Steueroptimierende Abfindung von Pensionszusagen durch durchdachte Ausgliederung aus der GmbH. Die Pensionszusage als Steuerfalle?
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- Axel Albrecht
- vor 6 Jahren
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1 Die Pensionszusage als Steuerfalle? Die Vorteile einer Pensionszusage sind jedem Steuerberater und GmbH beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer hinlänglich bekannt. Auch Steuerberater haben dieses Altersvorsorgekonzept ihren Mandanten empfohlen um Steuern zu senken und die Liquidität im Unternehmen zu erhöhen. Fachleute schätzen jedoch, dass über 90% aller GmbH-Geschäftsführer eine für die GmbH nicht finanzierbare Pension für den Ruhestand zugesagt bekommen haben. Die meisten Rückdeckungskonzepte der Pensionszusagen sind mit überwiegend deutschen Kapitallebensversicherungen aus dem Ruder gelaufen. Seit dem Börsencrash in den Jahren 2001 bis 2003 haben sich die Gewinnbeteiligungen und Renditeversprechen der deutschen Versicherer praktisch in Luft aufgelöst. Von den ursprünglich mit unverbindlichen Beispielrechnungen ermittelten Renditeversprechen von ca. 7,0 % p.a. blieben bei vielen Versicherern gerade mal 4,0 % oder weniger p.a. übrig. Dies bedeutet, dass bei vielen Zusagen die nötigen Finanzmittel für spätere Pensionszahlung fehlen: Bei einer Laufzeit von 20 bis 30 Jahren entstehen so schnell mal Deckungslücken bis zum Rentenbeginnalter 65 in Höhe von 40 bis 50 Prozent. Eine fatale Situation, da der Fiskus jetzt zudem verstärkt auf die Finanzierbarkeit von Pensionszusagen achtet und bei Nichtfinanzierbarkeit schnell verdeckte Gewinnausschüttung annimmt. Die nicht ausfinanzierte Pensionszusage kommt spätestens bei einer vorweggenommenen Erbfolge, beim Unternehmensverkauf bzw. einer Nachfolgeregelung zur Sprache. Was als Steuersparmodell begann, kann später zu unvermeidbaren Steuerlasten und einer drohenden Altersarmut des Geschäftsführers führen. Zahlreichen Steuerberatern ist bekannt, dass die Mehrzahl ihrer Mandanten durch die Pensionszusage, aus diesen Gründen, wirtschaftlich in eine Überschuldung geraten sind. Damit kann eine Insolvenz gleichsam vorprogrammiert sein.
2 Risiko des Unternehmenskäufers und bei vorweggenommener Erbfolge! Ein weiterer Nachteil der Pensionszusage ist vor allen Dingen, dass bei Verkauf der GmbH niemand so recht eine GmbH mit einer bestehenden Pensionszusage kaufen mag. Eine lebenslange Verpflichtung zur Zahlung einer jährlichen Altersrente von bis will sich kein Nachfolger so gerne ans Bein binden. Die Liquidität des Unternehmens ist mit einer derart hohen monatlichen Belastung oft kurzfristig gefährdet, vor allem, wenn die Pensionszusage wie üblich nur zu den niedrigen Steuerwerten kalkuliert wurde. Das Risiko des Unternehmenskäufers drückt sich darin aus, dass oftmals weniger als die Hälfte dessen an Vermögen vorhanden ist, was für die Zahlung einer lebenslangen Pension notwendig wäre. Zur klassischen Sanierung empfehlen Finandienstleister gerne weitere Reserven zu bilden teilweise auch als Auslagerung der Pensionszusage bezeichnet: Doch dieser Ansatz ändert leider kaum etwas an der Haftung der Mittelstands-GmbH, und auch nicht daran, dass die finanziellen Mittel für weitere Reservenbildung zu selten vorhanden sind. Kapitalabfindung als Rettungsanker? Der Steuerberater rät dann meistens zur Kapitalabfindung der Pensionszusage, da die Weiterführung der Zusage mit Zahlung von monatlichen Altersrenten durch die GmbH auf Dauer nicht finanzierbar ist und mit dem 75. oder 80. Lebensjahr des Geschäftführers beendet ist. Bei einer Kapitalabfindung zum 65. Lebensjahr ist jedoch wichtig, dass die entsprechende Vereinbarung textlich exakt in der Pensionszusage formuliert und vorhanden ist. Viele Pensionszagen befinden sich textlich heute nicht auf dem aktuellen Stand, weil wichtige BMF-Schreiben noch nicht berücksichtigt wurden. Eine Abfindung der Zusage wird dann häufig nicht möglich sein oder vom Finanzamt als verdeckte Einlage behandelt: Der Geschäftsführer muss dann Steuern auf den Teil der Pension bezahlen, auf welchen er verzichtet hat, also nicht vorhandenes Einkommen versteuern.
3 Das Gutachten eines Aktuars zur Pensionszusage hilft zudem, die Haftung bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt erheblich zu mindern. Für den Unternehmer auf den ersten Blick bitter ist auch die Erkenntnis, dass lang laufende Verträge, zumal wenn es um die eigene Versorgung im Alter geht, einer regelmäßigen Überprüfung an Anpassungen bedürfen. Im Fall der Sanierung von Pensionszusagen ist es auch ratsam Berater zu befragen, die zunächst einmal keine Finanzprodukte verkaufen wollen, sondern vielmehr in der Lage sind, dem Unternehmer die unterschiedlichsten Wege aufzuzeigen. Steuerneutrale Abfindung der Pensionszusage Nach heutigem Stand kann eine Pensionszusage mit der so genannten Fünftelregelung oder dem persönlichen Steuersatz abgefunden werden. Die derzeitige Regelung bedeutet jedoch, dass die Pensionszusage bei kongruenter Rückdeckung zwar steuerneutral aus der Bilanz der GmbH entfernt werden kann, die Abfindung jedoch beim Geschäftsführer im Privatbereich als steuerpflichtiger Zufluss betrachtet wird. Dies setzt jedoch voraus, dass genügend Vermögen in der GmbH zur Abfindung vorhanden ist anderenfalls droht die teilweise Versteuerung nicht abgefundener Teilpension wegen des Teilverzichts des Geschäftsführers auf seine Ansprüche. Bei einer vollständigen Abfindung von z.b werden schnell mal bis Steuern fällig und zwar sofort im Jahr der Abfindung. Dann bleiben für die Altersversorgung eventuell nur noch ca übrig. Bei einer Verrentung dieser erhält der Geschäftsführer dann bei der deutschen Rentenversicherung gerade mal eine lebenslange Altersrente von ca , also etwa nur noch die Hälfte der gedachten Altersversorgung. Damit ist der schöne Traum von einer Pension in Höhe von ausgeträumt. Lösungsansatz: Verrechnung Abfindung mit Sonderausgaben
4 Jedoch gibt es eine ebenso elegante, wie einfache Lösung all dieser Probleme einer GmbH und deren Gesellschafter Geschäftsführer, spätestens bei Rentenbeginn zum 65. Lebensjahr. Über den Abzug von Sonderausgaben, die z.b. aus Zahlungen für Spenden und außergewöhnliche Belastungen resultieren, kann die Steuer bezüglich der Abfindung reduziert bzw. entfallen. Auch die Errichtung einer gemeinnützigen Treuhandstiftung und die damit verbundene Ausstattung der Stiftung mit Vermögen führt zu Sonderausgabenbeträgen, die der Mittelständler in der privaten Steuererklärung steuermindernd nutzen kann. Die gemeinnützige Stiftung, die von der Bundesregierung seit dem Jahre 2000 steuerlich besonders gefördert wird, hat, so der Stiftungsexperte Frank M. Strobelt von der Münchner Gesellschaft für Stiftungsförderung (GfS), neben Steuervorteilen noch eine ganze Reihe von wertvollen Vorzügen für mittelständische Unternehmer. So ist es möglich, zum Beispiel das Problem der Unternehmensnachfolge, der Erbfolge und des Schutzes des Lebenswerkes über die Gründung einer gemeinnützigen Treuhandstiftung zu lösen. Weiterhin sind die in die gemeinnützige Stiftung überführten Vermögenswerte von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit und ab einen gewissen Zeitpunkt vor Gläubigern und anderen unerwünschten Personenkreisen (Heuschrecken, raffgierige Verwandte) geschützt. Außerdem ist die Treuhandstiftung auf Grund der gemeinnützigen Ausrichtung als ideales PR- /Marketinginstrument zu sehen; durch eine glaubwürdige Öffentlichkeitsabeit der Stiftung wird zusätzlich das Kerngeschäft des Unternehmens gestärkt. Anfang Juli diesen Jahres hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements verabschiedet. Nach dem neuen Gesetz können Stifter in Zukunft 1 Million EUR Sonderausgaben (bei Ehepaaren 2 Millionen Euro) innerhalb von 10 Jahren in der privaten Steuererklärung steuermindernd einsetzen. Steuervorteile durch überführtes Privatvermögen in die Stiftung Bei einem in die eigene gemeinnützige Treuhandstiftung eingebrachten privaten Vermögen
5 in Höhe von (zum Beispiel: vermietete Immobilien, Patente, Wertpapiere, Festgeld, Kunstgegenstände etc.) ergeben sich Sonderausgaben in gleicher Höhe, die frei in der privaten Steuererklärung genutzt werden können und damit unter Umständen zu einer steuerneutralen Behandlung der Abfindungszahlung führen. Bei einem privaten Steuersatz von 40% ergibt sich damit eine Steuererstattung von ca an Liquiditätszufluss in den nächsten 5 bis 10 Jahren. Je nach zu versteuerndem Einkommen kann die Steuererstattung höher oder niedriger sein. Legt man diese Steuerrückerstattung oder die Kürzung von Steuervorauszahlungen nun 10 Jahre lang mit z.b. 6 % an, ergibt sich in 10 Jahren ein zusätzliches Privatvermögen von ca Die Schwierigkeit bei der Sanierung der von Pensionszusagen besteht darin, dass die steueroptimierende Behandlung von Pensionszusagen das Fachwissen neutraler Experten erfordert. Fachleute, die diesen Fachbereich kompetent beurteilen und versicherungs- bzw. produktunabhängig bearbeiten sind rar. Diesbezüglich lassen sich neutrale Lösungen nur über Honorarberater darstellen, die interdisziplinäres Arbeiten gewohnt sind. von Dr. Johannes Fiala und Andreas Michael Bosl veröffentlicht in MM Maschinenmarkt am Link: urch-durchdachte-ausgliederung-aus-der-gmbh-a-89897/
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