Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mitwohnungsangebots (PMG) (Änderung)
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- Ralf Böhm
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1 Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mitwohnungsangebots (PMG) (Änderung) Fassung für die Vernehmlassung Volkswirtschaftsdirektion VOLDB-#67025-v4-G_über_die_Förderung_des_preisgünstigen_Mietwohnungsangebots-Aufhebung_Befristung-Vortrag_d.docx
2 Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung Ausgangslage Erfahrungen mit dem PMG Organisation Quantitative Bilanz Qualitative Beurteilung Fazit Erläuterungen zu den Artikeln Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik (Rechtsetzungsprogramm) und anderen wichtigen Planungen Finanzielle Auswirkungen Personelle und organisatorische Auswirkungen Auswirkungen auf die Gemeinden Auswirkungen auf die Volkswirtschaft Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens... 4
3 1 Vortrag des Regierungsrats an den Grossen Rat zum Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots 1. Zusammenfassung Seit Anfang 2011 ist das Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebots (PMG) in Kraft. Die ersten Erfahrungen mit dem PMG sind positiv. Die Förderstelle hat über 60 vertiefte Beratungen durchgeführt. In den Jahren 2011 und 2012 wurden 21 Projekte unterstützt. Auch wenn erst die Erfahrungen aus zwei Jahren vorliegen, ist bereits heute klar, dass vier Jahre nicht ausreichen werden, um alle Anliegen des PMG umzusetzen. Angesichts der nach wie vor sehr tiefen Leerwohnungsziffern in den Agglomerationen Bern, Thun und Interlaken und des hohen Erneuerungsbedarfs bei bestehenden Wohnsiedlungen erachtet der Regierungsrat deshalb die Aufhebung der Befristung als nötig, damit die Arbeit ohne Unterbruch weitergehen kann. 2. Ausgangslage Seit Anfang 2011 ist das Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebotes (PMG) in Kraft. Der Kanton kann auf dieser Grundlage gemeinnützige Wohnbauträger bei strategischen Planungen, Machbarkeitsstudien und Vorprojekten mit Beiträgen unterstützen. Zudem berät die Förderstelle Gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern (Förderstelle) die Wohnbauträger bei Vorgehensfragen rund um den gemeinnützigen Mietwohnungsbau. Der Grosse Rat hat seinerzeit die Gültigkeit des Gesetzes auf vier Jahre befristet. Für die eigentliche Realisierung von Neubauten oder grundlegende Sanierungen stehen anschliessend die Darlehen und Bürgschaften aus der Wohnbauförderung des Bundes zur Verfügung. Die Volkswirtschaftsdirektion beobachtet systematisch die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt im Rahmen der periodischen Auswertung von Wirtschafts- und Strukturdaten. Das beco Berner Wirtschaft publiziert die entsprechenden Auswertungen im Bericht zur Wirtschaftslage (alle 2 Jahre), im Newsletter Wirtschaftsdaten und im Internet. Dabei stützt es sich auf Angaben des Bundesamtes für Statistik sowie auf das Immobilien-Monitoring von Wüest & Partner. Grundsätzlich funktioniert der Wohnungsmarkt im Kanton Bern. Die durchschnittliche Leerwohnungsziffer im Kanton Bern weist mit 1,26 Prozent im gesamtschweizerischen Vergleich (0,94%) 1 auf keine generelle Wohnungsnot hin. Eine regional differenzierte Betrachtung zeigt aber, dass die Leerwohnungsziffer in den Agglomerationen Bern und Thun sowie im Raum Interlaken mit deutlich unter einem Prozent tief ist. Am 1. Juni 2012 betrug sie in Bern 0,44 Prozent, in Thun 0,19 Prozent und in Interlaken/Unterseen 0,06 Prozent. Gegenüber 2008 hat sich die Wohnungsknappheit verstärkt. Deutlich entspannter ist der Wohnungsmarkt in Biel (1,49%) und in Burgdorf (1,37%). Mietwohnungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern machen im Kanton Bern rund 7,5 Prozent des gesamten Mietwohnungsbestandes aus. In den Städten Bern (11,8%), Biel (22,4%) und Thun (18,7%) ist der Anteil deutlich höher 2. Seit dem Jahr 2000 nahm die Zahl der Wohnungen im Kanton Bern um über Einheiten zu, was 1 Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS) Leerwohnungszählung, Gebäude- und Wohnungsstatistik Quelle: Wohnbaugenossenschaften Schweiz, Regionalverband Bern-Solothurn VOLDB-#67025-v4-G_über_die_Förderung_des_preisgünstigen_Mietwohnungsangebots-Aufhebung_Befristung-Vortrag_d.docx
4 2 einem Wachstum von 13,5 Prozent entspricht (Schweiz: 15,8%). Jedes Jahr wurden rund Wohnungen neu gebaut. Die gemeinnützigen Wohnbauträger trugen dazu im Kanton Bern gut 2 Prozent bei (Schweiz: rund 3%). 3. Erfahrungen mit dem PMG 3.1 Organisation Die Volkswirtschaftsdirektion bzw. das beco Berner Wirtschaft ist für die Umsetzung des PMG zuständig. Es wurden aber in der Verwaltung keine neuen Kompetenzen aufgebaut, sondern eine Leistungsvereinbarung mit der Förderstelle Gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern (Förderstelle) abgeschlossen. Träger der Förderstelle ist der Regionalverband Bern-Solothurn der Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Die Förderstelle unterstützt und berät bestehende Wohnbaugenossenschaften, künftige Projektträgerschaften und auch Gemeinden bei Vorgehensfragen im Zusammenhang mit Neubauten und Sanierungen, bei der Suche nach Bauland, bei organisatorischen Fragen und bei der Vorbereitung von Gesuchen für Projektbeiträge nach PMG. 3.2 Quantitative Bilanz In den Jahren 2011 und 2012 wurden beim beco Berner Wirtschaft 21 Förderprojekte eingereicht und 21 Projekte genehmigt. Die zugesicherten Beiträge beliefen sich auf rund Franken. Die genehmigten Projekte umfassen Wohnungen und beinhalten ein Bauvolumen von 200 Mio. Franken. Neun weitere Gesuche werden zurzeit bearbeitet. Die Förderstelle hat zusätzlich rund 60 vertiefte Beratungen im Zusammenhang mit Projekten und mit Strategie- und Organisationsfragen von Genossenschaften vorgenommen. 3.3 Qualitative Beurteilung In den Jahren 2011 und 2012 wurden 21 Projektbeiträge bewilligt. Bei den Projekten handelt es sich um Vorprojekte, Machbarkeitsstudien, Konzeptarbeiten und Organisationsentwicklungen. Räumliche Schwerpunkte bildeten die Städte Biel und Bern. Weitere Projekte kamen aus den Agglomerationen Burgdorf und Thun und einzelnen ländlichen Gemeinden. In den Genuss von Beiträgen kamen mehrheitlich kleinere Genossenschaften mit einem Bestand bis 50 Wohnungen. Genossenschaften in dieser Grösse machen auch die Mehrheit der gemeinnützigen Wohnbauträger im Kanton Bern aus. Grosse Wohnbaugenossenschaften mit mehr als 250 Wohnungen haben bisher kein Beitragsgesuch gestellt, da diese selber über das notwendige Know-how für strategische Planungen verfügen. Dies zeigt, dass mit dem PMG die anvisierten Zielgruppen erreicht werden. 3.4 Fazit Das PMG hat sich bewährt, ebenso die Arbeitsteilung mit der Förderstelle. Die Zeitspanne zwischen Erstberatung, Projektentwicklung, Gesuch um Unterstützung und Projektrealisation dauert aber mehrere Jahre. Jedem Beitragsgesuch geht eine Beratung durch die Förderstelle voraus, aber nicht jede Beratung hat ein Beitragsgesuch zur Folge. Die Beratungstätigkeit zu Gunsten von Wohnbaugenossenschaften, Gemeinden und weiteren Interessierten ist deshalb mindestens gleich wichtig wie die finanzielle Unterstützung. Die Instrumente des PMG greifen in erster Linie bei kleineren und mittleren Wohnbauträgern und kleineren bis mittleren Projekten. Die Wirkung des Gesetzes liegt vor allem darin, kleinere Genossenschaften dazu zu bringen, ihre Projekte strategisch anzugehen, Führungsinstrumente für die langfristige Planung aufzubauen und die Organisationsentwicklung anzustossen.
5 3 Damit leistet das PMG einen wichtigen Beitrag für die Schaffung und den Erhalt von preisgünstigem Wohnraum. Es ist aber bereits heute abzusehen, dass vier Jahre nicht reichen werden, um den Anliegen des PMG zum Durchbruch zu verhelfen. Deshalb ist die vom Grossen Rat eingefügte Befristung des PMG aufzuheben. Das PMG entspricht nach wie vor den Zielen des Kantons. Gemäss Artikel 40 der Kantonsverfassung treffen Kanton und Gemeinden Massnahmen für die Erhaltung preisgünstiger Wohnungen und für die Verbesserung ungenügender Wohnverhältnisse. Sie fördern den preisgünstigen Wohnungsbau. Preisgünstige Mietwohnungen zu schaffen und zu erhalten bleibt angesichts der Knappheit auf dem Wohnungsmarkt ein wichtiges Anliegen. Die Leerwohnungsziffer im Kanton Bern liegt zwar über dem Schweizerischen Mittel. Vor allem in den Agglomerationen Bern, Thun und Interlaken fehlen aber preisgünstige Wohnungen, insbesondere für Familien. Zudem entspricht das Angebot vielfach nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Das Bevölkerungswachstum und die gestiegenen Ansprüche an den Wohnraum verschärfen die Situation. Angesichts der knappen Baulandreserven an guten, zentralen Lagen wird es auch zunehmend wichtiger, bestehende Siedlungen zu verdichten. Die Zielsetzung des PMG entspricht auch den raumplanerischen Zielen des Kantons: Der Kanton fördert das Wohnen an zentralen, gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen Lagen. Damit soll die Abstimmung zwischen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung verbessert und die nachhaltige und kostengünstige räumliche Entwicklung des Kantons unterstützt werden. Angesichts der nach wie vor angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt in einzelnen Agglomerationen, der Notwendigkeit einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und den positiven Erfahrungen mit dem PMG ist die Befristung aufzuheben. 4. Erläuterungen zu den Artikeln Artikel 9 Die Befristung in Absatz 2 wird gestrichen. Da nur noch ein Absatz vorhanden bleibt, wird der ganze Artikel neu formuliert. 5. Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik (Rechtsetzungsprogramm) und anderen wichtigen Planungen Die Vorlage ist im Rechtsetzungsprogramm der Regierungsrichtlinien nicht enthalten und wird in der rollenden Vorlagenplanung nach der Märzsession 2013 aufgenommen. Die Weiterführung des PMG dient der Umsetzung der Schwerpunkte Gesundheit und soziale Sicherheit sowie Verkehr optimieren/raumordnung fördern. 6. Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe wurde mit dem PMG auf den 1. Januar 2011 neu übernommen. Deshalb konnte in der Planung nicht auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Ursprünglich wurde mit jährlichen Aufwendungen von zwei Millionen Franken gerechnet. Effektiv wurden davon in den Jahren 2011 und 2012 nur Franken beansprucht. In den nächsten Jahren ist mit einer steigenden Anzahl von Gesuchen und einem erhöhten Finanzbedarf zu rechnen. Die erforderlichen Mittel sind Teil der Produktgruppe Wirtschaftsentwicklung und Aufsicht. Die Aufhebung der Befristung führt nicht zu einer Anhebung des Produktgruppensaldos.
6 4 7. Personelle und organisatorische Auswirkungen Die Vorlage hat keine personellen oder organisatorischen Auswirkungen. Dank der Zusammenarbeit mit den Fachverbänden wird das erforderliche Fachwissen weiterhin nicht zusätzlich in der Verwaltung aufgebaut. 8. Auswirkungen auf die Gemeinden Durch gute Neubauprojekte und durch die Sanierung bestehender Wohnungen steigen die Qualität des Wohnangebotes und damit die Attraktivität einer Gemeinde als Wohnstandort. 9. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft Die Förderinstrumente des Kantons können gemeinnützige Wohnbauträger motivieren, Neubauprojekte und umfassende Sanierungen an die Hand zu nehmen. Die Effekte für die Wirtschaft sind deshalb positiv. Angesichts des beschränkten Volumens der Förderung werden sich aber kaum messbare Wirkungen ergeben. 10. Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens folgt Bern, 8. Mai 2013 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Rickenbacher Der Staatsschreiber: Auer Zuständige Person: Herr Daniel Wüthrich, Leiter Geschäftsbereich Tourismus und Regionalentwicklung im beco Berner Wirtschaft ( )
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