Der Arbeitsmarkt in Deutschland Kurzinformation. Arbeitsmarktberichterstattung. Die Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen

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1 Der Arbeitsmarkt in Deutschland Kurzinformation Arbeitsmarktberichterstattung Die Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen

2 Impressum Herausgeber: Zentrale Arbeitsmarktberichterstattung (CF 7) Regensburger Straße Nürnberg Kontakt für Rückfragen: Dr. Sascha Zirra Tel: 0911/ Fax: 0911/ Diese Kurzinformation finden sie im Internet unter: Weitere detaillierte Informationen finden Sie im Internet unter Zitiervorschlag: Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen. Kurzinformation der Arbeitsmarktberichterstattung. Nürnberg, Dezember

3 Das Wichtigste in Kürze Im Jahr 2009 waren sechs Prozent der in Deutschland lebenden Menschen im erwerbsfähigen Alter schwerbehindert 1. Dies entspricht dem Anteil schwerbehinderter Menschen an den n. Die Zunahme der Zahl schwerbehinderter Menschen spiegelt vor allem den demographischen Wandel und die Alterung der Gesellschaft insgesamt wider. Denn Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf zumeist ist eine im Lebensverlauf erworbene Krankheit die Ursache einer Schwerbehinderung. Schwerbehinderte sind überwiegend ältere Menschen. Die Zahl schwerbehinderter Menschen steigt infolge der demographischen Entwicklung. Bei schwerbehinderten Menschen ist die Beschäftigung stärker gestiegen als die Zahl schwerbehinderter Menschen. Im Jahresdurchschnitt 2009 waren trotz Wirtschaftskrise mehr Pflichtarbeitsplätze schwerbehinderter Menschen bei Arbeitgebern mit mehr als zwanzig Mitarbeitern besetzt als ein Jahr zuvor. Die Zahl der unbesetzten Pflichtstellen ging deutlich zurück. Je größer der Arbeitgeber, desto mehr Pflichtarbeitsplätze schwerbehinderter Menschen sind besetzt. Auch die schwerbehinderten arbeitslosen Menschen profitieren vom Aufschwung am Arbeitsmarkt wenn auch nicht ganz so stark wie die n insgesamt. Im langjährigen Vergleich steigt vor allem infolge auslaufender vorruhestandsähnlicher Regelungen die Zahl der schwerbehinderten n alleine in der Gruppe der 55 bis unter 65- Jährigen. In allen anderen Altersgruppen geht die Zahl der schwerbehinderten n erkennbar zurück. schwerbehinderte Menschen sind seltener auf Grundsicherungsleistungen angewiesen als nicht schwerbehinderte. Das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial bei schwerbehinderten Menschen geht erkennbar zurück. 1 Zum Begriff der Schwerbehinderung vgl. Glossar, S

4 1 Überblick: Schwerbehinderte Menschen in Deutschland Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lebten zum Jahresende 2009 in Deutschland 3,1 Millionen schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter (von 15 bis unter 65 Jahre). 2 Das waren knapp sechs Prozent der Menschen im erwerbsfähigen Alter und zwei Prozent mehr als am Jahresende Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf, denn zumeist ist eine im Lebensverlauf erworbene Krankheit die Ursache einer Schwerbehinderung (82 Prozent). Vier Prozent der Schwerbehinderungen waren angeboren oder traten im ersten Lebensjahr auf, weitere zwei Prozent waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. 1.1 Anteil schwerbehinderter Menschen steigt mit zunehmendem Alter Insbesondere bei den älteren Menschen ist ein vergleichsweise hoher Anteil schwerbehindert. Waren im Dezember 2009 von den in Deutschland lebenden Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nur knapp zwei Prozent schwerbehindert, so waren es von den Menschen im Alter von 55 bis unter 65 Jahre fast 15 Prozent (Abb. 1). Auch bei den n steigt der Anteil der Schwerbehinderten mit zunehmendem Alter trotz weiter bestehender vorruhestandsähnlicher Regelungen (vgl. Glossar). Hoher Anteil schwerbehinderter Menschen bei Älteren Anteil schwerbehinderter Menschen nach Altersgruppen (in Jahren) Anteil schwerbehinderte Menschen an Bevölkerung, Dezember 2009 Anteil schwerbehindere Menschen an n, Oktober ,9% 12,8% 9,2% 5,8% 6,3% 1,7% 2,4% 2,2% 2,9% 3,4% 4,4% 6,7% * 6,8% 6,7% * Anteil an Bevölkerung Anteil an n insgesamt 15 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter 65 Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Bundesagentur für Arbeit. *Daten für Altersgruppe von 45 bis unter 55 Jahre Abbildung 1 2 Statistisches Bundesamt Vorläufige vorliegende Tabellen zur Schwerbehindertenstatistik

5 1.2 Ein Großteil der Schwerbehinderten sind ältere Menschen Schwerbehinderte sind schon heute überwiegend ältere Menschen (Abb. 2): Im Jahr 2009 war fast die Hälfte der schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter 55 Jahre und älter. Bei schwerbehinderten Beschäftigten (Dezember 2009) sowie bei schwerbehinderten n (Oktober 2011) sind es jeweils 38 Prozent. 1.3 Zahl schwerbehinderter Menschen wird voraussichtlich weiter steigen Die Zunahme der Zahl behinderter Menschen ist vor allem eine Folge des demografischen Wandels und der Alterung der Gesellschaft (Abb. 3, S. 6). Neben den Effekten auslaufender vorruhestandsähnlicher Regelungen (vgl. Glossar) wirkt sich diese demografische Entwicklung schon heute auf die Zahl schwerbehinderter arbeitsloser und beschäftigter Menschen aus. Unterstellt man einen gleichbleibenden Anteil schwerbehinderter Menschen an der jeweiligen Altersgruppe wie 2009 (Abb. 1) lebten im Jahr 2011 hochgerechnet gut 3,2 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. 3 Das waren 6 Prozent ( ) mehr als im Jahr In den kommenden zehn Jahren werden zunehmend Menschen aus geburtenstarken Alterskohorten, in das Alter zwischen 50 bis unter 65 Jahre kommen. Bleibt das Schwerbehinderungsrisiko innerhalb der Altersgruppen gleich, wird allein aufgrund dieses Effekts die Zahl schwerbehinderter Menschen bis zum Jahr 2021 um 10 Prozent höher liegen als im Jahr Schwerbehinderte sind überwiegend ältere Menschen Altersstruktur schwerbehinderter Menschen im erwerbsfähigen Alter in Deutschland Bevölkerung Dezember 2009, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 30. Juni 2010, gemeldete schwerbehinderte Beschäftigte Dezember 2009,, Oktober 2011 Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter 15 bis unter 25 17% 25 bis unter 35 18% 35 bis unter 45 23% 45 bis unter 55 23% 55 bis unter 65 18% sozialverischerungspflichtig Beschäftigte 11% 21% 26% 45 bis unter 50 15% 50 bis unter 55 13% 14% nicht schwerbehinderte 9% 24% 23% 13% 12% 17% schwerbehinderte Menschen 15 b. 25 bis u. 25 u. 35 5% 7% 35 bis unter 45 13% 45 bis unter 55 28% 55 bis unter 65 47% gemeldete schwerbehinderte Beschäftigte 1% 5% 17% 45 bis unter 50 17% 50 bis unter 55 21% 38% schwerbehinderte 3% 10% 16% 14% 19% 38% Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abbildung 2 3 Berechnet auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts bis Statistisches Bundesamt

6 Anstieg der Zahl schwerbehinderter Menschen aufgrund der demografischen Entwicklung Entw. der Zahl schwerbehinderter Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis unter 65 Jahre) Veränderung gegenüber 2005 in Prozent Deutschland, 2005 bis bis 2021 bei gleichem Anteil der schwerbehinderten Menschen innerhalb der Altersgruppen wie /-0,0% +2% +6% +10% Datenquelle: Statistisches Bundesamt 2011, vorliegende Tabellen der Fachserie Schwerbehinderte ( ), Statistisches Bundesamt Bevölkerung Deutschlands bis Ergebnisse der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung ( ) Abbildung 3 Starker Anstieg der Zahl beschäftigter schwerbehinderter Menschen Entwicklung der Zahl beschäftigter schwerbehinderter Menschen Veränderung gegenüber 2005 in Prozent Deutschland 2005 bis /-0% +13% Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Daten auf Basis des Anzeigeverfahrens Abbildung 4 6

7 2. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Informationen zur Beschäftigung von Schwerbehinderten beruhen auf Daten aus dem Anzeigeverfahren zur Berechnung der Beschäftigungspflicht von Arbeitgebern mit mindestens zwanzig Beschäftigten und sind daher nur eingeschränkt aussagekräftig (vgl. Glossar). Die aktuellsten verfügbaren Daten liegen aus dem Jahr 2009 vor. 4 Demnach ist die Zahl beschäftigter schwerbehinderter Menschen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen (Abb. 4). Im Oktober 2009 waren schwerbehinderte Menschen über das Anzeigeverfahren bei einem Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Mitarbeitern gemeldet. Das waren (13 Prozent) mehr als im Jahr Im Jahresdurchschnitt 2009 waren Pflichtarbeitsplätze 5 bei Arbeitgebern mit zwanzig und mehr zu zählenden Arbeitsplätzen als besetzt gemeldet davon bei privaten und bei öffentlichen Arbeitgebern. Bei den öffentlichen Arbeitgebern waren 6,3 Prozent, bei den privaten dagegen nur 3,9 Prozent der zu zählenden Arbeitsplätze mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt. Insgesamt waren damit im Jahresdurchschnitt 2009 trotz Wirtschaftskrise mehr Pflichtarbeitsplätze schwerbehinderter Menschen (+3,5 Prozent) bei Arbeitgebern zwanzig und mehr Mitarbeitern besetzt als ein Jahr zuvor. Die Zahl der unbesetzten Pflichtstellen ging um knapp (7,9 Prozent) auf zurück. Je größer der Arbeitgeber, desto mehr Pflichtarbeitsplätze schwerbehinderter Menschen sind besetzt: Die Quote der besetzten Pflichtarbeitsplätze mit 2,8 Prozent bei Arbeitgebern mit 20 bis unter 40 zu zählenden Arbeitsplätzen vergleichsweise gering. Die höchste Quote (5,8 Prozent) weisen dagegen Arbeitgeber mit und mehr Arbeitsplätzen auf. 4 vgl. Themen/Beschaeftigung/Beschaeftigung-schwerbehinderter- Menschen/Beschaeftigung-schwerbehinderter-Menschen-Nav.html 5 Bei der Zählung von besetzten Pflichtarbeitsplätzen kommt es zu gewollten Mehrfachanrechnungen einzelner schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwa werden für einen Auszubildenden zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet. 7

8 3 Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen Auch die schwerbehinderten arbeitslosen Menschen profitieren vom Aufschwung am Arbeitsmarkt allerdings nicht ganz so stark wie die n insgesamt. Im langjährigen Vergleich steigt die Zahl der schwerbehinderten n alleine in der Gruppe der 55 bis unter 65-Jährigen (Abb. 5). In allen anderen Altersgruppen geht die Zahl der schwerbehinderten n erkennbar zurück. Neben der demographischen Entwicklung und der zunehmenden Alterung der Gesellschaft ist vor allem der Wegfall vorruhestandsähnlicher Regelungen (insbesondere nach 428 SGB III, vgl. Glossar) und der Rückgang der Teilnehmerzahlen an aktiver Arbeitsmarktpolitik für den Anstieg der Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten verantwortlich. Zahl schwerbehinderter r steigt auch infolge des Wegfalls vorruhestandsähnlicher Regelungen Bestand schwerbehinderter r im Zeitvergleich nach Altersgruppen Deutschland Oktober 2007 bis Oktober Januar Wegfall vorruhestandsähnlicher Regelungen ( 428 SGB III) Insgesamt bis unter bis unter bis unter Okt 2007 Okt 2008 Okt 2009 Okt 2010 Okt 2011 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abbildung 5 8

9 3.1 Auch schwerbehinderte Menschen profitieren vom Aufschwung am Arbeitsmarkt In relativen Werten betrachtet wird deutlich, dass schwerbehinderte am Aufschwung teilhaben wenn auch weniger stark als die n insgesamt (Abb. 6). Allerdings war bei ihnen die Arbeitslosigkeit in den mittleren Alterskohorten im Zuge der Wirtschaftskrise auch nicht so stark angestiegen wie bei den n der mittleren Alterskohorte insgesamt. Dennoch zeigt sich im Vergleich der Altersgruppen, dass bei schwerbehinderten n der Rückgang auch im Vergleich zu vor der Wirtschaftskrise etwas schwächer ausfällt als bei n insgesamt. Dies lässt darauf schließen, dass es jenseits der Altersstruktur Faktoren gibt, die die Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt erschweren. 3.2 Arbeitslosigkeit Älterer schwerbehinderter Menschen steigt infolge des Auslaufens vorruhestandsähnlicher Regelungen Für das Ansteigen der Zahl älterer schwerbehinderter r ist neben der demografischen Entwicklung insbesondere das Auslaufen vorruhestandsähnlicher Regelungen verantwortlich (Abb. 7, S. 10, vgl. Glossar). Für die Erfassung der älteren n haben bis Ende 2007 Sondervorschriften gegolten ( 428 SGB III, 65 IV SGB II und 252 VIII SGB VI), die faktisch vorruhestandsähnliche Rahmenbedingungen geschaffen haben. Ältere Bezieher von ngeld und ngeld II ab einem Alter von 58 Jahren konnten unter erleichterten Bedingungen Leistungen beziehen, da sie sich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen mussten. Entsprechend galten sie als nicht arbeitslos. Auch schwerbehinderte Menschen profitieren vom Aufschwung am Arbeitsmarkt Entwicklung der Zahl schwerbehinderter r und r nach Altersgruppen Veränderung gegenüber Oktober 2007 in Prozent Deutschland, 2007 bis 2011 (jeweils Oktober) schwerbehinderte 55 bis unter % insgesamt 1. Januar 2008 Wegfall vorruhestandsähnlicher Regelungen (insb. 428 SGB III) 55 bis unter % +/-0% Insgesamt +3% +0% 15 bis unter 25-12% 25 bis unter 55-14% Okt 07 Okt 08 Okt 09 Okt 10 Okt bis unter 55-25% 15 bis unter 25-32% Okt 07 Okt 08 Okt 09 Okt 10 Okt 11 Insgesamt -20% Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abbildung 6 9

10 Zum Jahresbeginn 2008 sind diese vorruhestandsähnlichen Regelungen mit der Folge ausgelaufen, dass über-58-jährige Personen, die früher diese Regelungen in Anspruch genommen hätten, nunmehr als gezählt werden. Die Statistik ist also transparenter geworden. Der seither verzeichnete Anstieg der Arbeitslosigkeit älterer schwerbehinderter r ist nicht das Ergebnis von Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, sondern fast vollständig auf diese rechtliche Änderung zurückzuführen. Wäre die bis Ende 2007 gültige Regelung noch in Kraft, hätte sich die Arbeitslosigkeit von älteren schwerbehinderter Menschen kaum verändert. Eine weitere Sonderregelung zur Erfassung der Arbeitslosigkeit Älterer findet sich in 53a SGB II. Dieser Vorschrift zufolge können erwerbsfähige Leistungsberechtigte als nicht arbeitslos gelten, wenn sie nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens ein Jahr lang Leistungen der Grundsicherung erhalten haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten wurde. Diese Regelung trat 2008 in Kraft und wirkt sich seit 2009 aus. So waren im Oktober ältere schwerbehinderte Menschen im Alter ab 58 Jahren arbeitslos weitere nutzten vorruhestandsähnliche Regelungen, die für Menschen in dieser Altersgruppe galten. Im Oktober 2011 nutzten nur noch rund ältere schwerbehinderte Menschen vorruhestandsähnliche Regelungen im SGB II oder SGB III ältere schwerbehinderte Menschen waren arbeitslos. Würden im Oktober 2011 noch ebenso viele schwerbehinderte Menschen vorruhestandsähnliche Regelungen nutzen wie im Oktober 2008, läge die Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Menschen um rund (11 Prozent) niedriger. Auslaufen vorruhestandsähnlicher Regelungen führt zu steigender Zahl älterer schwerbehinderter n Zahl schwerbehinderter r im Alter von 58 bis unter 65 Jahren Angaben zur Inanspruchnahme vorruhestandsähnlicher Regelungen ohne zkt Deutschland, 2008 bis 2011 (jeweils Oktober) in vorruhestandsähnlichen Regelungen im SGB II in auslaufenden vorruhestansähnlichen Regelungen (insb. 428 SGB III) ältere schwerbehinderte (58 bis unter 65 Jahre) Okt 08 Okt 09 Okt 10 Okt 11 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abbildung 7 10

11 3.2 Unterbeschäftigung schwerbehinderter Menschen geht zurück Auch das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial bei schwerbehinderten Menschen insgesamt geht trotz einer gestiegenen Zahl schwerbehinderter Menschen erkennbar zurück. Betrachtet man die Zahl der unterbeschäftigten schwerbehinderten Menschen, erhält man einen Eindruck über das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial bei schwerbehinderten Menschen (vgl. Glossar zu Unterbeschäftigungsrechnung). Dieses ungenutzte Arbeitskräftepotenzial ging seit August 2008 um auf schwerbehinderte Menschen zurück (Abb. 8). Ungenutztes Arbeitskräftepotenzial bei schwerbehinderten Menschen sinkt Unterbeschäftigung i.e. Sinne bei schwerbehinderten Menschen im Zeitvergleich Deutschland Juli 2008 bis Juli schwerbehinderte Menschen in vorruhestandsähnlichen Regelungen, entlastenden Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik oder kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit schwerbehinderte August 2008 August 2009 August 2010 August 2011 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abbildung 8 11

12 3.3 Fachkräfteanteil schwerbehinderter und nicht schwerbehinderten n ist etwa gleich groß Die Ausbildungsstruktur schwerbehinderter und nicht schwerbehinderter r unterscheidet sich kaum. Von den arbeitslosen Schwerbehinderten haben 58 Prozent eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss, bei nicht schwerbehinderten n sind dies 53 Prozent (Abb. 9). Knapp arbeitslose Schwerbehinderte im Alter von 25 bis unter 55 Jahren waren Fachkräfte arbeitslose Schwerbehinderte dieser Altersgruppe hatten keinen Berufsabschluss. Bei nicht schwerbehinderten n hatten in dieser Altersgruppe arbeitslose Menschen keine abgeschlossene Berufsausbildung waren Fachkräfte. Fachkräfteanteil arbeitsloser schwerbehinderter Menschen entspricht dem bei nicht schwerbehinderten schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Menschen nach Qualifikation Deutschland, Oktober 2011 akad. k.a. Abschl. 2% 4% k.a. akadem. 3% Abschluss 6% betrieblich/ schulische Ausbildung 54% schwerbehinderte ohne abgeschlossene Berufsausbildung 39% betriebliche/ schulische Ausbildung 47% 2,56 Mio nichtschwerbehinderte ohne abgeschlossene Berufsausbildung 44% Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abbildung 9 12

13 3.4 Schwerbehinderte sind seltener auf Grundsicherung angewiesen, die schwerbehindert sind, werden weitaus häufiger als nicht schwerbehinderte im Rechtskreis der nversicherung betreut (Abb. 10). Dies ist nicht nur eine Folge der Altersstruktur bei schwerbehinderten n ältere Menschen haben generell häufiger Ansprüche im Bereich der nversicherung erworben (vgl. 1.1). Mit Ausnahme der 25 bis unter 35- Jährigen sind schwerbehinderte in jeder Altersgruppe häufiger im SGB III und damit seltener auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen. So werden 60 Prozent der älteren schwerbehinderten n aber nur 45 Prozent der älteren nicht schwerbehinderten n im Bereich der nversicherung betreut. schwerbehinderte Menschen sind seltener auf Grundsicherung angewiesen schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Menschen nach Rechtskreis Anteil der n in der nversicherung (SGB III) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Deutschland, Oktober % 28% 49% 40% 18% 23% 22% 21% 29% 22% 60% 45% schwerbehindert nicht schwerbehindert SGB III SGB II SGB II SGB III 61% 72% 51% 60% 82% 77% 78% 79% 71% 78% 40% 55% gesamt 15 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter 65 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abbildung 10 13

14 Glossar Wer gilt als schwerbehindert? Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die Art der Behinderung wird anhand von insgesamt 55 Kategorien erfasst, wobei sich die Einteilung nicht primär an der ursächlichen Krankheitsdiagnose (z. B. Multiple Sklerose), sondern an der Erscheinungsform der Behinderung und der durch sie bestimmten Funktionseinschränkung (z.b. funktionelle Veränderung an den Gliedmaßen) orientiert. Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung (GdB) nach Zehnergraden (20-100) abgestuft festgestellt. Als schwerbehinderte Menschen gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr zuerkannt worden ist. Auf Antrag stellen die Versorgungsämter für diese Personen einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch aus. Der GdB ist als Ausmaß der Behinderung unter Heranziehung der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (Teil 2 SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung festzulegen. Als Ursachen der Behinderung gelten unter anderem angeborene Behinderungen, Krankheiten, Unfälle, Kriegs-, Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung. Sozialgesetzbuch IX zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Berechnung einer u.u. fälligen Ausgleichsabgabe erhoben werden. Nach 71 Abs. 1 SGB IX sind Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des 73 SGB IX dazu verpflichtet, auf mindestens 5 % dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht müssen Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen ihre Beschäftigungsdaten einmal jährlich der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ( 80 Abs. 2 SGB IX) anzeigen. Die Daten aus dem Anzeigeverfahren werden von den dezentral jeweils zuständigen Arbeitsagenturen elektronisch erfasst und durch die Statistik der BA zentral aufbereitet und ausgewertet. Der Arbeitgeber hat eine Gesamtanzeige zu erstatten und für jede Betriebstätte bzw. jede Dienststelle ein gesondertes Verzeichnis zu erstellen. Das Verzeichnis wird nur für jene Betriebsstätten erstellt, in der schwerbehinderte Menschen, ihnen gleichgestellte oder sonstige anrechnungsfähige Personen beschäftigt sind, also nicht für Betriebsstätten, in denen im Anzeigejahr keine schwerbehinderten, ihnen gleichgestellte oder sonstige anrechnungsfähige Personen beschäftigt wurden. Diese Statistik liefert Informationen über die Anzahl der Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen, ihren Pflichtarbeitsplätzen (besetzt, unbesetzt), Beschäftigungsquoten (Ist-Quote) sowie über Verteilungen nach ausgewählten Merkmalen wie z.b. Betriebsgrößenklassen, Wirtschaftszweigen, Altersgruppen und Bundesländern. (vgl. ausführlich ternet/de/content/publikationen/fachveroeffentlichungen/ Sozialleistungen/BehinderteKriegsopfer/Schwerbehindert). Diese Fachserie enthält Daten über schwerbehinderte Menschen und Behinderungen, erhoben u. a. nach Altersgruppen, Geschlecht, Art und Ursachen sowie dem Grad der Behinderung. Warum kann die Zahl beschäftigter schwerbehinderter Menschen nicht genau angegeben werden? Und was ist das Anzeigeverfahren? Die Beschäftigtenstatistik schwerbehinderter Menschen basiert auf den Daten, die von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Anzeigeverfahren gemäß 80 Abs. 2 Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Mitarbeitern werden über das Anzeigeverfahren grundsätzlich nicht erfasst. Zudem werden vermutlich nicht alle Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr von Arbeitgeber mit 20 und mehr Mitarbeitern im Anzeigeverfahren gemeldet. Es kann aus diesen Gründen nicht erwartet werden, dass die Statistik alle Beschäftigten, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 aufweisen, erfasst. Daten zu beschäftigten Schwerbehinderten finden Sie unter: k-nach-themen/beschaeftigung/beschaeftigungschwerbehinderter-menschen/beschaeftigungschwerbehinderter-menschen-nav.html 14

15 Eine Zusammenstellung verfügbarer Daten zur Arbeitsmarktlage schwerbehinderter Menschen finden Sie auch in einer Anhangtabelle der jährlichen Sonderausgabe der Amtlichen Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit "Arbeitsmarkt 2010" auf S. 143) ( smarktberichte/jahresbericht-arbeitsmarkt-deutschland- Nav.html) Was ist mit vorruhestandsähnlichen Regelungen gemeint? Die statistische Erfassung der registrierten n ist gesetzlich geregelt (v.a. 16 SGB III). Änderungen dieser Vorschriften durch den Gesetzgeber schlagen sich in den Daten zur Arbeitslosigkeit nieder. Für die Erfassung der älteren n haben bis Ende 2007 Sondervorschriften gegolten ( 428 SGB III, 65 IV SGB II und 252 VIII SGB VI), die faktisch vorruhestandsähnliche Rahmenbedingungen geschaffen haben. Ältere Bezieher von ngeld und ngeld II konnten unter erleichterten Bedingungen Leistungen beziehen, da sie sich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen mussten. Entsprechend galten sie als nicht arbeitslos. So haben etwa im Juli schwerbehinderte Ältere über 58 Jahren die erleichterten Voraussetzungen des Leistungsbezugs genutzt. Zum Jahresbeginn 2008 sind diese vorruhestandsähnlichen Regelungen mit der Folge ausgelaufen, dass über- 58-jährige Leistungsbezieher nunmehr als gezählt werden. Die Statistik ist also transparenter geworden. Der seither verzeichnete Anstieg der Arbeitslosigkeit Älterer ist nicht das Ergebnis von Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, sondern fast vollständig auf diese rechtliche Änderung zurückzuführen. Wäre die bis Ende 2007 gültige Regelung noch in Kraft, hätte sich die Arbeitslosigkeit von Älteren kaum verändert. die Arbeitslosigkeit Älterer gestiegen, während die Einführung von 53a SGB II die registrierte Arbeitslosigkeit von über-58-jährigen reduziert. Was ist mit Unterbeschäftigungsrechnung gemeint? In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten n auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik sind, kurzfristig arbeitsunfähig erkrankt sind oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen In dieser Hintergrundinformation wird das Konzept der Unterbeschäftigung im engeren Sinne verwendet. Nicht enthalten sind hier Entlastungswirkungen aufgrund von Instrumenten Förderung der Selbständigkeit, Kurzarbeit und Altersteilzeit. Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung wird zweierlei geleistet: (1) Es wird ein möglichst umfassendes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung in einer Volkswirtschaft gegeben. (2) Realwirtschaftliche (insbesondere konjunkturell) bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt können besser erkannt werden, weil der Einsatz entlastender Arbeitsmarktpolitik zwar die Arbeitslosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung verändert. (vgl. dazu ausführlich Content/Grundlagen/Methodenberichte/Arbeitsmarkt- Arbeitsmarktpolitik/Generische- Publikationen/Methodenbericht-Weiterentwicklung- Messkonzept-Unterbeschaeftigung.pdf). Eine weitere Sonderregelung zur Erfassung der Arbeitslosigkeit Älterer findet sich in 53a SGB II. Dieser Vorschrift zufolge können erwerbsfähige Leistungsberechtigte als nicht arbeitslos gelten, wenn sie nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens ein Jahr lang Leistungen der Grundsicherung erhalten haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten wurde. Diese Regelung trat 2008 in Kraft und wirkt sich seit 2009 aus. Aktuell werden rund über-58-jährige aufgrund des 53a SGB II als nicht arbeitslos erfasst. Sie werden in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zur Unterbeschäftigung ausgewiesen. Die beiden Änderungen gesetzlicher Vorschriften haben auf die statistische Erfassung älterer r gegenläufige Effekte: Durch den Wegfall von 428 SGB III ist 15

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