Der Arbeitsmarkt in Deutschland. Arbeitsmarktberichterstattung März Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen

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1 Der Arbeitsmarkt in Deutschland Arbeitsmarktberichterstattung März 2012 Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen

2 Impressum Herausgeber: Zentrale Arbeitsmarktberichterstattung Regensburger Straße Nürnberg Kontakt für Rückfragen: Dr. Sascha Zirra 0911/ Fax: 0911/ Diese Publikation finden sie im Internet unter: Broschueren/Arbeitsmarkt-Nav.html Zitiervorschlag: Bundesagentur für Arbeit Der Arbeitsmarkt in Deutschland Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen. Veröffentlichung der Arbeitsmarktberichterstattung, Nürnberg März Diese Publikation ist nur als Online-PDF-Dokument verfügbar.

3 Inhaltsverzeichnis Das Wichtigste in Kürze Schwerbehinderte Menschen in Deutschland Altersstruktur schwerbehinderter Menschen Schwerbehinderung meist Folge einer erworbenen Krankheit Vergleichsweise hoher Anteil älterer Menschen ist schwerbehindert Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen Auswirkungen vorruhestandsähnlicher Regelungen Fachkräfteanteil bei schwerbehinderten n etwas höher Fazit Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Erwerbsfähigkeit, Beschäftigung und Arbeitslosigkeit... 3 Abbildung 2: Altersstruktur... 4 Abbildung 3: Anteil schwerbehinderter Menschen nach Altersgruppen... 5 Abbildung 4: Entwicklung der Arbeitslosigkeit nach Altersgruppen... 6 Abbildung 5: Inanspruchnahme vorruhestandsähnlicher Regelungen... 9 Abbildung 6: Zeitreihe Verlauf der Arbeitslosigkeit mit... und ohne vorruhestandsähnliche Regelungen... 9 Abbildung 7: Unterbeschäftigung Abbildung 8: Arbeitslosigkeit nach Qualifikation Abbildung 9: Zu- und Abgangsraten in Beschäftigung Abbildung 10: Dauer der Arbeitslosigkeit

4 Das Wichtigste in Kürze Auch schwerbehinderte Menschen profitieren vom Aufschwung am Arbeitsmarkt allerdings nicht ganz so stark wie nicht schwerbehinderte Menschen. Die Zahl schwerbehinderter Menschen steigt infolge der demografischen Alterung. Denn Schwerbehinderte sind überwiegend ältere Menschen und zumeist ist eine im Lebensverlauf erworbene Krankheit die Ursache einer Schwerbehinderung. Die Zahl der schwerbehinderten n ist alleine in der Gruppe der Älteren gestiegen. Dafür ist vor allem der Wegfall vorruhestandsähnlicher Regelungen verantwortlich. Die Unterbeschäftigung bei schwerbehinderten Menschen geht erkennbar zurück. Der Anteil von Fachkräften ist bei schwerbehinderten n etwas höher als bei nicht schwerbehinderten. Schwerbehinderten n gelingt es seltener als nicht schwerbehinderten, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen gemessen am nbestand werden sie allerdings auch nicht so häufig arbeitslos. Die Dynamik der Arbeitslosigkeit ist auch in der mittleren Altersgruppe der 25 bis unter 55- Jährigen bei schwerbehinderten n deutlich geringer als bei nicht schwerbehinderten. Die Dauer der Arbeitslosigkeit und der Anteil der Langzeitarbeitslosen sind daher deutlich höher. 2

5 1 Schwerbehinderte Menschen in Deutschland Unterstellt man einen gleichbleibenden Anteil schwerbehinderter Menschen an der jeweiligen Altersgruppe wie im Jahr 2009, lebten in Deutschland 2011 hochgerechnet 3,23 Millionen schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter. Das waren sechs Prozent mehr ( ) als noch im Jahr 2005 (Abb. 1). Diese Zahl wird andere Umstände unverändert infolge der demografischen Entwicklung auf geschätzte 3,36 Millionen im Jahr 2021 ansteigen. Denn in den kommenden zehn Jahren werden zunehmend Menschen aus den geburtenstarken Alterskohorten der Wirtschaftswunderjahre in die Altersgruppe von 50 bis unter 65 Jahre eintreten. In dieser Altersgruppe ist ein vergleichsweise hoher Anteil der Menschen schwerbehindert (vgl. Abschnitt 1.1). Bleibt das Schwerbehinderungsrisiko innerhalb der Altersgruppen gleich, wird allein aufgrund dieses Effekts die Zahl schwerbehinderter Menschen im erwerbsfähigen Alter bis zum Jahr 2021 um zehn Prozent höher liegen als Noch nicht berücksichtigt sind dabei die Auswirkungen eines steigenden Eintrittsalters in Regelaltersrente. Während die Zahl der über das Anzeigeverfahren erfassten schwerbehinderten Beschäftigten bereits in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat (vgl. Kapitel 2), stagniert die Zahl der schwerbehinderten n. Selbst dies kann jedoch vor allem als eine Folge des Auslaufens vorruhestandsähnlicher Regelungen gelten ohne diese gesetzliche Änderung wäre die Zahl schwerbehinderter r sogar nennenswert gesunken (vgl. Kapitel 3). 1.1 Altersstruktur schwerbehinderter Menschen Fast zwei Drittel der in Deutschland lebenden schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter waren am Jahresende 2009 zwischen 50 bis unter 65 Jahre alt (Abb. 2). Sowohl bei Beschäftigten, als auch bei n trifft dies immerhin auf über die Hälfte der schwerbehinderten Menschen zu. Zahl schwerbehinderter Menschen wird weiter steigen Entwicklung der Zahl schwerbehinderter Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis unter 65 Jahre), 2011 bis 2021 bei gleichem Anteil der schwerbehinderten Menschen innerhalb der Altersgruppen wie 2009 Bestand schwerbehinderte Beschäftigte (nach dem Anzeigeverfahren, jeweils Dezember) und schwerbehinderte (Jahresdurchschnitt) Veränderung gegenüber 2005 in Prozent, Deutschland, 2005 bis 2011, Bevölkerungsprognose +13% schwerbehinderte Beschäftigte +4% +2% +/-0% +6% Zahl schwerbehinderter Menschen im erwerbsfähigen Alter +10% -1% -0% schwerbehinderte -7% -19% -19% wahrscheinlicher Verlauf der Arbeitslosigkeit ohne Auslaufen vorruhestandsähnlicher Regelungen Datenquelle: Statistik der BA, Statistisches Bundesamt 2011: Fachserie Schwerbehinderte ( ), Statistisches Bundesamt 2009: Bevölkerung Deutschlands bis Ergebnisse der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung ( ) Abbildung 1 3

6 Schwerbehinderte sind überwiegend ältere Menschen Altersstruktur schwerbehinderter Menschen im erwerbsfähigen Alter in Deutschland Bevölkerung Dezember 2009, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 30. Juni 2010, gemeldete schwerbehinderte Beschäftigte Dezember 2009, Jahresdurchschnitt 2011 Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter 15 bis unter 25 17% 25 bis unter 50 54% 50 bis unter 65 29% schwerbehinderte Menschen 5% 33% 62% sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 11% 62% 26% gemeldete schwerbehinderte Beschäftigte 1% 39% 60% insgesamt 9% 60% 31% schwerbehinderte 3% 41% 56% Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abbildung Schwerbehinderung meist Folge einer erworbenen Krankheit Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf und zumeist ist eine im Lebensverlauf erworbene Krankheit die Ursache einer Schwerbehinderung (bei 78 Prozent der 15- bis unter 65-Jährigen). Vergleichsweise häufige Arten einer durch Krankheit erworbenen Schwerbehinderung sind Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule, Herz-Kreislauferkrankungen und Schädigungen der inneren Organe, die etwa infolge einer Krebserkrankung entstehen können. Von den schwerbehinderten Menschen mit einer angeborenen Behinderung hat nahezu jeder Zweite eine Störung der geistigen Entwicklung dies kann unter anderem eine Lernbehinderung sein. Das entspricht einem Anteil von zwei Prozent an allen schwerbehinderten Menschen. 1.3 Vergleichsweise hoher Anteil älterer Menschen ist schwerbehindert In der Folge ist gerade bei älteren Menschen ein vergleichsweise hoher Anteil schwerbehindert (Abb. 3). Im Dezember 2009 waren von den in Deutschland lebenden Menschen im erwerbsfähigen Alter insgesamt sechs Prozent schwerbehindert von den älteren Menschen im Alter von 60 bis unter 65 Jahren dagegen 18 Prozent. Auch bei den n steigt der Anteil der schwerbehinderten Menschen mit zunehmendem Alter. Ab einem Alter von 55 Jahren liegt ihr Anteil an den n allerdings unter dem Anteil in der Bevölkerung dieser Altersgruppe. Vieles spricht dafür, dass dies weiterhin vor allem eine Folge vorruhestandsähnlicher Regelungen ist (vgl. Kapitel 3). 4

7 Hoher Anteil schwerbehinderter Menschen bei Älteren Anteil schwerbehinderter Menschen nach Altersgruppen (in Jahren) Anteil schwerbehinderter Menschen an Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, Dezember 2009 Anteil schwerbehinderter Menschen an n, Jahresdurchschnitt ,0% 12,4% 12,0% 13,1% 5,8% 6,1% 1,7% 2,2% 2,2% 2,7% 3,4% 4,2% 5,5% 6,5% 8,1% 8,8% Anteil an Bevölkerung Anteil an n insgesamt 15 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter 65 Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abbildung 3 2 Beschäftigung schwerbehinderter Menschen In den vergangenen Jahren hat die Zahl der über das Anzeigeverfahren (vgl. Glossar) gemeldeten schwerbehinderten Beschäftigten stark zugenommen. So stieg trotz Wirtschaftskrise im Jahr 2009 aktuellere Daten aus dem Anzeigeverfahren liegen nicht vor die Zahl gemeldeter schwerbehinderter Beschäftigter gegenüber dem Vorjahr um vier Prozent ( ) auf Das waren (13 Prozent) mehr als im Jahr Anstieg nicht ausschließlich Folge der demografischen Entwicklung Dieses Wachstum ist zunächst auch auf die gestiegene Zahl älterer schwerbehinderter Beschäftigter zurückzuführen: So hat die gemeldete Beschäftigung in der Altersgruppe der 50- bis unter 65-Jährigen gegenüber 2005 um zugenommen. Dieser Anstieg ging jedoch einher mit einem Rückgang von in der Altersgruppe der 30- bis unter 45-Jährigen. Dass die Zahl der gemeldeten Beschäftigten stärker steigt als die Zahl der in Deutschland lebenden schwerbehinderten Menschen, zeigt jedoch, dass dieses Beschäftigungswachstum nicht ausschließlich eine Folge der demografischen Entwicklung ist Beschäftigung steigt auch bei Auszubildenden und Gleichgestellten Unter den über das Anzeigeverfahren gemeldeten Personen waren gut Auszubildende, Beschäftigte mit einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und galten damit als schwerbehindert sowie schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Personen. Die Gewichtung dieser Gruppen innerhalb der vom Anzeigeverfahren erfassten Beschäftigten ist in den vergangenen Jahren weitgehend stabil geblieben. Parallel zur Beschäftigung insgesamt ist auch die Zahl der über das Anzeigeverfahren gemeldeten Auszubildenden seit 2005 durchgehend gestiegen und zwar um 16 Prozent (knapp 900 Personen). 5

8 3 Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen Auch schwerbehinderte profitieren vom Aufschwung am Arbeitsmarkt allerdings nicht ganz so stark wie nicht schwerbehinderte. Im mehrjährigen Vergleich steigt die Zahl der schwerbehinderten n alleine in der Gruppe der 55- bis unter 65-Jährigen (Abb. 4). In allen anderen Altersgruppen geht die Zahl der schwerbehinderten n hingegen erkennbar zurück. Dass dieser Rückgang auch im Vergleich zu vor der Wirtschaftskrise schwächer ausfällt als bei n insgesamt, kann als ein Indiz dafür gelten, dass es jenseits der Altersstruktur Faktoren gibt, die die Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt erschweren. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist weniger konjunkturreagibel als bei nicht schwerbehinderten. Die Zahl schwerbehinderter r der mittleren Altersgruppe ist selbst im Jahr der Wirtschaftskrise 2009 weiter gesunken. Dagegen lag bei nicht schwerbehinderten Menschen in dieser Gruppe die Arbeitslosigkeit deutlich höher als im Vorjahr. Dies verweist einerseits auf den besonderen rechtlichen Schutz, den schwerbehinderte Menschen genießen, andererseits jedoch auch auf die Sensibilität und den verantwortungsvollen Umgang vieler Arbeitgeber mit schwerbehinderten Arbeitnehmer/inne/n. 3.1 Auswirkungen vorruhestandsähnlicher Regelungen Nach dem Auslaufen vorruhestandsähnlicher Regelungen seit 1. Januar 2008 (vor allem nach 428 SGB III, vgl. Glossar) hat die Zahl der 58- bis unter 65-jährigen schwerbehinderten n schnell erheblich zugenommen (Abb. 5). So waren im Januar 2008 lediglich ältere schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet, im Dezember 2008 galten bereits ältere schwerbehinderte Menschen als arbeitslos und im Dezember 2011 waren schließlich ältere schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Ohne das Auslaufen dieser Regelungen wäre die Zahl schwerbehinderter r in den vergangenen Jahren andere Umstände unverändert dagegen in nennenswertem Umfang zurückgegangen. Anstiege der Arbeitslosigkeit nur bei Älteren: Folge des Auslaufens vorruhestandsähnlicher Regelungen Entwicklung der Zahl schwerbehinderter r und r nach Altersgruppen in Jahren Veränderung gegenüber Dezember 2007 Deutschland, Dezember 2007 bis Dezember 2011 (gleitender Jahresdurchschnitt) schwerbehinderte 55- unter % nicht schwerbehinderte 1. Januar 2008: Wegfall vorruhestandsähnlicher Regelungen 55- unter % +-0% Gesamt +1% +-0% 15- unter 25-11% 25- unter 55-14% Gesamt -21% Dez 07 Dez 08 Dez 09 Dez 10 Dez 11 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 25- unter 55-25% 15- unter 25-30% Dez 07 Dez 08 Dez 09 Dez 10 Dez 11 Abbildung 4 6

9 Auslaufen vorruhestandsähnlicher Regelungen führt zu steigender Zahl älterer schwerbehinderter r Zahl schwerbehinderter r im Alter von 58 bis unter 65 Jahren Angaben zur Inanspruchnahme vorruhestandsähnlicher Regelungen ohne zkt Deutschland, Januar 2008 bis Dezember 2011 Jan Dez Dez Dez Dez Dez Dez Dez ältere schwerbehinderte (58 bis unter 65 Jahre) Jan Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abbildung Ohne Auslaufen vorruhestandsähnlicher Regelungen schwerbehinderte weniger Bei einem gleichbleibenden Verhältnis älterer r (58 bis unter 65 Jahre) zu schwerbehinderten Menschen in vorruhestandsähnlichen Regelungen wäre die Zahl der schwerbehinderten n im Dezember 2011 um niedriger: nur statt schwerbehinderte Menschen wären arbeitslos gemeldet (Abb. 6). Das wären drei Prozent weniger als im Dezember 2010 und 14 Prozent weniger als im Dezember 2007 dem Monat, in dem die vorruhestandsähnlichen Regelungen letztmals genutzt werden konnten. Ohne das Auslaufen vorruhestandsähnlicher Regelungen wäre die Zahl schwerbehinderter r gesunken Bestand schwerbehinderter r und wahrscheinlicher Verlauf, wenn vorruhestandsähnliche Regelungen nicht ausgelaufen wären Deutschland, Januar 2008 bis Dezember 2011 schwerbehinderte Menschen in vorruhestandsähnlichen Regelungen nachrichtlich: Dez schwerbehinderte Dez Dez Dez Arbeitslosigkeit real Szenario Jan 2008 Jan 2009 Jan 2010 Jan 2011 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Szenario: Zahl schwerbehinderter r, wenn: Relation von Bestand schwerbehinderter Menschen in vorruhestandsähnlichen Regelungen zu Bestand älterer r im Alter von 58 bis unter 65 Jahren so geblieben wäre wie im Januar 2008 Abbildung 6 7

10 Unterbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen sinkt Unterbeschäftigung i.e. Sinne bei schwerbehinderten Menschen Deutschland Jahresdurchschnitt 2009 bis Unterbeschäftigung i.e.s. entlastende Arbeitsmarktpolitik* vorruhestandsähnliche Regelungen* arbeitslos *Die Komponenten vorruhestandsähnliche Regelungen, Fremdförderung und Arbeitsunfähigkeit können nur ohne Daten zugelassener kommunaler Träger ausgewiesen werden. Für die entlastende Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2011 wird hier der Durchschnitt der zwölf Monate November 2010 bis Oktober 2011 angenommen, da keine aktuelleren endgültigen, nicht untererfassten Daten verfügbar sind. Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Unterbeschäftigung geht zurück Auch die Unterbeschäftigung das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial geht trotz einer gestiegenen Zahl schwerbehinderter Menschen erkennbar zurück. Gegenüber 2010 sank die Unterbeschäftigung bei schwerbehinderten Menschen um zwei Prozent (-5.000) (Abb. 7). Nachdem sie infolge eines etwas stärkeren Einsatzes entlastender Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2010 vorrübergehend angestiegen war. Abbildung Fachkräfteanteil bei schwerbehinderten n etwas höher Die Struktur der Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Menschen ist abgesehen von der Alterszusammensetzung im Vergleich zu nicht schwerbehinderten n in mancher Hinsicht besser. So sind schwerbehinderte sogar im Mittel etwas höher qualifiziert als nicht schwerbehinderte (Abb. 8). Fachkräfteanteil bei schwerbehinderten n ist etwas höher als bei nicht schwerbehinderten Bestand schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte nach Art des höchsten Ausbildungsabschlusses Deutschland, Jahresdurchschnitt 2011 akademisch 4% akademisch 6% betrieblich /schulisch 56% schwerbehinderte ohne 40% betrieblich /schulisch 49% 2,79 Mio nicht schwerbehinderte ohne 45% Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Anteile ohne keine Angabe Abbildung 8 8

11 Anstieg der Abgangschancen in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt Zu- und Abgangsraten schwerbehinderter r und nicht schwerbehinderter r in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt (gleitender Jahresdurchschnitt) Altersgruppe 25 bis unter 55 Jahre Deutschland, Januar 2008 bis Dezember ,2% ,7% 8,1% ,1% 7,6% ,0% nicht schwerbehinderte ,3% 4,2% schwerbehinderte 6,2% 2008 Wirtschaftskrise Wirtschaftskrise 5,9% ,0% 2,7% 6,9% ,3% 7,2% ,5% Zugangsraten Abgangsraten Jan 2008 Jan 2009 Jan 2010 Jan 2011 Von den schwerbehinderten n hatten im Jahresdurchschnitt Prozent einen Studien- oder Berufsabschluss von den nicht schwerbehinderten n waren es 55 Prozent (Anteile ohne keine Angabe). Wie bei nicht schwerbehinderten liegt auch bei schwerbehinderten n im Rechtskreis SGB II der Anteil der Fachkräfte deutlich niedriger (51 Prozent) als im SGB III (72 Prozent). Aber schwerbehinderte im SGB II sind im Schnitt besser qualifiziert als nicht schwerbehinderte nur 46 Prozent der nicht schwerbehinderten n im SGB II und haben einen Berufsabschluss. Bei beiden Gruppen haben zwei Drittel der n im SGB III eine schulische oder betriebliche Ausbildung. Infolge des geringeren Akademikeranteils ist hier jedoch der Fachkräfteanteil bei schwerbehinderten etwas niedriger als bei nicht schwerbehinderten n im SGB III (78 Prozent) Dynamik und Dauer der Arbeitslosigkeit Die Dynamik am Arbeitsmarkt ist auch unabhängig von der wirtschaftlichen Lage in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Gemessen am Bestand gelingt es n Jan 2008 Jan 2009 Jan 2010 Jan 2011 Abbildung 9 häufiger, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Dies gilt auch für schwerbehinderte Menschen. Trotz einer vergleichbaren Qualifikation und einer höheren Wahrscheinlichkeit, im Bereich der nversicherung arbeitslos zu sein, zeigt sich bei schwerbehinderten n allerdings auch unabhängig von der Altersstruktur eine geringere Dynamik Dynamik der Arbeitslosigkeit gestiegen Die Zu- und Abgangsraten in Arbeitslosigkeit aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt liegen bei schwerbehinderten Menschen aber weiterhin unter den Zu- und Abgangsraten bei nicht schwerbehinderten Menschen (Abb. 9). Dies ist nicht alleine auf die Altersstruktur zurückzuführen, sondern gilt auch innerhalb der Altersgruppen. Das bedeutet, dass schwerbehinderten Menschen, die einmal arbeitslos sind, eine Beschäftigungsaufnahme schwerer fällt als nicht schwerbehinderten n. Allerdings werden schwerbehinderte Menschen auch nicht so häufig arbeitslos (bezogen auf den nbestand). 9

12 Etwas höhere Dauer der Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten n Dauer der Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten n Anteil der n nach bisheriger Dauer der Arbeitslosigkeit in einer Altersgruppe Deutschland, Jahresdurchschnitt 2011 insgesamt sb nicht sb 22% 3 Monate bis unter 1 Jahr 29% weniger als 3 Monate 36% 36% 1 Jahr und mehr 42% 35% 15 bis unter 25 Jahre sb nicht sb 39% 55% 45% 37% 16% 8% 25 bis unter 35 Jahre sb nicht sb 25% 32% 39% 39% 36% 28% 35 bis unter 45 Jahre sb nicht sb 23% 26% 36% 36% 42% 38% 45 bis unter 55 Jahre sb nicht sb 22% 25% 35% 34% 43% 41% 55 bis unter 65 Jahre sb nicht sb 18% 20% 37% 34% 45% 46% Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit erkennbar höher In der Folge ist auch die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten n erkennbar höher als bei nicht schwerbehinderten. Allerdings haben sich die Dauern bei schwerbehinderten Menschen in den vergangenen Jahren erheblich verkürzt, während sie bei nicht schwerbehinderten Menschen zuletzt zugenommen hatten bzw. stagnierten. So lag die durchschnittliche bisherige Dauer bei schwerbehinderten n 2008 noch bei 91 Wochen. Bis 2011 hat sie durchgehend abgenommen insgesamt um 15 auf zuletzt 76 Wochen. Dagegen sank die bisherige Dauer bei nicht schwerbehinderten n von 74 Wochen im Jahr 2008 auf 64 Wochen im Jahr 2009 und hat diesen Wert bei einer abnehmenden Zahl an n bis zum Jahr 2011 gehalten. Schwerbehinderte, die ihre Arbeitslosigkeit im Jahr 2011 zumindest vorübergehend beenden konnten, waren bis dahin durchschnittlich 50 Wochen arbeitslos gewesen. Die durchschnittliche abgeschlossene Dauer war damit zehn Wochen geringer als noch im Jahr Von 2008 auf 2009 war die abgeschlossene Dauer bei nicht schwerbehinderten n Abbildung 10 um fünf Wochen auf 36 Wochen gesunken und zeigt sich seitdem kaum verändert Etwas höherer Anteil Langzeitarbeitsloser Diese geringere Dynamik der Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Menschen hat zur Folge, dass der Anteil der Langzeitarbeitslosen bei schwerbehinderten etwas höher ist als bei nicht schwerbehinderten n. Dies ist nicht ausschließlich auf den höheren Anteil Älterer bei den schwerbehinderten n zurückzuführen (Abb. 10): In fast allen Altersgruppen hatten schwerbehinderte einen höheren Anteil Langzeitarbeitsloser als nicht schwerbehinderte. Mit zunehmendem Alter wird diese Diskrepanz jedoch immer kleiner. In der ältesten Gruppe dreht sich das Verhältnis schließlich um. Vieles spricht dafür, dass letzteres auch die Folge davon ist, dass für schwerbehinderte bzw. für von Arbeitslosigkeit bedrohte schwerbehinderte Menschen Wege zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben leichter verfügbar sind als für nicht schwerbehinderte. 10

13 4 Fazit Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass auch schwerbehinderte Menschen am Aufschwung teilhaben wenn auch nicht in dem Maße wie nicht schwerbehinderte Menschen. Im mehrjährigen Vergleich steigt die gemeldete Beschäftigung schwerbehinderter Mensch an und zwar trotz demographischer Alterung stärker als die Bevölkerungszahl schwerbehinderter Menschen. Die Unterbeschäftigung bei schwerbehinderten Menschen sinkt, denn die Anstiege in der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Älterer sind vor allem ein Zeichen gestiegener Transparenz in der nstatistik. Sie gehen überwiegend auf statistische Änderungen wie das Auslaufen vorruhestandsähnlicher Regelungen und den geringeren Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zurück. Schwerbehinderte sind überwiegend älter als 50 Jahre und unter den Älteren ist ein vergleichsweise hoher Anteil schwerbehindert. Infolge der demografischen Entwicklung und des steigenden Renteneintrittsalters wird die Zahl von Menschen mit einer Schwerbehinderung in den kommenden Jahren vermutlich weiter zunehmen. Daher bleiben gravierende Herausforderungen, die es in ihrer Arbeitsmarktteilhabe zu bewältigen gilt. Schwerbehinderte Beschäftigte verlieren zwar ihren Arbeitsplatz seltener, sind sie jedoch einmal arbeitslos, fällt ihnen eine erneute Beschäftigungsaufnahme schwerer als bei nicht schwerbehinderten n. 11

14 Glossar Wer gilt als schwerbehindert? Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden (20-100) abgestuft festgestellt. Als schwerbehinderte Menschen gelten nach 2 Abs. 2 SGB IX Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr zuerkannt worden ist. Auf Antrag stellen die Versorgungsämter für diese Personen einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch aus. Der Grad der Behinderung ist als Ausmaß der Behinderung unter Heranziehung der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung festzulegen. In den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit sowie im SGB IX, Teil 2 (Schwerbehindertenrecht) gilt als schwerbehindert, wer einen Grad der Behinderung von 50 und mehr hat ( 2 Abs. 2 SGB IX) oder von der BA einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde ( 2 Abs. 3 SGB IX). Wer sind schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Personen? Nach 2 Abs. 3 SGB IX sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des 73 SGB IX nicht erlangen oder nicht behalten können. Die Gleichstellung erfolgt auf Antrag des behinderten Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit. Was sind denn überhaupt typische Arten und Ursachen einer (Schwer-)Behinderung? Die Art der Behinderung wird anhand von insgesamt 55 Kategorien erfasst, wobei sich die Einteilung nicht primär an der ursächlichen Krankheitsdiagnose (z.b. Bandscheibenvorfall oder eine Krebserkrankung), sondern an der Erscheinungsform der Behinderung und der durch sie bestimmten Funktionseinschränkung (z.b. eine Funktionseinschränkung der Wirbelsäule bzw. eine Schädigung der inneren Organe) orientiert. Menschen gelten als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Als Ursachen der Behinderung gelten unter anderem angeborene Behinderungen, Krankheiten, Unfälle, Kriegs-, Wehrdienstoder Zivildienstbeschädigung (vgl. dazu ausführlich: ungen/behindertekriegsopfer/schwerbehinderte). Diese Fachserie enthält Daten über schwerbehinderte Menschen und Behinderungen, erhoben u. a. nach Altersgruppen, Geschlecht, Art und Ursachen sowie dem Grad der Behinderung. Woher stammen die Daten aus der Beschäftigtenstatistik schwerbehinderter Menschen und welche Einschränkungen sind zu berücksichtigen? Die Beschäftigtenstatistik schwerbehinderter Menschen basiert auf den Daten, die der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Anzeigeverfahrens gemäß 80 Abs. 2 SGB IX zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Berechnung einer u. U. fälligen Ausgleichsabgabe anzuzeigen sind. Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen Ihre Anzeige ( 80 Abs. 2 SGB IX) jährlich bis zum 31. März bei der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit einreichen. Nach 71 Abs. 1 SGB IX sind Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des 73 SGB IX dazu verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Nach 71 Abs. 1 Satz 3 müssen jedoch Arbeitgeber mit weniger als 60 Arbeitsplätzen nur zwei und mit weniger als 40 Arbeitsplätzen nur mindestens eine schwerbehinderte Person beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Daten aus dem Anzeigeverfahren werden von den jeweils zuständigen Arbeitsagenturen dezentral elektronisch bearbeitet und geprüft und durch die Statistik der BA zentral aufbereitet und veröffentlicht. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen, die bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Mitarbeitern beschäftigt sind, werden über das Anzeigeverfahren gem. 80 Abs. 2 SGB IX grundsätzlich nicht erfasst, so dass die Beschäftigungsstatistik zum Gesamtumfang der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nur eingeschränkt aussagekräftig ist. 12

15 Ergänzend zum Anzeigeverfahren gem. 80 Abs. 2 SGB IX wird bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Beschäftigten gemäß 80 Abs. 4 SGB IX alle fünf Jahre und nur nach Aufforderung durch die Bundesagentur für Arbeit eine repräsentative Teilerhebung über die bei ihnen beschäftigten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen durchgeführt. Die letzte Teilerhebung wurde 2011 durchgeführt. Die Arbeitgeber waren aufgefordert, Angaben bezogen auf den Stichtag 31. Oktober 2010 zu machen. Die Veröffentlichung wird gleichzeitig mit der Statistik zum Anzeigeverfahren nach 80 Abs. 2 SGB IX (Anzeigejahr 2010) im April 2012 erfolgen. Diese und weitere Daten zu beschäftigten Schwerbehinderten finden Sie unter: Menschen/Beschaeftigung-schwerbehinderter-Menschen-Nav.html Eine Zusammenstellung verfügbarer Daten zur Arbeitsmarktlage schwerbehinderter Menschen finden Sie auch in einer Anhangtabelle der jährlichen Sonderausgabe der Amtlichen Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt 2010 auf S Wer zählt als arbeitslos? Die statistische Erfassung der registrierten n ist gesetzlich geregelt (v.a. 16 SGB III). Demnach sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten demnach nicht als arbeitslos. Änderungen dieser Vorschriften durch den Gesetzgeber schlagen sich in den Daten zur Arbeitslosigkeit nieder. Was ist mit vorruhestandsähnlichen Regelungen gemeint? Für die Erfassung der älteren n haben bis Ende 2007 Sondervorschriften gegolten ( 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II und 252 Abs. 8 SGB VI), die faktisch vorruhestandsähnliche Rahmenbedingungen geschaffen haben. Ältere Bezieher von ngeld und ngeld II konnten unter erleichterten Bedingungen Leistungen beziehen, da sie sich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen mussten. Entsprechend galten sie als nicht arbeitslos. Zum Jahresbeginn 2008 sind diese vorruhestandsähnlichen Regelungen mit der Folge ausgelaufen, dass über-58-jährige Leistungsbezieher nunmehr als gezählt werden. Die Statistik ist also transparenter geworden. Der seither verzeichnete Anstieg der Arbeitslosigkeit Älterer ist nicht das Ergebnis von Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, sondern fast vollständig auf diese rechtliche Änderung zurückzuführen. Wäre die bis Ende 2007 gültige Regelung noch in Kraft, hätte sich die Arbeitslosigkeit von Älteren kaum verändert. Eine weitere Sonderregelung zur Erfassung der Arbeitslosigkeit Älterer findet sich in 53a SGB II. Dieser Vorschrift zufolge können erwerbsfähige Leistungsberechtigte als nicht arbeitslos gelten, wenn sie nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens ein Jahr lang Leistungen der Grundsicherung erhalten haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten wurde. Diese Regelung trat 2008 in Kraft und wirkt sich seit 2009 aus. Diese Personen werden in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zur Unterbeschäftigung ausgewiesen. Die beiden Änderungen gesetzlicher Vorschriften haben auf die statistische Erfassung älterer r gegenläufige Effekte: Durch den Wegfall von 428 SGB III ist die Arbeitslosigkeit Älterer gestiegen, während die Einführung von 53a SGB II die registrierte Arbeitslosigkeit von über-58- Jährigen reduziert. Was ist mit Unterbeschäftigungsrechnung gemeint? In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten n auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik sind, kurzfristig arbeitsunfähig erkrankt sind oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen. In dieser Broschüre wird das Konzept der Unterbeschäftigung im engeren Sinne verwendet. Nicht enthalten sind hier Entlastungswirkungen aufgrund von Instrumenten zur Förderung der Selbständigkeit sowie Kurzarbeit und Altersteilzeit. Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung wird zweierlei geleistet: (1) Es wird ein möglichst umfassendes Bild vom gemeldeten und unmittelbar verfügbaren Arbeitskräfteangebot in einer Volkswirtschaft gegeben. (2) Realwirtschaftliche (insbesondere konjunkturell) bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt können besser erkannt werden, weil der Einsatz entlastender Arbeitsmarktpolitik zwar die Arbeitslosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung verändert. (Vgl. dazu ausführlich Publikationen/Methodenbericht-Weiterentwicklung-Messkonzept-Unterbeschaeftigung.pdf). 13

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