HELDBURGER UNTERLAND. Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft

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1 Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft HELDBURGER UNTERLAND mit den Städten Bad Colberg-Heldburg und Ummerstadt sowie den Gemeinden Gompertshausen, Hellingen, Schlechtsart, Schweickershausen, Straufhain und Westhausen 20. Jahrgang Freitag, den 9. Januar 2015 Nr. 1 Amtlicher Teil der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland Sprechtage im Einwohnermeldeamt im Monat Februar Februar bis Uhr Festsetzung der Steuern und Abgaben für das aktuelle Jahr Sehr geehrte Steuer-und Abgabepflichtige, die Mitgliedsgemeinden der VG Heldburger Unterland haben per Gemeinde-bzw. Stadtratsbeschluss beschlossen, dass auf die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben, wie Grundsteuer, Hundesteuer, usw., in Form einer öffentlichen Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt der VG Heldburger Unterland hingewiesen wird und Abgabenbescheide nur noch verschickt werden, wenn die Berechnungsgrundlagen sich ändern und eine Neufestsetzung erforderlich ist. Für all diejenigen Abgaben, deren Berechnungsgrundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, werden deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz und 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz die Abgaben in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Grundsteuer A und Grundsteuer B Die Grundsteuerhebesätze der Mitgliedsgemeinden der VG Heldburger Unterland gelten vorbehaltlich einer Änderung durch Festsetzung in den noch zu erlassenden Haushaltssatzungen unverändert auch in diesem Jahr weiter. Die Grundsteuer 2015 ist mit der im zuletzt erteilten Abgabenbescheid festgesetzten Höhe in Vierteljahresbeträgen am , , und ; für Steuerschuldner, die die Grundsteuer in einem Jahresbetrag entrichten, am fällig. Kleinbeträge bis 15 EUR werden gesamt am , Kleinbeträge bis 30 EUR je zur Hälfte ihres Gesamtbetrages zum und des laufenden Jahres zur Zahlung fällig. Grundsteuer nach Ersatzbemessung Für die Festsetzung der Grundsteuer von Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken nach der Ersatzbemessungsgrundlage des 42 GrStG ist die Steueranmeldung jährlich neu abzugeben ( 44 Abs. 3 GrStG). Wenn sich nach der letzten Ersatzbemessung keine Änderungen ergeben haben, bleiben erteilte Bescheide gültig. weitere Abgaben* Fälligkeit Hundesteuer Friedhofsgebühren Gompertshausen, Schlechtsart, Schweickershausen, Ummerstadt, Westhausen Straufhain Bad Colberg-Heldburg *Für Pachten gelten die im letzten Bescheid festgesetzten Termine und Beträge. Änderungen der Besteuerungs- und Berechnungsgrundlagen werden durch schriftliche Änderungsbescheide berücksichtigt. Bis zu deren Bekanntgabe gilt diese Festsetzung mit ihren Fälligkeitsterminen. Alle Abgabepflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverkehr nicht teilnehmen, werden gebeten, die Steuerbeträge so rechtzeitig zu überweisen, dass diese termingerecht auf einem der entsprechenden Konten eingehen. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtwirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuer- bzw. Abgabenbescheid zugegangen wäre. Gegen die Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch bei der jeweiligen Stadt/ Gemeinde erhoben werden. Anfragen können an die Steuerverwaltung der VG Heldburger Unterland (Tel / oder ) gerichtet werden. gez. i.a. Boßeckert Steuerverwaltung Bad Colberg-Heldburg, den Haushaltssatzung 2015 der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland Auf Grund des 50 Abs. 2 ThürKO erläßt die VG Heldburger Unterland folgende Haushaltssatzung: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird im Verwaltungshaushalt EUR EUR im Vermögenshaushalt EUR EUR festgesetzt.

2 Amts- und Mitteilungsblatt der VG Heldburger Unterland Nr. 1/ Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf EUR festgesetzt. 5 (1) Für die Umlage maßgebliche Einwohnerzahl ist die vom Thür. Landesamt für Statistik zum des jeweiligen Vorvorjahres festgesetzte Einwohnerzahl. (2) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfes, der gemäß 50 Abs. 1 ThürKO umzulegen ist (Umlage), wird auf EUR festgesetzt. (3) Als einheitlicher Umlagesatz werden 99,62 EUR pro Einwohner im Jahr festgesetzt. 6 Es gilt der von der Gemeinschaftsversammlung beschlossene Stellenplan. 7 Die Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Bad Colberg-Heldburg, den gez. Pappe Gemeinschaftsvorsitzender Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland für das Haushaltsjahr 2015 Beschlussvermerk und Eingangsbestätigung der Rechtsaufsicht Mit Beschluss vom hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Das Amt für Kommunalaufsicht beim Landratsamt Hildburghausen hat mit Schreiben vom , Az.: 15-GM/ , die vorzeitige öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland für das Haushaltsjahr 2015 zugelassen. gez. Pappe Gemeinschaftsvorsitzender -- Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland für das Haushaltsjahr 2015 wurde am ausgefertigt und wie folgt öffentlich bekannt gemacht: Durch Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland Nr. 01 /2015, Erscheinungsdatum Die Bekanntmachung gilt ab Erscheinungstag als vollzogen. Die Haushaltssatzung mit allen Bestandteilen und der Haushaltsplan wird in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, Bad Colberg-Heldburg, Ort Heldburg vom bis zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt. gez. Pappe Gemeinschaftsvorsitzender Bad Colberg-Heldburg/OT Heldburg, den Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde Gompertshausen Auf Grund des 55 Abs. 2 ThürKO erlässt die Gemeinde Gompertshausen folgende Haushaltssatzung: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird im Verwaltungshaushalt EUR EUR im Vermögenshaushalt EUR EUR festgesetzt. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.h. b) für Grundstücke (B) 390 v.h. 2. Gewerbesteuer 360 v.h. 5 Die Höhe der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR festgesetzt. 6 Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan. 7 Die Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Gompertshausen, den gez. Sakautzky Gemeinde Gompertshausen Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Gompertshausen für das Haushaltsjahr 2014 Beschlussvermerk und Eingangsbestätigung der Rechtsaufsicht Mit Beschluss vom hat der Gemeinderat der Gemeinde Gompertshausen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Gompertshausen für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Das Amt für Kommunalaufsicht beim Landratsamt Hildburghausen hat mit Schreiben vom , Az.: 15-GM/ , die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Gompertshausen für das Haushaltsjahr 2015 vor Ablauf der Monatsfrist zugelassen. gez. Sakautzky -- Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Gompertshausen für das Haushaltsjahr 2015 wurden am ausgefertigt und wie folgt öffentlich bekannt gemacht: Durch Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland Nr. 01 /2015, Erscheinungsdatum Die Bekanntmachung gilt ab Erscheinungstag als vollzogen. Die Haushaltssatzung mit allen Bestandteilen und der Haushaltsplan wird in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, Bad Colberg-Heldburg, Ort Heldburg

3 Amts- und Mitteilungsblatt der VG Heldburger Unterland Nr. 1/2015 vom bis zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt. Gompertshausen, den gez. Sakautzky Gemeinde Gompertshausen Amtliche Bekanntmachung Genehmigung der 1. Änderung des qualifizierten Bebauungsplans Wohngebiet Ziegelhütte im Ortsteil Heldburg Die von der Stadt Bad Colberg-Heldburg am mit Beschluss Nr.: Ö 06/02/2014 als Satzung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplans Wohngebiet Ziegelhütte wurde gemäß 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit Bescheid des Landratsamtes Hildburghausen vom , Az.: I/10/3-BP-06/14 genehmigt. Die 1. Änderung des qualifizierte Bebauungsplans Wohngebiet Ziegelhütte in der Stadt Bad Colberg-Heldburg, seine Begründung und der Umweltbericht werden ab sofort in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Bauverwaltung, OT Heldburg, Häfenmarkt 164, Bad Colberg-Heldburg, während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft ( 10 Abs. 3 BauGB). Hinweise auf Rechtsfolgen: Verstöße wegen der Verletzung der in der Thüringer Kommunalordnung ( 21 ThürKO) enthaltenen oder auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, müssen innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Stadt Bad Colberg-Heldburg unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Gemäß 233 Abs. 2 BauGB wird auf die seit dem 01. Januar 2007 geltende Fristenregelung des 215 Abs. 1 und 2 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und 3. der nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Bad Colberg-Heldburg geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet, ist schriftlich darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bad Colberg-Heldburg, gez. Schwarz in Gemeinde Straufhain Die Gemeinde Straufhain weist darauf hin, dass die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Römhild und der Gemeinde Straufhain zur Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung und -reinigung sowie der zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Befugnisse von der Gemeinde Straufhain für den Ortsteil Linden auf die Stadt Römhild durch die Kommunalaufsicht mit Bescheid vom genehmigt worden ist und dass die Rechtsaufsicht die Zweckvereinbarung und die Genehmigung der Zweckvereinbarung im Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen in der Ausgabe vom bekannt macht. Straufhain, gez. Kaiser Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde Hellingen Auf Grund des 55 Abs. 2 ThürKO erläßt die Gemeinde Hellingen folgende Haushaltssatzung: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird im Verwaltungshaushalt EUR EUR im Vermögenshaushalt EUR EUR festgesetzt. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.h. b) für Grundstücke (B) 390 v.h. 2. Gewerbesteuer 360 v.h. 5 Die Höhe der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR festgesetzt. 6 Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan. 7 Die Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Hellingen, den gez. Other Gemeinde Hellingen Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Hellingen für das Haushaltsjahr 2015 Beschlussvermerk und Eingangsbestätigung der Rechtsaufsicht Mit Beschluss vom hat der Gemeinderat der Gemeinde Hellingen die Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Hellingen für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Das Amt für Kommunalaufsicht beim Landratsamt Hildburghausen hat mit Schreiben vom , Az.: 15-GM/ , die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hellingen für das Haushaltsjahr 2015 vor Ablauf der Monatsfrist zugelassen. gez. Other --

4 Amts- und Mitteilungsblatt der VG Heldburger Unterland Nr. 1/2015 Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hellingen für das Haushaltsjahr 2015 wurde am ausgefertigt und wie folgt öffentlich bekannt gemacht: Durch Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland Nr. 01/2015, Erscheinungsdatum Die Bekanntmachung gilt ab Erscheinungstag als vollzogen. Die Haushaltssatzung mit allen Bestandteilen und der Haushaltsplan wird in der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland, Häfenmarkt 164, Bad Colberg-Heldburg, Ort Heldburg vom bis zu den Dienstzeiten zu jedermann Einsicht öffentlich ausgelegt. Hellingen, den gez. Other Gemeinde Hellingen Gemeinde Hellingen Vermietung Die Gemeinde Hellingen hat im Gebäude Hauptstr. 8 -Rathaus- in Hellingen ab gewerbliche Räumlichkeiten, zur Betreibung einer Gaststätte, zu vermieten. Angaben zu den Räumlichkeiten: Erdgeschoss - Rathaus, Hauptstr. 8 Das Gebäude befindet sich in der Ortsmitte von Hellingen. Gesamtfläche - 114,42 qm Räumlichkeiten: - 2 Gasträume - 1 Küche - 2 Nebenräume Die gewerblichen Räumlichkeiten werden über eine zentrale Heizungsanlage und Warmwasserversorgung betrieben. Die Gaststätte bietet Platz für 60 Gäste. Anfragen können Interessenten an den der Gemeinde Hellingen (Tel.: /29507) bzw. an die Wohnungsverwaltung der VG Heldburger Unterland (Tel.: /28810) oder per post@vg-heldburgerunterland.de richten. gez. Herr Other Bekanntmachung der Gemeinde Hellingen Vollzug des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom (GVBl. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Februar 2014 (GVBl. S. 45, 46) Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Rieth und Gellershausen gemäß 8 ThürStrG Die Gemeindestraße zwischen den Ortsteilen Rieth und Gellershausen (Flurstück 640/2 Gemarkung Rieth) ist für die öffentliche Nutzung entbehrlich und soll aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom (Beschlussnummer: Ö 06/09/2014) teileingezogen werden. Ziel dieser Teileinziehung ist es, die Straße als land- und forstwirtschaftlichen Weg noch nutzen zu können. Die teileinzuziehende Strecke beginnt an der Einmündung kurz nach der Ortsausfahrt Rieth (Richtung Gompertshausen) und endet an der Gemarkungsgrenze zu Gellershausen. Sie umfasst das komplette Flurstück 640/2 der Gemarkung Rieth. Die Absicht der Teileinziehung wird hiermit gemäß 8 Abs. 3 öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Einwendungen gegen die beabsichtigte Teileinziehung sind innerhalb von 3 Monaten nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland Abteilung Liegenschaften OT Heldburg Häfenmarkt Bad Colberg-Heldburg einzulegen. Hellingen, Christopher Other Gemeinde Westhausen Die Gemeinde Westhausen hat im Gebäude Hauptstraße 82 in Westhausen Verkaufsräume, zur Weiterbetreibung eines Lebensmittelmarktes, zu vermieten. Angaben zu den Räumlichkeiten: Eingeschossiger Flachanbau am angrenzenden Mehrzweckbau - Hauptstraße 82, Westhausen zu vermietende Fläche insgesamt: 255,95 m 2 (u.a. - Verkaufsraum: 138,45 m 2 - Lagerraum: 56,00 m 2 - Sonstige Räumlichkeiten [Büroraum, Abstellraum, Leergutraum, Sanitärraum, Laderampe - teilweise überdacht]) Sonstige Angaben: zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung Interessenten können Anfragen an die Gemeinde Westhausen bzw. an die Wohnungsverwaltung der VG Heldburger Unterland (Tel.: /28810) richten. gez. i. A. Nußmann Gemeinde Gompertshausen Die Gemeinde Gompertshausen hat ein Gebäude in der Dorfstraße 60 B in Gompertshausen zu vermieten. In diesem Gebäude befinden sich eine Kegelbahn und Biergarten. Ein Fitnessbereich mit Sauna kann zur Nutzung mit einbezogen werden. Ebenso verfügt die Anlage über Fremdenzimmer und einen Saal (Größe 300 m 2 ) der zu kulturellen, sportlichen und anderen Veranstaltungen genutzt werden kann. Eine eigennutzbare Wohnung steht ebenso bereit. Lage der Wohnung: Dachgeschoss, 64 m 2 bzw. 76 m 2 Räumlichkeiten: Zimmer, 1 Küche, 1 Bad/WC, 1 Flur - zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung Neben diesen Räumlichkeiten steht natürlich ein Gaststättenbereich mit - Gastraum - Küche - Sonstige Räumlichkeiten (Büroraum, Abstellraum, Leergutraum, Sanitärräume) - Biergarten (Fläche ca. 20 m x 30 m) zur Verfügung. Das gesamt Objekt wird über eine zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung betrieben. Interessenten können Anfragen an den der Gemeinde Gompertshausen (Tel.: /69826) bzw. an die Wohnungsverwaltung der VG Heldburger Unterland (Tel.: /28810) richten. Die Lage des gesamten Objektes befindet sich zwischen zwei Kurorten (Bad Königshofen und Bad Colberg) und wird auch durch den Radweg zum deutschen Burgenmuseum auf der Veste Heldburg tangiert. Interessante und naturbelassene Ausflugsziele befindet sich in der unmittelbaren Umgebung. Nicht zu vergessen das Grenzmuseum wo die deutsche Geschichte hautnah nacherlebt werden kann. Haben wir Ihr Interesse geweckt so können Sie sich zur weiteren Kontaktaufnahme an die Verwaltung, Frau Nußmann, Telefon: oder per info@vg-heldburgerunterland.de wenden! gez. Bgm. Herr Sakautzky

5 Amts- und Mitteilungsblatt der VG Heldburger Unterland Nr. 1/2015 Gemeinde Schweickershausen Die Gemeinde Schweickershausen hat eine Wohnung im Gebäude Dorfstraße 60 in Schweickershausen ab zu vermieten. Wohnungsangaben: 60 qm (3 Zimmer/Küche/Bad-WC/Flur) Obergeschoss Sonstige Angaben: zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung Interessenten können Anfragen an die Gemeinde Schweickershausen bzw. an die Wohnungsverwaltung der VG Heldburger Unterland (Tel.: /28810 oder per post@ vg-heldburgerunterland.de) richten. gez. i.a. Nußmann Stadt Ummerstadt Die Stadt Ummerstadt hat Sozialwohnungen im Gebäude Marktplatz 12 in Ummerstadt ab zu vermieten. Wohnungsangaben: 1. Wohnung 34,33 qm (2 Zimmer/Küche/Bad/WC/ Flur) Obergeschoss - rechts Sonstige Angaben: zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung 2. Wohnung 118,02 qm (5 Zimmer/Küche/Bad/WC/2 Flure/2 Kammern) Sonstige Angaben: Ober- und Dachgeschoss - links zentrale Heizungsanlage u. Warmwasserversorgung Interessenten können Anfragen an die Stadt Ummerstadt (Tel.: /21806) bzw. an die Wohnungsverwaltung der VG Heldburger Unterland (Tel.: /28810 oder per post@vg-heldburgerunterland.de) richten. Ende des amtlichen Teiles der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland Flurbereinigung Weisachgrund Markt Maroldsweisach Anlage 1 Landkreis Haßberge Bekanntgabe Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat den Flurbereinigungsplan Weisachgrund beschlossen. Die Bestandteile des Flurbereinigungsplans liegen vom mit im Rathaus des Marktes Maroldsweisach während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus. Die Bekanntgabe und die Abfindungskarte können zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der Auslegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link Flurbereinigungsplan eingesehen werden. ( Hinweis: Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden. Anhörungstermin Dieser findet am Montag, den , von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr im Rathaus des Marktes Maroldsweisach statt. Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte verlangt werden. Würzburg, den Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Eckehardt Tschapke Baurat Ende der amtlichen Mitteilungen anderer Behörden Landesamt für Vermessung und Geoinformation Öffentliche Bekanntmachung Ankündigung von örtlichen Vermessungsarbeiten Gemeinden: Westhausen und Straufhain Gemarkungen: Westhausen, Seidingstadt und Streufdorf Lagebezeichnung: Kreisstraße 503 Ab dem wird das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (Hoffnung 30, Schmalkalden) im Auftrag des Straßenbauamtes Südwestthüringen entlang der Kreisstraße 503 von Streufdorf nach Westhausen eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung) durchführen. Es wird darum gebeten ab diesem Termin Zutritt zu den jeweiligen Flurstücken zu gewähren. C. Staffel Liegenschaften SÜC - Ihr neuer Netzbetreiber stellt sich vor Die Städtische Werke Überlandwerke Coburg GmbH (SÜC) hat ihren Ursprung in der 1854 vor Ort gegründeten Gasfabrik. Heute bietet die SÜC den Bürgerinnen und Bürgern im nordwestlichen Oberfranken bis ins angrenzende Thüringen hinein eine zuverlässige Versorgung mit Energie, Wasser, Mobilität - und seit 2011 durch den regionalen Glasfaserausbau auch mit schnellem Internet. Zum 1. Januar 2015 übernimmt die SÜC das Stromnetz im Heldburger Unterland. Um die Bürger und Bürgerinnen vor Ort über alles Wissenswerte zum Netzübergang zu informieren haben wir eine Bürgersprechstunde für Sie eingerichtet. In unserem Schalthaus, Am Fleck 394, Heldburg, sind wir ab Dienstag, , zu folgenden Zeiten persönlich für Sie vor Ort: dienstags: 10:00 bis 12:00 Uhr mittwochs: 14:00 bis 15:30 Uhr freitags: 08:00 bis 10:00 Uhr Natürlich sind wir darüber hinaus auch telefonisch oder per gerne für Sie da: Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite.

6 Amts- und Mitteilungsblatt der VG Heldburger Unterland Nr. 1/2015 Ihr Anliegen Sie haben Fragen zu Ihrem Hausanschluss Ansprechpartner Marco Ridder Telefon marco.ridder@suec.de Sie wollen sich über die Strom- und/oder Frank Wohlleben Gasprodukte der SÜC Energie und H2O GmbH Telefon informieren frank.wohlleben@suec.de Beratungstermine vor Ort nach Vereinbarung Sie interessieren sich für unser Angebotsspektrum süc // dacor GmbH in den Bereichen Internet, Telefonie und Fernsehen Schillerplatz Coburg Telefon info@dacor.de SÜC Energie und H2O GmbH Bamberger Straße Coburg Telefon Telefax Vertrag abschließen und Verfügbarkeit abfragen: Online unter Vertriebspartner im Heldburger Unterland: Teledienste - Thomas Westphal Am Markt Heldburg Internet: info@teledienste-tw.de Telefon Telefax Mobil Wir gratulieren zum Geburtstag Bad Colberg-Heldburg OT Bad Colberg zum 83. Geburtstag Frau Hauser Grete zum 65. Geburtstag Frau Weiler Gertraud Bad Colberg-Heldburg OT Gellershausen zum 76. Geburtstag Frau Oppel Irmtraud zum 89. Geburtstag Frau Müller Anneliese zum 81. Geburtstag Frau Schubarth Ilse zum 66. Geburtstag Frau Voggenreiter Johanna zum 80. Geburtstag Herrn Bräcklein Rudi zum 85. Geburtstag Frau Herr Edelgard zum 67. Geburtstag Frau Fritz Karola Bad Colberg-Heldburg OT Heldburg zum 76. Geburtstag Herrn Vogler Rudi zum 68. Geburtstag Frau Petermann Gertrud zum 85. Geburtstag Frau Veit Meta zum 72. Geburtstag Herrn Zapke Rudi zum 78. Geburtstag Herrn Dreßel Gerold zum 80. Geburtstag Frau Schappach Charlotte zum 80. Geburtstag Frau Seher Waltraud zum 75. Geburtstag Herrn Höllein Karl-August zum 67. Geburtstag Frau Krüger Brigitte zum 80. Geburtstag Herrn Manikowsky Dieter zum 68. Geburtstag Herrn Burkert Dieter zum 88. Geburtstag Frau Schwesinger Eleonore zum 65. Geburtstag Herrn Drescher Ehrenfried zum 69. Geburtstag Frau Knoch Regina Bad Colberg-Heldburg OT Holzhausen zum 77. Geburtstag Frau Zehne Paula zum 82. Geburtstag Frau Hitzner Hildegard Bad Colberg-Heldburg OT Lindenau zum 81. Geburtstag Herrn Weber Rudi zum 89. Geburtstag Frau Amend Gertrud Bad Colberg-Heldburg OT Völkershausen zum 91. Geburtstag Herrn Angermüller Herbert zum 86. Geburtstag Frau Sauerbrey Edith zum 66. Geburtstag Herrn Jank Manfred Gompertshausen zum 69. Geburtstag Herrn Woll Klaus zum 68. Geburtstag Frau Graßmuck Marga zum 85. Geburtstag Frau Krämer Lena zum 89. Geburtstag Frau Hahne Waltrud zum 68. Geburtstag Frau Woll Olga zum 68. Geburtstag Frau Krug Irene zum 85. Geburtstag Frau Siebensohn Marta zum 71. Geburtstag Herrn Siebensohn Bruno zum 80. Geburtstag Frau Leipold Ilse Hellingen OT Albingshausen zum 87. Geburtstag Frau Brückner Rosa zum 75. Geburtstag Herrn Oestreicher Hans-Joachim Hellingen OT Poppenhausen zum 85. Geburtstag Frau Rudzinski Hedwig zum 89. Geburtstag Frau Reinhardt Hedwig Hellingen zum 65. Geburtstag Frau Höhn Hella zum 72. Geburtstag Frau Schmidt Elfi zum 79. Geburtstag Herrn Kaupert Adolf zum 79. Geburtstag Herrn Knopf Hubert zum 67. Geburtstag Herrn Leipold Dietmar zum 73. Geburtstag Herrn Kloß Joachim Schlechtsart zum 81. Geburtstag Herrn Bartenstein Ewald zum 75. Geburtstag Frau Dacho Maria

7 Amts- und Mitteilungsblatt der VG Heldburger Unterland Nr. 1/2015 Schweickershausen zum 79. Geburtstag Frau Prediger Elisabeth zum 92. Geburtstag Frau Klette Erna zum 65. Geburtstag Frau Tittel Hella Straufhain OT Adelhausen zum 68. Geburtstag Herrn Brückner Bernd Straufhain OT Eishausen zum 65. Geburtstag Frau Möller Regina zum 86. Geburtstag Herrn Tresp Gregor zum 66. Geburtstag Herrn Wolf Johannes zum 74. Geburtstag Herrn Fleischmann Franz Straufhain OT Linden zum 77. Geburtstag Frau Köhler Rosmarie zur Geburt Die VG Heldburger Unterland begrüßt im Namen aller und des Gemeinschaftsvorsitzenden die neuen Erdenbürger. Schubarth, Fin Völkershausen Straufhain OT Seidingstadt zum 77. Geburtstag Frau Erdenbrecher Christa Straufhain OT Steinfeld zum 83. Geburtstag Frau Räthlein Emmy zum 81. Geburtstag Frau Bachstein Marianne zum 83. Geburtstag Frau Rottenbach Elfriede zum 88. Geburtstag Herrn Halbig Ewald zum 66. Geburtstag Herrn Schwarzburg Ewald zum 68. Geburtstag Frau Seits Ursula zum 79. Geburtstag Frau Fiola Wally zum 78. Geburtstag Herrn Ehrsam Helmut zum 71. Geburtstag Herrn Seits Alfred Straufhain OT Stressenhausen zum 68. Geburtstag Frau Siebensohn Regina zum 71. Geburtstag Frau Gottwalt Annemarie zum 79. Geburtstag Herrn Seeber Oswald zum 81. Geburtstag Frau Kühne Lisa zum 75. Geburtstag Frau Schubert Rosemarie zum 72. Geburtstag Frau Kummer Ursula Straufhain OT Streufdorf zum 86. Geburtstag Frau Käb Irma zum 93. Geburtstag Herrn Rüttinger Karl zum 78. Geburtstag Frau Beyer Gertrud zum 80. Geburtstag Frau Weiß Grete zum 83. Geburtstag Frau Renk Sieglinde zum 65. Geburtstag Frau Kraußlach Lilli zum 76. Geburtstag Herrn Maul Helmut zum 72. Geburtstag Frau Krichling UrsulaStreufdorf zum 76. Geburtstag Frau Dötsch Lieselotte zum 80. Geburtstag Herrn Weiß Gerhard zum 87. Geburtstag Frau Barth Magdalene zum 76. Geburtstag Frau Lehmann Ursula zum 80. Geburtstag Herrn Schmidt Ewald zum 81. Geburtstag Frau Hempel Johanna zum 82. Geburtstag Frau Folgert Edith zum 89. Geburtstag Frau Walter Erika Impressum Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland Herausgeber: VG Heldburger Unterland Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel / , Fax / , info@wittich-langewiesen.de, Verantwortlich für den amtlichen Teil: Herr Pappe Postfach 1121, Bad Colberg - Heldburg Tel / 28 80, Fax: / post@vg-heldburgerunterland.de Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: der jeweilige Verfasser des Beitrages Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Nächster Redaktionsschluss Freitag, den Nächster Erscheinungstermin Freitag, den Ummerstadt zum 80. Geburtstag Herrn Schubert Werner zum 79. Geburtstag Herrn Chilian Hans zum 81. Geburtstag Frau Eberlein Marliese zum 72. Geburtstag Herrn Eichhorn Eberhard zum 81. Geburtstag Herrn Chilian Egon zum 65. Geburtstag Frau Berghold Edelgard Westhausen OT Haubinda zum 88. Geburtstag Frau Hoffmann Martha zum 92. Geburtstag Frau Trott Frieda Westhausen zum 75. Geburtstag Frau Bartenstein Isolde zum 80. Geburtstag Frau Schäfer Hilde zum 76. Geburtstag Herrn Neundorf Manfred zum 65. Geburtstag Frau Bräcklein Ilona zum 72. Geburtstag Frau Sommer Gudrun zum 66. Geburtstag Herrn Culmbacher Heinz zum 76. Geburtstag Frau Neundorf Waltraud zum 86. Geburtstag Frau Simon Helene zum 69. Geburtstag Herrn Händel Jürgen zum 87. Geburtstag Frau Culmbacher Edith

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