Ein Sozialticket für Bochum und Wattenscheid

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1 Ein Sozialticket für Bochum und Wattenscheid Chronologie der Bemühungen der Sozialen Liste Bochum von Sozialticket soll doch kommen Von Joachim Stöwer (RN) am 31. Januar :51 Uhr BOCHUM Bedürftige Bürger sollen nun doch in den Genuss eines Sozialtickets kommen. Der Rat der Stadt hat die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der BOGESTRA die Voraussetzungen zur Einführung des preisgünstigen Monatstickets (Preisstufe A) zu prüfen und geeignete Varianten (Abgabepreis, städtischer Zuschuss) vorzustellen. Der Beschluss auf Antrag der rot-grünen Koalition erfolgte einstimmig. Die Soziale Liste hatte das Sozialticket schon seit zwei Jahren gefordert, war aber mit diesem Vorstoß immer wieder gescheitert. In den Genuss des Tickets sollen kommen: Empfänger von Alg II oder Sozialgeld, von Leistungen zumlebensunterhalt, der wirtschaftlichen Jugendhilfe und Bürger, die die Einkommensgrenzen in den vorgenannten Fällen um nicht mehr als 20 Prozent überschreiten. Als Eigenanteil der Anspruchsberechtigten soll der im Regelsatz enthaltene Betrag für Mobilitätsausgaben berücksichtigt werden. Die Verwaltung ist auch aufgefordert, erneut auszuloten, ob durch Beschluss der Verbandsversammlung ein einheitliches Sozialticket im VRR angeboten werden kann. Ein weitere Erleichterung wird es für finanziell Schwache nicht geben: Der Rat lehnte einen Antrag der Links-Fraktion zur Einführung eines Sozialtarifes der Stadtwerke für den Gas- und Strombezug ab.

2 Soziale Liste im Rat Tel.:0234/ ; Fax.:0234/ Willy-Brandt-Platz Bochum

3 Ein Sozialticket für Bochum! Rede von Nuray Boyraz, Ratsmitglied der Sozialen Liste in der Ratssitzung am Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, meine Damen und Herren. Die Forderung nach einem Sozialticket ist in diesem Haus nicht neu. Bereits in der Ratssitzung am 30. Juni 2005 stand ein erster Antrag der Sozialen Liste zum Sozialticket auf der Tagesordnung. In zahlreichen weiteren Anträgen und Anfragen, sowie in Beratungen des Sozialausschusses wurde über dieses Thema diskutiert und beraten; ohne sichtbaren Erfolg. Heute stellen wir erneut den Antrag zur Schaffung eines Sozialtickets für Bochum. Ich möchte unseren Antrag begründen. Dass ein Sozialticket möglich ist, hat nach Berlin und Köln nun auch Dortmund bewiesen. Vor allem der Beschluss des Dortmunder Stadtrates zum Sozialticket hat große Aufmerksamkeit ausgelöst. Vor allem das sich Dortmund damit als soziale Stadt profiliert wurde hervorgehoben. Diese Profilierung als soziale Stadt könnte auch Bochum gut gebrauchen. So konkret muss Sozialpolitik sein, schrieb eine große Ruhrgebietszeitung in einem Kommentar. Wir können das nur unterstreichen. Durch die Einführung des Sozialtickets kann der Nahverkehr für einkommensschwache Menschen bezahlbar gemacht worden. Damit würde eine wichtige Weiche gerade für die Menschen gestellt werden, für die ohnehin schon zu viele Angebote unerreichbar geworden sind. Mobilität ist ein Grundrecht! Mit dem Regelsatz von 347 Euro, der kaum fürs Überleben, geschweige denn für Fahrtkosten und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben reichen, ist dies nicht umsetzbar. Trotzdem sind die meisten LeistungsbezieherInnen auf die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs dringend angewiesen. Sowohl im täglichen Leben, als auch zur Arbeitssuche, der Fahrt zur Arbeit ( z.b. bei einem Ein-Euro-Job) ist der ÖPNV für von besonderer Bedeutung. 1

4 Mobilität ist aber auch die Voraussetzung zur Teilhabe am kulturellen Leben in unserer Stadt. Ohne das Sozialticket werden ALG II-BezieherInnen und die übrigen einkommensschwachen Bürger jedoch ausgegrenzt. Selbst die Angebote von warmen Mahlzeiten und Kleiderkammern sind meist nur mit dem ÖPNV erreichbar. Die Fahrpreise sind für diesen Personenkreis einfach zu teuer. Daher fordern wir eindringlich ein Sozialticket für alle Bedürftigen für die Stadt Bochum und Wattenscheid. Zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion möchte ich bemerken. Wie lange soll denn noch geprüft und Konzepte erstellt werden? Seit spätestens 2005 ist das Thema Sozialticket auf der Tagesordnung, wird versprochen zu prüfen und zu Überlegen. Die Zeit ist reif! Die Beispiele insbesondere auch von unserer Nachbarstadt Dortmund zeigen, dass es geht. Was in Dortmund möglich ist, kann in Bochum nicht unmöglich sein. Zur Finanzfrage werden immer wieder hohe Kosten angeführt. Aber durch das Sozialticket muss nicht ein Bus und eine Straßenbahn mehr verkehren. Auch kann der verwaltungstechnische Aufwand von dem vorhandenen Personal bewältigt werden. Der einzige finanzielle Verlust der Bogestra ist aus dem Kreis der Hilfebezieher zu erwarten, die bisher das Ticket 1000 für 45,77 Euro gekauft haben. Aber genau diese Entlastung bei den Armen ist erwünscht. Außerdem können diese finaziellen Einbußen durch neue Kunden durch das Sozialticket kompensiert werden. Bisher wurden die angeblich hohen finanziellen Kosten vor allem benutzt um ein Argument zu haben, das Sozialticket nicht einführen zu können. Genau diese Argumentation hat der Stadtrat von Dortmund widerlegt. Nach nun über drei Jahren ist die Zeit für eine Entscheidung über das Sozialticket reif. Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag! 1

5 Chronologie September 2004 Im Kommunalwahlkampf sammelt die Soziale Liste Bochum über Unterschriften für ihren Bürgerantrag, indem u.a. ein Sozialticket gefordert wird Antragstellung zur II. Ratssitzung Ablehnung des Sozialtickets u. a. wegen juristischer Fragen und der Zuständigkeit des VRR In der Haushaltsrede fordert die Soziale Liste erneut ein Sozialticket Erneuter Antrag der Sozialen Liste zur Einführung eines Sozialtickets in Bochum Stellungnahme des Rechtsamts zum Sozialticket: Sozialticket unter 17,91 Euro ist bedarfsmindernd In ihrer Haushaltsrede fordert die Soziale Liste ein Sozialticket im VRR und in Bochum die Realisierung eines Firmentickets für ALG II-Empfänger Anfrage zum Großkundenabonnement (BOGESTR ARGE Bochum). Die ARGE lehnt später ab, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen, lediglich für Ein-Euro-Jobber gibt es, nach einer Bonitätsprüfung, ein etwas verbilligtes Ticket 1000 oder Der Rat der Stadt Köln beschließt die Wiedereinführung des Köln-Passes mit einem ein geschlossenem Sozialticket Die Verbandsversammlung und der Aufsichtsrat des VRR lehnen die Einführung eines Sozialtickets ab Erneut fordert die Soziale Liste während der Haushaltsdebatte ein Sozialticket im ÖPNV Für die Zusage der Verwaltung, umfassende Informationen über die bisherigen Sozialtickets aus verschiedenen Städten zusammenzutragen, wandelt die Soziale Liste ihren Antrag (Prüfauftrag) in eine Anfrage um. Die Anfrage wird später ziemlich dürftig beantwortet Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zum 1. Februar 2008 ein Sozialticket für 15,00 Euro einzuführen Die Soziale Liste stellt erneut einen Antrag zum Sozialticket. Der Rat lehnt den Antrag der Sozialen Liste ab und beschließt zur nächsten Sitzung des Rates einen Prüfauftrag an die Verwaltung und BOGESTRA Auf der Tagesordnung der Ratssitzung zum ist das Thema Sozialticket nicht enthalten. (Ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

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10 Soziale Liste Bochum im Rat Tel.:0234/ ; Fax.:0234/ Willy-Brandt-Platz Bochum Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Bochum Schriftliche Anfrage der Sozialen Liste zur Ratssitzung am 23. Juni 2006 Großkundenabonnement (Bogestra ARGE-Bochum) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin! Vor einiger Zeit teilte die Verwaltung mit: Derzeit werden Gespräche der BOGESTRA und der ARGE-Bochum geführt, ob und ggf unter welchen Voraussetzungen ein Großkundenabonnement realisierbar wäre (Drucksache Nr /00 Anfrage des Rates vom ) Die Großkundenabonnements z. B. der Stadt Bochum und des Mietervereins erfreuen sich großer Beliebtheit. Gleiches wäre auch bei den Kunden der ARGE-Bochum möglich, zumal der VRR ein Sozialticket am grundsätzlich abgelehnt hat. Wir fragen an: Wie weit sind die Gespräche gediehen? Wann und in welcher Form ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Wie werden die Erfahrungen und der Erfolg mit den Großkunden-Ticket bei der Stadt Bochum beurteilt? Freundliche Güsse Nuray Boyraz Günter Gleising

11 Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt (3343 TOP/akt. Beratung Vorlage Nr Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr.... vom... ) Anfrage des Rates vom Vorlage-Nr /00 - Bezeichnung der Vorlage Sozialticket Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Rat Anlagen Drucksache Nr /00 Wortlaut 1. In der Zwischenmitteilung vom (s. a. Anlage) wurde die ablehnende Haltung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zum Sozialticket dargestellt und über erste Gespräche zwischen der BOGESTRA und der ARGE bezüglich eines Großkundenabonnements informiert. 2. Abschließend sah die ARGE keine Möglichkeit, ein Abonnement mit der BOGESTRA abzuschließen. Sie kann - die Verpflichtung zur Abnahme und Bezahlung einer vereinbarten Ticketzahl (ohne die Gewissheit einer gleich hohen Einnahme) sowie - den hohen Verwaltungsaufwand nicht übernehmen. 3. Als Alternative schloss die BOGESTRA ab angelehnt an die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der ARGE Gelsenkirchen - eine Kooperationsvereinbarung mit der hiesigen ARGE ab.

12 Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt (3343 TOP/akt. Beratung Vorlage Nr Danach können Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen oder Sprachkursen von mindestens drei Monaten Dauer ein Ticket 1000 oder 2000 zum günstigen Abo-Tarif (Preisstufen A, B oder C) mit dem Vorteil eines Sonderkündigungsrechts abonnieren. Nach Beendigung der Maßnahme kann das Abo jederzeit gekündigt werden. Bei den Beratern der ARGE liegen Info-Broschüren und Anträge aus. Zur Antragstellung bescheinigt die ARGE die Teilnahme und die jeweilige Dauer einer Maßnahme. Vor Vertragsabschluss führt die BOGESTRA eine Bonitätsprüfung der Kunden durch. 4. Der günstigste Tarif (Ticket 1000, Preisstufe A) beträgt derzeit 43,81 EUR. Die Tickets sind nicht übertragbar. Sie erlauben aber - werktags ab 19:00 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztägig - einen Erwachsenen und drei Kinder unter 15 Jahre kostenlos mitzunehmen.

13 Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt (3343) TOP/akt. Beratung Vorlage Nr Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr.... vom... ) Anfrage vom , Nr Bezeichnung der Vorlage Sozialticket Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Rat Anlagen Wortlaut Vorbemerkungen 1. Das vom VRR geprüfte Modell wurde in der Mitteilung vom ( ) vorgestellt. Sofern VRR -Tickets vergünstigt angeboten werden sollen, muss die Differenz zum Normaltarif durch einen Dritten ausgeglichen werden. Eine Finanzierung durch öffentliche Mittel wurde von allen interessierten Kommunen abgelehnt. Ein sich selbst tragendes Ticket ist unrealistisch. 2. Im VRR gibt es derzeit keine neuen Überlegungen zu einem Sozialticket. 3. Die ergänzende Mitteilung vom ( ) informierte über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen BOGESTRA und ARGE Bochum. Es handelt sich dabei um ein zulässiges Angebot auf der Basis eines preisgünstigen Jahresabos mit vorzeitigen Kündigungsrechten.

14 Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt (3343) TOP/akt. Beratung Vorlage Nr Übersicht über die aktuellen Sachstände zum Sozialticket Berlin Seit dem wird das Berlin Ticket S (Sozialticket) für die Empfänger von ALG II, Sozialhilfe und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaften für monatlich 33,50 EUR angeboten. Dieses Ticket wird mit öffentlichen Mitteln subventioniert. Köln Zum ist der KölnPass wieder eingeführt worden, der Bedürftigen (z. B. ALG IIund Sozialhilfeempfänger) Vergünstigungen bei städtischen Einrichtungen (Bäder, Zoo und kulturellen Angeboten) gewährt. Dazu bietet das Kölner Verkehrsunternehmen KVB in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung zwei ÖPNV-Tickets an (ca. 50 % günstigere Monats- und 4er-Tickets). Die Differenz zu den Tarifen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg wird vollständig aus dem Kölner Sozialetat ausgeglichen. Für 2007 wurden ca. 4,1 Mio. EUR kalkuliert. Trotz Zuwachs bei den Nutzerzahlen bleibt die öffentliche Subventionierung unerlässlich. Dortmund Der Rat hat am einen Antrag beschlossen, der die Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke auffordert, unverzüglich die Voraussetzungen für die Einführung eines Mobilitäts-/Sozialtickets in Dortmund zu schaffen. Zur Vorbereitung eines Grundsatzbeschlusses soll - nach derzeitigem Erkenntnisstand - eine Arbeitsgruppe der Verwaltung und des Verkehrsunternehmens DSW 21 die Voraussetzungen für die Einführung eines Sozialtickets im Rahmen der tariflichen sowie gesetzlichen Regelungen prüfen. Eine Entscheidung über die Übernahme des notwendigen Verlustausgleichs muss ebenfalls getroffen werden. Fazit Bislang sind nicht subventionierte Sozialticket - Modelle unbekannt. Auch die BOGESTRA sieht sich nicht in der Lage, ein solches Ticket anzubieten. Die weiteren Entwicklungen - insbesondere in Dortmund - werden beobachtet. Es wird unaufgefordert berichtet, sofern sich neue Erkenntnisse ergeben.

15 Soziale Liste im Rat Tel.:0234/ ; Fax.:0234/ Willy-Brandt-Platz Bochum Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Bochum, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin! Antrag zur Sitzung des Rates am 30. Januar 2008 Sozialticket Der Rat der Stadt Bochum möge beschließen: Der Rat der Stadt Bochum beschließt die Einführung des Sozialtickets. Bezugsberechtigt sind analog dem Bochum-Pass: Leistungsbezieher des Arbeitslosengeldes II plus 10%, Leistungsempfänger nach SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, der wirtschaftlichen Jugendhilfe oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Es werden zwei Arten des Sozialtickets geschaffen: a) Das personenbezogene Ticket 1000 (Preisstufe A). Es ist im Jahresabonnement für den Preis von monatlich 15 erhältlich und im gesamten Bochumer Stadtgebiet gültig. b) Ein um mindestens 50% verbilligtes Viererticket. Eine erstmalige Nutzung soll ab dem 01. März 2008 möglich sein. Um einen bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, können Besitzer des Bochum-Passes das Ticket sofort an den BOGESTRA-Verkaufsstellen unter Vorlage des Bochum-Passes und des Personalausweises bestellen. Nicht Inhaber des Bochum-Passes können diesen bei der Stadt Bochum im Sozialamt, sowie in den Bezirksverwaltungsstellen beantragen. Entsprechend dieses Antrages wird das Sozialticket in den Bochum-Pass aufgenommen. Begründung: Erfolgt mündlich Nuray Boyraz Günter Gleising

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