Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept

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1 Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept

2 Herausgeber: Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt

3 Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept Beschlussfassung vom 18. Juni 2008

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5 Anlage 1 Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) Gliederung 1. Grundlagen 2 2. Rechtliche Einordnung 2 3. Ziele und Grundsätze des Bonner Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes Ziele des Bonner Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung Übersicht: Entwicklungsziele nach Betriebs- und Standorttypen 9 4. Zentrale Versorgungsbereiche in der Bundesstadt Bonn Zentrenstruktur der Bundesstadt Bonn Zentrenhierarchie in der Bundesstadt Bonn Einzelabgrenzungen 15 Stadtbezirk Bonn 15 Stadtbezirk Bad Godesberg 33 Stadtbezirk Beuel 42 Stadtbezirk Hardtberg Vorhandene Standorte für großflächige zentren- bzw. 57 nahversorgungsrelevante Vorhaben außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen 6. Einzelstandorte - Entwicklungskriterien Eignungsflächen für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel Bonner Sortimentsliste Überarbeitung des Flächennutzungsplanes und weitere 62 Bauleitplanung Anhang 1

6 1. Grundlagen Das Thema Einzelhandels- bzw. Zentrenkonzept ist für die Bundesstadt Bonn nicht neu. Bereits 1977 hat sie sich, vermutlich als eine der ersten bundesdeutschen Kommunen, ein räumlich-funktionales Zentrenkonzept gegeben, das 1999 fortgeschrieben wurde. Hierin wurde insbesondere der hierarchische Aufbau der Zentrenstruktur mit dem Hauptzentrum Bonn, dem Stadtbezirkszentrum 1. Ordnung Bad Godesberg und den Stadtbezirkszentren 2. Ordnung Beuel und Duisdorf festgeschrieben, die ergänzenden Ortszentren hatten danach eine reine Nahversorgungsfunktion zu erfüllen. Aufgrund aktueller Strukturveränderungen im Einzelhandel, zunehmender Ansiedlungswünsche großflächiger Anbieter sowie neuer rechtlicher Grundlagen (Rechtsprechung und Gesetzgebung) wurde ein Gutachten zur Fortschreibung des vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Bundesstadt Bonn bei Dr. Donato Acocella, Stadt- und Regionalentwicklung, in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde im Herbst 2006 vorgelegt. Auf der Grundlage dieses Gutachtens und nach intensiver Diskussion mit der (Fach-) Öffentlichkeit sowie eingehender Beratung in den politischen Gremien der Stadt Bonn wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet, das in den nächsten Jahren die Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesstadt Bonn hinsichtlich der Entwicklung der Bonner Zentren sowie der Einzelhandelsstandorte und damit die Gesamtentwicklung Bonns als Oberzentrum der Region sicherstellen soll. 2. Rechtliche Einordnung Die Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben kann sich je nach Ausgangslage nach verschiedenen gesetzlichen Regelungen bestimmen. Im Zusammenhang bebaute Ortsteile - 34 Baugesetzbuch Im nicht beplanten Innenbereich greift wie bei anderen Vorhaben auch 34 Baugesetzbuch (BauGB). Im 34 Absätze 1, 2 und 3 BauGB werden die Bedingungen für die Zulässigkeit von Nutzungen "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile", für die kein Bebauungsplan nach 30 Abs. 1 BauGB vorliegt, aufgeführt. Die Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben in 34er-Gebieten richtet sich auf dieser Grundlage danach, ob sich das Einzelhandelsvorhaben "nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist" und bezieht bei der Beurteilung der negativen Wirkungen die Zentren ein, deren Schädigung vermieden werden soll ( 34 Abs. 3 BauGB) 2

7 Der 34 Abs. 3 BauGB umfasst alle Vorhaben, also auch nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe. Seine Anwendung legt es dringend nahe, die zentralen Versorgungsbereiche planerisch zu definieren: "Geschützte zentrale Versorgungsbereiche ergeben sich nach dem Willen des Bundesgesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 15/2250, Seite 54) insbesondere aus planerischen Festlegungen, namentlich aus Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen oder aus Festlegungen in den Raumordnungsplänen; sie können sich aber auch aus sonstigen planungsrechtlich nicht verbindlichen raumordnerischen und städtebaulichen Konzeptionen ergeben, nicht zuletzt auch aus nachvollziehbar eindeutigen tatsächlichen Verhältnissen. Der Begriff der "zentralen Versorgungsbereiche" ist dabei nicht eng im Sinne eines Hauptzentrums zu verstehen, vielmehr soll er nach der Rechtsprechung auch Nebenzentren, die nicht den Charakter von Kerngebieten im Sinne von 7 BauNVO haben, erfassen. (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom , Az. 10 K 6950/04). Auch Nahversorgungszentren können zentrale Versorgungsbereiche in diesem Sinne sein (OVG NRW, Urteil vom , Az. 10 A 243/06). Eine weitere Steuerungsmöglichkeit für den unbeplanten Innenbereich hat der Gesetzgeber mit der Einführung des 9 Abs. 2a BauGB eröffnet. Demnach kann für Gebiete nach 34 BauGB zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Gemeinden, in einem Bebauungsplan festgesetzt werden, dass nur bestimmte Arten der nach 34 Abs. 1 und 2 zulässigen baulichen Nutzungen zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können ( ). Dabei ist insbesondere ein hierauf bezogenes städtebauliches Entwicklungskonzept ( ) zu berücksichtigen, das Aussagen über die zu erhaltenden oder zu entwickelnden zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinde oder eines Gemeindeteils enthält. Hier kann also mit einem einfachen Bebauungsplan wirkungsvoll gesteuert werden. Gebiete im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes richtet sich die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben nach den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes, hierbei gilt der Zulässigkeitskatalog der jeweils anzuwendenden Baunutzungsverordnung. Großflächige Einzelhandelsbetriebe - 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich auf die Ziele von Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, können grundsätzlich nur entweder in Kerngebieten oder in für sie festgesetzten Sondergebieten angesiedelt werden ( 11 Abs. 3 BauNVO) (Ausnahme gibt es bei älteren Bebauungsplänen, in deren Geltungsbereich solche Betriebe auch in Gewerbegebieten zulässig sein können). 24a Landesentwicklungsprogramm Bei Anwendung des 11 Abs. 3 BauNVO gilt inzwischen der 24a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) NRW, der im Sommer 2007 aufgenommen wurde. Demnach dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben i. S. des 11 Abs. 3 BauNVO nur in sog. zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden die von den Gemeinden als Haupt-, Neben- oder Nahversorgungszentren räumlich und funktional festgelegt werden. Die dort zulässigen Nutzungen richten sich in Art und Umfang nach der Funktion des zentralen Versorgungsbereichs, in dem der Standort liegt. Die zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimente werden ebenfalls von der Gemeinde festgelegt. 3

8 Die zentralen Versorgungsbereiche werden außerdem durch recht hohe Anforderungen an das Angebot von öffentlichen und privaten Einrichtungen und Dienstleistungen sowie Anforderungen an Lage und Erreichbarkeit (ÖPNV) beschrieben. Die zulässige Maximalgröße eines Vorhabens bestimmt sich nach 24a LEPro nach seiner erwarteten Umsatzleistung in Verbindung mit der vorhabenrelevanten Kaufkraft im gesamten Gemeindegebiet (in Hauptzentren) bzw. in den funktional zugeordneten Stadtteilen (in Nebenzentren). Großflächige Vorhaben mit nicht-zentren- bzw. nicht-nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sind nach 24a LEPro auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen möglich, sofern u.a. die zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Randsortimente auf 10 % der Verkaufsfläche, maximal jedoch 2500 qm, beschränkt sind und die Umsatzerwartungen nicht die entsprechende Kaufkraft der Einwohner im Gemeindegebiet übersteigen (Abs. 3). Bereits heute vorhandene Standorte für Vorhaben i.s. des 11 Abs. 3 BauNVO, die außerhalb zentraler Versorgungsbereiche liegen, können unter Beschränkung auf den vorhandenen Bestand als Sondergebiete ausgewiesen werden (Abs. 5). Zusammenfassend ist festzustellen, dass spätestens mit den Neuregelungen des 24a LEPro NRW für die Gemeinden die Notwendigkeit eigener städtebaulicher Entwicklungskonzepte zum zentren- bzw. nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel gegeben ist, um das vorhandene planungsrechtliche Instrumentarium zu Steuerung effektiv nutzen zu können. 4

9 3. Ziele und Grundsätze des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 3.1 Ziele des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Für die künftige Entwicklung ist es erforderlich, Ziele für die funktionale Entwicklung der Kommunen insgesamt und der zentralen Bereiche zugrunde zu legen. Dabei haben die Erfahrungen zahlreicher Einzelhandels- und Zentrenkonzepte verschiedener Städte und Gemeinden gezeigt, dass die Oberziele für die verschiedenen Kommunen weitgehend identisch sind. Der hier dargestellte Zielkatalog der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in Bonn bezieht sich räumlich zum einen auf die Gesamtstadt mit ihrer zentralörtlichen Funktion und zum anderen auf die Innenstadt, die Stadtbezirkszentren und die sonstigen zentralen Bereiche. Diese Oberziele werden dem planungsrechtlichen Konzept zugrunde gelegt. Erhaltung und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion Ein bedeutendes Ziel für ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist die Erhaltung und Stärkung der durch die Landesplanung zugewiesenen zentralörtlichen Funktion. Das Oberzentrum Bonn besitzt in vielen Sortimentsbereichen Ausstrahlungskraft in das Umland, angesichts der Lage im Verflechtungsraum allerdings mit eingeschränktem Einzugsbereich. Um der oberzentralen Funktion weiterhin gerecht zu werden, sollen die Erhaltung und die Stärkung der Versorgungsfunktion im Vordergrund stehen. Erhaltung und Stärkung der Einzelhandelszentralität der Innenstadt, der Stadtbezirkszentren und der sonstigen zentralen Bereiche Die europäische Stadttradition weist der Innenstadt bzw. den Stadtbezirkszentren und sonstigen zentralen Bereichen eine herausgehobene Funktion zu. Die Konzentration städtebaulicher und infrastruktureller Investitionen auf die zentralen Bereiche zeigt den Stellenwert, den die Bundesstadt Bonn dem Ziel der Entwicklung der Zentren in den letzten Jahren beigemessen hat. Die Innenstadt ist ein gut ausgestattetes Zentrum mit hoher Ausstrahlungskraft. Diese gilt es zu erhalten. In den Stadtbezirkszentren und sonstigen zentralen Bereichen geht es insbesondere um die Stärkung der Eigenzentralität. Allerdings bestehen in den einzelnen Zentren unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten auf die im Maßnahmenkonzept eingegangen wird. Erhaltung und Stärkung der Einzelhandels-/ Funktionsvielfalt der Innenstadt, der Stadtbezirkszentren und sonstigen zentralen Bereiche Neben der Zentralität - also der vorrangig quantitativen Komponente - soll auch die Vielfalt an Funktionen in der Innenstadt, den Stadtbezirkszentren und sonstigen zentralen Bereichen erhalten und gestärkt werden: Eine Mischung von Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, Kultur und Wohnen wird angestrebt. 5

10 Erhaltung und Stärkung der Identität der Innenstadt, der Stadtbezirkszentren und sonstigen zentralen Bereiche Die Identität eines Zentrums wird durch verschiedene Faktoren (historische Strukturen, Einzelhandels- und Dienstleistungsmix etc.) geprägt, die es zu erhalten und zu stärken gilt. Vor allem im Hinblick auf den zunehmenden interkommunalen Wettbewerb ist die Entwicklung bzw. Stärkung eines klaren Profils von wesentlicher Bedeutung. Die einzelnen Zentren sollen demnach jeweils ihr eigenes, spezifisches Profil erhalten bzw. ausbauen und entwickeln. In der Bonner Innenstadt wird insbesondere durch die Kompaktheit, die attraktiven Platzfolgen, die historischen Gebäude sowie die funktionale Dichte und Vielfalt eine besondere Identität gebildet. "Stadt der kurzen Wege" Ein kompaktes Zentrum mit kurzen Wegen ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung und das Entstehen lebendiger urbaner Räume. Eine Stadt der kurzen Wege ist aber auch für immobile Bevölkerungsgruppen von wesentlicher Bedeutung, z.b. in Bezug auf die Nahversorgung. Zudem dient die Verkürzung der Wege umweltund verkehrspolitischen Belangen. Bonns Innenstadt stellt ein kompaktes Zentrum mit kurzen Wegen dar, das es zu erhalten gilt. Auch für die anderen Bonner Zentren wird eine kompakte Struktur erhalten bzw. angestrebt. Erhalt und Stärkung der Nahversorgungsstruktur Der Verkürzung der Wege dient auch die flächendeckende Versorgung der Einwohner mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs - insbesondere im Bereich Nahrungs-/ Genussmittel. Hierbei soll eine fußläufige Nahversorgung ermöglicht werden. Eine höhere Kaufkraftbindung an die zentralen Bereiche soll vorrangig aus dem Einzugsbereich erreicht werden und nicht durch eine Verlagerung von Kaufkraftströmen von bislang anderen Versorgungsstandorten. Schaffung von Investitionssicherheit Jede potenzielle Investition ist in erheblichem Ausmaß von der Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen abhängig, die z.t. von der Stadt geschaffen werden können. Damit kann (und soll) jedoch keine Renditesicherheit erreicht werden: Im wettbewerblichen Wirtschaftssystem bleibt jede Investition mit unternehmerischen Risiken verbunden. Wenn also mit einem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Schutz der Innenstadt bzw. der Stadtbezirkszentren und der sonstigen zentralen Bereiche assoziiert wird, so nur in dem Sinne, dass diese vor "unfairem Wettbewerb" (bspw. hinsichtlich der Bodenpreise, des potenziellen Stellplatzangebotes etc.) geschützt werden sollen. Ansonsten hat das Planungsrecht wettbewerbsneutral zu sein. 6

11 Schaffung einer Entscheidungssicherheit für städtebaulich erwünschte Investitionen Eng mit dem vorstehenden Ziel verbunden ist die Entscheidungssicherheit für städtebaulich erwünschte Investitionen (z.b. Gebäudesanierung). Zur Förderung solcher Investitionen ist ebenfalls ein verlässlicher Rahmen erforderlich. Sicherung von Gewerbegebieten für Handwerk und produzierendes Gewerbe Ein weiteres Ziel ist es, die mit Hilfe des Baurechts geschaffenen Gewerbegebiete der eigentlichen Zielgruppe, nämlich Handwerk und produzierendem Gewerbe, zur Verfügung zu stellen. Diese können häufig nicht mit den preislichen Angeboten des Einzelhandels für Grund und Boden mithalten. 3.2 Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung Untersuchungen haben gezeigt, dass sich das bestehende Zentrenkonzept der Bundesstadt Bonn bewährt hat, so dass grundsätzlich an einer auf die Zentren ausgerichteten räumlichen Einzelhandelsentwicklung festgehalten werden soll. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten weist Bonn nach wie vor ein vielfältiges und hierarchisch gegliedertes Zentrensystem und eine gute Nahversorgungsstruktur auf, wenngleich einige C-und D-Zentren in ihrer Entwicklung gefährdet sind. Vor diesem Hintergrund und angesichts der begrenzten quantitativen Entwicklungsspielräume besteht die zukünftige Strategie darin bestehen, die vorhandene Zentrenstruktur zu erhalten und zu stabilisieren. Zu einer langfristigen Sicherung der Zentrenentwicklung soll die künftige räumliche Einzelhandelsentwicklung den hier erläuterten grundsätzlichen Strategien folgen. Im Konfliktfall ist zu prüfen, inwieweit die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden können. Konzentration des zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Einzelhandels in den zentralen Bereichen (Innenstadt, Stadtbezirkszentren und in sonstigen zentralen Bereiche) Zentren- bzw. nahversorgungsrelevante Sortimente sollen als Hauptsortimente von Einzelhandelsbetrieben vorrangig in den abgegrenzten Zentren zulässig sein. Dieser Grundsatz gilt nicht für zentrenrelevante Vorhaben, bei denen nicht mit einer spürbaren Beeinträchtigung der benachbarten zentralen Bereiche gerechnet werden muss. Ebenso gilt der Grundsatz nicht für nahversorgungsrelevante Vorhaben, die die Kriterien für Einzelstandorte erfüllen, die in Punkt 6 erläutert sind. Großflächiger zentren- bzw. nahversorgungsrelevanter Einzelhandel nur noch in der Innenstadt von Bonn und in den Stadtbezirkszentren In der Innenstadt soll uneingeschränkt zentren- bzw. nahversorgungsrelevanter Einzelhandel möglich sein. In den drei Stadtbezirkszentren soll ebenfalls großflächiger Einzel- 7

12 handel mit zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimenten grundsätzlich möglich sein, d.h. Betriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm Verkaufsfläche, allerdings dem Maßstab eines B-Zentrums (Kaufkraft, Einzugsbereich; siehe funktionale Zuordnung der Stadtteile) angepasst. (Entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom ist ein Einzelhandelsbetrieb als großflächig einzuordnen, wenn er eine Verkaufsfläche von 800 qm überschreitet (vgl. BVerwG, 4 C 10.04, 4 C 14.04, 4 C 3.05, 4 C 8.05 vom ). Zentren- bzw. nahversorgungsrelevanter Einzelhandel unterhalb der Großflächigkeit auch in den sonstigen zentralen Bereichen In den sonstigen zentralen Bereichen (C- und D-Zentren) sollen nur nicht großflächige zentrenrelevante Angebote, d.h. mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 qm, angesiedelt werden. Eine Ausnahme kann bei entsprechender Lage für den Lebensmitteleinzelhandel gemacht werden, um den heutigen Größenordnungen der jeweiligen Betriebseinheiten Rechnung zu tragen. Dabei ist jedoch auf die richtige Dimensionierung vor dem Hintergrund der im Nahbereich lebenden Einwohner zu achten. In C- Zentren solle daher grundsätzlich die Möglichkeit der Ansiedlung von großflächigen Lebensmittelbetrieben bis zu einer Obergrenze von 1500 qm Verkaufsfläche bestehen, in D-Zentren nur ausnahmsweise (sofern das Vorhaben eine sinnvolle Ergänzung benachbarter Zentren darstellt). Nicht zentren- bzw. nicht-nahversorgungsrelevanter Einzelhandel in der Innenstadt und in der Gesamtstadt Bonn Um einerseits die Ziele der Bonner Einzelhandelsentwicklung zu stützen und um andererseits die einzelhandelsbedingten Bodenpreissteigerungen in Gewerbegebieten zu begrenzen und somit vorhandene Gewerbeflächen tatsächlich für handwerkliche o- der produzierende Betriebe zu erhalten, sind Betriebe mit nicht-zentren- bzw. nichtnahversorgungsrelevanten Sortimenten, ab einer Verkaufsfläche von 800 qm neben der grundsätzlichen Zulässigkeit in den A- und B-Zentren - nur noch in Gewerbegebieten anzusiedeln, in denen bereits nennenswerter Einzelhandel vorhanden ist. (vgl. Punkt 7) Randsortimente Da sich in vielen Branchen mit nicht zentren- bzw. nicht-nahversorgungsrelevanten Sortimenten die Angebotsform der Randsortimente fest etabliert hat, wäre ein Ausschluss solcher Randsortimente unrealistisch, auch wenn sie den städtebaulichen Zielen des Konzeptes widersprechen. Diese zentrenrelevanten Randsortimente sollen jedoch nur in begrenztem Umfang und vor allem nur mit direktem Bezug zum Hauptsortiment zulässig sein und auf 10% der gesamten Verkaufsfläche begrenzt werden. Darüber hinaus wird außerdem eine absolute Obergrenze von 800 qm (analog der Grenze zur Großflächigkeit) festgelegt. Nahversorgungsrelevante Sortimente sollen als Randsortimente grundsätzlich nicht zulässig sein. 8

13 3.3 Übersicht: Entwicklungsziele nach Betriebs- und Standorttypen Zur Erleichterung der Übersicht sind im Folgenden die verschiedenen Aussagen über die Ziele und Grundsätze sowie die Funktionen der verschiedenen Gebietstypen in eine grobe tabellarische Übersicht gebracht. Die jeweiligen planungsrechtlichen Zulässigkeiten, die durch bereits vorhandene Bebauungspläne bzw. entsprechende Beurteilungen nach 34 BauGB gegeben sind, bleiben hiervon unberührt. Es handelt sich stattdessen um Zielaussagen für die künftige Entwicklungsrichtung der jeweiligen Standorte. Im Konfliktfall sind die entsprechenden planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Abb. 1 Entwicklungsziele nach Betriebs- und Standorttyp 4. Zentrale Versorgungsbereiche in der Bundesstadt Bonn 4.1 Zentrenstruktur der Bundesstadt Bonn Die Ermittlung der Zentrenstruktur der Bundesstadt Bonn erfolgt anhand eines multidimensionalen Kriterienkatalogs und entspricht damit den Anforderungen des 24a LEPro NRW. Die Darstellung eines zentralen Bereiches erfordert nicht nur einen bestimmten Einzelhandelsbesatz, sondern darüber hinaus ein deutlich breiteres Angebot mit Qualitäten im Sinne multifunktionaler, sich ergänzender Strukturen: Vielfalt und Dichte des Einzelhandelsbesatzes Vielfalt und Dichte des öffentlichen und privaten Dienstleistungsbesatzes Gewährleistung der Nahversorgungsfunktion 9

14 Mindestangebot: Lebensmittelgeschäft mit ergänzenden Dienstleistungen (modifiziert bei Zentrentyp D, siehe dort) Städtebauliche Qualitäten bzw. Brüche (Architektur, öffentliche Räume, Straßenraumgestaltung, Baustruktur) Infrastrukturelle Barrieren (Straßen, Bahnlinien etc.) Bauliche Barrieren (z.b. Bürokomplexe, Halle etc.). In Abgrenzung hierzu ergibt sich, dass - historische Bereiche ohne Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz, - Einzelhandelsagglomerationen, die keine oder nur sehr geringe städtebauliche Qualitäten aufweisen sowie - einzelne Lebensmittelbetriebe keine zentralen Bereiche im Sinne dieses Konzeptes darstellen. 4.2 Zentrenhierarchie in der Bundesstadt Bonn Entsprechend der angeführten Kriterien lassen sich verschiedene Zentrentypen definieren und zuordnen, die folgendermaßen zu charakterisieren sind: Zentrentyp A Innenstadt Bonn Hauptgeschäftsbereich mit gesamtstädtischer und überregionaler Bedeutung, alle Bedarfsbereiche. Hauptzentrum i.s. des 24a LEPro. Zentrentyp B - Stadtbezirkszentren Einzelhandelsangebote in allen Bedarfsbereichen, auch in Wettbewerbssituation, breites einzelhandelsnahes Dienstleistungsangebot (Apotheken, Reisebüros etc.) in Wettbewerbssituation. Bindeglied zwischen dem A-Zentrum Innenstadt und den C-Zentren mit einem Kunden-Einzugsbereich über den Stadtbezirk hinaus. Nebenzentren i.s. des 24a LEPro. Die im Sinne des 24a LEPro erforderliche funktionale Zuordnung der Stadtteile zu diesen Nebenzentren (zur Abschätzung des Verhältnisses von Kaufkraft und Umsatz von geplanten Vorhaben, 24a, Abs. 2 LEPro) ist in der folgenden Abbildung dargestellt. Dabei entspricht die Zuordnung den Grenzen der Stadtbezirke mit Ausnahme der Bonner Ortsteile Lessenich, Röttgen und Ückesdorf, die aufgrund der tatsächlichen Verflechtungen funktional dem Zentrum Duisdorf zugerechnet werden. Bad Godesberg Beuel Duisdorf. 10

15 Abb. 2 Zuordnung der Ortsteile nach 24a Abs. 2 LEPro 11

16 Zentrentyp C Ortsteilzentren Vollständiges Angebot im kurzfristigen Bedarfsbereich, nicht immer in Wettbewerbssituation, darüber hinausgehende Angebote weitgehend ohne Konkurrenzsituation, zentrenprägende Dienstleistungen. Im Vordergrund steht die Versorgungsfunktion für die umliegende Bevölkerung mit kurzfristigen Gütern. Ziel: Erhalt und Ausbau des Angebotes im kurzfristigen Bereich, um Kundenbindung und darauf aufbauende Angebote aus anderen Bedarfsbereichen zu ermöglichen: Stadtbezirk Bonn Stadtbezirk Bad Godesberg Stadtbezirk Beuel Stadtbezirk Hardtberg Nordstadt Südstadt Weberstraße West Endenich Poppelsdorf Kessenich Neu-Tannenbusch Auerberger Mitte Plittersdorf Mehlem Oberkassel Brüser Berg Zentrentyp D Reine Nahversorgungszentren mit nur geringem Angebot an Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen. Die Mindestanforderung für zentrale Bereiche (mindestens ein Lebensmittelgeschäft) kann hier durch Angebote im Lebensmittelhandwerk (Bäckerei und Metzgerei) sowie einen Obst-/Gemüseladen mit Frischware sowie ergänzende Dienstleistungen ersetzt werden. Ziel: Erhalt, und wenn möglich Stärkung bzw. Erweiterung da hier die Möglichkeit der Nahversorgung auch weniger mobiler Bevölkerungsteile gewährleistet ist: Stadtbezirk Bonn Stadtbezirk Bad Godesberg Arndtstraße Bonner Talweg / Rittershausstraße Auerberg Am Nordfriedhof Weststadt Dottendorf Venusberg Ippendorf Röttgen Alt-Tannenbusch Dransdorf Amerikanische Siedlung Friesdorf Rüngsdorf Pennenfeld Lannesdorf Heiderhof 12

17 Stadtbezirk Beuel Stadtbezirk Hardtberg Vilich Vilich-Müldorf Küdinghoven / Ramersdorf Holzlar Hoholz Lengsdorf Medinghoven Entfallene Zentren Entfallene Zentren sind ehemalige Ortsteilzentren mit nur geringem Angebot den Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen, die den Mindestanforderungen eines D- Zentrums nicht mehr genügen. Hier sind alle Chancen zu einer Reaktivierung zu nutzen. Hier handelt es sich um: Grau-Rheindorf, Buschdorf, Lessenich, Muffendorf, Geislar, Schwarz- Rheindorf, Pützchen und Niederholtorf. Legende zu den Karten: 13

18 Abb. 3 Zentrale Bereiche der Bundesstadt Bonn - Übersicht 14

19 4.3 Einzelabgrenzungen Stadtbezirk Bonn Im Stadtbezirk Bonn befinden sich das A-Zentrum, die Bonner Innenstadt, 5 C-Zentren, die alle als stabil bezeichnet werden können, durchaus zum Teil jedoch zur Sicherung bzw. Stärkung der Strukturen Erweiterungsflächen benötigen, sowie 9 D-Zentren, von denen 8 als gefährdet eingestuft werden. 5 ehemalige Zentren weisen nicht mehr die notwendigen Mindestvoraussetzungen für die Einstufung als Zentrum auf. Davon werden 2 zur Zeit durch ergänzende Standortentwicklungen reaktiviert. Es handelt sich hier um die Weststadt und Dransdorf. In den Bereichen Buschdorf, Römerstraße und Weberstraße-Ost ist die Nahversorgung sicher zu stellen; eine Reaktivierung zu einem Zentrum erscheint zur Zeit nicht möglich. 15

20 Abb. 4 Zentrale Bereiche im Stadtbezirk Bonn (ohne Maßstab) 16

21 A-Zentrum Bonn Innenstadt Die Innenstadt des Oberzentrums Bonn liegt in zentraler Lage der Kernstadt, unmittelbar in der Nähe des Rheins. Es bestehen gute direkte Verkehrsanbindungen sowohl an das örtliche wie überörtliche Verkehrsnetz. Rund um und in der Innenstadt gibt es Haltestellen des ÖPNV sowie zahlreiche Parkgaragen für den Individualverkehr. Zudem besteht mit dem Hauptbahnhof am Rande der Innenstadt eine direkte Anbindung an dasregionale und überregionale ÖPNV-Netz. Durch den die Innenstadt umgebenden Ring wird die Innenstadt im Wesentlichen begrenzt. Dies hat dazu geführt, dass die Objekte innerhalb des Rings durch diese Begrenzung mit sehr hohen Miet- und Kaufpreisen belegt sind. Vergleichsweise viele großflächige Immobilien wurden insofern in der Vergangenheit nach Aufgabe der Nutzung in kleinere lukrativere Einheiten aufgeteilt. Aufgrund der Barrierewirkung der 4-spurigen Oxfordstraße im Norden und des Belderbergs im Osten, der Universität im Süden und des Bahnhofs im Westen hat sich die City bisher nicht ausgeweitet.. Diese räumliche Begrenzung der City hat unter anderem zu einem Verlust ihrer regionalen Zentralität geführt. Insofern sollen neben der städtebaulichen Verbesserung im Bahnhofsbereich mit Schaffung zusätzlicher hochwertiger Handelsflächen die Ib Standortbereiche der cityabgekehrten Seiten des Rings städtebaulich besser integriert werden und ein gezielter Ausbau am Bertha-von-Suttner-Platz in nördlicher Richtung stattfinden. Im Bereich Quantiusstraße südlich der DB-Flächen als südliches Eingangstor der Innenstadt (siehe markierte Fläche) sollen kleinflächige, zentrentypische Nutzungen angesiedelt werden. Großflächige Einzelhandelsnutzungen sollen hier nicht realisiert werden. Auch wenn die oberzentrale Bedeutung Bonns im Bereich des Einzelhandels im Laufe der letzten Jahre sowohl aus Gründen der veränderten Betriebsstrukturen als auch aus Gründen der verstärkten Eigenversorgung der Mittelzentren und nicht zuletzt aus Bundes- und Landesentscheidungen, z.b. der Verlagerung des Haupt-Schienen- Fernverkehrs nach Siegburg, nachgelassen hat, so ist die Bonner City nicht nur für die Bonner Bevölkerung sondern auch noch für den Kreis Ahrweiler und die meisten linksrheinischen sowie die südlichen rechtsrheinischen Städte und Gemeinden des Rhein- Sieg-Kreises wichtiger bzw. wichtigster Standort für die Versorgung mit mittel- und langfristigen Bedarfsgütern. Ziel ist es, die Angebotsvielfalt sowohl in der Vielfalt der Warensortimente als auch der Preissegmente in der Bonner Innenstadt erheblich zu erhöhen. 17

22 Abb. 5 A-Zentrum Bonn-Zentrum 18

23 C-Zentrum Nordstadt Das C-Zentrum Nordstadt liegt im Norden des Stadtbezirkes in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt von Bonn. Das Zentrum konzentriert sich an der Kölnstraße zwischen Adolfstraße und Wilhelmsplatz mit Schwerpunkt im Bereich Heerstraße/ Breitestraße/ Am Johanneskreuz. Die Straßenbahn der Linie 61 führt direkt durch das Zentrum. Ein Großteil der Nutzer erreicht das Zentrum jedoch fußläufig aus den dicht besiedelten Gebieten der westlich angrenzenden Nordstadt und der östlich angrenzenden Rheindorfer Vorstadt. Obwohl in der Nordstadt dispers verteilt eine Menge kleinerer Einzelhandelsgeschäfte existiert und auch ein großer Supermarkt und ein kleinerer Türkischer Lebensmittelmarkt mitten in der Gründerzeitbebauung integriert sind, sollte der Schwerpunkt der Nahversorgung in der Kölnstraße gesichert und gestärkt werden. Abb. 6 C-Zentrum Nordstadt 19

24 C-Zentrum Südstadt Weberstraße West und D-Zentren Arndtstraße / Rittershausstraße Das Zentrum der Südstadt, die mit ihren Gründerzeithäusern südlich an die Innenstadt angrenzt, konzentriert sich im Kern auf den Bonner Talweg zwischen Königstraße und Weberstraße mit dem größeren Nahversorger in der Weberstraße (westlich der Bahnlinie). Die Straßenbahnlinien 61 und 62 sorgen für eine hervorragende ÖPNV-Anbindung, obwohl die Erreichbarkeit eher auf eine Fußläufigkeit ausgerichtet ist. Das Zentrum ist stabil und bedarf z.zt. keiner städtebaulichen Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung. In unmittelbarer Nähe befinden sich die zwei kleinen gefährdeten D-Zentren der Südstadt am Bonner Talweg/Rittershausstraße sowie östlich der Bahnlinie Arndtstraße/Niebuhrstraße. Der Ortsteil ist mit Nahversorgungssortimenten ausreichend versorgt. Erweiterungen oder ergänzende Standorte sind weder notwendig noch sinnvoll. Die beiden D-Zentren befinden sich wie das Zentrum Weberstraße West südlich der Innenstadt. Der zentrale Bereich Arndtstraße befindet sich im Kreuzungsbereich Arndt-/ Niebuhr-/ Kaiserstraße unmittelbar neben der Bahntrasse. Die Anbindung an das ÖPNV-Netz und damit an die Innenstadt ist durch die Stadtbahnlinie 66 im Osten bzw. Buslinie in der Kaiserstraße gegeben. Der kleine zentrale Bereich Bonner Talweg/ Rittershausstraße liegt zwischen der Reuterstraße und der Lessingstraße unmittelbar an der Straßenbahnhaltestelle der Linien 61/62, mit der auch die Innenstadt sowie die beiden C-Zentren Südstadt und Kessenich erreichbar sind. Beide Zentren sind aufgrund der geringen Betriebsanzahl und Verkaufsflächen gefährdet. Die Möglichkeit einer Sicherung oder Stärkung über den Ausschluss von Einzelstandorten im Einzugsbereich der Südstadt hinaus wird nicht gesehen. Abb. 7 C- und D-Zentren Südstadt 20

25 C-Zentrum Endenich Das C-Zentrum Endenich liegt im Südwesten des Stadtbezirks Bonn in Alt-Endenich und erstreckt sich von der Alfred-Bucherer-Straße in die Endenicher Straße bis zur E- rich-hoffmann-str:/hainstraße. Bestimmte Sortimente sind hier in einem Bereich über den Hermann-Wandersleb-Ring (B56) hinweg nach Neu-Endenich planungsrechtlich ausgeschlossen worden. Die Erweiterung eines vorhandenen Lebensmittelbetriebes ist bis zu der Obergrenze von 800 m² Verkaufsfläche (vgl. DS EB3) ausnahmsweise möglich. Eine städtebauliche Verbesserung für die Verbindung des alten Zentrums mit dem Erweiterungsbereich mit überwiegender Fachmarktnutzung ist noch herzustellen. Abb. 8 C-Zentrum Endenich 21

26 C-Zentrum Poppelsdorf Das C-Zentrum Poppelsdorf liegt südwestlich der Bonner Innenstadt und erstreckt sich entlang der Clemens-August-Straße vom Botanischen Garten bis etwas über den Clemens-August-Platz hinaus und in die Sternenburgstraße bis zum Jagdweg. Poppelsdorf ist mit Buslinien an die Innenstadt angebunden, die jedoch durchaus noch fußläufig erreichbar ist. Das Zentrum ist in seiner Vielseitigkeit von Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie stabil. Abb. 9 C-Zentrum Poppelsdorf 22

27 C-Zentrum Kessenich Der zentrale Bereich Kessenichs liegt im Süden des Bonner Stadtbezirks, an der stark befahrenen Hausdorffstraße. Der Kern liegt an der Straßenbahnhaltestelle der Linien 61/62 in der Pützstraße zwischen Hausdorff- und Burbacherstraße und läuft in beiden Straßen langsam nach Süden aus. Kessenich ist eines der größten C-Zentren und bedarf dringend Erweiterungsflächen. Diese sollen in dem Bereich der Hausdorffstraße und Burbacher Straße zwischen Pützstraße und Bergstraße entwickelt werden. Hier befinden sich einige größere Grundstücke, die für notwendige Erweiterung insbesondere der Lebensmittelversorgung geeignet sind. Zur Sicherung und Stärkung dieses Zentrums sollen keine anderen Standorte ausgewiesen werden. Abb. 10 C-Zentrum Kessenich 23

28 C-Zentrum Neu-Tannenbusch Das C-Zentrum Neu-Tannenbusch liegt im Nord-Westen des Stadtbezirkes Bonn, direkt an der Grenze zum Stadtgebiet von Bornheim im Bereich Oppelner Straße/ Agnetendorfer Straße und ist mit MIV und ÖPNV gut zu erreichen. Direkt im Zentrum befindet sich ein Haltepunkt der Stadtbahn. Das Zentrum befindet sich in einer 70er-Jahre- Wohnsiedlung mit mehrgeschossigem Wohnungsbau und hoher Einwohnerdichte. Es handelt sich hier nicht um ein historisch gewachsenes Zentrum, sondern eher um ein integriertes Einkaufszentrum eines Betreibers. Die Funktionsfähigkeit wurde durch die Ansiedlung eines Aldi-Discountmarktes erweitert. Weitere Entwicklungsflächen sind innerhalb des Zentrums ausreichend vorhanden. Abb. 11 C-Zentrum Neu-Tannenbusch 24

29 C-Zentrum Auerberger Mitte, D-Zentrum Auerberg Am Nordfriedhof Das neue C-Zentrum in der Auerberger Mitte an der Pariser Straße befindet sich in der Umsetzung. Es liegt zentral im Ortsteil unmittelbar an der Stadtbahnlinie 61 und soll die Hauptversorgung des Ortsteils sowie die Versorgung des Ortsteils Grau-Rheindorf ü- bernehmen. Hier sollen neben zwei Lebensmittelbetrieben auch kleinere Fachmärkte und kleinteiliger Einzelhandel angesiedelt werden. In einem Abstand von 400 Metern befindet sich das alte kleine D-Zentrum am Nordfriedhof. Die Funktionsvielfalt hat hier im Laufe der Jahre erheblich abgenommen. Das D-Zentrum ist mit Bussen erreichbar und verfügt über ein ausreichendes Parkplatzangebot. Trotz der noch vorhandenen Nutzungsvielfalt ist sein Überleben von dem bestehenden Lebensmittelmarkt abhängig. Eine städtebauliche Verbindung der beiden Zentren Auerberge Mitte und Am Nordfriedhof kann aufgrund der Wohnblockbebauung nicht hergestellt werden. Abb. 12 C-Zentrum Auerberger Mitte, D-Zentrum Auerberg Am Nordfriedhof 25

30 D-Zentrum Weststadt Das ehemalige Zentrum der Weststadt mit seiner Lage im Kreuzungsbereich Wittelsbacher Ring und Endenicher Straße in Richtung Osten soll durch einen neu geschaffenen Nahversorgungsbereich in der Endenicher Straße Ecke Karlstraße reaktiviert werden. An dem neuen Standort sind ein Lebensmittel- und Drogeriemarkt entstanden, ergänzt um einen Elektronikgroßhandel. Auf Grund seiner Lage an der stark befahrenen Ausfahrtstraße ist das Projekt etwas größer dimensioniert, als für die Versorgung der ca Einwohner erforderlich wäre. Weitere Ansiedlungen oder Erweiterungen sollen ausgeschlossen werden Abb. 13 D-Zentrum Weststadt 26

31 D-Zentrum Dottendorf Das D-Zentrum Dottendorf liegt südlich des C-Zentrums Kessenich und erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Dottendorfer Straße/ Hausdorffstraße. Der Quirinusplatz stellt den Mittelpunkt des Zentrums dar. Hier befindet sich zudem die Wendeschleife der Straßenbahnlinien 61 und 62 mit Haltepunkt. Zur Sicherung dieses Zentrums, welches als gefährdet angesehen wird, ist der Erhalt der derzeitigen Nahversorgungsfunktion notwendig. Ein weiterer Einzelstandort ist im weiten Umfeld zu vermeiden, da die Nähe zum attraktiveren C-Zentrum in Kessenich einerseits, der Lebensmitteleinzelstandort an der Karl-Barth-Straße sowie die Discounterstandorte im Gewerbegebiet im südlich angrenzenden Friesdorf das Zentrum bereits gefährdet haben und eine weitere Beeinträchtigung unbedingt zu vermeiden ist. Abb. 14 D-Zentrum Dottendorf 27

32 D-Zentrum Venusberg Das D-Zentrum liegt zentral im Ortsteil Venusberg und konzentriert sich auf den Kreuzungsbereich Haager Weg/ Sertürnerstraße. Der Einzelhandelsbesatz ist ausreichend für die im Einzugsbereich lebende Bevölkerung sowie die Beschäftigten der Universitätskliniken. Der Lebensmittelbetrieb ist durch seine Erweiterung zunächst gesichert. Eine weitere Stärkung durch kleinflächigen Einzelhandel wäre wünschenswert. Abb. 15 D-Zentrum Venusberg 28

33 D-Zentrum Ippendorf Der zentrale Bereich Ippendorf liegt im Süd-Westen des Stadtbezirkes Bonn und erstreckt sich im Wesentlichen rund um den Bernhard-Berzheim-Platz mit Ausdehnung in die stark befahrene Röttgener Straße bis Höhe Am Kurfürstenkreuz. Das Zentrum des lang gestreckten Ortsteils kann mit Bussen erreicht werden, die auch die Erreichbarkeit der Innenstadt und des B-Zentrums in Hardtberg sicherstellen. Ippendorf ist das einzige nicht gefährdete D-Zentrum im Stadtbezirk Bonn. Abb. 16 D-Zentrum Ippendorf 29

34 D-Zentrum Röttgen Der gefährdete zentrale Bereich in Röttgen ist das südlichste Zentrum im Stadtbezirk Bonn; er befindet sich an der Reichstraße auf Höhe des zentralen Platzbereichs Am Schloßplatz. Das Zentrum ist durch eine Bushaltestelle an den ÖPNV angeschlossen. Von hier aus kann sowohl die Innenstadt als auch das B-Zentrum Hardtberg erreicht werden. Weitere Einzelstandorte wie der Aldi-Discountmarkt am nördlichen Ortseingang, die das Zentrum weiter gefährden könnten, sind zu vermeiden, da der Ortsteil Röttgen als einzelner, von Landschaft umgebener Ortsteil nur knapp die für die Betreibung eines Lebensmittelmarktes erforderliche Einwohnerzahl aufweist und ohnehin eine starke PKW-Orientierung beim Einkaufen in Richtung Meckenheim und Alfter zu beobachten ist. Abb. 17 D-Zentrum Röttgen 30

35 D-Zentrum Alt-Tannenbusch Der zentrale Bereich Alt-Tannbusch befindet sich im Ortsteil Tannenbusch am Paulusplatz. Dieses Zentrum ist wegen der geringen Erweiterungsmöglichkeiten des Lebensmittelhandels sowie der Nähe des großen C-Zentrums Neu-Tannenbusch als auch der Einzelstandorte an der Hohestraße und des Aldi-Discounters an der Brühler Straße erheblich gefährdet. Eine Ausweitung des Standortes an der Hohestraße oder Neuansiedlung im südlichen Bereich Krähenhorst / Brühler Straße / Bornheimerstraße / Justus von Liebig-Straße sind zur Sicherung des Zentrums zu vermeiden. Das Zentrum dient allein der Nahversorgung und ist fußläufig gut erreichbar. Eine Anbindung an die nächst größeren Zentren besteht durch Buslinien. Abb. 18 D-Zentrum Alt-Tannenbusch 31

36 D-Zentrum Dransdorf Das ehemalige Nahversorgungszentrum Dransdorf mit seiner Lage im Kreuzungsbereich Siemensstraße/Grootestraße soll durch einen neu zu schaffenden Nahversorgungsbereich an der Stadtbahnhaltestelle reaktiviert werden. Der projektierte Standort liegt unmittelbar an der Stadtbahnhaltestelle. Die Größenordnung ist auf den Einzugsbereich von Dransdorf und Messdorf zu beschränken. Abb. 19 D-Zentrum Dransdorf 32

37 Stadtbezirk Bad Godesberg Im Stadtbezirk Bad Godesberg befinden sich das größte B-Zentrum der Stadt Bonn, die Bad Godesberger Innenstadt, 2 C-Zentren, die beide als stabil bezeichnet werden können, durchaus zum Teil jedoch zur Sicherung bzw. Stärkung der Strukturen Erweiterungsflächen benötigen, sowie 4 D-Zentren, die alle als gefährdet eingestuft werden. Das ehemalige Zentrum, an der Kennedyallee, das seinerzeit die Amerikanische Siedlung und Botschaftsangehörige versorgt hatte, wird nicht vollständig reaktiviert. Hier wird lediglich eine kleine Nahversorgung sichergestellt. Darüber hinaus gibt es in Bad Godesberg noch einen nicht integrierten Standortbereich im Bereich der Drachenburgstraße. Näheres hierzu vgl. Kapitel 5. Abb. 20 Zentrale Bereiche im Stadtbezirk Bad Godesberg (ohne Maßstab) 33

38 B-Zentrum Bad-Godesberg Das Stadtbezirkszentrum von Bad Godesberg liegt unmittelbar unterhalb der Godesburg in relativ zentraler Lage im Stadtbezirk und wird im Wesentlichen durch die Straßen Am Kurpark und Löbestraße im Süden, die Burgstraße im Norden, die Schwertberger Straße im Westen und die Bahntrasse im Osten begrenzt. Die zum Teil stark befahrenen Straßen stellen eine deutliche Barriere zwischen dem Zentrum und den angrenzenden Bereichen dar. Im Bereich des Aennchen-Platzes und an der Plittersdorfer Straße sind jedoch ein bemerkenswert urbanes Leben, und einige Spezialgeschäfte anzutreffen, so dass hier die Abgrenzung auf die andere Straßenseite ausgeweitet wurde. Bad Godesberg verfügt über ausreichende Flächen auch für großflächigen Einzelhandel innerhalb des Zentrums sowohl in der Fronhof-Galeria, der Passage in der Schultheissgasse / Vilichgasse, dem Altstadtcenter und neben dem Kinopolis, so dass eine weitere Ausweitungsnotwendigkeit nicht besteht. Das Zentrum ist mit einem DB-Bahnhof an das überörtliche ÖPNV-Netz angeschlossen. Die Linien 63 und 16 verbinden Bad Godesberg mit der Bonner City. Die Ortsteile sind mit Bussen an das Zentrum angeschlossen. Abb. 21 B-Zentrum Bad-Godesberg 34

39 C-Zentrum Plittersdorf mit D-Zentrum Amerikanische Siedlung Das Zentrum Plittersdorf erstreckt sich in Nord-Süd Richtung entlang der Mittelstraße zwischen Wurzer- und Plittersdorfer Straße sowie die Plittersdorfer Straße in Richtung Rhein bis zur Steinstraße. Das Zentrum wird als gefährdet eingestuft. Insofern ist zur Sicherung und Stärkung des Zentrums neben privaten Initiativen der Eigentümer und Handeltreibenden als städtebauliche Maßnahmen die Verhinderung weiterer Ansiedlungen von Einzelhandel im Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord zur Sicherung und Stärkung des Plittersdorfer Zentrums erforderlich. Das nördlich angrenzende D-Zentrum der Amerikanischen Siedlung, welches im Rahmen der Neuplanungen an der Kennedyallee zunächst abgerissen wurde, wird mit der Neubaumaßnahme jedoch in kleinerem Umfang wiederhergestellt. Abb. 22 C-Zentrum Plittersdorf mit D-Zentrum Amerikanische Siedlung 35

40 C-Zentrum Mehlem Mehlem ist der südlichste Ortsteil von Bonn und liegt an der Grenze zu Remagen. Der zentrale Bereich erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung entlang der Mainzer Straße in der Nähe des Rheins zwischen Drehholzstraße und Bodenstaffstraße und umfasst in Ost- West-Richtung die Meckenheimer Straße bis zur Schnellstraße. Die Mainzer Straße weist trotz Umgehungsstraße ein hohes Verkehrsaufkommen auf. Mit Bussen ist das Stadtbezirkszentrum gut erreichbar. Das Zentrum wird trotz einiger Leerstände als stabil eingestuft. Problematisch ist die geringe Verkaufsfläche des Lebensmittelhandels. Insofern ist eine Erweiterungsfläche innerhalb des Zentrums zu suchen. Der Dorfplatz kommt hierfür nicht in Frage. Unter Umständen wäre eine Ausdehnung in Richtung Norden bis zum ehemaligen Postgebäude denkbar. Abb. 23 C-Zentrum Mehlem 36

41 D-Zentrum Friesdorf Das Zentrum in Friesdorf erstreckt sich entlang der Annaberger Straße mit dem Kern am Klufterplatz ca. 380 m in Richtung Osten auch über die Bernkasteler Straße hinaus. Das Zentrum ist an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen. Mit Buslinien ist das Stadtbezirkszentrum gut erreichbar. Die Stadtbahnlinien 63 und 16, mit der auch die City schnell zu erreichen ist, sind nicht allzu weit entfernt. Trotz Einstufung als stabiles Zentrum sollte eine Erweiterungsfläche für die Vergrößerung des Lebensmittelbetriebes am Klufterplatz entwickelt werden. Abb. 24 D-Zentrum Friesdorf 37

42 D-Zentrum Rüngsdorf Das kleine Nahversorgungszentrum, das als gefährdet eingestuft wird, liegt in seinem Kern am Römerplatz mit Ausdehnung in die Rheinstraße. Die Anbindung mit Bussen an die Bad Godesberger Innenstadt ist gesichert. Als Magnet fungiert ein kleiner Lebensmittelsupermarkt. Die Nähe der nicht integrierten Einzelstandorte des Aldi-Discounters am Kapellenweg und dem Einzelhandelsangebot in der Drachenburgstraße lassen bedrohen das Zentrum. Städtebauliche Möglichkeiten zur Sicherung und Stärkung des Rüngsdorfer Zentrums sind insofern nicht möglich. Abb. 25 D-Zentrum Rüngsdorf 38

43 D-Zentrum Pennenfeld Das kleine Nahversorgungszentrum in Pennenfeld, das ebenfalls als gefährdet eingestuft wird, konzentriert sich an der Max-Planck-Straße im Kreuzungsbereich der Albertus-Magnus-Straße. Städtebauliche Möglichkeiten zur Sicherung und Stärkung des Pennenfelder Nahversorgungszentrums werden auf Grund der Nähe zur Drachenburgstraße und des Einzelstandortes am Kapellenweg nicht gesehen. Abb. 26 D-Zentrum Pennenfeld 39

44 D-Zentrum Lannesdorf Das im attraktiven Dorfkern von Lannesdorf am Brunnenplatz gelegene gefährdete Nahversorgungszentrum besticht durch seine funktionale Vielfalt und soll trotz seiner Nähe zum nicht integrierten Einzelhandelsstandort an der Drachenburgstraße aktiv gestützt werden. In diesem Zusammenhang ist neben Privataktivitäten der Eigentümer und Handeltreibenden die städtebauliche Erweiterung nach Norden durch die Einbeziehung des Grundstücks der ehemaligen Maschinenfabrik Lubig als Möglichkeit der Verkaufsflächenerweiterung des Lebensmittelmagneten zu sehen. Abb. 27 D-Zentrum Lannesdorf 40

45 D-Zentrum Heiderhof Das kleine gefährdete Nahversorgungszentrum im Heiderhof am Akazienweg wird nach einem Brand neu gestaltet. Die damit entstehenden neuen städtebaulichen Qualitäten sollen zur Sicherung und Stärkung des Zentrums beitragen. Das Stadtbezirkszentrum ist von hier aus mit Bussen erreichbar. Abb. 28 D-Zentrum Heiderhof 41

46 Stadtbezirk Beuel Im Stadtbezirk Beuel befinden sich ein am Rhein liegendes B-Zentrum, das aufgrund seiner Nähe zur Bonner Innenstadt zur Attraktivitätssteigerung einer Ausweitung des Einzelhandelsbesatzes bedarf, in Oberkassel ein stabiles C Zentrum und 3 gefährdete D-Zentren. Hierbei handelt es sich um Küdinghoven / Ramersdorf, Holzlar und Hoholz. Während in Hoholz ein Lebensmittelmarkt als Magnet vorhanden ist, aber sonst ein nennenswerter weiterer Geschäftsbesatz fehlt, ist es in den beiden anderen D-Zentren genau umgekehrt, hier ist eine durchaus attraktive Nutzungsmischung von Geschäften, Bank- und Poststellen und sonstigen Dienstleistungen vorhanden, der Lebensmittelsupermarkt als Magnet fehlt jedoch. Während es in Holzlar gelungen ist, zumindest in fußläufiger Entfernung einen Supermarkt anzusiedeln, ist dies in Küdinghoven / Ramersdorf noch nicht der Fall. Der Einzelstandort des Lebensmittelbetriebes in Limperich kann auf Grund der zu großen Entfernung die Ergänzungsfunktion zum Zentrum wie in Holzlar nicht übernehmen, das gleiche gilt für einen Standort an der Oberkasseler Straße. Im Stadtbezirk Beuel hat die sehr frühe Ansiedlung eines großen Verbrauchermarktes auf der Grünen Wiese dazu geführt, dass hier eine hohe Zahl entfallener Zentren vorliegt, da die dort ansässigen kleinen Lebensmittelmärkte der Konkurrenz nicht stand halten konnten. Von den 7 ehemaligen Zentren sollen aber nur 2 oder 3 reaktiviert werden. Hierbei handelt es sich um Vilich mit dem neu zu entwickelnden Standort an der Gartenstraße als D-Zentrum, der auch um nicht zentren- bzw. nichtnahversorgungsrelevanten Einzelhandel ergänzt werden könnte. An diesem Standort soll die fehlende Nahversorgung in Neu-Vilich, Geislar und Alt-Vilich ausgeglichen werden. Der Standort eignet sich deshalb besonders gut, da er unmittelbar an der Stadtbahn der Linie 66 und damit genau in der Mitte zwischen Alt- und Neu-Vilich liegt. Das ehemalige Zentrum in Vilich-Müldorf soll im Bereich des Wohn- und Technologie- Parks I unmittelbar angrenzend einen Erweiterungsbereich erhalten, der insbesondere der Ausweitung der Nahversorgung dienen soll. Reaktivierungsmöglichkeiten der ehemaligen Zentren an der Siegburger Straße auf Höhe von Degussa, am Büschel in Schwarz-Rheindorf, an der Siegburger Straße Höhe Maria Montessori-Allee sowie die beiden kleineren Nahversorgungsbereiche in Pützchen, am Markt und an der Pützchen Chaussee werden nicht gesehen, bzw. als nicht sinnvoll erachtet. 42

47 Abb. 29 Zentrale Bereiche im Stadtbezirk Beuel (ohne Maßstab) 43

48 B-Zentrum Beuel Das Stadtbezirkszentrum erstreckt sich vom Brückenkopf in L-Form zum einen die Hermannstr. bis zur St. Josefkirche zum anderen über den Konrad-Adenauer-Platz in die Friedrich-Breuer-Straße mit Fortführung in die Obere Wilhelm-Straße, mit Kern in der Friedrich-Breuer-Straße zwischen Kreuzstraße und Limpericher Straße. Ausweitungsmöglichkeiten bestehen auf dem städtischen Grundstück am Beueler Rathaus sowie auf dem ehemaligen Güterbahnhofgelände jenseits des Bahnhofes an der Königswinterer Straße. Zur Belebung der Oberen Wilhelmstraße durch eine Zentrumserweiterung jenseits der Bahn müssen jedoch die Unterführung erheblich attraktiviert werden und weitere städtebauliche Maßnahmen erfolgen. In diesem Zusammenhang wird auf das CIMA-Gutachten (Dezember 2005) verwiesen. Abb. 30 B-Zentrum Beuel 44

49 C-Zentrum Oberkassel Das Zentrum von Oberkassel erstreckt sich von der Kalkuhlstraße bis zur Langemarkstraße entlang der Königswinterer Straße mit Kern zwischen Jakob- und Kinkelstraße. Das Oberkasseler Zentrum zeichnet sich durch eine für ein C-Zentrum hohe Nutzungsvielfalt und einen breiten Sortimentsmix aus. Eine Bedrohung besteht jedoch durch das in Königswinter Am Mühlenbruch entstandene unmittelbar benachbarte Agglomerationsgebiet von Einzelhandel auch im Lebensmittelbereich. Zur Sicherung und Stärkung des Zentrums ist es notwendig, keine Erweiterungen am Mühlenbruch in Königswinter bzw. weitere Einzelstandorte im Einzugsbereich, der sich auch nach Niederholtorf und Ramersdorf erstreckt, zuzulassen. Abb. 31 C-Zentrum Oberkassel 45

50 D-Zentrum Vilich Das D-Zentrum Vilich soll neu geschaffen werden, da im Einzugsgebiet des Beueler Nordens aufgrund des Verbrauchermarktes in Pützchen und der teilweise sehr guten Erreichbarkeit des Beueler Stadtbezirkszentrums zum einen und des Sankt Augustiner Zentrums zum anderen sich die kleinen Nahversorgungszentren nicht halten konnten. Selbst die Lebensmittelgrundversorgung konnte z.b. in Geislar nicht sichergestellt werden. Aus diesem Grund soll der Standort an der Gartenstraße, unmittelbar an der Stadtbahnhaltestelle der Linie 66 in Vilich, eine zentrale Versorgungsmöglichkeit sowohl für Vilich, Neu-Vilich sowie Geislar sicherstellen. Der Standort soll nur den Einzugsbereich mit Gütern des täglichen Bedarfs versorgen, ergänzt um kleinere Ladenlokale für den Mittelfristbedarf. An dieses Zentrum angrenzend wird noch eine Fläche für nicht zentren- bzw. nicht-nahversorgungsrelevanten Einzelhandel vorgesehen, bevorzugt für einen Gartenmarkt, da hierfür in Beuel kein hinreichendes Angebot vorhanden ist. Abb. 32 D-Zentrum Vilich 46

51 D-Zentrum Vilich-Müldorf Das entfallene Nahversorgungszentrum in Vilich-Müldorf soll durch einen im Rahmen des Wohn- und Technologie-Parks geplanten Standort für Nahversorgung ergänzt und damit reaktiviert werden. Der Einzugsbereich beschränkt sich auf Vilich-Müldorf. Ein weiterer Standort im Ortsteil würde das Zentrum in Vilich gefährden und sollte nicht entwickelt werden. Abb. 33 D-Zentrum Vilich-Müldorf 47

52 D- Zentrum Küdinghoven / Ramersdorf Das kleine Nahversorgungszentrum in Küdinghoven / Ramersdorf konzentriert sich auf den Bereich zwischen Kirchstraße und Gerichtsweg auf der Königswinterer Straße. Zur Stabilisierung durch die Ergänzung eines Lebensmittelmagneten wird im Bereich Schießberg-/Rastenweg eine geeignete Fläche gesucht. Der Standort Ramersdorfer Knoten ist zur Versorgung der Einwohner wegen der Trennwirkung der Autobahn nicht geeignet. Derzeit finden Verhandlungen über die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters nördlich der Bundesautobahn und südlich der Königswinterer Straße statt. Dieser Standort wäre für ein ergänzendes Nahversorgungsangebot für die umliegende Bevölkerung sehr gut geeignet und soll daher und aufgrund der `Unterversorgung` in diesem Bereich weiter verfolgt werden. Daher ist der Standort U-Bahnhof Ramersdorf für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes nur dann weiter zu untersuchen, wenn die Entwicklung des Standortes nördlich der Autobahn nicht zum Erfolg führt Abb. 34 D-Zentrum Küdinghoven / Ramersdorf 48

53 D-Zentrum Holzlar Das D-Zentrum Holzlar konzentriert sich auf der Paul-Langen-Straße um den Primelweg herum. Hier fehlt ebenso der Lebensmittelmagnet innerhalb des Zentrum. Es ist jedoch gelungen, am Siebenwegekreuzplatz, in dessen nördlichen Bereich die höchste Wohndichte vorliegt, einen Supermarkt anzusiedeln. Abb. 35 D-Zentrum Holzlar 49

54 D-Zentrum Hoholz Das Nahversorgungszentrum in Hoholz in der Gielgenstraße unweit der Kreuzung Hoholzstraße ist das kleinste in Bonn. Hier sind erhebliche Anstrengungen notwendig die Nahversorgung zu sichern, da dieses gefährdete Zentrum die Bergdörfer Roleber, Gielgen, Hoholz, Ungarten und Holtorf versorgt. Es steht in Konkurrenz mit den PKWorientierten Standorten des TOOM-Marktes in Pützchen, der Agglomeration in Sankt Augustin an der Alten Heerstraße und der gut erreichbaren Nahversorgung von Königswinter-Stieldorf. Abb. 36 D-Zentrum Hoholz 50

55 Stadtbezirk Hardtberg Im kleinsten Stadtbezirk der Stadt Hardtberg - befindet sich ein gut entwickeltes B-Zentrum, das jedoch aufgrund der Handelskonkurrenz im Gewerbegebiet in Alfter- Oedekoven dauerhaft gestärkt werden muss. Ergänzend gibt es ein C-Zentrum auf dem Brüser Berg und 2 D-Zentren, in Lengsdorf, und Medinghoven. Alle 3 Ortsteil- bzw. Nahversorgungszentren sind gefährdet. Dies liegt in Medinghoven an der Nähe zum Alfterer Gewerbegebiet, im Brüser Berg und Lengsdorf ebenso, hier kommt jedoch der neu errichtete Nahversorgungsstandort an der Baskets-Halle, der Kaufkraftabflüsse nach Alfter verhindern soll, hinzu. Der Einzelhandelsstandort Baskets-Halle entsteht im Zusammenhang mit der Errichtung der Baskets-Sportanlagen. Eine Erweiterung des Standortes wird nicht verfolgt, mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist die Entwicklung festgeschrieben. Vor diesem Hintergrund wird eine Reaktivierung des ehemaligen Zentrums Finkenhof nicht als möglich angesehen. 51

56 Abb. 37 Zentrale Bereiche im Stadtbezirk Hardtberg (ohne Maßstab) 52

57 B-Zentrum Duisdorf Das B-Zentrum des Stadtbezirks Hardtberg befindet sich in der Rochusstraße in Duisdorf zwischen Schickshof und Villemombler Straße und ist als Fußgängerzone ausgebaut. Eine Erweiterung ist im Bereich der Bahnhofstraße / Brünkerhof vorgenommen worden und für den Bereich Im Burgacker geplant. Hierbei ist jedoch der Erhalt der Parkflächen zu beachten, da das Zentrum in Duisdorf besonders darauf angewiesen ist, auch mit dem PKW gut erreichbar zu sein. Es kann sonst der Konkurrenz der PKWorientierten Agglomeration im Gewerbegebiet Alfter einerseits und der Innenstadt andererseits nicht standhalten. Das Stadtbezirkszentrum übernimmt auch Nahversorgungsfunktion für die Ortsteile Lessenich, Alt-Duisdorf, und Teile von Neu-Duisdorf sowie Medinghoven. Abb. 38 B-Zentrum Duisdorf 53

58 C- Zentrum Brüser Berg Das Zentrum im Ortsteil Brüser Berg auf der Edison- / Borsig- und von Guericke Allee ist trotz seiner städtebaulichen Gestaltung als Fußgängerzone neben dem nachlassenden Geschäftsbesatz und der wegbrechenden Nahversorgung durch Lebensmittelmärkte insbesondere durch den neuen Nahversorgungsstandort an der Julius-Leber-Straße / Ecke Am Kirchbüchel (Baskets-Halle) sowie der Agglomeration in Alfter-Oedekoven gefährdet. Abb. 39 C-Zentrum Brüser Berg 54

59 D- Zentrum Lengsdorf Auch das Zentrum von Lengsdorf, einst ein lebendiges C-Zentrum entlang der Lengsdorfer Hauptstraße, hat u.a. durch die Entwicklung in Alfter-Oedekoven einen erheblichen Trading down Effekt erfahren müssen und ist zu einem reinen Nahversorgungszentrum für Lengsdorf abgestuft. Lediglich die Verlängerung zum Mühlenbachzentrum konnte wenigstens diese Funktion erhalten. Abb. 40 D-Zentrum Lengsdorf 55

60 D-Zentrum Medinghoven Das kleine Nahversorgungszentrum in Medinghoven ist eine Ladenzeile am Hang zwischen Europa-Ring und Konrad-Adenauer-Damm. Es weist die notwendigen Nahversorgungseinrichtungen auf, die jedoch aufgrund seiner Lage in unmittelbarer Nähe zum Alfterer Gewerbegebiet sowie der geringen Einwohnerzahl von Medinghoven nicht ausbaufähig sind. Abb. 41 D-Zentrum Medinghoven 56

61 5. Vorhandene Standorte für großflächige zentren- bzw. nahversorgungsrelevante Vorhaben außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen Standort Drachenburgstraße / Bad Godesberg Der Standort Drachenburgstraße zeichnet sich durch das Vorhandensein verschiedener großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimenten ohne ergänzende Dienstleistungsnutzungen in nicht integrierter Lage und ohne Merkmale einer städtebaulichen Einbindung aus. Die Voraussetzungen zur Einstufung als Zentrum liegen demnach nicht vor. Um die naheliegenden Zentren Lannesdorf und Mehlem nicht zu gefährden, wird auf die Neuansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentren bzw. nachversorgungsrelevanten Sortimenten am Standort Drachenburgstraße verzichtet. In Ausnahmefällen können für bestehende Betriebe geringfügige Erweiterungen, mit denen kein Qualitäts- oder Maßstabssprung einher geht, zugelassen werden. Hierzu ist entsprechendes Planungsrecht zu schaffen (Festsetzung als Sondergebiet). Standort TOOM / Beuel-Pützchen Der Standort des Toom-Marktes in Beuel-Pützchen kann ebenfalls nicht als städtebaulich integriert angesehen werden, auch hier liegt eine monofunktionale Nutzung ohne ergänzende Dienstleistungen vor. Der heute dort vorhandene Lebensmittelmarkt hat aufgrund seiner Größe deutlich negative Auswirkungen auf eine ganze Reihe von Märkten und Zentren in Beuel gehabt und ist somit aus heutiger Sicht als Fehlentwicklung einzustufen. Eine weitere Ausdehnung wäre aufgrund der Bestimmungen des 34 Abs. 3 BauGB unzulässig. 6. Einzelstandorte Entwicklungskriterien In Ausnahmefällen können Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten auch an solitären Standorten außerhalb der räumlich definierten Zentren ermöglicht werden, wenn sie - der Nahversorgung der im unmittelbaren Umfeld vorhandenen Wohnbevölkerung dienen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn sich die Betriebsgröße an der im Umkreis von 500 m vorhandenen entsprechenden Kaufkraft orientiert; - der Standort hinsichtlich des Einzugsbereichs eine Entwicklung in einem Bereich darstellt, für den die Nahversorgung derzeit nicht gesichert ist; d.h. auch, dass durch das Vorhaben kein benachbarter zentraler Bereich spürbar beeinträchtigt werden darf; - der Standort fußläufig gut erreichbar ist und keine verkehrlichen oder baulichen Barrieren die Erreichbarkeit spürbar einschränken; - der Standort städtebaulich integriert ist, d.h. dass er in die städtebauliche Struktur des Umfeldes eingebunden ist (möglichst Vermeidung von Maßstabssprüngen gegenüber dem Umfeld, je nach Umgebung Mehrgeschossigkeit, Gestaltung der Stellplatzanlagen und Anlieferzonen ) und - das Vorhaben die unmittelbare Umgebung (Wohn-, Erschließungsstraßen) durch den mit ihm verbundenen (Liefer- und Kunden-) Verkehr nicht deutlich belastet. 57

62 7. Eignungsflächen für nicht-zentren- bzw. nicht-nahversorgungsrelevanten Einzelhandel Einer der wesentlichen Grundsätze des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist es, Betriebe mit nicht-zentren- bzw. nicht-nahversorgungsrelevanten Sortimenten ab einer Verkaufsfläche von 800 qm neben der grundsätzlichen Zulässigkeit in den A- und B-Zentren - nur noch in Gewerbegebieten anzusiedeln, in denen bereits nennenswerter Einzelhandel vorhanden ist (vgl. 3.2). Das Vorhandensein einzelner Betriebe des Kfz-Handels in einem Gewerbegebiet führt dabei nicht notwendigerweise zu dieser vorprägenden Wirkung für weitere Einzelhandelsbetriebe, da diese Betriebe in der Regel aufgrund der Verbindung mit einem entsprechenden Werkstattbetrieb und der damit verbundenen Verweisung auf gewerbliche Bauflächen in den entsprechenden Gewerbegebieten angesiedelt wurden. Ebenso ist das Vorhandensein von einzelnen Lebensmittel-Discountern zu behandeln, die demnach ebenfalls nicht die Zulässigkeit von nicht zentren-relevanten Einzelhandelsvorhaben begründen sollen. In Gewerbegebieten, in denen bisher kein Einzelhandel vorhanden ist, soll auch zukünftig kein großflächiger Einzelhandel angesiedelt werden. Nicht-großflächiger nichtzentren- bzw. nicht-nahversorgungsrelevanter Einzelhandel soll in Abhängigkeit von der planungsrechtlichen Zulässigkeit sowohl innerhalb als auch außerhalb der gekennzeichneten Eignungsflächen zulässig sein. Die Darstellung der aufgrund dieser Kriterien für großflächige, nicht-zentren- bzw. nichtnahversorgungsrelevante Einzelhandelsvorhaben geeigneten Flächen in Ergänzung zu den A- und B-Zentren findet sich in der nachstehenden Abbildung. Hinweis: Randsortimente (zentrenrelevant) sind bei nicht-zentrenrelevantem Einzelhandel auf den dargestellten Eignungsflächen auf 10 % der gesamten Verkaufsfläche bei einer absoluten Obergrenzen von 800 qm zu begrenzen (vgl. S. 8). 58

63 Abb. 42 Eignungsflächen für nicht-zentren- bzw. nicht-nahversorgungsrelevanten Einzelhandel 59

64 8. Bonner Sortimentsliste Die Kommune hat nach 24a Abs. 2 LEPro die zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Sortimente für ihr Gebiet festzulegen. Bereits in früheren Jahren reichte der pauschale Verweis auf Auflistungen im NRW-Einzelhandelserlass oder auch der Rückgriff auf andere Listen (z.b. Kölner Liste) im Rahmen der bauleitplanerischen Steuerung nicht aus und war damit rechtsfehlerhaft. Eine Sortimentsliste muss die jeweiligen örtlichen Besonderheiten im Hinblick auf den Bestand in den Zentren und auch im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklungskonzeption berücksichtigen. Hierzu ist eine ortsspezifische Sortimentsliste zwingend erforderlich. Als zentren- bzw. nahversorgungsrelevant gelten Sortimente, die täglich oder wöchentlich nachgefragt werden - kurzfristiger Bedarf (Nahversorgung); eine bestimmte Funktion am Standort erfüllen - z.b. als Frequenzbringer; vom Kunden gleich mitgenommen werden können ("Handtaschensortiment"); einer zentralen Lage bedürfen, weil sie auf Frequenzbringer angewiesen sind; Konkurrenz benötigen, um ein entsprechendes Absatzpotenzial zu erreichen; für einen attraktiven Branchen-Mix notwendig sind; in der Innenstadt, den Stadtbezirkzentren und in den sonstigen zentralen Bereichen am stärksten vertreten sind. Nicht zentren- bzw. nicht-nahversorgungsrelevant dagegen sind v.a. Sortimente, die die zentralen Standorte nicht prägen; auf Grund ihrer Größe und Beschaffenheit bzw. wegen der Notwendigkeit eines Pkw-Transports überwiegend außerhalb der zentralen Bereiche angeboten werden (z.b. Baustoffe): auf Grund ihres hohen Flächenbedarfs nicht für zentrale Lagen geeignet sind (z.b. Baumarkt- oder Gartencenter-Sortiment); eine geringe Flächenproduktivität aufweisen. Nachfolgend ist die Sortimentliste für die Bundesstadt Bonn dargestellt. Sie wurde auf Basis der räumlichen Verteilung des Angebotes in der Bundesstadt Bonn und der o.g. allgemeinen Merkmale erstellt und ist somit stadtspezifisch. Die Bonner Liste umfasst als zentren- bzw. nahversorgungsrelevante Sortimente Schnittblumen Bad- und Sanitärzubehör Bastel- und Geschenkartikel Bekleidung aller Art Beleuchtungskörper, Lampen Briefmarken Bücher Campingartikel Computer, Kommunikationselektronik Drogeriewaren (nahversorgungsrelevant) Elektrokleingeräte Fahrräder und Zubehör Foto, Video 60

65 Gardinen und Zubehör Glas, Porzellan, Keramik Haus-, Heimtextilien, Stoffe Haushaltswaren/ Bestecke Kosmetika und Parfümerieartikel Kunstgewerbe/ Bilder und -rahmen Kurzwaren, Handarbeiten, Wolle Leder- und Kürschnerwaren Musikalien Nähmaschinen Nahrungs- und Genussmittel (nahversorgungsrelevant) Optik und Akustik Papier-, Schreibwaren, Schulbedarf Pharmazeutika Reformwaren Sanitätswaren Schmuck, Gold- und Silberwaren, Uhren Schuhe und Zubehör Spielwaren Sportartikel einschl. Sportgeräte Tonträger Unterhaltungselektronik und Zubehör Waffen, Jagdbedarf Wasch- und Putzmittel Zeitungen/ Zeitschriften. Als nicht- zentren- bzw. nicht-nahversorgungsrelevante Sortimente gelten lt. Bonner-Liste Bad- und Sanitäreinrichtungen Bauelemente, Baustoffe Beschläge, Eisenwaren Bodenbeläge, Tapeten Boote und Zubehör Brennstoffe, Mineralölerzeugnisse Büromaschinen (ohne Computer) Elektrogroßgeräte Erde, Torf Kraftfahrzeuge aller Art und Zubehör Farben, Lacke Fliesen Gartenhäuser, -geräte Herde/ Öfen Holz Installationsmaterial Küchen (ohne Einbaugeräte) Möbel (inkl. Büromöbel) Pflanzen und -gefäße Rollläden und Markisen Teppiche Werkzeuge, Zäune und Zooartikel. 61

66 9. Überarbeitung des Flächennutzungsplanes und weitere Bauleitplanung Festlegungen des Bonner Einzelhandels und Zentrenkonzepts, die relevant für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind, werden bei der anstehenden Überarbeitung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus sind im Konfliktfall die planungsrechtlichen Grundlagen (verbindliche Bauleitplanung) zur Umsetzung der hier formulierten Zielaussagen zu schaffen. 62

67 Anhang 63

68 1. Allgemeine Trends der Einzelhandelsentwicklung Einzelhandel dient zunächst und in erster Linie der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs. Neben dieser eigentlichen Aufgabe erzeugt Einzelhandel in integrierten Lagen städtische Bedingungen wie Dichte, Frequenz und Mischung. Ihm werden deshalb "stadtbildende Funktionen" zugesprochen: Städtisches Leben, urbane Attraktivität und Multifunktionalität sind ohne Einzelhandel nur schwer vorstellbar. Im Zuge des Strukturwandels und hier insbesondere der Suburbanisierung der Einzelhandelsstandorte seit Mitte der siebziger Jahre hat die Handelsfunktion jedoch viel von ihrer stadtbildenden Kraft verloren. Um diese stadtbildprägende Kraft aufrechtzuerhalten - und darüber hinaus die Nahversorgung sämtlicher Bevölkerungsteile - auch der immobilen - zu sichern, bedarf es deshalb der gezielten Lenkung der Einzelhandelsentwicklung. Die Entwicklung des Einzelhandels wird sowohl durch die Anbieter als auch durch die Nachfrager/ Konsumenten bestimmt. Veränderungen auf Anbieterseite (handelsendogene Faktoren) sind z.b. die Konzeption von Betriebstypen (Tante-Emma-Laden, Supermarkt, Discounter, SB-Warenhaus etc.), die Standortdynamik oder die Sortimentsstrukturierungen der unterschiedlichen Anbieter. Zu den handelsexogenen Faktoren gehören vor allem nachfragebedingte Faktoren wie Einkommen, Mobilität und Einkaufsverhalten sowie rechtliche Rahmenbedingungen, die die Einzelhandelsentwicklung entscheidend beeinflussen können. Kennzeichen der Einzelhandelsentwicklung 1. Die Anzahl der Einzelhandelsunternehmen an nicht integrierten Standorten und in Industrie- bzw. Gewerbegebieten steigt. 2.Uniformität des Warenangebotes mit weiterer Verbreitung von Filialsystemen mit bundesweit einheitlichem Marktauftritt. 3. Zunehmende Eigenzentralität von Shopping-Centern bzw. gemeinsamen Großinvestitionen der Wirtschaftsbereiche Handel, Freizeit und Gastronomie als autarke Versorgungszentren mit hohem Erlebniswert. 4. Betriebstypendynamik: immer schnellere Wechsel innovativer Betriebstypenkonzepte. Dabei erschwert der Anstieg der (Mindest-) Verkaufsfläche häufig die Integration der neuen Betriebstypen in die gewachsenen Strukturen der Innenstädte bzw. sonstigen zentralen Bereiche. Dies führt in der Summe zu einer Entwertung traditioneller Einkaufsstandorte und der auf diese Standorte gerichteten infrastrukturellen Einrichtungen sowie zu zum Teil erheblichen Nutzungskonflikten in den periphereren Bereichen der Städte (gewerbliche Nutzung, industrielle Nutzung, Sportstätten, Einzelhandelsnutzung), ergänzt durch ökologische Probleme (Verkehrsaufkommen, Landschaftsverbrauch, Flächenversiegelung). Die grundsätzlich günstigeren Grundstückspreise bzw. Mietpreise in Gewerbegebieten stellen einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil für Einzelhandelsbetriebe in peripheren Lagen gegenüber zentralen Standorten dar (Verkaufs- / Lagerfläche, Stellplätze, PKW- Orientierung, Gestaltungsanforderungen etc.). Gleichzeitig führen die für Gewerbegebiete vergleichsweise hohen Grundstücks-/ Mietpreise, die hier von Einzelhandelsinteressenten geboten werden, zu Zugangsschwierigkeiten für handwerkliche oder produzierende Unternehmen, für die diese Gebiete eigentlich ausgewiesen sind. Außerdem gefährdet die Suburbanisierung der Handelsstandorte Investitionen der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaft. Eine der wesentlichsten Folgen ist jedoch, dass die 64

69 wohnungsnahe Grundversorgung an vielen Stellen nicht mehr garantiert ist. Hiervon ist vor allem der immobile Teil der Bevölkerung betroffen. Mit dem künftig zunehmenden Anteil älterer Menschen (Stichwort demographischer Wandel) steigt somit auch die Zahl der potenziell unterversorgten Haushalte. Daneben steht nicht nur in Bonn das Ziel der lebendigen Zentren. Als "lebendig" werden Zentren beschrieben, wenn in ihnen buchstäblich "Leben" stattfindet, d.h. dass dort Menschen wohnen, arbeiten und sich versorgen können. Zu einem lebendigen und attraktiven Zentrum gehört ein vielfältiges Einzelhandelsangebot, wodurch dem Einzelhandel damit die Leitfunktion einer Innenstadt zufällt. Ansprechend gestaltete Plätze und Einkaufszonen, Gastronomie, Dienstleistungs- und Kulturangebote sowie eine gute Erreichbarkeit, sei es mit dem ÖPNV oder MIV, sind einerseits Rahmenbedingungen für den Handel, andererseits profitieren sie selbst ebenfalls von ihm. Lebendige Zentren sind im Zeichen der Suburbanisierung eine unverzichtbare Voraussetzung für die Entwicklung der Bundesstadt Bonn. 2. Methode und Datengrundlagen Bereits 1977 hat sich die Stadt Bonn, vermutlich als eine der ersten bundesdeutschen Kommunen, ein räumlich-funktionales Zentrenkonzept gegeben, das 1999 fortgeschrieben wurde. Hierin wurde insbesondere der hierarchische Aufbau der Zentrenstruktur mit dem Hauptzentrum Bonn, dem Stadtbezirkszentrum 1. Ordnung Bad Godesberg und den Stadtbezirkszentren 2. Ordnung Beuel und Duisdorf festgeschrieben, die ergänzenden Ortszentren hatten danach eine reine Nahversorgungsfunktion zu erfüllen. Aufgrund aktueller Strukturveränderungen im Einzelhandel, zunehmenden Ansiedlungswünschen großflächiger Anbieter sowie neuer rechtlicher Grundlagen (Rechtsprechung und Gesetzgebung) wurde ein Gutachten zur Fortschreibung des vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Bundesstadt Bonn bei Dr. Donato Acocella, Stadt- und Regionalentwicklung, in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde im Herbst 2006 vorgelegt. Wesentliche Grundlagen der Ergebnisse dieses Gutachtens waren - die Prozessbegleitung durch verschiedene Arbeitsgruppen (verwaltungsinterne Lenkungsgruppe, ein Runder Tisch mit Vertretern aus Verwaltung, Politik und Fachöffentlichkeit, eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Nachbarkommunen) - die Aufbereitung, Ergänzung und Korrektur der vorliegenden städtischen Daten sowie - eine Passantenbefragung in der Innenstadt Bonns sowie in den Stadtbezirkszentren. Näheres zu diesen Grundlagen, Prognosen etc. kann dem Gutachten selbst entnommen werden ( nung/strukturuntersuchungen/03830/index.html). 65

70 Auf dieser Grundlage wurde gemäß eines Beschlusses des Hauptausschusses der Bundesstadt Bonn eine Beteiligung der (Fach-) Öffentlichkeit in fünf Veranstaltungen in den Stadtbezirken durchgeführt (siehe Punkt 5). Hier wurden wesentliche Ergebnisse des Acocella-Gutachtens allgemeiner Art und stadtbezirksspezifisch vorgestellt und anschließend Anregungen (teilweise im Vorfeld eingegangen) gesammelt und diskutiert. Auf der Grundlage dieses Gutachtens, der eingegangenen Anregungen der Politik, der Verwaltung, der Fachöffentlichkeit sowie weiterer Externer und der in den Veranstaltungen geführten Diskussionen hat die Verwaltung nun ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet, das in den nächsten Jahren die Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesstadt Bonn hinsichtlich der Entwicklung der Bonner Zentren sowie der Einzelhandelsstandorte und damit die Gesamtentwicklung Bonns als Oberzentrum der Region sicherstellen soll. 3. Zur Einzelhandelssituation in der Bundesstadt Bonn Insgesamt gibt es in der Bundesstadt Bonn knapp Einzelhandelsbetriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von rund qm und einem Umsatz von ca Mio. Euro (alle Zahlen Stand 2005). Seit 1993 ist damit die Verkaufsfläche um ca. 22 % gestiegen, die Umsatzzahlen dagegen nur um ca. 6 %. Dieser Rückgang der Flächenproduktivität ist auch bundesweit zu beobachten. Interessant sind die Bindungsquoten, die für die Stadt Bonn ermittelt wurden. Im kurzfristigen Bedarfsbereich erreichen die Werte nur 89 %, bei Nahrungs- und Genussmitteln sogar nur 84 %, bezogen auf die Gesamtstadt. Bezogen auf die einzelnen Stadtbezirke liegen die Werte teilweise noch deutlich darunter; nur Bad Godesberg sticht mit einer Bindungsquote bei Nahrungs- und Genussmitteln von deutlich über 100 % heraus. Bei den mittelfristigen Bedarfsgütern sieht die Situation vollkommen anders aus: hier ist eine Bindungsquote von 152 % zu verzeichnen, mit deutlich höheren Spitzen bei Bekleidung (189%) und Sport / Freizeit (161%). Im langfristigen Bereich sind mit einer Quote von 83 % wiederum deutliche Kaufkraftabflüsse zu verzeichnen, insbesondere in den Bereichen Bau-/ Gartenmarkt sowie Möbel. Betrachtet man das Einzelhandelsangebot nach der Lage innerhalb der Stadt, so kann festgehalten werden, dass relativ hohe Umsatzanteile bei zentrenrelevanten Sortimenten in der Innenstadt, den Stadtbezirkszentren oder in den sonstigen zentralen Bereichen erwirtschaftet werden. Im Umkehrschluss sind die Umsatzanteile zentrenrelevanter Sortimente an nicht integrierten Standorten relativ gering. Dies spricht für eine in der Vergangenheit vergleichsweise konsequente Umsetzung des vorhandenen Zentrenkonzeptes und eine positive Grundlage eines neuen Konzeptes bzw. der Fortschreibung des vorhandenen. 66

71 67

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