Neues rund um die Pensionszusage

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1 Neues rund um die Pensionszusage Webinar bei Paychex Wissen verbindet am 4. April 2017 Referent: Dr. Kai Scharff, StB 2016, PAYCHEX Deutschland GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

2 Pensionszusagen von Gesellschafter- Geschäftsführern (bggf) Sanierung -Abfindung -Auslagerung Neues aus der Verwaltung und von den Gerichten 2

3 Bei Sorgen und Problemen mit der Thematik Pensionszusagen kontaktieren Sie uns gern. Wir erstellen Ihnen ein kostenfreies und fachgerechtes Gutachten. Des Weiteren freuen wir uns Ihnen bei der Erarbeitung individueller und qualifizierter Lösungskonzepte -für Ihre spezifische Problematik - kompetent und beratend zur Seite zu stehen. 3

4 Zusage vor 25 Jahren: DM Rente mit 65 Was ist passiert? heute Rente ca notw. Kapital ca Rückstellung BilMoG = Rückstellung/65 = Versicherung = notw. Kapital Versicherung 4

5 Past-Service / Future-Service (bggf) Future-Service Past-Service Verzicht nicht zulässig! Verzicht zulässig! 1997 Zusage Rentenbeginn 5

6 Teilwert: Teilwert / Barwert 6a EStG, zu ermitteln mit der Heubeck-Tabelle unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Zinssatzes von 6 %. 253 HGB, zu ermitteln mit der Heubeck-Tabelle unter Verwendung des Zinssatzes gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung Barwert: Der Wert, den zukünftige Zahlungen in der Gegenwart besitzen, wird durch Abzinsung der zukünftigen Zahlungen ermittelt. Der versicherungsmathematische Barwert berücksichtigt weiterhin die Sterbewahrscheinlichkeiten. Aber: BFH I R 58/93 bei Verzicht auf eine Pensionszusage Der Barwert ist nach den Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln. Demnach kommt es darauf an, welchen Betrag X zu dem Zeitpunkt des Verzichtes hätte aufwenden müssen, um eine gleichhohe Pensionsanwartschaft zu erwerben. 6

7 Die 4 Komponenten einer Pensionszusage Pensionszusage Pensionsrückstellung Pensionsrückdeckung Zivil- (Arbeits)recht Steuer- /Handelsbilanz Kapital / Risikoversicherung Pensionsverpflichtung wirtschaftlicher Wert (???) 7

8 Die Pensionszusage kann individuell gestaltet, bzw. umgestaltet werden. Das Lebens-und Wirtschaftsschicksal ist nicht gestaltbar. Die Sterbewahrscheinlichkeit ist nicht bestimmbar. Der Zinsmarkt ist nicht bestimmbar. Die langfristigen Erträge der GmbH sind nicht bestimmbar. Die Pensionszusage sollte vom Unternehmer nach eigenen Wünschen und Vorstellungen eingerichtet werden. 8

9 Handlungsoptionen Umgestaltung der Pensionszusage Einfrieren und Verzicht auf Future Service Reduzieren unter Beachtung des Past Service Finanzierung Ansammlung von Pensionsvermögen Verpfändung Bilanzbereinigung Wechsel des Durchführungsweges 9

10 Populäre Irrtümer zu den Pensionszusagen Die GmbH zahlt meine Rente aus der Pensionsrückstellung. Pensionszusagen müssen immer auf lebenslange Rentenzahlungen formuliert sein. Pensionszusagen müssen immer mit einer Lebensversicherung hinterlegt sein. Eine Heilung der Pensionszusage ist nur durch eine Erhöhung der Rückdeckungsversicherung möglich. 10

11 SANIERUNG (Wj. 2013!) Beispiel: große Veränderungen mit kleinem Aufwand! Zusage: 2 GF, je mit Verpfändung/Saldierung HGB-Bilanzentwurf Rückstellung: (HGB) Deckungskapital: Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag: Zusage: eingefr., / mit Verpfändung/Saldierung HGB-Bilanz nach Änderung Rückstellung: (HGB) Deckungskapital: Außerordentlicher Ertrag: EK: = EK-Quote: 22,2 % Verlustvortrag für die Steuerbilanz vorhanden 11

12 RESTRUKTURIERUNG (Wj. 2013) Beispiel: große Veränderungen mit kleinem Aufwand! Zusage: 70 % vom Gehalt (5.700 ) Ohne Verpfändung HGB-Bilanzentwurf EK = Rückstellung: (HGB) Bilanzsumme: EK-Quote: 7,47 % Zusage: fester Betrag (5.700 ) Mit Verpfändung/Saldierung HGB-Bilanz nach Änderung EK = Rückstellung: (HGB) Saldierung mit Wp-Depot = 0 Bilanzsumme: EK-Quote: 10,18 % Verbesserung der EK-Quote um 36,27 % Keine Auswirkung auf die Steuerbilanz 12

13 Verzicht auf die Pensionszusage gegen Zahlung einer Abfindung Rechtssicher nur noch, wenn vorab, klar und eindeutig vereinbart Abfindungswert nachvollziehbar und korrekt ermittelt gleichzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses BFH, Urteil vom , I R 28/13 BFH, Urteil vom , I R 89/12 13

14 Steuerliche Folgen bei einer fehlerhaften Abfindungszahlung Zahlung der Abfindung = verdeckte Gewinnausschüttung, Versteuerung als Kapitaleinkünfte Verzicht auf die Pensionsanwartschaft = verdeckte Einlage und fiktiver Zufluss, Lohnsteuer BFH vom I R 38/05: Eine wirtschaftliche Neutralisierung beider Vorgänge scheidet angesichts ihrer wechselseitigen gesellschaftlichen Veranlassung aus. 14

15 Beispiel einer fehlerhaften Abfindungszahlung Pensionsrückstellung, 6a EStG Wert der Rückdeckungsversicherung Einmalbeitrag Versicherung wäre Verzicht gegen Übertragung der Rückdeckungsversicherung Steuerliche Auswirkungen beim bggf vga Kapitaleinkünfte Fiktiver Zufluss - Lohneinkünfte Es werden gezahlt, aber versteuert! 15

16 Der Senior im Familienunternehmen verzichtet auf die Auszahlung seiner Renten Da nicht auf den Rentenanspruch verzichtet wird, ist die Pensionsrückstellung nicht sofort aufzulösen. Die Pensionsrückstellung ( 6a EStG) wird so fortgeschrieben, als ob die Renten gezahlt würden. Der Aufwand für Versorgungslohn entfällt. Die Liquidität wird entlastet. 16

17 BFH Urteil vom , VI R 6 /13 analog bei Verzicht auf die Auszahlung der Rente 1. Für die Frage, ob ein Gehaltsverzicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn führt, kommt es maßgeblich darauf an, wann der Verzicht erklärt wurde. 2. Eine zum Zufluss von Arbeitslohn führende verdeckte Einlage kann nur dann gegeben sein, soweit der Steuerpflichtige nach Entstehung seines Gehaltsanspruchs aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf diese verzichtet, da in diesem Fall eine Gehaltsverbindlichkeit in eine Bilanz hätte eingestellt werden müssen (Bestätigung des Senatsurteils vom 15.Mai 2013 VI R24/12, BFHE 241, 287, BStBlII 2014, 495). 3. Verzichtet der Steuerpflichtige dagegen bereits vor Entstehung seines Gehaltsanspruchs auf diesen, wird er unentgeltlich tätig und es kommt nicht zum fiktiven Zufluss von Arbeitslohn beim Gesellschafter-Geschäftsführer. 17

18 Auslagerung der kompletten Pensionsverpflichtung in eine Unterstützungskasse Da eine Einmalzahlung in eine U-Kasse (außer bei sofortigem Rentenbeginn) nicht zulässig ist, muss die Beitragszahlung auf mindestens 5 Jahre verteilt werden. Steuerbilanz: Die Pensionsrückstellung wird gewinnerhöhend aufgelöst. Die jährlichen Einzahlungen in die U-Kasse werden als Aufwand gebucht. Im Jahr der Auslagerung entsteht durch die Auflösung der Pensionsrückstellung ein Gewinn, der wesentlich höher ist, als der Jahresbeitrag in die U-Kasse. 18

19 Auslagerung der kompletten Pensionsverpflichtung in eine Unterstützungskasse Handelsbilanz: Die Pensionsrückstellung wird nicht in voller Höhe aufgelöst. Die Pensionsrückstellung reduziert sich nur in der Höhe, wie Beiträge in die Unterstützungskasse gezahlt werden. 19

20 Auslagerung der kompletten Pensionsverpflichtung in eine Unterstützungskasse Ergebnis: keine Lösung zur Bereinigung der Bilanz Steuerbilanz kann nur mit einem hohen Buchgewinn bereinigt werden. Die Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz bleibt über Jahre bestehen. 20

21 Past Service in einen Pensionsfonds Future Service in eine Unterstützungskasse Das ist die Standardberatung eines Versicherungsberaters, basierend auf der notwendigen Beratung bei einer Pensionszusage für einen Arbeitnehmer. Beim bggf, der die Pensionszusage sanieren will, macht es keinen Sinn, da es ohne inhaltliche Änderungen der Pensionszusage keine finanzielle Erleichterung bringt. 21

22 Past Service in einen Pensionsfonds Future Service in eine Unterstützungskasse Beim bggf, der genügend Liquidität hat und nur die Bilanzen bereinigen will, könnte es ein Weg sein. Aus meiner Sicht ist dieser Weg aber teuer und sinnlos. Bleibt die GmbH in der Familie und hat genügend Liquidität, muss keine Bilanz bereinigt werden. Soll die Bilanz wegen eines geplanten Verkaufs oder der späteren Liquidation bereinigt werden, ist die U-Kasse der falsche Durchführungsweg. 22

23 Past Service in einen Pensionsfonds Future Service in eine Unterstützungskasse Nach dem Urteil des BFH vom I R 33/15 ist die Auslagerung des Future Service in eine U-Kasse (Wechsel des Durchführungswegs) als Neuzusage zu bewerten. Wird dabei die 10-Jahresfrist (Erdienbarkeit) nicht mehr eingehalten, so stellen die Beitragszahlungen in den Pensionsfonds keinen Aufwand dar. Es sind also alle Vorgaben wie bei einer Neuzusage zu beachten! Die Versicherungslobby arbeitet an einem Nichtanwendungserlass des BMF. 23

24 Die Rentner- oder Pensions-GmbH Der Unternehmer meldet das Gewerbe ab und führt die GmbH als vermögensverwaltende GmbH weiter. Die GmbH zahlt die Renten. - steuerlich und insolvenzrechtlich unproblematisch - Beim Verkauf macht der Unternehmer keinen Share-, sondern einen Asset-Deal. Die GmbH wird als Rentner-GmbH weitergeführt. - steuerlich und insolvenzrechtlich unproblematisch - 24

25 Die Rentner- oder Pensions-GmbH Der Unternehmer gründet eine neue GmbH mit dem alleinigen Zweck, die Renten zu zahlen. Die Alt-GmbH übertragt die Rentenverpflichtung gegen Zahlung eines Ablösebetrages schuldbefreiend auf die Neu- GmbH. -bisher steuerlich umstritten: teilweise wird ein zu versteuernder, sofortiger Zufluss unterstellt. 25

26 Die Rentner- oder Pensions-GmbH BFH, VI R 18/13 Urteil vom (Prozessbevollmächtigter: RA Miller) und BFH VI R 46/13 Die Übertragung einer Pensionsverpflichtung gegen Zahlung eines Ablösebetrages in eine eigens gegründete Rentner- GmbH führt nicht zum Zufluss beim Gesellschafter- Geschäftsführer. 26

27 Die eigens gegründete Rentner GmbH Noch interessant für die steuerliche Beratung? Zur Vermeidung einer verdeckten Einlage oder vgamuss der Ablösebetrag dem wirtschaftlichen Wert (???) entsprechen. Übergebende GmbH kann im 1. Wirtschaftsjahr den Ablösebetrag nur in Höhe der aufgelösten Rückstellung absetzen, die Differenz ist über 15 Jahre zu verteilen. 5 Abs. 7 EStG, Anschaffungskosten in Höhe des Ablösebetrages, am Ende des Wirtschaftsjahres Bilanzierung gemäß 6a EStG. Bei Inanspruchnahme der Rücklageregelung 5 Abs. 7 Satz 5 EStG kann der Gewinn zu 14/15 als Rücklage passiviert werden. 5 Abs. 7 angefügt gem. Gesetz v (BGBl I S. 4318) mit Wirkung v

28 Auslagerung (Bilanzbereinigung) mit geringstmöglichem Liquiditätsaufwand Praxisfall aus dem Jahr 2016: Männlich, geb Pensionszusage aus 1998 Altersrente: 3.429,00 Berufsunfähigkeitsrente: 100 % Witwenrente: 60 % Pensionsrückstellung zum : Unverfallbarer Anspruch zum : 2.215,13 28

29 Auslagerung (Bilanzbereinigung) mit geringstmöglichem Liquiditätsaufwand Angebot zur Auslagerung in einen Arbeitnehmer - Pensionsfonds Garantiert lebenslange Altersrente in Höhe von 2.215,13, 60 % Witwenrente Einmalbeitrag zum :

30 Auslagerung (Bilanzbereinigung) mit geringstmöglichem Liquiditätsaufwand Angebot zur Auslagerung in einen bggf -Pensionsfonds Die Zusage wird eingefroren, auf den Future Service wird verzichtet. Der Anspruch auf Witwenrente wird in einen Anspruch auf Witwenkapital umgewandelt. Auf die Berufsunfähigkeitsrente wird verzichtet. Auf eine eventuell vereinbarte Dynamisierung der Renten wird verzichtet. Auf eine Garantie für die lebenslange Rentenzahlung wird verzichtet Die vorgenannten Änderungen sind grundsätzlich steuerlich zulässig. Zwingende Voraussetzung: keine Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des BetrAVG 30

31 Auslagerung (Bilanzbereinigung) mit geringstmöglichem Liquiditätsaufwand Angebot zur Auslagerung in einen GGF -Pensionsfonds Einmalbeitrag, Arbeitnehmer-Pensionsfonds: Einmalbeitrag, bggf-pensionsfonds: Zur Erinnerung: Die Pensionsrückstellung nach 6a EStG ist

32 Ihr Expertenteam ist: Dr. Kai Scharff, Steuerberater Herr Dr. Kai Scharffist seit 2004 in der eigenen interdisziplinären Kanzlei in Hamburg tätig. Schwerpunkte der Tätigkeit sind u.a.: -Sanierung von Pensionszusagen -Begleitung von Finanzgerichten -Begleitung von Betriebsprüfungen -Begleitung von steuerlichen Strafverfahren Erwin Miller, Rechtsanwalt Rechtsanwalt Miller verfügt seit 1985 über seine Zulassung als Rechtsanwalt und ihm wurde 1995 die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung für Steuerrecht verliehen. Er beschäftigt sich ausschließlich mit den Themen Vermögen und Steuern, private und betriebliche Altersvorsorge sowie Zeitwert- und Arbeitszeitkonten. Klaus-Peter Lemke, Finanzanlagefachmann IHK Partner bei der Kühn Finanz GmbH Seit 1998 berät Klaus-Peter Lemke Unternehmer und Privatkunden in den Spezialgebieten Vermögensplanung und betriebliche Finanzplanung. Sein Beratungsschwerpunkt liegt hierbei in der Analyse und Sanierung von Pensionszusagen in mittelständischen Unternehmen. 32

33 Neues rund um die Pensionszusage ein Vortrag von Herrn Dr. Kai Scharff ein Webinar bei Paychex Wissen verbindet. VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Einen Video-Mitschnitt des Webinars finden Sie in Kürze auf , PAYCHEX Deutschland GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

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