Bezirk Küssnacht. Rechnung Bezirksgemeinde vom Montag, 12. April 2010, Uhr im Monséjour Zentrum am See, Küssnacht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bezirk Küssnacht. Rechnung 2009. Bezirksgemeinde vom Montag, 12. April 2010, 20.00 Uhr im Monséjour Zentrum am See, Küssnacht"

Transkript

1 Bezirk Küssnacht Rechnung 2009 Bezirksgemeinde vom Montag, 12. April 2010, Uhr im Monséjour Zentrum am See, Küssnacht Urnen abstimmung am 13. Juni 2010

2 Inhaltsverzeichnis Traktandenliste Für den eiligen Leser Rechnung 2009, Bericht von Säckelmeister Hansheini Fischli Erläuterungen zum Verfahren von geheimen Wahlen und Abstimmungen und bei der Behandlung von Einbürgerungsgesuchen an der Bezirksgemeinde Traktanden 3 10 Einbürgerungsgesuch Alimoski Sabrina Einbürgerungsgesuch Garic Ort Savjeta Einbürgerungsgesuch Mehmedagic Medina Einbürgerungsgesuch Osmani geb. Rama Vlora Einbürgerungsgesuch Rama Teuta Einbürgerungsgesuch Rezic Antonio Einbürgerungsgesuch Rezic Marina Einbürgerungsgesuch Senger Karl Gottfried Traktandum 11 Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr , davon Fr zu Lasten der Spezialfinanzierung Verpflichtung Parkplatzabgeltung (plus allfälliger Teuerung nach 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) für den Neubau des Parkhauses Monséjour in Küssnacht Traktandum 12 Ablösung des Personalreglements des Bezirks Küssnacht vom 12. Dezember 1999 durch die Kantonale Personal- und Besoldungsverordnung vom 26. Juni Traktandum 13 Genehmigung des Reglements über die Förderung des Hochstammobstbaus im Bezirk Küssnacht Traktandum 14 Gewährung eines Baukostenbeitrages von Fr an das Pflegezentrum Seematt für die Erweiterung des Hauses Pilatus Traktandum 15 Nachkredite zur Laufenden Rechnung Traktandum 16 Nachkredite zur Laufenden Rechnung Traktandum 17 Rechnung Finanzierungsnachweis Laufende Rechnung (Artengliederung) Übersicht Laufende Rechnung (Details) Investitionsrechnung (Details) Verpflichtungskredite per 31. Dezember Bestandesrechnung per 31. Dezember Abrechnung über die Verwendung von Geldern des Gewässerschutzes Antrag der Rechnungsprüfungskommission über die Rechnung 2009 des Pflegezentrums Seematt Pflegezentrum Seematt, Jahresrechnung Seite

3 Traktandum 18 Genehmigung der Beschaffungsabrechnung 2. Tanklöschfahrzeug Jahresberichte 2009 I. Bezirksrat, Bezirksgemeinde, Abstimmungen, Wahlen II. Stabsstelle Präsidialdienste III. Ressort Zentrale Dienste IV. Ressort Finanzen und Personal V. Ressort Planung, Umwelt und Verkehr VI. Ressort Infrastruktur VII. Ressort Soziale Dienste VIII.Ressort Bildung und Gesellschaft IX. Notariat und Grundbuchamt X. Gerichtswesen / Rechtspflege XI. Bevölkerungsstatistik XII. Das Grundeigentum des Bezirks

4 Traktanden 1. Begrüssung und Eröffnung durch den Versammlungsleiter 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Einbürgerungsgesuch Alimoski Sabrina 4. Einbürgerungsgesuch Garic Ort Savjeta 5. Einbürgerungsgesuch Mehmedagic Medina 6. Einbürgerungsgesuch Osmani geb. Rama Vlora 7. Einbürgerungsgesuch Rama Teuta 8. Einbürgerungsgesuch Rezic Antonio 9. Einbürgerungsgesuch Rezic Marina 10. Einbürgerungsgesuch Senger Karl Gottfried 11. Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr , davon Fr zu Lasten der Spezialfinanzierung Verpflichtung Parkplatzabgeltung (plus allfälliger Teuerung nach 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) für den Neubau des Parkhauses Monséjour in Küssnacht 12. Ablösung des Personalreglements des Bezirks Küssnacht vom 12. Dezember 1999 durch die Kantonale Personal- und Besoldungsverordnung vom 26. Juni Genehmigung des Reglements über die Förderung des Hochstammobstbaus im Bezirk Küssnacht 14. Gewährung eines Baukostenbeitrages von Fr an das Pflegezentrum Seematt für die Erweiterung des Hauses Pilatus 15. Genehmigung von Nachkrediten zur Laufenden Rechnung Genehmigung von Nachkrediten zur Laufenden Rechnung Genehmigung der Jahresrechnung Genehmigung der Beschaffungsabrechnung 2. Tanklöschfahrzeug 19. Verschiedenes Die Botschaft mit den Anträgen wird allen Haushaltungen zugestellt und kann unter heruntergeladen werden. Die Urnenabstimmung der Traktanden 11, 12, 13 und 14 findet am 13. Juni 2010 statt. Die Traktanden 3 bis 10 und 15 bis 18 werden an der Bezirksgemeinde definitiv verabschiedet. Sämtliche detaillierten Unterlagen zu den Traktanden liegen während der ordent - lichen Bürozeiten in der Bezirkskanzlei auf. Küssnacht, 17. März 2010 Namens des Bezirksrates Küssnacht Der Statthalter Stefan Kaiser Der Landschreiber Wolfgang Lüönd 3

5 Für den eiligen Leser Traktanden 3 10 Einbürgerungen Der Bezirksrat wird an der Bezirksgemeinde wiederum Einbürgerungen nach den vom Regierungsrat mit Beschluss-Nr. 1075/2003 erlassenen Übergangsregelung betreffend Zuständigkeit der Erteilung des Gemeindebürgerrechts (SRSZ ) durchführen. Dazu hat das Departement des Innern Weisungen ausgearbeitet, welche unter anderem festhalten, dass das Einbürgerungsgespräch vor mindestens drei Gemeinderäten (Be - zirksräten) zu erfolgen hat. Die bezirksrätliche Delegation bzw. die Einbürgerungsdelegation, bestehend aus: Bezirksammann Hans Kathriner (v.d. Statthalter Stefan Kaiser) Landschreiber Wolfgang Lüönd Landschreiber-Stv. Jeanette Kenel Bezirksrat Michael Fuchs Bezirksrätin Irene Ott-Schuler Partei CVP, Beat Ehrler, Küssnacht Partei SVP, Matthias Ulrich, Küssnacht Partei FDP, Jörg Looser, Küssnacht Partei SP und Unabhängige, Thomas Oelhafen, Küssnacht hat daher mit sämtlichen zur Einbürgerung vorgeschlagenen Gesuchstellern nochmals ein Gespräch geführt. Es konnte festgestellt werden: Die Gesuchsteller sprechen und verstehen unsere Sprache. Es liegen bei allen Gesuchstellern keine Betreibungen vor. Alle Gesuchsteller haben keine Strafregistereinträge. Die Kantonspolizei musste sich noch nie mit den Bürgerrechtsbewerbern befassen. Die Gesuchsteller sind mit den Sitten und Bräuchen vertraut. Zur Einbürgerung werden folgende Gesuchsteller und in das Gesuch miteinbezogene Familienmitglieder vorgeschlagen: Alimoski Sabrina, 1991, mazedonische Staatsangehörige, Hal - tiker strasse 20, 6403 Küssnacht am Rigi Garic Ort Savjeta, 1950, bosnische und herzegowinische Staatsangehörige, Luzernerstrasse 39, 6403 Küssnacht am Rigi Mehmedagic Medina, 1993, bosnische und herzegowinische Staatsangehörige, Artherstrasse 42, 6405 Immensee Osmani geb. Rama Vlora, 1987, serbische Staatsangehörige, Parkstrasse 11, 6410 Goldau Rama Teuta, 1989, serbische Staatsangehörige, Siegwartstrasse 11, 6403 Küssnacht am Rigi Rezic Antonio, 1989, kroatischer Staatsangehöriger, Grepperstrasse 68, 6403 Küssnacht am Rigi Rezic Marina, 1993, kroatische Staatsangehörige, Grepperstrasse 68, 6403 Küssnacht am Rigi Senger Karl Gottfried, 1964, österreichischer Staatsangehöriger, Grepperstrasse 55, 6403 Küssnacht am Rigi Der Verfahrensablauf richtet sich nach den bekannten, gesetzlichen Vorgaben. Alle gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Erteilung des Bürgerrechts stehen keine Einwände gegenüber. Der Bezirksrat empfiehlt, den Einbürgerungsgesuchen zuzustimmen. Traktandum 11 Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr , davon Fr zu Lasten der Spezialfinanzierung Verpflichtung Parkplatzabgeltung (plus allfäl - liger Teuerung nach 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) für den Neubau des Parkhauses Monséjour in Küssnacht. Der Bezirksrat hat aufgrund des Verwaltungsgerichtsentscheides vom 24. Februar 2010 entschieden, das zurückgewiesene Traktandum 12 der Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009 an der Frühlingsgemeinde 2010 erneut zu traktandieren. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Nichtzulassung des Rückweisungsantrags Beat Ehrler, eingereicht von Peter Häusermann, gutgeheissen. Es begründete den Entscheid damit, dass Beat Ehrler der angenommenen Einzelinitiative Marcon/Hodel zum Durchbruch verhelfen wollte, indem der Bezirksrat ein günstigeres Projekt auszuarbeiten habe. Die Bezirksgemeinde habe somit zu entscheiden, ob am vorgelegten Projekt festzuhalten oder ein günstigeres Projekt zu prüfen sei. Die Parkraumfrage in Zentrumsnähe ist in Küssnacht seit längerem ein Thema. Um der politischen Forderung für die Erweiterung des Parkplatzangebots Nachdruck zu verleihen, wurde im April 2006 die Einzelinitiative Marcon/Hodel eingereicht, welche in der Bevölkerung breite Zustimmung fand. Mit der Annahme der Einzelinitiative im Juni 2007 wurde der Bezirksrat beauftragt, auf dem Areal des Parkplatzes Monséjour zwei gedeckte Parkebenen zu schaffen. 4

6 Aus dem anschliessenden Projektwettbewerb ermittelte die Jury das Projekt «Bon Séjour» als Siegerprojekt. Die hohen Kosten von rund Fr pro Parkplatz haben den Bezirksrat bewogen, nach einer kostengünstigeren Lösung zu suchen. Ein Angebot für den Erwerb von zwei unterirdischen Parkgeschossen im Gebiet Oberdorf wurde eingehend geprüft. Da nicht alle offenen Punkte im ge - gebenen Zeitrahmen geklärt und verschiedene Kostenfragen nicht abschliessend beantwortet werden konnten, verzichtete der Bezirksrat auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags. In der Folge wurde das Projekt «Bon Séjour» überarbeitet und zwecks Erhöhung der Parkplatzzahl sowie im Hinblick auf ein besseres -sverhältnis um eine dritte oberirdische Parkebene im Erdgeschoss erweitert. Das Projekt «Bon Séjour 2» umfasst insgesamt 235 Parkplätze, die Kosten für einen Parkplatz belaufen sich auf rund Fr Mit der Erhöhung der Parkplatzzahl auf dem Platz Monséjour um 166 Parkplätze könnte der Seeplatz entlastet sowie attraktiver gestaltet und genutzt werden. Die Zufahrt zur geplanten Parkanlage erfolgt im Einbahnsystem über die Poststrasse, die Wegfahrt über die Chlausjägergasse. Die Küssnachter Stimmbürger haben in den vergangenen zwei Jahren Investitionen in der Gesamthöhe von über Fr. 30 Mio. bewilligt. In näherer Zukunft steht der Entscheid über den Verpflichtungskredit für den Bau der Südumfahrung bevor. Die Abschreibungen der bewilligten Projekte werden die laufende Rechnung des Bezirks in den nächsten Jahren erheblich belas ten. Der Bezirksrat ist der Ansicht, dass beim Projekt «Bon Séjour 2» und in keinem Verhältnis zueinander stehen. Der Preis pro zusätzlich geschaffenem Parkplatz ist nach wie vor ausserordentlich hoch. Zudem können Amortisation und Verzinsung nur zu einem kleinen Teil durch die Einnahmen aus den Parkgebühren gedeckt werden. Die Erschliessung des Parkhauses Monséjour ist problematisch. Der Bezirksrat ist der Meinung, dass der Platz Monséjour der falsche Ort ist für den Bau eines Parkhauses mit drei Parkebenen. Er schlägt deshalb im Parkierungskonzept andere Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl Parkplätze im Dorfzentrum von Küssnacht mit einfachen, kostengünstigen Alternativen vor, welche rasch realisiert werden könnten. Aus den dargelegten Gründen ersucht der Bezirksrat die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, den Verpflichtungskredit über Fr. 16,5 Mio. für den Neubau des Parkhauses Monséjour abzulehnen. Traktandum 12 Ablösung des Personalreglements des Bezirks Küss nacht vom 12. Dezember 1999 durch die Kantonale Personal- und Besoldungsverordnung vom 26. Juni 1991 Der Bezirksrat ersucht die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, der Ablösung des heutigen Personalreglements des Bezirks Küss nacht vom 12. Dezember 1999 durch die Personal- und Besoldungs verordnung des Kantons Schwyz vom 26. Juni 1991 zuzustimmen. Diese Verordnung gilt nicht nur für das Staatspersonal, sondern auch für das Personal verschiedener Gemeinden und Bezirke im Kanton Schwyz. Mit der Ablösung wird sichergestellt, dass der Souverän nicht alle paar Jahre aufgrund von Änderungen in übergeordneten gesetzlichen Erlassen an der Urne über das Personalreglement befinden muss. Zudem können die Schwachstellen des heute geltenden Küssnachter Reglements im Besoldungsbereich sowie bei den Pensionskassenbelangen eliminiert werden. Der Wechsel vom Personalreglement des Bezirks Küssnacht zur kantonalen Personal- und Besoldungsverordnung hat u.a. zur Folge, dass die Gratisparkkarten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirks abgeschafft werden. Wie der Bezirksrat aufzeigt, werden die Mehrkosten des Reglementwechsels insgesamt moderat ausfallen. Es ist vorgesehen, dass die kantonale Personal- und Besoldungs - verordnung im Bezirk Küssnacht per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt wird. Traktandum 13 Genehmigung des Reglements über die Förde - rung des Hochstammobstbaus im Bezirk Küss - nacht An der Abstimmung vom 17. Mai 2009 hat die Stimmbevölkerung mit 57 % Ja-Stimmen der Einzelinitiative zur Förderung des Hochstammobstbaus im Bezirk Küssnacht zugestimmt. Die Initiative, welche als allgemeine Anregung verfasst ist, soll nun in Form eines Reglements den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Abstimmung unterbreitet werden. Ziel ist es, das durch den Feld - obstbau geprägte Landschaftsbild im Bezirk Küssnacht zu erhalten und die mit dem Feldobstbau verbundene Arten- und Sortenvielfalt zu fördern. Das Reglement definiert u.a. die Ausrichtung eines jährlichen Unterstützungsbeitrages an die Bewirtschafter für die Arbeitsaufwendungen zur Pflege und Bewirtschaftung der Hochstammbäume. Als beitragsberechtigte Hochstamm-Feldobstbäume gelten Steinobstbäume mit einer Stammhöhe von mindestens 1,2 m, Kernobstbäume mit einer Stammhöhe von mindestens 1,6 m sowie gepflegte Kastanien- und Nussbäume. Im Sinne der Gleichbehandlung will der Bezirksrat die Bäume unabhängig von der Direktzahlungsberechtigung unterstützen. Der Beitrag je Baum und Jahr beträgt Fr Die Annahme des Reglements bildet die rechtliche Grundlage, jeweils einen Betrag von Fr in die Laufende Rechnung des Bezirks aufzunehmen. Dies ist ein Maximalbetrag auf der Basis der angestrebten Hochstammbäume (heutiger Bestand: ). Übersteigt die Anzahl Hochstammbäume die Basis von , wird der Betrag pro Baum entsprechend gekürzt. Traktandum 14 Gewährung eines Baukostenbeitrages von Fr an das Pflegezentrum Seematt für die Erweiterung des Hauses Pilatus Der Bezirksrat beantragt den Stimmberechtigten, beim Pflege - zentrum Seematt in Küssnacht die Aufstockung des Hauses Pilatus 5

7 um ein Stockwerk und die gleichzeitige Renovation dieses Gebäudes mit einem einmaligen Netto-Baukostenbeitrag von 1,5 Mio. Franken zu unterstützen. Wie der Bezirksrat aufzeigt, handelt es sich um eine zukunftsgerichtete und den Bedürfnissen entsprechende Lösung, von welcher insbesondere die betagten Mitbürgerinnen und Mitbürger profitieren werden. Mit der Aufstockung des Hauses Pilatus wird der Pflegebedarf am Standort Küssnacht situationsgerecht sichergestellt. Ebenso vorgesehen ist der Ersatz des Mobiliars. Weiter ist geplant, mit der Erstellung einer Photovoltaikanlage einen wichtigen Schritt in Richtung Umsetzung von Energiesparmassnahmen und Umweltschutz einzuleiten. Das Pflegezentrum Seematt verfügt heute aktuell über 39 Einzel-, 15 Doppelzimmer und vier Ferien- bzw. Notfallzimmer. 73 Heimbewohnerinnen und Heimbewohner finden somit in den vier Abteilungen ein Zuhause. Im Haus Pilatus werden überwiegend die schwer pflegebedürftigen Bewohner und im Haus Rigi die leicht bis mittelschwer pflegebedürftigen Bewohner betreut. Im Haus Mythen befindet sich die geschützte Abteilung für demente Bewohner. Heute warten im Pflegezentrum Seematt 14 Personen auf die dringende Aufnahme. Weitere 31 Personen aus dem Bezirk sind bereits angemeldet. Vorgesehen ist deshalb, das Haus Pilatus um ein Stockwerk zu ergänzen und damit das Angebot im Bereich Vollpflege um 12 Plätze zu erhöhen. Die vier bestehenden rudimentären Ferienzimmer werden aufgehoben und durch vier neue, vollwertig ausgerüstete Kurzzeitaufenthaltszimmer (Ferien-, Notfall- und Übergangspflegezimmer) ersetzt. Der betriebswirtschaftliche Nutzen durch die Synergiewirkung (Kaderpersonal und Infrastruktur) ist gross und würde sich auf die Tarife positiv auswirken. Der Landschreiber Wolfgang Lüönd 6

8 Rechnung 2009, Bericht des Säckelmeisters Sehr geehrte Mitbürgerinnen Sehr geehrte Mitbürger 1. Überblick Die Rechnung 2009 des Bezirks Küssnacht schliesst mit einem ausserordentlich positiven Ergebnis ab. Bei einem von Fr und einem von Fr resultiert ein süberschuss von Fr budgetiert war ein Fehlbetrag von Fr Zum einen ist dieses in der finanzpolitischen Geschichte von Küssnacht einmalige Ergebnis ganz wesentlich vom Landverkauf in Immensee (Hinderi Seematt) geprägt. Allein aus diesem Geschäft flossen dem Bezirk Fr zu. Zum anderen fielen bei den natürlichen Personen deutlich höhere Steuereinnahmen als geplant an. Der positive Rechnungsabschluss wurde aber auch dadurch massgeblich beeinflusst, dass der die Budgetvorgabe erheblich unterschritt. Sieht man vom des Landverkaufs ab, kann festgestellt werden, dass das Ergebnis um rund Fr. 5,8 Mio. besser ist als budgetiert. Diese substanzielle Abweichung gegenüber dem Voranschlag hat verschiedene Gründe, auf die nachfolgend eingegangen wird. 2. Analyse Der realisierte fiel gesamthaft um Fr tiefer als budgetiert aus. Gegenüber dem Vorjahr stieg der damit um lediglich Fr Aus der Artengliederung geht hervor, dass die Budgetwerte bei allen arten unterschritten wurden. Die we sentlichen Abweichungen betrugen im Einzelnen: Personalaufwand Fr , Sachaufwand Fr , Passivzinsen Fr , Abschreibungen Fr , Entschädigungen an Gemeinwesen Fr , Eigene Beiträge Fr In den einzelnen Rechnungsgruppen (0 bis 8) wurden die Budgetvorgaben bis auf den Bereich Kultur und Freizeit zum Teil deutlich unterschritten: Allgemeine Verwaltung Fr , Öffentliche Si - cherheit Fr , Bildung Fr , Kultur und Frei zeit Fr , Gesundheit Fr , Soziale Wohlfahrt Fr , Verkehr Fr , Umwelt und Raumordnung Fr , Volkswirtschaft Fr Die Abweichungen gegenüber dem Voranschlag ergeben sich nicht als Folge von einigen wenigen Gründen sondern vielmehr aus einer Vielzahl von Ein - sparungen, aber auch aus Verschiebungen auf ein späteres Rechnungsjahr. Der Minderaufwand ist mehrheitlich auf ein generelles Kostenbewusstsein in der Verwaltung und auf ein gut funktionierendes Controlling zurückzuführen. Für notwendige Ausgaben, bei denen der Voranschlagskredit fehlte oder für den vorgesehenen Zweck nicht ausreichte, werden Nachkredite von gesamthaft Fr beansprucht. Wie bereits eingangs erwähnt schliesst die Einnahmeseite mit einem ganz erheblichen Überschuss von Fr ab, was zu einem grossen Teil auf den Landverkauf in Immensee zurückzuführen ist. Die daraus zufliessenden Einnahmen waren nicht im Voranschlag 2009 enthalten, weil die Kaufpreise für die Grundstücke im Gebiet Hinderi Seematt ursprünglich bereits im Jahr 2008 vereinnahmt und verbucht werden sollten. Als Folge der Abschaffung der Handänderungssteuer erfolgten die Kaufpreiszahlungen aber erst anfangs Die für den Bezirk vereinnahmten Steuern (Fr ) lagen um insgesamt Fr über Budget. Der Mehrertrag aus den ordentlichen Steuern der natürlichen Personen betrug für das laufende Jahr Fr und für die Vorjahre Fr Bei den juristischen Personen resultierte für das laufende Jahr ein Minderertrag von Fr , während für die Vorjahre ein Mehrertrag von Fr anfiel. Mindererträge resultierten insbesondere bei den Aktivzinsen (Fr ) als Folge tieferer Zinssätze auf dem Markt. Weiter erwähnt werden Mindererträge aus Liquidations- und Kapitalgewinnsteuern (Fr ), tiefere Quellensteuern (Fr ) und geringere Erträge aus Nach- und Strafsteuern bei den natürlichen Personen (Fr ). Zusammengefasst kann mit dem in dieser Höhe einmaligen Überschuss ein weiteres Rechnungsjahr positiv abgeschlossen werden. Dieses Ergebnis ist umso erfreulicher, als auch das vergangene Jahr von der Finanz- und Wirtschaftskrise und den damit verbundenen Unsicherheiten geprägt war. Dass die Steuereinnahmen trotz der ungünstigen konjunkturellen Vorzeichen stärker als geplant zunahmen, ist ein Zeichen für die hohe Steuerkraft und -attraktivität in unserem Bezirk. Im Sinne der Haushalttransparenz wird der s überschuss von Fr gesamthaft dem Eigenkapital zugewiesen, zusätzliche Abschreibungen sollen keine getätigt werden. Das Eigenkapital wird damit auf stolze Fr anwachsen. Die grundsolide Kapitalbasis gibt dem Bezirk den finanziellen Handlungsspielraum für weitere grosse und kapitalinten - sive Investitionsvorhaben, welche in den nächsten Jahren anstehen und im Finanzplan abgebildet sind. Damit ist aber auch der Hinweis verbunden, dass unser jährliches Investitionsniveau bereits heute sehr hoch ist, dies vor allem auch im innerkantonalen Vergleich. Sofern die geplanten Investitionen in den nächsten Jahren umgesetzt werden, wird das Ausgabenwachstum markant ansteigen, dies insbesondere als Folge von deutlich höheren Abschreibungen und Passivzinsen. Die Investitionen im Bezirk müssen deshalb trotz dem guten finanziellen Polster weiterhin mit Augenmass vorgenommen werden, um das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben zu wahren. 3. Ausblick Die Laufende Rechung 2009 ist geprägt von den ausserordentlichen und einmaligen Einnahmen aus dem Landverkauf in Immensee. Mit einem vergleichbaren sanfall ist in den Folgejahren nicht zu rechnen, weshalb sich s- und seite wieder stärker einander annähern werden. In letzter Zeit verstärken sich die Anzeichen für eine gewisse konjunkturelle Wende in der Schweiz. Dennoch bleiben die Wachstumserwartungen für das Jahr 2010 noch begrenzt. Dessen ungeachtet wird das wirtschaftliche und finanzielle Potenzial im Bezirk Küssnacht weiterhin als sehr positiv beurteilt, weshalb auch im laufenden Jahr die Erträge ein stabiles Wachstum aufweisen dürften. Die Ergebnisse seit Jahresbeginn stimmen jedenfalls sehr zuversichtlich, dass die finanziellen Vorgaben für das Jahr 2010 erreicht werden. Hansheini Fischli, Säckelmeister 7

9 Erläuterungen zum Verfahren von geheimen Wahlen und Abstimmungen und bei der Behandlung von Einbürgerungs - gesuchen an der Bezirksgemeinde Die folgenden Ausführungen stützen sich auf den Leitfaden für geheime Wahlen und Abstimmungen und die Weisungen zur Behandlung von Gesuchen zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts Der Souverän hat am 2. März 1969 für alle Sachgeschäfte das Urnensystem eingeführt (691 Ja zu 187 Nein). Das Urnensystem für Bezirkswahlen wurde bereits im März 1906 mit 485 Ja gegen 93 Nein beschlossen. Der Bezirksgemeinde steht somit die Kompetenz zu, den Voranschlag, die Rechnung, Nachkredite, den Steuerfuss und die Einbürgerungen zu beschliessen. Für alle anderen Geschäfte hat die Bezirksgemeinde beratende Funktion. Die Geschäfte werden dem Souverän an der folgenden Urnenabstimmung zur Stellung - nahme unterbreitet. Auszüge aus dem Leitfaden und den Weisungen: Geheime Wahlen und Abstimmungen beim Urnensystem Wahlen Bezirkswahlen finden generell an der Urne statt. Davon ausgenommen bleibt die Wahl der Stimmenzähler der Bezirksgemeinde. Für diese könnte an der Bezirksgemeinde geheime Wahl beantragt und beschlossen werden. Der Begriff «Wahlen» wird aufgrund der Bezirksratswahlen an der Urne in der Folge weggelassen. Sachgeschäfte Bei Sachgeschäften sind geheime Abstimmungen zulässig bei: allen formellen Anträgen wie: Rückweisung, Trennung oder Verschiebung eines Geschäfts ( 26 Abs. 2 GOG) allen materiellen (Abänderungs-) Anträgen zu: Voranschlag, Rechnung, Nachkrediten und Festsetzung des Steuerfusses Reglementen (Ausnahme: Bau-, Schutz- und Erschliessungsreglemente, 27 Abs. 2 PBG) Verpflichtungs- und Zusatzkrediten übrigen Sachgeschäften Wichtig: Nur zu gültigen Anträgen kann auch eine geheime Abstimmung verlangt und durchgeführt werden. Nimmt der Versammlungsleiter einen Antrag nicht entgegen und bringt ihn auch nicht zur Abstimmung, so kann darüber auch nicht geheim abgestimmt werden. Im Urnensystem erfolgt die Schlussabstimmung immer an der Urne, weshalb an der Bezirksgemeinde nicht (geheim) abgestimmt werden kann. Ausgenommen sind Voranschlag, Rechnung, Nachkredit und Steuerfuss (Auf Antrag ist für diese Geschäfte geheime Abstimmung möglich). Achtung: Über die sogenannte Überweisung eines Sachgeschäfts an die Urne ist nach erfolgter und bereinigter Beratung nicht abzustimmen, auch geheim nicht. Durchführung einer geheimen Abstimmung Eine persönliche Eingangskontrolle oder Kontrolle der Stimmberechtigung beim Eingang zum Versammlungslokal findet nicht generell statt. Die Bezirksgemeinde ist öffentlich. Der Versammlungsleiter (Bezirksammann) weist zu Beginn darauf hin, wo sich Nicht-Stimmberechtigte im Saal zu platzieren haben und dass sie nicht an Abstimmungen teilnehmen dürfen. Vor jeder Abstimmung kann der Hinweis wiederholt werden. Bei Anständen über die Stimmberechtigung entscheidet das Büro der Bezirksgemeinde aufgrund des Stimmregisters ( 23 Abs. 2 GOG). Der Antrag auf geheime Abstimmung kann - vorbehältlich dass bereits ein formeller oder materieller Antrag gestellt und die Bezirksgemeinde zuständig ist darüber zu beschliessen - von jedem Stimmberechtigten und vom Versammlungsleiter gestellt werden. Der Antrag auf geheime Abstimmung kann gleichzeitig beim Einbringen eines Wahlvorschlags oder eines formellen oder materiellen Antrags erfolgen. Der Antrag auf geheime Abstimmung muss gestellt werden, bevor die eigentliche Abstimmung beginnt. Folgende generellen Anträge sind deshalb nicht zuzulassen: Alle Abstimmungen zu allen Traktanden einer Bezirksgemeinde seien geheim durchzuführen. Alle Abstimmungen zu einem einzelnen Traktandum (z.b. Beratung Voranschlag) seien geheim durchzuführen. Die Abstimmung über eine geheime Abstimmung findet am Schluss der Beratungen statt und zwar bevor über die gestellten formellen und materiellen Anträge abgestimmt wird. Über den Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstimmung wird immer im offenen Handmehr abgestimmt. Geheime Abstimmung ist beschlossen, wenn die Mehrheit der Stimmenden dies im offenen Handmehr beschliesst ( 29a Abs. 1, 27 Abs. 1 GOG). Die Nicht-Stimmenden werden nicht berücksichtigt. Ist geheime Abstimmung beschlossen worden, so hat der Versammlungsleiter vor dem Austeilen der Stimmzettel den Abstimmungsvorgang zu erläutern. Die Stimmenzähler ( 22 GOG) teilen darauf in den Sektoren jedem Stimmberechtigten den für die Abstimmung bestimmten amtlichen Stimmzettel aus. Auch der Bezirksrat und die Stimmenzähler erhalten einen Stimmzettel. Es müssen genügend Schreibzeuge zur Verfügung stehen und beim Ausfüllen der Stimmzettel muss das Stimmgeheimnis gewahrt werden können. Die Anzahl der insgesamt ausgeteilten Stimmzettel ist für das Bezirksgemeindeprotokoll festzuhalten ( 30 GOG). Anschliessend Einsammeln der Stimmzettel durch die Stimmenzähler mittels Urnen oder Einwerfen der Stimmzettel in bereitgestellte Urnen (Wahrung des Stimmgeheimnisses). Ermittlung des Resultats durch das Büro ( 22 Abs. 2 GOG: Versammlungsleiter, Landschreiber, Stimmenzähler) in einem separaten Raum. Vorgehen: 8

10 Vorab Ermittlung der eingegangenen Stimmzettel. Ist die Zahl der eingegangenen Stimmzettel höher als die Zahl der ausgeteilten Stimmzettel, so ist die Abstimmung durch den Versammlungsleiter als ungültig zu erklären. Die Abstimmung ist zu wiederholen. Ist die Zahl der eingegangenen Stimmzettel gleich oder kleiner als jene der ausgeteilten Stimmzettel, so werden nur die gültigen Stimmzettel für die Ermittlung des Resultats gezählt. Das Resultat wird dem Versammlungsleiter auf einem vorbereiteten Formular zur Bekanntgabe ausgehändigt. Das Resultat und die Farbe des Stimmzettels ist im Bezirksgemeindeprotokoll festzuhalten ( 30 GOG). Die Stimmzettel sind mit dem jeweiligen Formular für die Bekanntgabe bis zum Ablauf der Beschwerdefrist gegen die Beschlüsse der Bezirksgemeinde aufzubewahren. Bei Abstimmungen entscheidet das absolute Mehr der Stimmenden ( 27 GOG). Weisungen zur Behandlung von Gesuchen zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts Bei der Behandlung der Einbürgerungsgesuche sind die Bestimmungen der Verordnung über vorläufige Regelungen zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts (gemäss Regierungsratsbeschluss vom 26. August 2003 und vom 26. August 2008), und die dazu erlassenen Weisungen des Departementes des Innern vom 26. August 2003 (ergänzt am 26. August 2008) zu beachten. Dabei gelten folgende Grundsätze: 1. Die Beschlussfassung über Einbürgerungsgesuche erfolgt abschliessend an der Bezirksgemeinde. 2. Ohne ausdrücklichen Gegenantrag wird über ein Gesuch nicht abgestimmt; der Antrag des Bezirksrates gilt als angenommen. 3. Zulässig sind folgende Anträge 3.1 Antrag auf Rückweisung oder Verschiebung eines einzelnen Gesuchs, wenn dies klar und konkret mit dem Auftrag zu weiteren Abklärungen/Erhebungen begründet wird; 3.2 Trennung eines Geschäftes, wenn z.b. über eine Familie nicht als Ganzes, sondern individuell abgestimmt werden soll, wobei für eine solche Trennung triftige Gründe vorgebracht werden müssen; 3.3 Ablehnung einer Einbürgerung, wenn gegen einen Gesuchsteller konkrete Verweigerungsgründe vorgebracht werden. 4. Unzulässig und nicht zur Abstimmung zu bringen sind folgende Anträge 4.1 unbegründeter Antrag, der bloss auf Ablehnung lautet; 4.2 Antrag mit allgemeiner Begründung, die nicht konkret auf ein einzelnes Gesuch Bezug nimmt; 4.3 Antrag für eine Abstimmung pauschal über alle Einbürgerungsgesuche; 4.4 Antrag auf eine geheime Abstimmung an der Bezirksgemeinde oder für die Überweisung an eine Urnenabstimmung. 5. Werden in einem Ablehnungsantrag Gründe vorgebracht, zu denen sich ein Gesuchsteller bisher nicht äussern konnte und zu denen sich auch der bezirksrätliche Sprecher nicht äussern kann, so hat der Gesuchsteller Anspruch auf rechtliches Gehör. Dieses kann ihm jedoch nicht an der Bezirksgemeinde gewährt werden. In solchen Fällen zieht der Bezirksrat das Gesuch zu weiteren Abklärungen und zur Gewährung des rechtlichen Gehörs zurück. Der Bezirksrat Küssnacht appelliert an die Versammlungsteilnehmer, den Gesuchstellern ein hohes Mass an Respekt entgegenzubringen und damit eine rechtsstaatlich faire Behandlung der Gesuche zu gewährleisten. Diskriminierende, rassistische und ehrverletzende Wortmeldungen werden nicht zugelassen. Geheime Abstimmung über Einbürgerungsgesuche Bei Einbürgerungsgesuchen findet eine Abstimmung nur statt, wenn ein gültiger (vom Versammlungsleiter zugelassener) Gegen antrag vorliegt. Ohne gültigen Gegenantrag ist eine geheime Abstimmung nicht zulässig. Wer zu einem Einbürgerungsgesuch einen begründeten Gegenantrag stellt, kann diesen mit dem Antrag auf geheime Abstimmung verbinden. Es kann aber jeder andere Stimmberechtigte oder der Versammlungsleiter selbst zu einem gültigen Gegenantrag den Antrag auf geheime Abstimmung stellen. Zuerst ist über den Antrag auf geheime Abstimmung im offenen Handmehr abzustimmen. Lehnt die Mehrheit im offenen Handmehr geheime Abstimmung ab, erfolgt darauf die Abstimmung über den Gegenantrag im offenen Handmehr. Stimmt die Mehrheit im offenen Handmehr dem Antrag auf geheime Abstimmung zu, so erfolgt darauf die geheime Abstimmung über das Einbürgerungsgesuch. Sind an der Bezirksgemeinde mehrere Einbürgerungsgesuche traktandiert, so ist ein Antrag, es sei über alle Gesuche bzw. jedes einzelne Gesuch geheim abzustimmen, unzulässig und kann nicht entgegen genommen werden. Bei jedem einzelnen Gesuch muss ein Antrag auf geheime Abstimmung gestellt werden, sofern ein gültiger Gegenantrag vorliegt. Ist geheime Abstimmung beschlossen, so erfolgt das Verfahren gemäss den Ausführungen unter: Durchführung einer geheimen Abstimmung. Schlussbemerkungen Der Versammlungsleiter und der Landschreiber gehören zum Büro der Bezirksgemeinde. Während der Versammlungsleiter die Verhandlungen zu leiten hat, führt der Landschreiber das Protokoll. Hat die Bezirksgemeinde die Durchführung einer geheimen Abstimmung beschlossen und sind die Stimmzettel eingesammelt, so wird die Versammlung bis zur Bekanntgabe des Resultats unterbrochen. Bei Anträgen auf Rückweisung oder Verschiebung eines Geschäfts sowie Abbruch der Diskussion ist ein Unterbruch der Versammlung offensichtlich. Aber auch in den anderen Fällen ist ein Unterbruch angezeigt. Einerseits gehören der Versammlungsleiter und der Landschreiber von Gesetzes wegen zum Büro der Bezirksgemeinde ( 22 Abs. 2 GOG) und sind für die Ermittlung des richtigen Resultats verantwortlich. Andererseits muss der Versammlungsleiter auch die Gemeindeversammlung leiten ( 21 Abs. 1 GOG). Es dient aber auch einem geordneten Geschäftsablauf der Bezirksgemeinde, wenn die Versammlung während der Resultatsermittlung unterbrochen wird. Das Büro der Bezirksgemeinde wird alles daran setzen, die Durchführung von geheimen Abstimmungen an der Bezirksgemeinde nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Leitfaden für geheime Wahlen und Abstimmungen durchzuführen. Der Landschreiber Wolfgang Lüönd 9

11 Traktandum 3 Traktandum 4 Einbürgerung Alimoski Sabrina Einbürgerung Garic Ort Savjeta Angaben zur Gesuchstellerin Name und Vorname Geburtsdatum, -ort Staatsangehörigkeit Adresse In der Schweiz wohnhaft seit Im Bezirk Küssnacht wohnhaft seit Zivilstand Eltern Alimoski Sabrina 22. Dezember 1991 in Schwyz Mazedonien Haltikerstr. 20, 6403 Küssnacht am Rigi seit Geburt seit Geburt ledig Alimoski Becir und Alimoski geb. Starodzeska Ajrija Schule und Ausbildung Schulische Grundausbildung in Küss - nacht Ausbildung zur medizinischen Praxis - assistentin bei Dr. med. R. Strauss, Küss nacht Heutige Berufstätigkeit Allgemeines Lernende bei Dr. med. R. Strauss, Küss nacht Leumund Über Alimoski Sabrina ist dem Bezirksrat nichts Nachteiliges bekannt. Einbürgerungsgespräch Das Einbürgerungsgespräch ergab, dass Alimoski Sabrina sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt. Antrag des Bezirksrates 1. Die Gesuchstellerin Alimoski Sabrina, 1991, mazedonische Staatsangehörige, wohnhaft in Küssnacht, sei in das Bürgerrecht von Küssnacht aufzunehmen. 2. Die Einbürgerungsgebühr (Administrationsgebühr I) beträgt Fr und wurde vor der Überweisung an die Bezirksgemeinde bezahlt. Die Administrationsgebühr II beträgt Fr Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen. Angaben zur Gesuchstellerin Name und Vorname Geburtsdatum, -ort Staatsangehörigkeit Adresse In der Schweiz wohnhaft seit 9. August 1991 Im Bezirk Küssnacht wohnhaft seit 1. Mai 1996 Zivilstand Eltern Schule und Ausbildung Heutige Berufstätigkeit Allgemeines Garic Ort Savjeta 16. März 1950 in Celinac (Bosnien und Herzegowina) Bosnien und Herzegowina Luzernerstr. 39, 6403 Küssnacht am Rigi geschieden Garic Petar und Garic geb. Dzombic Krista Schulische Grundausbildung im Heimat land Landwirtschaftsschule mit anschl. Ausbildung zur Agronomin Servicefachangestellte im Hotel du lac Seehof, Küssnacht und im Pisten - restaurant Handgruobi-Brünnelistock, Rickenbach-Schwyz (Wintersaison) Leumund Über Garic Ort Savjeta ist dem Bezirksrat nichts Nachteiliges bekannt. Einbürgerungsgespräch Das Einbürgerungsgespräch ergab, dass Garic Ort Savjeta sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt. Antrag des Bezirksrates 1. Die Gesuchstellerin Garic Ort Savjeta, 1950, bosnische und herzegowinische Staatsangehörige, wohnhaft in Küssnacht, sei in das Bürgerrecht von Küssnacht aufzunehmen. 2. Die Einbürgerungsgebühr (Administrationsgebühr I) beträgt Fr und wurde vor der Überweisung an die Bezirksgemeinde bezahlt. Die Administrationsgebühr II beträgt Fr Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen. 10

12 Traktandum 5 Traktandum 6 Einbürgerung Mehmedagic Medina Einbürgerung Osmani geb. Rama Vlora Angaben zur Gesuchstellerin Name und Vorname Mehmedagic Medina Geburtsdatum, -ort 16. Dezember 1993 in Zug Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowina Adresse Artherstrasse 42, 6405 Immensee In der Schweiz wohnhaft seit Geburt Im Bezirk Küssnacht wohnhaft seit 1. September 1995 Zivilstand ledig Eltern Mehmedagic Idriz und Mehmedagic geb. Dzenanovic Samka Schule und Ausbildung 6 Jahre Primarschule in Küssnacht derzeit 3. Sekundarklasse in Küssnacht Allgemeines Leumund Über Mehmedagic Medina ist dem Bezirksrat nichts Nachteiliges bekannt. Einbürgerungsgespräch Das Einbürgerungsgespräch ergab, dass Mehmedagic Medina sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt. Antrag des Bezirksrates 1. Die Gesuchstellerin Mehmedagic Medina, 1993, bosnische und herzegowinische Staatsangehörige, wohnhaft in Immensee, sei in das Bürgerrecht von Küssnacht aufzunehmen. 2. Die Einbürgerungsgebühr (Administrationsgebühr I) beträgt Fr und wurde vor der Überweisung an die Bezirksgemeinde bezahlt. Die Administrationsgebühr II beträgt Fr Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen. Angaben zur Gesuchstellerin Name und Vorname Osmani geb. Rama Vlora Geburtsdatum, -ort 27. September 1987 in Gjilan (Kosovo) Staatsangehörigkeit Serbien Adresse seit Parkstrasse 11, 6410 Goldau, vorher Siegwartstrasse 11, 6403 Küssnacht am Rigi In der Schweiz wohnhaft seit 1. April 1991 Im Bezirk Küssnacht wohnhaft seit 1. April 1991 Zivilstand verheiratet Eltern Rama Ramadan und Rama geb. Ahmeti Fatime Schule und Ausbildung Schulische Grundausbildung in Küss - nacht Ausbildung zur Dentalassistentin bei Dr. Florian Krass, Weggis Heutige Berufstätigkeit Dentalassistentin bei Dr. Andreas Kaminsky, Weggis Allgemeines Leumund Über Osmani geb. Rama Vlora ist dem Bezirksrat nichts Nachteiliges bekannt. Einbürgerungsgespräch Das Einbürgerungsgespräch ergab, dass Osmani geb. Rama Vlora sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt. Bemerkungen Osmani geb. Rama Vlora wünscht eine individuelle Einbürgerung ohne ihren Ehemann. Antrag des Bezirksrates 1. Die Gesuchstellerin Osmani geb. Rama Vlora, 1987, serbische Staatsangehörige, wohnhaft in Goldau, sei in das Bürgerrecht von Küssnacht aufzunehmen. 2. Die Einbürgerungsgebühr (Administrationsgebühr I) beträgt Fr und wurde vor der Überweisung an die Bezirksgemeinde bezahlt. Die Administrationsgebühr II beträgt Fr Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen. 11

13 Traktandum 7 Traktandum 8 Einbürgerung Rama Teuta Einbürgerung Rezic Antonio Angaben zur Gesuchstellerin Name und Vorname Rama Teuta Geburtsdatum, -ort 10. Dezember 1989 in Gjilan (Kosovo) Staatsangehörigkeit Serbien Adresse Siegwartstr. 11, 6403 Küssnacht am Rigi In der Schweiz wohnhaft seit 1. April 1991 Im Bezirk Küssnacht wohnhaft seit 1. April 1991 Zivilstand ledig Eltern Rama Ramadan und Rama geb. Ahmeti Fatime Schule und Ausbildung Schulische Grundausbildung in Küss - nacht Ausbildung zur medizinischen Praxis - assistentin bei Dr. M. Renggli, Küssnacht Heutige Berufstätigkeit Medizinische Praxisassistentin bei Dr. M. Renggli, Küssnacht Allgemeines Leumund Über Rama Teuta ist dem Bezirksrat nichts Nachteiliges bekannt. Einbürgerungsgespräch Das Einbürgerungsgespräch ergab, dass Rama Teuta sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt. Antrag des Bezirksrates 1. Die Gesuchstellerin Rama Teuta, 1989, serbische Staatsangehörige, wohnhaft in Küssnacht, sei in das Bürgerrecht von Küssnacht aufzunehmen. 2. Die Einbürgerungsgebühr (Administrationsgebühr I) beträgt Fr und wurde vor der Überweisung an die Bezirksgemeinde bezahlt. Die Administrationsgebühr II beträgt Fr Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen. Angaben zum Gesuchsteller Name und Vorname Geburtsdatum, -ort Staatsangehörigkeit Adresse In der Schweiz wohnhaft seit 1. Oktober 1992 Im Bezirk Küssnacht wohnhaft seit 1. Oktober 1992 Zivilstand Eltern Schule und Ausbildung Heutige Berufstätigkeit Allgemeines Rezic Antonio 23. Juli 1989 in Mostar (Bosnien und Herzegowina) Kroatien Grepperstr. 68, 6403 Küssnacht am Rigi ledig Rezic Boro und Rezic geb. Susak Spomenka Schulische Grundausbildung in Küss nacht Arbeits- und Bildungsprogramm «Kompass» in Goldau Anlehre zum Schreiner bei Karl Schuler AG, Rothenthurm Verkaufsberater bei Sunrise, Zürich Leumund Über Rezic Antonio ist dem Bezirksrat nichts Nachteiliges bekannt. Einbürgerungsgespräch Das Einbürgerungsgespräch ergab, dass Rezic Antonio sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt. Antrag des Bezirksrates 1. Der Gesuchsteller Rezic Antonio, 1989, kroatischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Küssnacht, sei in das Bürgerrecht von Küssnacht aufzunehmen. 2. Die Einbürgerungsgebühr (Administrationsgebühr I) beträgt Fr und wurde vor der Überweisung an die Bezirksgemeinde bezahlt. Die Administrationsgebühr II beträgt Fr Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen. 12

14 Traktandum 9 Traktandum 10 Einbürgerung Rezic Marina Einbürgerung Senger Karl Gottfried Angaben zum Gesuchsteller Angaben zum Gesuchsteller Name und Vorname Geburtsdatum, -ort Staatsangehörigkeit Adresse In der Schweiz wohnhaft seit Im Bezirk Küssnacht wohnhaft seit Zivilstand Eltern Schule und Ausbildung Heutige Berufstätigkeit Allgemeines Rezic Marina 14. Juli 1993 in Schwyz Kroatien Grepperstr. 68, 6403 Küssnacht am Rigi Geburt Geburt ledig Rezic Boro und Rezic geb. Susak Spomenka Schulische Grundausbildung in Küss nacht Ausbildung zur Detailhandelsfachfrau bei Coop City, Zug Lernende bei Coop City, Zug Name und Vorname Senger Karl Gottfried Geburtsdatum, -ort 3. Mai 1964 in Altstätten SG Staatsangehörigkeit Österreich Adresse Grepperstr. 55, 6403 Küssnacht am Rigi In der Schweiz wohnhaft seit seit Geburt Im Bezirk Küssnacht wohnhaft seit 1. Mai 1998 Zivilstand verheiratet Eltern Senger Gottfried und Senger geb. Liess Maria Schule und Ausbildung Schulische Grundausbildung im Kanton St. Gallen Ausbildung zum Möbelschreiner und eidg. dipl. Verkaufsleiter Heutige Berufstätigkeit Geschäftsführer bei impuls Verein für bessere Chancen im Beruf Leumund Über Rezic Marina ist dem Bezirksrat nichts Nachteiliges bekannt. Einbürgerungsgespräch Das Einbürgerungsgespräch ergab, dass Rezic Marina sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt. Antrag des Bezirksrates 1. Die Gesuchstellerin Rezic Marina, 1993, kroatische Staatsangehörige, wohnhaft in Küssnacht, sei in das Bürgerrecht von Küssnacht aufzunehmen. 2. Die Einbürgerungsgebühr (Administrationsgebühr I) beträgt Fr und wurde vor der Überweisung an die Bezirksgemeinde bezahlt. Die Administrationsgebühr II beträgt Fr Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen. Allgemeines Leumund Über Senger Karl Gottfried ist dem Bezirksrat nichts Nachteiliges bekannt. Einbürgerungsgespräch Das Einbürgerungsgespräch ergab, dass Senger Karl Gottfried sämtliche formellen und materiellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt. Bemerkungen Senger Karl Gottfried wünscht eine individuelle Einbürgerung ohne seine Ehefrau. Antrag des Bezirksrates 1. Der Gesuchsteller Senger Karl Gottfried, 1964, österreichischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Küssnacht, sei in das Bürgerrecht von Küssnacht aufzunehmen. 2. Die Einbürgerungsgebühr (Administrationsgebühr I) beträgt Fr und wurde vor der Überweisung an die Bezirksgemeinde bezahlt. Die Administrationsgebühr II beträgt Fr Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen. 13

15 Traktandum 11 Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr , davon Fr zu Las ten der Spezialfinanzierung Verpflichtung Parkplatzabgeltung (plus allfälliger Teuerung nach 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) für den Neubau des Parkhauses Monséjour in Küssnacht Vorbemerkung Das vorliegende Traktandum 11 hat der Bezirksrat bereits an der Herbstgemeinde vom 12. Dezember 2009 zur Beratung unterbreitet. Anlässlich der Bezirksgemeinde stellte Beat Ehrler den Antrag, das Traktandum 12 zurückzuweisen, mit dem Auftrag, das Parkhausprojekt so abzuändern, dass eine weniger aufwendige Lösung daraus resultiert. Der Versammlungsleiter nahm den Rückweisungsantrag nicht entgegen. Dies auch aufgrund der vom Bezirksrat beim kantonalen Rechts- und Beschwerde dienst durch geführten Abklärungen bezüglich möglicher Anträge. Gegen die Nichtzulassung des Rückweisungsantrages von Beat Ehrler reichte Peter Häusermann beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz eine Beschwerde ein. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hat am 24. Februar 2010 die Beschwerde von Peter Häusermann gutgeheissen. Es ist zum Schluss gekommen, dass der Rückweisungsantrag von Beat Ehrler hätte zugelassen werden müssen. Zur Begründung führt das Verwaltungsgericht aus, dass es dem Antragsteller darum gehe, der Umsetzung der im Juni 2007 angenommenen Einzelinitiative Marcon/Hodel zum Durchbruch zu verhelfen. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass der Bezirksrat ein günstigeres Projekt ausarbeiten lasse. Die Bezirksgemeinde habe somit zu entscheiden, ob am vorgelegten Projekt festzuhalten oder ein günstigeres Projekt zu prüfen sei. Die Gutheissung der Beschwerde Häusermann durch das Verwaltungsgericht bedeutet, dass das Traktandum 12 der Bezirksgemeinde vom 14. Dezember 2009 an den Bezirksrat zurückgewiesen wird. Der Bezirksrat hat deshalb umgehend entschieden, das Geschäft für die Frühlingsgemeinde 2010 erneut zu traktandieren und den Volkswillen zügig umzusetzen. Ausgangslage Die Parkraumfrage in Zentrumsnähe ist in Küssnacht seit Längerem ein Thema. Das Bevölkerungswachstum, die Zunahme des Indi vidualverkehrs und der Bedeutungsgewinn der Zentrumsfunk - tionen des Ortes haben den Ruf nach einer Lösung verstärkt. Um der politischen Forderung für die Erweiterung des Parkplatzangebots Nachdruck zu verleihen, wurde im April 2006 die Einzel - initiative Marcon/Hodel eingereicht, welche in der Bevölkerung breite Zustimmung fand. Mit der Annahme der Einzelinitiative im Juni 2007 wurde der Bezirksrat beauftragt, auf dem Areal des Parkplatzes Monséjour zwei gedeckte Parkebenen zu schaffen. Aus dem anschliessenden Projektwettbewerb ermittelte die Jury das Pro jekt «Bon Séjour» der Schäublin Architekten AG, Zürich, IG Dr. Schwartz Consulting AG, Bauingenieure / Fellmann Geotechnik GmbH, Zug, und der Raderschall Landschaftsarchitekten AG, Meilen, als Siegerprojekt. Die Gesamtkosten für «Bon Séjour» wurden mit rund Fr. 14 Mio. (ohne Reserven) veranschlagt. Bei 162 unterirdischen Parkplätzen hätten sich die Kosten auf rund Fr pro Parkplatz inklusive Oberflächengestaltung belaufen. Nach Bekanntgabe des Siegerprojekts «Bon Séjour» unterbreiteten die Initianten der zwischen Oberdorfstrasse und Trychle-Park geplanten Überbauung dem Bezirksrat das Angebot, zwei unter - irdische Parkgeschosse des im Zusammenhang mit der Überbauung geplanten Parkhauses als Stockwerkeigentum zu erwerben. Aufgrund der hohen Kosten pro Parkplatz beim Projekt «Bon Séjour» beschloss der Bezirksrat im Dezember 2008, mit dem Projekt «Oberdorf» einen Gegenvorschlag zu «Bon Séjour» zu prüfen. Damals konnte davon ausgegangen werden, dass mit dem Parkhaus Modellfoto 14

16 Oberdorf eine höhere Anzahl Parkplätze bei deutlich geringeren Kosten pro Parkplatz realisiert werden kann. An der Sitzung vom 21. Januar 2009 beschloss der Bezirksrat, das Projekt «Oberdorf» auf einen mit dem Projekt «Bon Séjour» vergleichbaren Stand zu bringen und den Stimmberechtigten an der Herbstgemeinde 2009 als ausgearbeiteten Gegenvorschlag zu präsentieren. Im Zuge der Ausarbeitung des Projektes «Oberdorf» hat sich gezeigt, dass mehrere zentrale Punkte einer zusätzlichen fundier ten Überprüfung mit teilweise ungewissem Ausgang bedürfen. Es betrifft dies insbesondere die Bereiche Um- bzw. Aufzonung, Erschliessung, Grundwasser und Altlasten. Die notwendige Klärung der offenen Punkte hätte den frühestmöglichen Baubeginn des Projekts «Oberdorf» zusätzlich verzögert. Zudem konnten verschiedene Kostenfragen nicht abschliessend beantwortet werden. Angesichts dieser Unsicherheiten hat der Bezirksrat im Frühling 2009 beschlossen, parallel zu den weiteren Abklärungen zum Projekt «Oberdorf» eine Variante des Projekts «Bon Séjour» mit einer dritten oberirdischen Parkebene an Stelle des gestalteten Platzes ausarbeiten zu lassen. Das überarbeitete Projekt «Bon Séjour 2» schafft insgesamt 235 Parkplätze 73 mehr als das ursprüngliche Siegerprojekt. Gleichzeitig belaufen sich die Kosten für einen Parkplatz neu auf rund Fr , was einer Kostensenkung von rund Fr pro Parkplatz entspricht. Dank der Erhöhung der Parkplatzzahl im Zent rum kann der Seeplatz entlastet sowie attraktiver gestaltet und genutzt werden. Die erweiterten Nutzungsmöglichkeiten des Projekts «Bon Séjour 2» führen im Zusammenhang mit dem Zentrum Monséjour zu gewissen Synergieeffekten. Die im Vergleich zum ursprünglichen Projekt ähnlich hohen Gesamtkosten von Fr. 14,36 Mio. (ohne Reserve) weisen ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Um die Planungssicherheit zu erhöhen, wurde bei «Bon Séjour 2» von Beginn weg mit 15 % Reserve kalkuliert, was zu einem gerundeten Gesamtbetrag von Fr. 16,5 Mio. (inklusive Reserve) führt. Aus diesen Gründen hat der Bezirksrat an der Sitzung vom 8. Juli 2009 beschlossen, auf einen Gegenvorschlag Parkhaus «Oberdorf» zu verzichten und den Stimm berechtigten an der Herbstgemeinde 2009 nur das Parkhaus Mon séjour mit drei Park - ebenen zu unterbreiten. Das Projekt «Oberdorf» soll trotzdem weiterbearbeitet werden, um die noch offenen Punkte zu klären. Damit bleibt die Möglichkeit eines späteren Erwerbs von zusätzlichem Parkraum im Hinblick auf eine langfristige Lösung der Parkraumfrage in Zentrumsnähe gewahrt. Zu einer nachhaltigen Parkraumpolitik zählen nebst der bedarfs - gerechten Erweiterung des Parkplatzangebots weitere flankie rende Massnahmen. Im Mittelpunkt steht dabei ein Parkleit system für Küss nacht, mit dem die Autofahrer zielgerichtet geführt und der Parkplatz-Suchverkehr reduziert werden können. Sobald ein Ent scheid über ein neues Parkplatzprojekt vorliegt, wird der Bezirksrat die Umsetzung eines Parkleitsystems angehen. Projektbeschrieb Auf dem Areal des bestehenden, ebenerdigen Parkplatzes Mon - séjour wird ein Parkhaus mit drei Parkebenen erstellt. Im Gegen - satz zum ursprünglichen Projekt «Bon Séjour» bleibt dabei der Optimierter und erweiterter oberirdischer Parkplatz des Projekts «Bon Séjour 2» 15

17 Untergeschosse des Projekts «Bon Séjour 2» Öffentliche Erschliessung mit Fahrtrichtung (rot), Erschliessung Anwohner und Anlieferung (blau) Bestehender Parkplatz Mon sé jour, Stand ort der neuen Parkierungs an lage Mon séjour Visualisierung des ersten Untergeschosses mit Lichtschächten, Projekt «Bon Séjour 2» 16

18 oberirdische Parkplatz bestehen. Er wird aber im Hinblick auf die Benutzung durch den motorisierten Verkehr und den Langsamverkehr optimiert und erweitert. Statt den bisherigen 66 stehen inskünftig 69 Parkplätze oberirdisch zur Verfügung. Unterhalb des bestehenden Parkplatzes entsteht ein übersichtlich gestaltetes unterirdisches Parkhaus mit Tageslichteinfall und natürlicher Belüftung. Dieses enthält insgesamt 166 Parkplätze auf zwei Ebenen. Die Parkplätze weisen eine Einparkbreite von 2,8 Metern und Fahrgassenbreiten von 5 Metern auf. Die Parkgeschosse und das Eingangsgeschoss des Gemeinschaftszent - rums Monséjour sind über eine Treppen- und Liftanlage erreichbar. Auf dem oberirdischen Parkplatz führen zwei separate Fussgängerpassagen direkt zum See. Das Parkhaus ist mit einer öffentlichen, behindertengerechten Toiletten- und Wickelanlage ausgestattet der Bedarf einer solchen Einrichtung in Zentrums - nähe kann damit gedeckt werden. Das Projekt ermöglicht zudem optional die Realisierung einer direkten, schwellenlosen unterirdischen Verbindung vom Parkhaus zum Untergeschoss des Zent rums Monséjour. Das Parkhaus verfügt über durchgehende offene Luft- und Lichtschächte, welche sich sowohl wirtschaftlich als auch in Bezug auf Emissionen positiv auswirken. Dank dem Prinzip der «natürlichen Belüftung» können gegenüber einer mechanischen Lösung Be - triebskosten in der Höhe von rund Fr pro Jahr eingespart werden. Zudem kann auf oberirdische Abluft-Sammelkamine mit konzentriertem Abluftausstoss verzichtet werden. Der Tageslichtein - fall durch die offenen Schächte senkt die Kosten für die Beleuchtung. Durch die Einlage von Speicherleitungen im Fundament könnte der gesamte Heizbedarf durch Erdwärme sichergestellt werden. Die entsprechenden Investitionskosten wären in ca. zwölf Jahren amortisiert. Die Zufahrt zur geplanten Parkanlage erfolgt im Einbahnsystem über die Poststrasse, die Wegfahrt über die Chlausjägergasse. Die reinen Durchschnittskosten pro Parkplatz belaufen sich gemäss Kostenschätzung auf rund Fr pro Parkplatz (Fr mit 15 % Reserve) bei total 235 Parkplätzen, davon insgesamt 166 Parkplätze in den 2 Untergeschossen und 69 oberirdische Parkplätze. Finanzierung Die Kosten für dieses Projekt sind im Finanzplan mit Fr enthalten. Die Finanzierung des Verpflichtungskredites erfolgt über Eigenmittel und bei Bedarf durch Aufnahme eines Darlehens bei einem öffentlichen Bankinstitut. Das investierte Kapital muss verzinst und amortisiert werden. Gemäss dem Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden beträgt der Abschreibungssatz 8 % des jeweiligen Restwertes. Auswirkung auf die laufende Rechnung: Jahr Netto- Amortisation Verzinsung Total Restbuchwert Investition Amortisation per in Fr. 8% 4% + Verzinsung Total Investitionskosten Die Gesamtkosten für die Realisierung des Projektes «Bon Séjour 2» setzen sich auf Grund der vorliegenden Kostenberechnung folgen - dermassen zusammen: Mit dem Parkhaus werden Einnahmen erwirtschaftet. Bei einem Grundtarif von Fr. 2. für die erste Stunde kann bei einer durchschnittlichen Belegungsdauer von 1,5 bis 3 Stunden pro Parkplatz und Tag mit einem aus den Parkgebühren von rund Fr bis pro Jahr gerechnet werden. Preisbasis: April 2009 Index: Zentralschweizer Baukostenindex Mehrwertsteuer: 7,6 % BKP Beschrieb Kosten in Fr. Folgekosten Für die Betriebs- und Unterhaltskosten ist mit jährlichen Kosten von ca. je 1% der Bausumme, demnach rund Fr zu rechnen. 1 Vorbereitungsarbeiten Fr Gebäude Fr Betriebseinrichtungen Fr Umgebung Fr Baunebenkosten Fr (davon CHF für amtliche Gebühren) 6 Reserve, Unvorhergesehenes (15 %) Fr Ausstattung Fr Total Anlagekosten Fr davon Spezialfinanzierung Verpflichtung Parkplatzabgeltung (Stand ) Fr Terminplan Ausarbeitung Bauprojekt: Frühjahr/Sommer 2010 Baueingabe: Herbst 2010 Detailplanung, Devisierung: Winter 2010 Baubeginn: Frühling 2011 Inbetriebnahme: Herbst/Winter 2012 Im Terminplan ist ein allfälliges Einsprache- und Beschwerdeverfahren nicht einberechnet. 17

19 Erwägungen des Bezirksrats Die Küssnachter Stimmbürger haben in den vergangenen zwei Jahren Investitionen in der Gesamthöhe von über Fr. 30 Mio. bewilligt. In näherer Zukunft steht der Entscheid über den Verpflichtungskredit für den Bau der Südumfahrung bevor. Die Abschreibungen der bewilligten Projekte werden die laufende Rechnung des Bezirks in den nächsten Jahren erheblich be lasten. Die Annahme des Verpflichtungskredits für den Bau des Parkhauses Monséjour hätte in den ersten Jahren nach der Reali - sierung zusätzliche Amortisations- und Verzinsungskosten von bis zu Fr. 1,8 Mio. pro Jahr zur Folge. Der voraussichtliche überschuss würde überproportional ansteigen, was der Bezirksrat nicht verantworten kann. Der Bezirksrat ist der Ansicht, dass bei diesem Geschäft und in keinem Verhältnis zueinander stehen. Der Preis von knapp Fr pro zusätzlich geschaffenem Parkplatz, der unter anderem aus den schwierigen Baugrundverhältnissen und dem einladenden, benutzerfreundlichen Ausbau resultiert, ist ausserordentlich hoch. Zudem können Amortisation und Verzinsung nur zu einem kleinen Teil durch die Einnahmen aus den Parkgebühren gedeckt werden. Neben den Erstellungskosten geben dem Bezirksrat die hohen Unterhalts- und Betriebskosten von schätzungsweise über Fr jährlich zu denken. Die Erschliessung des Parkhauses Monséjour über die Bahnhofstrasse, die Poststrasse und die Chlausjägergasse ist problematisch. Die Bahnhofstrasse soll nach dem Bau der Südumfahrung mit flankierenden Massnahmen verkehrsberuhigend und attraktiver gestaltet werden. Entgegen dieser Absicht würde die Erstellung von 166 zusätzlichen Parkplätzen auf dem Platz Monséjour den durchschnittlichen Tagesverkehr auf der Bahnhofstrasse deutlich erhöhen. Der Bezirksrat ist der Meinung, dass der Platz Monséjour der falsche Ort ist für den Bau eines Parkhauses mit 3 Parkebenen. Er schlägt deshalb im Parkierungskonzept andere Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl Parkplätze zu Stosszeiten im Dorfzentrum von Küssnacht vor. Zum Beispiel sind die zeitlich begrenzte Benützung der Chaspersmatte oder der Lindenhofwiese an besonders verkehrsintensiven Tagen sowie die bessere Nutzung der bestehenden Parkplätze am Abend und am Wochenende einfache, kostengünstige Alternativen, welche rasch realisiert werden könnten. Auch werden die Gespräche mit den Grundeigentümern im Gebiet Oberdorf für den Kauf von einer oder zwei Parkebenen durch den Bezirk weitergeführt. Ebenso werden die Bemühungen für die Realisierung von Parkräumen gemäss Parkraumkonzept an den Stand - orten Räbmatt, Seilbahn, Seebodenstrasse und Nordstrasse vorangetrieben. 17 der VVO zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden) für den Neubau des Parkhauses Monséjour (drei Parkebenen mit total 235 Parkplätzen). 2. Der Bezirksrat sei mit dem Vollzug zu beauftragen. Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskom - mission an die Bezirksgemeinde Küssnacht über die Gewährung eines Verpflichtungskredites von Fr , davon Fr zu Lasten der Spezialfinanzierung Parkplatzabgeltung plus allfälliger Teuerung für den Neubau des Parkhauses Monséjour in Küssnacht Die Rechnungsprüfungskommission hat die Vorlage betreffend Verpflichtungskredit von Fr plus allfälliger Teuerung für den Neubau des Parkhauses Monséjour (drei Parkebenen mit total 235 PP) mit Ablehnungsantrag des Bezirksrates auf rechtliche, formelle und materielle Richtigkeit geprüft. Auf Grund der Prüfungsergebnisse halten wir fest, dass das Projekt trotz ungenügender Rentabilität finanzierbar ist. Die Rechnungsprüfungskommission beantragt, dem Verpflichtungskredit zuzustimmen. Die Rechnungsprüfungskommission Abstimmungsempfehlung Der Bezirksrat ersucht die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aus den dargelegten Gründen, den Verpflichtungskredit über Fr. 16,5 Mio. für den Neubau des Parkhauses Monséjour (drei Parkebenen mit total 235 Parkplätzen) abzulehnen. Der Bezirksgemeinde wird beantragt: 1. Ablehnung des Verpflichtungskredites von Fr , davon Fr zu Lasten der Spezialfinanzierung Verpflichtung Parkplatzabgeltung (plus allfälliger Teuerung nach 18

20 Traktandum 12 Ablösung des Personalreglementes des Bezirks Küssnacht vom 12. Dezember 1999 durch die Kantonale Personal- und Besoldungsverordnung vom 26. Juni 1991 Ausgangslage Das heutige Personalreglement des Bezirks Küssnacht ist seit dem 1. Juli 2000 in Kraft. Per 1. Juli 2004 fand eine Revision statt, welche insbesondere eine Klarstellung bezüglich des Pensionierungsalters sowie die Anpassung an übergeordnete gesetzliche Vorgaben enthalten hat. Zwischenzeitlich hat sich folgender Revisionsbedarf ergeben: Die Regelung der Mutterschaftsentschädigung bei Anstellungs - dauern von weniger als zwei Jahren unterschreitet die gesetzliche Mindestlösung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hat mit Urteil vom 13. Juli 2006 festgestellt, dass der Artikel 21 (Versetzung in den Ruhestand) einer Lückenfüllung bedarf. Es bestehen Widersprüche zur Pensionskassenverordnung des Kantons Schwyz (redaktionell und inhaltlich). Das Lohnsystem mit nur sieben Gehaltsklassen und dafür relativ hohen Stufenanstiegen vermag nicht mehr zu befriedigen. Es sind Widersprüche bei der Höhe der Stufenanstiege einzelner Gehaltsklassen vorhanden (Bsp. Stufenanstieg in Franken ist bei der Gehaltsklasse 5 höher als bei Gehaltsklasse 6). Gemäss 7i) des Gesetzes über die Organisation der Gemeinden und Bezirke vom 29. Oktober 1969 erlässt die Gemeindeversammlung die Dienst- und Gehaltsverordnung für das Personal der Gemeinden und Bezirke. Da im Bezirk Küssnacht das Urnensystem für Sachgeschäfte gilt, ist deshalb über Änderungen im Personalreglement zwingend an der Urne zu befinden. Absatz 2 des gleichen Paragraphen sieht zwar vor, dass durch die Gemeindeordnung (im Bezirk Küssnacht nicht vorhanden) oder durch Beschluss der Gemeindeversammlung die Kompetenz zum Erlass einer solchen Personal- und Besoldungsverordnung dem Gemeinde- bzw. Bezirksrat übertragen werden kann. Diese Kompetenzdelegation von der Legislative an die Exekutive wird durch den Bezirksrat aber nicht gewünscht. Um aber trotzdem nicht alle Jahre dem Souverän eine Teilrevision des Personalreglements zur Genehmigung unterbreiten zu müssen, schlägt der Bezirksrat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vor, das heutige Personalreglement des Bezirks Küssnacht durch die Kantonale Personal- und Besoldungsverordnung abzulösen, welche bereits heute für das Staatspersonal sowie für das Personal diverser Gemeinden und Bezirke gilt. Abweichungen gegenüber dem heutigen Personalreglement Ein Vergleich der beiden Reglemente hat gezeigt, dass bereits heute viele Regelungen identisch sind. Nachstehende Abweichungen sind erwähnenswert: Kanton (SOLL) Kündigung während der Probezeit Im vierten bis sechsten Monat der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage. Kündigungsfrist nach der Probezeit Die Kündigungsfrist beträgt im ersten Anstellungsjahr ein Monat, ab dem zweiten Anstellungsjahr drei Monate. Kündigungsschutz Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, sind dem Mitarbeiter die Beanstandungen vorzuhalten und ihm ist eine Bewährungsfrist von drei Monaten anzusetzen. Zeitlicher Kündigungsschutz Im Falle unverschuldeter ganzer oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall darf während den ersten 30 Tagen im ersten Dienstjahr und während 180 Tagen ab dem zweiten Dienstjahr nicht gekündigt werden. Vorzeitige Pensionierung Die Anstellungsbehörde kann einen Mitarbeiter nach Vollendung des 63. Altersjahres und im gegenseitigen Einvernehmen in den vorzeitigen Ruhestand versetzen. Überbrückungsrente Mitarbeiter, die sich vorzeitig pensionieren lassen, haben ab Vollendung des 63. Alters - jahres Anspruch auf eine monatliche Überbrückungsrente. Die Höhe entspricht der maximalen AHV-Altersrente multipliziert mit dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad der letzten zehn Jahre vor der Pensionierung. Bezirk (IST) Im vierten bis sechsten Monat der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, für Abteilungsleiter vier Monate. Eine Bewährungsfrist muss nicht zwingend eingehalten werden, jedoch sind auch weniger weitreichende Massnahmen zu prüfen (Verwarnung, Verweis, Funktionsänderung). Im Falle unverschuldeter ganzer oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall darf während den ersten 30 Tagen im ersten Dienstjahr, während 90 Tagen im zweiten bis fünften Dienstjahr und während 180 Tagen ab dem sechsten Dienstjahr nicht gekündigt werden. Eine Versetzung in den Ruhestand ist möglich. Eine Altersgrenze hierfür ist nicht definiert und das Einverständnis des Mitarbeiters ist nicht notwendig (Lückenfüllung gemäss Urteil Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz notwendig). Eine Überbrückungsrente ist nur vorgesehen, wenn der Altersrücktritt aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, ohne dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Invalidenrente erfüllt sind. 19

72 der Verfassung des eidgenössischen Standes Schwyz vom 23. Oktober 1898 (Kantonsverfassung, KV, SRSZ )

72 der Verfassung des eidgenössischen Standes Schwyz vom 23. Oktober 1898 (Kantonsverfassung, KV, SRSZ ) Sicherheitsdepartement Leitfaden für geheime Wahlen und Abstimmungen Nachfolgend werden nur die Begriffe Gemeinde, Gemeindeversammlung und Versammlungsleiter verwendet. Gleichbedeutend mit der Gemeinde

Mehr

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verhandlungsmandat und Genehmigung Verpflichtungskredite Mieterausbau und Miete Arztpraxisräumlichkeiten im Neubau Hotel

Mehr

176. Bezirksgemeinde vom 17. April 2013

176. Bezirksgemeinde vom 17. April 2013 Bezirk Höfe www.hoefe.ch Richard Kälin, Bezirksammann Mark Steiner, Säckelmeister Der Bezirksrat heisst Sie herzlich willkommen! 176. Bezirksgemeinde vom 17. April 2013 Übersicht zur Versammlung und zu

Mehr

E I N L A D U N G zur. Kirchgemeindeversammlung

E I N L A D U N G zur. Kirchgemeindeversammlung E I N L A D U N G zur Kirchgemeindeversammlung Dienstag, 14. Juni 2011 20.00 Uhr Pfarreiheim Kriegstetten Traktanden: 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Rechnung 2010 a) Laufende Rechnung b) Verwendung Ertragsüberschuss

Mehr

Einladung. zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 27. Juni 2014, in der Turnhalle

Einladung. zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 27. Juni 2014, in der Turnhalle G E M E I N D E Z U Z G E N Einladung zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 27. Juni 2014, in der Turnhalle 19.30 Uhr Ortsbürgergemeindeversammlung 20.00 Uhr Einwohnergemeindeversammlung

Mehr

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der

Mehr

Botschaft des Regierungsrates. der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse. Escholzmatt Wiggen, Gemeinde Escholzmatt

Botschaft des Regierungsrates. der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse. Escholzmatt Wiggen, Gemeinde Escholzmatt Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B3 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K10 und die Aufhebung von sechs SBB-Niveauübergängen,

Mehr

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007 Stadt Dübendorf A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007 Nr. 77 Beschluss des Gemeinderates betreffend Bauabrechnung Sanierung der Sportanlagen Im Chreis Der Gemeinderat, in Kenntnis eines Antrages

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 25. der Abrechnung über den Neubau der Frauenklinik am Kantonsspital Luzern

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 25. der Abrechnung über den Neubau der Frauenklinik am Kantonsspital Luzern Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 25 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Neubau der Frauenklinik am Kantonsspital Luzern 18. September 2007

Mehr

Protokoll: Ortsbürgergemeindeversammlung

Protokoll: Ortsbürgergemeindeversammlung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung Datum/Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Dienstag, 02. Dezember 2014, Mehrzweckhalle Mitteldorf 22.05 22.20 Uhr Sabin Nussbaum, Gemeindepräsidentin

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte GEMEINDERAT 13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Interne Verzinsung/Festlegung Zinssatz und Modalität Investitionsplan 2011-2015 - Genehmigung Revisionsberichte Pol.

Mehr

Seftigen. Kreditbeschlüsse. Seite 1. Weisungen. des. Gemeinderates Seftigen. über das. Verfahren bei Kreditbeschlüssen und die Verwendung von Krediten

Seftigen. Kreditbeschlüsse. Seite 1. Weisungen. des. Gemeinderates Seftigen. über das. Verfahren bei Kreditbeschlüssen und die Verwendung von Krediten Seftigen Kreditbeschlüsse Seite 1 Weisungen des Gemeinderates Seftigen über das Verfahren bei Kreditbeschlüssen und die Verwendung von Krediten vom 28. Februar 2005 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf

Mehr

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung»

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom ; auf Antrag dieser Behörde,

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom ; auf Antrag dieser Behörde, FIND/Vorentwurf vom 0.0.010 Gesetz vom 009 zur Anpassung des Gesetzes vom 5. November 1994 über den Finanzhaushalt des Staates an das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Verteiler gemäss letzter Seite. Stadtrat. Brugg, 7. April 2011 We. Rechnungsabschlüsse 2010

Verteiler gemäss letzter Seite. Stadtrat. Brugg, 7. April 2011 We. Rechnungsabschlüsse 2010 Stadtrat Verteiler gemäss letzter Seite Brugg, 7. April 2011 We Rechnungsabschlüsse 2010 1. Einwohnergemeinde Die Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde weist für das Jahr 2010 einen Umsatz von 50.4 Mio.

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Budget-Gemeindeversammlung 7. Dezember 2011

Budget-Gemeindeversammlung 7. Dezember 2011 Budget-Gemeindeversammlung 7. Dezember 2011 Geschäft 1 Bauabrechnung Zürichseeweg Genehmigung 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat an ihrer Sitzung

Mehr

Erweiterung des Gemeindesaales und der Gemeindebibliothek V1.3 Bauabrechnung

Erweiterung des Gemeindesaales und der Gemeindebibliothek V1.3 Bauabrechnung Geschäft Nr. 5 Erweiterung des Gemeindesaales und der Gemeindebibliothek V1.3 Bauabrechnung Bericht des Gemeinderates Die Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2000 hat dem Projekt für die Erweiterung des Gemeindesaales

Mehr

Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle

Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle Gesetz über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle Änderung vom Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 31 Absatz 1 Ziffer 1 und 42 Absatz 1 der Kantonsverfassung;

Mehr

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde

Mehr

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010 Geschäft 2 Bodenstrasse (Gattikonerstrasse bis Sportanlage Brand) Trottoirneubau inkl. Strassensanierung, Kredit 375'000 Franken 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten

Mehr

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1479.3 (Laufnummer Nr. 12217) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1479.3 (Laufnummer Nr. 12217) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES KANTON ZUG VORLAGE NR. 1479.3 (Laufnummer Nr. 12217) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES BETREFFEND ERWÄHNUNG DER KOMMISSIONEN MIT STÄNDIGEM AUFTRAG (KLEINE PARLAMENTSREFORM) BERICHT UND ANTRAG

Mehr

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2 POLITIK EINFACH ERKLÄRT: EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE Kanton Schwyz FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM 17. JUNI 2012 Prämienverbilligung............. 2 Verpflichtungskredit Werkhof.... 4 Heilpädagogisches

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten

Mehr

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Grundsätze Artikel 1 Unter dem Namen "Gönnervereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon, in der Folge "Vereinigung

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES VOM 25.

BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES VOM 25. BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES VOM 25. OKTOBER 2006 BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE OBLIGATORISCHE

Mehr

SwiNOG Federation Statuten. Index

SwiNOG Federation Statuten. Index SwiNOG Federation Statuten Index KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 ART. 1 NAME UND SITZ... 2 ART. 2 ZWECK... 2 ART. 3 FINANZEN... 2 KAPITEL II MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 4 MITGLIEDSCHAFT... 3 ART. 5

Mehr

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp

Mehr

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz

Mehr

9. Sitzung vom 7. Juni 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Nr. Geschäfte Seiten

9. Sitzung vom 7. Juni 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Nr. Geschäfte Seiten GEMEINDERAT 9. Sitzung vom 7. Juni 2011 INHALTSVERZEICHNIS Nr. Geschäfte Seiten Beschlüsse Finanzausgleichsgesetz (FAG)/Entwurf Verordnung/Stellungnahme Beleuchtung Reppischtalstr./Schützenhaus/Sennhütte/Kreditabrechnung

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1 Begrüssung: Präsident Michael Baader begrüsst die rund 110 Anwesenden im Gemeindesaal zur ersten Gemeindeversammlung 2002 und erklärt die Versammlung

Mehr

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4

Mehr

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 206 STATUTEN der Bellevue Group AG Art. Titel/Inhalt Art. Titel/Inhalt II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN 3b ) Der Verwaltungsrat

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 136. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 136. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 136 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über die Korrektion des Rotbachs zwischen dem Rotbachtobel und dem östlichen

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1 Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 44.0 (Vom 8. März 007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 6 des Bundesgesetzes vom 8. März 960 über die Nationalstrassen, nach Einsicht

Mehr

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2 Anwaltsreglement 80. (Vom 4. Januar 00) Das Kantonsgericht Schwyz, gestützt auf 9, 0 Abs. und 9 Abs. des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 9. Mai 00, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Dieses

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014

MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014 Schwellenkorporation Lenk 3775 Lenk BE MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014 Protokoll der Sitzung Nr. 1 Datum Donnerstag, 19. Juni 2014 Uhrzeit Ort Vorsitz Protokoll 20:15 20.45 Uhr Hotel Simmenhof

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer

Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung des Selbstbehalts an die Kosten von Tageselternbetreuungskosten mit einer Obergrenze von 42'000 Franken. Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K 14 Büron Triengen, Abschnitt Dorfausgang

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa STATUTEN 1. Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht in Stäfa ein am 9. November 1862 gegründeter, 1869 aufgelöster und am 10. März 1877 erneut gebildeter, unabhängiger Verein im Sinne von Art. 66

Mehr

Statuten. der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa

Statuten. der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa A. Statuten der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa I. Zweck und verfügbare Mittel 1. Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa besteht mit Sitz in Klosters eine Stiftung im Sinne

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Friedhofverband Dällikon-Dänikon. Verbandsvereinbarung

Friedhofverband Dällikon-Dänikon. Verbandsvereinbarung Friedhofverband Dällikon-Dänikon Verbandsvereinbarung I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck, Name, Zusammenschluss Die Politischen Gemeinden Dällikon und Dänikon bilden für die Besorgung des Friedhof-

Mehr

Statuten VDSS ASMFD ASMLD

Statuten VDSS ASMFD ASMLD Verein diplomierter Spenglermeister der Schweiz Association suisse des maîtres ferblantiers diplômés Associazione svizzera dei maestri lattonieri diplomati Statuten VDSS ASMFD ASMLD Verein diplomierter

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Ein Trucker macht sich selbstständig

Ein Trucker macht sich selbstständig Ein Trucker macht sich selbstständig Renato Keller, Chauffeur bei einer grösseren Transportunternehmung, hat sich entschieden: Er will sein eigener Herr und Meister werden und macht sich selbständig. Seinem

Mehr

III. Förderprogramm Gebäude

III. Förderprogramm Gebäude Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Vorsitz. Protokoll Stimmenzähler Regíno Haberl. Präsenz Stimmberechtigte laut Stimmregister 189. anwesend 34

Vorsitz. Protokoll Stimmenzähler Regíno Haberl. Präsenz Stimmberechtigte laut Stimmregister 189. anwesend 34 Proto ko I I der O rtsbü rgergemei ndeversa m m I u n g Donnerstag, 17. Juni 2010 20.00 20.15 Uhr Vorsitz Max Heller Protokoll Stimmenzähler Regíno Haberl Roger Rehmann Meinrad SchmidTremel Präsenz Stimmberechtigte

Mehr

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de 1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;

Mehr

Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb

Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb 7.60 Vereinbarung über die E-Government- und Informatikstrategie sowie den gemeinsamen Informatikbetrieb vom 9. November 00 / 6. November 00 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und der Stadtrat

Mehr

213.512 Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter sowie freiberufliche Urkundspersonen 1 2

213.512 Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter sowie freiberufliche Urkundspersonen 1 2 .5 Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter sowie freiberufliche Urkundspersonen (Vom 7. Januar 975) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 Abs. des Justizgesetzes vom 8. November

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB)

Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB) 0. Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB) vom 7. Februar 05 [Stand vom. Januar 06] Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Risch, gestützt auf Abs. des Finanzhaushaltsgesetzes

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Gemeinde Othmarsingen. Antennenanschlussreglement

Gemeinde Othmarsingen. Antennenanschlussreglement Gemeinde Othmarsingen Antennenanschlussreglement 1985 A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ORGANISATION Art. 1 Zweck Die Gemeinschaftsantennenanlage (GAA) bezweckt, den Benützern von Othmarsingen die möglichen

Mehr

Indirekte Teilliquidation

Indirekte Teilliquidation Transponierung und Unsere Serie Was ist eigentlich... behandelt aktuelle und viel diskutierte Themen, die beim Nicht-Spezialisten eine gewisse Unsicherheit hinterlassen. Wir wollen das Thema jeweils einfach

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement

Mehr

Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines

Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens. A) Allgemeines Kurzinformation betreffend das Recht zur Verwendung bzw. Führung des burgenländischen Landeswappens A) Allgemeines 1. Wo finden sich Rechtsvorschriften über den Gebrauch des burgenländischen Landeswappens?

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Statuten des Badminton Club Arbon

Statuten des Badminton Club Arbon Statuten des Badminton Club Arbon I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Badminton Club Arbon, auch BCA oder BC Arbon, besteht mit Sitz in Arbon ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.

Mehr

Untersuchung Tägi, Wettingen Schweizer Mitglied von vmsm swiss interview institute

Untersuchung Tägi, Wettingen Schweizer Mitglied von vmsm swiss interview institute Untersuchung Tägi, Wettingen Schweizer Mitglied von vmsm swiss interview institute Gemeinde Wettingen, Wettingen ISOPUBLIC offeriert als traditionsreichstes Schweizer Institut das gesamte Methodenspektrum

Mehr

Einwohnergemeinde Berken

Einwohnergemeinde Berken Seite 357 Vorsitz: Protokoll: Geissbühler Hans, Gemeindepräsident Bürki Eliane, Gemeindeschreiberin Der Präsident begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Versammlung. Dieselbe wurde ordnungsgemäß im Amtsanzeiger

Mehr

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015. Stefan Schneider, Gemeindepräsident Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr Sitzung No 17 vom 19. Oktober 2015 Vorsitz: Protokoll: Ort: Entschuldigt: Stefan Schneider, Gemeindepräsident Beatrice Fink Gemeinderatszimmer

Mehr

Zwischenbericht Projekt VideoCom

Zwischenbericht Projekt VideoCom Zwischenbericht Stand Ende Januar 2013 mit Projektrechnung per Ende 2012 Das Projekt begann in der Deutschschweiz am 4. April 2011 Bei den Gehörlosen sind zur Zeit jetzt über 400 ViTAB-Videotelefone in

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Defizit niedriger als budgetiert dank Sparmassnahmen des Gemeinderats und ausserordentlichen Einnahmen

Defizit niedriger als budgetiert dank Sparmassnahmen des Gemeinderats und ausserordentlichen Einnahmen Seite 1 von 8 Geschäft 3420 Beilage: Jahresrechnung 2002 Bericht an den Einwohnerrat vom 30. April 2003 Jahresrechnung der Einwohnerkasse pro 2002 1. Kommentar Defizit niedriger als budgetiert dank Sparmassnahmen

Mehr

BOTSCHAFT DES KLEINEN KIRCHENRATS AN DEN GROSSEN KIRCHENRAT DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN UND UMGEBUNG

BOTSCHAFT DES KLEINEN KIRCHENRATS AN DEN GROSSEN KIRCHENRAT DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN UND UMGEBUNG BOTSCHAFT DES KLEINEN KIRCHENRATS AN DEN GROSSEN KIRCHENRAT DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN UND UMGEBUNG Ökumenisches Zentrum, Ittigen Dachsanierung und Abbruch der Arena Kreditgesuch

Mehr

Bebauungsplan Belvedere: Visualisierungen, 2. Lesung

Bebauungsplan Belvedere: Visualisierungen, 2. Lesung G r o s s e r G e m e i n d e r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1935.4 Bebauungsplan Belvedere: Visualisierungen, 2. Lesung Bericht und Antrag der Bau- und Planungskommission vom 4. Dezember 2007

Mehr