FLUGSPORTVEREIN EGGENFELDEN E.V.

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1 EASA-PART-FCL kommt - verbindlich und unmittelbar So haben wir noch am berichtet! Gemä ß LBA hompepage heißt es nun: In der Bundesrepublik Deutschland wird die Anwendung der neuen Vorschriften um ein Jahr verschoben. Damit werden die Anhä nge I - VII der Verordnung (zum Beispiel TEIL-FCL, -MED, -CC, -ORA) erst ab 2013 anwendbar. Darüber hinaus werden in der Bundesrepublik Deutschland einzelne Bestimmungen der Anhä nge zur Verordnung über das Jahr 2013 hinaus ausgesetzt. Die Bundesrepublik Deutschland hat der EU-Kommission eine entsprechende Mitteilung zur Nutzung der "Opt-Out-Phase" übermittelt. Die Inanspruchnahme einer von der EU-Kommission in Aussicht gestellten "Opt-Out-Phase" soll die Umstellung auf das neue Regelwerk erleichtern, weil hiermit zum Teil umfangreiche Tä tigkeiten auf Seiten der Luftfahrtbehörden, aber auch auf Seiten zum Beispiel der Ausbildungseinrichtungen verbunden sind. Soweit das LBA, aber was bedeutet das? Am ist EASA Part FCL formal in Kraft getreten. Die tatsä chliche Anwendung in Deutschland wird aber um 1 Jahr verzögert erfolgen. Lizenzumstellungen gemä ß JAR-FCL werden zum erfolgen, anschließend die übrigen Umstellungen. Abgeschlossen muss die Umstellung am sein. An den von uns beschriebenen Ä nderungen für die entsprechenden Scheininhaber hat sich natürlich nichts geändert. Bitte beachten Sie daher die für Ihre Lizenz eventuell erforderlichen Maßnahmen, und warten Sie nicht bis zum letzten Tag mit der Einleitung der erforderlichen Schritte! info@flugsportverein-eggenfelden.de Seite 1 von 5

2 EASA-PART-FCL kommt - verbindlich und unmittelbar EASA-PART-FCL tritt am in Kraft - Was bedeutet das fü r unsere Piloten? Da noch kein fixer Einfü hrungstermin vom LBA feststeht, bleibt zunächst alles so wie es ist. Praktische Informationen: EASA führt zum den neuen EU-PPL Schein ein, der mit dem jetzigen JAR-FCL-Schein gleichwertig ist. Der Austausch der aktuellen JAR-FCL-Scheine in die neue EU-Lizenz ist ohne Weiteres möglich. Nicht so problemlos geht das mit den alten ICAO Lizenzen. Nach derzeitigem Wissensstand nach eingehendem Studium des PART-FCL ist kein Ersatz vorgesehen! Gleiches gilt für den PPL(N)! Es empfiehlt sich daher für ICAO-Schein-Inhaber und PPL(N) Inhaber, in die aktuelle JAR-FCL Lizenz zu wechseln. Dies erfolgt durch eine CVFR Zusatzausbildung, die durch eine Theorieprüfung bei LA in München sowie einen praktischen Prüfungsflug abgeschlossen werden muss! Konvertierung JAR-FCL zu EU-FCL Ab dem haben Inhaber von Nationalen Lizenzen bzw. ICAO Lizenzen 2 Jahre Zeit die Konvertierung auf eine JAR-FCL zu durchlaufen um dann eine EU-FCL Lizenz beantragen zu können. Eine CVFR Ausbildung muss in diesen 2 Jahren abgeschlossen sein. Dabei ist nicht relevant wann die Ausbildung begonnen wurde. Bitte lassen Sie sich nicht von anders lautenden Informationen von werbenden Flugschulen verunsichern! Abgelaufene Lizenzen: Auch hier gibt es eine Ü bergangsfrist für JAR-Lizenzen von 4 Jahren. Wä hrend diesen 4 Jahren kann man die Lizenz nach JAR-Regeln ganz normal verlä ngern bzw. erneuern. Hierfür gibt es auch eine Auflistung der Anforderungen vom LBA, je nach Ablaufzeit und Berechtigung. Die Erneuerung einer Lizenz stellt somit kein Problem dar, außer die Lizenz ist vom Luftamt Südbayern ausgestellt. Das Luftamt hat eigene Regeln. Da muss man, sobald die Berechtigung 1 Tag abgelaufen ist, ein Prüfungsflug mit Prüfer vom Luftamt durchführen. Flugschule des FSVE: Es gibt auch hier eine Ü bergangszeit für die Umstellung der Schulen von 2 Jahren und für Einrichtungen wie wir sie in Eggenfelden haben sogar 3 Jahre. Das heißt bis zum muss die Schule auf eine ATO umgerüstet sein. Während dieser Ü bergangszeit von 3 Jahren können wir ganz regulä r nach JAR-FCL ausbilden. Zu beachten ist, dass für LuftPersV der Stichtag der ist, also nur 2 Jahre. (Für CVFR Zusatzausbildung!) info@flugsportverein-eggenfelden.de Seite 2 von 5

3 Für Piloten, die durch obige Ausführung betroffen sind, bedeutet das: Lizenz: PPL-A JAR-FCL Umschreibung auf EASA-FCL / EU-FCL Automatisch bei der nä chsten Verlä ngerung oder per Antrag oder Ä nderung, ohne Ä nderung und Abstriche, aber erst dann, wenn das LBA oder das Luftamt Südbayern diese Lizenzen eingeführt haben!! Lizenz: PPL-A ICAO hier gibt es bisher keinen Ersatz! Wir empfehlen daher folgende Vorgehensweise: 1.) Zusatzausbildung CVFR nach LuftPersV 2.) Umschreibung der ICAO Lizenz auf JAR-FCL 3.) Bei nä chster Verlä ngerung auf EASA PART-FCL Lizenz: PPL (N) Auch für diesen Schein ist kein Ersatz vorgesehen! Auch dieser Schein muss zunä chst auf JAR-FCL umwandeln: 1.) Zusatzausbildung CVFR 2.) Zusatzausbildung 2 to MTOW 3.) Umschreibung der ICAO Lizenz auf JAR-FCL 4.) Bei nä chster Verlä ngerung auf EASA PART-FCL Aber Vorsicht: Es besteht derzeit kein unmittelbarer Zeitdruck!! Natürlich soll man das Ganze auch nicht auf die lange Bank schieben. Daher empfehlen wir: Sie kö nnen sich bei der Flugschule des FSVE für die Zusatzausbildung anmelden. Wenn mindestens 4 Bewerber angemeldet sind, werden wir gemeinsam einen Termin finden und einen Lehrgang starten! Anmeldungsformulare unter Info@flugsportverein-eggenfelden.de anfordern oder von der homepage downloaden! Bei Interesse führen wir auch eine vereinsinterne Informationsveranstaltung durch. Der Besuch ist für Vereinsmitglieder natürlich kostenlos! info@flugsportverein-eggenfelden.de Seite 3 von 5

4 Ausbildung und erforderliche Prü fungen: PPL Refresh-Kurs Vor dem Einstieg in den CVFR Kurs empfehlen Wir eine Wiederauffrischung der allgemeinen Theoriekenntnisse, die für die Zusatzausbildung erforderlich sind! Umfang: 16 Std Theorie Auffrischungskurs in: - Navigation, Grundlagen - Luftraumstruktur, Kartenaufbau - Flugplanung, Kursschema - Kurzeinweisung in Navigationsgerä t Garmin 430 Flugschule des FSVE / Wochenendkurs! CVFR Zusatzausbildung: CVFR Prüfungen: JAR-FCL: 30 Stunden Theorieausbildung CVFR - Luftrecht - Technik / Instrumentenkunde - Funknavigation 10 Stunden Praktische Ausbildung CVFR Theorieprüfung CVFR beim LA Süd, München Praxisprüfung: Prüfungsflug CVFR Umschreibung der ICAO Lizenz auf JAR-FCL Flugschule des FSVE PPL (N) Zusatzausbildung : 30 Stunden Theorieausbildung CVFR JAR-FCL - Luftrecht - Technik / Instrumentenkunde - Funknavigation 10 Stunden Praktische Ausbildung CVFR 5 Stunden Praktische Ausbildung 2 to MTOW Prüfungen: JAR-FCL: Theorieprüfung CVFR beim LA Süd, München Praxisprüfung: Prüfungsflug CVFR und Prüfungsflug 2 to MTOW Umschreibung der ICAO Lizenz auf JAR-FCL Flugschule des FSVE info@flugsportverein-eggenfelden.de Seite 4 von 5

5 Zusatzinfo zu Zeiten / Fristen / Ü bergangsfristen OPT-OUT-Zeiträume Ab ; alternativ ab Anwendung der EU-Regularien. JAR-Lizenzen gelten als nach Regeln EU-PART-FCL ausgestellt. D.h. ab diesem Zeitpunkt folgen insbesondere Verlä ngerungs- und Erneuerungsregeln dem neuem Recht Ab Ausschließlich Erteilung von EU-PART-FCL-Lizenzen bei Neulizenzen Bis Spä teste Umwandlung aller nationalen Flugzeug- und Hubschrauberlizenzen (in Deutschland damit PPL-N und alter ICAO- PPL) in EU-Part-FCL-Lizenzen (für den nicht kommerziellen Bereich). Ebenso Umwandlung von Drittstaatenlizenzen und Medicals für Lfz. die in der EU betrieben werden (z.b. N-registrierte Lfz.) Bis Bis Umwandlung aller sonstigen nationalen Lizenzen (Segelflug, Ballon, Luftschiff). Spä teste Einführung des LAPL (Light-Aircraft-Pilot-Licence). Spä teste Einführung des LAPL-Medical Spä teste Einführung der EU-PART-FCL-konformen Zusatzberechtigungen - F-Schlepp und Banner-Schlepp, - Kunstflugberechtigung, - Bergflugberechtigung und Bergfluglehrberechtigung - Testflugberechtigung und Testfluglehrberechtigung Für den Hubschrauberbereich die Einführung des MCCI Lehrberechtigung für Mehrfachbesatzung Ersatz aller nat. JAR-Lizenzen durch EU-PART-FCL-Lizenzen Quelle Für Zeiten und Fristen: : ACHTUNG: Wer sich unsicher ist, oder weitere Informationen haben mö chte kann sich gerne für eine Informationsveranstaltung anmelden! Bei Interesse führen wir gerne eine Informationsveranstaltung durch. Der Besuch ist für Vereinsmitglieder natürlich kostenlos! info@flugsportverein-eggenfelden.de Seite 5 von 5

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