals spürbar vergrößern. Unternehmen, die eine Auslagerung mittels einer Liquidationsversicherung planen, sollten daher eine Umsetzung noch in 2006 anstreben. Die unmittelbare Pensionszusage wurde bisher unter Anwendung der im 6a EStG festgelegten Rechnungsgrundlagen bewertet (Heubeck-Richt- Tafeln, Rechnungszins 6 v.h). Damit ist auf den ersten Blick erkennbar, dass der von der übernehmenden Gesellschaft geforderte Übernahmepreis den bisherigen Bilanzwert der Pensionsverpflichtung bei weitem übersteigen wird. Die möglichen Dimensionen werden in unserem Musterfall schnell klar. Ermittlung des Übertragungswertes Übertragungswert übersteigt Bilanzwert bei weitem Blanco-breit 3

4 2.3 Übertragung mittels einer Liquidationsversicherung Da die unmittelbare Pensionsverpflichtung der D. Services GmbH durch die Übertragung auf einen Lebensversicherer entfällt, ist die bisher gebildete Pensionsrückstellung in voller Höhe gewinnerhöhend aufzulösen. Die Leistung an den Lebensversicherer in Form eines Einmalbeitrages ist in voller Höhe als betrieblicher Aufwand zu verbuchen. Da der Einmalbeitrag aufgrund der versicherungsspezifischen Kalkulation die Pensionsrückstellung um 52 v.h. übersteigt, erleidet die GmbH eine erhebliche Ergebnisund Liquiditätsbelastung. Die Auswirkungen bei der D. Services GmbH lassen sich wie folgt darstellen: Erhebliche wirtschaftliche Belastung der GmbH Ergebnisauswirkung: Auflösung Pensionsrückstellung Einmalprämie Liquidations-Versicherung Ergebnisveränderung GmbH in 2006 Liquiditätsauswirkung: Ablaufleistung RDV Einmalprämie Liquid.-Versicherung Liquiditätsveränderung GmbH EUR EUR EUR EUR EUR EUR Die Übertragung kann steuerneutral erfolgen ( 3 Nr. 65 EStG). Sie führt bei DD im Zeitpunkt der Übertragung zu keinem steuerpflichtigen Zufluss. Dies bedeutet für DD: Bei Eintritt des Versorgungsfalles erhält er die Rente in voller Höhe von der übernehmenden Gesellschaft. Die Rente hat er dann auch unverändert nach 19 EStG zu versteuern. 2.4 Kann die Pensionszusage auch nur teilweise auf einen externen Versorgungsträger übertragen werden? Die Ablaufleistung der Rückdeckungsversicherung reicht bei weitem nicht aus, um die Dotierung der Liquidationsversicherung in vollem Umfang zu finanzieren. Da auch die Verwertung des sonstigen Vermögens der Gesellschaft nicht zu entsprechend hohen Erlösen führt, wird eine Übertragung der Pensionslast auf eine Pensionskasse oder ein Lebensversicherungsunternehmen in vollem Umfang nicht möglich sein. Somit steht DD vor der Frage, ob er die Pensionslast nur insoweit im Rahmen einer Liquidationsversicherung übertragen darf, als der Gesellschaft hierfür die Mittel zur Verfügung stehen. Übertragung der Pensionszusage nur teilweise möglich? Da sich weder aus 4 Abs. 4 BetrAVG noch aus 3 Nr. 65 EStG ergibt, dass die Pensionslast nur in ihrer gesamten Höhe auf eine Pensionskasse oder ein Lebensversicherungsunternehmen übertragen werden darf, ist m.e. auch eine nur teilweise Übertragung mittels einer Liquidationsversicherung steuerunschädlich möglich. Gibt DD im nächsten Schritt den darüber hinausgehenden Teil der Pensionszusage ohne weitere Gegenleistung auf, stellt sich natürlich die Frage, ob ein derartiger Verzicht zu einer verdeckten Einlage und somit zu einer Versteuerung des Wiederbeschaffungswertes im Privatvermögen des DD führt? Verzicht als verdeckte Einlage zu werten? Blanco-breit 4

5 Dabei ist zunächst zu prüfen, ob im Falle der Liquidation eine betriebliche Veranlassung anzunehmen ist. Nach der BFH-Rechtsprechung scheidet eine betriebliche Veranlassung wohl aus. Denn nach dem hierfür anzustellenden Fremdvergleich darf der Umstand einer Liquidation es nicht ermöglichen, einem Beschäftigten erdiente Versorgungsanwartschaften zu entziehen. Geht man also davon aus, dass der Verzicht durch die Gesellschafterstellung veranlasst ist, ist zu prüfen, inwieweit die aufgegebenen Versorgungsanwartschaften in den Bereich des Past Services fallen. Denn nur insoweit könnte eine verdeckte Einlage angenommen werden. Für auf den Future Service entfallende Anwartschaften würde es nämlich an einem einlagefähigen Vermögensvorteil fehlen (siehe dazu GSB 06, 349 ff.). Da DD seine Pension in vollem Umfang erdient hat, wäre im letzten Schritt noch deren Werthaltigkeit zu prüfen. Nur wenn diese zu bejahen ist, kann es zu einer verdeckten Einlage kommen. Eine Werthaltigkeit der aufgegebenen Anwartschaften ist mit Sicherheit zu verneinen, wenn die Gesellschaft über die Rückdeckungsversicherung hinaus sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel verwendet hat, um die Liquidationsversicherung zu dotieren. Zu einem anderen Ergebnis kommt man wohl nur dann, wenn die Gesellschaft nur die Mittel aus der Rückdeckungsversicherung bereitstellt und das darüber hinaus aus der Verwertung des sonstigen Vermögens zur Verfügung stehende Kapital zurückbehält. In diesem Fall wäre eine verdeckte Einlage insoweit anzunehmen, als die Pensionslast unter Einsatz des noch verfügbaren Kapitals hätte übertragen werden können. Verzicht durch Gesellschafterstellung veranlasst Werthaltigkeit der aufgegebenen Anwartschaften prüfen 3. Zusammenfassung Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der Sonderregelung des 4 Abs. 4 BetrAVG eine sehr praktikable Möglichkeit geschaffen, um im Falle der Liquidation die Übertragung einer Pensionsverpflichtung auf einen externen Versorgungsträger zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird durch die Leistung eines Einmalbeitrages von der Pensionsverbindlichkeit befreit und kann anschließend liquidiert werden. Diese Lösung ist hochinteressant, da die GmbH dann nicht nur wegen der Pensionszusage weiter am Leben erhalten werden muss. Wie sooft besteht aber auch hier ein nicht unerheblicher Pferdefuß: Die unterschiedlichen Rechnungsrundlagen führen zwangsläufig dazu, dass die Gesellschaft entweder deutlich mehr Mittel als die Rückstellung ausweist für die Übertragung einsetzen muss, oder aber der GGf in Kauf nehmen muss, dass wesentliche Teile seiner Versorgungsanwartschaft untergehen. Ob eine Liquidationsversicherung abgeschlossen werden soll, kann deswegen immer nur nach den individuellen Umständen des Einzelfalles beurteilt werden. Aufgrund der mittlerweile beschlossenen Absenkung des Rechnungszinses ab sollten Unternehmen, die eine Auslagerung mittels einer Liquidationsversicherung planen, eine Umsetzung noch im Jahre 2006 anstreben. Umsetzung noch in 2006 sinnvoll Blanco-breit 5

Gestaltende Steuerberatung

Gestaltende Steuerberatung Gestaltende Steuerplanung Steueroptimierung Gestaltungsmodelle Ausgabe 4 April 2013 S. 109 144 Inhalt Kurz informiert Werklieferung oder Werkleistung? Das BMF nimmt Stellung! 109 Aktienoptionsrechte: Zum

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse 2 Zusagearten Die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge ist stets eine Zusage von bestimmten Versorgungsleistungen über Alters-, Invaliditäts-, und/oder Hinterbliebenenversorgung (die so genannte

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung A) Direktversicherung (der Klassiker ) l - Arbeitgeberfinanziert - Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Form von Anwartschaft wird gesetzlich unverfallbar

Mehr

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz 2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte

Mehr

S Sparkassen Pensionsfonds. Meine Direktzusage erhält jetzt das Plus an Sicherheit. TransferR. Sparkassen-Finanzgruppe

S Sparkassen Pensionsfonds. Meine Direktzusage erhält jetzt das Plus an Sicherheit. TransferR. Sparkassen-Finanzgruppe S Sparkassen Pensionsfonds Meine Direktzusage erhält jetzt das Plus an Sicherheit. Plus o i r a V e t n e r TransferR häftsführe c after-ges sch für Gesell Sparkassen-Finanzgruppe Regeln Sie Ihre Altersversorgung

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

BU-Schutz gegen. Einmalbeitrag. Berufsunfähigkeitsschutz plus steuerfreie Kapitalanlage. Ausgezeichnet abgesichert!

BU-Schutz gegen. Einmalbeitrag. Berufsunfähigkeitsschutz plus steuerfreie Kapitalanlage. Ausgezeichnet abgesichert! BerufsunfäHIGKEITSschutz BU-Schutz gegen Einmalbeitrag Berufsunfähigkeitsschutz plus steuerfreie Kapitalanlage Ausgezeichnet abgesichert! Schützen Sie Ihr größtes Vermögen Ihre Arbeitskraft! Ihre Arbeitskraft

Mehr

Was ist meine Pensionszusage noch wert?

Was ist meine Pensionszusage noch wert? Was ist meine Pensionszusage noch wert? Referenten: StB Gerhard Bauer StB Christina Lauterbach 05.07.2006 1 Wie kann ich meine finanzielle Situation im Alter beeinflussen? Ich ziehe in eine Sozialwohnung

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

zu Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554)

zu Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554) 3Nr. 55 3 Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554) Steuerfrei sind... 55. der in den Fällen des 4 Abs. 2 Nr. 2 und Abs.

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Information zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom 01.01.2013. Inhaltsverzeichnis

Information zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom 01.01.2013. Inhaltsverzeichnis Information zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom Inhaltsverzeichnis 1. Definition 2 2. Inhalt des 4 BetrAVG 2 3. Das Recht eines Arbeitnehmers auf

Mehr

BU-Schutz gegen. Einmalbeitrag. Berufsunfähigkeitsschutz plus steuerfreie Kapitalanlage. Ausgezeichnet abgesichert!

BU-Schutz gegen. Einmalbeitrag. Berufsunfähigkeitsschutz plus steuerfreie Kapitalanlage. Ausgezeichnet abgesichert! BerufsunfäHIGKEITSschutz BU-Schutz gegen Einmalbeitrag Berufsunfähigkeitsschutz plus steuerfreie Kapitalanlage Ausgezeichnet abgesichert! Schützen Sie Ihr größtes Vermögen Ihre Arbeitskraft! Ihre Arbeitskraft

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12. Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang Sofort-Rente Mit Sicherheit ein Leben lang Warum ist die lebenslange Absicherung so wichtig? Wir werden immer älter. Das heißt aber auch, der Ruhestand wird immer teuerer. Wer das Ziel kennt kann entscheiden,

Mehr

VHV Der Bauspezialversicherer Pensionszusagen Sprengstoff in der Handelsbilanz

VHV Der Bauspezialversicherer Pensionszusagen Sprengstoff in der Handelsbilanz VHV Der Bauspezialversicherer Pensionszusagen Sprengstoff in der Handelsbilanz Geldpolitik der EZB Entwicklung des Leitzins senkt Leitzins auf neues historisches Tief Langanhaltende Niedrigzinsphase erwartet

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:

Mehr

Mögliche Handlungsalternativen nach einer Statusprüfung

Mögliche Handlungsalternativen nach einer Statusprüfung BVW-Info zur Statusprüfung Eine mitarbeitende Ehefrau eines Handwerkers lässt den Status prüfen Frau Müller geb. am 20.02.1968 hatte in einem Handwerksbetrieb eine Lehre absolviert und sich dabei in den

Mehr

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen für die interne Teilung aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) 1. Anwendungsbereich

Mehr

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1

Mehr

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Vergleich der fünf e im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Zusageart Unverfallbarkeit dem Grunde nach - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - beitragsorientierte

Mehr

PensionLine Direktversicherung.

PensionLine Direktversicherung. PensionLine. Betriebliche Altersversorgung. Für Ihr Unternehmen. Für Ihre Mitarbeiter. www.continentale.de Wegweiser Die richtige Richtung. betriebliche Altersversorgung mit der Continentale. Wege zur

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf

Mehr

LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse. Gewinnen Sie neue Spielräume: Lagern Sie die Pensionsrückstellungen für Ihre Arbeitnehmer aus!

LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse. Gewinnen Sie neue Spielräume: Lagern Sie die Pensionsrückstellungen für Ihre Arbeitnehmer aus! LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse Gewinnen Sie neue Spielräume: Lagern Sie die Pensionsrückstellungen für Ihre Arbeitnehmer aus! Übertragung von Pensionsverpflichtungen die Vorteile im Überblick

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz

Mehr

Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen

Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen PensionLine Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung www.continentale.de So funktioniert die Pensionszusage Bei einer Pensionszusage verspricht der

Mehr

Produktbeschreibung der MetallRente-

Produktbeschreibung der MetallRente- I Produktbeschreibung der MetallRente Die MetallRente stellt vertragskonforme Umsetzung des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung dar. Es handelt sich hier um ein ergänzendes Produktangebot.Die ist eine

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Damit hat Ihr Klient nicht gerechnet.

Damit hat Ihr Klient nicht gerechnet. Er will den Betrieb vergrößern. Seine innovative Idee ist richtig gut durchgeplant. Aber es ist zu wenig Eigenkapital da und für den Kredit reichen der Bank die Sicherheiten nicht. Damit hat Ihr Klient

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Mit der Übertragung der Risiken ist meine Pensionszusage wirklich sicher.

Mit der Übertragung der Risiken ist meine Pensionszusage wirklich sicher. S Sparkasse S Sparkassen Mit der Übertragung der Risiken ist meine Pensionszusage wirklich sicher. TransferRente Garantie für Gesellschafter-Geschäftsführer Sparkassen-Finanzgruppe Altersversorgung Als

Mehr

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden

Mehr

Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido. Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der

Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido. Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der Lebensversicherung Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der Bundesregierung in Sachen Lebensversicherung. Sein Statement

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! -

Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! - Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! - Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG (Betriebsrentengesetz)

Mehr

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben! Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Der Pfefferminzia Newsletter für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de

Der Pfefferminzia Newsletter für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Die Standardtarif-Affäre Die PKV hebelt das Recht der Kunden auf einen Standardtarif aus Kunden, die in den Standardtarif der Unisex-Welt eines PKV-Versicherers wechseln wollen, haben in der Regel Pech.

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

www.versicherungsanalytiker.de Auslagerung von Pensionsverpflichtungen

www.versicherungsanalytiker.de Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Agenda Ausgangsituation Unterschiede zwischen Steuer- und Handelsbilanz Besonderheiten bei Pensionsverpflichtungen Funktion der Auslagerung Funktion der Auslagerung

Mehr

Die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung Die betriebliche Altersversorgung T. Schwabhäuser schwabts@googlemail.com Rauser Towers Perrin GmbH Pensions Sevice Center 8.11.2006 TSW (Rauser Towers) bav Eine Einführung 1 / 12 Einleitung Grundbegriffe

Mehr

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe

Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Gemeinsame Information der Vorsorgepartner der TÜV SÜD Gruppe Hannoversche Lebensversicherung AG Übersicht 1. Die Probleme der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 2 Nr. 2. Urteil vom 13. August 2003 XI R 18/02

BUNDESFINANZHOF. EStG 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 2 Nr. 2. Urteil vom 13. August 2003 XI R 18/02 BUNDESFINANZHOF Veräußert der Alleingesellschafter-Geschäftsführer freiwillig alle Anteile an seiner GmbH, kann die Entschädigung für die Aufgabe der Geschäftsführertätigkeit gleichwohl von dritter Seite

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life

Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life 24/2012 04.10.2012 PM-PK/Nico Babiak Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Partner-Info informieren wir Sie über wichtige Fragestellungen

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Steuerliche Folgen der Übertragung von Pensionszusagen

Steuerliche Folgen der Übertragung von Pensionszusagen Steuerliche Folgen der Übertragung von Pensionszusagen I. Gründe für eine Ablösung, Abfindung oder Übertragung II. Verzicht III. Abfindung IV. Übertragung auf einen Pensionsfonds V. Übertragung auf neu

Mehr

Heubeck Anbietervergleich. Den passenden Partner finden

Heubeck Anbietervergleich. Den passenden Partner finden Heubeck Anbietervergleich Den passenden Partner finden Unterstützung bei der Auswahl Ihres Versicherungspartners Betriebliche Altersversorgung (bav) ist mit der Übernahme von Risiken verbunden: Renten

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse. Geben Sie Ihre Pensionszusage in unsere Hände: Dann haben Sie Ihre Altersversorgung fest im Griff!

LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse. Geben Sie Ihre Pensionszusage in unsere Hände: Dann haben Sie Ihre Altersversorgung fest im Griff! LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse Geben Sie Ihre Pensionszusage in unsere Hände: Dann haben Sie Ihre Altersversorgung fest im Griff! Die Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf den LVM-Pensionsfonds

Mehr

Sachsen. Kfz-Handwerk. Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG

Sachsen. Kfz-Handwerk. Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 006 47 504 537 223 00 Sachsen Handwerk: Arbeiter Angestellte Auszubildende Kfz-Handwerk Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds) Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und

Mehr

Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf.

Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. SPARKA SSEN- RIESTERRENTE Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. Staatlicher Zuschuss: Über 51% sind möglich!* * Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard.

Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard. Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard. Die automatische Entgeltumwandlung mit Verzichts-Option. Jetzt einsteigen und die Rente Ihrer Mitarbeiter sichern! Die Zukunft liegt in der Vorsorge.

Mehr

Wertkonten was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden und Rentenbeginn?

Wertkonten was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden und Rentenbeginn? Wertkonten was geschieht bei vorzeitigem Ausscheiden und Rentenbeginn? Autorin: Katrin Kümmerle, Rechtsanwältin und Senior Consultant bei der febs Consulting GmbH in München Wertkontenmodelle erfreuen

Mehr

PB Pensionsfonds AG. - Pensionspläne zur betrieblichen Altersversorgung als Beitragszusage mit Mindestleistung,

PB Pensionsfonds AG. - Pensionspläne zur betrieblichen Altersversorgung als Beitragszusage mit Mindestleistung, PB Pensionsfonds AG Ordnung für die interne und externe Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Versorgungsausgleichsgesetzes (Teilungsordnung) Stand 01.01.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung

Mehr

Pensionszusage. Schließen der Finanzierungslücke oder Auslagerung? Januar 2012

Pensionszusage. Schließen der Finanzierungslücke oder Auslagerung? Januar 2012 Pensionszusage Schließen der Finanzierungslücke oder Auslagerung? Januar 2012 Pensionszusage Schließen der Finanzierungslücke oder Auslagerung? Gründe für Finanzierungslücken und Konsequenzen Barwertvergleich

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund

Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Am 16. November 2000 hat der Deutsche Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente beschlossen Damit wurde die bereits zum 1. Januar 1999 geplante Änderung, insbesondere die

Mehr

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

Wohnriester - Förderung

Wohnriester - Förderung Wohnriester - Förderung Gefördert werden folgende Personen: Arbeitnehmer und Selbstständige, sofern sie rentenversicherungspflichtig sind Kindererziehende (3 Jahre ab Geburt, sog. Pflichtbeitragszeit für

Mehr

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern

1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern 1 Einleitung Lernziele Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen Notizenseiten drucken eine Präsentation abwärtskompatibel speichern eine Präsentation auf CD oder USB-Stick speichern Lerndauer 4 Minuten

Mehr

Die Zusatzversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg: Wem steht was und wann zu?

Die Zusatzversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg: Wem steht was und wann zu? 3 Hamburg, Mai 2010 N U T Z E N ver.di Service GmbH Franz-Mehring-Platz 1 10243 Berlin Die Zusatzversorgung der : Wem steht was und wann zu? Die Zusatzversorgung: Gestern und heute Eine zusätzliche Alterssicherung

Mehr

Diversifikation statt Monokultur Rückdeckungen von Pensionszusagen im Wandel der Zeit

Diversifikation statt Monokultur Rückdeckungen von Pensionszusagen im Wandel der Zeit Diversifikation statt Monokultur Rückdeckungen von Pensionszusagen im Wandel der Zeit Sachverhalt: Eine Pensionszusage (PZ) ist nach wie vor für den versorgungsberechtigten Geschäftsführer (GF, GGF und

Mehr

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein.

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein. S V b e ru f s u n fä h i g k e i t s v e r s i c h e ru n g Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de

Mehr

Allianz Pensionskasse AG

Allianz Pensionskasse AG Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein.

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein. Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV versichert zu sein. Sparkassen-Finanzgruppe Sichern Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Existenz ab. Ihr größtes Vermögen sind

Mehr

CHEFRENTE. Unsere innovative Lösung zur Auslagerung Ihrer Pensionszusage.

CHEFRENTE. Unsere innovative Lösung zur Auslagerung Ihrer Pensionszusage. CHEFRENTE Unsere innovative Lösung zur Auslagerung Ihrer Pensionszusage. Die optimale Versorgung. Die bisher populärste Variante der Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist die Pensions

Mehr

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen 1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche

Mehr

Zeit für die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente.

Zeit für die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente. s- Sparkasse Zeit fr die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente. Sparkassen-Finanzgruppe Fr alle, die ihren Ruhestand genießen und dabei Steuern sparen wollen. Widmen Sie sich den schönen

Mehr

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Prüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Handlungsbereich Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte Prüfungstag

Mehr

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen 01 Versorgungswerk 01 Versorgungswerk Auch für Ingenieure offen: das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW bietet

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr