Schulpflege. Informationen. zum. Kindergarteneintritt
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- Josef Meinhardt
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1 Schulpflege Informationen zum Kindergarteneintritt
2 1 EINLEITUNG Sehr geehrte Eltern Ihr Kind wird in den obligatorischen Kindergarten eintreten. Zu diesem für Ihr Kind und Sie wichtigen Schritt finden in dieser Broschüre die wichtigsten Informationen. Für ergänzende Informationen, Fragen oder Anliegen können Sie sich jederzeit bei der Kindergartenlehrperson oder bei der Schulleitung Kindergarten melden. Schulleitung Kindergarten Hans-Peter Urech Bremgarterstrasse Wohlen Tel INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung Die Schule Wohlen Allgemeine Hinweise Wie können sie ihr kind unterstützend auf den Kindergarten vorbereiten? Freizeitangebote in der näheren Umgebung Organisation Kindergarten Schulsozialarbeit (SSA) Informationen zum DaZ-Unterricht Terminplan Miteinander für Ihr Kind Musterstundenplan informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
3 2 DIE SCHULE WOHLEN Schulstufen Kindergarten Primarschule-/Einschulungsklasse Realschule Sekundarschule Bezirksschule Berufswahlschule Heilpädagogische Schule Sprachheilkindergarten Regionaler Integrationskurs Mitarbeitende ca. 400 Schülerinnen und Schüler ca Jährlich neu eintretende Kinder ca. 160 informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
4 Kindergärten Aesch (2 je 1 Abteilung Regel- und Sprachheilkindergarten) Anglikon (1 Abteilung) Bärholz (1 Abteilung) Bollmoos (1 Abteilung) Sorenbühl (2 Abteilungen) Halde (2 Abteilungen) Litzibuech (2 Abteilungen) Reithalle (2 Abteilungen) Schulweg (2 Abteilungen) Turmstrasse (1 Abteilung) Standorte Kindergärten und Schulzentren Schulzentren Bünzmatt/Anglikon Halde Junkholz Primarschule / Einschulungsklasse / Real- und Sekundarschule / Regionaler Integrationskurs (RIK) Primarschule / Einschulungsklasse / Bezirksschule Primarschule / Einschulungsklasse / Real- und Sekundarschule / Heilpädagogische Schule informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
5 3 ALLGEMEINE HINWEISE 3.1 Aufgebot Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten auf den Beginn des kommenden Schuljahrs ist der 31. Juli desjenigen Jahres, an dem das Kind sein viertes Altersjahr vollendet hat ( 4, Abs.2, Schulgesetz). Die Eltern erhalten von der Schule im Februar des entsprechenden Jahres das Anmeldeformular zugestellt, welches mit allen notwendigen Angaben auszufüllen und der Schulleitung zurückzusenden ist. Für die Beantwortung von Fragen wird ein halbtägiges Einschreiben durchgeführt, an welchem Eltern ihre Anmeldung auch abgeben und sich informieren können. 3.2 Rückstellungen Eine Rückstellung von Kindern ist in Ausnahmefällen möglich. Die Bewilligung solcher Gesuche liegt in der Kompetenz der Schulpflege. Wenn Eltern also möchten, dass ihr Kind 1 Jahr später in den Kindergarteneintritt, müssen sie der Schulpflege (Korrespondenzadresse: Schulverwaltung, Kapellstrasse 1, 5610 Wohlen) bis Ende April des entsprechenden Jahres ein schriftliches, begründetes Gesuch einreichen. Ein zweijähriger Kindergartenbesuch ist jedoch in jedem Fall obligatorisch. Eine Rückstellung bedeutet also, dass sich entsprechend auch die Einschulung um 1 Jahr verschiebt. 3.3 Aufenthalt im Wohler Chinderhuus / Kinderhort Peter Dreifuss Kinder, welche das Wohler Chinderhuus oder den Kinderhort Peter Dreifuss besuchen, werden direkt von dort angemeldet. 3.4 Einteilung Die Einteilung erfolgt in der Regel in den nächstgelegenen Kindergarten. Ausnahmen sind jedoch jährlich möglich, da die Aufnahmekapazität jedes Kindergartens begrenzt ist. 3.5 Einteilungswünsche Wünsche für die Einteilung in einen bestimmten Kindergarten können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Die Wünsche sind schriftlich und begründet der Anmeldung beizulegen. 3.6 Unterichtssprache Die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtssprache am Kindergarten ist MUNDART (Schweizerdeutsch). informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
6 4 WIE KÖNNEN SIE IHR KIND UNTERSTÜTZEND AUF DEN KINDER- GARTEN VORBEREITEN? 4.1 Nützliche Tipps Geben Sie Ihrem Kind die Möglichkeit mit gleichaltrigen Kindern zu spielen. Nehmen Sie sich Zeit für Gespräche und Aktivitäten mit Ihrem Kind. Setzen Sie Ihrem Kind klare Grenzen und sagen Sie auch mal NEIN. Achten Sie auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind genügend schläft. Ein Kind im Vorschulalter braucht Stunden Schlaf. Lassen Sie Ihr Kind nicht länger als 30 Minuten täglich TV schauen oder am Computer spielen. Achten Sie auf altersgerechte Sendungen und Spiele. 4.2 Wenn ich in den Kindergarten komme, kann ich alleine oder mit wenig Hilfe: Meine Kleider und Schuhe an- und ausziehen Selbständig auf die Toilette gehen Meine Hände selber waschen und abtrocknen Mich selber beschäftigen Mit anderen Kindern spielen Den Weg von zu Hause in den Kindergarten zu Fuss zurücklegen informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
7 Sorgfältig mit Spielsachen umgehen Mich an Regeln halten 4.3 Folgendes Material habe ich zu Hause zum Spielen: Papier und Farbstifte Ich darf zeichnen Leim Ich darf kleben Schere Ich darf etwas schneiden Puzzle Ich darf Puzzles machen Lego/Bauklötze Ich darf etwas bauen Spiele und Würfel Ich spiele mit anderen Kindern und meinen Eltern Bilderbücher/Lieder Ich kenne Geschichten und Lieder in meiner Muttersprache informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
8 4.4 Ich spiele regelmässig draussen und dazu gehört: Treppen steigen Rennen und hüpfen Klettern und balancieren Rutschen und schaukeln Im Sand spielen (Sandkasten) Im Wald spazieren gehen informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
9 4.5 Ich darf Mami und Papi helfen beim: Gemüse/Früchte rüsten und schneiden Kochen/Backen Zimmer aufräumen Tisch decken Einkaufen Pflegen der Pflanzen und Haustiere informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
10 5 FREIZEITANGEBOTE IN DER NÄHEREN UMGEBUNG Spielplätze Spielplatz Bleichi Spielplatz Anglikon Spielplatz Junkholz Spielplatz Halde Spielplatz Turmstrasse Ausflüge Freibad Wohlen Eisbahn Wohlen Erdmannlistein Wohlen (Grillplatz) Vitaparcours Wohlen Wohler Wald Tierpark Waltenschwil Sagenweg Waltenschwil Murimoos, Muri (Tiere, grosser Spielplatz und Café) Benzenschwiler Kinderweg (Grillplätze im Wald, Nähe Bahnhof) 5-Weiher Lenzburg (Grillplätze und Aussichtsturm) Waldlehrpfad Villmergen (Start Forstmagazin) Schloss Lenzburg (Spielparadies und Restaurant) Schloss Wildegg Hallenbad Bremgarten St. Joseph Stiftung Bremgarten (Kleintierpark und Restaurant) Maiengrün Hägglingen (Aussichtsturm und Restaurant) informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
11 5.1 Adressen/Kontakte Bibliothek Bankweg Wohlen Ludothek (Spielzeugverleih) Friedhofstrasse 2 (Bünz-Märt) 5610 Wohlen Toolbox (Unterstützung beim Einleben) Sorenbühlweg 4a 5610 Wohlen Café International Gemeinnütziger Frauenverein Wohlen Regionale Musikschule (RMW) Steingasse Wohlen informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
12 6 ORGANISATION KINDERGARTEN 6.1 Folgende Informationen sind für alle Kindergärten von Wohlen verbindlich: (wenn bei Personen die weibliche Form steht, gilt diese gleichzeitig auch für die männliche Form) Empfangszeiten Ihr Kind muss am Morgen zwischen 8.00 Uhr und 8.20 Uhr, am Nachmittag zwischen Uhr und Uhr, im Kindergarten eintreffen. Bitte melden Sie Ihr Kind bei Krankheit oder Verspätung vor Unterrichtsbeginn bei der Kindergartenlehrperson ab. Entlassungszeiten Ihr Kind verlässt den Kindergarten am Morgen zwischen Uhr und Uhr, am Nachmittag zwischen und Uhr. Vor Empfangs- und nach Entlassungszeit liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern! Kindergartenweg Ihr Kind soll zu Fuss und nach einer gewissen Zeit alleine in den Kindergarten kommen. Wenn Sie Ihr Kind begleiten, begrüssen und verabschieden Sie es vor dem Kindergarten. Das Tragen des Dreiecks ist auf dem Weg in den Kindergarten obligatorisch. Kleidung Bitte geben Sie Ihrem Kind geschlossene Finken mit. Kleiden Sie Ihr Kind zweckmässig und dem Wetter angepasst. Wir machen bei jedem Wetter eine Pause im Freien. Es ist von Vorteil, wenn Ihr Kind Ersatzkleider im Kindergarten hat. informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
13 Selbständigkeit Beim Eintritt in den Kindergarten muss Ihr Kind selbständig aufs WC gehen. Es muss sich soweit wie möglich selbständig an- und ausziehen können. Znüni Am Vormittag essen wir gemeinsam ein Znüni. Geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Znüni ohne Zucker mit. Ihr Kind muss keine Getränke mitnehmen. Es kann jederzeit Wasser trinken im Kindergarten. Besuche der Eltern sind willkommen. Elternbesuche/Elternkontakte Im ersten Kindergartenjahr findet ein Standortgespräch statt, im zweiten Kindergartenjahr ein Einschulungsgespräch. Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, bitten wir Sie vor oder nach dem Unterricht anzurufen ausgenommen bei Notfällen. Absenzen und Krankheit Kinder Erkrankt Ihr Kind, dann melden Sie das bitte vor Unterrichtsbeginn telefonisch der Kindergartenlehrperson. Ab dem 3. Tag kann die Kindergartenlehrperson ein Arztzeugnis verlangen. Über allfällige ansteckende Krankheiten, Allergien, Lausbefall bitten wir Sie die Kindergartenlehrperson zu informieren. Arzt- / Zahnarzttermine sind ausserhalb der Kindergartenzeiten zu planen. Unfälle im Kindergarten müssen an die eigene Krankenkasse gemeldet werden. Selbstbehalte der Krankenkasse gehen zu Lasten der Verunfallten, resp. deren Eltern. Krankheit Kindergartenlehrperson Ist voraussehbar, dass die Kindergartenlehrperson wegen Krankheit nicht unterrichten kann, wird versucht, eine Vertretung zu finden. Wenn es nicht möglich ist, oder die Krankheit überraschend eintritt, werden Sie von der Kindergartenlehrperson über das Kettentelefon am Vorabend informiert. In seltenen Fällen kann es zu einem Unterrichtsausfall kommen, über den die Eltern so rasch wie möglich informiert werden. informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
14 Zusätzliche Urlaube Urlaubsgesuche sind rechtzeitig (3 Tage bei Entscheiden durch die Schulleitung, 8 Tag bei Entscheiden durch die Schulleitungskonferenz), mit Stellungnahme der Kindergartenlehrperson bei der Schulleitung schriftlich einzureichen! Urlaube von ½ Tag pro Schulquartal Die Kindergartenlehrperson ist berechtigt, auf Antrag der Eltern diese Urlaube zu gewähren. Die Halbtage können auch zusammengefasst werden. ( 38.1 Schulgesetz, 16 VO Volksschule) Urlaube vor oder nach Ferien Die Schulleitung kann Urlaube bis zu maximal 3 Tagen unter Anrechnung von 38 SG und 16 VO bewilligen. Urlaube bis zu maximal 5 Tagen während eines Schuljahres Die Schulleitung kann auf begründetes Gesuch hin und mit Antrag der Kindergartenlehrperson solche Urlaube, unter Anrechnung von 38 SG und 16 VO, bewilligen. Längere Urlaube Grundsatz: Die Erteilung eines solchen Urlaubes soll eine Ausnahme sein und das Verhalten des Kindes in der Schule mitberücksichtigen. Es müssen wichtige Gründe vorliegen. Die Schulleitungskonferenz kann auf begründetes Gesuch hin, mit Antrag der Kindergartenlehrperson und der zuständigen Schulleitung, solche Urlaube bewilligen. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Zusammenarbeit mit Fachpersonen Für den DaZ-Unterricht ist eine zusätzliche Lehrperson angestellt. Schulische Heilpädagogik (SHP) Die Kinder werden von einer Schulischen Heilpädagogin integrativ gefördert. Logopädie Die Logopädin klärt die Kinder im ersten Semester auf sprachliche Auffälligkeiten ab. Schularzt Im Verlauf des 2. Kindergartenjahres führt der Schularzt bei Ihrem Kind einen für Sie kostenlosen Routineuntersuch durch. Schulzahnpflege Die Schulzahnpflegerin besucht jeden Kindergarten zweimal pro Jahr. informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
15 Verkehrserziehung Anfangs Kindergartenjahr macht die Regionalpolizei die Kinder auf die wichtigsten Gefahren und Regeln im Strassenverkehr aufmerksam. Psychomotorik Die Psychomotorik-Therapeutin kann präventive Projekte im Kindergarten durchführen. Kindergarteninformationen Zu Beginn eines Quartals werden Ihnen wichtige Informationen und Daten schriftlich mitgeteilt. Die Daten sind verbindlich. Die Information der Eltern über individuelle Termine liegt im Ermessen jeder Kindergartenlehrperson. 7 SCHULSOZIALARBEIT (SSA) Das Ziel der Schulsozialarbeit ist es, durch vielfältige Anregungen und gezielte Massnahmen im familien- und schulergänzenden Bereich Schüler und Schülerinnen in ihren Bildungs-, sowie Entwicklungsprozessen zu fördern und damit die Integration in das gesellschaftliche Leben zu unterstützen. Die Schulsozialarbeit arbeitet mit den Grundsätzen von FREIWILLIGKEIT- NEUTRALITÄT- SCHWEIGEPFLICHT um bei Bedarf mit den Eltern, dem Kind und den Kindergartenlehrpersonen gemeinsam Lösungen zu gestalten. informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
16 8 INFORMATIONEN ZUM DAZ-UNTERRICHT informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
17 ? Was ist DaZ Deutsch als Zweitsprache Stützunterricht in Deutsch Wer hat Anrecht auf DaZ? Kinder, deren Muttersprache nicht schweizerdeutsch oder deutsch ist Wer unterrichtet DaZ? Ausgebildete Lehrpersonen mit Fachausbildung DaZ Was kostet DaZ? Die Kosten werden vom Kanton übernommen Wozu dient DaZ? Integration des Kindes Freude an der Sprache vermitteln Wortschatz und Sprachverständnis erweitern Örtliche Kulturen und Bräuche vermitteln Wann und wo findet DaZ statt? Während der Unterrichtszeit: im Kindergarten in der Umgebung (Dorf, Wald,...) informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
18 Wie wird unterrichtet? in grossen und kleinen Gruppen Einzelförderung Wie werden die Kinder gefördert? spielerisch ganzheitlich (mit Kopf, Hand und Herz): Geschichten hören Bildbetrachtungen Tischspiele Werken Bewegung Sinnesspiele Verse Lieder Ausflüge Wie können Sie Ihr Kind unterstützen? sprechen Sie mit dem Kind in seiner Muttersprache pflegen sie Ihre eigene Kultur (Verse, Geschichten, Spiele, Lieder,...) ermöglichen Sie Kontakt mit deutschsprachigen Kindern (Spielplatz, Sportvereine, Badi usw.) lassen Sie Ihr Kind andere Kinder einladen und besuchen Eine wichtige Voraussetzung für das Erlernen einer Zweitsprache ist das Beherrschen der eigenen Muttersprache! Haben Sie noch Fragen? Gerne hilft Ihnen die DaZ-Lehrperson weiter! informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
19 9 TERMINPLAN Die für Eltern wichtigen Termin finden Sie in der Broschüre, welche Sie im Frühjahr vor dem Kindergarteneintritt per Post mit der Einladung zu einem Informationsabend erhalten werden. 10 MITEINANDER FÜR IHR KIND Die ELTERN tragen die Erziehungsverantwortung und sind bereit und auch verpflichtet, mit der Schule zusammenzuarbeiten.. Die SCHULPFLEGE ist verantwortlich für die Führung des Kindergartens sowie der Volksschule und beaufsichtigt die private Schulung. Sie trifft alle Entscheidungen, die mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden können. Die SCHULLEITUNG unterstützt die Eltern, Lehrpersonen, Schülerinnen/Schüler und trägt die Verantwortung für die Schulführung vor Ort. Die LEHRPERSON fördert das Kind in seiner Entwicklung und arbeitet mit den Eltern und den zuständigen Fachpersonen zusammen. informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
20 11 MUSTERSTUNDENPLAN informationen zum kindergarteneintritt - allgemein
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