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1 Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Referat für Gesundheit und Umwelt I. Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt Bayerstr. 28a, München An die Vorsitzende des Bezirksausschusses des 11. Stadtbezirks Frau Antonie Thomsen Geschäftsstelle Nord für Bezirksausschuss 11 Ehrenbreitsteiner Str. 28a München Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsförderung RGU-GVO 6 Bayerstr. 28a München Telefon: Telefax: Zimmer: 2018 Sachbearbeitung: Frau Dr. Schneider gvo6.rgu@muenchen.de Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum Ein Kinder- und Jugendarzt im Harthof oder auf der Nordhaide BA-Antrags-Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 11 Milbertshofen- Am Hart vom Sehr geehrte Frau Thomsen, für Ihren Hinweis auf eine relative lokale kinder- und jugendärztliche Unterversorgung im Neubauviertel Nordhaide, den Sie uns mit Ihrem oben genannten Antrag gegeben haben, bedanken wird uns. Da die Entscheidung über die Niederlassung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten ausschließlich in der Zuständigkeit des landesweiten Zulassungsausschusses liegt und die Stadtverwaltung über keinerlei substanzielle Einflussmöglichkeiten verfügt, ist dem Referat für Gesundheit und Umwelt ein zielführender Entscheidungsvorschlag für den Stadtrat nicht möglich. Ihr Antrag wird daher, wie in unserem Schreiben vom bereits mitgeteilt, als Geschäft der laufenden Verwaltung behandelt. Ihren Antrag haben wir hierfür an die Kassenärztliche Vereinigung Bayern weitergeleitet und dem Berufsverband der Ärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin zur Kenntnis gegeben. Darüber hinaus liegen uns die Einschätzungen der vor Ort tätigen Hausbesuchskinderkrankenschwestern und der Gesundheitsberatungsstelle Hasenbergl vor. Zur Frage der kleinräumigen Bedarfsplanung schreibt die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (im Folgenden KVB) in ihrer Stellungnahme vom : Wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom mitgeteilt haben, wird auf Bundesebene an einer Verbesserung der Bedarfsplanung gearbeitet. Zwischenzeitlich hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen konkreten Vorschlag für eine kleinräumige Versorgungsplanung erarbeitet. Dieser Reformvorschlag würde jedoch nicht nur eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie, sondern auch eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen im SGB V erfordern. Ob und wann mit einer Umsetzung des KBV-Modells gerechnet werden kann, ist daher noch offen. S-Bahn: S1 bis S8 Haltestelle Hauptbahnhof/Hackerbr. U-Bahn: Linien U1/U2/U4/U5 Haltestelle Hauptbahnhof Straßenbahn: Linien 18,19 Haltestelle Hermann-Lingg-Strasse Bus: Linie 58 Haltestelle Holzkirchner Bahnhof Internet: D

2 Seite 2 von 5 Die KVB verweist damit nochmals auf die Bedingungen bzw. Abhängigkeiten der Sicherstellung der (kinder-)ärztlichen Versorgung von der Bundesebene, hier dem Gemeinsamen Bundesausschuss der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Leistungserbringer (Ärzte-/Zahnärzteschaft, Krankenhäuser), in dessen Zuständigkeit die Entscheidung und Weiterentwicklung der Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung - Bedarfsplanungs-Richtlinie liegt. Danach gilt derzeit als Allgemeine Verhältniszahl für die kinder-und jugendärztliche Versorgung in sogenannten Kernstädten großer Verdichtungsräume mit mindestens 300 Einwohnern/innen je qkm wie der LH München die Zahl Einwohner/innen je Kinder- und Jugendarzt ( > Richtlinien > Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung > Seite 18). Zur Frage der Prüfung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen nach dem in 2008 neu eingeführten 34a der Bedarfsplanungs-Richtlinie, führt die KVB in ihrem Schreiben weiter aus: Der von Ihnen angesprochene 34a Bedarfsplanungs-Richtlinie kann nicht zu einer Verbesserung der kinderärztlichen Versorgung in München führen. Selbst wenn der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf für Kinderärzte für bestimmte Stadtbezirke feststellen würde was angesichts der in München vorhandenen Infrastrukturen schwierig wäre -, würde dies keine zusätzlichen Zulassungsmöglichkeiten eröffnen. 105 SGB V sah bisher als Rechtsfolge der Feststellung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs lediglich die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen vor etwa, um eine Verlegung eines Vertragsarztsitzes aus einem anderen Bezirk zu fördern. Jedoch wurde diese Möglichkeit mit Wirkung zum auf den Bereich der Zahnärzte beschränkt ( 105 Absatz 5 SGB V) und ist damit für uns ausgeschlossen. Der Berufsverband der Ärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Bezirk München, (im folgenden BVKJ), hat in einem Schreiben vom Stellung genommen. Er unterstützt eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin. Die Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten sind dabei durch die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bedarfsplanung begrenzt. Die Entscheidung zur Niederlassung orientiere sich auch an den wirtschaftlichen Bedingungen, die Einkommensmöglichkeiten seien dabei durch die Pauschalierungen im System der kassenärztlichen Versorgung begrenzt, der qm-mietpreis ein bedeutsamer Betriebskostenfaktor, über den die Verlegung einer bestehenden Praxis in ein unterversorgtes Gebiet beeinflusst werden könnte. Mit Verweis auf die Kinderarztpraxen von Frau Dr. Gobmeier, Frühlingsanger 7, Herrn Dr. Hallmen, Rainfarnstr. 25 und Herrn Dr. Liebe, Reschreiterstr. 45, die zwar im angrenzenden Stadtbezirk Hasenbergl-Feldmoching, aber dennoch in einer Entfernung von bis 2 km zum Nordhaideplatz liegen, und weiteren Praxen im Bezirksteil Milbertshofen kann der Berufsverband für den Versorgungsbereich Harthof / Neuhaide keine unmittelbare Unterversorgung feststellen, so gern wir eine wohnortnahe Versorgung durch Kinder- und Jugendärzte unterstützen. Zusätzlich sicherten die Bereitschaftspraxis München-Schwabing an der Kinderklinik Schwabing (mit Sprechzeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen jeweils von 9 bis 20 Uhr) und die Notfallambulanz der Kinderklinik der TU München / Kinderklinik

3 Seite 3 von 5 Schwabing die ausreichende Versorgung durch Kinder- und Jugendärzte. In Anbetracht des weit überdurchschnittlichen Anteils von Familien mit Kindern mit und ohne Migrationshintergrund und der laut Sozialreferat (Monitoring 2008) hohen Ausprägung der sozialen Herausforderungen bietet die Abteilung Gesundheitsvorsorge des Referats für Gesundheit und Umwelt im Stadtbezirk 11 insgesamt und auch im Neubauviertel Nordhaide bei Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren ergänzend zu schriftlichen Einladungen proaktiv Hausbesuche durch Kinderkrankenschwestern an. Die Kinderkrankenschwestern beraten zu allen Fragen rund um die gesunde Entwicklung des Kindes in den ersten drei Jahren. Bei der Erkennung von Risiken werden die Familien - ihr Einverständnis vorausgesetzt - an die Jugendhilfe weiter vermittelt. Die vor Ort tätigen Kinderkrankenschwestern haben bisher keine Hinweise auf eine kinderärztliche Unterversorgung erhalten. Es würden zwar teilweise längere Wartezeiten berichtet, ein Aufnahmestopp in den umliegenden Kinderarztpraxen sei jedoch nicht bekannt. Bei dem Indikator Kindervorsorgeuntersuchungen könnten bei den kleineren Kindern keine auffälligen Lücken festgestellt werden. Darüber hinaus verfügt der Münchner Norden mit der Gesundheitsberatung Hasenbergl in der Wintersteinstr. 14 als einziger Region von München seit 1975 über eine stadtteilbezogene Außenstelle der Abteilung Gesundheitsvorsorge. Hier werden ärztliche und sozialmedizinische Beratungen für Kinder, Jugendliche und Familien zu gesundheitlichen Fragen und Problemen sowie verschiedene Kurse zur Gesundheitsförderung angeboten. Seit April 2010 findet auch alle zwei Wochen eine aufsuchende kinderärztliche Beratung von obdachlosen Müttern und ihren Kindern statt. Es besteht eine enge Kooperation sowohl mit den Kinderarztpraxen der Region wie mit den sozialen Einrichtungen, die für die komplexe Unterstützung von psychosozial hoch belasteten Familien besonders wichtig ist. Die Erfahrungen in der Beratung und aus der schulärztlichen Tätigkeit in der Bernaysschule, bei der auch häufiger fehlende Vorsorgeuntersuchungen auffallen, bestätigen insgesamt einen hohen kinderärztlichen und sozialpädiatrischen Versorgungsbedarf. Das Referat für Gesundheit und Umwelt sieht für München eine eindeutig ungleiche Verteilung der Kinder- und Jugendärztlichen Praxen, die in einzelnen Stadtbezirken oder -bezirksteilen den Zugang zur kinderärztlichen Versorgung erschwert und zu Gunsten der Stadtteile mit überdurchschnittlichem Anteil von Kindern und Jugendlichen verändert werden sollte. Wie in der von Ihnen zitierten Antwort unseres Referats auf die Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom zur Situation der ambulanten kinderärztlichen Versorgung im Hasenbergl und in der Messestadt Riem ausführlich dargelegt, hat die Kommune keinerlei Möglichkeiten der direkten Einflussnahme auf die Planung, Verteilung und Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung. Unter diesen Bedingungen kann die Stadt München bestenfalls Rahmenbedingungen schaffen oder anregen, die in der Situation der Niederlassungssperre für Kinder- und Jugendärzte/ ärztinnen in München einen Anreiz zur Verlegung ihres Praxissitzes darstellen. Nach Aussage des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte wären hierfür insbesondere günstige Mieten für Praxisräume von Bedeutung. Die GEWOFAG hatte sich anlässlich der Anfrage zur kinderärztlichen Versorgung der Messestadt Riem in 2009 bereit erklärt, für eine Arztpraxis geeignete Räume zu verhältnismäßig günstigen Mieten anzubieten, in unterversorgten Gebieten Gewerbeimmobilien bevorzugt an Arztpraxen zu vermieten und bei Bedarf Unterstützung und Beratung beim Umbau der Räumlichkeiten zu geben.

4 Seite 4 von 5 Auch der Ärzteschaft sind Verbesserungen der bundesweiten Richtlinien im Interesse der regionalen Niederlassungssteuerung ein Anliegen. Die KVB hat im März 2010 alle Mitglieder des Gesundheitsbeirats der LH München und weitere Interessierte zu einem Fachgespräch zum Thema Zulassungswesen in der ambulanten Medizin unter besonderer Berücksichtigung der Situation in München eingeladen. Im Herbst 2010 wird sich auf Anregung des KVB-Vertreters auch der AK Versorgung des Gesundheitsbeirats mit dem Thema Bedarfsplanung befassen. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird die weiteren Entwicklungen bei den Richtlinien zur Bedarfsplanung aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls sich neu eröffnende Chancen für Impulse zur bedarfsgerechteren Verteilung der Kinder- und Jugendarztpraxen im Münchner Stadtgebiet nutzen. Vor Ort wird die Kooperation mit den niedergelassenen Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten und dem Sozialbereich weiter gepflegt. Der Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 11 Milbertshofen- Am Hart vom ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat

5 Seite 5 von 5 II. Nach Zustimmung RL per von bw.rgu-gvo an bw.rgu-s-sb@muenchen.de CC gvo.rgu@muenchen.de für GVOL III. Nach Veröffentlichung Kopie an Dr. Peter Scholze, KVB-Vertreter im Gesundheitsbeirat Dr. Hermann Gloning, Obmann BVKJ, Bezirk München IV. Ablage GVO6 PP, Schn /home/wolfgang.karl/netzlaufwerke/common/rgu-s/vm/avfm/sb/antraege_fbl/antworten BA- Anträge/2010/antwortschreiben_antrag 08-14_B_02203_BA_11_Ein_Kinder_und_Jugendarzt_im_Harthof_oder_auf_der_Nordhaide.odt

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