Verband der Gründer und Selbständigen e.v. Wir geben Gründern, Selbständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine Stimme.
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- Rosa Schneider
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1 Verband der Gründer und Selbständigen e.v. Wir geben Gründern, Selbständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine Stimme.
2 Entwicklungen 2012/2013 Rechtsanwalt Martin Winterfeld Rechtsanwalt Frank Weigelt PBWG Rechtsanwälte Thomasiusstr Leipzig Tel martin.winterfeld@pbwg.de frank.weigelt@pbwg.de Seite 2
3 Übersicht Eigenleistungsfähigkeit Vermittlungsvorrang Weitere Ablehnungsgründe Weiterbewilligung Erfolgsquoten Seite 3
4 1 Eigenleistungsfähigkeit wegen vorhandenem Vermögen, Abfindungen, Krediten? sog. sachfremde Ermessenserwägung GZ grundsätzlich keine vermögensabhängige Leistung keine gesetzliche Grundlage SG München v , S 35 AL 753/12 (Nebenfrage) SG Heilbronn v , S 3 AL 3706/12 sowie S 3 AL 1897/12 SG Berlin v , S3 AL 3675/07 wohl auch SG Duisburg S 33 AL 379 vom wegen hohen Einkünften aus der selbst. Tätigkeit? umstritten (SG München, SG Heilbronn (+); SG Duisburg S 33 AL 379 vom (-)) u.e. bei reinen Prognosen (-), bei Anhaltspunkten für hohe Umsätze (+) Seite 4
5 2 Vermittlungsvorrang behauptete Integrationschancen bestanden nicht keine oder keine zumutbaren Stellenangebote gesundheitliche Einschränkungen monatelange Arbeitslosigkeit, erfolglose Eigenbemühungen (+) SG München v , S 35 AL 883/12 (+); div. Bewilligungen im Verfahren (-) SG Regensburg S 12 AL 316/12 (Berufung anhängig - LSG), SG Regensburg S 12 AL 357/12; SG Augsburg S 7 AL 179/12; SG Stuttgart, Urteil vom zu Az. S 5 AL 3966/12 AfA sind grundsätzliche Fehler bei der Prognose unterlaufen falsches Berufsprofil, Abwägungsdefizite (+) SG Würzburg vom , S 7 AL 171/12, SG Leipzig vom , S 1 AL 96/13 (Berufung anhängig) SG Mannheim vom ; S 14 AL 2139/12 Seite 5
6 3 weitere Ablehnungsgründe vorbestehendes Arbeitsverhältnis selbst gelöst keine zulässige Ermessenserwägung, vgl. 93 Abs. 3 SGB III umstr., SG Augsburg S 7 AL 179/12 bejaht Möglichkeit der Berücksichtigung kein ALG-I Anspruch, da nur wenige Tage arbeitslos (P), insbesondere wenn nur 1 Tag Arbeitslosigkeit fehlende subjektive Verfügbarkeit, 137, 138 SGB III (SG Mannheim S 4 AL 1239/12) fehlende Tragfähigkeit, keine fachkundige Stellungnahme etc.. gerichtlich voll überprüfbar Achtung: Aufnahme selbständige hauptberufliche Tätigkeit Seite 6
7 4 Weiterbewilligung Erfolgschancen eher gering Entscheidungsgrundsätze der BA werden bestätigt, nicht ermessensfehlerhaft, vgl. SG München S 57 AL 990/12 Gewinn 1. Phase muss (zum Ende hin) etwa EUR betragen (Lebensunterhalt) aber: Durchschnittsberechnung? Empfehlung: Ansetzen bei BWA 1. GZ-Phase Seite 7
8 5 Erfolgschancen ohne anwaltliche Vertretung geringere Chancen Widerspruchsverfahren: ca. 30% + Erfolg seltener, Interessenabwägung i.r.d. erneuten Ermessensentscheidung bleibt auch im Widerspruchsverfahren einseitig zulasten des Antragstellers Vermittlungsvorrang: am ehesten bei nachgewiesenen gesundheitliche Einschränkungen, lange Arbeitslosigkeit Klageverfahren: 50 % + Erfolg häufig bereits durch Anerkenntnis oder Aufhebung/Bewilligung im Klageverfahren Seite 8
9 6 Kosten Laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Widerspruchsverfahren: 360 Euro* Klageverfahren: 300 Euro Klageverfahren ohne vorherige Begleitung durch de Anwalt im Widerspruchverfahren: 360 Euro Ggf. Terminsgebühr: Euro Über VGSD: Widerspruchsverfahren: nur 292 Euro (minus 20%!) Telefonberatung zu Eruierung der Erfolgsaussichen/ Ersteinschätzung (bis 30 Min.): 45 Euro (wird bei Folgebeauftragung verrechnet) * Alle Angaben zzgl. MwSt. Seite 9
10 Übersicht Eigenleistungsfähigkeit Vermittlungsvorrang Weitere Ablehnungsgründe Weiterbewilligung Erfolgsquoten Seite 10
11 Überprüfungsantrag Bewilligungspraxis 2013? Widerspruchs- oder Klagefrist verstrichen Überprüfungsantrag für alle Bescheide aus 2012 und 2013 möglich 44 SGB X Überprüfung des/der Bescheide durch die ausstellende Behörde selbst kurze Begründung, warum angegriffener Bescheid rechtswidrig keine Abänderung: Widerspruchs- und Klagemöglichkeit Seite 11
12 Fragen? Rechtsanwalt Martin Winterfeld Rechtsanwalt Frank Weigelt PBWG Rechtsanwälte Thomasiusstr Leipzig Tel martin.winterfeld@pbwg.de frank.weigelt@pbwg.de Seite 12
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