36. Protokoll der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 10. April 2014 um Uhr im Restaurant Alpenrose
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- Harry Bruhn
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1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 10. April 2014 um Uhr im Restaurant Alpenrose Vorsitzender : Hubert Schibli, Ammann Schreiber : Manfred Burri, Gemeindeverwalter Begrüssung Im Namen des Gemeinderates begrüsst Ammann Hubert Schibli alle Anwesenden recht herzlich zur 9. Gemeindeversammlung der laufenden Legislaturperiode Speziell begrüsst er Pfarrer Moritz Boschung und Arthur Zurkinden, Pressevertreter der Freiburger Nachrichten. Entschuldigungen Es haben sich zur heutigen Gemeindeversammlung entschuldigen lassen: o Silvio Serena, Gemeinderat o Cindy Stritt, Gemeinderätin o Rolf Schaller, Wengliswil 7 o Beat Waeber, Mitglied der Finanzkommission Stimmenzähler Gestützt auf Art. 14 des Gemeindegesetzes vom 25. September 1980 bezeichnet der Vorsitzende folgende Stimmenzähler: Franz Moser, Grabach 1 Hans-Rudolf Fahrni, Galteren 2 32 stimmfähige Bürgerinnen und Bürger werden von den Stimmenzählern ermittelt, was von den Stimmberechtigten einer Beteiligung von 2 % entspricht. Einberufung Die heutige Gemeindeversammlung wurde aufgrund von Art. 12 des Gesetzes über die Gemeinden wie folgt einberufen: Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 13 vom 28. März 2014 Öffentlicher Anschlag Mitteilungsblatt Nr. 171 vom Monat März 2014 Website der Gemeinde
2 457 Traktanden 1. Protokoll vom 4. Dezember Gemeinderechnung Finanzplan Statutenänderung des Gemeindeverbandes Alters- und Pflegeheim St. Martin 5. Wasserversorgung: Ersetzen der Steuerung Kreditbegehren 6. Verschiedenes Gegen die Einberufung und Aufstellung der Traktanden werden keine Einwände erhoben. Ammann Schibli erklärt somit die Versammlung als vorschriftsgemäss einberufen und beschlussfähig /02 Gemeindeversammlung 1. Protokoll Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2013 konnte auf der Website und bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Versammlung stimmt dem Protokoll ohne Bemerkung einstimmig zu /08 Jahresrechnung, Berichte 2. Gemeinderechnung 2013 Die Gemeinderechnung 2013 wurde mit dem Prüfungsbericht der externen Revisionsstelle allen Haushaltungen durch das Mitteilungsblatt Nr. 171 vom März 2014 zugestellt. Ammann Schibli hält in seinen einleitenden Worten fest, dass die Gemeinderechnung 2013 ein weiteres Mal positiv abgeschlossen werden konnte. Die Gemeinde hat sich auch im Jahr 2013 nochmals ohne Verschuldung trotz der getätigten Investitionen über Wasser halten können. Finanzchef GR Marius Boschung bedankt sich vorab beim Ratskollegium für die erneut erwiesene Budgettreue und hält fest, dass ein recht guter Abschluss zu verzeichnen ist. Die laufende Rechnung konnte mit wenigen Ausnahmen im Rahmen des Voranschlages gehalten werden. Der Finanzchef kommentiert danach die laufende Rechnung und die Investitionsrechnung anhand einer PowerPoint- Präsentation und gibt zu einzelnen Positionen die Abweichungen in Prozenten mit den notwendigen Erklärungen und Begründungen ab. Die laufende Rechnung 2013 schliesst bei Einnahmen von CHF und Ausgaben von CHF mit einem Einnahmenüberschuss von CHF ab. Nebst der gesetzlichen Schuldentilgung von CHF konnten freie Abschreibungen von CHF vorgenommen werden. Zudem wurden Zuweisungen in gesetzliche Reserven von CHF getätigt. Die Investitionsrechnung weist einen Ausgabenüberschuss von CHF auf. Die Investitionen konnten restlos von den erwirtschafteten Mitteln abgedeckt werden.
3 458 Die Treuhandgesellschaft CORE Cotting Revisions AG, Düdingen, wurde erstmals mit der Rechnungsrevision unserer Gemeinde betraut. Nach ihrer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung 2013 unserer Gemeinde den gesetzlichen Bestimmungen sowie den vom Staatsrat festgelegten Grundsätzen des Rechnungswesens der öffentlichen Haushalte. In ihrem Bericht wird empfohlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. Aufgrund des positiven Berichts der Revisionsstelle empfiehlt die Finanzkommission der Gemeindeversammlung, die Gemeinderechnung 2013, so wie sie vorliegt und präsentiert wurde, zur Annahme. Die Fiko hat auch mit Befriedigung vom erfreulichen Gesamtergebnis Kenntnis genommen. Sie anerkennt die Budgetdisziplin des Gemeinderates und bedankt sich dafür. Die Versammlung stimmt danach ohne Wortbegehren einstimmig der Gemeinderechnung 2013 zu /07 Finanzplanung 3. Finanzplan Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen ist der Gemeinderat verpflichtet, einen Finanzplan über fünf Jahre zu erstellen und diesen den Bedürfnissen, jedoch mindestens einmal pro Jahr, anzupassen. Zu Beginn des dieses Jahres wurde der letztjährige Finanzplan überarbeitet und für die Jahre 2014 bis 2018 neu erstellt. Der Gemeinderat hat im Vorfeld den Finanzplan mit der Finanzkommission besprochen und diesen nach vorgenommenen Änderungen an seiner Sitzung vom 11. März 2014 beschlossen. Der Finanzplan wurde im Mitteilungsblatt veröffentlicht und wird an der heutigen Versammlung durch Finanzchef GR Boschung zur Kenntnis gegeben. Anhand von Folien zeigt er die Investitionsvorhaben der Jahre auf, was ein Gesamtvolumen von CHF ergibt. Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 5. März 2014 ebenfalls zum Finanzplan Stellung genommen. Aus ihrer Sicht wird der Finanzplan als realistisches Szenario beurteilt. Sollten jedoch alle Investitionen getätigt werden, könnte sich allerdings gegen Ende der Planungsperiode eine weitere Steuererhöhung aufdrängen. Der Gemeinderat wird daher angehalten, mit den knappen Mitteln weiterhin haushälterisch umzugehen und das strikt Notwendige vom Wünschbaren zu trennen /11 Alters- + Pflegeheime 4. Statutenänderung des Gemeindeverbandes Alters- und Pflegeheims St. Martin Im Mitteilungsblatt wurden die Ausgangslage und die wichtigsten Änderungen bekannt gegeben. Als bedeutendste Änderung ist die Aufnahme der Gemeinde Heitenried in den Gemeindeverband Alters- und Pflegeheim St. Martin. Die Delegiertenversammlung vom 17. Februar 2014 hat sowohl der Aufnahme der Gemeinde Heitenried als auch den Statutenänderungen zugestimmt. Ressortchefin GR Haymoz gibt nochmals von der Sachlage und von den Änderungen Kenntnis. Sie hält fest, dass für die Gemeinde Heitenried eine Einkaufssumme von CHF festgelegt wurde. Nach ihren Ausführungen und Erklärungen stimmt die Versammlung ohne Wortbegehren den neuen Statuten einstimmig zu.
4 /03 Fernsteuerung 5. Wasserversorgung Ersetzen der Steuerung - Kreditbegehren Ressortchef Vizeammann Roth verweist auf die Botschaft im Mitteilungsblatt und stellt das Projekt im Detail vor. Mit der Erneuerung wird eine Optimierung der gesamten Steuerung erzielt und eine bessere Überwachung der Wasserversorgung ermöglicht. Die neue Steuerung kann auch mittels Computer und Mobiltelefon bedient werden. Das Kreditbegehren beinhaltet ebenfalls die Installation einer UV-Anlage im Gebäude der Industriellen Betriebe der Stadt Freiburg bei den Hofmattquellen Mueslera. Die Kosten stellen sich wie folgt zusammen: Ersatz Steuerung CHF 95' Sanitäre Arbeiten CHF 12' Elektroarbeiten CHF 8' Baumeisterarbeiten CHF 8' UV Anlage Pumpstation Hofmatt CHF 30' Reserve für Unvorhersehbares CHF 6' Total CHF 160' Folgekosten im 1. Jahr Verzinsung 3 % CHF 4' Amortisation 15 % CHF 24' Total CHF 28' Die Fiko ist von der Notwendigkeit des Projektes überzeugt und empfiehlt dieses zur Annahme. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: a) dem Projekt Wasserversorgung - Ersetzen der Steuerung zuzustimmen; b) den Bruttokredit von CHF 160' zu bewilligen und den Gemeinderat zu ermächtigen, die notwendigen Mittel auf dem Darlehensweg zu beschaffen. Es meldet sich niemand zu Wort. Die Versammlung genehmigt danach einstimmig das Projekt und den beantragten Bruttokredit von CHF
5 /02 Gemeindeversammlung 6. Verschiedenes Ammann Schibli kann mitteilen, dass an der diesjährigen 1. Augustfeier vom 31. Juli Beat Vonlanthen, Staatsratspräsident, die Festrede in Alterswil halten wird. Ausserdem gibt er aus dem Statistischen Jahrbuch 2012 des Kantons Freiburg von den noch vorhandenen Landwirtschaftsbetrieben Kenntnis. Es kann festgehalten werden, dass unsere Gemeinde heute noch mit 56 Betrieben an 7. Stelle innerhalb des Kantons liegt. Des Weiteren weist Ammann Schibli auf den Stand der Gesamtrevision unserer Ortsplanung hin und gibt dabei von folgenden Eckdaten Kenntnis: Jahr 2006 Start der Gesamtrevision 15. Februar 2010 Abgabe der Gesamtrevision an Kanton zur Vorprüfung 31. Oktober 2011 Eingang des positiven Vorprüfungsberichts 15. Januar 2013 Abgabe des Schlussdossiers an Kanton 26. Februar 2013 Letzte Korrekturen des Gemeinderates mit Genehmigung 5. März 2013 Abgabe von acht Dossiers an Kanton 11. Dezember 2013 Besprechung mit Bau- und Raumplanungsamt 28. März 2014 Günstiges Gesamtgutachten mit Bedingungen zur Schlussprüfung Aufgrund des revidierten Bundesgesetzes über die Raumplanung und der geänderten Raumplanungsverordnung hat nun der Bundesrat ein Moratorium für neue Bauzonen mit Wirkung ab 1. Mai 2014 beschlossen. Diese Bestimmung wird bis zur Genehmigung des neuen kantonalen Richtplanes durch den Bundesrat anwendbar sein, welche voraussichtlich bis ins Jahr 2019 dauern wird. In unserer Gemeinde ist dabei Bergsicht II sowie die geplante Einzonierung von Gewerbeland in Beniwil betroffen. In diesem Zusammenhang macht Ammann Schibli darauf aufmerksam, dass das Schweizer Volk an der Abstimmung vom 3. März 2013 der Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung mit 62.9 % zugestimmt hat. In unserer Gemeinde waren 63.4 % Ja-Stimmen zu verzeichnen. Philipp Fasel, Hauptstrasse 104, bemängelt betreffend Zurückschneiden von Hecken die zumteil nicht eingehaltenen und ungenügenden Abstände zum Strassenrand. Er wünscht eine Gleichbehandlung aller betroffenen Grundeigentümer. Ressortchef GR Aerschmann antwortet dahingehend, dass er für die notwendigen Abklärungen und Massnahmen hierzu besorgt sein wird. Schluss der Versammlung: Uhr Der Schreiber: Der Ammann:
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