Zusatzvereinbarung. zum Standardvertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. über den

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1 Zusatzvereinbarung zum Standardvertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über und neu zu errichtende Kabelverzweiger swie über die Umlegung vn APL auf einen anderen Kabelverzweiger zwischen Firmenbezeichnung und Rechtsfrm Straße, Hausnr. PLZ, Ort nachflgend KUNDE und der Telekm Deutschland GmbH Landgrabenweg Bnn nachflgend Telekm nachflgend gemeinsam Vertragspartner Zusatzvereinbarung Stand: Seite 1

2 1 Präambel Zwischen den Vertragspartnern besteht ein Standardvertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL-Vertrag) vm TT.MM.JJJJ, welcher auch den Räumlichen Zugang (Kllkatin) in verschiedenen Varianten regelt. Die Errichtung vn n der neuen Kabelverzweigern swie die Umlegung vn APL auf einen anderen Kabelverzweiger für KUNDE werden vn den Kllkatinsregelungen des TAL-Vertrages nicht umfasst. Daher schließen die Vertragspartner die vrliegende Zusatzvereinbarung ab, wbei die Kllkatinsregelungen des TAL-Vertrages entsprechende Anwendung finden, sweit in dieser Zusatzvereinbarung keine abweichenden Vereinbarungen getrffen werden. [Alternativ bei abgeschlssenem Vertrag über den Räumlichen Zugang (Kllkatin) und Raumlufttechnik: Zwischen den Vertragspartnern besteht ein Vertrag über den Räumlichen Zugang (Kllkatin) und Raumlufttechnik (Kllkatinsvertrag) vm TT.MM.JJJJ. Bis zum Inkrafttreten dieses Kllkatinsvertrages gelten die Kllkatinsregelungen des Standardvertrages über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleistung (TAL-Vertrag) vm TT.MM.JJJJ zwischen den Vertragspartnern frt. Die Errichtung vn n der neuen Kabelverzweigern swie die Umlegung vn APL auf einen anderen Kabelverzweiger für KUNDE werden vn den Kllkatinsregelungen beider vrgenannter Verträge nicht umfasst. Daher schließen die Vertragspartner die vrliegende Zusatzvereinbarung ab, wbei die Kllkatinsregelungen des TAL-Vertrages bis zum Inkrafttreten des Kllkatinsvertrages entsprechende Anwendung finden, sweit in dieser Zusatzvereinbarung keine abweichenden Vereinbarungen getrffen werden. Mit Inkrafttreten des Kllkatinsvertrages gelten die drt getrffenen Regelungen entsprechend, sweit in dieser Zusatzvereinbarung keine abweichenden Vereinbarungen getrffen werden.] Zusatzvereinbarung Stand: Seite 2

3 2 Vertragsgegenstand 2.1 Errichtung vn n Die Telekm errichtet zur Ermöglichung eines DSL-Ausbaus durch KUNDE einen auf den Hauptkabeln einer Kabeltrasse, wenn die vn KUNDE gewünschte Schnittstelle mehr als 550 m Hauptkabellänge (VDSL2 Nahbereich) vm betreffenden HVt entfernt liegt. Vm dürfen nur die KVz mitversrgt werden, bei denen eine Hauptkabeldämpfung vn kleiner der gleich 18,5 db bei 1 MHz abzüglich der durchschnittlichen Verzweigungskabeldämpfung des jeweiligen KVz (entsprechend KVz-Liste) ab der gewünschten Schnittstelle vrliegt. Die Telekm errichtet nur auf öffentlichem Grund. 2.2 Errichtung vn neuen Kabelverzweigern (KVz) Die Telekm errichtet neue Kabelverzweiger nur auf öffentlichem Grund Kabelverzweiger auf dem Hauptkabel für A0-APL Die Telekm errichtet zur Ermöglichung eines DSL-Ausbaus durch KUNDE einen KVz auf den Hauptkabeln einer Kabeltrasse, wenn die durch den neuen KVz zu versrgenden APL slche des A0-Bereiches (= APL, die hne die Zwischenschaltung eines KVz direkt mit Hauptkabeln am HVt angeschaltet sind) sind und deren Kabeldämpfung vm HVt zum APL größer als 42 db bei 1 MHz ist. Die Telekm ermöglicht auch die Einbeziehung weiterer APL des A0-Bereiches in einen slchen im Auftrag vn KUNDE der eines anderen TAL-Vertragspartners errichteten KVz, sweit dies aus technischen und betrieblichen Gründen möglich ist Kabelverzweiger auf dem Verzweigungskabel Die Telekm errichtet zur Ermöglichung eines DSL-Ausbaus durch KUNDE einen KVz auf dem Verzweigungskabel (VzK), wenn die Verzweigungskabeldämpfung zum davrliegenden KVz mindestens 24 db bei 1 MHz beträgt und der davrliegende KVz nicht durch die Telekm der einen anderen Kunden der Telekm als KUNDE mit DSL erschlssen ist, keine wirksame Angebtsauffrderung eines anderen Kunden der Telekm vrliegt der die Telekm die Erschließung des KVz mit DSL knkret geplant hat; Ziffer 9.2 gilt entsprechend. Zusatzvereinbarung Stand: Seite 3

4 2.2.3 Zusätzlicher Kabelverzweiger Die Telekm errichtet zur Ermöglichung eines DSL-Ausbaus durch KUNDE einen zusätzlichen KVz, wenn an allen ptenziell über den neuen KVz zu versrgenden Anschlüssen (APL) vm regulären KVz aus die Verzweigungskabeldämpfung größer als 18,5 db bei 1 MHz ist und der davrliegende KVz nicht durch die Telekm der einen anderen Kunden der Telekm als KUNDE mit DSL erschlssen ist, keine wirksame Angebtsauffrderung eines anderen Kunden der Telekm vrliegt der die Telekm die Erschließung des KVz mit DSL knkret geplant hat; Ziffer 9.2 gilt entsprechend. Die Telekm stellt durch Rückeinspleißen in das Hauptkabel sicher, dass die durch den zusätzlichen KVz versrgten Teilnehmeranschlussleitungen nicht mehr im regulären KVz aufgeschaltet sind. 2.3 Umlegen vn APL auf gegrafisch näherliegende Kabelverzweiger Die Telekm legt bestehende APL zur Ermöglichung des DSL-Ausbaus durch KUNDE vn einem KVz auf einen anderen, gegrafisch näherliegenden KVz um, wenn die Dämpfung der umgelegten KVz-TAL vm KVz bis zum APL nicht größer als 18,5 db bei 1 MHz ist und sich durch das Umlegen verringert. Vraussetzung ist, dass a) nur ganze APL der mehrere auf einem VzK-Bereich liegende APL an den neuen KVz angebunden werden, b) der entferntere KVz nicht durch die Telekm der einen anderen Kunden der Telekm als KUNDE mit DSL erschlssen ist, keine wirksame Angebtsauffrderung eines anderen Kunden der Telekm vrliegt der die Telekm die Erschließung des KVz mit DSL knkret geplant hat; Ziffer 9.2 gilt entsprechend, c) die betrffenen KVz-TAL nicht beschaltet sind der eine Umschaltung der KVz-TAL am entfernteren KVz auf eine KVz-TAL am näheren KVz durch KUNDE bestellt ist, d) KUNDE für den näheren KVz wenigstens eine Kllkatinsangebtsauffrderung abgegeben hat, e) eine ausreichende Kapazität im Hauptkabel zum näheren KVz vrhanden ist und f) die entsprechende Genehmigung (Wegesicherung) vm zuständigen Wegebaulastträger erteilt wird. 3 Leistungen der Telekm 3.1 Leistungen der Telekm für die Errichtung vn n Die Telekm erbringt für die Errichtung eines s im Rahmen des Bestellprzesses, der Angebtserstellung und der anschließenden Realisierung nachflgend aufgeführte Leistungen: Zusatzvereinbarung Stand: Seite 4

5 Die Telekm stellt nach schriftlicher Vranfrage durch KUNDE innerhalb vn 15 Arbeitstagen für maximal 20 Bereiche, d.h. Anschlussbereiche der Teile eines Anschlussbereichs, jeweils eine nicht maßstabsgerechte Netzinfrastrukturskizze bereit. Die Netzinfrastrukturskizze beinhaltet flgende Angaben: Darstellung der den nachgefragten Bereich versrgenden Hauptkabel vm HVt über die gesamte Strecke der Linien Angabe der Anzahl der Dppeladern im jeweiligen Hauptkabel Reihenflge und Benennung der vrhandenen KVz Angabe der Anzahl der in den einzelnen KVz abgeschlssenen Hauptkabelund Verzweigungskabel-Dppeladern, sweit sich diese nicht aus der KVz- Liste ergeben Kabellängen der einzelnen dargestellten Teilabschnitte Abzweigmuffen Darstellung eventuell vrhandener Querkabel inkl. Angabe der Anzahl der darin befindlichen Dppeladern einschließlich deren hchbitratiger Nutzungsrichtung Angabe vn vrhandenem der beauftragtem Überbau mit DSL, vrhandenem der beauftragtem SOL-Knzept mit Angabe des SOL- und der mitversrgten KVz, vrhandenem der beauftragtem Zugang zum KVz, vrhandener der beauftragter Sweit KUNDE eine Vranfrage über einen vllständigen Anschlussbereich beauftragt, erstellt die Telekm die Netzinfrastrukturskizze unabhängig davn, b eine tatsächliche Unterversrgung vrliegt. Aufträge über Teile eines Anschlussbereichs lehnt die Telekm jedch bei fehlender Unterversrgung hne Erstellung einer Netzinfrastrukturskizze ab. Die Telekm erstellt die Netzinfrastrukturskizze auf Basis ihres Datenbestandes zum Zeitpunkt der Vranfrage. Die Telekm bietet KUNDE für die gemeinsame Abstimmung/Begehung einen Begehungstermin innerhalb vn 15 Arbeitstagen nach Auftragserteilung an. Die Telekm hlt unmittelbar nach Angebtsauffrderung durch KUNDE die Zustimmung des Wegebaulastträgers zur Aufstellung des -Gehäuses ein (Standrtsicherung). Hat der Wegebaulastträger die Zustimmung zwei Wchen nach Antragstellung nicht erteilt, wird die Frist für die Angebtserstellung ab diesem Zeitpunkt für die restliche Dauer der Einhlung dieser Zustimmung ausgesetzt. Die Telekm unterrichtet KUNDE über die Fristaussetzung wegen fehlender Zustimmung und teilt dabei das Datum der Beantragung der Zustimmung mit. Erteilt der Wegebaulastträger die Zustimmung nicht, bricht die Telekm den Angebtsprzess ab, teilt KUNDE dies mit und stellt KUNDE die Pauschale für administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei der Angebtserstellung gemäß der aktuellen Preisliste der genehmigungspflichtigen, genehmigten Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über und neu zu errichtende Kabelverzweiger swie über die Umlegung vn APL auf einen anderen Kabelverzweiger in Rechnung. Zusatzvereinbarung Stand: Seite 5

6 Die Telekm hlt nach Angebtsannahme durch KUNDE für den Fall, dass der nicht auf dem Hauptkabel errichtet wird und daher Verlegearbeiten an Kabeln im öffentlichen Verkehrsraum erfrderlich werden, die entsprechende Genehmigung (Wegesicherung) beim zuständigen Wegebaulastträger ein. Hat der Wegebaulastträger die Genehmigung zwei Wchen nach Antragstellung nicht erteilt, wird die Frist für die Errichtung des s ab diesem Zeitpunkt für die restliche Dauer der Einhlung dieser Zustimmung ausgesetzt. Die Telekm unterrichtet KUNDE über die Fristaussetzung wegen fehlender Genehmigung und teilt dabei das Datum der Beantragung der Genehmigung mit. Erteilt der Wegebaulastträger die Zustimmung nicht, bricht die Telekm den Bereitstellungsprzess ab, teilt KUNDE dies mit und stellt KUNDE die Pauschale für administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei der Bereitstellung gemäß der aktuellen Preisliste der genehmigungspflichtigen, genehmigten Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über und neu zu errichtende Kabelverzweiger swie über die Umlegung vn APL auf einen anderen Kabelverzweiger innerhalb eines Anschlussbereiches in Rechnung. Die Telekm errichtet an verschiedenen Stellen auf einem Hauptkabel, sbald die Nahbereichsgrenze vn 550 m ab dem HVt überschritten ist und alle zu versrgenden Kabelverzweiger eine maximale Dämpfung vn 18,5 db bei 1 MHz (abzüglich VzK Dämpfung) aufweisen. Die Telekm stellt den KUNDE innerhalb vn zwölf Kalenderwchen nach Angebtsannahme bereit. Für den Fall, dass ein bereits in einem KVt-Gehäuse errichtet und an KUNDE zur Nutzung übergeben wurde und in diesem für den Abschluss des Carrier-eigenen Zuführungskabels EVs zu 100 Dppeladern mit Trennleiste eingesetzt wurden und die Dppeladern des Zuführungskabels zum größten Teil, mindestens jedch zu 80 %, belegt sind, wird die Telekm zur Erweiterung der Kapazität des Zuführungskabels einen Austausch der EVs zu 100 Dppeladern mit Trennleiste gegen EVs zu 200 Dppeladern mit Trennleiste unentgeltlich vrnehmen. KUNDE kann auf den damit freigewrdenen Einbauplätzen den Einbau weiterer EVs zur Erweiterung des Zuführungskabels beauftragen. Die Ksten der Erweiterung trägt KUNDE. Für den Fall, dass der in mehr als einem Gehäuse untergebracht werden muss, weil die DA-Stärke des Hauptkabels nicht in einem Gehäuse untergebracht werden kann, teilt die Telekm KUNDE mit der Übergabe des Zugangs zum die einzelnen je Gehäuse erschlssenen KVz gemäß der KVz-bereinigten Einführung der Dppeladern in die einzelnen Gehäuse mit. 3.2 Leistungen der Telekm für die Errichtung vn Kabelverzweigern Die Telekm erbringt für die Errichtung eines Kabelverzweigers im Rahmen des Bestellprzesses, der Angebtserstellung und der anschließenden Realisierung nachflgend aufgeführte Leistungen: Zusatzvereinbarung Stand: Seite 6

7 Die Telekm prüft zunächst, b die vn KUNDE beabsichtigte Errichtung eines Kabelverzweigers in der geplanten Variante realisierbar ist. Ist dies der Fall, bietet die Telekm KUNDE für die gemeinsame Abstimmung aller Einzelheiten im Rahmen der Begehung des gewünschten Installatinsstandrts einen Begehungstermin innerhalb vn 15 Arbeitstagen nach Beauftragung der Begehung an. Ist der Kabelverzweiger in der geplanten Variante nicht realisierbar, teilt die Telekm dies KUNDE schriftlich innerhalb der vrgenannten Frist mit; eine Begehung findet in diesem Fall nicht statt. Die Telekm hlt nach Angebtsauffrderung durch KUNDE die Zustimmung des Wegebaulastträgers zur Aufstellung des KVz-Gehäuses ein (Standrtsicherung). Hat der Wegebaulastträger die Zustimmung zwei Wchen nach Antragstellung nicht erteilt, wird die Frist für die Angebtserstellung ab diesem Zeitpunkt für die restliche Dauer der Einhlung dieser Zustimmung ausgesetzt. Die Telekm unterrichtet KUNDE über die Fristaussetzung wegen fehlender Zustimmung und teilt dabei das Datum der Beantragung der Zustimmung mit. Erteilt der Wegebaulastträger die Zustimmung nicht, bricht die Telekm den Angebtsprzess ab, teilt KUNDE dies mit und stellt KUNDE die Pauschale für administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei der Angebtserstellung gemäß der aktuellen Preisliste der genehmigungspflichtigen, genehmigten Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über und neu zu errichtende Kabelverzweiger swie über die Umlegung vn APL auf einen anderen Kabelverzweiger in Rechnung. Die Telekm hlt nach Angebtsannahme durch KUNDE für den Fall, dass der KVz nicht auf dem Verzweigerkabel errichtet wird und daher Verlegearbeiten an Kabeln im öffentlichen Verkehrsraum erfrderlich werden, die entsprechende Genehmigung (Wegesicherung) beim zuständigen Wegebaulastträger ein. Hat der Wegebaulastträger die Genehmigung zwei Wchen nach Antragstellung nicht erteilt, wird die Frist für die Angebtserstellung ab diesem Zeitpunkt für die restliche Dauer der Einhlung dieser Zustimmung ausgesetzt. Die Telekm unterrichtet KUNDE über die Fristaussetzung wegen fehlender Genehmigung und teilt dabei das Datum der Beantragung der Genehmigung mit. Erteilt der Wegebaulastträger die Zustimmung nicht, bricht die Telekm den Bereitstellungsprzess ab, teilt KUNDE dies mit und stellt KUNDE die Pauschale für administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei der Bereitstellung gemäß der aktuellen Preisliste der genehmigungspflichtigen, genehmigten Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über und neu zu errichtende Kabelverzweiger swie über die Umlegung vn APL auf einen anderen Kabelverzweiger in Rechnung. Die Telekm stellt den KVz KUNDE innerhalb vn sieben Kalenderwchen nach Angebtsannahme bereit. Die Telekm verwendet für die Errichtung des KVz das Gehäuse KVz 82. Zusatzvereinbarung Stand: Seite 7

8 Für die Variante zusätzlicher Kabelverzweiger nimmt die Telekm die in den neuen KVz zu führenden Dppeladern aus dem davrliegenden KVz heraus und spleißt sie wieder in das Hauptkabel zurück. Für die Variante Kabelverzweiger auf dem Hauptkabel für A0-APL werden ausschließlich die Dppeladern aus dem Hauptkabel in den neu zu errichtenden Kabelverzweiger geführt, die die angefragten APL versrgen. 3.3 Leistungen der Telekm für das Umlegen vn APL auf gegrafisch näherliegende Kabelverzweiger Die Telekm erbringt für das Umlegen vn APL im Rahmen des Bestellprzesses, der Angebtserstellung und der anschließenden Realisierung nachflgend aufgeführte Leistungen: Die Telekm prüft nach Angebtsauffrderung, b die vrhandenen Ressurcen im Hauptkabel ein Umlegen der Teilnehmeranschlussleitungen zulassen. Die Telekm bietet KUNDE für die gemeinsame Abstimmung einen Termin innerhalb vn 15 Arbeitstagen nach Auftragserteilung an. Die Telekm hlt nach Angebtsannahme durch KUNDE die Zustimmung des Wegebaulastträgers zum Umlegen des Verzweigungskabels ein (Standrtsicherung). Hat der Wegebaulastträger die Zustimmung zwei Wchen nach Antragstellung nicht erteilt, wird die Frist für die Angebtserstellung ab diesem Zeitpunkt für die restliche Dauer der Einhlung dieser Zustimmung ausgesetzt. Die Telekm unterrichtet KUNDE über die Fristaussetzung wegen fehlender Zustimmung und teilt dabei das Datum der Beantragung der Zustimmung mit. Erteilt der Wegebaulastträger die Zustimmung nicht, bricht die Telekm den Bereitstellungsprzess ab, teilt KUNDE dies mit und stellt KUNDE die Pauschale für administrative Tätigkeiten der Auftragsabwicklung bei der Bereitstellung gemäß der aktuellen Preisliste der genehmigungspflichtigen, genehmigten Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über und neu zu errichtende Kabelverzweiger swie über die Umlegung vn APL auf einen anderen Kabelverzweiger in Rechnung. Die Telekm stellt die für die Umlegung benötigten Materialien. Die Telekm übernimmt die ggf. ntwendigen Tiefbauarbeiten. Die Telekm stellt die umgelegte Teilnehmeranschlussleitung innerhalb vn sieben Kalenderwchen nach Angebtsannahme bereit. 4 Mitwirkungspflichten vn KUNDE 4.1 Mitwirkungspflichten vn KUNDE für die Errichtung vn n KUNDE hat für die Errichtung eines s im Rahmen des Bestellprzesses und der anschließenden Realisierung flgende Mitwirkungspflichten: Zusatzvereinbarung Stand: Seite 8

9 KUNDE benennt bei seiner Vranfrage zur Infrmatinsbereitstellung für den Fall, dass er einen vllständigen Anschlussbereich anfragt, die Ortsnetzkennzahl und den Anschlussbereich. Für den Fall, dass KUNDE nur einen Teil des Anschlussbereichs anfragt, benennt er Name der Stadt der Gemeinde, Name des Stadt- der Ortsteils, Pstleitzahl, Ortsnetz, Anschlussbereich swie die Kabelverzweiger (KVz), welche er über den erschließen möchte. KUNDE benennt für die gemeinsame Abstimmung und Begehung den aus seiner Sicht gewünschten Installatinsrt des s (Pstleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer) die KVz, die er über den versrgen möchte, swie die vn ihm gewünschte Anzahl an Dppeladern für das Zuführungskabel. Dies erflgt ausschließlich auf Basis einer maximal sechs Mnate alten Netzinfrastrukturskizze. Gegebenenfalls stellt KUNDE hierfür zuvr kstenpflichtig eine neue schriftliche Vranfrage. KUNDE bezieht sich für die Angebtsanfrderung auf das Ergebnis der gemeinsamen, maximal sechs Mnate zurückliegenden Abstimmung und/der Begehung. Gegebenenfalls beauftragt KUNDE hierfür zuvr kstenpflichtig eine neue Abstimmung/Begehung. KUNDE verwendet für die Anfrderung vn Infrmatinen, für die gemeinsame Abstimmung und/der Begehung, für die Angebtsanfrderung und für die Angebtsannahme das in der Anlage zu dieser Zusatzvereinbarung enthaltene Frmblatt und übermittelt je Auftrag ein gesndertes Frmblatt. KUNDE beauftragt für den Fall, dass er auf einem Hauptkabel mehr als einen wünscht, weil aufgrund der Entfernung der am Hauptkabel angeschlssenen KVz bei Einspeisung über nur einen an einem Teil der auf der Linie liegenden KVz keine ausreichende Bandbreite mehr zur Verfügung stünde, für jeden eine eigene Abstimmung/Begehung und ein eigenes Angebt. KUNDE stellt das -Zuführungskabel gemäß den Kllkatinsregelungen des TAL-Vertrages s rechtzeitig bereit, dass die Einführung und der Abschluss der Dppeladern auf Trennleisten im bis zum Übergabetermin des s erflgen können. Die erfrderlichen Tiefbauarbeiten bis zum werden durch KUNDE durchgeführt. KUNDE beauftragt die Teilnehmeranschlussleitungen am ausschließlich in den Varianten CuDA 2Dr, CuDA 2Dr hchbitratig und CuDA 4Dr hchbitratig. KUNDE kann außerdem auch Carrier Line Sharing (CLS) am beauftragen, sfern KUNDE mit der Telekm eine entsprechende Vereinbarung zum CLS am KVz abgeschlssen hat. In diesem Fall sind die Splitter-EVs aus Platzgründen in der Regel auf den gleichen Einbauplätzen einzusetzen, die auch für den Abschluss der Carrier-eigenen Zuführungskabel vrgesehen sind, s dass die Anzahl der möglichen Dppeladern im Zuführungskabel reduziert ist. KUNDE verwendet nach Bereitstellung des Zugangs zum für seine TAL-Bestellungen den Fax-Vrdruck zur Bestellung vn KVz-TAL und vermerkt hierauf den betreffenden. Zusatzvereinbarung Stand: Seite 9

10 Für den Fall, dass die Abstimmung ergeben hat, dass der in mehr als einem Gehäuse untergebracht werden muss, weil die DA-Stärke des Hauptkabels nicht in einem Gehäuse untergebracht werden kann, frdert KUNDE je erfrderlichem Gehäuse ein separates Angebt an, um sicherzustellen, dass eine Kstenaufteilung bei Mitnutzung durch einen anderen Anbieter möglich ist. In diesem Fall wird der bei Angebtserstellung und Realisierung wie ein einzelner behandelt. Die für den insgesamt gewünschte Anzahl an DA für das Zuführungskabel teilt KUNDE im Falle der Realisierung in zwei Gehäusen im eigenen Ermessen auf die Gehäuse auf und benennt seine diesbezüglichen Wünsche in der Angebtsauffrderung. KUNDE ist verpflichtet, nach Infrmatinsbereitstellung innerhalb vn maximal 20 Arbeitstagen die gemeinsame Abstimmung/Begehung zu beauftragen, nach erflgter Abstimmung/Begehung innerhalb vn weiteren maximal 20 Arbeitstagen die Angebtsauffrderung zu stellen swie innerhalb vn maximal 20 Arbeitstagen nach Zugang des Angebtes die Angebtsannahme zu erklären, sweit er sicherstellen möchte, dass die Errichtung des s priritär gegenüber anderen eingehenden Aufträgen im gleichen Bereich behandelt wird. 4.2 Mitwirkungspflichten vn KUNDE für die Errichtung vn Kabelverzweigern KUNDE hat für die Errichtung eines Kabelverzweigers im Rahmen des Bestellprzesses und anschließender Realisierung flgende Mitwirkungspflichten: KUNDE benennt die gewünschte Variante für die Errichtung eines KVz. KUNDE benennt für die gemeinsame Abstimmung und eventuelle Begehung den aus seiner Sicht gewünschten Mntagert des KVz (Pstleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer) swie die vn ihm gewünschte Anzahl an Dppeladern für das Zuführungskabel. KUNDE benennt bei der Abstimmung/Begehung für die Varianten zusätzlicher KVz und KVz auf dem Hauptkabel für A0-APL die Adressen für die zu versrgenden APL. KUNDE bezieht sich für die Angebtsanfrderung auf das Ergebnis der gemeinsamen, maximal sechs Mnate zurückliegenden Abstimmung und/der Begehung. Gegebenenfalls beauftragt KUNDE hierfür zuvr kstenpflichtig eine neue Abstimmung/Begehung. KUNDE verwendet für die gemeinsame Abstimmung und/der Begehung, für die Angebtsanfrderung und für die Angebtsannahme das in der Anlage zu dieser Zusatzvereinbarung enthaltene Frmblatt. KUNDE stellt das KVz-Zuführungskabel gemäß den Kllkatinsregelungen des TAL-Vertrages s rechtzeitig bereit, dass die Einführung und der Abschluss der Dppeladern auf Trennleisten im KVz bis zum Übergabetermin des KVz erflgen können. Die erfrderlichen Tiefbauarbeiten bis zum KVz führt KUNDE durch. Zusatzvereinbarung Stand: Seite 10

11 KUNDE beauftragt die Teilnehmeranschlussleitungen am zusätzlichen KVz ausschließlich in den Varianten CuDA 2Dr, CuDA 2Dr hchbitratig und CuDA 4Dr hchbitratig. KUNDE verwendet nach Bereitstellung des Zugangs zum KVz für seine TAL- Bestellungen den Fax-Vrdruck zur Bestellung vn KVz-TAL und vermerkt hierauf den betreffenden KVz. KUNDE ist verpflichtet, die Einbeziehung weiterer APL des A0-Bereiches der Telekm der eines anderen TAL-Vertragspartners in einen im Auftrag vn KUNDE errichteten Kabelverzweiger auf dem Hauptkabel für A0-APL zuzulassen. 4.3 Mitwirkungspflichten vn KUNDE für das Umlegen vn APL auf gegrafisch näherliegende Kabelverzweiger KUNDE hat für das Umlegen der Teilnehmeranschlussleitungen im Rahmen des Bestellprzesses und anschließender Realisierung flgende Mitwirkungspflichten: KUNDE benennt für die gemeinsame Abstimmung und Begehung die Adressen der APL, die aus seiner Sicht am neuen KVz angebunden werden sllen, und den bisherigen swie den neuen KVz. KUNDE bezieht sich für die Angebtsauffrderung auf das Ergebnis der gemeinsamen, maximal sechs Mnate zurückliegenden Abstimmung und/der Begehung. Gegebenenfalls beauftragt KUNDE hierfür zuvr kstenpflichtig eine neue Abstimmung/Begehung. KUNDE verwendet für die gemeinsame Abstimmung/Begehung, für die Angebtsanfrderung und für die Angebtsannahme das in der Anlage zu dieser Zusatzvereinbarung enthaltene Frmblatt. KUNDE verpflichtet sich, mit der Angebtsannahme für das Umlegen vn APL für den näher gelegenen KVz eine Kllkatinsangebtsauffrderung abzugeben. KUNDE verpflichtet sich, zum Beginn der Realisierung des Umlegens der KVz-TAL gleichzeitig den erfrderlichen Mitwirkungspflichten für den Zugang zum näher gelegenen KVz nachzukmmen. 5 Gemeinsame Abstimmung und Begehung für die Errichtung eines s KUNDE und die Telekm stimmen Dimensinierung und Installatinsstandrt des zu errichtenden s innerhalb vn 15 Arbeitstagen nach Beauftragung durch KUNDE gemeinsam ab. Es liegt im Ermessen vn KUNDE, die Abstimmung telefnisch der im Rahmen einer Begehung durchzuführen. Bei der gemeinsamen Abstimmung werden flgende Festlegungen getrffen: der genaue Standrt des zu errichtenden s vrbehaltlich einer Zustimmung des Wegebaulastträgers der zu verwendende Gehäusetyp in Abhängigkeit zur DA-Stärke des Hauptkabels Zusatzvereinbarung Stand: Seite 11

12 die zu verwendenden Gehäusetypen für den Fall, dass aufgrund einer Hauptkabelstärke vn mehr als 1200 DA mehr als ein Gehäuse erfrderlich ist Für den Fall, dass am vn KUNDE gewünschten Standrt des zu errichtenden s ein papierisliertes, lagenverseiltes Hauptkabel verlegt wurde, ist dieser Standrt aus technischen Gründen nur bedingt für die Herstellung vn Abzweigmuffen geeignet. In diesem Fall stimmen sich die Vertragspartner darüber ab, b eine räumliche Verlegung des Installatinsstandrtes erflgen kann, der b das Hauptkabel an dieser Stelle zunächst durch ein kunststffisliertes, bündelverseiltes Kabel ersetzt werden sll. Befinden sich die in den einzuführenden Dppeladern im Falle eines Teilschnitts ausschließlich in den äußersten Lagen des Kabels, ist ein Teilschnitt hne vrherigen Austausch des Kabelstücks möglich. Das Ergebnis der gemeinsamen Abstimmung ist in einem Prtkll festzuhalten, welches vn beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist und wvn jeder Vertragspartner ein Exemplar erhält. Erflgt die Abstimmung telefnisch, wird das Prtkll durch die Telekm erstellt und KUNDE zur Unterzeichnung und Rückgabe übersandt. 6 Gemeinsame Abstimmung und Begehung für die Errichtung eines KVz (KVz auf dem Hauptkabel, KVz auf dem VzK und zusätzlicher KVz) KUNDE und die Telekm stimmen Dimensinierung und Installatinsstandrt des zu errichtenden KVz in der jeweiligen Variante innerhalb vn 15 Arbeitstagen nach Beauftragung durch KUNDE gemeinsam ab. Es liegt im Ermessen vn KUNDE, die Abstimmung telefnisch der im Rahmen einer Begehung durchzuführen. Bei der gemeinsamen Abstimmung wird der genaue Standrt des zu errichtenden KVz vrbehaltlich der Zustimmung des Wegebaulastträgers festgelegt. Das Ergebnis der gemeinsamen Abstimmung ist in einem Prtkll festzuhalten, welches vn beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist und wvn jeder Vertragspartner ein Exemplar erhält. Erflgt die Abstimmung telefnisch, wird das Prtkll durch die Telekm erstellt und KUNDE zur Unterzeichnung und Rückgabe übersandt. 7 Gemeinsame Abstimmung und Begehung für das Umlegen vn APL auf gegrafisch näherliegende KVz KUNDE und die Telekm stimmen die umzulegenden Anschlüsse vm entfernteren KVz auf den näher gelegenen KVz innerhalb vn 15 Arbeitstagen nach Beauftragung durch KUNDE gemeinsam im Rahmen einer Begehung ab. Der genaue Kabelverlauf kann hierbei nicht final bestimmt werden, da dieser vn der Zustimmung des Wegebaulastträgers abhängig ist. Zusatzvereinbarung Stand: Seite 12

13 Das Ergebnis der gemeinsamen Abstimmung ist in einem Prtkll festzuhalten, welches vn beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist und wvn jeder Vertragspartner ein Exemplar erhält. Das Prtkll wird durch die Telekm erstellt und KUNDE zur Unterzeichnung und Rückgabe übersandt. 8 Vertragsstrafen 8.1 Nicht termingerechte Lieferung der Infrmatinen zur Vranfrage Stellt die Telekm die Infrmatinen aus der Vranfrage KUNDE nicht innerhalb vn 15 Arbeitstagen nach Auftragseingang bereit, s zahlt die Telekm an KUNDE eine Vertragsstrafe in Höhe vn EUR für die verspätet erteilte Auskunft, es sei denn, die Telekm weist nach, dass sie dies nicht zu vertreten hat. Ziffer 8.1 gilt nur, wenn für einen angefragten Bereich der Anschlussbereich keine Infrmatinen fristgerecht bereitgestellt werden. 8.2 Fehler- der lückenhaft gelieferte Infrmatinen zur Vranfrage Sfern die Telekm KUNDE Infrmatinen aus der Vranfrage fehlerhaft der unvllständig übermittelt, s zahlt die Telekm an KUNDE einmalig je Vranfrage für den jeweiligen Bereich eine Vertragsstrafe in Höhe vn EUR für die mangelhaft erteilte Auskunft, es sei denn, die Telekm weist nach, dass sie dies nicht zu vertreten hat. Die Vertragsstrafe fällt nicht an, wenn die Telekm innerhalb einer Nachbesserungsfrist vn maximal fünf Arbeitstagen nach Eingang der schriftlichen Mängelrüge bei dem zuständigen Ansprechpartner der Telekm gemäß Anlage 9 Ansprechpartner des TAL-Vertrages KUNDE eine mangelfreie Auskunft erteilt. 8.3 Verspätete Angebtserstellung Unterbreitet die Telekm KUNDE ein angefrdertes Angebt nicht innerhalb vn 20 Arbeitstagen nach Auftragserteilung, s zahlt die Telekm an KUNDE eine Vertragsstrafe in Höhe vn EUR für jedes verspätet bereitgestellte Angebt, es sei denn, die Telekm weist nach, dass sie dies nicht zu vertreten hat. 9 Priritätsregelungen und Einschränkungen 9.1 Sweit zum Zeitpunkt des Eingangs der vranfrage bereits eine Angebtsauffrderung für den Zugang zum KVz zu mindestens einem im Vranfrage- Bereich liegenden KVz vrliegen sllte der ein entsprechendes Angebt erstellt und einem Nachfrager übermittelt wrden sein sllte, gilt Flgendes: Die vranfrage wird in diesem Fall bis zum Ablauf der Angebtsannahmefrist des KVz-Nachfragers zurückgestellt und KUNDE hierüber infrmiert. Zusatzvereinbarung Stand: Seite 13

14 Sllte der KVz-Nachfrager das Angebt bis zum Ablauf der Angebtsannahmefrist nicht annehmen, wird die vranfrage planmäßig bearbeitet. Die Frist für die Bearbeitung der Vranfrage beginnt dann mit dem auf den Ablauf der Angebtsannahmefrist des KVz-Nachfragers flgenden Tag. Für den Fall, dass der KVz-Nachfrager das Angebt innerhalb der Angebtsannahmefrist annehmen sllte, wird die vranfrage am auf die Angebtsannahme des KVz-Nachfragers flgenden Tag wie flgt bearbeitet: Die Telekm infrmiert KUNDE über die KVz, welche durch Zugang zum KVz erschlssen werden. KUNDE kann danach eine gemeinsame Abstimmung und nachflgend eine Angebtsauffrderung im Regelprzess beauftragen, wbei der der die KVz, welche durch Zugang zum KVz bereits erschlssen werden, vn KUNDE aus der -Maßnahme herausgenmmen werden müssen. 9.2 Sweit zum Zeitpunkt des Auftragseingangs der vranfrage vn KUNDE eine knkrete Ausbauplanung der Telekm für eine DSL-Versrgung am KVz mittels Einzel-Überbau der SOL-Knzept vrliegen sllte, gilt Flgendes: Die vranfrage wird in diesem Fall zurückgestellt und KUNDE hierüber infrmiert, wbei die Telekm KUNDE die eigene Ausbauplanung durch einen entsprechenden Auszug aus einem ihrer Auftragssysteme, bei welchem sichergestellt ist, dass das ursprüngliche Auftragsdatum nachträglich nicht mehr geändert werden kann, nachzuweisen hat. Sllte die Telekm den geplanten Ausbau nicht innerhalb vn 15 Wchen nach Beginn der Planung der fünf Wchen nach Erteilung der Genehmigung des Wegebaulastträgers abschließen, wird die vranfrage planmäßig und gegenüber dem Ausbau der Telekm priritär bearbeitet. Sllte die Telekm den Ausbau innerhalb der genannten Fristen realisieren, wird die vranfrage anschließend unverzüglich wie flgt bearbeitet: Die Telekm infrmiert KUNDE über die KVz, welche durch ihren eigenen Ausbau erschlssen sind. KUNDE kann danach eine gemeinsame Abstimmung und nachflgend eine Angebtsauffrderung im Regelprzess beauftragen, wbei der der die KVz, welche durch den eigenen Ausbau der Telekm bereits erschlssen werden, vn KUNDE aus der -Maßnahme herausgenmmen werden müssen. 9.3 Sweit zum Zeitpunkt des Auftragseingangs der vranfrage bereits durch einen anderen Nachfrager ein Auftrag für eine vranfrage der ein Auftrag für eine gemeinsame Abstimmung und Begehung der eine Angebtsauffrderung für einen für den gleichen Bereich vrliegt, gilt Flgendes: Zusatzvereinbarung Stand: Seite 14

15 Ist für die zeitlich frühere vranfrage nch keine Angebtsauffrderung eingegangen, wird die zeitlich spätere vranfrage mit dem Hinweis, dass eine priritäre Anfrage vrliegt, bearbeitet. Ist für die zeitlich frühere vranfrage bereits eine Angebtsauffrderung eingegangen, wird diese bis zur Angebtsannahme zurückgestellt und KUNDE hierüber infrmiert. Im Falle der Angebtsannahme durch den anderen Nachfrager wird die vranfrage endgültig abgelehnt. In diesem Fall kann KUNDE den Zugang zum des anderen Nachfragers anstreben und hierzu eine Angebtsauffrderung an die Telekm stellen. Für den Fall, dass der andere Nachfrager die Phasen der -Errichtung nicht kntinuierlich weiterverflgt (Ziffer 4.1, letzter Absatz), wird die vranfrage vn KUNDE mit dem auf die erstmalige Unterbrechung flgenden Tag bearbeitet. 9.4 Sweit zum Zeitpunkt, während dessen sich ein geplanter -Ausbau nch vr der Annahme des Angebts durch KUNDE der im Nachweisverfahren befindet, durch einen anderen Nachfrager eine Angebtsauffrderung für den Zugang zu mindestens einem in dem geplanten bereich befindlichen KVz eingeht, gilt Flgendes: In diesem Fall hat die bereits angestßene realisierung Vrrang, slange die Phasen der -Errichtung kntinuierlich weiterverflgt werden (Ziffer 4.1, letzter Absatz). Der Vrrang entfällt, sweit eine eigentlich nachrangige Angebtsauffrderung für den Zugang zum KVz sämtliche KVz umfasst, die der eigentlich vrrangige Nachfrager lediglich mittels anbinden wllte. In diesem Fall wird der Auftrag vn KUNDE für eine vranfrage bzw. eine gemeinsame Abstimmung/Begehung abgewiesen und KUNDE hierüber mit dem Hinweis auf eine umfassende, direkte KVz-Erschließung infrmiert. 9.5 Sweit zum Zeitpunkt, an dem KUNDE eine vranfrage stellt, bereits eine knkrete Planung zur Errichtung eines s durch die Telekm vrliegt, gilt Flgendes: Befindet sich der Ausbau durch die Telekm nch in der Planungsphase, wird die zeitlich spätere vranfrage mit dem Hinweis, dass eine priritäre Planung durch die Telekm vrliegt, bearbeitet. Befindet sich der Ausbau bereits in der Realisierungsphase, wird die vranfrage zurückgestellt und KUNDE erhält eine entsprechende Infrmatin über den -Ausbau durch die Telekm. Die Telekm hat KUNDE die eigene Ausbauplanung durch einen entsprechenden Auszug aus einem ihrer Auftragssysteme, bei welchem sichergestellt ist, dass das ursprüngliche Auftragsdatum nachträglich nicht mehr geändert werden kann, nachzuweisen. Für den Fall, dass der durch die Telekm innerhalb vn 34 Kalenderwchen ab Beginn der Ausbauplanung, wie sie in dem Auftragssystem der Telekm festgehalten ist, und zehn Wchen nach Erteilung der Geneh- Zusatzvereinbarung Stand: Seite 15

16 migung durch den Wegebaulastträger realisiert wird, lehnt die Telekm die vranfrage endgültig ab. Für den Fall, dass die Telekm den entweder später als 34 Wchen ab Beginn der Ausbauplanung der später als zehn Wchen nach Erteilung der Genehmigung durch den Wegebaulastträger realisieren kann, wird die vranfrage bearbeitet. 9.6 Für den Fall, dass KUNDE im Bereich der vranfrage zusätzlich als alternative Ausbauvariante für mindestens einen der im Bereich befindlichen KVz eine Angebtsauffrderung für den Zugang zum KVz gestellt hat, wird die Telekm alle Angebte an KUNDE unter den Vrbehalt stellen, dass nur eines der Angebte vn KUNDE angenmmen werden kann. 9.7 Sweit an mindestens einem der KVz, die im Bereich der vranfrage liegen, der Zugang zum KVz der eine anderweitige DSL-Versrgung, z.b. im Rahmen eines SOL-Knzeptes, realisiert der ein Angebt dafür bereits erstellt wurde, gilt Flgendes: Wenn der Netzausbau durch KUNDE mit dem Übertragungsverfahren ADSL2plus durchgeführt werden sll, gilt Flgendes: Sfern der der die bereits versrgte(n) KVz sich nicht in der Zne 3 (Hauptkabeldämpfung größer 120 db bei 1 MHz) befindet, ist eine Einspeisung vn ADSL2plus nur möglich, wenn die Querkabeldämpfung einschließlich Zuführungskabeldämpfung vm DSLAM vn KUNDE bis zum bereits versrgten KVz nicht mehr als 1 db bei 1 MHz beträgt. Die Telekm infrmiert KUNDE hierüber. KUNDE kann bei Überschreitung dieses Wertes entweder die vranfrage strnieren der den/die betrffenen KVz aus der Planung herausnehmen. Wenn der Netzausbau durch KUNDE mit dem Übertragungsverfahren VDSL2 durchgeführt werden sll, gilt Flgendes: Sfern die Differenz zwischen dem Maximum und dem Minimum der Signalwegdämpfung vn den DSLAM-Prts vn KUNDE bis zum bereits versrgten KVz nicht den Wert vn 1,2 db bei 4 MHz überschreitet, ist die Einspeisung vn VDSL2 möglich. Wird dieser Wert überschritten, kann KUNDE die vranfrage entweder strnieren der den/die betrffenen KVz aus der Planung herausnehmen. 9.8 Sweit sich ein der mehrere Querkabel zwischen den mittels zu versrgenden KVz befinden, die teilweise der vllständig entgegen der Signalrichtung mit hchbitratigen Übertragungsverfahren betrieben würden, gilt Flgendes: Wenn eine Teilmenge der zu erwartenden TAL-Bestellungen über Querkabel entgegen der Signalrichtung geschaltet werden müsste, infrmiert die Telekm KUNDE hierüber. Die Telekm weist die Bereitstellungsaufträge vn TAL, die entgegen der Senderichtung betrieben werden müssten, zurück. Wenn ein der mehrere KVz vllständig über Querkabel angebunden sind und die bereitzustellenden TAL hierüber nur entgegen der Signalrichtung betrieben werden können, infrmiert die Telekm KUNDE hierüber. KUNDE hat die Möglichkeit, die vranfrage entweder zu strnieren der insweit Zusatzvereinbarung Stand: Seite 16

17 abzuändern, dass die vllständig über Querkabel angebundenen KVz aus der vranfrage herausgenmmen werden. 10 Nachweisverfahren Für den Fall der Ablehnung leitet die Telekm bezüglich dieser Anfrage ein Nachweisverfahren der Stufe 1 ein. Die Telekm kann das Nachweisverfahren der Stufe 1 im Rahmen der Bearbeitung einer vranfrage, im Rahmen der Vrbereitung einer gemeinsamen Abstimmung und Begehung swie im Rahmen der Angebtserstellung einleiten. Im Falle der Ablehnung erhält KUNDE hierüber im Rahmen eines Nachweisverfahrens der Stufe 1 eine Infrmatin, in welcher ihm unter Bezugnahme auf den abgelehnten Auftrag der Grund für die Ablehnung mitgeteilt wird. Die Dkumentatin für den Nachweis gegenüber der unabhängigen Stelle enthält die gleichen Dkumente, jedch in ungeschwärzter Fassung, swie insbesndere die entsprechende Netzinfrastrukturskizze, welche ggf. mit weiteren Erläuterungen versehen wird, swie bei Bedarf und Vrhandensein weitere Erläuterungen, insbesndere Auszüge aus den Dkumentatinssystemen der Telekm. Die Ksten für das Nachweisverfahren der Stufe 1 werden KUNDE nur dann in Rechnung gestellt, wenn KUNDE entweder auf die Durchführung eines Nachweisverfahrens der Stufe 2 verzichtet der wenn KUNDE im Nachweisverfahren der Stufe 2 unterliegt. Die Ksten für das Nachweisverfahren der Stufe 2 trägt der vr der unabhängigen Stelle unterliegende Vertragspartner. Für die Dauer der Durchführung des Nachweisverfahrens werden die Fristen für die Infrmatinsbereitstellung, für die Begehung und Abstimmung und für die Angebtserstellung ausgesetzt. 11 Preise 11.1 Sweit Entgelte der ex-ante Regulierung unterliegen, hat KUNDE die jeweils genehmigten, vrläufig genehmigten, teilgenehmigten der angerdneten Entgelte jeweils für die Dauer der Rechtswirksamkeit der erteilten Genehmigung der Anrdnung zu zahlen. Die jeweils genehmigten und angerdneten Entgelte werden vn der BNetzA in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Sie können ebenfalls im Extranet der Telekm eingesehen werden. In den Entgelten ist die Umsatzsteuer nicht enthalten. Für die Zwecke des 35 Abs. 5 TKG, insbesndere zur Auslösung der Rechtsflgen des 35 Abs. 5 Satz 1 und 3 TKG (Rückwirkung), gelten die vn der Telekm jeweils beantragten Entgelte als vereinbart. Zusatzvereinbarung Stand: Seite 17

18 Sweit im Rahmen regulierter Prdukte / Leistungen in Bezug auf das Entgelt die Rechtsflgen des 35 Abs. 5 S. 1 und 3 TKG (Rückwirkung) ausgelöst werden, gilt diese Rückwirkung auch für die Preispsitin in diesem Vertrag, mit dem auf die betrffenen regulierten Prdukte / Leistungen Bezug genmmen wird. Die Telekm wird KUNDE ggf. hierüber schriftlich infrmieren. Die jeweils beantragten Entgelte können im Extranet eingesehen werden. Die Telekm wird KUNDE auf die Änderung der im Extranet eingestellten beantragten, genehmigten und angerdneten Entgelte schriftlich hinweisen. Die Telekm behält sich das Recht vr, neue Entgelte zu beantragen und gegen die jeweilige Entgeltgenehmigung der Anrdnung gerichtlich vrzugehen, mit dem Ziel, die beantragten höheren Entgelte ganz der teilweise rückwirkend durchzusetzen. Sweit KUNDE die vereinbarten der genehmigten Preise für nicht genehmigungsfähig hält, behält KUNDE sich vr, diese Psitin in einem behördlichen der gerichtlichen Verfahren zu vertreten Endet für ein Entgelt, für das eine Genehmigung erteilt der ein Genehmigungsantrag gestellt der das angerdnet wurde, die Genehmigungspflicht, s gilt für einen Zeitraum vn weiteren drei Mnaten ab dem Wegfall der Genehmigungspflicht das genehmigte, teilgenehmigte der angerdnete Entgelt als vereinbart. Jeder Vertragspartner hat das Recht, innerhalb vn drei Mnaten nach dem Wegfall der Genehmigungspflicht die Neuaushandlung der nach Ablauf der drei Mnate geltenden Preise zu verlangen. Wird innerhalb dieses Zeitraums vn keinem der Vertragspartner die Neuaushandlung der Preise verlangt der kmmt es in diesem Zeitraum zu keiner Einigung, ist die Telekm berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen zu bestimmen. Ist KUNDE mit dem vn der Telekm bestimmten Preis nicht einverstanden, hat KUNDE das Recht, diesen Vertrag in Bezug auf die Leistung, für deren Entgelte die Genehmigungspflicht entfallen ist, nebst den entsprechenden einzelnen Leistungsbeziehungen innerhalb vn drei Mnaten nach schriftlicher Ankündigung der bestimmten neuen Preise außerrdentlich zu kündigen. In diesem Fall gilt das genehmigte, teilgenehmigte der angerdnete Entgelt bis zum Wirksamwerden der Kündigung frt Wenn durch behördliche der gerichtliche Entscheidung festgestellt wird, dass ein Entgelt, für das eine Genehmigung erteilt der ein Genehmigungsantrag gestellt der das angerdnet wurde, nicht genehmigungspflichtig ist, gelten die Regelungen gemäß Ziffer 11.2 für den Zeitraum ab der betreffenden Entscheidung entsprechend Wird ein Entgelt, das bisher keiner der einer ex-ante Regulierung unterwrfen war, durch behördliche der gerichtliche Entscheidung der ex-pst Regulierung unterwrfen, s gilt Ziffer 11.2 entsprechend. Zusatzvereinbarung Stand: Seite 18

19 Wenn dann durch behördliche der gerichtliche Entscheidung festgestellt wird, dass ein Entgelt, das der nachträglichen Regulierung unterlag, nicht mehr der Entgeltregulierung unterliegt, s gilt für einen Zeitraum vn drei Mnaten ab der gerichtlichen der der behördlichen Entscheidung das zuletzt vereinbarte und der BNetzA vrgelegte bzw. das vn der BNetzA nach 38 Abs. 4 S. 2 TKG angerdnete Entgelt. Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß Ziffer 11.2 Abs. 2 für den Zeitraum ab der betreffenden Entscheidung entsprechend Die Leistungen, die die Telekm für die Variante Umlegen vn APL gemäß Ziffer 2.3 dieser Zusatzvereinbarung erbringt, werden bis zum Vrliegen einer anderweitigen Entgeltgenehmigung nach Aufwand abgerechnet. Gründe hierfür sind die fehlenden Erfahrungen mit der neuen Leistung und die vn Fall zu Fall unterschiedlichen Prduktinsprzesse. 12 Haftung 12.1 Bei Vrsatz und bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haften die Vertragspartner untereinander unbeschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers der der Gesundheit haften die Vertragspartner auch bei leichter Fahrlässigkeit untereinander unbeschränkt Sweit ein nicht vrsätzliches, schuldhaftes Verhalten der Telekm dazu führt, dass vm anderen Vertragspartner der vn dessen Wiederverkäufer Vermögensschäden vn Endkunden zu ersetzen sind und deshalb ein Anspruch des Vertragspartners gegenüber der Telekm besteht, s gelten für diesen Anspruch flgende Haftungsbegrenzungen ( 44a Telekmmunikatinsgesetz): a) Die Haftung der Telekm ist auf höchstens EUR je Endkunde begrenzt. b) Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung der ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis, welches mehrere Endkunden betrifft, s ist die Schadensersatzpflicht der Telekm unbeschadet der Begrenzung gem. Buchst. a) in der Summe auf höchstens 10 Millinen EUR begrenzt. Hierbei wird die Gesamtheit aller vn demselben Schadensereignis betrffenen Endkunden betrachtet, ungeachtet dessen, vn welchem Anbieter diese ihre Leistung beziehen und um welche Leistung der Telekm es sich handelt. c) Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Endkunden auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, s wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche vn allen Endkunden zur Höchstgrenze steht. Zusatzvereinbarung Stand: Seite 19

20 12.3 Die Haftung der Telekm für andere als die in Ziffer 12.2 bezeichneten Schäden, die durch die fahrlässige Verletzung vn wesentlichen Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, entstanden sind, ist auf den vertragstypischen vrhersehbaren Schaden begrenzt; dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Bei fahrlässiger Verletzung vn Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährden, ist die Haftung für andere als die in Ziffer 12.2 bezeichneten Schäden ausgeschlssen. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 1 und der Haftungsausschluss nach Satz 2 dieses Absatzes gelten nicht für grbe Fahrlässigkeit und nicht für Schäden gem. Ziffer Vrstehende Haftungsregelungen gelten für KUNDE entsprechend Die Haftung nach den Vrschriften des Prdukthaftungsgesetzes bleibt unberührt Eine etwaig vn der Telekm an KUNDE gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen aufgrund derselben Verletzungshandlung zu leistenden Schadensersatz angerechnet. 13 Laufzeit und Kündigung 13.1 Die Zusatzvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft KUNDE kann diese Zusatzvereinbarung jederzeit mit einer Frist vn drei Mnaten zum Mnatsende kündigen. Die Kündigung eines Einzelvertrages ist für KUNDE jederzeit mit einer Frist vn drei Mnaten zum Mnatsende möglich Die Telekm kann diese Zusatzvereinbarung mit einer Frist vn drei Mnaten zum Mnatsende kündigen, sweit die Verpflichtung zur Zugangsgewährung wegfällt. Im letzten Fall werden mit der Kündigung der Zusatzvereinbarung auch die Einzelverträge gekündigt Die Telekm kann darüber hinaus Einzelverträge kündigen, wenn die Telekm der ein anderer TAL-Vertragspartner die verbindliche Zusage gegenüber der BNetzA abgibt, sämtliche vn den Einzelverträgen umfassten KVz, die lediglich mittels versrgt sind, unmittelbar zu erschließen. Hierbei erflgt die Umschaltung der betrffenen Endkunden erst nach Fertigstellung der neuen Infrastruktur Die Telekm kann ferner Einzelverträge kündigen, wenn KUNDE Endverschlüsse in einem in Gänze (als je 100 bzw. 200 Dppeladern) seit zwölf Mnaten nicht genutzt der hne technisches Erfrdernis sämtliche Endverschlüsse mit nur wenigen Dppeladern belegt hat und ein anderer TAL-Vertragspartner der die Telekm selbst Kapazitäten des betrffenen s für die Versrgung nachgelagerter KVz benötigt. Gleichzeitig mit der Kündigung unterbreitet die Telekm KUNDE in diesem Fall ein neues Angebt über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über entsprechend der Anzahl der vn KUNDE tatsächlich genutzten Dppeladern. KUNDE ist verpflichtet, den Umbau auf ein geeignet dimensiniertes Zuführungs- Zusatzvereinbarung Stand: Seite 20

21 kabel kstenpflichtig bei der Telekm zu beauftragen Das Recht, die Zusatzvereinbarung der einen Einzelvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt für beide Vertragspartner unberührt. 14 keit 14.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle vertraulichen Erkenntnisse und Infrmatinen, die sie anlässlich der Vertragsanbahnung der der Vertragserfüllung erlangen/ erlangt haben, vertraulich zu behandeln und hierüber Stillschweigen gegenüber Außenstehenden zu bewahren. Als geheim gelten alle Infrmatinen, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als nicht vertraulich bezeichnet Insbesndere verpflichten sich die Vertragspartner, alle ihnen überlassenen vertraulichen Infrmatinen geheim zu halten. Sie werden diese Infrmatinen vrbehaltlich der unten genannten Regelungen nicht Dritten zugänglich machen und sie ausschließlich im Rahmen der vrstehend beschriebenen Zusammenarbeit verwenden Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Infrmatinen, welche zum Zeitpunkt der Überlassung hne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits bekannt waren der zu dem vrstehend genannten Zeitpunkt bereits veröffentlicht sind der später, hne dass dies auf eine rechts- der vertragswidrige Handlung des Infrmatinsempfängers zurückzuführen ist, durch Dritte rechtmäßig veröffentlicht werden der rechtmäßig vn dritter Seite hne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten wurden der welche durch schriftliche Erklärung beider Vertragspartner ausdrücklich freigegeben wurden der auf Grund gesetzlicher Infrmatinspflichten preiszugeben sind Die Vertragspartner werden alle erfrderlichen Vrkehrungen treffen, um die Geheimhaltung sicherzustellen. Insbesndere werden sie vertrauliche Infrmatinen nur an slche Mitarbeiter weitergeben, die sie auf Grund ihrer Tätigkeit im Rahmen der vrstehend beschriebenen Zusammenarbeit erhalten müssen (need t knw). Über diesen Persnenkreis hinaus dürfen die vertraulichen Infrmatinen Persnen vn verbundenen Unternehmen i.s.v. 15 AktG zugänglich gemacht werden, die für die Entscheidung im Rahmen dieser Zusammenarbeit zuständig sind. Diese Persnen sind zur vertraulichen Behandlung dieser Infrmatinen zu verpflichten. Sfern es im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern erfrderlich wird, Dritte (z.b. Lieferanten, Knsultanten) einzuschalten und geheime Infrmatinen an diese weiterzugeben, sind mit den Dritten entsprechende schriftliche Vereinbarungen zu treffen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung sicherzustellen. Zusatzvereinbarung Stand: Seite 21

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