Verkehrsangebot der Grundversorgung Mindestbedienstandards im Kanton Aargau
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1 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Verkehrsangebot der Grundversorgung Mindestbedienstandards im Kanton Aargau 23. Januar 2017
2 Referent Hans Ruedi Rihs dipl. Ing. ETH Leiter Sektion öffentlicher Verkehr Kanton Aargau Sektion: 9 Vollzeitstellen Berufserfahrung seit 7 Jahren im Amt 10 Jahre privates Beratungsbüro (Angebotsplanung, Nachfrage, Logistik) 8 Jahre privates Beratungsbüro (allg. Verkehrs- und Raumplanung) Vereinigungen Ko-Präsident der eidgenössischen Delegierten des öffentlichen Verkehrs Mitglied Schweizerische Verkehrsingenieure (SVI) Hans-Ruedi.Rihs@ag.ch 2
3 Mindestbedienstandard: Inhalte 1. Schweiz / Kanton Aargau 2. Finanzierung öffentlicher Personenverkehr 3. Grundlagen Erschliessungsqualitäten 4. Alternative Angebote 5. Erkenntnisse 3
4 Kennzahlen zur Bevölkerung Basel Bern Zürich Schweiz Aargau Einwohnende 8'400' '000 7,8 % Fläche (km 2 ) 41'285 1'403 3,3 % Dichte (EW/km 2 ) Anz. Gemeinden ,2 % 4
5 Kennzahlen öffentlicher Verkehr Werte für 2016 CH Aargau Orts- und Regionalverkehr 760 Mio. Pkm - Bahn Regionalverkehr 7' Mio. Pkm (7,4 %) - Bus Regionalverkehr 1' Mio. Pkm (9,8 %) - Bus Ortsverkehr 70 Mio. Pkm Einsteiger total *) 97 Mio. Abgeltungen total *) 177 Mio. CHF Betrieb Linienlänge Normalspur Aargau 440 km Anteil innerkantonale und grenzüberschreitende Linien Linienlänge Meterspur 49 km Linienlänge Bus 1'370 km Kurskilometer *) 33 Mio. km 98 *) ohne Fernverkehr Pkm = Personenkilometer 21 Bus nur Aargau mehrere Kantone Nachtlinien 14 Bahn 5
6 Grosse und stark wachsende Pendelströme BS BL Rheinfelden- Möhlin Frick / Stein / Laufenburg Brugg- Windisch Zurzach/ Klingnau-Döttingen Baden- Wettinge n Limmattal und Stadt Zürich Glatttal und Furttal Limmattal Olten-Gösgen-Gäu Lenzburg Stadt Zürich Aarau Wohlen Bremgarten Zofingen Reinach- Menziken Muri LU 1'000 Pendelnde ZG 5'000 Pendelnde 10'000 Pendelnde Pendlerströme zw. Arbeitsmarkt-Regionen, Volkszählung 2000 ( 1000 Pendelnde) 6
7 Mindestbedienstandard: Inhalte 1. Schweiz / Kanton Aargau 2. Finanzierung öffentlicher Personenverkehr 3. Grundlagen Erschliessungsqualitäten 4. Alternative Angebote 5. Erkenntnisse 7
8 Finanzierung öffentlicher Verkehr Betrieb Infrastruktur 8
9 Zuständigkeiten und finanzielle Verantwortungen im öffentlichen Verkehr Bereich Zuständigkeit finanzielle Verantwortung Fernverkehr Regionalverkehr Ortsverkehr Bund und SBB AG Leistungsvereinbarung Bund Bund und Kanton Aargau gemeinsame Bestellungen Kanton Aargau und Gemeinden Bestellung Kanton SBB AG marktwirtschaftlicher Bereich Transportunternehmungen Nettoangebote Transportunternehmungen Nettoangebote Gesamtaufwendungen 2016: mehr als ~ 350 Mio. Franken pro Jahr Kostendeckung ~ 50 % über alle Aargauer Bahn- und Buslinien 9
10 Kostenteilung Regional- und Ortsverkehr Erträge/ Kundschaft Abgeltungen 50 % 50 % Regionalverkehr 40 % 60 % Bund Kanton + Kanton + Gemeinden Gemeinden 60% 40% Kanton Ortsverk. Gemeinden 10
11 Mindestbedienstandard: Inhalte 1. Schweiz / Kanton Aargau 2. Finanzierung öffentlicher Personenverkehr 3. Grundlagen Erschliessungsqualitäten 4. Alternative Angebote 5. Erkenntnisse 11
12 Personenbeförderungsgesetz Bund Verordnung über die Personenbeförderung (SR ) 12
13 Kantonale Regelung Gesetz über den öffentlichen Verkehr 13
14 Öffentlicher Verkehr im Richtplan (behördenverbindliche Festlegung) 14
15 mobilitätaargau = Strategie-Bericht 15
16 Angebotsgrundsätze gemäss Richtplan Basisangebot Raumtyp Angebotsstufe Kurspaare 6 20 Uhr ländlicher Entwicklungsraum ländliche Entwicklungsachse Basisangebot Stunden-Takt Stunden-Takt Halbstunden-Takt / ländliches Zentrum Halbstunden-Takt kleinere Kernstädte und Umland Halbstunden-Takt urbaner Entwicklungsraum Viertelstunden-Takt Baden und Aarau Viertelstunden-Takt
17 Basisangebot (ländlicher Raum) total Berufspendelnde Schülerschaft Einkauf, Freizeit (1) (1) (1) (1) (1) (5) total (1) 1 1 (1)
18 Angebotsdichte im Busverkehr Hauptverkehrszeit (HVZ) und Nebenverkehrszeit (NVZ) Bustakt HVZ Bustakt NVZ Basisangebot (< 60 Min.-Takt) 18
19 Angebotsplanung im ländlichen Raum Überprüfung des Angebots auf Grund Kostendruck durch Kanton Linien mit tiefem Kostendeckungsgrad Paralellverkehre Abend-Angebot Wochenend-Angebot Ziel: Angebot für Pendelnde und Schülerschaft Begehren der Gemeinden oder Regionen Sonderleistungen; Kanton kann sich bis max. 25% der Kosten beteiligen. 3 Jahre Versuchsbetrieb Erfüllung der Mindestkriterien: Übernahme ins allgemeine Angebot 19
20 Mindestwert Nachfrage und Kostendeckung Grenzwerte bei der Prüfung vom Basisangebot < 16 Kurspaare Kleinbus übrige Busse Bahn Mindestwert Nachfrage *) Zielwert Nachfrage *) Mindestwert Kostendeckung 20 % 20 % - Zielwert Kostendeckung 30 % 30 % - Grenzwerte bei der Prüfung vom Stundentakt Kurspaare Kleinbus übrige Busse Bahn Mindestwert Nachfrage *) Zielwert Nachfrage *) Mindestwert Kostendeckung 20 % 20 % 30 % Zielwert Kostendeckung 30 % 30 % 40 % *) Nachfrage pro Kurs am stärksten Querschnitt (Montag Freitag) 20
21 Kostendeckung Buslinien in der Übersicht 100% Kostendeckung Bus 2015: 44,9 % 90% 80% Kostendeckung 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% Zielwert Mindestwert 0% Kurspaare pro Werktag 21
22 Regelung des Bundes für Mitfinanzierung Nachfrage im stärksten Querschnitt einer Linie Achtung: Nachfrage steigt exponentiell Übergang Bus Bahn kein Überangebot Toleranzbereich Überangebot Nachfrage KP Nachfrage KP Anzahl Kursepaare (Montag bis Freitag) Abgeltungsberechtigte Kurse mit Toleranz Abgeltungsberechtigte Kurse ohne Toleranz 22
23 Nicht erschlossene Gebiete Als nicht mit öv erschlossen gelten Siedlungsgebiete mit mindestens 300 Einwohnenden, die weiter als 1 km von der nächsten Haltestelle entfernt sind. Davon sind etwa 2000 Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton betroffen. Zusätzlich wohnen rund 1'100 Personen in zusammenhängenden Siedlungsgebieten mit 100 bis 300 Einwohnerinnen und Einwohnern, die nicht als erschlossen gelten. Nicht berücksichtigt sind Einzelhöfe und Streusiedlungen. 23
24 Andere Kantone: Zürich (Angebotsverordnung des Kantons Zürich 740.3) 4 Erschliessung Grundsatz Zusammenhängende Siedlungsgebiete mit mindestens 300 Einwohnern, Arbeits- und Ausbildungsplätzen werden mit mindestens einer Haltestelle erschlossen. Als erschlossen gelten Siedlungsgebiete, die 400 Meter Luftlinienentfernung zu einer Haltestelle der Feinerschliessung oder 750 Meter zu einer Haltestelle der Groberschliessung aufweisen 8 Betriebszeit Betriebszeit dauert von 6.00 bis Uhr. 11 Kursangebot Angebotsbereich 1 Grundversorgung bei genügender Nachfrage = Stunden-Takt bei mangelnder Nachfrage mindestens 12 Kurspaare oder prüfen anderer Betriebsformen 24
25 Mindestbedienstandard: Inhalte 1. Schweiz / Kanton Aargau 2. Finanzierung öffentlicher Personenverkehr 3. Grundlagen Erschliessungsqualitäten 4. Alternative Angebote 5. Erkenntnisse 25
26 Gemeinde Kallern: Ruftaxi kleine Gemeinde mit 320 Personen keine öv-erschliessung mit einem regulären Linienbetrieb Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde können jederzeit ein Taxi zum nächsten Bahnhof beanspruchen: Pauschalbetrag 8 Franken (telefonische Bestellung). Fahrt ist nicht integriert in Tarifverbund. 26
27 Ruftaxi verbleibende Kosten von rund 30 Franken/Fahrt Pro Monat rund 50 Fahrten Kosten für Kanton rund 20'000 Franken Fazit: sehr günstige Lösung im Vergleich mit einem "normalen" Linienbetrieb 27
28 Förderung kombinierte Mobilität 2 övg Kanton Aargau Der Kanton kann Beiträge an Umsteigeinfrastrukturen ausrichten, die den Wechsel vom Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr fördern. Fahrrad-Abstellanlagen bei regionalen Umsteigeanlagen kann der Kanton bis 33% mitfinanzieren Park+Ride bei regionalen Umsteigeanlagen kann der Kanton mitfinanzieren 28
29 Rufbus/Bürgerbus In der französischen Schweiz, im Appenzell und im Graubünden gibt es verschiedene Rufbusse (häufig durch PostAuto oder lokale Taxiunternehmen betrieben). Im Kanton Bern gibt es zurzeit 5 Bürgerbusse (Finanzierung via Fahrgeld, Sponsoren, Gemeinde-Beiträge). 29
30 Taxito: Pilotversuch im Kanton Luzern An fünf Punkten stehen Tafeln, die per Handy-App angesteuert werden. Der Fahrtwunsch leuchtet auf Tafel auf. Vorbeifahrender Autos können Fahrgäste gegen kleines Entgeld mitnehmen. Stand nach einem Jahr: durchschnittlich 2 Personen pro Tag Preis: 2 Franken pro Fahrt Sicherheit via Erfassung des Kontrollschilds per App durch Fahrgäste gewährleistet weitere Infos: und 30
31 Mindestbedienstandard: Inhalte 1. Schweiz / Kanton Aargau 2. Finanzierung öffentlicher Personenverkehr 3. Grundlagen Erschliessungsqualitäten 4. Alternative Angebote 5. Erkenntnisse 31
32 Konventioneller öffentlicher Verkehr im ländlichen Raum Was spricht dafür? service public / Mobilitätsvorsorge Erhaltung der Siedlungsstrukturen (Verhindern der Abwanderung) gesamte Transportkette per öffentlichen Verkehr saisonale Freizeitverkehre (Toursimus, Wanderinnen und Wanderer) Was spricht dagegen? hohe Kosten pro einsteigende Person / Pkm Ressourcenverbrauch (40 Liter Diesel pro 100 km bedeutet bei unter 8 Personen pro Kurs mehr Verbrauch als ein Auto!) Soll mit Geldern des öffentlichem Verkehr Regionalförderung betrieben werden? 32
33 Verschwinden die öv-grenzen? Neue Technologien im öffentlichen Verkehr stehen an. E-Bike Radius von Fahrrädern vergrössert sich, Höhenunterschiede werden überwindbar. Möbilitäts-Lösungen per App kombinierte Mobilität, Mitfahr-Gelegenheiten Selbstfahrende Fahrzeuge Fahrerin oder Fahrer müssen nicht mehr selber im Besitz von Fahrzeug und Fahrerlaubnis sein. 33
34 Betrachtung der Gesamtmobilität: Stärken fördern mobilitätaargau (Strategie-Bericht) Öffentlicher Verkehr ist ein Massentransportmittel. Stärkung der kombinierten Mobilität als Zugang zu den Achsen des öffentlichen Verkehrs Zweirad-Abstellanlagen (auch hochwertige für E-Bikes) und Park+Ride-Anlagen bei wichtigen Bahnhöfen App-Lösungen für gesamte Transportkette über alle Verkehrsmittel individuelle Lösungen für Einzelfälle (bisher war einzig Ruftaxi erfolgreich) 34
35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 35
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