Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater. Entwicklung zur GGF-Versorgung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater. Entwicklung zur GGF-Versorgung"

Transkript

1 Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater Entwicklung zur GGF-Versorgung

2 Ziel Den GGF als Entscheidungsträger ger zufrieden stellen Lösungen finden für f r seine zahlreichen Probleme rund um die bav 2

3 Aktuelle Probleme GGF 3

4 bggf Nachzahlungsverbot Quelle: : BFH (I R 39/12): Klärung rung: 1. 6a EStG: Zeit zwischen DE und PZ erhöht ht RSt auch bei bggf ( ( 6a Abs. 3) Gilt auch,, wenn vor PZ ein alter DienstV beendet und ein neuer begonnen wurde, auch wenn der alte unentgeltl war 2. vga: Bzgl. Unverfallbarkeit gilt jedoch: vga, soweit m/n auf DE abstellt Auch, wenn keine sofortige Unverfallbarkeit (Widerspruch zu BMF ) 4

5 Erdienbarkeit bei HiBli Quelle: : FG Berlin-Brandenburg Brandenburg (12 K 12227/10), Rev. BFH (I R 17/13) Sachverhalt: o GGF hatte Anwartschaft auf individuelle WR o Frau starb WR erloschen o GGF erhält für f r Lebensgefährtin neue Anw auf WR, aber: Alters 60 bereits überschritten (auch die 10 Jahre gelten obwohl für f r AR!) Folge: nicht mehr erdienbar Komplett vga Lösung: Kollektive WR 5

6 Probezeit Quellen: : BMF BFH (I R 78/08): Probleme: kein Hineinwachsen mehr möglichm auch bei nicht beherrschenden GGF (anders BMF ) Lösung: o o o Entgeltumwandlung als Lösung? L unklar DV/PK/PF unklar Andere Lösungen? Ersetzende Zusage (FG Rheinland-Pfalz , rkr. EFG 2003, S. 184) private Versorgung nach Schicht 1 und/oder 3 6

7 Gehalt und Betriebsrente gleichzeitig Quellen/Problem: H 6a Abs. 1 EStH: Eine Zusage, nach der Leistungen fällig f werden, ohne dass das Dienstverhältnis formal beendet ist, ist nicht als Zusage auf Leistungen der bav anzusehen. Für F r eine derartige Verpflichtung darf insoweit eine Rückstellung nach 6a EStG nicht gebildet werden (BMF vom BStBl I S. 959, RdNr. 2) Ebenso grds.. bei Teilrenten BMF Anders: : BFH , I R 12/07 nur vga,, nicht 6a EStG! Lösung: Passus in PensZusage reinnehmen Wenn bereits durch BP beanstandet: Einspruch/Klage (unterschiedliche Handhabung in verschiedenen Bundesländern) ndern) 7

8 Überversorgung (75%-Grenze) Quelle: BMF Rz. 6 ff./ BFH (I R 78/08) Rz. 21 ff. Problem: : Gilt auch bei dauerhafter Gehaltsreduzierung ohne Absenkung der Anwartschaft (BFH , I R 56/11) Probleme (insb. GGF): Gehaltsreduzierung in der Krise: : Auflös. PensRSt verschärft rft Problematik Jahre ohne Überversorgung: unberücksichtigt cksichtigt!! (da 6a, nicht vga) Lösung: Gehaltsreduzierungen befristen bav gegen Entgeltumwandlung 8

9 Rechnerisches Alter für r RSt Quelle: : R 6a Abs. 8 EStR für f bggf Bis 1952: bis 1961: 66 Ab 1962: 67 Problem: : Absenkung der ohnehin schon zu niedrigen PensRSt Frage: Gibt es überhaupt eine Rechtsgrundlage dafür? Nein :: FG München M v V 2818/11, rkr. ( da vertraglich vereinbartes Pensionsalter nicht von der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abhängig ) Ebenfalls Nein :: Hessisches FG v K 2070/11, Rev. (I R 50/13); allerdings: offen,, ob für f Neuzusagen (ab ) anders Lösung: Einspruch/Klage 9

10 Verzicht ohne vorzeitiges Ausscheiden Quelle: : BMF PZ werthaltig ve: soweit BW (erdienter Anw) > BW (verbleibenden Anw) (tlw. past service) bggf: : ab Zusage, nbggf: : ab Diensteintritt Probleme im Vorfeld des Verzichts: Höhe der PensRSt nach Teil-Verzicht: FinVerw: 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG Führt zu verzerrtem Ergebnis Nr. 2 analog wäre w richtig ( ansonsten ungerechtes Ergebnis: bei Ausscheiden RSt nach Nr. 2 deutlich höher) h her) 10

11 Verzicht ohne vorzeitiges Ausscheiden Beispiel Teil 1 GGF männlich geb.: AR/IR ab 65: monatlich WR: 60% erdient am : Verzicht: GuV 2012 Teilwert in StB ohne Verzicht Teilwert in StB mit Verzicht tatsächlich Anwartschaftsbarwert wäre korrekt Beispiel Teil 2 (hypothetisch) Ausscheiden am: ohne vorherigen Verzicht AR/IR ab 65 (unverfallbar): monatlich WR: 60% GuV 2012 Teilwert in StB

12 Verzicht und anschließend end Ausscheiden Quelle: : BMF PZ werthaltig ve: soweit BW (erdienter Anw) > BW (verbleibenden Anw) (tlw. past service) bggf: : ab Zusage, nbggf: : ab Diensteintritt Probleme im Vorfeld des Verzichts: Höhe der PensRSt nach Teil-Verzicht: FinVerw: 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG Führt zu verzerrtem Ergebnis Nr. 2 analog wäre w richtig ( ansonsten ungerechtes Ergebnis: bei Ausscheiden RSt nach Nr. 2 deutlich höher) h her) Höhe der Anwartschaft bei unverfallb. Ausscheiden nach Teil- Verzicht Schritt 1: Teilverzicht auf future service Schritt 2: unverfallbares Ausscheiden vor Versorgungsfall 12

13 Verzicht und anschließend end Ausscheiden Beispiel Teil 1 GGF männlich geb.: AR/IR ab 65: monatlich WR: 60% erdient am : Verzicht: GuV 2012 Teilwert in StB ohne Verzicht Teilwert in StB mit Verzicht tatsächlich Anwartschaftsbarwert wäre korrekt Beispiel Teil 3 AR/IR ab 65 nach Verzicht: monatlich WR: 60% Ausscheiden am unverfallbare Anwartschaft? GuV 2012 Teilwert in StB

14 Verzicht und anschließend end Ausscheiden Beispiel Teil 1 GGF männlich geb.: AR/IR ab 65: monatlich WR: 60% erdient am : Verzicht: GuV 2012 Teilwert in StB ohne Verzicht Teilwert in StB mit Verzicht tatsächlich Anwartschaftsbarwert wäre korrekt Beispiel Teil 3 AR/IR ab 65 nach Verzicht: monatlich WR: 60% Ausscheiden am unverfallbare Anwartschaft? gewollt ist wohl: aber: Formulierung Zusage! GuV 2012 Teilwert in StB gewollt

15 Verzicht und anschließend end Ausscheiden Quelle: : BMF PZ werthaltig ve: soweit BW (erdienter Anw) > BW (verbleibenden Anw) (tlw. past service) bggf: : ab Zusage, nbggf: : ab Diensteintritt Lösungen: Einspruch/Klage gegen Teilwert nach 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG Unverfallbarer Anspruch in der Zusage Wortlaut ändern: erdienter Teil (past service) = unverfallbare Anwartschaft 15

16 Weitere Probleme GGF 16

17 Weitere Probleme/Lösungen bei GGF Widerrufsvorbehalte (auch steuerunschädliche) entfernen Unverfallbarkeit dem Grunde nach beim bggf regeln ansonsten komplett vga da Verstoß gegen R 36 Abs. 2 KStR Unverfallbarkeit der Höhe nach beim bggf BMF : m/n ab Zusagedatum nur bei sofortiger Unverfallbarkeit!? Formulierung der Ansprüche auf IR identisch mit Bedingungen RDV 17

18 privatrechtlicher Insolvenzschutz Urt. BAG ,, 3 AZR 107/08 zur UK InsolvenzVerw hat auch vor Pfandreife keinen Anspruch gegen UK bzw. RDV, da Aussonderungsrecht des ArbN Anders bei DZ Absonderungsrecht, auch bei Verpfändung (aktuell:: BGH vom (IX ZR 176/11) 18

19 Sonder-Probleme GGF 19

20 Übersicht Sonder-Probleme Steuerliche Nachteile der Direktzusage Art der Rückdeckung Tantieme in bav überführen Kollision bav mit Vorsorgeaufwendungen Umwandlung der Rechtsform von Kapitalgesellschaft in Personenunternehmen Umgestaltungen bestehender Pensionszusagen o o o o o o Rentnergesellschaft Liquidationsversicherung Auslagerung Direktzusage auf anderen Durchführungsweg hrungsweg Abfindung (Teil-) Verzicht Ausfinanzierung Mögliche Gründe meist: Bilanz Verkauf der Firmenanteile 20

21 Vielen Dank für f r die Aufmerksamkeit Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater FH Amberg-Weiden Institut für f r Vorsorge und Finanzplanung Auf der Haide Altenstadt/WN. T +49 (0) F +49 (0) thomas.dommermuth@vorsorge-finanzplanung.de Copyright : Diese Präsentation ist Eigentum der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH und darf vom Empfänger nur für eigene Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Präsentation vor Dritten im Ganzen oder von Teilen darf ohne Zustimmung der Eigentümerin nicht erfolgen. 21

Eine Beherrschung im steuerrechtlichen Sinne liegt vor, wenn. ein GGF mehr als 50 % der Stimmrechte/Anteile hält oder

Eine Beherrschung im steuerrechtlichen Sinne liegt vor, wenn. ein GGF mehr als 50 % der Stimmrechte/Anteile hält oder Anforderungen an eine Direktzusage an Gesellschafter-Geschäftsführer Die Direktzusage an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer Kapitalgesellschaft (im Folgenden GmbH, grundsätzlich jedoch auch AG)

Mehr

Was macht (aus Maklersicht) ein gutes bav-produkt aus?

Was macht (aus Maklersicht) ein gutes bav-produkt aus? Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater Was macht (aus Maklersicht) ein gutes bav-produkt aus? Vortrag beim Institute of Insurance 1 Das Umfeld für die bav 2 Verbreitung der bav Gründe Kosten, Fehleinschätzung

Mehr

Aktuelle Steuerfallen und Praxistipps bei bav für f r GGF

Aktuelle Steuerfallen und Praxistipps bei bav für f r GGF Prof. Dr. Thomas Dommermuth,, Steuerberater Aktuelle Steuerfallen und Praxistipps bei bav für f r GGF Swiss Life bav-experten Experten-Tag 2010 Sicherheit geben, Vertrauen gewinnen Gutachten und Zertifizierung

Mehr

DLQuarterly 02/2008. Dr. Lutz Beratungsinstitut für Altersversorgung GmbH

DLQuarterly 02/2008. Dr. Lutz Beratungsinstitut für Altersversorgung GmbH DLQuarterly 02/2008 Dr. Lutz Beratungsinstitut für Altersversorgung GmbH Auswirkung der Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Bewertung von Pensionsrückstellungen BMF-Schreiben

Mehr

Quartalsletter 04/2012

Quartalsletter 04/2012 Sodalitas GmbH -Spezialversicherungsmakler- Langebrücker Str. 4, 01109 Dresden (0351) 888 12 51 (0351) 888 12 52 mail@sodalitas-gmbh.de Quartalsletter 04/2012 Der Quartalsletter 4/2012 informiert Sie über

Mehr

Professionelles Management von Pensionsrückstellungen

Professionelles Management von Pensionsrückstellungen Professionelles Management von Pensionsrückstellungen Dr. Henning Holzbaur Steuerberater Wirtschaftsprüfer Sparkassen in der Region Kinzigtal, 20. Januar 2016 Holzbaur & Partner Stuttgarter Straße 30 70806

Mehr

NÜRNBERGER Vorsorgeprogramm für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)

NÜRNBERGER Vorsorgeprogramm für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) Fachinformation NÜRNBERGER Vorsorgeprogramm für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) Vorteile, Ablauf und rechtliche Behandlung Stand: Dezember 2015 BA820_201601 ae-txts Inhalt Sicherheit für die Zukunft

Mehr

Steuerliche Besonderheiten bei Pensionszusagen

Steuerliche Besonderheiten bei Pensionszusagen c. Die Haftung nach 43 Abs. 3 Satz 3 GmbHG bleibt hiervon unberührt. Diese Haftungsbegrenzungsklausel ist zurückhaltend formuliert. Sie schließt die Haftung für grob fahrlässiges Handeln nicht aus. þ D&O-Versicherung

Mehr

Neue steuerrechtliche Anforderungen in der bav

Neue steuerrechtliche Anforderungen in der bav Neue steuerrechtliche Anforderungen in der bav Prof. Dr. Dietmar Gosch Vors. Richter am Bundesfinanzhof Seite 1 Agenda A. Bilanzierung I. Die angekaufte Pensionsverbindlichkeit II. Die Versorgungszusage

Mehr

##41## Möglichkeiten einer Nachholung vonunterlassenen Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung. 4Abs. 2Satz 1, 6aAbs. 3, Abs.

##41## Möglichkeiten einer Nachholung vonunterlassenen Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung. 4Abs. 2Satz 1, 6aAbs. 3, Abs. 6aNr. 1/2012 Jg. 2012 EStG Möglichkeiten einer Nachholung vonunterlassenen Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung 4Abs. 2Satz 1, 6aAbs. 3, Abs. 4Satz 1EStG 6aNr. 1/2012 1 A. Grundsätzliche Anmerkungen

Mehr

Altersgrenze 65 oder 67 in der bav

Altersgrenze 65 oder 67 in der bav Altersgrenze 65 oder 67 in der bav Referat von Prof. Dr. Hermann Plagemann Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht in Frankfurt am Main bav Symposium 2013 in Köln am 27.02.2013 PLAGEMANN RECHTSANWÄLTE

Mehr

Steuerliche Auswirkungen einer Überversorgung

Steuerliche Auswirkungen einer Überversorgung Steuerliche Auswirkungen einer Überversorgung Unter einer Überversorgung im steuerlichen Sinne versteht man i.a. dass die Versorgungsanwartschaften die Obergrenze von 75% des Gehaltes überschreiten. Diese

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG

Allianz Lebensversicherungs-AG Allianz Lebensversicherungs-AG Die Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH A. Beherrschende und nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer Pensionszusagen an steuerlich beherrschende

Mehr

Newsletter 3/2014. Informationen für Unternehmer, Vorstände und Führungskräfte, für Rechtsanwälte, Steuerberater und Vermittler.

Newsletter 3/2014. Informationen für Unternehmer, Vorstände und Führungskräfte, für Rechtsanwälte, Steuerberater und Vermittler. Newsletter 3/2014 Inhalt: Aus dem Steuerrecht Verdeckte Gewinnausschüttung (vga) infolge Ausscheiden des beherrschenden GGF aus dem Unternehmen vor Ablauf der Erdienenszeit (BFH, Urteil vom 25.06.2014

Mehr

Darlehen und Zinsen in der. Betriebsprüfung. Ulrich Breier

Darlehen und Zinsen in der. Betriebsprüfung. Ulrich Breier Darlehen und Zinsen in der Betriebsprüfung Ulrich Breier 1 Darlehensabschreibung und Zinsen nach FG Münster, EFG 2014, 375 (abgewandelt) anhängig BFH I R 5/14 100 % T -GmbH 01 Darl.Ford EM 800.000 Ehefrau

Mehr

Unternehmensverkauf trotz Pensionsrückstellung - Probleme für den Kaufinteressenten und Handlungsmöglichkeiten für den Verkäufer

Unternehmensverkauf trotz Pensionsrückstellung - Probleme für den Kaufinteressenten und Handlungsmöglichkeiten für den Verkäufer Unternehmensverkauf trotz Pensionsrückstellung - Probleme für den Kaufinteressenten und Handlungsmöglichkeiten für den Verkäufer Oldenburgische IHK, 19. Juni 2014 Schlagzeilen Gefahrenquelle: Pensionsrückstellungen

Mehr

Thüringer Finanzgericht Aktenzeichen: 1 K 136/15 Revision eingelegt - Az. des BFH I R 89/15. Urteil

Thüringer Finanzgericht Aktenzeichen: 1 K 136/15 Revision eingelegt - Az. des BFH I R 89/15. Urteil Anonymisierte Gerichtsentscheidung zum Zweck der Bekanntmachung Thüringer Finanzgericht Aktenzeichen: 1 K 136/15 Revision eingelegt - Az. des BFH I R 89/15 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit

Mehr

Quartalsletter 04/2015

Quartalsletter 04/2015 Geschäftsstelle Dresden: Königsbrücker Landstraße 40 01109 Dresden Tel: 0351 8881251 Niederlassung Böblingen: Otto-Lilienthal-Straße 36 71034 Böblingen Tel: 07031 7145660 Quartalsletter 04/2015 mail@sodalitas-gmbh.de

Mehr

BFH Urteil vom 28.01.2004 AZ. I R 21/03 vorgehend: FG München, Außensenate Augsburg EFG, 2002, 941. Leitsatz

BFH Urteil vom 28.01.2004 AZ. I R 21/03 vorgehend: FG München, Außensenate Augsburg EFG, 2002, 941. Leitsatz BFH Urteil vom 28.01.2004 AZ. I R 21/03 vorgehend: 1. Leitsatz FG München, Außensenate Augsburg EFG, 2002, 941 1. Die Zusage einer dienstzeitunabhängigen Invaliditätsversorgung durch eine GmbH zugunsten

Mehr

FG Berlin-Brandenburg: Verdeckte Gewinnausschüttung Erprobung und Finanzierbarkeit bei rückgedeckter Pensionszusage

FG Berlin-Brandenburg: Verdeckte Gewinnausschüttung Erprobung und Finanzierbarkeit bei rückgedeckter Pensionszusage FG Berlin-Brandenburg: Verdeckte Gewinnausschüttung Erprobung und Finanzierbarkeit bei rückgedeckter Pensionszusage KStG KSTG 8 Abs. KSTG 8 Absatz 1, Abs. KSTG 8 Absatz 3 S. 2 EStG ESTG 6a 1.Übernimmt

Mehr

Modellüberlegungen zur Ablösung von GGF Pensionszusagen

Modellüberlegungen zur Ablösung von GGF Pensionszusagen Modellüberlegungen zur Ablösung von GGF Pensionszusagen Steuerberaterverband Sachsen e.v. Dresden 26.09.2006 Albert A. Gellrich Rudolf Wegner 1 Agenda wir über uns Pensionszusagen an GGF im Spannungsfeld

Mehr

Besondere Verzeichnisse Anm. 866 880 5 gangenheit zurückgreifen kann, zb für Gewährleistungsverpflichtungen oder Produkthaftung. Mangels hinreichender Erfahrungen dürfte für den Bereich der Umweltverbindlichkeiten,

Mehr

zu Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554)

zu Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554) 3Nr. 55 3 Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v. 5.7.2004 (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554) Steuerfrei sind... 55. der in den Fällen des 4 Abs. 2 Nr. 2 und Abs.

Mehr

Neuordnung der Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung

Neuordnung der Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung Neuordnung der Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Dipl.-Ökonom Philip Spies Industrie-Pensions-Verein e.v. Tel: 0211 355980-40 E-Mail:

Mehr

Betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskasse

Betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskasse Betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskasse Einleitung Der Arbeitgeber kann die Betriebsrente entweder im Rahmen einer Direktzusage selbst organisieren oder sich einer Unterstützungskasse bedienen

Mehr

FG Münster 9. Senat Urteil vom 09.01.2004 AZ. 9 K 4626/01 K,G,F

FG Münster 9. Senat Urteil vom 09.01.2004 AZ. 9 K 4626/01 K,G,F FG Münster 9. Senat Urteil vom 09.01.2004 AZ. 9 K 4626/01 K,G,F Leitsatz 1) Ist der die betriebliche Veranlassung indizierende Erdienenszeitraum von mindestens zehn Jahren nicht eingehalten, ist die dem

Mehr

Weitere Informationen zum Titel unter www.otto-schmidt.de

Weitere Informationen zum Titel unter www.otto-schmidt.de Weitere Informationen zum Titel unter www.otto-schmidt.de Leseprobe zu Neumann VGA und verdeckte Einlagen, 2. Auflage Beratung von A Z 2., neubearbeitete Auflage 2006, 646 S., Lexikonformat, gebunden,

Mehr

Betriebliche Altersversorgung und gesetzliche Rente - Rechtsstand und aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung

Betriebliche Altersversorgung und gesetzliche Rente - Rechtsstand und aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung Fachgespräch Arbeitsrecht Älter werden im Betrieb HBS und WSI, Düsseldorf, 10.09.2015 Betriebliche Altersversorgung und gesetzliche Rente - Rechtsstand und aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung

Mehr

100 Fragen zur betrieblichen Lebensversicherung

100 Fragen zur betrieblichen Lebensversicherung 100 Fragen zur betrieblichen Lebensversicherung Bearbeitet von Thomas Weis, Sandra Weis überarbeitet 2011. Taschenbuch. 213 S. Paperback ISBN 978 3 89952 473 4 Format (B x L): 14,8 x 21 cm Gewicht: 340

Mehr

12. Kölner Versicherungssymposium

12. Kölner Versicherungssymposium 12. Kölner Versicherungssymposium Die Komplexität der betrieblichen Altersversorgung (Aspekte des Arbeitsrechts) Ist weniger mehr? Rechtsanwalt Dr. Uwe Langohr-Plato Sprecher der Geschäftsführung Sparkassen

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Quartalsletter. Mutterschutz in der betrieblichen Altersversorgung - Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.2011 (Az. 1 BvR 1409/10) Seite 2

Quartalsletter. Mutterschutz in der betrieblichen Altersversorgung - Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.2011 (Az. 1 BvR 1409/10) Seite 2 - Seite 1 - Quartalsletter IV/2011 Quartalsletter IV/2011 In dieser Ausgabe: Mutterschutz in der betrieblichen Altersversorgung - Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.2011 (Az. 1 BvR 1409/10)

Mehr

Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer: Probezeit als Kriterium für das Vorliegen

Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer: Probezeit als Kriterium für das Vorliegen VerbandsNachrichten 1/2014 Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer: Probezeit als Kriterium für das Vorliegen einer vga Verfasser: Rechtsanwalt Udo Eversloh und Rechtsanwalt Björn Heilck, beide

Mehr

Rechtliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung: Praxisfragen, neuere Urteile und Entwicklungen

Rechtliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung: Praxisfragen, neuere Urteile und Entwicklungen Rechtliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung: Praxisfragen, neuere Urteile und Entwicklungen Dr. Henriette Meissner Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte

Mehr

Online-Journal 2. Ausgabe / Quartal 3 / 2009

Online-Journal 2. Ausgabe / Quartal 3 / 2009 Inhalt Quartal 3 / 2009 I. Bilanzsprungrisiken bei Absicherung der Berufsunfähigkeit durch Pensionszusagen II. Angemessenheitsprüfung für Leistungen der bav (Überversorgung) III. Klärung des sozialversicherungsrechtlichen

Mehr

a) Ihre Altersversorgung richtet sich nach der am 1.7.70 gültigen Ruhegeldzusage Ihrer bisherigen Arbeitgeberin H, Mitglied der B-Gruppe.

a) Ihre Altersversorgung richtet sich nach der am 1.7.70 gültigen Ruhegeldzusage Ihrer bisherigen Arbeitgeberin H, Mitglied der B-Gruppe. BUNDESFINANZHOF BFH-Urteil vom 24.4.1991, XI R 9/87 Vorinstanz: FG München EStG 3 Nr. 9 Abfindungen zur Abgeltung einer betrieblichen Rentenanwartschaft sind dann nicht steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer

Mehr

Quartalsletter. Übertragung einer Direktversicherung in der Insolvenz Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.09.2012 (3 AZR 176/10) Seite 4

Quartalsletter. Übertragung einer Direktversicherung in der Insolvenz Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.09.2012 (3 AZR 176/10) Seite 4 - Seite 1 - Quartalsletter I/2013 Quartalsletter I/2013 In dieser Ausgabe: Erhöhung einer Pensionszusage unter Missachtung der Erdienbarkeitsfristen beim Vorstand einer AG nicht grundsätzlich vga Urteil

Mehr

Die Arbeitsmappe hat folgenden Inhalt:

Die Arbeitsmappe hat folgenden Inhalt: Arbeitsmappe 2011 Die aktuelle Arbeitsmappe (Stand 2011) informiert auf 70 Seiten über alles, was für Betriebsräte wichtig ist. Jeder Teilnehmer an einem Betriebsräteseminar erhält als persönliches Exemplar

Mehr

Versicherung. Versicherungsvertrag Bezugsrecht 166 VVG. Arbeits-/Dienstvertrag

Versicherung. Versicherungsvertrag Bezugsrecht 166 VVG. Arbeits-/Dienstvertrag Prof. Dr. Georg Bitter Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht Lebensversicherung zur betrieblichen Altersversorgung in der Vortrag beim Abendsymposion des ZIS am 13. März

Mehr

Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung

Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung Von einer Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung (GGF-Versorgung) im engeren Sinne spricht man, wenn der am Stammkapital beteiligte Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft,

Mehr

Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Sommer 2014

Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Sommer 2014 Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Sommer 2014 1. Gesetzliche Rentenversicherung Mütterrente ab 1. Juli 2014 - Informationen Ab 1. Juli gibt es die sogenannte Mütterrente. Müttern oder Vätern,

Mehr

WM-Tagung zum Insolvenzrecht am 19./20. Juni 2006. Lebensversicherung zur betrieblichen Altersversorgung in der Arbeitgeberinsolvenz

WM-Tagung zum Insolvenzrecht am 19./20. Juni 2006. Lebensversicherung zur betrieblichen Altersversorgung in der Arbeitgeberinsolvenz WM-Tagung zum Insolvenzrecht am 19./20. Juni 2006 Lebensversicherung zur betrieblichen Altersversorgung in der Arbeitgeberinsolvenz Prof. Dr. Georg Bitter, Universität Mannheim Versicherung Deckungsverhältnis

Mehr

Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen

Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen PensionLine Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung www.continentale.de So funktioniert die Pensionszusage Bei einer Pensionszusage verspricht der

Mehr

Newsletter III. Quartal 2012

Newsletter III. Quartal 2012 Newsletter III. Quartal 2012 Inhalt Zugehörigkeit des Rückkaufswertes einer Rückdeckungsversicherung zur Insolvenzmasse 1 Überversorgung bei Pensionszusagen in Höhe eines festen Betrages nach Gehaltsreduzierungen

Mehr

LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse. Geben Sie Ihre Pensionszusage in unsere Hände: Dann haben Sie Ihre Altersversorgung fest im Griff!

LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse. Geben Sie Ihre Pensionszusage in unsere Hände: Dann haben Sie Ihre Altersversorgung fest im Griff! LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse Geben Sie Ihre Pensionszusage in unsere Hände: Dann haben Sie Ihre Altersversorgung fest im Griff! Die Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf den LVM-Pensionsfonds

Mehr

Quartalsletter. Begriff der betrieblichen Altersversorgung BAG-Urteil vom 14.02.2012 (3 AZR 260/10) Seite 2

Quartalsletter. Begriff der betrieblichen Altersversorgung BAG-Urteil vom 14.02.2012 (3 AZR 260/10) Seite 2 - Seite 1 - Quartalsletter IV/2012 Quartalsletter IV/2012 In dieser Ausgabe: Begriff der betrieblichen Altersversorgung BAG-Urteil vom 14.02.2012 (3 AZR 260/10) Seite 2 Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze

Mehr

III. Neues zu Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer 1. Verzicht auf Pensionsansprüche des Gesellschafter- Geschäftsführers

III. Neues zu Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer 1. Verzicht auf Pensionsansprüche des Gesellschafter- Geschäftsführers 32 III. Neues zu Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer III. Neues zu Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer 1. Verzicht auf Pensionsansprüche des Gesellschafter- Geschäftsführers

Mehr

Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München

Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München Agenda Definition der betrieblichen Alterversorgung Zusagearten und Finanzierungsformen Durchführungswege Unverfallbarkeit

Mehr

Gestaltende Steuerberatung

Gestaltende Steuerberatung Gestaltende Steuerplanung Steueroptimierung Gestaltungsmodelle Ausgabe 4 April 2013 S. 109 144 Inhalt Kurz informiert Werklieferung oder Werkleistung? Das BMF nimmt Stellung! 109 Aktienoptionsrechte: Zum

Mehr

BUNDESFINANZHOF. BFH-Urteil vom 5.3.2008, I R 12/07

BUNDESFINANZHOF. BFH-Urteil vom 5.3.2008, I R 12/07 BUNDESFINANZHOF BFH-Urteil vom 5.3.2008, I R 12/07 Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente: Kapitalabfindungsrecht des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bei Fortführung des

Mehr

Newsletter 3/2013. Aus dem Rentenrecht Vorsicht bei Entgeltvorausbescheinigung Seite 5. Informationen für Unternehmer, Vorstände und Führungskräfte,

Newsletter 3/2013. Aus dem Rentenrecht Vorsicht bei Entgeltvorausbescheinigung Seite 5. Informationen für Unternehmer, Vorstände und Führungskräfte, Newsletter 3/2013 Inhalt: Aus dem Steuerrecht Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung (BMF, Schreiben 24.07.2013 IV C 3 - S 2015/11/10002) Seite 2 Aus dem Arbeitsrecht

Mehr

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung A) Direktversicherung (der Klassiker ) l - Arbeitgeberfinanziert - Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Form von Anwartschaft wird gesetzlich unverfallbar

Mehr

Sicherung von Pensionsansprüchen im Insolvenzfall

Sicherung von Pensionsansprüchen im Insolvenzfall Thema Verkauf an eigene beteiligungsidentische GmbH, kein Gestaltungsmissbrauch trotz alleiniger steuerlicher Motive Übereinstimmung mit dem gesetzlichen Ziel, kein Gestaltungsmissbrauch Fundstellen BFH,

Mehr

GBG-aktuell: 1. Änderungen im Jahr 2014 2. GGF-Zusage: Maßgebliches Pensionsalter bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen

GBG-aktuell: 1. Änderungen im Jahr 2014 2. GGF-Zusage: Maßgebliches Pensionsalter bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen GBG-aktuell: Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Ausgabe Nr. 3/2013 Inhaltsverzeichnis 1. Änderungen im Jahr 2014 2. GGF-Zusage: Maßgebliches Pensionsalter bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen

Mehr

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Fachinformation Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Stand: April 2010 BA823_201004 O201 txt Inhalt Rechtsform des Anbieters

Mehr

Newsletter 3/2015. Inhalt. Informationen für Unternehmer, Vorstände und Führungskräfte, für Rechtsanwälte, Steuerberater und Vermittler.

Newsletter 3/2015. Inhalt. Informationen für Unternehmer, Vorstände und Führungskräfte, für Rechtsanwälte, Steuerberater und Vermittler. Newsletter 3/2015 Inhalt Aus dem Steuerrecht Wie bei der Basisvorsorge sind Einmalkapitalauszahlungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge tarifermäßigt zu besteuern Seite 2 Übertragung von Versorgungsverpflichtungen

Mehr

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Fachinformation Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Stand: Juli 2015 BA823_201507 txt Inhalt Rechtsform des Anbieters 1

Mehr

Die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung Die betriebliche Altersversorgung T. Schwabhäuser schwabts@googlemail.com Rauser Towers Perrin GmbH Pensions Sevice Center 8.11.2006 TSW (Rauser Towers) bav Eine Einführung 1 / 12 Einleitung Grundbegriffe

Mehr

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis... XIV. 1 Einführung... 1. 2 Grundlagen... 6

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis... XIV. 1 Einführung... 1. 2 Grundlagen... 6 VII Inhalt Abkürzungsverzeichnis... XIV 1 Einführung... 1 2 Grundlagen... 6 A. Betriebliche Altersversorgung... 6 I. Begriff der betrieblichen Altersversorgung... 8 1. Versorgungszweck... 9 2. Biologisches

Mehr

Aufbewahrungspflichten

Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungspflichten Stichwort Aufbewahrung nach Handelsrecht nach Steuerrecht Arbeitsanweisungen zu Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen, Lageberichten, Konzernabschlüssen

Mehr

BFH, Urteil vom 21.12.1994 - I R 98/93 - BStBl II 1995, 419. KStG 1984 8 Abs. 3 S 2, EStG 6a. Rechtszug vorgehend FG München 1993-05-24 7 K 4190/90

BFH, Urteil vom 21.12.1994 - I R 98/93 - BStBl II 1995, 419. KStG 1984 8 Abs. 3 S 2, EStG 6a. Rechtszug vorgehend FG München 1993-05-24 7 K 4190/90 BFH, Urteil vom 21.12.1994 - I R 98/93 - BStBl II 1995, 419 KStG 1984 8 Abs. 3 S 2, EStG 6a Rechtszug vorgehend FG München 1993-05-24 7 K 4190/90 Fundstellen BFHE 176, 412 StE 1995, 268 (K) DStR 1995,

Mehr

NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System. Pensionszusage durch Entgeltumwandlung

NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System. Pensionszusage durch Entgeltumwandlung NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System Pensionszusage durch Entgeltumwandlung Vertriebschancen: Wie auch die anderen Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung bietet die in Verbindung

Mehr

Gesellschafter: Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung

Gesellschafter: Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung BUNDESFINANZHOF Gesellschafter: Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung Verbürgt sich ein wesentlich an einer GmbH beteiligter Gesellschafter

Mehr

NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System

NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System AWD-Vertriebsmeeting NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System Die NÜRNBERGER BilMoG-Rente für Gesellschafter-Geschäftsführer und leitende Angestellte 1 Die guten und die bösen Zusagen Arten von Pensionszusagen

Mehr

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Vergleich der fünf e im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Zusageart Unverfallbarkeit dem Grunde nach - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - beitragsorientierte

Mehr

Das Gesellschafter- Geschäftsführergehalt

Das Gesellschafter- Geschäftsführergehalt KSt - Studieneinheit 32 Das Gesellschafter- Geschäftsführergehalt Inhalt: 1. Übungsaufgaben 2. Das Gesellschafter-Geschäftsführergehalt 3. Lösungshinweise zu den Übungsaufgaben nach Ziff.1. KSt - Stud-E

Mehr

BAV Risikoanalyse 1. Ziele der betrieblichen Altersversorgung. Kundendaten: Ο Ο Ο Ο Ο Ο Ο

BAV Risikoanalyse 1. Ziele der betrieblichen Altersversorgung. Kundendaten: Ο Ο Ο Ο Ο Ο Ο BAV Risikoanalyse 1 Ziele der betrieblichen Altersversorgung Steuereffekte nutzen Lohnnebenkosten mindern Mitarbeiterbindung und -motivation erhöhen (insbesondere für Leistungsträger) Gesetzliche oder

Mehr

Notwendigkeit der Unterscheidung von ersetzenden und ergänzenden Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Notwendigkeit der Unterscheidung von ersetzenden und ergänzenden Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer DB vom 12.05.2006, Heft 19, Seite 1028-1031 Gewinnermittlung Notwendigkeit der Unterscheidung von ersetzenden und ergänzenden Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer RA Dr. Peter A. Doetsch /

Mehr

Ablösung und Auslagerung von Pensionszusagen

Ablösung und Auslagerung von Pensionszusagen Ablösung und Auslagerung von Pensionszusagen EUROPEAN PRIMES AG 15.10.2008 StB Verband Dresden European Primes AG 1 Ihre Referenten... Albert A. Gellrich Vorstand European Primes AG Rudolf Wegner FRW Finanzservice

Mehr

Die Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung bei einer Direktzusage- Was ausgeschiedene Arbeitnehmer beachten müssen

Die Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung bei einer Direktzusage- Was ausgeschiedene Arbeitnehmer beachten müssen 1 Professor Dr. Ulrich-Arthur Birk Die Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung bei einer Direktzusage- Was ausgeschiedene Arbeitnehmer beachten müssen Direktzusage Die folgenden Ausführungen

Mehr

Haftungsfallen für den Steuerberater im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Haftungsfallen für den Steuerberater im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung Haftungsfallen für den Steuerberater im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung von Sebastian Uckermann und Björn Heilck Immer häufiger sehen sich Steuerberater mit Fragen

Mehr

Praktische Fragen zum BilMoG Dr. Friedemann Lucius / Stefan Oecking. IVS-Forum 2010, 4. November, 2010, Köln

Praktische Fragen zum BilMoG Dr. Friedemann Lucius / Stefan Oecking. IVS-Forum 2010, 4. November, 2010, Köln Praktische Fragen zum BilMoG Dr. Friedemann Lucius / Stefan Oecking IVS-Forum 2010, 4. November, 2010, Köln Agenda Verlautbarungen des HFA: Entwicklung der Meinungsbildung zu... Passivierungswahlrecht

Mehr

Quartalsletter. Aktivierung einer laufenden Berufsunfähigkeitsrente aus einer Rückdeckungsversicherung BFH-Urteil vom 10.06.2009 (I R 67/08) Seite 3

Quartalsletter. Aktivierung einer laufenden Berufsunfähigkeitsrente aus einer Rückdeckungsversicherung BFH-Urteil vom 10.06.2009 (I R 67/08) Seite 3 Quartalsletter II/2010 In dieser Ausgabe: Direktversicherung: Widerruf des Bezugsrechts bei Ausscheiden mit unverfallbaren Anwartschaften BAG-Urteil vom 26.05.2009 (3 AZR 816/07) Seite 2 Steuerwirksame

Mehr

Wettbewerbsverbote. Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015. Stefan Hartung

Wettbewerbsverbote. Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015. Stefan Hartung Wettbewerbsverbote Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015 Stefan Hartung Übersicht I. Arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbote 1. Während des Arbeitsverhältnisses 2. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Pension Management - Master of Pension Management

Pension Management - Master of Pension Management 1. Semester Betriebsrentenrecht (PM 4) Modulnummer: PM 4 Semester: 1 Umfang: 5 ECTS CP, 3 SWS Kurzzeichen: Dauer: 1 Semester Häufigkeit: WS Modulgruppe: Themenbereich II Kompetenzen/Lernziele: Die wesentlichen

Mehr

1 Altersversorgung in

1 Altersversorgung in 1 Altersversorgung in Deutschland Die Altersversorgung der Arbeitnehmer in Deutschland beruht auf den drei Säulen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge.

Mehr

1 Aus der Rechtsprechung

1 Aus der Rechtsprechung Lohnsteuer-Info Mai 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Dienstwagengestellung: 1 % - Regelung

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge (bav)

Betriebliche Altersvorsorge (bav) Betriebliche Altersvorsorge (bav) Düsseldorf, Januar 2004 Betriebliche Altersvorsorge 1 Betriebliche Altersvorsorge (bav) Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland hat Tradition. Seit Mitte des

Mehr

B A V IN DER FINANZPLANUNG - FRAGEN UND ANTWORTEN

B A V IN DER FINANZPLANUNG - FRAGEN UND ANTWORTEN B A V IN DER FINANZPLANUNG - FRAGEN UND ANTWORTEN MATTHIAS KARL FINANZÖKONOM (EBS), CFP BETRIEBSWIRT FÜR BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG (FH) THEMEN Übersicht Durchführungswege Betroffene Rechtsgebiete in

Mehr

Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Sommer 2015

Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Sommer 2015 Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Sommer 2015 1. EU-Recht Das Bundeskabinett hat am 01.07.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie beschlossen. Die neuen

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

Geschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils

Geschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils BUNDESFINANZHOF Geschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils Die Einziehung eines GmbH-Anteils kann frühestens mit ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit

Mehr

6 Entwicklungen stellt im Rahmen der kollektiven Umstellung keinen Nachteil dar und führt aus den vorgenannten Gründen zu keiner Nachberechnung. 4 Systematik Altersversorgung Die Voraussetzungen der Altersversorgung

Mehr

Die Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze für die bav Analyse der BAG Urteile zur gespaltenen Rentenformel

Die Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze für die bav Analyse der BAG Urteile zur gespaltenen Rentenformel 10. Dezember 2009 Die Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze für die bav Analyse der BAG Urteile zur gespaltenen Rentenformel Mayer Brown Aktuelle Rechtsfragen der bav Dieses Dokument enthält vertrauliche

Mehr

Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Sommer 2013

Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Sommer 2013 Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Sommer 2013 1. Verfügungen und Erlasse der Finanzverwaltung Körperschaftssteuer Probezeit vor Zusage einer Pension an den Gesellschafter-Geschäftsführer

Mehr

Die betriebliche Altersvorsorge (bav)

Die betriebliche Altersvorsorge (bav) Die betriebliche Altersvorsorge (bav) 15.09.2012 www.emmett.at 1 Direktversicherung Indirektversicherung (Rückdeckungsversicherung) Pensionskasse Betriebliche Kollektivversicherung Abfertigung NEU Abfertigung

Mehr

Innovatives Versorgungskonzept bav. in Kooperation mit

Innovatives Versorgungskonzept bav. in Kooperation mit Innovatives Versorgungskonzept bav in Kooperation mit Agenda Übersicht Durchführungswege der bav Grundlagen der Pensionszusage Rückdeckung von Pensionszusagen Innovatives Versorgungskonzept bav Beispiel

Mehr

Referent. Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte

Referent. Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte Betriebliche Altersversorgung, 27. August 2015 Referent Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte 1995 bis 1999 Tätigkeit in der Personalbetreuung und Entgeltabrechnung 1999 bis 2001 Einführung

Mehr

Aktuelle Fachinformationen rund um betriebliche Altersversorgung und Wertkonten

Aktuelle Fachinformationen rund um betriebliche Altersversorgung und Wertkonten Aktuelle Fachinformationen rund um betriebliche Altersversorgung und Wertkonten Zeitraum 01.01. bis 31.12.2013 Laufende Aktualisierungen finden Sie unter http://www.febs-consulting.de/fachinfos Seite 1

Mehr

Einkommensteuer-Info Februar 2015

Einkommensteuer-Info Februar 2015 Einkommensteuer-Info Februar 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen:

Mehr

9. Münchner Unternehmenssteuerforum

9. Münchner Unternehmenssteuerforum 9. Münchner Unternehmenssteuerforum Offene Streitpunkte des 8b KStG München, 24. Oktober 2012 Dr. Ingo Stangl Offene Streitpunkte des 8b KStG A. Hingabe von Kapitalgesellschaftsanteilen bei «Tauschvorgängen»

Mehr

Gestaltende Steuerberatung

Gestaltende Steuerberatung Nr. 4 / April 2009 Seiten 113-152 Gestaltende Steuerberatung Steuerplanung Steueroptimierung Gestaltungsmodelle Bundesfinanzhof Kein Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerfreier gemischter Gebäudenutzung 113

Mehr

Die Steuerliche Behandlung von Abfindungen

Die Steuerliche Behandlung von Abfindungen Die Steuerliche Behandlung von Abfindungen 1. Definition Im allgemeinen versteht man unter einer Abfindung eine Entschädigung, die vom entlassenden Arbeitgeber wegen einer von ihm veranlassten Beendigung

Mehr

Unternehmensverkauf trotz Pensionsrückstellung

Unternehmensverkauf trotz Pensionsrückstellung ßige Arbeitsstätte an und erhob die Steuer darauf. Der BFH bestätigte die Auffassung des Außendienstmitarbeiters. Eine regelmäßige Arbeitsstätte liegt nicht vor, da U nur zu Kontrollzwecken den Firmensitz

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt. My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung

Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt. My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung Durch sinnvolle Vorsorge bleibt der Lebensstandard erhalten 3-Schichten Schichten-Modell Rente

Mehr

Betriebliche Altersversorgung des Vertreters Auf diese Punkte müssen Sie achten!

Betriebliche Altersversorgung des Vertreters Auf diese Punkte müssen Sie achten! Provision WVV BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebliche Altersversorgung des Vertreters Auf diese Punkte müssen Sie achten! von Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung 1/2013

Aktuelle Rechtsprechung 1/2013 Aktuelle Rechtsprechung 1/2013 1. Fragen zur AR... 1 Zu Tz. 78/2011 Schuldzinsen bei Überentnahmen Einlagen als Gestaltungsmissbrauch... 1 Zu Tz. 86/2012 Steuerschulden des Erblassers... 2 Ertragsteuern...

Mehr

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. Seite 1 BetrAV eine Schnittstellenmaterie Die Betriebliche Altersvorsorge ist

Mehr

Newsletter 2/2014. Aus dem Arbeitsrecht Altersdiskriminierung Staffelung der bav-beiträge nach dem Alter

Newsletter 2/2014. Aus dem Arbeitsrecht Altersdiskriminierung Staffelung der bav-beiträge nach dem Alter Newsletter 2/2014 Inhalt: Aus dem Steuerrecht Verdeckte Gewinnausschüttung (vga) Hinterbliebenenversorgung für einen neuen Lebenspartner als nicht erdienbare Neuzusage (BFH, Urteil vom 27.11.2013 I R 17/13)

Mehr

Die betriebliche Altersversorgung (bav)

Die betriebliche Altersversorgung (bav) Pferdemarkt 4 45127 Essen T 0201 810 999-0 F 0201 810 999-90 email info@fairrat.de Die betriebliche Altersversorgung (bav) Jeder Arbeitnehmer hat nun einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung

Mehr