Grundwissen Wirtschaft und Recht 9. Jahrgangsstufe
|
|
- Brit Lenz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Grundwissen Wirtschaft und Recht 9. Jahrgangsstufe 9.1 Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte Warum müssen wir wirtschaften? Einer begrenzten Gütermenge stehen unendliche Bedürfnisse gegenüber. Diese Knappheitssituation verlangt von uns, Entscheidungen zu treffen. Damit diese wirtschaftlich zweckmäßig (rational) sind, ist es notwendig, sinnvolle Kriterien für die Entscheidung heranzuziehen. Wirtschaftliches Handeln nach dem ökonomischen Prinzip besteht darin, das Verhältnis von Input und Output zu optimieren, indem man entweder den Output bei gegebenem Input maximiert (Maximalprinzip) oder den Input bei gegebenem Output minimiert (Minimalprinzip). Nachhaltigkeitsprinzip: Die Bedürfnisse der Gegenwart sollen so befriedigt werden, dass die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse nicht beeinträchtigt werden. Kriterien einer nachhaltigen Konsumentscheidung: ökonomische Nachhaltigkeit ökologische soziale Wozu brauchen wir Geld? Da Menschen nicht alle Güter des täglichen Bedarfs selbst produzieren, müssen sie Güter und Dienstleistungen untereinander tauschen. Deshalb wurde Geld als allgemein anerkanntes Tauschmittel entwickelt. Inflation: Bei einer Zunahme der Geldmenge (oder einer Abnahme der Gütermenge) kommt es zu einem Kaufkraftverlust des Geldes, das Preisniveau steigt. Zahlungsarten: Barzahlung: Darunter versteht man die sofortige Übergabe von Bargeld, d.h. Münzen und Banknoten. Bargeldlose Zahlung: z.b. Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift, Electronic-Cash-Verfahren, Kreditkartenzahlung
2 2 Auswahl geeigneter Zahlungsarten mit Hilfe folgender Kriterien: Sicherheit Kosten Bequemlichkeit Kriterien einer rationalen Anlageentscheidung ( magisches Dreieck ): Sicherheit Rentabilität Liquidität Warum gibt es verschiedene Berufe? Durch Arbeitsteilung und Spezialisierung können Menschen ihre unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen so einsetzen, dass der gesellschaftliche Wohlstand maximiert wird ( Wirtschaftlichkeitsprinzip). Durch Berufsbildung und Berufsspaltung entwickeln sich ständig neue Berufe. Phasen der Berufswahl: Informationsphase (Informationsbereiche, Informationsquellen) Entscheidungsphase (Informationen auswerten, didaktischer Bleistift/Entscheidungsmatrix als Hilfe) Verwirklichungsphase (Stellensuche, vollständige Bewerbung, evtl. Einstellungstests, Assessmentcenter und Vorstellungsgespräch)
3 3 9.2 Rechtliches Handeln der privaten Haushalte Wozu brauchen wir rechtliche Regelungen? Indem der Mensch seine eigenen Interessen verfolgt, kommt er unvermeidbar mit den Interessen und Bedürfnissen anderer Menschen in Konflikt. Das Recht erfüllt hierbei folgende Funktionen: Ordnungsfunktion: Rechte und Pflichten des Einzelnen werden möglichst klar geregelt und schaffen so Regeln für ein geordnetes Zusammenleben. Schutzfunktion: Die Rechtsordnung schützt besonders die Rechte Schwächerer, z.b. der Minderjährigen. Friedensfunktion: Das Gewaltmonopol des Staates schafft Frieden, da keine Selbstjustiz erlaubt ist. Rechtliche Regelungen erlauben dem Einzelnen, seine Umwelt in unterschiedlicher Weise zu gestalten, z.b. im Rahmen der Kaufhandlung:
4 4 Eigentum und Besitz: Rechte des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen Pflichtverletzungen im Überblick
5 5 Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Sachmangels Rechtliche Fähigkeiten: Rechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein; Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, rechtlich wirksame Willenserklärungen abgeben zu können; Deliktsfähigkeit: Fähigkeit, für sich für unerlaubte Handlungen schadensersatzpflichtig zu machen; Strafmündigkeit: Fähigkeit, für eine unerlaubte Handlung strafrechtlich verantwortlich gemacht zu werden. Rechtsfähigkeit (mit Vollendung der Geburt) 1 BGB Geschäftsunfähigkeit beschränkte Geschäftsfähigkeit (0-6 Jahre) (7-17 Jahre) 104, 105 BGB grundsätzlich Zustimmung des gesetzlichen WE nichtig Vertreters nötig: entweder Einwilligung vorab 107 BGB oder Genehmigung nachträglich 108 BGB Ausnahmen: - lediglich rechtlicher Vorteil durch das RG 107 BGB - Taschengeldparagraph 110 BGB Geschäftsfähigkeit (ab 18 Jahren) WE wirksam
6 6 Methode: Das Arbeiten mit Paragraphen (Die Subsumtion) Um richtig subsumieren zu können, ist es zunächst wichtig, Textstellen in Paragraphen eindeutig benennen zu können. Dies ist die sogenannte Zitierweise. Der Aufbau von einer Rechtsnorm (dies kann ein Paragraph sein, z.b. im BGB, oder ein Artikel, z.b. Grundgesetz) ist immer ähnlich. Auch wenn nicht in jeder Rechtsnorm alle Elemente vorkommen, so ist die Hierarchie: - der Paragraph / der Artikel - der Absatz (wenn es nur einen Absatz gibt, entfällt diese Kategorie) - der Satz (hier werden die Sätze einfach durchnummeriert s. z.b. 312b, Abs. 4, Satz 2 (kursiv gedruckt!) wenn es nur einen Satz in dem Absatz / dem Paragraphen gibt, wird nicht nummeriert) - die Nummer (untergliedert die Sätze!) Nehmen wir an, dass wir auf einer Kaffeefahrt ein deutlich überteuertes Topfset erworben haben und uns dies nun Leid tut. Wenn es sich bei der Kaffeefahrt um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag handelt, haben wir möglicherweise ein Rücktrittsrecht. 312b BGB Abs. 1 Nr. 4 legt fest, ob so ein Vertrag vorliegt. Um das zu überprüfen, müssen alle Kriterien am Fallbeispiel überprüft werden. Sie heißen Tatbestandsmerkmale. Im Text des Paragraphen sind sie unterstrichen: 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (1) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge, 1. die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, 2. für die der Verbraucher unter den in Nummer 1 genannten Umständen ein Angebot abgegeben hat, 3. die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder 4. die auf einem Ausflug geschlossen werden, der von dem Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Verbraucher für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu werben und mit ihm entsprechende Verträge abzuschließen. Dem Unternehmer stehen Personen gleich, die in seinem Namen oder Auftrag handeln. (2) Geschäftsräume im Sinne des Absatzes 1 sind unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers gleich.
7 7 - Es muss ein geschlossener Vertrag vorliegen. - Der Vertrag muss auf einem Ausflug geschlossen worden sein. - Der Ausflug muss von dem Unternehmer (oder mit seiner Hilfe) organisiert worden sein. - Der Zweck des Ausflugs muss aus Sicht des Unternehmers die Werbung für den Verkauf von Waren oder die Erbringung einer Dienstleistung gewesen sein. - Die Absicht des Unternehmers muss auch der Abschluss von Verträgen gewesen sein. Wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, tritt eine Rechtsfolge ein, nämlich die Einstufung des Vertrags als außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen. Wenn das der Fall ist (bei Kaffeefahrten ist das regelmäßig so), dürfen wir nach 312g und 355 BGB binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss den Vertrag widerrufen, ganz ohne die Angabe von Gründen. Es kann also wichtig sein, festzustellen, ob ein solcher Vertrag vorliegt, weil Verträge sonst grundsätzlich bindend sind und man es sich nicht einfach anders überlegen kann. Häufiger Fehler: Beim Prüfen aller Tatbestandsmerkmale wird nicht jeweils anhand des Fallbeispiels erklärt, inwiefern ein Merkmal erfüllt ist. Also z.b.: Außerdem muss der Ausflug von dem Unternehmer organisiert worden sein das ist erfüllt. Hier fehlt die Hälfte der Subsumtion, weil die Anwendung auf den spezifischen Beispielfall nicht gegeben ist. Besser wäre: Der Ausflug wurde von einem Unternehmer gemäß 14 BGB, also von einer Person, die in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit organisiert, was dem Werbeprospekt, in dem zu der Fahrt eingeladen wurde, zu entnehmen ist. Voraussetzung ist natürlich, dass das Fallbeispiel genügend Informationen hergibt.
8 8 9.3 Wirtschaftliches und rechtliches Handeln im Unternehmen Warum müssen Unternehmen wirtschaften? Unternehmen stehen vor einer ähnlichen Problematik wie private Personen. Es stehen ihnen nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung. Um diese optimal ausnutzen zu können, müssen rationale Entscheidungen getroffen werden. Diese zielen darauf ab, den Input (Aufwand) bei gegebenem Output zu minimieren oder den Output (Ertrag) bei gegebenem Input zu maximieren (Wirtschaftlichkeitsprinzip). Entscheidungen bei der Gründung von Unternehmen: Kriterien bei der Gründung eines Unternehmens: z.b. Marktchancen, Finanzierung, persönliche Voraussetzungen, Standortwahl Wahl der Rechtsform: Die Rechtsform ist u.a. ein Gestaltungsmittel, um die persönliche Haftung der Eigentümer zu begrenzen: Entscheidungen bei der Produktion: Kombination der knappen Produnktionsfaktoren: Arbeit/Wissen, Boden, Kapital sollen so miteinander kombiniert werden, das dass optimale Produktionsergebnis entsteht (Wirtschaftlichkeitsprinzip). Arbeitsteilung und Spezialisierung als Grundlage für die effiziente Nutzung von Ressourcen. Um die einzelnen Schritte, die sich aus der Arbeitsteilung ergeben, koordinieren zu können, muss man sie in der logisch und zeitlich richtigen Abfolge darstellen. Derartige Ereignisketten bezeichnet man als Geschäftsprozesse.
9 9 Das Rechnungswesen als Grundlage wirtschaftlichen Handelns im Unternehmen: Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Aufbau einer Bilanz: Die Erfolgsrechnung zeigt durch Gegenüberstellen von Aufwand und Ertrag den Erfolg eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum (z.b. einem Geschäftsjahr). Ein Gewinn erhöht das Eigenkapital, ein Verlust verringert es. Aus der Erfolgsrechnung kann man erkennen, ob das Unternehmen wirtschaftlich gehandelt hat; sie ist damit Informationsbasis für weitere Entscheidungen. Die Kennzahl der Rentabilität überprüft, ob die unternehmerischen Entscheidungen nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip erfolgt sind. Dabei wird der Erfolg ins Verhältnis zum Eigenkapital gesetzt.
Grundwissen Wirtschaft und Recht 9. Jahrgangsstufe
Grundwissen Wirtschaft und Recht 9. Jahrgangsstufe 9.1 Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte Warum müssen wir wirtschaften? Einer begrenzten Gütermenge stehen unendliche Bedürfnisse gegenüber.
MehrGrundwissen Wirtschaft und Recht 9. Jahrgangsstufe
Grundwissen Wirtschaft und Recht 9. Jahrgangsstufe 9.1 Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte Warum müssen wir wirtschaften? Einer begrenzten Gütermenge stehen unendliche Bedürfnisse gegenüber.
MehrGrundwissen WR (WSG-W): Jahrgangsstufe 8. [Quelle:
Grundwissen WR (WSG-W): Jahrgangsstufe 8 [Quelle: http://gutenberger.ro/wp-content/uploads/2013/10/einheit-3.jpg] WRW 8.1.1 Entscheidungen beim Konsum Warum müssen Menschen Wirtschaften? unbegrenzte Bedürfnisse
MehrGRUNDWISSEN WIRTSCHAFT UND RECHT - 9. Jgst.
GRUNDWISSEN WIRTSCHAFT UND RECHT - 9. Jgst. (Willibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt) 9.1 Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte Warum müssen Menschen wirtschaften? Das Leben ist von der Knappheitssituation
MehrWirtschaft und Recht (WSG-W) Grundwissen Jahrgangsstufe 8
Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte 1. Entscheidungen beim Knsum Der Mensch hat unbegrenzte, unterschiedliche und wandelbare Bedürfnisse: Primärbedürfnisse (Grund- der Existenzbedürfnisse,
MehrInhalt. I. Wirtschaft
3 I. Wirtschaft 1 Grundzüge wirtschaftlichen Handelns..................................................... 8 Überblick 1.1 Wirtschaften im Spannungsverhältnis zwischen Bedürfnisvielfalt und Güterknappheit..............
MehrNotwendigkeit einer Rechtsordnung
Notwendigkeit einer Rechtsordnung Wir Menschen sind in ein System von Gewohnheiten, Verhaltensregeln und das soziale Ordnungssystem eingebunden. Nur wer sich an diese Regeln hält, wird in der Gesellschaft
MehrINFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT
INFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT Sofern ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt, also ein Vertrag, 1. der bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers
MehrWirtschafts- Rechtslehre, 8. Jahrgangsstufe - Wirtschaftszweig -
9. Klasse Grundwissen Grundwissen Wirtschafts- Rechtslehre, 8. Jahrgangsstufe - Wirtschaftszweig - 1. Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte a) Entscheidungen beim Konsum Bedürfnis: Wunsch nach
MehrUnwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB
Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB 1. Unwirksamkeit nach 111 Satz 1 BGB a) Einseitiges Rechtsgeschäft durch Minderjährigen selbst b) Erforderlichkeit der Einwilligung (1) 107 BGB (nicht
Mehr12 Die Rechtsstellung des Minderjährigen
12 Die Rechtsstellung des Minderjährigen I. Allgemeines Soweit wir von natürlichen Personen als Rechtssubjekten sprechen, gehen wir davon aus, dass es sich um Menschen als autonome Persönlichkeiten handelt,
MehrFelix Biedermann, wiss. Angest. Eva-Maria Kuhn, wiss. Angest. Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht für Anfänger I Im WS 2004/2005
Lösungen zu den Fällen auf Blatt 7 Geschäftsunfähigkeit 1. Lösung Geschäftsunfähigkeit Kinder Fall (1) Um Eigentümer des Legobausatzes, sein zu können, müsste A möglicher Träger von Rechten sein (Eigentum
MehrNeues Verbraucherrecht und SHK-Handwerk
Neues Verbraucherrecht und SHK-Handwerk Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 Umsetzungsgesetz seit 13. Juni 2014 in Kraft Ziel: EU will hohen, einheitlichen Verbraucherschutz und Hindernisse in grenzüberschreitenden
MehrFall Wie viele Verträge sind im Sachverhalt abgeschlossen worden? 2. Ist der Kauf wirksam? 3. Wer ist Eigentümer des Mofa?
Fall 1 Der 17-jährige Kevin kauft sich ein gebrauchtes Mofa zum Preis von 300,-. Der Verkäufer denkt sich nichts dabei, weil Kevin groß gewachsen ist und beim Kauf erklärt hat, er sei längst 18 Jahre.
MehrGeschäftsfähigkeit. Voraussetzung des wirksamen Rechtsgeschäfts
Geschäftsfähigkeit Voraussetzung des wirksamen Rechtsgeschäfts Geschäftsfähigkeit Ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen zu können ( 105 I) Zu unterscheiden von: Ehe- und Testierfähigkeit
Mehr1.2 Abgrenzung der Bedürfnisse von Bedarf und Nachfrage Arten und Rangfolge der Bedürfnisse
1 VOLKSWIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND GRUNDLEGENDE ÖKONOMISCHE ZUSAMMENHÄNGE 1.1 Wirtschaftssubjekte im volkswirtschaftlichen Umfeld 1.1.1 Wirtschaftssubjekte Haushalt, Unternehmen und Staat Zusammenfassung
MehrPropädeutische Übung im Bürgerlichen Recht. Dr. Georgios Zagouras Sommersemester 2008
Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht Dr. Georgios Zagouras Sommersemester 2008 Fall 4: Airsoftgun: Sachverhalt Der 14jährige K kauft ohne Wissen seiner Eltern bei V von seinem Taschengeld eine Pistole
MehrZivilrecht I. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Inhaltsverzeichnis Literatur... VII 1: Grundlagen...1 A. Aufbau des BGB...1 I. Bücher...1 II. Allgemeiner
MehrGesetze regeln das Zusammenleben schaffen Ordnung vermitteln Sicherheit schützen vor Übergriffen ermöglichen Freiheit für ALLE
Gesetze regeln das Zusammenleben schaffen Ordnung vermitteln Sicherheit schützen vor Übergriffen ermöglichen Freiheit für ALLE Die Grundlage der Rechtsordnung ist das Grundgesetz Recht und Rechtsstaat
MehrDie Stufen der Geschäftsfähigkeit
Die Stufen der Geschäftsfähigkeit Rechtsgeschäfte sind elementare Bestandteile unseres alltäglichen Lebens. Ob der Brötchenkauf, das Geschenk für die Freundin, die Fahrt mit dem Bus oder der Besuch beim
MehrDienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )
Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: 07.01.2013) Ausbildungsberuf: Polizeivollzugsbeamte Lehrgang: Unterweisungszeit Gesamte Stundenzahl: 28 Doppelstunden (entspricht
MehrAllgemeine Wirtschaftslehre/Recht (II) Sozialversicherung und rechtliche Grundlagen (Lernfeld 1)
Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (II) Sozialversicherung und rechtliche Grundlagen (Lernfeld 1) 2.1 Sozialversicherung (25 Lernkarten) 2.2 Rechtsordnung (11 Lernkarten) 2.3 Gerichtsbarkeit (12 Lernkarten)
MehrEntscheidungsorientierte Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
Entscheidungsorientierte Einführung in die Betriebswirtschaftslehre Prof. Dr. Johann Nagengast Technische Hochschule Deggendorf Kapitel 1 Der Alltag eines Unternehmers Ein Angebot der vhb - virtuelle hochschule
MehrFall 22. Lösungshinweise Fall 22. A. Grundfall. Anspruch des B gegen den A auf Bezahlung der Zigarren gem. 433 II
Fall 22 Der Rentner A bittet seinen Nachbarn S, beim Tabakhändler B 20 Brasilzigarren, das Stück zu höchstens 2,- zu kaufen; dabei geht A davon aus, dass die Zigarren ca. 1,- pro Stück kosten. A erklärt
MehrChristian Klaus Sozialkunde Wirtschaftspolitik
Wirtschaftspolitik Bedürfnisse: - Primär- oder Existenzbedürfnisse - Sekundär, Kultur- Luxusbedürfnisse richten sich nach: - Umweltbedingungen - wirtschaftliche Verhältnisse - Stand der Zivilisation Bedürfnisse:
MehrÜbung Bürgerliches Recht SS 2016
Übung Bürgerliches Recht SS 2016 Bürgerliches Recht 1 Ablauf Teil 1: Einführung I. Das System II. Der Prüfungsaufbau III. Die Entstehung von Ansprüchen IV. Zusammenfassung V. Einführungsfälle Teil 2: Übungsfälle,
MehrMethodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016
Methodenlehre der Rechtswissenschaft Sommersemester 2016 Die vier Auslegungsrichtlinien 1. Auslegung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, sog. objektive Auslegung 2. Auslegung nach dem Sprachverständnis
MehrBearbeitervermerk: Kann B von K oder deren Eltern Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 50,- verlangen?
Fall 1: Die dreizehnjährige K wünscht sich schon seit langem einen MP3-Player. Ihre Eltern haben die Erfüllung des Wunsches versprochen, sobald sich die Gelegenheit für den günstigen Kauf eines gebrauchten
MehrMethodik und Technik der Fallbearbeitung
Methodik und Technik der Fallbearbeitung I. Bevor der Bearbeiter mit der schriftlichen Ausarbeitung einer Falllösung beginnt, muss er zunächst einige Vorüberlegungen anstellen: - Erfassen des Sachverhalts
MehrFahrradkauf/Lösung (Fall 1)
Fahrradkauf/Lösung (Fall 1) A könnte gegen X einen Anspruch auf Übereignung des Mountainbike gemäß 433 Abs. 1 BGB haben. Dann müsste ein Kaufvertrag zwischen A und X wirksam zustande gekommen sein. Ein
MehrINFO-Post 4/2014. Achtung Falle Der Widerruf des Mieters im Verbrauchermietrecht. Gerhart-Hauptmann-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: (0361) 43 05 63 7
INFO-Post Gerhart-Hauptmann-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: (0361) 43 05 63 7 E-Mail: recht@raberundcoll.de Telefax: (0361) 43 05 63 99 www.raberundcoll.de In Kooperation mit: 4/2014 Achtung Falle Der Widerruf
MehrDer Kauf von Immobilien
Der Kauf von Immobilien - Kaufverträge über unbebaute Grundstücke - Kaufverträge über Wohn- und Geschäftshäuser - Kaufverträge über Eigentumswohnungen 1/22 Kaufverträge über unbebaute Grundstücke Verträge
MehrPrivatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II
Übung Privatrecht II Lösung Fall 9: Gedankliche Vorüberlegungen: - Was möchte D hier? Schmerzensgeld für ihre Verbrennungen an Haaren und Kopfhaut Die Verbrennungen an ihren Haaren und ihrer Kopfhaut ist
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
MehrLösungsskizze Übungsfall BGB AT. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB
Lösungsskizze Übungsfall BGB AT Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB A) Entstehung: Wirksamer Kaufvertrag zwischen K und V I) Zustandekommen des Kaufvertrags
MehrI. Anspruch des F gegen K auf Herausgabe des Sonderdruckes gem. 985 BGB
Der 17-jährige Fußballfan F hat ohne das Wissen seiner Eltern von seinem reichen Patenonkel P einige wertvolle und seltene Panini-Bilder der WM 2006 geschenkt bekommen. Als er seinem 18-jährigen Klassenkameraden
MehrNATIONALE UMSETZUNG DER
NATIONALE UMSETZUNG DER EU-VERBRAUCHERRECHTE- RICHTLINIE ("GRUNDTARIFTHEMATIK") GESETZLICHE VORGABEN ZUM "GRUNDTARIF" Regelung zum Grundtarif in der neuen Fassung von 312a BGB Abs. 5 Eine Vereinbarung,
MehrFall 4 Lösung ausformuliert. Grundfall. A. Herausgabeansprüche des Victor (V) gegen Karl (K) I. Herausgabe des Bildbandes gemäß 985 BGB
Fall 4 Lösung ausformuliert Grundfall A. Herausgabeansprüche des Victor (V) gegen Karl (K) Beachte: Hier ist danach gefragt, ob V bzw. K etwas zurückverlangen können. Zu prüfen sind daher nur solche Ansprüche,
MehrLösung BGB AT - Fall 11
Lösung BGB AT - Fall 11 A. Anspruch auf Kaufpreiszahlung A könnte einen Anspruch gegen L auf Zahlung des Kaufpreises haben, 433 Abs. 2 BGB. Vorauss.: wirksamer Kaufvertrag gem. 433 BGB über das Mofa zu
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaftliche Fakultät
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaftliche Fakultät Arbeitsgemeinschaft BGB AT Wintersemester 2015/2016 Lehrstuhl Lieder Übersicht Klausur- und Falllösung A. Vorbemerkungen Die Abschlussklausur
MehrMarvin Hecht (Wirtschaftsingenieurwesen)
O f f e n e F r a g e n Definition von bürgerlichem Recht bzw. was ist bürgerliches Recht? Beziehung der Bürger untereinander bzw. Teil der Rechtsordnung, der auf der Grundlage der Gleichordnung die Beziehungen
MehrPROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14. Fall 11
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 11 A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von 350,- aus 433 Abs. 2 BGB haben. Voraussetzung hierfür
Mehr1.2 Gütererzeugung Güterverteilung Güterverbrauch
.2 Gütererzeugung Güterverteilung Güterverbrauch.2. Bedürfnisse Jeder Mensch hat Wünsche und möchte gern, dass sie erfüllt werden. In der Wirtschaft spricht man nicht von Wünschen, sondern von Bedürfnissen.
MehrVollmacht Die große Unbekannte
Vollmacht Die große Unbekannte Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel 14. Juli 2016 Überblick Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverhältnis Vorsorgevollmacht und Betreuung Vorsorgevollmacht als Vertrauensakt Vergütung,
MehrDie Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Vortrag zum 6. Fachtag Baurecht 1 26. Februar 2014 Alexander Meyer Die Ziele der neuen Richtlinie statt einer Vielzahl von nicht kohärenten Richtlinien für
MehrBGB, Allgemeiner Teil
BGB, Allgemeiner Teil Rechtsfähigkeit Rechtssubjekte/-objekte:, Tiere, Sachen und Unternehmer Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Moosi und Daisy (der
MehrKurs 55101: Bürgerliches Recht I
Kurs 55101: Bürgerliches Recht I Videobesprechung Teil 6 Uta Wichering Übungsfall 6-1 - Sachverhalt: (3. EA, Teile 5 und 6, SoSe 2004) M wird 14 Jahre alt. Bei der Geburtstagsfeier überreicht Patenonkel
MehrMinderjährige Arbeitnehmer
TK Lexikon Arbeitsrecht Minderjährige Arbeitnehmer Minderjährige Arbeitnehmer HI521805 Zusammenfassung LI1100279 Begriff Minderjährig ist, wer noch nicht volljährig ist, also das 18. Lebensjahr noch nicht
MehrDas Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Literatur: Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 20; Brox, Allgemeiner Teil des BGB, 5.
Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip Literatur: Medicus, Allgemeiner Teil des BGB, 20; Brox, Allgemeiner Teil des BGB, 5. Beispielsfall: A betritt eine Bäckerei und bestellt zwei Brötchen. Die Verkäuferin
MehrKawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kawumba Plakate Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns
Mehr10 Mängel in der Person
10 Mängel in der Person Weiterführende Literatur: Brox, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 12 ff; Däubler, BGB Kompakt, Kapitel 10, Fehlende Geschäftsfähigkeit; Medicus, Allgemeiner Teil des
MehrIWW Studienprogramm. Modul XXV (R1): Grundzüge des Vertrags- und Haftungsrechts. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches
MehrR 3 Rechtssubjekte und Geschäftsfähigkeit. I. Einstiegsbeispiele
R 3 und Geschäftsfähigkeit I. Einstiegsbeispiele Herr Erwin Lottermann setzt seinen langjährigen Lebensgefährten, den Hund Fiffi, zum Alleinerben ein. Kann dieser die Erbschaft nach dem Tod von Erwin antreten?
MehrRechtsgeschäftslehre
Rechtsgeschäftslehre Rechtsgeschäft Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die allein oder i.v.m. anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt
MehrMag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg. Die Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht
Mag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg Die Patientenverfügung Die Vorsorgevollmacht Die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger 8605 Kapfenberg 8623 Aflenz Kurort DVR-Nr.: 2108166 Wiener
MehrInstitut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht. Allgemeines Zivilrecht
Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Allgemeines Zivilrecht Fallbeispiel Der 16-jährige Jan will sein Fahrrad verkaufen, weil er Geld braucht. Er bittet seinen 17-jährigen Freund
MehrÜbersicht: Wirksamkeitshindernisse bei Rechtsgeschäften
Übersicht: Wirksamkeitshindernisse bei Rechtsgeschäften Mangelnde Fähigkeit zur vernünftigen Willensbildung, 104 ff. BGB Willensmängel bei einzelnen Erklärungen, 119 ff. BGB Verstoß gegen Formerfordernisse,
MehrBGB AT - Fall 4 - Lösung
BGB AT - Fall 4 - Lösung V K auf Bezahlung und Abnahme des Weines gemäß 433 II 1 A. Entstehung des Anspruchs Voraussetzung: Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages I. Vertragsschluss Bei einer Versteigerung
MehrFall 2. A. Ausgangsfall K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Buches aus 433 Abs. 1 S 1 BGB haben.
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 2 A. Ausgangsfall K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Buches aus 433 Abs.
MehrIV. Selbstvornahme und Aufwendungsersatz
IV. Selbstvornahme und Aufwendungsersatz Möglichkeit der Selbstvornahme nach 634 Nr. 2, 637 Aufwendungsersatz angemessene Frist zur Nacherfüllung und Ablauf dieser Frist V. Rücktritt und Minderung 1. Allgemeines
MehrInhaltsverzeichnis. I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts
Vorwort... 5 I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts 1. Aufbau des BGB... 15 1.1 Allgemeines... 15 1.2 Zusammenfassende Übungsaufgaben... 18 2. Die Person... 19 2.1 Definition der Person...
MehrE. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts
E. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts I. Rücktritt II. Kündigung III. Widerruf IV. Anfechtung V. Actus contrarius: Vertragsaufhebung Folie 225 Beispiele V hat auf den wirksamen
MehrWiderrufsbelehrung (Onlineshop)
Widerrufsbelehrung (Onlineshop) Widerrufsbelehrung bei Warenlieferung; Belehrung in Textform erfolgt vor Vertragsschluss ("klassischer" Onlineshop), Rücksendekosten bis 40 Euro Wert der zurückzusendenden
MehrGünter Seefelder Alles zur stillen Gesellschaft interna
Günter Seefelder Alles zur stillen Gesellschaft interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Überblick......................................... 5 1.1. Struktur der stillen Gesellschaft.....................
MehrWiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen
Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen Unmöglichkeit 1. Wie ist Unmöglichkeit definiert? Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolges durch eine Leistungshandlung
MehrVerbraucherschützende Widerrufsrechte (1)
Widerrufsrechte (1) 312 312k und 355 361 mit Wirkung zum 13.06.2014 umfassend neugeregelt Früher in den jeweiligen Vertragstypen normierte Sonderregelungen werden zentral zusammengefasst Auslöser: RL 2011/83/EU
MehrSachverhaltsschilderung ( reale Wirklichkeit )
Sachverhaltsschilderung ( reale Wirklichkeit ) anonyme Mitteilung an das Finanzamt: Karin und Hubert Z. besitzen auf der Handelsplattform ebay mehrere Nutzerkonten unter verschiedenen Pseudonymen, über
MehrGrundzüge des Rechts, Teil B Sommersemester Übungsveranstaltung. Prüfungsaufbau im Gutachtenstil 1. Schritt: Bildung des Obersatzes
1 Grundzüge des Rechts, Teil B Sommersemester 2008 2. Übungsveranstaltung Prüfungsaufbau im Gutachtenstil 1. Schritt: Bildung des Obersatzes 2. Schritt: Feststellung der notwendigen rechtlichen Voraussetzungen
MehrFälle 7 (Verbraucherschutz & Widerruf)
Fälle 7 (Verbraucherschutz & Widerruf) Fall 7.1: Der Student K bestellt telefonisch bei der E-GmbH, die vor allem Musikfanartikel verkauft, ein T-Shirt seiner Lieblingsband Virgin Slayer, das er nach dem
Mehr10 Natürliche Personen. = Fähigkeit, überhaupt Träger von Rechten und Pflichten sein zu können.
10 Natürliche Personen I. Rechtsfähigkeit = Fähigkeit, überhaupt Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Diese haben nur Personen (natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften).
MehrAutohaus U. Das Auto bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des U.
Autohaus U Unternehmer U betreibt ein Autohaus. Um das Rechtsverhältnis zum Kunden umfassend zu regeln, lässt U von seinem Rechtsanwalt standardisierte Vertragsbedingungen verfassen, die er bei jedem Verkauf
MehrVertragsabschlüssen. Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschlüssen. Inhalt. I. Allgemeines. 19. März 2015 Widerrufsbelehrung bei
Seite 1 von 5 Widerrufsbelehrung bei Inhalt I. Allgemeines II. III. IV. Das Widerrufsrecht Die Widerrufsfolgen Die Widerrufsbelehrung I. Allgemeines Mit Wirkung von Juni 2014 wurden zahlreiche Verbraucherrechte
MehrRechtssubjekte. Sonderformen außerhalb BGB: Aktiengesellschaften (AktG) Kommanditgesellschaften auf Aktien (AktG) Eingetragene Genossenschaften
Rechtssubjekte Personengesellschaften Personen Natürliche Personen Lebende Menschen ( 1 ff. BGB) Privatrecht Grundformen im BGB: Vereine ( 21 ff BGB) Stiftungen Juristische Personen Sonderformen außerhalb
MehrGrundfragen des Rechnungswesens
Rechnungswesen Grundfragen des Rechnungswesens Kommt das Unternehmen mit seinen Zahlungsmitteln aus? Wie reich ist das Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt? Hat das Unternehmen Gewinn oder Verlust
MehrLösung zu Fall 13. Anspruch des A gegen Z auf Übergabe und Übereignung der Lederbezüge aus 433 Abs. 1, 651 S. 1 BGB.
Lösung zu Fall 13 Frage 1: Anspruch des A gegen Z auf Übergabe und Übereignung der Lederbezüge aus 433 Abs. 1, 651 S. 1 BGB. I. Entstehung Zwischen A und Z müsste ein wirksamer Werklieferungsvertrag zustande
Mehr2. quasi-vertragliche Ansprüche (vorvertragliche Ansprüche): 4. deliktische Ansprüche (aus unerlaubter Handlung):
Anspruchsgrundlage? 1. vertragliche Ansprüche: 433 BGB Kaufvertrag Absatz 1 Verkäufer muss Käufer die Sache übergeben und ihm Eigentum an der Sache verschaffen Absatz 2 Käufer muss dem Verkäufer den Kaufpreisbezahlen
MehrE-Lehrbuch BWL einfach und schnell DER PREIS UND SEINE FUNKTIONEN
E-Lehrbuch BWL einfach und schnell DER PREIS UND SEINE FUNKTIONEN Der Preis ist der in Geld ausgedrückte Tauschwert einer Ware. Er hat folgende Funktionen: Messfunktion: Lenkungsfunktion. Gleichgewichtsfunktion:
MehrArbeitsgemeinschaft im BGB AT SS 2013 Ref. iur. Dorothée Kalb, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht (Prof. Binder)
Fall 1: I. Ansprüche V gegen die M A. Anspruch V gegen M auf die Zahlung der restlichen 200 Euro gem. 433 II BGB I. Kaufvertragsschluss 1. WE des V (+) 2. WE der M P: M ist gem. 106, 2 BGB beschränkt geschäftsfähig,
MehrGLIEDERUNG: DER FERNSEHER
GLIEDERUNG: DER FERNSEHER F RAGE 1: I. Anspruch F gegen T aus 433 I S. 1 BGB 1. Anspruch entstanden durch Kaufvertrag gem. 433 BGB (+) a) Voraussetzung: Angebot und Annahme, 145 ff. BGB Anfrage des F?
MehrNovelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) am in Kraft getreten
Rundschreiben 2/2016 Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) am 10.12.2015 in Kraft getreten Die EU-Kommission war der Auffassung, Deutschland habe die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere
MehrAufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten
Rechte und Pflichten der Betreuerin/des Betreuers Orientierung des Betreuerhandelns am Willen, an den Wünschen und am Wohl der Betroffenen/des Betroffenen gem. 1901 Abs. 3 BGB. Grundsatz der persönlichen
MehrNachhaltiges Wirtschaftswachstum: Kann dies in der Praxis funktionieren?
Nachhaltiges Wirtschaftswachstum: Kann dies in der Praxis funktionieren? Beitrag zum Symposium Ressourcenschonendes Wirtschaften Technische Universität Wien, 25. März 204 Univ.-Prof. Dr. Michael Getzner
MehrLösungsskizze Fall 6: Die verwechselten Preisschilder
1 Lösungsskizze Fall 6: Die verwechselten Preisschilder Trennen: A. Ansprüche der I gegen S B. Ansprüche der S gegen I A. Ansprüche der I gegen S I. Anspruch auf Zahlung von 159 gemäß 433 II BGB 1. Kaufvertrag
MehrKaufvertrag und Kaufvertragsstörungen
Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag: rechtliche Grundlage : 433 BGB Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an
MehrBeantworten Sie die Fragen durch Ankreuzen der zutreffenden Felder auf dieser Seite.
VO Einführung VWL Name: Matrikelnummer: Beantworten Sie die Fragen durch Ankreuzen der zutreffenden Felder auf dieser Seite. Es ist jeweils nur eine Antwort richtig. Nur wenn deutlich erkennbar ist, welches
MehrFall 5 Lösungsskizze
Fall 5 Lösungsskizze I. Anspruch des V gegen K auf Zahlung des Kaufpreises gem. 433 Abs. 2 BGB 1. Wirksamer Kaufvertrag 2. Untergang des Anspruchs auf Rücktritts gem. 346 Abs. 1 BGB a) Rücktrittserklärung,
MehrJGL Rechte und Pflichten. in der Jugendarbeit. Alterstufen
Rechte und Pflichten in der Jugendarbeit Ex, Heilo, Xaver, Blohmi Universität für Jugendarbeit, Tettenborn 2 Altersstufen Zeugung Noch nicht geborenes Kind (Nasciturus) ist ab der Zeugung erbberechtigt
MehrAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Zivilrecht Rechtsgrundlage Bürgerliches Recht = Teil des Zivilrechts; ergänzt durch die privatrechtlichen Sondergebiete, z.b. Recht des Geistigen Eigentums, Handelsrecht, Arbeitsrecht Wichtigste
MehrPartnergesellschaft. Von Ramona Nowarra Seminar: Medien- und Arbeitsrecht Dozent: Prof. Dr. Ernst Fricke
Von Ramona Nowarra Seminar: Medien- und Arbeitsrecht Dozent: Prof. Dr. Ernst Fricke Was ist das? Eine Partnergesellschaft ist ein Zusammenschluss von in der Regel mehreren Personen, von 1. natürlichen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer
MehrAbkürzungsverzeichnis...XIII
Abkürzungsverzeichnis...XIII 1. Teil: Grundlagen... 1 I. Wesen des Rechts... 1 II. Verhältnis des Rechts zu anderen Normensystemen... 2 III. Recht im objektiven und im subjektiven Sinn... 3 IV. Die Rechtsordnung
MehrZweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG)
Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten,
MehrWille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung
Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Der rechtliche Rahmen Frank Merker, Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus Der Wille des Betroffenen Die freie Willensbestimmung 2 Kriterien
MehrWÜRZBURGER GRILLSCHULE
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformation von Eschrichs Grillschulen UG haftungsbeschränkt (Frank Huhnkes ) Inhaltsverzeichnis: 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Widerrufsrecht 4. Preise
MehrFALL 2 LÖSUNG DER EHEMALIGE JURASTUDENT AUSGANGSFALL
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2014/15 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ
Mehr34. Mietrechtstage in Berchtesgaden. Verbraucherschutz Widerrufsrechte des Mieters. Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld
34. Mietrechtstage in Berchtesgaden Verbraucherschutz Widerrufsrechte des Mieters Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld Folie 1 Das Horrorszenario Die Parteien schließen einen Mietvertrag, der Mieter
Mehr3 Überblick über die von der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes vertretenen Vermögens- und Schadensbegriffe 8
IX Inhaltsverzeichnis: 1 Einleitung 1 2 Meinungsstand zum Begriff Vermögen" in 263 StGB 4 2.1 Sog. juristischer Vermögensbegriff 4 2.2 Sog. wirtschaftlicher Vermögensbegriff 5 2.3 Sog. juristisch-ökonomischer
Mehr