Gemeinde Kirchheim a.n.

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1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 18. Januar 2016 Anwesend: Außerdem anwesend: Schriftführer: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte Tina Heller, Holger Schön, Monika Schweizer, Christian Scherb (zu TOP 3), Robin Seitz, Tina Heller Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:45 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 1. Baugesuche 1.1. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage, Flst. Nr. 39, 46/1, 47, Lauffener Straße 1.2. Abbruch Wohnhaus mit Garage, Flst. Nr. 47, Lauffener Straße Abbruch Wirtschaftsgebäude (Scheune), Flst. Nr. 47, Lauffener Straße Abbruch Wirtschaftsgebäude (Stall), Flst. Nr. 47, Lauffener Straße Neubau eines Einfamilienhauses mit Bestand Carport und Bestand Garage, Flst. Nr. 2069, Bachmühlweg 1.6. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Flst. Nr. 3728, Brackenheimer Straße 1.7. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 WE und Tiefgarage auf dem Flurstück 5615 an der Sophie-Scholl-Straße 1.8. Abbruch und Neubau eines Zweifamilienhauses, Flst. Nr. 447/3, Hauptstraße Antrag auf Umnutzung des ehemaligen Katholischen Kindergartens in eine Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Uhlandstr Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Aufschüttung, Flst. Nr. 5548/2, Bertha-von-Suttner-Straße 3 2. Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Aufstellung des Bebauungsplans und der örtliche Bauvorschriften "Waldweg III" der Gemeinde Neckarwestheim 3. Beschluss über die Beschaffung von neuen Ausgehuniformen für die Feuerwehrmitglieder 4. Spenden an die Gemeinde Kirchheim am Neckar 5. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss 1

2 TOP 1 Baugesuche TOP 1.1 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage, Flst. Nr. 39, 46/1, 47, Lauffener Straße Bürgermeister Seibold und Frau Heller erläutern den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich zwischen der Lauffener Straße (B 27) und dem Friedhof. Die Zulässigkeit des Vorhabens wird somit nach 34 BauGB beurteilt Zulässigkeit innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Grundstücke liegen im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet Ortskern III. Auf dem Grundstück Lauffener Str. 1, 3 befand sich ein landwirtschaftliches Anwesen, das zwischenzeitlich abgebrochen ist. Die Gebäude Lauffener Straße 5 sollen ebenfalls abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. In einer Vorbesprechung mit den Sanierungsberatern wurde von Seiten des Investors ein Bebauungsvorschlag mit WE erörtert. Neben der räumlichen Abgrenzung (Raumkante) zur Bundesstraße, war auch der gesetzlich notwendige (doppelte) Grenzabstand zum Wohngebäude Lauffener Straße 7 relevant, sollte dieses auch einmal in Zukunft ersetzt werden. Der Bauantrag sieht nach Empfehlung des Stadtplaners nun den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 WE mit Tiefgarage vor. Bezogen auf das Maß der baulichen Nutzung können Gebäude aus der näheren Umgebung zur Beurteilung herangezogen werden (Gaststätte mit Hotel Hirsch, Besigheimer Straße 1, Moscheeneubau, Lauffener Straße 11-13, Kultur- und Vereinszentrum). Die notwendigen Abstandsflächen werden nachgewiesen. Die geplanten Fristhöhen entsprechen nach den Angaben in den Plänen dem abzubrechenden bzw. Nachbargebäuden. Eine städtebauliche Einzelfall-Beurteilung wurde beim Stadtplaner angefragt. Die Baurechtsbehörde konnte aufgrund des Jahreswechsels noch keine eingehende Prüfung des Vorhabens vornehmen, ebenso wenig der Fachbereich Wasserrecht (Grundwasserrelevanz der Tiefgarage) und Fachbereich Verkehr (Auflagen: Zu- und Abfahrt zur B 27). Allerdings ist die Dachneigung der flacher geneigten Dachseiten mit 13 bzw. 17 wesentlich geringer als die der Umgebungsbebauung: Die Gebäude Lauffener Straße 7 u. 9 sowie die Gebäude Besigheimer Str. 2-6 haben jeweils min Dachneigung (ausgenommen Dachaufbauten). Zudem ist die entlang der B 27 übliche Raumkante nicht eingehalten, der Baukörper springt deutlich (ca. 7-9 m) zurück. Die Zufahrt/Abfahrt ist im Bereich der bestehenden Zufahrt vorgesehen und berücksichtigt eine Wartezone. Nach den Änderungen im Jahr 2014 ist entsprechend 8 BestattG im 1. Teil ein Abstand zum Friedhof von mindestens 10 m notwendig. Früher gab es hier eine Abstandsregelung zu den Grabfeldern, weshalb unter Umständen Bestandsgebäude näher am Friedhof errichtet worden sind. Früher geltende gesetzliche Regelungen sind aber bekanntlich bei neuen Anträgen nicht 2

3 mehr maßgeblich und können daher nicht als Vergleich herangezogen werden. Vor allem die mögliche Erweiterungsfläche des Friedhofs wäre hiervon betroffen. Eine lagemäßige Verschiebung des Gebäudekomplexes Richtung Besigheimer / Lauffener Straße, das auch die Raumkante hervorhebt, ist daher zu beraten. Die Nachbaranhörung läuft noch. Eine Angrenzerin weist auf einen ordnungsgemäßen Abbruchvorgang zum Schutze ihres Wohngebäudes hin. Frau Heller verweist auf die mündlich bereits mitgeteilte Stellungnahme des Fachbereichs Straßenverkehrsangelegenheiten, wonach die geplante Zufahrt sehr kritisch einzustufen sei. Bürgermeister Seibold ergänzt, dass derzeit im Kurvenbereich Poller auf dem Gehweg als Absicherung zur Straße angebracht seien und die Zufahrt in diesem Bereich daher gar nicht möglich sei. Dies würde auch bauliche Änderungen seitens der Gemeinde erfordern. Gemeinderat Bröllos spricht sich gegen das Vorhaben aus, da bei der geplanten Zu-/Abfahrt sicher mit verkehrlichen Gefahren und Beeinträchtigungen zu rechnen sei. Dasselbe gelte für die zwei geplanten Stellplätze. Auch Gemeinderat Deisinger kritisiert die Position der Zu-/Abfahrt vor allem im Hinblick auf das bei 8 WE zu erwartende hohe Aufkommen an Fahrzeugen. Gemeinderätin Riecker stört den Bruch in der Raumkante und erinnert an frühere Entwicklungsplanungen, die für das gesamte Gebiet mit den Anwesen Lauffener Straße 7 und 9 erstellt worden seien. Damals habe man auch an eine rückwärtige Zufahrt zu den Gebäuden gedacht, wodurch die Zu-/Abfahrt auf die B27 zwischen die Lauffener Straße 9 und 11 verschoben werden könnte. 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird verweigert, da die geplante Zu- und Abfahrt die Verkehrssicherheit voraussichtlich erheblich beeinträchtigt wird und nicht mit der derzeitigen baulichen Situation in der Kurve (Poller als Abgrenzung zum Gehweg) vereinbar sind. Außerdem steht der Bau des Gebäudes mit den beantragten Maßen einer Erweiterung des Friedhofs auf Flst. 3013/1 entgegen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Gemeinderats im Februar einen Aufstellungsbeschluss sowie den Erlass einer Veränderungssperre für das betroffene Gebiet vorzubereiten. 3

4 TOP 1.2 Abbruch Wohnhaus mit Garage, Flst. Nr. 47, Lauffener Straße 5 Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich nach 34 BauGB. Es liegt weiter im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet Ortskern III. Das Wohngebäude soll abgebrochen und einem Neubau weichen. Sollte das Neuordnungskonzept genehmigt werden, wäre auch ein Fördertatbestand für den Abbruch denkbar. Die angrenzenden Grundstückseigentümer (Lauffener Str. 7) stimmen dem Abbruch unter der Voraussetzung zu, dass vor und nach dem Abriss die Standsicherheit des eigenen Gebäudes geprüft und ein Beweissicherungsverfahren durch einen sachverständigen Gutachter auf Kosten des Eigentümers von Flst. Nr. 47 vorgenommen wird. Zur Kenntnis: Insgesamt sollen drei Gebäude (Wohnhaus, Stall Scheune) abgebrochen werden. Für jedes Gebäude liegt ein separater formeller Abbruchantrag vor. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 BauGB zum Abbruch wird erteilt. 4

5 TOP 1.3 Abbruch Wirtschaftsgebäude (Scheune), Flst. Nr. 47, Lauffener Straße 5 Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich nach 34 BauGB. Es liegt weiter im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet Ortskern III. Das Scheunengebäude soll abgebrochen und einem Neubau weichen. Sollte das Neuordnungskonzept genehmigt werden, wäre auch ein Fördertatbestand für den Abbruch denkbar. Die angrenzenden Grundstückseigentümer (Lauffener Str. 7) stimmen dem Abbruch unter der Voraussetzung zu, dass vor und nach dem Abriss die Standsicherheit des eigenen Gebäudes geprüft und ein Beweissicherungsverfahren durch einen sachverständigen Gutachter auf Kosten des Eigentümers von Flst. 47 vorgenommen wird. Zur Kenntnis: Insgesamt sollen drei Gebäude (Wohnhaus, Stall und Scheune) abgebrochen werden. Für jedes Gebäude liegt ein separater formeller Abbruchantrag vor. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 BauGB zum Abbruch wird erteilt. 5

6 TOP 1.4 Abbruch Wirtschaftsgebäude (Stall), Flst. Nr. 47, Lauffener Straße 5 Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich nach 34 BauGB. Es liegt weiter im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet Ortskern III. Das Nebengebäude soll abgebrochen werden und einem Neubau weichen. Sollte das Neuordnungskonzept genehmigt werden, wäre auch ein Fördertatbestand für den Abbruch denkbar. Die angrenzenden Grundstückseigentümer (Lauffener Str. 7) stimmen dem Abbruch unter der Voraussetzung zu, dass vor und nach dem Abriss die Standsicherheit des eigenen Gebäudes geprüft und ein Beweissicherungsverfahren durch einen sachverständigen Gutachter auf Kosten des Eigentümers von Flst. Nr. 47 vorgenommen wird. Zur Kenntnis: Insgesamt sollen drei Gebäude (Wohnhaus, Stall und Scheune) abgebrochen werden. Für jedes Gebäude liegt ein separater formeller Abbruchantrag vor. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 BauGB zum Abbruch wird erteilt. 6

7 TOP 1.5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Bestand Carport und Bestand Garage, Flst. Nr. 2069, Bachmühlweg Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Bachmühlenweg Talstraße, der eine Bauline festsetzt. Beantragt wird der Neubau eines Einfamilienhauses. Ein Carport bzw. Garage sind bereits vorhanden. Im Vorfeld wurden Einzelfragen, wie die Lage des Wohngebäudes zum Bachmühlweg und Mühlbach diskutiert. Auch Fragen wie Hochwasser (Abstand vom Mühlbach/Gewässerrandstreifen von 5 m bzw. Böschung/Zaun) wurden erörtert. Ebenso wurde die Frage erörtert, ob ein Keller geplant ist und ob dieser dann eine Ausführung mit wasserdichter Wanne erhalten soll. Bestimmungen bzw. Auflagen nach der Hochwassergefahrenkarte für den Mühlbach prüft der Fachbereich Umwelt, Geschäftsteil oberirdische Gewässer beim Landratsamt Ludwigsburg. Die Ableitung von Oberflächenwasser in den Mühlbach (Notüberlauf von der Zisterne) wird gesondert beantragt und ist Gegenstand des eingereichten Entwässerungsantrags. Die Abstandsflächen werden nachgewiesen, auch weil hier eine Vereinigungsbaulast mit dem Grundstück Bachmühlweg 8 (Flst. Nr. 2069/2) bereits vorliegt. Fraglich ist die Höhe des Gebäudes. Im Vergleich mit den beiden Gebäuden Bachmühlweg 4 und 8 ist jedoch ersichtlich, dass sich das neue Gebäude einfügt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 BauGB wird erteilt. 7

8 TOP 1.6 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Flst. Nr. 3728, Brackenheimer Straße - Gemeinderat Schneider ist befangen und verlässt den Sitzungstisch. - Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Um die Frage der Bebaubarkeit einer Teilfläche von Flst an der Brackenheimer Straße zu beurteilen, wurde eine Bauvoranfrage eingereicht. Bei den Flächen handelt es sich um aufgelassene Weinberge mit vorhandenen bzw. Resten von Trockenmauern. Die Teilfläche liegt im Geltungsbereich des noch nicht rechtskräftigen, aber bereits als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes Nördlich des Friedhofs und der Brackenheimer Straße. Eine gesetzliche oder freiwillige Umlegung der Flächen ist nicht mehr vorgesehen. Die Beurteilung des Vorhabens ist insgesamt schwierig, da die städtebauliche Gesamtplanung des Bebauungsplans und auch die für diese Grundstücke recht umfangreiche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung auf eine Teilfläche heruntergebrochen werden soll. Die Bauvoranfrage sieht ferner die Bebauung einer Teilfläche vor, die sowohl von der Erschließung als auch von der baurechtlichen Betrachtung her nicht losgelöst vom südlicheren Grundstücksteil betrachtet werden kann. Rechtlich könnte über Baulasten (Geh-, Fahr- und Leitungsrechte) die Erschließung sichergestellt werden, wobei die technische Machbarkeit (Anschluss an die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung und Versorgung durch Strom, Telekom usw. über die Brackenheimer Straße) in der Bauvoranfrage lediglich angedeutet und einer ingenieurtechnischen Überprüfung, auch aufgrund der topografischen Hanglage, noch zu unterziehen ist. In der Bauvoranfrage ist auch das Aufbrechen der Trockenmauer (Biotop) dargestellt. Hier sieht der Bebauungsplan derzeit allerdings vor, die Trockenmauer entlang der Brackenheimer Straße auf einer Länge von ca. 50m überhaupt nicht aufzubrechen. Der Bauherr verweist in seinem Antrag auch darauf, dass der mittlere Zugang ggf. auch entfallen kann, entlang der Garagen ist bereits ein weiterer Treppenaufgang geplant. In jedem Fall müsste aber bei einem formellen Bauantrag der artenschutzrechtliche Ausgleich dargestellt werden, der in der Regel mit der Umsetzung des Bebauungsplans hätte verwirklicht werden müssen. Kritisch ist zudem die Lage des Stellplatzes 6. Dieser soll auf einem bestehenden Geh- und Fahrrecht, das insbesondere die Anlieger des Flst. 3728/1 betrifft, errichtet werden. Von dieser Planung sollte daher Abstand genommen werden. Mit Gemeinderatsbeschluss am wurde grundsätzlich das Zulassen weiterer Dachformen (hier: Pultdach) gebilligt. Stellungnahmen der Baurechtsbehörde und der Fachbehörden (Naturschutz) liegen der Verwaltung noch nicht vor. Allerdings wurden seitens der Baurechtsbehörde noch weitere Unterlagen nachgefordert. Insbesondere wird bemängelt, dass die Bauvoranfrage keine konkrete Fragestellung dahingehend enthält, welcher baurechtliche Aspekt beurteilt werden soll. Das Gremium wird deshalb vorerst nur über die Bauvoranfrage informiert, in der Sitzung sollen ggf. auch Anregungen oder Bedenken geäußert werden, die der Bauherr dann bereits bei der Vervollständigung seiner Unterlagen berücksichtigen kann. 8

9 Die Nachbaranhörung läuft noch. Frau Heller ergänzt, dass mittlerweile mündlich mitgeteilt wurde, dass der Fachbereich Straßenverkehrsangelegenheiten dem Aufbruch der Trockenmauer zur Errichtung der Treppe nicht zustimmen wird. Eine artenschutzrechtliche Beurteilung liegt noch nicht vor. Sinnvoll fände Gemeinderat Deisinger eine Abstimmung der Bauvorhaben auf dem Grundstück, für das die Bauvoranfrage vorliegt, sowie auf dem südlichen Grundstück. Damit könnten Widersprüche hinsichtlich der Stellplatzsituation vermieden werden. 1. Das Vorhaben muss unabhängig von der noch zu konkretisierenden Fragestellung die Festsetzungen des Planungsstandes des Bebauungsplans Nördlich des Friedhofs und der Brackenheimer Straße einhalten. 2. Die Gemeinde schließt sich der Stellungnahme des Fachbereichs Straßenverkehrsangelegenheiten an und widerspricht dem Aufbruch der Trockenmauer. Alle weiteren noch ausstehenden Stellungnahmen des Landratsamts sind ebenfalls einzuhalten. 3. Weitere Stellungnahmen werden seitens der Gemeinde erst abgegeben, wenn eine konkrete Fragestellung zum Bauvorhaben eingereicht wurde. - Gemeinderat Schneider nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. - 9

10 TOP 1.7 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 WE und Tiefgarage auf dem Flurstück 5615 an der Sophie-Scholl-Straße Die Firma Pommer Massivhaus GmbH plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 WE und Tiefgarage im Neubaugebiet Bachrain II, Hinter den Lüssen 1. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Bachrain II Abschnitt Hinter den Lüssen 1. Der Bereich wird im Zusammenhang mit dem Erweiterungsabschnitt Hinter den Lüssen 2 redaktionell überarbeit und befindet sich derzeit in der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfs. Der Bauantrag ist erst am eingegangen. Die formale Abstimmung mit der Baurechtsbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg hat noch nicht stattgefunden. Nach Sichtprüfung durch das Bauamt sind die wesentlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten. Lediglich der Zugang südlich der Tiefgaragenzufahrt muss noch dahingehend konkretisiert werden, ob die im Bebauungsplan vorgesehene offene Niederschlagswassermulde überbaut werden soll. Die Nachbaranhörung wird noch durchgeführt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 BauGB zum Vorhaben wird erteilt. 10

11 TOP 1.8 Abbruch und Neubau eines Zweifamilienhauses, Flst. Nr. 447/3, Hauptstraße 35 Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Auf den Sachverhalt vom (vgl. TOP vbaö) wird verwiesen. Das Grundstück liegt jetzt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ortskern II. Aufgrund der Gebäudestruktur (Raumhöhen ca. 1,70 m Eingriff in die gesamte Bausubstanz) ist ein Abbruch und Neubau des Wohngebäudes unumgänglich. Der Bauherr hat nun einen Bauantrag vorgelegt, der die städtebaulichen Überlegungen des Städteplaners abbilden soll und die Nachbareinwendungen zu den Fensteröffnungen berücksichtigt. Die Bauunterlagen wurden entsprechend weitergeleitet. Die baurechtliche Abstimmung mit der Baurechtsbehörde und dem Städteplaner konnte noch nicht abgeschlossen werden, so ist insbesondere die Stellplatzsituation noch zu prüfen. Gemeinderätin Schemminger und Gemeinderat Schneider begrüßen die Stärkung des Ortskerns durch den Neubau an derselben Stelle. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 BauGB zum Abbruch und Neubau wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Stellplatzsituation befriedigend gelöst wird. 11

12 TOP 1.9 Antrag auf Umnutzung des ehemaligen Katholischen Kindergartens in eine Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Uhlandstr. 11 Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Die Gemeinde Kirchheim am Neckar als Mieterin beabsichtigt, den leer stehenden Katholischen Kindergarten an den Landkreis Ludwigsburg zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu vermieten. Hierzu ist baurechtlich formal eine Nutzungsänderung erforderlich. Die Gemeindeverwaltung hat daher die Erstellung eines Bauantrags für einen Umbau des ehem. Kath. Kindergartens Uhlandstraße 11 in eine Unterkunft für unbegleitet minderjährige Flüchtlinge eingeleitet. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich somit nach 34 BauGB. Es liegt ferner im Sanierungsgebiet Ortskern III Die Brandschutzanforderungen wurden vom IB-Nolte aus Steinheim vorbegutachtet und liegen dem Bauantrag, erstellt vom Verbandsbauamt Bönnigheim, zugrunde. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 BauGB zur Nutzungsänderung wird erteilt. 12

13 TOP 1.10 Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Aufschüttung, Flst. Nr. 5548/2, Bertha-von-Suttner-Straße 3 Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Bachrain II, Abschnitt westlich des Talholfs, 1. Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist. Beantragt ist die Geländeauffüllung auf 1,00 Meter. Gemäß Bebauungsplan (örtliche Bauvorschriften) Ziff. 3.4 sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis 0,50 m Höhenunterschied gegenüber dem natürlichen Gelände zulässig. Geländeverhältnisse benachbarter Grundstücke sollen durch Böschungen einander angeglichen werden; dabei sind die Bestimmungen des Nachbarrechts zu beachten. Stützmauern sind nur zulässig, wenn sie aus Bruchsteinmauern aus Natursteinquadern hergestellt werden. Die Höhe der Stützmauer dagegen entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Im Baugebiet wurden bereits für Aufschüttungen/Abgrabungen Befreiungen erteilt. Die Nachbaranhörung wird noch durchgeführt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 i.v.m. 31 Abs. 2 BauGB zur beantragten Befreiung wird erteilt. 13

14 TOP 2 Bauleitplanung von Nachbargemeinden hier: Aufstellung des Bebauungsplans und der örtliche Bauvorschriften "Waldweg III" der Gemeinde Neckarwestheim Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Der Gemeinderat der Gemeinde Neckarwestheim hat am 4. November 2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften Waldweg III aufzustellen. Weiter wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am der Vorentwurf gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Behörden nach 4 (1) BauGB durchzuführen. Mit Schreiben des Bürgermeisteramtes Neckarwestheim vom wurde die Nachbargemeinde Kirchheim am Neckar von der Aufstellung des Bebauungsplanes benachrichtigt und entsprechend 4 (1) BauGB frühzeitig am Verfahren beteiligt. Sofern Aufgaben der Gemeinde durch den Bebauungsplan berührt werden und eine Beteiligung am Verfahren gewünscht wird, kann bis spätestens 22. Januar 2016 schriftlich Stellung genommen werden. In der Gemeinde Neckarwestheim besteht mittelfristig Bedarf nach gewerblichen Bauflächen, u.a. für Erweiterungswünsche ortsansässiger Betriebe. Entsprechend der erwarteten Nachfrage sollen dabei auch kleinere Baugrundstücke gebildet werden können. Das vorliegend überplante Gebiet liegt innerhalb der im Flächennutzungsplan des Verwaltungsraums Lauffen Nordheim Neckarwestheim dargestellten gewerblichen Baufläche, die Planung entspricht somit dem Entwicklungsgebot ( 8 (2) BauGB). Gesamtfläche des Plangebietes: 457 Ar, davon gewerbliche Bauflächen (GE/E) ca. 278 Ar. Die Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist im beigefügten Lageplan dargestellt (s. Anlage). Der Vorentwurf des Bebauungsplans Waldweg III wird zur Kenntnis genommen. 14

15 TOP 3 Beschluss über die Beschaffung von neuen Ausgehuniformen für die Feuerwehrmitglieder - Bürgermeister Seibold begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Christian Scherb. - Herr Scherb erläutert den Sachverhalt und präsentiert dem Gremium anhand einer Broschüre die neue Gestaltung: Gemäß der neuen Verwaltungsvorschrift der Feuerwehr müssen innerhalb der nächsten zwei Jahre die Feuerwehren ihre Ausgehuniformen durch die neu festgesetzten Uniformen ersetzen. D.h. über das Feuerwehrgesetz ist festgeschrieben, dass jedem Feuerwehrmann eine neue Ausgehuniform zusteht. Die Umstellung der Uniformen läuft im Landkreis Ludwigsburg bereits seit 2 Jahren. Die Freiwillige Feuerwehr Kirchheim möchte die Umstellung gerne für alle Feuerwehrmänner gemeinsam vornehmen. Nach Vergleich mehrerer Angebote hat sich die FFW Kirchheim für das Angebot der Fa. Etzel aus Bietigheim in Höhe von ,69 entschieden. Gemeinderat Deisinger erkundigt sich, ob es besondere Uniformen für die Feuerwehrfrauen gebe. Herr Scherb bejaht mit dem Hinweis auf andere Zuschnitte der Jacke oder verfügbaren Röcken, allerdings gebe es in der Kirchheim Feuerwehr zunächst keine Frauen mehr, da die einzige derzeitige Feuerwehrfrau in Kürze umziehe. Gemeinderätin Bohnenstingl möchte wissen, was mit den alten Uniformen passiere, ob diese in andere Länger weitergegeben werden könnten. Herr Scherb entgegnet, dass eine Weitergabe durchaus denkbar sei, eine Verwendung hier sei jedenfalls nicht mehr zulässig. Bürgermeister Seibold spricht sich in diesem Zusammenhang gegen eine Einlagerung der Uniformen aus. Gemeinderat Högner bemängelt, dass solche Festsetzungen vom Innenministerium getroffen würden, ohne einen Kostenersatz zu bieten. Hinsichtlich der Pflicht zur Vergabe an den günstigeren Anbieter erkundigt sich Gemeinderätin Riecker, warum in diesem Fall davon abgewichen werden könne. Bürgermeister Seibold und Herr Scherb verweisen auf die höhere Qualität. Der Beschaffung der Ausgehuniformen auf der Grundlage des Angebots der Fa. Etzel wird zugestimmt. 15

16 TOP 4 Spenden an die Gemeinde Kirchheim am Neckar - Die Gemeinderäte Bröllos und Schneider sind befangen und verlassen den Sitzungstisch. - Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Die Gemeinde Kirchheim am Neckar erhielt vom bis folgende Spenden: a) Die Gemeinderatsfraktion der CDU spendete für die engagierte Arbeit im Arbeitskreis Asyl 200,00. b) 50,00 - Warengutschein Schreibwaren Baumann Die Spende wird für Einkäufe des Kinderhauses Klex verwendet. c) 50,00 - Warengutschein Schreibwaren Baumann Die Spende wird für Einkäufe der Kernzeitenbetreuung verwendet. d) Die Raiffeisenbank Kirchheim-Walheim eg spendete 900,00 für die Freiwillige Feuerwehr Kirchheim. Die Spende wird als Zuschuss zur Anschaffung neuer Mannschaftskleidung zu Löschzwecken verwendet. e) Jürgen Lehmann spendete 100,00 für den Arbeitskreis Asyl. Die Spende wird für die Neubeschaffung der Fahrradhelme verwendet. f) Die Sonnenapotheke aus Kirchheim am Neckar, Herr Kunst, unterstützte den Kulturbesen am mit einem Betrag von 500,00. Der Annahme der Spenden a) f) wird zugestimmt. - Die Gemeinderäte Bröllos und Schneider nehmen wieder am Sitzungstisch Platz. - 16

17 TOP 5 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss a) Baumfällungen im Zuge der Herstellung von Parkplätzen in der Rathausstraße Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Im Zuge der geplanten Herstellung von Parkplätzen in der Rathaussstraße gegenüber des Kinderhauses Arche müssen zwei Bäume gefällt werden. Da diese Maßnahme nur bis zum umgesetzt werden könne, solle das Gremium vorab über diese Notwendigkeit informiert werden. Für die Parkplätze sei eine Vorstellung des Konzepts zwar in der Februar- Sitzung geplant, die Vorbereitungen müsse Herr Schön aber bereits zuvor in die Wege leiten, damit die Fällung fristgerecht erfolgen könne. Selbstverständlich sollen die Bäume ersetzt werden, nach Möglichkeit direkt mit bereits groß gewachsenen Bäumen. Herr Schön präsentiert dem Gremium Bilder der betroffenen Bäume. Beide Bäume haben zu wenig Standraum, weshalb der Wurzelstamm nach oben treibe und mittlerweile sehr gut oberhalb des Erdreichs zu erkennen sei. Die Wurzeln der Linde wachsen mittlerweile sogar in das Zeag-Gebäude hinein. Als Ersatz für beide Bäume wolle er wieder hohe, schmale Linden pflanzen, die gut zum angrenzenden KVZ-Hof passen würden. Das Gremium erhebt keinen Einwand. Die Verwaltung wird daher alles weitere vorbereiten und den Sachverhalt zur endgültigen Entscheidung im Februar vorlegen. a) Anfrage von Gemeinderätin Riecker zur Inbetriebnahme der Pedelec-Station Gemeinderätin Riecker fragt, wann die Pedelec-Station in Betrieb genommen werde und ob die Zuschussfrist nicht bereits abgelaufen sei. Bürgermeister Seibold gibt bekannt, dass die Station Mitte März eröffnet werden solle. Die Frist für den Abruf des Zuschusses sei bis verlängert worden. Zur Beurkundung: Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer: 17

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