Compliance in der bav Modeerscheinung oder Erfolgsfaktor? 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte 14. April 2015

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1 Compliance in der bav Modeerscheinung oder Erfolgsfaktor? 10. Alumnitagung der bav-betriebswirte 14. April 2015 Dr. iur. Jürgen Bürkle Leiter Recht und Compliance Stuttgarter Lebensversicherung a.g.

2 Agenda Compliance??? Besondere Bedeutung für die bav Compliance-Erfolgsfaktoren RA Dr. Jürgen Bürkle

3 Agenda Compliance??? Besondere Bedeutung für die bav Compliance-Erfolgsfaktoren RA Dr. Jürgen Bürkle

4 Compliance??? Compliance: Ganzheitliches Organisationsmodell, das dazu beiträgt, die Beständigkeit des Geschäftsmodells, das Ansehen in der Öffentlichkeit und die finanzielle Situation eines Unternehmens zu verbessern. Compliance: Summe aller organisatorischen Vorkehrungen, Kontrollen und Maßnahmen um zu erreichen, dass sich das Unternehmen und die für das Unternehmen handelnden Personen rechtmäßig verhalten. RA Dr. Jürgen Bürkle

5 Compliance??? Medizin: Therapietreue Recht: Regeltreue Sinngemäß: Einhaltung oder Befolgung keine sinnvolle deutsche Übersetzung Legalitätspflicht plus organisatorische Umsetzung Compliance = organisierte Rechtskonformität Vorkehrungen Kontrollen Maßnahmen RA Dr. Jürgen Bürkle

6 Compliance??? Compliance mit Augenmaß Erforderliche Aktivitäten Geeignete Aktivitäten Angemessene Aktivitäten Konzentration auf das Wesentliche Kritische Bereiche und Prozesse Individuelle Compliance-Risikoanalyse RA Dr. Jürgen Bürkle

7 Compliance??? Fokussierung positiv für: Kosten Transparenz Akzeptanz Qualität schlanke, dezentrale Compliance-Organisation RA Dr. Jürgen Bürkle

8 Agenda Compliance??? Besondere Bedeutung für die bav Compliance-Erfolgsfaktoren RA Dr. Jürgen Bürkle

9 Compliance in der bav Bedeutung Besonderheiten des Produkts: Virtuelles Rechtsprodukt Unsichtbare Dienstleistung Erklärungsbedürftiges Produkt Rechtsverbindliche Konkretisierung in Dokumenten RA Dr. Jürgen Bürkle

10 Compliance in der bav Bedeutung Besonderheiten des Produkts: Komplexes Rechtsprodukt Fünf Durchführungswege (Direktzusage, U-Kasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) Drei Zusagearten (Leistungszusage, Beitragszusage mit Mindestleistung, beitragsorientierte Leistungszusage) Unterschiedliche Finanzierungsformen (Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerfinanzierung, Mischsysteme) Unterschiedliche Begründungsakte (Individualvereinbarung, Gesamtzusage, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) Reich, in Bürkle, Compliance in Versicherungsunternehmen, Beck-Verlag, 2. Auflage 2015, bav, 6 Rn. 1 RA Dr. Jürgen Bürkle

11 Compliance in der bav Bedeutung Besonderheiten des Produkts: Komplexes Rechtsumfeld Arbeitsrecht BetrAVG SozVersR Steuerrecht VersAusgG Rechtsprechung RA Dr. Jürgen Bürkle

12 Compliance in der bav Bedeutung Besonderheiten des Produkts: Komplexes Rechtsumfeld VVG VAG + Solvency-II-VO AltZertG BGB (AGB-Kontrolle) BDSG GewO Rechtsprechung RA Dr. Jürgen Bürkle

13 Compliance in der bav Bedeutung Besonderheiten des Produkts: Komplexes Rechtsumfeld HGB InsO GwG RDG Kartell-/Vergaberecht Selbstregulierung Rechtsprechung RA Dr. Jürgen Bürkle

14 Compliance in der bav Bedeutung Besonderheiten des Produkts: Vertrauensprodukt: Versprechen des Produktanbieters Vorleistung der Vertragspartner Beratung durch Vermittler Rechtmäßiges Verhalten als Basis für Kundenvertrauen Reputation als wirtschaftlicher Erfolgsfaktor Vertrauen ist das größte Kapital der Produktanbieter, der Vermittler und der Berater it takes more than twenty years to build up a reputation, but only five minutes to ruin it (Warren Buffet) RA Dr. Jürgen Bürkle

15 Compliance in der bav Bedeutung Bedeutung des Vertrauens: Stakeholder: Versicherungsnehmer, Arbeitgeber, Versorgungsanwärter und -empfänger, Trägerunternehmen, Arbeitnehmervertretungen, Politiker,... Produktanbieter und Vermittler (aktuelle und potenzielle) Investoren BaFin, IHK, Ratingagenturen Mitarbeiter (künftige, aktuelle und Scheidungsfälle ) Presse Das Netz vergisst nichts! RA Dr. Jürgen Bürkle

16 Compliance in der bav Bedeutung Besonderheiten des Produkts: Massive Rechtssanktionen Abwehrkosten Bußgeld Schadensersatz Ausschluss von Ausschreibungen Aufsichts- und gewerberechtliche Unzuverlässigkeit Tätigkeitsuntersagung ( Berufsverbot ) Erlaubniswiderruf = Verlust der rechtlichen Existenzgrundlage comply or die! RA Dr. Jürgen Bürkle

17 Agenda Compliance??? Besondere Bedeutung für die bav Compliance-Erfolgsfaktoren RA Dr. Jürgen Bürkle

18 Compliance: Erfolgsfaktoren? zero tolerance arbeitsrechtliche mission impossible best practice Haftungsfalle Reputationsverlust Interne Überregulierung tone at the top tone at the middle tone to the middle and to the top RA Dr. Jürgen Bürkle

19 Compliance: Erfolgsfaktoren? Compliance-Standards Lenkung vs. Leitung Abhaken vs. Nachdenken Uniformität vs. Individualität Scheinsicherheit vs. Sensibilität RA Dr. Jürgen Bürkle

20 Compliance: Erfolgsfaktoren? Keine Compliance-Patentrezepte Individuelle Compliance Keine unreflektierte Übernahme von Standards Standards als Checkliste SDMS-Prinzip RA Dr. Jürgen Bürkle

21 Compliance-Erfolgsfaktoren! Kommunikation: Compliance muss in den Köpfen ankommen! Motivation Zielvorgabe Handlungsfelder Verantwortlichkeiten Instrumente Compliance ist kein Zustand, sondern ein permanenter Prozess RA Dr. Jürgen Bürkle

22 Compliance: Erfolgsfaktoren! Motivation (Überzeugung, Vergütungsrelevanz?) Sensibilisierung (Beratung, Information, Schulung) Orientierung (Grundsätze statt detaillierter Regeln) Vorbildfunktion des Managements ( walk the talk ) Akzeptanz (individuelle Compliance mit Augenmaß) RA Dr. Jürgen Bürkle

23 Compliance: Erfolgsfaktoren! Operative Verankerung durch dezentrale Compliance- Struktur Unternehmensleitbild Primat der Mitgliederinteressen beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Geschäftsleitung und Aufsichtsrat als Promotor der Compliance Compliance-Officer als Berater für Geschäftsleitung und Mitarbeiter, nicht als Sheriff im Unternehmen RA Dr. Jürgen Bürkle

24 Compliance: Erfolgsfaktoren! Compliance-Schulung für alle neuen Mitarbeiter Transparente und adressatengerechte Leitlinien Offener Dialog mit Betriebsrat und Sprecherausschuss Klare betragsmäßige Grenzen für Zuwendungen Offene Meldewege für Hinweisgeber RA Dr. Jürgen Bürkle

25 Compliance in der bav! Modererscheinung oder Erfolgsfaktor? Individuelle Compliance mit Augenmaß ist unverzichtbar für den nachhaltigen Erfolg in der bav! RA Dr. Jürgen Bürkle

26 Compliance Fragen und Anmerkungen Dr. iur. Jürgen Bürkle Leiter Recht und Compliance Stuttgarter Lebensversicherung a.g. RA Dr. Jürgen Bürkle

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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