Niederschrift. über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 06. Juli Anwesend:

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1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 06. Juli 2009 Anwesend: Der Vorsitzende: Oberbürgermeister Dr. Gerhard Beigeordnete Hilgert zu TOP 11 Nr. 3 die Mitglieder: Albrecht Baumann Brand Breyer Fiedler Fleckenstein Frey, J. Dr. Frey Dr. Gaida Harth Hilgert bis TOP 6 Hinze Hofmann Hüttemann Immerheiser Jung Kappesser, W. bis TOP 6 Klose Külzer Lager Lakinger Mathes Menk Palmen Proksch Raddatz Schäfer Schild Schröder Stawik ab TOP 8 Strenge Stritter Weiß Weitzel Wirtz Zintel Es fehlte entschuldigt: Körber, G. Körber, A. ab TOP 8 Weiter waren anwesend: Bürgermeister Claus Beigeordnete Hilgert ab TOP 6 Beigeordneter Kappesser ab TOP 6 Oberamtsrat Rolletter Stadtverwaltungsdirektor Schönherr B. Oberamtsrat Pies Amtsrat Scherer Amtsrätin Bahr bis TOP 6

2 2 Amtsleiter Laur Amtsleiter Kissel bis TOP 12 Stadtamtmann Müller-Blaschko TA Brühl VA Hilgert bis TOP 6 VA Bachmann VA Dorn Grabungsleiter Grewe bis TOP 15 Bauhofleiter Gimnich bis TOP 11 Wirtschaftsprüfer Schumacher zu TOP 11 Schriftführer: Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: Konrad Uhr Uhr Die Ratsmitglieder, der Bürgermeister und die Beigeordneten waren ordnungsgemäß mit Ladung vom 01. Juli 2009 zur Sitzung einberufen worden. Die Sitzung fand im Ratssaal des Rathauses statt. Oberbürgermeister Dr. Gerhard eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die fähigkeit fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung informierte Ratsmitglied Frey darüber, dass er einen Antrag zur Tagesordnung stellen wolle. Da dies erst nach der Konstituierung des Stadtrates möglich sei, einigte man sich darauf. Tagesordnung 1. Begrüßung und Konstituierung des neuen Stadtrates 2. Verpflichtung der Mitglieder des Stadtrates 3. Mitteilungen 4. Beantwortung von Anfragen 5. Änderung der Hauptsatzung 6. Ehrenamtliche Beigeordnete 6.1 Festlegung der Reihenfolge der allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters 6.2 Wahl Wahl eines weiteren Beigeordneten (Vertretungsbefugnis 2) Wahl eines weiteren Beigeordneten (Vertretungsbefugnis 3) 6.3 Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der Beigeordneten 7. Zustimmung zum Vorschlag des Oberbürgermeisters zur Bildung und Übertragung von Geschäftsbereichen sowie der Vertretungsregelung 8. Verpflichtung weiterer Ratsmitglieder 9. Wahl der Ausschussmitglieder 9.1 Haupt- und Finanzausschuss 9.2 Bau- und Planungsausschuss 9.3 Rechnungsprüfungsausschuss

3 3 10. Zuständigkeitsordnungen 10.1 Haupt- und Finanzausschuss 10.2 Bau- und Planungsausschuss 11. Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Sportstätten Im Blumengarten der Stadt Ingelheim am Rhein, Jahresabschluss Projekt Fußball und Soziales /Streetwork 13. Gewährung eines zinslosen Darlehens an den Abwasserzweckverband Untere Selz und außerplanmäßige Auszahlung 14. Dienstleistungszentrum öffentliche Sicherheit; Umnutzung ehem. Maehler & Kaege; Aufhebung des Sperrvermerks 15. Kaiserpfalz Ingelheim: Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Ingelheim und der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz 16. Straßenumbenennung, Umbenennung der Verbindungsstraße zwischen Max.Planck- Straße/ Im Blumengarten in Henry-Dunant-Straße 17. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen; Geldspende für den Kindergarten "Im Bienengarten" von DEKRA-Partner Bingen 18. Richtlinie zur Förderung von Kleinstunternehmen im Einzelhandel 19. Einzelhandelsbebauung "Neue Mitte" über die Gestaltung der Fassaden 20. Bebauungsplan Stadtzentrum II - Beratung und über die Ergebnisse aus der erneuten Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss 21. Bebauungsplan Vor der Stiegelpforte - Beratung und über die Ergebnisse aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß 4 (1) BauGB - über die Durchführung der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß 4 (2) BauGB 1. Begrüßung und Konstituierung des neuen Stadtrates Oberbürgermeister Dr. Gerhard begrüßte den neu gewählten Stadtrat und gab einen Einblick auf die Rechte und Pflichten eines Ratsmitgliedes. Weiterhin erläuterte er die Bedeutung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Stadtrates. 2. Verpflichtung der Mitglieder des Stadtrates

4 4 Oberbürgermeister Dr. Gerhard wies die Ratsmitglieder entsprechend der Sitzungsvorlage auf ihre Pflichten nach der Gemeindeordnung hin. Anschließend verpflichtete er gemäß 30 Abs. 2 GemO nachstehend genannte Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten und überreichte Ihnen Stadtkrawatte oder Stadttuch: Albrecht Hüttemann Schäfer Baumann Immerheiser Schild Brand Jung Schröder Breyer Klose Strenge Fiedler Külzer Stritter Fleckenstein Lager Weiß Frey, J. Lakinger Weitzel Dr. Frey Mathes Wirtz Dr. Gaida Menk Zintel Harth Palmen Hinze Proksch Hofmann Raddatz Das gewählte Ratsmitglied Körber, G. war in der Sitzung nicht anwesend und wird in der kommenden Sitzung des Stadtrates verpflichtet. Im Anschluss an die Verpflichtung des Stadtrates stellte Ratsmitglied Frey den Antrag zur Tagesordnung den Punkt 19 Einzelhandelsbebauung Neue Mitte, über die Gestaltung der Fassaden von der Tagesordnung abzusetzen da dieser Punkt bereits abschließend in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beraten und beschlossen wurde. Nach eingehender Beratung über die weitere Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde wie folgt über die beantragte Absetzung beschlossen: Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen Ratsmitglied Stritter nahm an der Beratung und fassung nicht teil und rückte vom Sitzungstisch ab. Oberbürgermeister Dr. Gerhard bat darum, den Tagesordnungspunkt 16 Straßenumbenennung, Umbenennung der Verbindungsstraße zwischen Max.Planck-Straße/ Im Blumengarten in Henry- Dunant-Straße wegen weiterem Beratungsbedarf von der Tagesordnung abzusetzen und die Tagesordnungspunkte 17.1 Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen; Sachspenden für das Kindergemeinschaftshaus Ober-Ingelheim vom Elternausschuss der Einrichtung und 17.2 Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen; Spenden für den Kindergarten Beethovenstraße vom Förderverein der Einrichtung in der Tagesordnung zu ergänzen. Gegen die Absetzung und die Ergänzung erhob sich kein Widerspruch. 3. Mitteilungen Oberbürgermeister Dr. Gerhard teilte mit, dass der Ältestenrat der Stadt Biberach in der Zeit von Freitag, bis mit einer 10-köpfigen Delegation zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch in Ingelheim zu Gast war.

5 5 sich im Stadtrat der Stadt Limbach-Oberfrohna nach den Kommunalwahlen folgende Sitzverhältnisse ergeben: CDU 12 Sitze, Die Linke 5 Sitze, SPD 5 Sitze, FDP 3 Sitze, NPD 1 Sitz und die GRÜNEN keinen Sitz. 4. Beantwortung von Anfragen Folgende Anfrage wurde beantwortet: Anfrage der CDU-Fraktion vom zum Thema "Konzept der Kindergartenfeuerwehr in Ingelheim" 5. Änderung der Hauptsatzung Frau Dr. Frey stellte folgenden Antrag zur vorgeschlagenen Ausschussgröße: Die Sitze im Haupt- und Finanzausschuss, Bau- und Planungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss und Waldausschuss sollen auf 16 erhöht werden da dies die beste Variante sei das Wahlergebnis richtig wiederzugeben. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen 28 Nein-Stimmen Anschließend erklärte Fraktionsvorsitzender Klose, dass die beabsichtigte Aufteilung der Ausschussbesetzung das Stärkeverhältnis im Stadtrat nicht widerspiegele. Daher stellte auch er folgenden Antrag: Die vorgeschlagene Ausschussgröße von 12 Sitzen wird auf 13 Sitze erhöht. Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen 32 Nein-Stimmen Die Abstimmung erfolgt offen. Des Weiteren beantragte Fraktionsvorsitzender Klose folgendes: Die Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten wir auf eins heruntergesetzt, damit sich das Wahlergebnis widerspiegeln kann. Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen 32 Nein-Stimmen Da über alle Änderungsanträge negativ abgestimmt wurde, wurde wie folgt über den Verwaltungsvorschlag abgestimmt:

6 6 Der Stadtrat beschließt die Satzung zur 18. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ingelheim am Rhein vom 26. November 1990 in der Form, wie sie der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist. Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen 6. Ehrenamtliche Beigeordnete 6.1 Festlegung der Reihenfolge der allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters Der Stadtrat beschließt, dass die ehrenamtlichen Beigeordneten in der Reihenfolge ihrer Wahl zur allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters berufen sind, wenn und soweit er und der Bürgermeister verhindert sind. bei 7 Enthaltungen Gemäß 36 Abs. 3 Satz 2 GemO ruhte das Stimmrecht des Vorsitzenden. 6.2 Wahl Wahl eines weiteren Beigeordneten (Vertretungsbefugnis 2) Für die CDU-Fraktion schlug Fraktionsvorsitzender Palmen Frau Irene Hilgert für die Wahl zur ersten ehrenamtlichen Beigeordneten vor. Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht. Die Wahl erfolgte durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung; für diesen Zweck stand eine Wahlkabine zur Verfügung. Nach Prüfung der Wahlurne durch die Wahlhelferinnen Schröder und Weiß wurden die Ratsmitglieder zur Stimmabgabe aufgerufen. Die Stimmen wurden gemäß 25 Abs. 8 der Geschäftsordnung vom Vorsitzenden und den Wahlhelfern ausgezählt. Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen Die Abstimmung erfolgte geheim durch Stimmzettel. Gemäß 36 Abs. 3 Satz 2 GemO ruhte das Stimmrecht des Vorsitzenden. Frau Hilgert erklärte, dass sie die Wahl annehme.

7 Wahl eines weiteren Beigeordneten (Vertretungsbefugnis 3) Für die SPD-Fraktion schlug Herr Külzer Herrn Werner Kappesser für die Wahl zum zweiten ehrenamtlichen Beigeordneten vor. Weitere Vorschläge wurden nicht gemacht. Die Wahl erfolgte durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung; für diesen Zweck stand eine Wahlkabine zur Verfügung. Nach Prüfung der Wahlurne durch die Wahlhelferinnen Schröder und Weiß wurden die Ratsmitglieder zur Stimmabgabe aufgerufen. Die Stimmen wurden gemäß 25 Abs. 8 der Geschäftsordnung vom Vorsitzenden und den Wahlhelfern ausgezählt. Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Die Abstimmung erfolgte geheim durch Stimmzettel. Gemäß 36 Abs. 3 Satz 2 GemO ruhte das Stimmrecht des Vorsitzenden. Herr Kappesser erklärte, dass er die Wahl annehme. 6.3 Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der Beigeordneten Oberbürgermeister Dr. Gerhard händigte der ersten ehrenamtlichen Beigeordneten, Frau Irene Hilgert, die Ernennungsurkunde aus. Sie hat folgenden Wortlaut: Ernennungsurkunde Aufgrund der am 07. Juli 2009 durch den Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein vorgenommenen Wahl ernenne ich Frau Irene Hilgert, geb. am 21. August 1954, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin zur ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Ingelheim am Rhein auf die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates. Die Ernennung wird in der Erwartung vollzogen, dass die Ernannte ihre Amtspflicht getreu ihrem Diensteid gewissenhaft erfüllt und das Vertrauen rechtfertigt, das ihr durch ihre Ernennung erwiesen wird. Ingelheim am Rhein, 06. Juli 2009, Dr. Joachim Gerhard, Oberbürgermeister. Aufgrund der Wiederwahl entfielen Vereidigung und Einführung. Danach händigte Oberbürgermeister Dr. Gerhard dem zweiten ehrenamtlichen Beigeordneten, Herrn Werner Kappesser, die Ernennungsurkunde aus. Sie hat folgenden Wortlaut: Ernennungsurkunde Aufgrund der am 07. Juli 2009 durch den Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein vorgenommenen Wahl ernenne ich Herrn Werner Kappesser, geb. am 14. April 1944, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamten zum ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Ingelheim am Rhein auf die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates. Die Ernennung wird in der Erwartung vollzogen, dass der Ernannte seine Amtspflicht getreu seinem Diensteid gewissenhaft erfüllt und das Vertrauen rechtfertigt, das ihm durch ihre Ernennung erwiesen wird. Ingelheim am Rhein, 06. Juli 2009, Dr. Joachim Gerhard, Oberbürgermeister. Aufgrund der Wiederwahl entfiel die Vereidigung und Einführung.

8 8 7. Zustimmung zum Vorschlag des Oberbürgermeisters zur Bildung und Übertragung von Geschäftsbereichen sowie der Vertretungsregelung Oberbürgermeister Dr. Gerhard erläuterte kurz die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bildung und Übertragung von Geschäftsbereichen auf die Beigeordneten. Weiterhin verwies er noch einmal ausdrücklich auf das alleinige Initiativrecht des Oberbürgermeisters. Oberbürgermeister Dr. Gerhard erläuterte die Änderungen in den Geschäftsbereichen und stand für Fragen zur Verfügung. Der Stadtrat stimmt der Bildung, Übertragung und der Vertretungsregelung in den Geschäftsbereichen in der nachfolgend aufgeführten Form gemäß 50 der Gemeindeordnung zu. Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 7 Enthaltungen Die Bildung der vier Geschäftsbereiche ist wie folgt festgelegt bzw. vorgesehen: Geschäftsbereich II für Herrn Bürgermeister Claus: 1. Rechtsamt (Amt 30) 2. Ordnungs- und Standesamt (Amt 32) 3. Amt für Soziales und Jugend (Amt 50) 4. aus dem Hauptamt (Amt 10) die Verwaltung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Sportstätten Im Blumengarten (Teilbereich Freibad) 5. aus dem Finanzverwaltungsamt (Amt 20) die Zentrale Verdingungsstelle 6. aus dem Bau- und Planungsamt (Amt 60) das Sachgebiet Liegenschaften ohne Sanierung*) 7. aus dem Amt für Umweltschutz und Grünordnung (Amt 67) das Sachgebiet Forsten *) Liegenschaften in Sanierungsgebieten gehören zum Sachgebiet Sanierung Ständige Vertretung des Oberbürgermeisters - in der Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Untere Selz - im Aufsichtsrat der WBI - in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Regionalbad Bingen-Ingelheim - im Aufsichtsrat der Regionalbad Bingen-Ingelheim GmbH. Als Vertreter der Stadt: - im Beirat der Sozialstation - im Arbeitskreis Altenhilfe Damit verbunden ist der Vorsitz im: 1. Schulträgerausschuss 2. Arbeitskreis Verkehrssicherheit

9 9 3. Waldausschuss 4. Sozial- und Jugendausschuss. Der Bürgermeister ist zudem ständiger Vertreter des Oberbürgermeisters (Vertretungsbefugnis 1) und des ehrenamtlichen Beigeordneten im Geschäftsbereich IV. Geschäftsbereich III für den neu gewählten ehrenamtlichen Beigeordneten mit Vertretungsbefugnis 2: Amt für Kultur und Touristik (Amt 80), ohne Aufgabenbereiche Museum und Kunst im öffentlichen Raum Damit verbunden ist der Vorsitz im - Landwirtschaftsausschuss. Geschäftsbereich IV für den neu gewählten ehrenamtlichen Beigeordneten mit Vertretungsbefugnis 3: 1. Amt für Umweltschutz und Grünordnung (Amt 67), ohne Sachgebiet Forsten und Energieeinsparprogramm 2. Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bauhof Damit verbunden ist der Vorsitz im - Umweltausschuss. Geschäftsbereich I für Herrn Oberbürgermeister Dr. Joachim Gerhard: Als Leiter der Verwaltung behält sich Oberbürgermeister Dr. Gerhard die Leitung des Geschäftsbereiches I vor: 1. Hauptamt (Amt 10), ohne eigenbetriebsähnliche Einrichtung Sportstätten Im Blumengarten Teilbereich Freibad 2. Rechnungsprüfungsamt (Amt 14) 3. Finanzverwaltungsamt (Amt 20), ohne Zentrale Verdingungsstelle 4. Bau- und Planungsamt (Amt 60), einschließlich Aufgabenbereich Sanierung ohne Sachgebiet Liegenschaften 5. aus dem Amt für Umweltschutz und Grünordnung (Amt 67) der Aufgabenbereich Energieeinsparprogramm 6. aus dem Amt für Kultur und Touristik (Amt 80) die Aufgabenbereiche Museum und Kunst im öffentlichen Raum 7. Stabsstelle Controlling 8. Stabsstelle Presse 9. Stabsstelle Datenschutzbeauftragter 10. Stabsstelle Gleichstellungsbeauftragte 11. Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing 12. Stabsstelle für Migration und Integration. Damit verbunden ist der Vorsitz im - Stadtrat - Ältestenrat - Haupt- und Finanzausschuss - Bau- und Planungsausschuss - Ausschuss für Kultur und Touristik - Wirtschaftsförderungsbeirat - Aufsichtsrat der Rheinhessischen Energie- und Wasserversorgungs GmbH - Stiftungsrat und Stiftungskuratorium des WBZ. Der Oberbürgermeister ist zudem ständiger Vertreter des Bürgermeisters und des ehrenamtlichen Beigeordneten im Geschäftsbereich III.

10 10 8. Verpflichtung weiterer Ratsmitglieder Oberbürgermeister Dr. Gerhard erläuterte, dass mit der Übertragung der Geschäftsbereiche die Beigeordneten kraft Gesetz ihr Mandat im Stadtrat verloren hätten. Entsprechend den vorangegangenen Erklärungen rückte Herr Hubertus Stawik, der im Sitzungssaal anwesend war, als Nachfolger für Frau Hilgert in den Stadtrat nach. Oberbürgermeister Dr. Gerhard verpflichtete das Ratsmitglied Stawik per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten über die er zuvor unterrichtet wurde. Frau Anneliese Körber, welche für Herrn Werner Kappesser nachrückt, war für den Sitzungstag entschuldigt und wird in der kommenden Sitzung des Stadtrates verpflichtet. 9. Wahl der Ausschussmitglieder 9.1 Haupt- und Finanzausschuss Es lag folgender gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen vor: Partei Mitglied Stellvertreter CDU Palmen, Hans-Richard Hofmann, Diana Breyer, Eveline Fiedler, Helmut Brand, Franz-Josef Stawik, Hubertus Hinze, Friedrich Schild, Gerd Peter SPD Külzer, Norbert Weiß, Irm Stritter, Thomas Lager, Reiner Schäfer, Roland Harth, Felix FWG Dr. Gaida, Wolfram Proksch, Karl-Georg Hüttemann, Klaus Zintel, Theo FBI Klose, Hans-Werner Weizel, Wolfgang B`90/Die Grünen Frey, Joachim Dr. Frey, Helga FDP Immerheiser, Helmut Raddatz, Ingrid Weitere Wahlvorschläge wurden nicht gemacht. Die Stellvertreter sind bei Verhinderung eines Ausschussmitgliedes jeweils in der Reihenfolge ihrer Nominierung zur Vertretung berufen. Der Stadtrat war mit einer offenen Abstimmung über den gemeinsamen Wahlvorschlag einverstanden.

11 11 Der Stadtrat wählt die Mitglieder und Stellvertreter in den Haupt- und Finanzausschuss, wie sie im gemeinsamen Wahlvorschlag aufgeführt sind. Gemäß 36 Abs. 3 Satz 2 GemO ruhte das Stimmrecht des Vorsitzenden. 9.2 Bau- und Planungsausschuss Es lag folgender gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen vor: CDU Brand, Franz-Josef Hinze, Friedrich Fleckenstein, Michael Fiedler, Helmut Lakinger, Sascha Doppke, Ulrich Hofmann, Diana Schröder, Elisabeth SPD Baumann, Axel Körber, Gerhard Weiß, Irm Lager, Reiner Harth, Felix Bajorat, Horst FWG Zintel, Theo Proksch, Karl-Georg Gérard, Michael Dr. Tietze, Andreas FBI Grunow, Heinz-Dieter Weizel, Wolfgang B`90/Die Grünen Jung, Heinrich Frey, Joachim FDP Immerheiser, Helmut Mathes, Volker Weitere Wahlvorschläge wurden nicht gemacht. Die Stellvertreter sind bei Verhinderung eines Ausschussmitgliedes jeweils in der Reihenfolge ihrer Nominierung zur Vertretung berufen. Der Stadtrat war mit einer offenen Abstimmung über den gemeinsamen Wahlvorschlag einverstanden. Der Stadtrat wählt die Mitglieder und Stellvertreter in den Bau- und Planungsausschuss, wie sie im gemeinsamen Wahlvorschlag aufgeführt sind. Gemäß 36 Abs. 3 Satz 2 GemO ruhte das Stimmrecht des Vorsitzenden.

12 Rechnungsprüfungsausschuss Es lag folgender gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen vor: CDU Hofmann, Diana Fiedler, Helmut Schild, Gerd Peter Fleckenstein, Michael Hinze, Friedrich Breyer, Eveline Stawik, Hubertus Palmen, Hans-Richard SPD Külzer, Norbert Körber, Gerhard Weiß, Irm Harth, Felix Schäfer, Roland Stritter, Thomas FWG Hüttemann, Klaus Proksch, Karl-Georg Dr. Gaida, Wolfram Zintel, Theo FBI Menk, Erwin Albrecht, Gerhard B`90/Die Grünen Frey, Joachim Jung, Heinrich FDP Raddatz, Ingrid Mathes, Volker Weitere Wahlvorschläge wurden nicht gemacht. Die Stellvertreter sind bei Verhinderung eines Ausschussmitgliedes jeweils in der Reihenfolge ihrer Nominierung zur Vertretung berufen. Der Stadtrat war mit einer offenen Abstimmung über den gemeinsamen Wahlvorschlag einverstanden. Der Stadtrat wählt die Mitglieder und Stellvertreter in den Rechnungsprüfungsausschuss, wie sie im gemeinsamen Wahlvorschlag aufgeführt sind. Gemäß 36 Abs. 3 Satz 2 GemO ruhte das Stimmrecht des Vorsitzenden. 10. Zuständigkeitsordnungen 10.1 Haupt- und Finanzausschuss 10.2 Bau- und Planungsausschuss Der Stadtrat beschließt die Zuständigkeitsordnungen für den Haupt- und Finanzausschuss und den Bau- und Planungsaus-

13 13 schuss vorübergehend bis zu ihrer Neufassung in der Fassung der vergangenen Wahlzeit. 11. Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Sportstätten Im Blumengarten der Stadt Ingelheim am Rhein, Jahresabschluss 2008 Bauhofleiter Gimnich und Wirtschaftsprüfer Schumacher erläuterten den Jahresabschluss und standen für Fragen zur Verfügung. 1. Der Stadtrat beschließt, den Jahresabschluss der Sportstätten Im Blumengarten der Stadt Ingelheim am Rhein zum 31. Dezember 2008 in der von dem Wirtschaftsprüfer Jürgen Schumacher, Ingelheim am Rhein, mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehenen Fassung vom 16. April 2009 festzustellen. bei einer Enthaltung 2. Der Stadtrat beschließt, den Jahresgewinn in Höhe von ,08 der allgemeinen Rücklage zuzuführen. bei einer Enthaltung 3. Der Stadtrat beschließt die Entlastung des Oberbürgermeisters Dr. Joachim Gerhard, sowie des zuständigen Dezernenten, Bürgermeister Ralf Claus und des Dezernenten Werner Kappesser, für das Wirtschaftsjahr bei einer Enthaltung Beigeordnete Hilgert übernahm den Vorsitz zu Nr. 3 des es. Oberbürgermeister Dr. Gerhard, Bürgermeister Claus und Beigeordneter Kappesser hielten sich in dem der Verwaltung zugedachten Teil des Sitzungssaales auf. 12. Projekt Fußball und Soziales /Streetwork Der Stadtrat beschließt die Beteiligung und Mitwirkung der Verwaltung (50/1 Jugendabteilung) an nachstehend geschil-

14 14 dertem Projekt des Ingelheimer Förderzentrums für Jugendfußball und Soziales e. V. Die beschlossene vorlage ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. 13. Gewährung eines zinslosen Darlehens an den Abwasserzweckverband Untere Selz und außerplanmäßige Auszahlung Der Stadtrat beschließt, dem Abwasserzweckverband Untere Selz ein zinsloses Darlehen (Vorauszahlung auf zukünftige Verbandsumlage) bis zur Höhe von zur Finanzierung des Kanalaustauschs Am Gänsberg zu gewähren. Die Tilgung erfolgt in einer Summe, spätestens am 31. Dezember Die Mittel werden bis zum Nachtragshaushaltsplan im Rahmen einer außerplanmäßigen Auszahlung zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt vorläufig durch Inanspruchnahme der liquiden Mittel. bei 5 Enthaltungen Fraktionsvorsitzender Klose nahm an der Beratung und fassung nicht teil. 14. Dienstleistungszentrum öffentliche Sicherheit; Umnutzung ehem. Maehler & Kaege; Aufhebung des Sperrvermerks Der Stadtrat beschließt den Sperrvermerk bei der Position in Höhe von aufzuheben. 15. Kaiserpfalz Ingelheim: Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Ingelheim und der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Der Stadtrat beschließt den Abschluss eines dem Grunde nach unbefristeten Kooperationsvertrages auf dem Gebiet der Forschung, der Denkmalpräsentation und des kulturtouristischen Marketings mit dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Generaldirektion Kulturelles Erbe, beginnend ab , zuzustimmen und beauftragt die Verwaltung mit der Aushandlung des Vertragsinhalts im Rahmen der vorge-

15 15 stellten Eckpunkte. Der Vertrag wird bis spätestens Ende 2011 überprüft werden. 16. Straßenumbenennung, Umbenennung der Verbindungsstraße zwischen Max.Planck- Straße/ Im Blumengarten in Henry-Dunant-Straße Der Tagesordnungspunkt wurde im Anschluss an Tagesordnungspunkt 2 abgesetzt. 17. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen; Geldspende für den Kindergarten "Im Bienengarten" von DEKRA-Partner Bingen Der Stadtrat beschließt der Annahme der in der Anlage aufgeführten Spende zuzustimmen. Die im genannte Anlage ist dieser Niederschrift beigefügt Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen; Sachspenden für das Kindergemeinschaftshaus Ober-Ingelheim vom Elternausschuss der Einrichtung Der Stadtrat beschließt der Annahme der in der Anlage aufgeführten Spende zuzustimmen. Die im genannte Anlage ist dieser Niederschrift beigefügt.

16 Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen; Spenden für den Kindergarten Beethovenstraße vom Förderverein der Einrichtung Der Stadtrat beschließt der Annahme der in der Anlage aufgeführten Spende zuzustimmen. Die im genannte Anlage ist dieser Niederschrift beigefügt. 18. Richtlinie zur Förderung von Kleinstunternehmen im Einzelhandel Fraktionsvorsitzender Palmen regte an, die exakten Abgrenzungen des Geltungsbereiches nach 6-9 Monaten erneut zu überprüfen. Dies wurde von der Verwaltung zugesagt. Fraktionsvorsitzender Immerheiser bat darum, bei Grenzfällen den Haupt- und Finanzausschuss bei der Entscheidung zu beteiligen. Oberbürgermeister Dr. Gerhard sagte dieses Vorgehen zu. Ratsmitglied Albrecht regte an den Ortsteil Großwinternheim ebenfalls in die Richtlinie mit aufzunehmen. Dies werde bei der nächsten Überprüfung ebenfalls bedacht. Der Stadtrat stimmt den Richtlinien zur Förderung von Kleinstunternehmen im Einzelhandel in beiliegender Form zu und beschließt sie. Ratsmitglied Strenge war nach 22 GemO von der Beratung und fassung ausgeschlossen und hielt sich in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales auf. Die im genannten Richtlinien sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

17 Einzelhandelsbebauung "Neue Mitte" über die Gestaltung der Fassaden Nach eingehender Diskussion beantragte Ratsmitglied Albrecht das Ende der Debatte. Dagegen erhob sich kein Widerspruch. Der Stadtrat beschließt, dass aus den 3 vorgestellten Varianten für die Gestaltung des Baukörpers 4 am Stadtplatz von der Bietergemeinschaft HBB / Molitor die Variante 2 zu realisieren ist. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen Ratsmitglied Stritter nahm an der Beratung und fassung nicht teil und hielt sich in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales auf. 20. Bebauungsplan Stadtzentrum II - Beratung und über die Ergebnisse aus der erneuten Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss Der Stadtrat beschließt über die während der erneuten Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Stadtzentrum II nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß den Empfehlungen des Bau- und Planungsausschusses. bei 4 Enthaltungen Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Stadtzentrum II mit Begründung aufgrund des 24 GemO als Satzung gemäß 10 BauGB i.v.m. 88 Abs. 6 LBauO. Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen

18 Bebauungsplan Vor der Stiegelpforte - Beratung und über die Ergebnisse aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß 4 (1) BauGB - über die Durchführung der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß 4 (2) BauGB Der Stadtrat beschließt über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Vor der Stiegelpforte nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß der Anlage zu dieser Vorlage. Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Vor der Stiegelpforte gemäß 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß 4 (2) BauGB. Im Anschluss daran beendete der Vorsitzende die Sitzung. Die Schriftführerin: Die Vorsitzenden:

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