Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie Das neue Geldwäschegesetz (GwG-neu) mit erweiterten Sorgfaltspflichten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie Das neue Geldwäschegesetz (GwG-neu) mit erweiterten Sorgfaltspflichten"

Transkript

1 Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie Das neue Geldwäschegesetz (GwG-neu) mit erweiterten Sorgfaltspflichten Kai Osenbrück, M.A. 05. April 2017, Köln

2 Agenda 1. EU - Rechtsrahmen 2. Umsetzung in Deutschland 3. Das neue Geldwäschegesetz (GwG-neu) in der Praxis Sorgfaltspflichten Verpflichtete Wirtschaftlich Berechtigte Transparenzregister 4. Fazit und Ausblick

3 3 EU - Rechtsrahmen

4 1. EU RECHTSRAHMEN Die 4. EU-Geldwäscherichtlinie Richtlinie (EU) 2015/849 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission Richtlinie und Verordnung wurden am 5. Juni im Amtsblatt veröffentlicht und traten am 25. Juni 2015 in Kraft. Strengere Regeln und Vereinheitlichung Anpassung an die Financial Action Task Force 2012 Intensivierter risikobasierter Ansatz Register zur Ermittlung von wirtschaftlich Berechtigten Aufgaben der europäischen Aufsichtsbehörden Sanktionen Der Richtlinie muss bis zum 26. Juni 2017 nachgekommen werden

5 1. EU RECHTSRAHMEN Risikobasierter Ansatz Identifizierung und Kategorisierung von Geldwäsche-und Terrorismusfinanzierungsrisiken Risikobewertungen der Kommission, der einzelnen Mitgliedsstaaten und der Verpflichten Verpflichtete: Sicherstellung der Analyse von jedem Einzelgeschäft gemäß der spezifischen Risikoeigenschaften Entwicklung von Strategien, Prozessen und Kontrollmechanismen zur Gewährleistung von Bewertungen der Transaktionen und Erfassung von potenziellen Risiken Leitfaden der Financial Action Task Force: 5 Von

6 Umsetzung in Deutschland 6

7 2. UMSETZUNG IN DEUTSCHLAND Novellierung des Geldwäschegesetzes Ablauf in Deutschland 15. Dezember 2016: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie veröffentlicht Februar 2017: Presse berichtet über Einigung der Regierung auf Geldwäschegesetz Quelle: 7

8 2. UMSETZUNG IN DEUTSCHLAND Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie Die Bundesregierung hat am 22. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU- Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beschlossen. Stärkung des risikobasierten Ansatzes Anhebung des Bußgeldrahmens für Verstöße Voraussetzungen für ein zentrales elektronisches Transparenzregister Umstrukturierung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) Das Gesetz soll am 26. Juni 2017 in Kraft treten. blob=publicationfile&v=7 8

9 2. UMSETZUNG IN DEUTSCHLAND Umstrukturierung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) wird nicht mehr beim Bundeskriminalamt angesiedelt sein, sondern beim Finanzministerium Anbindung als weitere Abteilung und gleichzeitig als funktionale Behörde an die Generalzolldirektion bei der Direktion VIII (Zollkriminalamt) Aufgaben: Filterfunktion Datensammlung und -zusammenführung Weiterleitung von werthaltigen Informationen an die Strafverfolgungsbehörden Koordinierungsfunktion gegenüber anderen zuständigen inländischen Behörden, insbesondere den Aufsichtsbehörden der Länder Kompetenzen beim Anhalten von Transaktionen und Vermögensgegenständen 9

10 Das neue Geldwäschegesetz (GwG-neu) in der Praxis 10

11 Geldwäsche Geldwäsche ist das Verschleiern der Herkunft von Geldern und Vermögenswerten, die aus der Begehung von Straftaten herrühren sowie das Einschleusen dieser Gelder und Vermögenswerte in den legalen Finanz-und Wirtschaftskreislauf. (Hrsg. R. Quedefeld, Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität, 2017, S. 21) Sorgfaltspflichten gelten für bestimmte Unternehmen und Personen (Verpflichtete) sollen Geschäftsbeziehungen transparent machen sollen Geschäfte mit kriminellem Hintergrund verhindern und zu deren Aufdeckung beitragen sind Maßnahmen, um zu verhindern, dass Geld gewaschen wird 11

12 Whistleblowing Verfahren Risikomanagement Interne Sicherungsmaßnahmen EU-Richtlinie: Artikel 61 (3) Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass die Verpflichteten über angemessene Verfahren verfügen, über die ihre Angestellten oder Personen in einer vergleichbaren Position Verstöße intern über einen speziellen, unabhängigen und anonymen Kanalmelden können und die in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Größe des betreffenden Verpflichteten stehen. Referentenentwurf: 5 (5) Die Verpflichteten haben im Hinblick auf ihre Art und Größe angemessene Verfahren zu schaffen, über die ihre Mitarbeiter und Personen in einer vergleichbaren Position Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften intern über einen speziellen, unabhängigen und anonymen Kanal melden können. Regierungsentwurf: 6 (5) Die Verpflichteten haben im Hinblick auf ihre Art und Größe angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit es ihren Mitarbeitern und Personen in einer vergleichbaren Position unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identitätmöglich ist, Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften an geeignete Stellen zu berichten. 12

13 Sanktionen nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Bislang Maximalstrafe von Euro Bisher 17 Punkte im Bußgeldkatalog, jetzt 67 Punkte im Gesetzentwurf Die Ordnungswidrigkeit kann geahndet werden 1. mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro oder 2. mit einer Geldbuße bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils Für schwerwiegende, wiederholte oder systematische Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften können Strafen verhängt werden von fünf Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes, den die juristische Person oder die Personenvereinigung im Geschäftsjahr, das der Behördenentscheidung vorausgegangen ist, erzielt hat sog. Prangervorschrift(naming and shaming): Unanfechtbare Bußgeldentscheidungen werden auf der Internetseite der Aufsichtsbehörde bekannt gemacht. 13

14 Verpflichtete Laut Geldwäschegesetz vom 13. August Kreditinstitute 2. Finanzdienstleistungsinstitute 2a. Institute im Sinne des 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes 2b. Agenten im Sinne des 1 Absatz 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes 2c. Unternehmen und Personen, die E-Geld vertreiben oder rücktauschen 3. Finanzunternehmen 4. Versicherungsunternehmen 4a. die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH 5. Versicherungsvermittler 6. Kapitalverwaltungsgesellschaften 7. Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände und Patentanwälte sowie Notare (in bestimmten Fällen) 7a. nicht verkammerte Rechtsbeistände 8. Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte 9. Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder 10. Immobilienmakler 11. Spielbanken 12. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet 13. Personen, die gewerblich mit Gütern handeln Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22. Februar Kreditinstitute 2. Finanzdienstleistungsinstitute 3. Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute 4. Agenten nach 1 Absatz 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes 5. selbständige Gewerbetreibende, die a) im Namen eines Zahlungsdienstleisters nach 1 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Zahlungsdienste nach 1 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ausführen oder b) E-Geld eines Kreditinstituts nach 1a Absatz 1 Nummer vertreiben 6. Finanzunternehmen 7. Versicherungsunternehmen 8. Versicherungsvermittler 9. Kapitalverwaltungsgesellschaften 10. Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte sowie Notare 11. Rechtsbeistände, die nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind 12. Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte 13. Dienstleister für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänder 14. Immobilienmakler 15. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, soweit es sich nicht handelt um a) Betreiber von Geldspielgeräten nach 33c der Gewerbeordnung, b) Vereine, die das Unternehmen eines Totalisatoren nach 1 des Rennwett-und Lotteriegesetzes betreiben, c) Lotterien, die außerhalb des Internets angeboten und vertrieben werden und die über eine staatliche Erlaubnis verfügen, d) Soziallotterien 16. Güterhändler 14

15 Verpflichtete Laut Geldwäschegesetz vom 13. August Kreditinstitute 2. Finanzdienstleistungsinstitute 2a. Institute im Sinne des 1 Absatz 2a des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes 2b. Agenten im Sinne des 1 Absatz 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes 2c. Unternehmen und Personen, die E-Geld vertreiben oder rücktauschen 3. Finanzunternehmen 4. Versicherungsunternehmen 4a. die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH 5. Versicherungsvermittler 6. Kapitalverwaltungsgesellschaften 7. Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände und Patentanwälte sowie Notare (in bestimmten Fällen) 7a. nicht verkammerte Rechtsbeistände 8. Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte 9. Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder 10. Immobilienmakler 11. Spielbanken 12. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet 13. Personen, die gewerblich mit Gütern handeln Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22. Februar Kreditinstitute 2. Finanzdienstleistungsinstitute 3. Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute 4. Agenten nach 1 Absatz 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes 5. selbständige Gewerbetreibende, die a) im Namen eines Zahlungsdienstleisters nach 1 Absatz 1 Nummer 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Zahlungsdienste nach 1 Absatz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ausführen oder b) E-Geld eines Kreditinstituts nach 1a Absatz 1 Nummer 6. Finanzunternehmen 7. Versicherungsunternehmen 8. Versicherungsvermittler 9. Kapitalverwaltungsgesellschaften 10. Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte sowie Notare 11. Rechtsbeistände, die nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind 12. Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte 13. Dienstleister für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänder 14. Immobilienmakler 15. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, soweit es sich nicht handelt um a) Betreiber von Geldspielgeräten nach 33c der Gewerbeordnung, b) Vereine, die das Unternehmen eines Totalisatoren nach 1 des Rennwett-und Lotteriegesetzes betreiben, c) Lotterien, die außerhalb des Internets angeboten und vertrieben werden und die über eine staatliche Erlaubnis verfügen, d) Soziallotterien 16. Güterhändler 15

16 Verpflichtete Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22. Februar 2017 Erweiterung des Verpflichtetenkreises Verpflichtetenkreis wird insbesondere im Bereich Glückspiel erweitert Sämtliche Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sollen geldwäscherechtlich Verpflichtete sein (z.b. Spielhallen und Sportwettenanbieter) 16

17 Verpflichtete Laut Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22. Februar Allgemeine Sorgfaltspflichten (2) Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 sind zu erfüllen: [ ] bei der Annahme von Bargeld im Wert von Euro. 4 Risikomanagement (4) Verpflichtete nach 2 Absatz 1 Nummer 16 müssen über ein wirksames Risikomanagement verfügen, soweit sie im Rahmen einer Transaktion Barzahlungen über mindestens Euro tätigen oder entgegennehmen. 10 Allgemeine Sorgfaltspflichten (6) Verpflichtete nach 2 Absatz 1 Nummer 16 haben Sorgfaltspflichten in den Fällen des Absatzes 3 Nummer 3 sowie bei Transaktionen, bei welchen sie Barzahlungen über mindestens Euro tätigen oder entgegennehmen, zu erfüllen. 17

18 Verpflichtete Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22. Februar 2017 Erweiterung des Verpflichtetenkreises Geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten von Güterhändlern sind ab Euro Barzahlungen (bisher Euro) zu erfüllen 18

19 Verpflichtete & wirtschaftlich Berechtigte Das sogenannte "KnowYourCustomer"-Prinzip ist eines der wichtigsten Grundsätze der Geldwäscheprävention. 11 Gesetzentwurf der Bundesregierung Identifizierung (1) Verpflichtete haben Vertragspartner, gegebenenfalls für diese auftretende Personen und wirtschaftlich Berechtigtevor Begründung der Geschäftsbeziehung oder vor Durchführung der Transaktion zu identifizieren. [ ] (4) Bei der Identifizierung hat der Verpflichtete folgende Angaben zu erheben: 1. bei einer natürlichen Person: a) Vorname und Nachname, b) Geburtsort, c) Geburtsdatum, d) Staatsangehörigkeit und e) eine Wohnanschrift [ ] Zusätzlich zur Legitimationsprüfungen haben die Verpflichteten auch die Identität von Personen, die im Namen des Kunden handeln, festzustellen und zu prüfen. 19

20 Wirtschaftlich Berechtigte 3 (1) Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne dieses Gesetzes ist 1. die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder 2. die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Nur natürliche Personen können wirtschaftlich Berechtigte sein. Verpflichtet haben festzustellen: den Namen des wirtschaftlich Berechtigten im Einzelfall (risikoorientiert) weitere Identifizierungsmerkmale dass die zur Identifizierung erhobenen Angaben zutreffend sind Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift des wirtschaftlich Berechtigten dürfen erhoben werden sollte keine natürliche Person zu ermitteln sein, dass der gesetzliche Vertreter, geschäftsführende Gesellschafter oder Partner des Vertragspartners als wb gilt 20

21 Exkurs: Politisch exponierte Personen (PEPs) 1 Begriffsbestimmungen (12) Politisch exponierte Person im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat oder ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist, ausübt oder ausgeübt hat. Erweiterung des Begriffs relevante Mandatsträger im In-und Ausland sind mit hohem Geldwäscherisiko einzustufen 21

22 Wirtschaftlich Berechtigte Neuerungen / Hintergründe Geldwäschegesetz-konforme Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten Vgl. e/aufg_abt/abt2/geldwaesche/ermittlung_wirt schaftlich_berechtigter.pdf 22

23 Wirtschaftlich Berechtigte Stiftungen / Trusts Änderung der Systematik 3 Entwurf der Bundesregierung Wirtschaftlich Berechtigter (3) Bei rechtsfähigen Stiftungen und Rechtsgestaltungen, mit denen treuhänderisch Vermögen verwaltet oder verteilt oder die Verwaltung oder Verteilung durch Dritte beauftragt wird, oder bei diesen vergleichbaren Rechtsformen zählt zu den wirtschaftlich Berechtigten: 1. jede natürliche Person, die als Treugeber, Verwalter von Trusts (Trustee) oder Protektor, sofern vorhanden, handelt, 2. jede natürliche Person, die Mitglied des Vorstands der Stiftung ist, 3. jede natürliche Person, die als Begünstigte bestimmt worden ist, 4. die Gruppe von natürlichen Personen, zu deren Gunsten das Vermögen verwaltet oder verteilt werden soll, sofern die natürliche Person, die Begünstigte des verwalteten Vermögens werden soll, noch nicht bestimmt ist, und 5. jede natürliche Person, die auf sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Vermögensverwaltung oder Ertragsverteilung ausübt. 23

24 Wirtschaftlich Berechtigte Beispiel für mehrstufige Beteiligungsstruktur (könnte aus Handelsregister ermittelt werden): Garten GmbH Herr Baum (15%) Zaun GmbH (25%) Frau Hecke (20%) Rasen GmbH (40%) Herr Biene (100%) Frau Beet (10%) Frau Blume (90%) Herr Biene und Frau Blume sind wirtschaftliche Berechtigte der Garten GmbH. 24

25 Transparenzregister 25

26 Transparenzregister Konzept des Transparenzregisters Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten im Hinblick auf Vereinigungen nach 20 Absatz 1 Satz 1 (Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften) und Rechtsgestaltungen nach 21 (Trusts und Stiftungen) werden über das Transparenzregister zugänglich sein. 26

27 Transparenzregister Konzept des Transparenzregisters als Auffangregister Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten 1. Vor-und Nachname, 2. Geburtsdatum, 3. Wohnort und 4. Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses Mitteilungan das Transparenzregister notwendig, wenn sich wbnicht über bestehende Eintragungen in Registern ergeben: 1. dem Handelsregister ( 8 des Handelsgesetzbuchs), 2. dem Partnerschaftsregister ( 5 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes), 3. dem Genossenschaftsregister ( 10 des Genossenschaftsgesetzes), 4. dem Vereinsregister ( 55 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder 5. dem Unternehmensregister ( 8b Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs). 27

28 Transparenzregister Konzept des Transparenzregisters als Auffangregister Die Mitteilungen haben erstmals bis zum 01. Oktober 2017 an das Transparenzregister zu erfolgen. Einsicht in Eintragungen kann beschränktwerden, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen des wirtschaftlich Berechtigten der Einsichtnahme entgegenstehen (z.b. erpresserischer Menschenraub oder Bedrohung, Minderjährige, ). 28

29 Transparenzregister Einsichtnahme in das Transparenzregister Der Zugangzu bestimmten Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten ist gestaffelt (z.b.): Behörden und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Zugang uneingeschränkt) Verpflichtete: Unternehmen, die Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäsche einhalten müssen (Zugang im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten) bei "berechtigtem Interesse" auch andere Personen und Organisationen wie Nichtregierungsorganisationen und Fachjournalisten (Zugang im Einzelfall und eingeschränkt) Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Online-Registrierungdes Nutzers möglich. 29

30 Transparenzregister Beispiele für Eintragungen in anderen Registern, die den wb ergeben Fallbeispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Rechtsgestaltung nach 20) 1. Check im Transparenzregister = keine Eintragungen im Transparenzregister zu Meldungen nach 20 Absatz 1 Satz 1, 20 Absatz 2 Satz 3 und nach Zugänglich ist die Liste der Gesellschafter im Handelsregister 30

31 Transparenzregister Beispiele für Eintragungen in anderen Registern, die den wb ergeben Fallbeispiel Aktiengesellschaft (Rechtsgestaltung nach 20) 1. Check im Transparenzregister = keine Eintragungen im Transparenzregister zu Meldungen nach 20 Absatz 1 Satz 1, 20 Absatz 2 Satz 3 und nach Zugänglich sind Stimmrechtsmitteilungen nach 26, 26a des Wertpapierhandelsgesetzes im Unternehmensregister 50,70% der Stimmrechte = wb 31

32 Transparenzregister Einsichtnahme in das Transparenzregister Einsicht ab 27. Dezember 2017 vorgesehen Auslagerung von betriebsinternen Maßnahmen möglich: Geldwäschegesetz-konforme Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten kann von Dritten übernommen werden. 32

33 33 Fazit und Ausblick

34 4. FAZIT UND AUSBLICK Fazit Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22. Februar 2017 Erweiterung des Verpflichtetenkreises Stärkung des risikobasierten Ansatzes Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten Transparenzregister Sanktionen verschärft Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen 34

35 4. FAZIT UND AUSBLICK Kennen Sie Ihren Kunden KnowYour Customer Für die Identifizierungdes wirtschaftlich Berechtigten, im Rahmen des Know Your Customer-Prinzipes gibt es eine weitere Quelle das Transparenzregister Da es sich lediglich um ein Auffangregisterhandeln wird, benötigen Sie weitere Quellen Nutzen Sie hier Synergieeffekte die bedarfsgerechten KYC- Lösungenvom Bundesanzeiger Verlag, mit denen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht bei der rechtskonformen Überprüfung Ihrer Geschäftskunden/Mandanten unkompliziert nachkommen können! 35

36 4. FAZIT UND AUSBLICK Ausblick Das neue Geldwäschegesetz soll am 26. Juni 2017 in Kraft treten. Die Europäische Kommission hat am 05. Juli 2016 einen Vorschlag zur Änderung der 4. Geldwäsche-Richtlinie vorgelegt, die sogenannte 5. Geldwäsche-Richtlinie. Weitere Verschärfungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung z.b.: Stärkung der Transparenz für E-Geldprodukte öffentlicher Zugang zu Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten Senkung des EU-weiten Mindestschwellenwerts von 25 % auf 10 % bei der Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten blob=publicationfile&v=1 36

37 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Das neue Geldwäschegesetz und das neue Transparenzregister. Kai Osenbrück, M.A. 16. Oktober 2017, Siegen IHK Siegen

Das neue Geldwäschegesetz und das neue Transparenzregister. Kai Osenbrück, M.A. 16. Oktober 2017, Siegen IHK Siegen Das neue Geldwäschegesetz und das neue Transparenzregister Kai Osenbrück, M.A. 16. Oktober 2017, Siegen IHK Siegen Agenda 1. EU - Rechtsrahmen 2. Umsetzung in Deutschland 3. Das neue Geldwäschegesetz (GwG-neu)

Mehr

Das neue Geldwäschegesetz und das neue Transparenzregister. Kai Osenbrück, M.A. 04. September, Detmold IHK Lippe zu Detmold

Das neue Geldwäschegesetz und das neue Transparenzregister. Kai Osenbrück, M.A. 04. September, Detmold IHK Lippe zu Detmold Das neue Geldwäschegesetz und das neue Transparenzregister Kai Osenbrück, M.A. 04. September, Detmold IHK Lippe zu Detmold Agenda 1. EU - Rechtsrahmen 2. Umsetzung in Deutschland 3. Das neue Geldwäschegesetz

Mehr

Das neue Transparenzregister

Das neue Transparenzregister Das neue Transparenzregister Das Transparenzregister wurde im Juni 2017 durch eine Änderung im Geldwäschegesetz (BGBl I, Nr. 39, vom 24. Juni 2017, S. 1822ff.) eingeführt, die auf der Umsetzung der 4.

Mehr

zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Stellungnahme

zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Stellungnahme Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail: An die Verbände HAUSANSCHRIFT TEL FAX Dr. Judith Hermes Referatsleiterin

Mehr

Geldwäscheprävention Mitwirkungspflichen für Unternehmern

Geldwäscheprävention Mitwirkungspflichen für Unternehmern Geldwäscheprävention Mitwirkungspflichen für Unternehmern Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 Telefax: 02 03-2 65 33 Ziel und Definition Das Gesetz über das Aufspüren von

Mehr

Meldungen zum Transparenzregister nach dem neuen Geldwäschegesetz

Meldungen zum Transparenzregister nach dem neuen Geldwäschegesetz DStV-Forum 11/2017 TB-Nr.: 096/17 Meldungen zum Transparenzregister nach dem neuen Geldwäschegesetz Am 26.6.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Es weitet in Umsetzung europäischer

Mehr

Das (neue) elektronische Transparenzregister

Das (neue) elektronische Transparenzregister Das (neue) elektronische Transparenzregister Was ist das Transparenzregister? Das Transparenzregister wurde im Juni 2017 durch eine Änderung im Geldwäschegesetz (BGBl I, Nr. 39, vom 24. Juni 2017, S. 1822ff.)

Mehr

Der nachfolgende Beitrag vermittelt einen knappen Überblick über das neue Transparenzregime.

Der nachfolgende Beitrag vermittelt einen knappen Überblick über das neue Transparenzregime. Das Transparenzregister kommt September 2017 Transparenzregister was ist das? Mit der aktuellen Neufassung des Geldwäschegesetzes (GWG) am 26.06.2017 wurde ein völlig neuartiges Register geschaffen, das

Mehr

Einführung des Transparenzregisters zum

Einführung des Transparenzregisters zum Mandanten-Info Transparenzregister Einführung des Transparenzregisters zum 01.10.2017 Wer ist betroffen? Was ist zu tun? Mandanten-Info Das neue Transparenzregister Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Wer ist

Mehr

Wie man Wirtschaftskriminalität im Keim erstickt Wirksame Geldwäscheprävention. Nikolaus Sieveking 30. Januar 2014

Wie man Wirtschaftskriminalität im Keim erstickt Wirksame Geldwäscheprävention. Nikolaus Sieveking 30. Januar 2014 Wie man Wirtschaftskriminalität im Keim erstickt Wirksame Geldwäscheprävention Nikolaus Sieveking 30. Januar 2014 Infineon auf einen Blick Das Unternehmen Infineon adressiert mit seinen Halbleiter- und

Mehr

Das elektronische Transparenzregister: Überblick über die Neuregelungen

Das elektronische Transparenzregister: Überblick über die Neuregelungen Das elektronische Transparenzregister: Überblick über die Neuregelungen Am 26. Juni 2017 ist das Geldwäscherichtlinien-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten, das auf der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie beruht.

Mehr

Transparenzregister. (am neu in Kraft getreten)

Transparenzregister. (am neu in Kraft getreten) Transparenzregister (am 26.06.2017 neu in Kraft getreten) 1. Wer ist betroffen? Die neuen Transparenzpflichten treffen alle in Deutschland ansässige Vereinigungen im Sinne des 20 Abs. 1 S. 1 GwG, das sind:

Mehr

Das neue Transparenzregister

Das neue Transparenzregister Das neue Transparenzregister Nach Neufassung des Geldwäschegesetzes erfasst ein Register die wirtschaftlich Berechtigten Am 26.6.2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur

Mehr

Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl I, )

Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl I, ) Hinweise zum neuen Geldwäschegesetz (GwG), (BGBl. 2017 I, 1822 1873) Das Gesetz zur Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie ist am 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird der risikobasierte

Mehr

Ist Ihre Compliance fit für die neue internationale Geldwäscherichtlinie?

Ist Ihre Compliance fit für die neue internationale Geldwäscherichtlinie? Ist Ihre Compliance fit für die neue internationale Geldwäscherichtlinie? 7. Stuttgarter Sicherheitskongress Mittwoch, 8. Juli 2015 Jürgen Rapp M.A. und Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Regierungspräsidium Karlsruhe

Mehr

Definiert wird der wirtschaftlich Berechtigte in 1 Abs. 6 GwG wie folgt:

Definiert wird der wirtschaftlich Berechtigte in 1 Abs. 6 GwG wie folgt: Definition Ziel des Gesetzgebers ist es, die natürliche(n) Person(en) zu identifizieren, die letztlich Eigentümer von Geldern oder sonstigen Vermögenswerten ist/sind, bzw. wer über eine juristische Person

Mehr

Merkblatt zum Kundenfragebogen

Merkblatt zum Kundenfragebogen Merkblatt zum Kundenfragebogen Das Ziel unseres Kundenfragebogens ist es, die uns nach dem Geldwäschegesetz (GWG) auferlegten Pflichten zu erfüllen und die erforderlichen Angaben zur Identität unseres

Mehr

Erklärung zum Geldwäschegesetz (GwG)

Erklärung zum Geldwäschegesetz (GwG) Erklärung zum Geldwäschegesetz (GwG) Vers. Nr. (sofern bekannt) Zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz sind Versicherungsunternehmen u. a. bei Abschluss/Änderung eines Lebensversicherungsvertrags

Mehr

FAQ zum Geldwäschegesetz

FAQ zum Geldwäschegesetz FAQ zum Geldwäschegesetz 1. Pflicht zur Identifizierung des Mandanten Welche Angaben sind bei der Identifizierung zu erheben? Es ist danach zu unterscheiden, ob der Mandant eine natürliche Person oder

Mehr

Fehlende Waschleistung

Fehlende Waschleistung Fehlende Waschleistung Keyfacts über Geldwäsche - Verdachtsfälle von Geldwäsche sind weiter auf Rekordhoch - Verschärfte Sanktionen bei Versäumnissen nach der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie zu erwarten -

Mehr

I. Identifizierung Kaufvertragspartei und der für sie auftretenden Person

I. Identifizierung Kaufvertragspartei und der für sie auftretenden Person Bitte zurücksenden an: Deutschland Auskunft nach 4 Absatz 6 GWG für juristische Personen bzw. Personengesellschaften I. Identifizierung Kaufvertragspartei und der für sie auftretenden Person Vertragspartei

Mehr

Natürliche Person weiter unter 1)

Natürliche Person weiter unter 1) Bitte zurücksenden an: - Deutschland Auskunft nach 4 Absatz 6 GWG für juristische Personen bzw. Personengesellschaften I. Identifizierung des Vertragspartners Firmierung/Name Rechtsform & Registernummer

Mehr

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom Vergleich ausgewählter Vorschriften mit der aktuellen Rechtslage

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom Vergleich ausgewählter Vorschriften mit der aktuellen Rechtslage Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Referentenentwurf des

Mehr

Basisinformation Transparenzregister nach 18 ff. Geldwäschegesetz Neue Pflichten für Gesellschaften und Anteilseigner

Basisinformation Transparenzregister nach 18 ff. Geldwäschegesetz Neue Pflichten für Gesellschaften und Anteilseigner Basisinformation Transparenzregister nach 18 ff. Geldwäschegesetz Neue Pflichten für Gesellschaften und Anteilseigner Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie vom 23. Juni 2017

Mehr

Das neue Transparenzregister Das müssen Sie jetzt tun!

Das neue Transparenzregister Das müssen Sie jetzt tun! Das neue Transparenzregister Das müssen Sie jetzt tun! Am 26.06.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG), das die 4. EU-Geldwäsche- Richtlinie umsetzt, in Kraft getreten. Ziel des reformierten Gesetzes

Mehr

Das neue Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Überblick und Empfehlungen. Rechtsstand

Das neue Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Überblick und Empfehlungen. Rechtsstand Das neue Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Überblick und Empfehlungen Rechtsstand 12.09.2017 Inhaltsverzeichnis 1 Sachliche Ausgangslage 2 3 Gesetzliche Vorgaben Umfang der Meldepflichten

Mehr

Das Geldwäschegesetz (GwG)

Das Geldwäschegesetz (GwG) IHK Leipzig, LVZ und IVD Mitte-Ost Das Geldwäschegesetz (GwG) und Immobilienmakler Rudolf Koch Vizepräsident IVD Leipzig 17.04.2013 Agenda Immobilien und Geldwäsche Was will das GwG Pflichten nach dem

Mehr

Darüber hinaus empfiehlt der Finanzausschuss insbesondere Änderungen am Gesetzentwurf

Darüber hinaus empfiehlt der Finanzausschuss insbesondere Änderungen am Gesetzentwurf Deutscher Bundestag Drucksache 18/12405 18. Wahlperiode 17.05.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 18/11555, 18/11928,

Mehr

Angaben nach GwG Einzelunternehmer / e.k.

Angaben nach GwG Einzelunternehmer / e.k. Angaben nach GwG Einzelunternehmer / e.k. Vertragspartner / Firma ggf. vorhandene Kundennummer A. Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten Rakuten erfragt aufgrund des Geldwäschegesetzes ( 3 Abs. 1 Nr.

Mehr

Geldwäschegesetz (GwG) vom 26. Juni 2017 (BGBl. Nr. 39 S vom 24. Juni 2017)

Geldwäschegesetz (GwG) vom 26. Juni 2017 (BGBl. Nr. 39 S vom 24. Juni 2017) Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen und Verpflichtete 1 Begriffsbestimmungen 2 Verpflichtete, Verordnungsermächtigung

Mehr

KYD Fragebogen für den Kooperationspartner

KYD Fragebogen für den Kooperationspartner > KYD Fragebogen für den Kooperationspartner Wir bitten Sie, den Fragebogen nach bestem Wissen und Gewissen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Für weitere Anmerkungen, Kommentare und Ergänzungen

Mehr

Geldwäschegesetz (GwG) Interne Sicherungsmaßnahmen Anordnung der Wirtschaftsprüferkammer nach 6 Abs. 9 GwG

Geldwäschegesetz (GwG) Interne Sicherungsmaßnahmen Anordnung der Wirtschaftsprüferkammer nach 6 Abs. 9 GwG 1 www.wpk.de/mitglieder/bekanntmachungen-der-wpk/2017/ Geldwäschegesetz (GwG) Interne Sicherungsmaßnahmen Anordnung der Wirtschaftsprüferkammer nach 6 Abs. 9 GwG Die Wirtschaftsprüferkammer trifft nach

Mehr

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) GwG Ausfertigungsdatum: 23.06.2017 Vollzitat: "Geldwäschegesetz vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822), das durch Artikel

Mehr

Abwehr von Geldwäsche. Gesetzliche Anforderungen und deren Umsetzung

Abwehr von Geldwäsche. Gesetzliche Anforderungen und deren Umsetzung Abwehr von Geldwäsche Gesetzliche Anforderungen und deren Umsetzung Was ist Geldwäsche? Geldwäsche ist das Einschleusen von Werten, die aus bestimmten Vortaten stammen, in den legalen Finanz- u. Wirtschaftskreislauf

Mehr

Forum Unternehmensrecht Gesellschaftsrechtliche Meldepflichten zum Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz

Forum Unternehmensrecht Gesellschaftsrechtliche Meldepflichten zum Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz Forum Unternehmensrecht Gesellschaftsrechtliche Meldepflichten zum Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz 18. Oktober 2017 Neuralgische Punkte des neuen Transparenzregisters A. Einführung B. Der

Mehr

Rudolf Koch IHK Trier und IVD West Trier, 12. September 2017

Rudolf Koch IHK Trier und IVD West Trier, 12. September 2017 Branchenforum Immobilienwirtschaft 2017 Das neue Geldwäschegesetz (GwG) - alte und neue Pflichten. Sach- und Fachkundenachweis für Makler und Verwalter was kommt wirklich? Rudolf Koch IHK Trier und IVD

Mehr

Legitimation und Klärung des PEP-Status

Legitimation und Klärung des PEP-Status Legitimation und Klärung des PEP-Status Bitte ausgefüllt und unterschrieben per Post zurücksenden an: Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim Natürliche Personen

Mehr

Mandanteninformation zum neuen Transparenzregister

Mandanteninformation zum neuen Transparenzregister Juni 2017 Mandanteninformation zum neuen Transparenzregister Inhaltsverzeichnis A. Hintergrund und Gegenstand der Neuregelung... 1 B. Bestehende Pflichten... 2 I. Meldepflichten... 2 1. Zur Meldung verpflichtete

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 18/11555 18. Wahlperiode 17.03.2017 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung

Mehr

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) GwG Ausfertigungsdatum: 13.08.2008 Vollzitat: "Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt

Mehr

1 GwG-E in der geplanten Fassung vom 11.05.2011

1 GwG-E in der geplanten Fassung vom 11.05.2011 1 GwG-E in der geplanten Fassung vom 11.05.2011 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt

Mehr

Inhaltsübersicht. Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen und Verpflichtete. Abschnitt 2 Risikomanagement. Abschnitt 3 Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden

Inhaltsübersicht. Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen und Verpflichtete. Abschnitt 2 Risikomanagement. Abschnitt 3 Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen und Verpflichtete 1 Begriffsbestimmungen 2 Verpflichtete, Verordnungsermächtigung

Mehr

Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor. Warum wurde das Geldwäschegesetz geändert?

Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor. Warum wurde das Geldwäschegesetz geändert? Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor Warum wurde das Geldwäschegesetz geändert? Köln, den 6.11.2012 Übersicht 1. Geldwäsche und die Gefahren für die Wirtschaft 2. Deutschland und sein Ruf als Geldwäscheparadies

Mehr

1822 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 24. Juni Artikel 1

1822 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 24. Juni Artikel 1 1822 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 24. Juni 2017 Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation

Mehr

Ist die Geldwäsche-Bekämpfung endgültig im Risikomanagement angekommen?

Ist die Geldwäsche-Bekämpfung endgültig im Risikomanagement angekommen? Ist die Geldwäsche-Bekämpfung endgültig im Risikomanagement angekommen? Angemessene Implementierung eines Risikomanagements nach dem neuen Geldwäschegesetz unter Berücksichtigung der MaRisk 6.0 Agenda

Mehr

Fristablauf: besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG

Fristablauf: besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG Bundesrat Drucksache 182/17 23.02.17 Gesetzentwurf der Bundesregierung Fz - In - R - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU- Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG) DasGeldwäschegesetz (GwG)verfolgtebensowiedieFinanzmarktaufsichtsgesetze

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG) DasGeldwäschegesetz (GwG)verfolgtebensowiedieFinanzmarktaufsichtsgesetze Deutscher Bundestag Drucksache 17/10745 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG) A. Problem und Ziel DasGeldwäschegesetz

Mehr

Legitimation, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten und Klärung des PEP-Status

Legitimation, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten und Klärung des PEP-Status Legitimation, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten und Klärung des PEP-Status Personengesellschaften und juristische Personen Bitte ausgefüllt und unterschrieben per Post zurücksenden an: Alphabet Fuhrparkmanagement

Mehr

- eine Harmonisierung der Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen geldwäscherechtliche Pflichten.

- eine Harmonisierung der Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen geldwäscherechtliche Pflichten. Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU- Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

Mehr

Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG): Interne Sicherungsmaßnahmen Anordnung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe nach 9 Abs.

Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG): Interne Sicherungsmaßnahmen Anordnung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe nach 9 Abs. Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG): Interne Sicherungsmaßnahmen Anordnung der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe nach 9 Abs. 5 Satz 2 GwG Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe hat am 19. Juli 2016 aufgrund

Mehr

Geldwäschegesetz - Aufgaben verpflichteter Unternehmen

Geldwäschegesetz - Aufgaben verpflichteter Unternehmen MERKBLATT Geldwäschegesetz - Aufgaben verpflichteter Unternehmen Stand: 06/2016 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn Tel.: +49 371 6900-1350 Fax: +49 371 6900-1333 E-Mail: mehlhorn@chemnitz.ihk.de Hinweis: Das

Mehr

Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich. Informationsveranstaltung am der IHK Aschaffenburg

Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich. Informationsveranstaltung am der IHK Aschaffenburg Geldwäscheprävention im Nichtfinanzbereich Informationsveranstaltung am 27.07.2016 der IHK Aschaffenburg 1. Grundlegende Informationen 2. Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) 2.1 Kundenbezogene Pflichten

Mehr

- eine Harmonisierung der Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen geldwäscherechtliche Pflichten.

- eine Harmonisierung der Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen geldwäscherechtliche Pflichten. Bearbeitungsstand: 15.12.2016 13:37 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung

Mehr

Per an: 30. Dezember 2016

Per  an: 30. Dezember 2016 Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Per E-Mail an: VIIA3a@bmf.bund.de 30. Dezember 2016 Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche- Richtlinie,

Mehr

Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG)

Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG) LANDKREIS SCHAUMBURG Geldwäscheprävention - Ein Thema für mich?! Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG) für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen 1 Gemeinsames Merkblatt der

Mehr

Selbstauskunft zur Legitimation, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten und Klärung des PEP-Status

Selbstauskunft zur Legitimation, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten und Klärung des PEP-Status Selbstauskunft zur Legitimation, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten und Klärung des PEP-Status Personengesellschaften und juristische Personen Kunde: Bitte ausgefüllt und unterschrieben per Post zurücksenden

Mehr

Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Abschnitt 1. Begriffsbestimmungen und Verpflichtete. Abschnitt 2

Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Abschnitt 1. Begriffsbestimmungen und Verpflichtete. Abschnitt 2 Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: GwG Ausfertigungsdatum: 13.08.2008 Gültig ab: 21.08.2008 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: FNA: BGBl I 2008, 1690 FNA 7613-2, GES- TA B064 Gesetz über das Aufspüren

Mehr

Merkblatt: Pflichten für Steuerberater nach dem Geldwäschegesetz ÜBERSICHT

Merkblatt: Pflichten für Steuerberater nach dem Geldwäschegesetz ÜBERSICHT Merkblatt: Pflichten für Steuerberater nach dem Geldwäschegesetz ÜBERSICHT A Pflichten für ALLE Steuerberater I. Dokumentierte Risikoanalyse II. III. IV. Allgemeine Sorgfaltspflichten 1. Was sind die allgemeinen

Mehr

Faktenblatt: Das neue Geldwäschegesetz und seine Anwendung auf Stiftungen

Faktenblatt: Das neue Geldwäschegesetz und seine Anwendung auf Stiftungen Faktenblatt: Das neue Geldwäschegesetz und seine Anwendung auf Stiftungen Seit Umsetzung der EG-Geldwäsche-Richtlinie 1 im letzten Jahr werden Stiftungen und die jeweils beratende Bank im Rahmen der Vermögensverwaltung

Mehr

Meldeverfahren für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz

Meldeverfahren für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz Meldeverfahren für Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz Einleitende Hinweise Am 26. Juni 2017 trat das neue Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)

Mehr

Das (neue) Geldwäschegesetz: Vom Umgang mit dem schmutzigen Geld

Das (neue) Geldwäschegesetz: Vom Umgang mit dem schmutzigen Geld Das (neue) Geldwäschegesetz: Vom Umgang mit dem schmutzigen Geld Vortrag Handelskammer Bremen Bremen, den 28.11.2011 Referent Jürgen Evers Überblick A. Einführung B. Geldwäschegesetz (GwG) I. Was ist Geldwäsche?

Mehr

Das neue Transparenzregister 18 ff. Geldwäschegesetz (GwG)

Das neue Transparenzregister 18 ff. Geldwäschegesetz (GwG) Das neue Transparenzregister 18 ff. Geldwäschegesetz (GwG) Die nachfolgenden allgemeinen Informationen sind kein Ersatz für eine rechtliche Beratung im Einzelfall. Es handelt sich um einen ersten, zusammenfassenden

Mehr

Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz

Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Die einzelnen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Die einzelnen Tatbestände aus 17 GwG und ihre mögliche Ahndung 17 GwG: Bußgeldvorschriften Gemäß 17 Abs. 1 GwG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich

Mehr

Allianz Deutschland AG

Allianz Deutschland AG Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz für: Allianz Lebensversicherungs-AG, Deutsche Lebensversicherungs-AG, Allianz Versicherungs-AG (Bei Einbindung der Allianz Treuhand GmbH erfolgt die Identifizierung

Mehr

Register und Registernummer (soweit vorhanden)

Register und Registernummer (soweit vorhanden) Beitrittserklärung für eine Beteiligung an der Bouwfonds Private Dutch Parking Fund II GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachstehend auch Fondsgesellschaft ) Stempel Vertriebspartner Zur Verwendung

Mehr

Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG)

Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG) Geldwäscheprävention Ein Thema für mich?! Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG) für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen 1 Gemeinsames Merkblatt der Länder der Bundesrepublik

Mehr

Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG)

Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG) Geldwäscheprävention Ein Thema für mich?! Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG) für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen 1 Gemeinsames Merkblatt der Länder der Bundesrepublik

Mehr

Verordnung über die Einsichtnahme in das Transparenzregister (Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung - TrEinV)

Verordnung über die Einsichtnahme in das Transparenzregister (Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung - TrEinV) Verordnung über die Einsichtnahme in das Transparenzregister (Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung - TrEinV) TrEinV Ausfertigungsdatum: 19.12.2017 Vollzitat: "Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung

Mehr

Wir, die unterzeichnende juristische Person oder Personengesellschaft ( Anleger ) (soweit vorhanden) Telefax deutsche Steuernummer

Wir, die unterzeichnende juristische Person oder Personengesellschaft ( Anleger ) (soweit vorhanden) Telefax  deutsche Steuernummer Beitrittserklärung für juristische Personen und Pesonengesellschaften 1. zur Reederei MS Marguerita GmbH & Co. geschlossene Investment-KG 2. zur Reederei MS Tanja GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

Mehr

Pflichten der Makler nach dem Geldwäschegesetz

Pflichten der Makler nach dem Geldwäschegesetz Pflichten der Makler nach dem Geldwäschegesetz Rudolf Koch Vizepräsident IVD Branchenforum Immobilienwirtschaft Trier, 19.03.2013 Die Themen Was will das GwG Pflichten der Immobilienmakler gem. GwG Betriebsinterne

Mehr

Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG)

Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG) Regierungspräsidium Darmstadt Geldwäscheprävention - Ein Thema für mich?! Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG) für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen 1 Gemeinsames Merkblatt

Mehr

Rechtshinweise zur Einreichung Fragen und Antworten des Bundesverwaltungsamts

Rechtshinweise zur Einreichung Fragen und Antworten des Bundesverwaltungsamts Rechtshinweise zur Einreichung Fragen und Antworten des Bundesverwaltungsamts I. Stiftungen 1. Muss eine Stiftung, die im Stiftungsverzeichnis eingetragen ist, zur Eintragung im Transparenzregister angemeldet

Mehr

Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG)

Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG) Regierungspräsidium Kassel Geldwäscheprävention - Ein Thema für mich?! Basisinformation Geldwäschegesetz (GwG) für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen 1 Gemeinsames Merkblatt

Mehr

Legitimation, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten und Klärung des PEP-Status

Legitimation, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten und Klärung des PEP-Status Legitimation, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten und Klärung des PEP-Status Bitte ausgefüllt und unterschrieben per Post zurücksenden an: Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716

Mehr

Ausblick auf kommendes Recht EU und DE

Ausblick auf kommendes Recht EU und DE Regierungspräsidium Gießen Das Geldwäschegesetz aktuell geltendes europäisches Recht geltendes deutsches Recht Ausblick auf kommendes Recht EU und DE Februar 2015, Regierungspräsidium Gießen, Martina Wiegand

Mehr

Update Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht: Das neue Transparenzregister ist online was Sie wissen müssen

Update Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht: Das neue Transparenzregister ist online was Sie wissen müssen 27 September 2017 Update Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht: Das neue Transparenzregister ist online was Sie wissen müssen Von Dr. Sebastian Schwalme und Dr. Anna Catharina Wolschner Das neugefasste

Mehr

Verband der Privaten Bausparkassen e.v. Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen

Verband der Privaten Bausparkassen e.v. Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen Verband der Privaten Bausparkassen e.v. Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen Klingelhöferstraße 4 ٠ 10785 Berlin Telefon 030 / 59 00 91 500 ٠ Telefax 030 / 59 00 91 501 Postfach 30 30 79 ٠10730 Berlin

Mehr

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) GwG Ausfertigungsdatum: 13.08.2008 Vollzitat: "Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt

Mehr

MERKBLATT Existenzgründung und Unternehmensförderung

MERKBLATT Existenzgründung und Unternehmensförderung MERKBLATT Existenzgründung und Unternehmensförderung Geldwäschegesetz Die meisten Unternehmen denken: Mit Geldwäsche haben wir nichts zu tun. Ein Irrtum, der bei einer Kontrolle schnell teuer werden kann.

Mehr

Das Geldwäschegesetz aktuell- Aufgaben und Pflichten im Bereich der Geldwäscheprävention -

Das Geldwäschegesetz aktuell- Aufgaben und Pflichten im Bereich der Geldwäscheprävention - Regierungspräsidium Gießen Das Geldwäschegesetz aktuell- Aufgaben und Pflichten im Bereich der Geldwäscheprävention - - Allgemeinen Regelungen zur Geldwäsche - Aufgaben der Verpflichteten - Zuständigkeiten

Mehr

LEITLINIEN ZUR BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG IM SINNE DER ZAHLUNGSDIENSTERICHTLINIE 2 EBA/GL/2017/08 12/09/2017. Leitlinien

LEITLINIEN ZUR BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG IM SINNE DER ZAHLUNGSDIENSTERICHTLINIE 2 EBA/GL/2017/08 12/09/2017. Leitlinien EBA/GL/2017/08 12/09/2017 Leitlinien zu den Kriterien für die Festlegung der Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichwertigen Garantie gemäß Artikel 5 Absatz 4 der

Mehr

Wichtige Informationen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Wichtige Informationen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Wichtige Informationen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) und die damit zusammenhängenden

Mehr

Deutscher Bundestag 23. Mai 2008

Deutscher Bundestag 23. Mai 2008 Verband der Privaten Bausparkassen e.v. Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen Klingelhöferstraße 4 ٠ 10785 Berlin Telefon 030 / 59 00 91 500 ٠ Telefax 030 / 59 00 91 501 Postfach 30 30 79 ٠10730 Berlin

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Regierungspräsidium Darmstadt Kompetenz für den Regierungsbezirk Präsentation anlässlich des Versicherungsvermittlertages der IHK Hanau am 3. Februar 2016 Geldwäsche: Ein Thema für Sie? Referentin : Penelope

Mehr

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG)

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG) Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG) Vergleich ausgewählter Vorschriften mit der Gesetzesbegründung der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11555) PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW.

Mehr

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) GwG Ausfertigungsdatum: 13.08.2008 Vollzitat: "Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt

Mehr

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung nach 34d Abs. 3 GewO

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung nach 34d Abs. 3 GewO Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Referat Recht Elsa-Brändström-Str. 1-3 33602 Bielefeld Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung

Mehr

MAR-Leitlinien Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen

MAR-Leitlinien Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen MAR-Leitlinien Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen 20/10/2016 ESMA/2016/1478 DE Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 3 2 Rechtsrahmen, Abkürzungen und Begriffsbestimmungen... 3 3 Zweck...

Mehr

Immobilienverband IVD

Immobilienverband IVD Immobilienverband IVD Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU- Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission zur Verhinderung von Geldwäscherei

Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission zur Verhinderung von Geldwäscherei Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (www.admin.ch/ch/d/as/) veröffentlicht wird. Verordnung der Eidgenössischen Bankenkommission

Mehr

13 des Handelsgesetzbuch (HGB)

13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland (1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht

Mehr

ANHANG. Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung. zur

ANHANG. Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung. zur EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 2.2.2016 COM(2016) 50 final ANNEX 1 ANHANG Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung zur Mitteilung der Kommission an das Europäische

Mehr

Anfrage 47. Vorarlberg; zukünftige Vorgangsweise für Risikoanalysen - Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden? Fragen der Risikoevaluierung im

Anfrage 47. Vorarlberg; zukünftige Vorgangsweise für Risikoanalysen - Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden? Fragen der Risikoevaluierung im Anfrage 47. Vorarlberg; zukünftige Vorgangsweise für Risikoanalysen - Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden? Fragen der Risikoevaluierung im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Mehr

Entwicklungen zur Einführung eines Registers wirtschaftlich Berechtigter in den Niederlanden

Entwicklungen zur Einführung eines Registers wirtschaftlich Berechtigter in den Niederlanden Entwicklungen zur Einführung eines Registers wirtschaftlich Berechtigter in den Niederlanden 3. November 2016 Dr. A.S. (Arjen) Westerdijk Advocaat Hintergrund Am 20. Mai 2015 hat das Europäische Parlament

Mehr

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)

Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) GwG Ausfertigungsdatum: 13.08.2008 Vollzitat: "Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt

Mehr

Kennen Sie Ihren Kunden?

Kennen Sie Ihren Kunden? LANDKREIS CLOPPENBURG DER LANDRAT Kennen Sie Ihren Kunden? Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) für Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor und Finanzunternehmen Achtung: Für Güterhändler gibt es wegen

Mehr

An IHK Bonn/Rhein-Sieg Abteilung III Bonner Talweg Bonn

An IHK Bonn/Rhein-Sieg Abteilung III Bonner Talweg Bonn An IHK Bonn/Rhein-Sieg Abteilung III Bonner Talweg 17 53113 Bonn Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Versicherungsvermittlung gemäss 34 d Abs. 3 Gewerbeordnung

Mehr

Pflichten nach dem Geldwäschegesetz. für Unternehmen aus dem Nichtbankensektor und Finanzunternehmen

Pflichten nach dem Geldwäschegesetz. für Unternehmen aus dem Nichtbankensektor und Finanzunternehmen KENNEN SIE IHREN KUNDEN? Pflichten nach dem Geldwäschegesetz für Unternehmen aus dem Nichtbankensektor und Finanzunternehmen ACHTUNG: Für Güterhändler gibt es wegen der spezifischen Besonderheiten ein

Mehr