-Gesamtabschluss. Abschlussveranstaltung des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss. Düsseldorf, 22. Juni 2009

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1 Abschlussveranstaltung des Modellprojektes NKF Düsseldorf,

2 PWC Für die Abschlussveranstaltung ist folgendes Programm vorgesehen: Programm ab 9:30 Eintreffen der Teilnehmer - Kaffeeempfang 10:00 Begrüßung durch den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Innenminister Dr. Ingo Wolf MdL 10:15 Zum Ablauf und Ergebnis des Modellprojektes Ministerialrat Edgar Quasdorff, Innenministerium NRW 11:00 Vorstellung wesentlicher Ergebnisse durch die Modellkommunen (einschließlich Vorschläge rechnungslegungsbezogener Erleichterungen) Bei diesem Tagesordnungspunkt haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren 12:30 Mittagspause 13:30 Die Aufstellung des Gesamtabschlusses am Beispiel der Stadt Essen Dipl.-Kauffrau Beate Behnke-Hahne, Stadt Essen 14:15 Podiumsdiskussion: Vom Gesamtabschluss zur Gesamtsteuerung Prof. Dr. Dr. h.c. Dietrich Budäus Ernst Schneider, Geschäftsführer Beteiligungsgesellschaft Stadt Solingen mbh Dr. Johannes Slawig, Stadtkämmerer Stadt Wuppertal Rainer Strotmeier, 1. Beigeordneten und Stadtkämmerer Stadt Lippstadt Dr. Norbert Vogelpoth, Vorstand PricewaterhouseCoopers AG WPG Harry Kurt Voigtsberger, Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland Johannes Winkel, Ministerialdirigent Innenministerium Nordrhein Westfalen 15:00 Ende der Veranstaltung...

3 Agenda 10:00 Uhr Begrüßung Dr. Ingo Wolf MdL Innenminister Nordrhein-Westfalen Folie 1

4 Agenda 10:15 Uhr Zum Ablauf und Ergebnis des Modellprojektes Edgar Quasdorff Ministerialrat Innenministerium NRW Folie 2

5 Agenda 11:00 Uhr Vorstellung wesentlicher Ergebnisse durch die Modellkommunen Stadt Dortmund Landeshauptstadt Düsseldorf Stadt Lippstadt Stadt Solingen Kreis Unna Folie 3

6 Einleitung Organisation des Modellprojekts NKF Überörtliche Ebene Lenkungsgruppe: Innenministerium NRW (Leitung), Kämmerer der Modellkommunen, Externe Berater Projektgruppe: Externer Berater (Leitung), Innenministerium NRW, Projektleiter der Modellkommunen Örtliche Einzelprojekte Projekt Dortmund Kommunale Betriebe Dortmund Projekt Düsseldorf Kommunale Betriebe Düsseldorf Projekt Essen Kommunale Betriebe Essen Projekt Lippstadt Kommunale Betriebe Lippstadt Projekt Solingen Kommunale Betriebe Solingen Projekt Kr. Unna Kommunale Betriebe Kr. Unna Folie 4

7 Einleitung Auftrag des Modellprojekts sind u.a.: 1. Entwicklung allgemein gültiger, verständlicher Praxishinweise für den Gesamtabschluss (Praxisleitfaden nebst Anlagen) 2. Entwicklung einer Gesamtabschlussrichtlinie (Muster) Folie 5

8 Einleitung Die Zeitplanung des Projekts Insgesamt 40 Workshops Start- und Analysephase (bis August 2007) Konzeptionsphase (bis August 2008) Umsetzungsphase in den Modellkommunen (bis April 2009) 21. Mai 2007 Kick-Off * 31. August Zwischenbericht * 30. April Zwischenbericht * Ergebnisphase (bis August 2009) Abschlussveranstaltung 31. August 2009 Abschlussbericht * * Sitzungen der Lenkungsgruppe Folie 6

9 Einleitung Veröffentlichungen ( Fortschreibung des Praxisleitfadens (3. Auflage, Mai 2009) Seiten Haupttext Seiten Anlagen Fallstudien der Modellkommunen Düsseldorf, Essen, Lippstadt, Solingen und Kreis Unna Umfangreiche Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Dortmund Weitere Anlagen (Positionenrahmen, Muster Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechung und Gesamtkapitalflussrechnung, etc.) Vorschlagsliste zu rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen vom 10. Juni 2009 (als Ergebnis der Umsetzung) Endgültige Berichterstattung über die Ergebnisse des Modellprojektes bis Ende August (vierte Auflage des NKF- Praxisleitfadens, Erläuterungen zur Vorschlagsliste sowie weitere Praxisbeispiele und Erläuterungen) Folie 7

10 Einleitung Info-Veranstaltungen Erste Infoveranstaltung des Modellprojektes am 29. April 2008 in Solingen Veranstaltung des NKF-Netzwerkes am 19. Juni 2008 in Detmold Präsentation für den IMK-Arbeitskreis Wirtschaft und Finanzen am 28. August 2008 in Bad Pyrmont Fachtagung des Studieninstituts für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe am 2. September 2008 in Münster Herbsttagung der Vereinigung der Leiter/innnen der Rechnungsprüfungsämter der Großstädte des Landes NRW am 15. Oktober 2008 in Bottrop 179. Sitzung des Finanzausschusses des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 28. Oktober 2008 in Solingen Informationsveranstaltung beim Kommunalen Rechenzentrum in Lemgo am 17. November 2008 Zweite Infoveranstaltung des Modellprojektes am 25. März 2009 in Euskirchen Abschlussveranstaltung am in Düsseldorf Folie 8

11 Einleitung Arbeitsergebnisse der Umsetzungsphase NKF-Praxisleitfaden, 3. Aufl., Mai 2009 Vorschläge des Modellprojektes zu rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen bei Aufstellung eines NKF- Gesamtabschlusses vom 10. Juni 2009: I. Anwendungsfälle der Wesentlichkeit II. Konzeptionelle Einzelfragen III. Weitere Einzelthemen Folie 9

12 Einleitung Vorschlagsliste vom 10. Juni 2009 (I) Vorschläge des Modellprojektes zu rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen bei Aufstellung eines NKF- Gesamtabschlusses vom 10. Juni 2009: I. Anwendungsfälle der Wesentlichkeit (Vorprüfung!) - Zusammenfassung von Forderungen und Verbindlichkeiten auf Konzernebene - vereinfachte Erfassung und Konsolidierung von GWGs, Sammeldebitoren, aktivierte Herstellungskosten, Fest- und Gruppenwerten, Vor- und Umsatzsteuerdifferenzen, AuE-Steuern der Betriebe - Verzicht auf die Umgliederung folgender Posten: Betriebs- und Geschäftsausstattung, aktivierte Eigenleistungen oder Bestandserhöhungen/ - verminderungen, Geschäftsvorfälle unterhalb der Kontenebene - Verzicht auf Zwischenergebniseliminierung und konzerninterne Zuschussermittlung - Beibehaltung von Netto-Bilanzierungen von bezuschussten Vermögensgegenständen der Betriebe - Beibehaltung von Netto-Bilanzierungen bei steuerlich sondergeförderten Vermögensgegenständen der Betriebe. Folie 10

13 Einleitung Vorschlagsliste vom 10. Juni 2009 (II) Sonstige Themen (Kapitel II. und III. der Vorschlagsliste) beinhalten - über die Frage der Wesentlichkeit hinausgehende Erleichterungsmöglichkeiten, die aufgrund der spezifischen Verhältnisse bei den Kommunen eine vom HGB- Standard abweichende Behandlungsweise gerechtfertigt erscheinen lassen und - Konzeptionell anspruchsvolle Einzelfragen, die im Modellprojekt identifiziert und diskutiert wurden Die Themen wurden von der Projektgruppe aufbereitet und werden im Folgenden von den Modellkommunen gemeinsam vorgestellt Fragen, Kritik und lobende Anmerkungen aus dem Plenum sind nicht nur zugelassen, sie sind ausdrücklich erwünscht! Folie 11

14 Themenliste der Modellkommunen 1. Verzicht auf die Aufstellung eines NKFes 2. Berücksichtigung von Teilkonzernabschlüssen 3. Beibehaltung von Netto-Bilanzierungen 4. Anpassung von Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden. 5. Vereinfachte Verteilung und Fortschreibung stiller Reserven 6. Behandlung des verbleibenden Goodwills 7. Erstmalige Aufstellung des Gesamtabschlusses und Stichtag der Erstkonsolidierung 8. Übernahme der Wertansätze des Sondervermögens 9. Verzicht auf eine Kapitalflussrechnung im ersten Gesamtabschluss Folie 12

15 1. Befreiung von der Aufstellung Vollständige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines NKFes: Alternative 1: Die Kommune verfügt lediglich über Betriebe, die nach der Equity-Methode zu konsolidieren wären. und/oder Alternative 2: Die Kommune verfügt lediglich über vollkonsolidierungspflichtige Betriebe, die für sich alleine bzw. in ihrer Summe von untergeordneter Bedeutung im Konzern Kommune sind (örtlich festzulegendes Kriterium der Wesentlichkeit). Folie 13

16 1. Befreiung von der Aufstellung Öffentlich-rechtliche Betriebe Private Betriebe zum Beispiel: - Anstalten öffentlichen Rechts - Zweckverbände - Stiftungen (bei denen die Kommune selbst Stifterin ist) - Eigenbetriebe Ermittlung der effektiven Beteiligungsquote (direkte und indirekte Beteiligungen ) zum Beispiel: - Aktiengesellschaften - Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht: Sparkassen ja Ist der Anteil an dem Betrieb für die Gesamtbilanz wesentlich? nein Vollkonsolidierung ja ja Liegt eine einheitliche Leitung durch die Kommune vor? Indizien hierfür können sein: - Bestimmung der Unternehmensziele - Entscheidung über wesentliche geschäftliche Maßnahmen - Festlegung wesentlicher Grundsätze der Geschäftspolitik - Koordination wesentlicher Teilbereiche der Unternehmensleitung - personelle Besetzung wesentlicher Führungsstellen, z.b. Vorstand nein Liegt eine der Kontrollmöglichkeiten des 50 Abs. 2 Nr. 1-3 GemHVO NRW vor? - Liegt die Mehrheit der Stimmrechte bei der Kommune (aus Konzernsicht)? - Steht der Kommune das Recht zu, die Mehrheit von Organmitgliedern zu bestellen? - Steht der Kommune auf Grund eines Beherrschungsvertrages oder satzungsmäßig das Recht zu, einen beherrschenden Einfluss auszuüben? nein Handelt es sich um ein verbundenes Unternehmen? ja nein Ausweis in der Gesamtbilanz unter Anteile an verbundenen Unternehmen Ausweis in der Gesamtbilanz unter Übrige Beteiligungen Einbeziehung nach At Equity ja Liegt ein maßgeblicher Einfluss durch die Kommune vor? - Vertretensein im Vorstand oder Aufsichtsrat? - Mitwirken an Unternehmensentscheidungen? - Liegen erhebliche Liefer- und Leistungsbeziehungen vor? Unterschied zu beherrschendem Einfluss nach Umfang u. Intensität nein In der Summe unwesentlich Gesamtabschluss Themenworkshop Gesamtabschluss und Beteiligungsbewertung Ausschließlich At Equity-Betriebe Folie 14

17 1. Befreiung von der Aufstellung Alternative 2 (Handlungsempfehlung): Die Kommune verfügt lediglich über vollkonsolidierungspflichtige Betriebe, die für sich alleine bzw. in ihrer Summe von untergeordneter Bedeutung im Konzern sind (Örtlich festzulegendes Kriterium der Wesentlichkeit) Konzernbetrieb Anteil in v.h. Bilanzsumme Erträge EUR % im Konzern EUR % im Konzern Kommune (Konzernmutter) , ,57 Marketing GmbH 100, , ,98 Wirtschaftsförderung GmbH 100, , ,45 GESAMT , ,00 Gesamtabschluss Folie 15

18 1. Befreiung von der Aufstellung Überprüfung der Wesentlichkeit Örtliches Beispiel: Kultur und Werbung Lippstadt GmbH (KWL/100 %- Tochter der Stadt) Orientierung an der VSFE-Lage des zu untersuchenden Betriebes im Vergleich zur VSFE-Lage im Konzern Kommune (Bruttomethode, d.h. an dieser Stelle ohne Konsolidierung): Gesamtbilanzsumme: ca. 909 Mio. EUR/KWL=0,03 % Gesamterträge: ca. 210 Mio. EUR/KWL=0,20 % Betriebszuschüsse: ca. 2 Mio. EUR/KWL=30 % Wesentlichkeit (= Vollkonsolidierung) Folie 16

19 2. Berücksichtigung von Teilkonzernabschlüssen Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Teilkonzernabschlusses Unter Beachtung folgender Punkte und Durchführung folgender notwendiger Arbeitsschritte kann ein handelsrechtlicher Konzernabschluss eines kommunalen Betriebes in den Gesamtabschluss einbezogen werden. Folie 17

20 2. Berücksichtigung von Teilkonzernabschlüssen Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Teilkonzernabschlusses Voraussetzung 1: Es wird ein vollständiger handelsrechtlicher Konzernabschluss eines kommunalen Betriebes aufgestellt. Folie 18

21 2. Berücksichtigung von Teilkonzernabschlüssen Kommune Betrieb A Betrieb B Betrieb C Betrieb D 25% 60% 40% 100% 30% Vollkonsolidierung At Equity Anschaffungskosten Betrieb E 100% Betrieb I 74% 25% Betrieb J 25% / 55% Betrieb K Betrieb F Betrieb G Betrieb H 10% 100% 25,10% 100% Betrieb L 1% Folie 19

22 2. Berücksichtigung von Teilkonzernabschlüssen Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Teilkonzernabschlusses Voraussetzung 2: Die Kapitalverflechtungen und Leistungsbeziehungen zwischen den im Teilkonzern voll zu konsolidierenden Betrieben und der Kommune müssen aufgedeckt und berücksichtigt werden. Folie 20

23 2. Berücksichtigung von Teilkonzernabschlüssen Kommune Betrieb A Betrieb B Betrieb C Betrieb D 25% 60% 40% 100% 30% Vollkonsolidierung At Equity Anschaffungskosten Betrieb E 100% Betrieb I 74% 25% Betrieb J 25% / 55% Betrieb K Betrieb F Betrieb G Betrieb H 10% 100% 25,10% 100% Betrieb L 1% Folie 21

24 2. Berücksichtigung von Teilkonzernabschlüssen Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Teilkonzernabschlusses Voraussetzung 3: Die Kapitalverflechtungen und Leistungsbeziehungen zwischen den im Teilkonzern voll zu konsolidierenden Betrieben und anderen voll zu konsolidierenden kommunalen Betrieben müssen aufgedeckt und berücksichtigt werden. Folie 22

25 2. Berücksichtigung von Teilkonzernabschlüssen Kommune Betrieb A Betrieb B Betrieb C Betrieb D 25% 60% 40% 100% 30% Vollkonsolidierung At Equity Anschaffungskosten Betrieb E 100% Betrieb I 74% 25% Betrieb J 25% / 55% Betrieb K Betrieb F Betrieb G Betrieb H 10% 100% 25,10% 100% Betrieb L 1% Folie 23

26 2. Berücksichtigung von Teilkonzernabschlüssen Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Teilkonzernabschlusses Voraussetzung 4: Änderungen der Konsolidierungsstruktur im Vergleich zum kommunalen Einzelabschluss müssen berücksichtigt werden. Folie 24

27 2. Berücksichtigung von Teilkonzernabschlüssen Im kommunalen EA: verbundenes Unternehmen Im Gesamtabschluss: Vollkonsolidierung 100% Kommune Betrieb D 30% 25% Im Gesamtabschluss: Vollkonsolidierung Betrieb J Im kommunalen EA: Beteiligung Folie 25

28 2. Berücksichtigung von Teilkonzernabschlüssen Kommune Betrieb A Betrieb B Betrieb C Betrieb D 25% 60% 40% 100% 30% Vollkonsolidierung At Equity Anschaffungskosten Betrieb E 100% Betrieb I 74% 25% Betrieb J 25% / 55% Betrieb K Betrieb F Betrieb G Betrieb H 10% 100% 25,10% 100% Betrieb L 1% Folie 26

29 2. Berücksichtigung von Teilkonzernabschlüssen Voraussetzungen für die Einbeziehung eines Teilkonzernabschlusses Voraussetzung 5: Im handelsrechtlichen Konzern aufgedeckte stille Reserven müssen auf Ebene des Teilkonzerns fortgeschrieben werden. Folie 27

30 3. Behandlung investiver Zuschüsse Zur Behandlung investiver Zuschüsse NKF-Regelung zum Ausweis im Gesamtabschluss nach 49 (3) i.v.m. 43 (5) Gemeindehaushaltsverordnung Erhaltene Zuwendungen und Beiträge für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, sind als Sonderposten auf der Passivseite zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen anzusetzen. Die Auflösung der Sonderposten ist entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes vorzunehmen. => wirtschaftliche Folge ist, dass die Auflösung des Sonderpostens die auf die Investition entfallende Absetzung für Abnutzung (Afa) im Ergebnis kompensiert. Vermögensgegenstand und Sonderposten verringern sich über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Folie 28

31 3. Behandlung investiver Zuschüsse Handels- und steuerrechtliche Regelungen zur Behandlung von Zuschüssen (IDW St HFA 1/1984; EStR R ) 1. Aktivische Kürzung der Anschaffungs-/Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes um den Zuschuss. => Bilanzverkürzung führt zu Verringerung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung in Höhe des Zuschusses. 2. Bildung eines passivischen Sonderpostens für Zuschüsse zum Anlagevermögen analog NKF Folie 29

32 3. Behandlung investiver Zuschüsse Behandlung von Zuschüssen bei der Stadt Solingen und ihren Betrieben 1. In einem Betrieb wurden erhaltene Investitionszuschüsse von insgesamt T (Stand = T 6.332, 48 % der historischen Zuschüsse) durch Kürzung der AK / HK vereinnahmt 2. In unterschiedlichen Betrieben werden die erhaltenen Zuschüsse in einem Sonderposten mit Rücklageanteil passiviert 3. Städtebauliche Fördermittel wurden aktivisch von den AK / HK der jeweils geförderten und zum Verkauf bestimmten Grundstücksprojekte abgesetzt. Folie 30

33 3. Behandlung investiver Zuschüsse Fazit: Die Beibehaltung von Nettobilanzierungen von bezuschussten und steuerlich sondergeförderten Vermögensgegenständen führt wirtschaftlich zum gleichen Ergebnis wie die Passivierung des Zuschusses. Beide Darstellungsformen führen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu einem um den Zuschuss verminderten Aufwand. Die Beibehaltung von Nettobilanzierung aus den Einzelabschlüssen bewirkt insgesamt eine erhebliche Arbeitsentlastung im Rahmen der Überleitung, insbesondere, wenn der Zeitraum der Bezuschussung weit zurückliegt. Die Modellkommunen empfehlen die Beibehaltung der Nettobilanzierung. Folie 31

34 3. Behandlung investiver Zuschüsse Prüfung der Beibehaltung der Netto-Bilanzierung bei Unwesentlichkeit Folie 32

35 4. Behandlung von Wertansätzen Wertansätze der vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden der voll zu konsolidierenden Betriebe Problem: Unterschiedliche Wertansätze bei der Kommune und den Betrieben ( 50 GemHVO NRW i.v.m. 308 HGB) Beispiel: Unterschiedlicher Ansatz der HK (z.b. Verwaltungsgemeinkosten) in Bewertungsgutachten nicht berücksichtigt Unterschiedlicher Zinssatz für Pensionsrückstellungen in Bewertungsgutachten berücksichtigt Lösungsvorschlag: Keine weitere Anpassung über Bewertungsgutachten hinaus Folie 33

36 4. Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden Keine Anpassung von Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden Problem: Grundlage Kommune örtliche ND-Tabelle aus NKF- Rahmentabelle entwickelt Betriebe grds. steuerrechtliche AfA- Tabellen Methode i.d.r. linear linear oder degressiv Folie 34

37 4. Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden Ziel: Minimierung des erforderlichen Buchhaltungsaufwands im Konzern Kommune a) Erleichterung bei der Anpassung von Nutzungsdauern b) Grds. Übernahme steuerlicher AfA c) Erleichterung bei der Anpassung von AfA-Methoden d) Verzicht auf die Anpassung der GwG-Erfassung und Abschreibung ( Pool-AfA ) e) Erleichterte Erfassung konzerninterner Zu-/Abgänge im Gesamtanlagenspiegel Folie 35

38 4. Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden Lösungsvorschlag: 1.) Prüfung der Wesentlichkeit Ermittlung und Aufsummierung des Sachanlagevermögens für die voll zu konsolidierenden Betriebe z.b. nach Gebäuden und BGA mit den jeweiligen Abschreibungen. Ermittlung und Aufsummierung der Bilanzsummen und der Gesamtaufwendungen der voll zu konsolidierenden Betriebe. Ermittlung des Anteils der z.b. der BGA an der Bilanzsumme. Ermittlung des Anteils der Abschreibungen auf BGA an den Gesamtaufwendungen. Sofern diese Verhältniszahlen unwesentlich sind, können die Bilanzansätze und Abschreibungen der voll zu konsolidierenden Betriebe übernommen werden. Folie 36

39 4. Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden 2.) Ist der Vermögensgegenstand des Betriebes in der örtlichen Abschreibungstabelle der Kommune enthalten? nein ja Weicht der Abschreibungszeitraum des Vermögensgegenstandes des Betriebes von der örtlichen Abschreibungstabelle der Kommune ab? Ist die Abweichung wesentlich? ja nein Keine Anpassung erforderlich nein Ist die Abweichung begründet? (z.b. durch betriebsspezifische Nutzung) ja nein Anpassung erforderlich ja Folie 37

40 4. Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden 3.) Kontrollfrage Im Zweifelsfall muss die Frage gestellt werden, wie der Vermögensgegenstand im NKF bilanziert worden wäre. Folie 38

41 5. Behandlung stiller Reserven/Lasten Behandlung stiller Reserven / Lasten aus Bewertungsgutachten Stille Reserven / Lasten sind in einzelnen Bewertungsgutachten (Substanzwertverfahren) z.t. aufgedeckt worden. Vereinfacht können diese auf Bilanzpostenebene zugeordnet und abgeschrieben werden (durchschnittliche ND). Spezialfall: Ertragswertgutachten Problem: Bei ertragswertorientierten Betrieben sind i.d.r. keine stillen Reserven/Lasten ermittelt worden, da diese Betriebe nach dem Ertragswertverfahren bewertet wurden. Lösungsvorschlag: Stille Reserven/Lasten müssen aufgedeckt und können ebenfalls vereinfacht zugeordnet werden; Rest Goodwill Folie 39

42 6. Behandlung eines Goodwills Behandlung des verbleibenden aktivischen Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung (Geschäfts-/Firmenwert nach Berücksichtigung stiller Reserven/Lasten) Folie 40

43 6. Behandlung eines Goodwills Möglichkeiten zur Behandlung der positiven Unterschiedsbeträge nach derzeitiger Rechtslage Verrechnung von aktivischen und passivischen Unterschiedsbeträgen ( 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.v.m. 301 Abs. 3 Satz 3 HGB) möglich Positiver Unterschiedsbetrag ( 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.v.m. 309 Abs. 1 HGB) entweder Abschreibung in den folgenden 4 Jahren Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer Offene Verrechnung mit den Konzern -Rücklagen Folie 41

44 6. Behandlung eines Goodwills Empfehlung des Modellprojektes (vor dem Hintergrund des BilMoG) Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer (aber: Keine Einschränkung der zuvor genannten Möglichkeiten nach derzeitiger Rechtslage!) Folie 42

45 7. Stichtag Erstkonsolidierung Stichtag der Erstkonsolidierung rechtliche Grundlagen 50 Abs. 1 GemHVO i.v.m. 301 Abs. 2 HGB Wahlrecht, die Erstkonsolidierung auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile, zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Tochterunternehmens (voll zu konsolidierenden Betriebes) in den Konzernabschluss (Gesamtabschluss) oder beim Erwerb der Anteile zu verschiedenen Zeitpunkten, zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen (der voll zu konsolidierende Betrieb) Tochterunternehmen (vollkonsolidierter Betrieb) geworden ist, vorzunehmen. Folie 43

46 7. Stichtag Erstkonsolidierung Erwerbszeitpunkt - Varianten 1. Tatsächlicher Erwerbszeitpunkt Problem: liegt z.t. weit zurück; ist nicht mehr nachvollziehbar 2. Stichtag der kommunalen NKF-Eröffnungsbilanz Herleitung: Bewertung von Vermögensgegenständen (inkl. Beteiligungsvermögen) zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten diese Bewertung entspricht fiktiven Anschaffungskosten ( 92 Abs. 3 GO) Eine Anschaffung der Beteiligungen zum EB-Stichtag wird fingiert Konsequenz: Vorteil: stille Reserven werden auf den Gesamtabschlusseröffnungsbilanz stichtag (01.01.) fortgeschrieben erforderliche Informationen liegen in Form des Bewertungsgutachtens vor Folie 44

47 7. Stichtag Erstkonsolidierung Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung hier: gleich Jahr (01.01.) der erstmaligen Aufstellung Verzerrung aufgrund thesaurierter Gewinne nach Erwerbszeitpunkt wird in Kauf genommen Konsequenz: - Der ermittelte Wert der Beteiligung ist auf den Gesamtabschlusseröffnungsbilanz stichtag fortzuschreiben - stille Reserven zwischenzeitlich zugegangener Vermögensgegenstände sind aufzudecken Aber (lt. Literatur): restriktive Anwendung Nachteil: u. U. ist ein neues Bewertungsgutachten zu erstellen Empfehlung: Erstkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt Folie 45

48 8. Übernahme Beteiligungsbuchwerte Übernahme der Beteiligungsbuchwerte aus den kommunalen Einzelabschlüssen Problem: Neubewertung gem. 50 GemHVO NRW i.v.m. 301 Abs. 1 Nr. 2 HGB Erstkonsolidierungsstichtag (Beispiel): a) Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung b) Wertansätze Zeitpunkt des Erwerbs (fiktiv: Eröffnungsbilanzstichtag der Kommune) Lösungsvorschlag: zu a) Neubewertung nur bei wesentlichen Wertveränderungen zu b) Keine Neubewertung erforderlich Folie 46

49 8. Übernahme Beteiligungsbuchwerte Übernahme der Beteiligungsbuchwerte aus den kommunalen Einzelabschlüssen Beispiel Erstkonsolidierungsstichtag: ( 301 Abs. 2 HGB) Bilanz des voll zu konsolidierenden Betriebes (TU) zum Stichtag der kommunalen Eröffnungsbilanz ( ) Buchwerte Zeitwerte Stille RND Bilanzpositionen Reserven Grundstücke Gebäude J. Σ Eigenkapital Σ Ansatz des TU in der kommunalen Eröffnungsbilanz in Höhe von 225. Folie 47

50 8. Übernahme Beteiligungsbuchwerte Übernahme der Beteiligungsbuchwerte aus den kommunalen Einzelabschlüssen a) Beispiel: Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung Bilanz des voll zu konsolidierenden Betriebes (TU) zum Erstkonsolidierungsstichtag ( ) Buchwerte Zeitwerte Stille RND Bilanzpositionen Reserven Grundstücke Gebäude J. Σ Eigenkapital Σ Ansatz des TU im Gesamtabschluss in Höhe von 270. Neubewertung ist erforderlich. Folie 48

51 8. Übernahme Beteiligungsbuchwerte Übernahme der Beteiligungsbuchwerte aus den kommunalen Einzelabschlüssen Wertveränderungen des TU zum Erstkonsolidierungsstichtag ( ) Bilanzpositionen Zeitwerte Zeitwerte Diff. Grundstücke Gebäude Σ Eigenkapital Σ Die Wertveränderung (hier: wesentlich) ergibt sich in Höhe von 30 aus thesaurierten Gewinnen (EK: 180./. 150) und in Höhe von 15 aus der Zunahme der stillen Reserven (90./.75). Folie 49

52 8. Übernahme Beteiligungsbuchwerte Übernahme der Beteiligungsbuchwerte aus den kommunalen Einzelabschlüssen Anschaffungskosten: 225 stille Reserven: - 15./. Ant. EK des TU thesaurierte Gewinne: - 30 Pass. UB Bilanzpositionen Konsolidierung Stadt TU Summenbilanz Gesamtabschluss S H S H S H S H S H Grundstücke Gebäude Finanzanlage/TU Eigenkapital UB Kapitalkons Σ Folie 50

53 8. Übernahme Beteiligungsbuchwerte Übernahme der Beteiligungsbuchwerte aus den kommunalen Einzelabschlüssen b) Beispiel: Wertansätze zum Zeitpunkt des Erwerbs (fiktiv: Eröffnungsbilanzstichtag) Zur Wiederholung: Bilanz des TU zum Bilanzpositionen Buchwerte Zeitwerte Stille Reserven Grundstücke RND Gebäude J. Σ Eigenkapital Σ Folie 51

54 8. Übernahme Beteiligungsbuchwerte Übernahme der Beteiligungsbuchwerte aus den kommunalen Einzelabschlüssen Fortgeschriebene Bilanz des TU zum Erstkonsolidierungsstichtag ( ) Bilanzpositionen Buchwerte Fortgeschr. Zeitwerte stille Reserven AfA stille Reserven Grundstücke Gebäude Σ Eigenkapital Σ Neubewertung ist nicht erforderlich, da zum bereits erfolgt. Folie 52

55 8. Übernahme Beteiligungsbuchwerte Übernahme der Beteiligungsbuchwerte aus den kommunalen Einzelabschlüssen Anschaffungskosten: 225 AfA auf. st. Reserven: 10./. Ant. EK des TU thesaurierte Gewinne: - 30 Pass. UB Bilanzpositionen Konsolidierung Stadt TU Summenbilanz Gesamtabschluss S H S H S H S H S H Grundstücke Gebäude Finanzanlage/TU Eigenkapital UB Kapitalkons Σ Folie 53

56 8. Übernahme Beteiligungsbuchwerte Übernahme der Beteiligungsbuchwerte aus den kommunalen Einzelabschlüssen Sonderfall: Sondervermögen Problem: Eigenkapitalspiegelbildmethode in der kommunalen Eröffnungsbilanz gem. 55 Abs. 6 GemHVO NRW Lösungsvorschlag: Erstkonsolidierungsstichtag mit Wertansätzen zum Zeitpunkt des Erwerbs vgl. Beispiel b unter der Fiktion des Einzelerwerbs von Vermögen und Schulden ( fiktive Anschaffungskosten ). Ergebnis: Keine Neubewertung erforderlich. Die zum ermittelten Werte stellen die Konzern -Anschaffungskosten (anteiliger Wert des Eigenkapitals) dar und werden im Gesamtabschluss fortgeführt. Folie 54

57 9. Kapitalflussrechnung Kapitalflussrechnung rechtliche Grundlagen 51 Abs. 3 GemHVO Dem Gesamthang ist eine Kapitalflussrechnung beizufügen (unter Beachtung Deutscher Rechnungslegungs Standard (DRS) Nr. 2) Empfehlungen zur Aufstellung (Praxisleitfaden) - derivative Ermittlung - Indirekte Methode bei Cashflow (CF) aus laufender Geschäftstätigkeit - Top-Down-Verfahren (auf Basis konsolidierter Zahlen des Gesamtabschlusses) Folie 55

58 9. Kapitalflussrechnung Kapitalflussrechnung Gliederungsschema Nr. Bezeichnung Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit bei Anwendung der indirekten Methode 1 Ordentliches Ergebnis 2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf das Anlagevermögen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 4 +/- sonstige zahlungsunw irksame Aufw endungen/erträge 5 -/+ Gew inn/verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 6 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sow ie anderer Aktiva, die nicht Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sow ie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 8 -/+ Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 9 = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 8) Ergebnis Geschäftsjahr EUR Ergebnis Vorjahr EUR Folie 56

59 9. Kapitalflussrechnung Kapitalflussrechnung erforderliche Informationen Ermittlung des CF aus lfd. Geschäftstätigkeit erfordert danach u. a. folgende Informationen Zunahme/Abnahme der Rückstellungen Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Folie 57

60 9. Kapitalflussrechnung Kapitalflussrechnung praktische Umsetzung Die erforderlichen Informationen ergeben sich durch Gegenüberstellung der Bilanz des laufenden Jahres mit der des Vorjahres. Dementsprechend ist für das Vorjahr eine - konsolidierte - Bilanz aufzustellen, d.h. entsprechende Konsolidierungsschritte sind durchzuführen - Kapitalkonsolidierung siehe Ausführungen zum Erstkonsolidierungsstichtag - Schuldenkonsolidierung relevante Positionen (Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten) sind auf Verbundbeziehungen zu untersuchen; diese sind auszuweisen und zu eliminieren Erfassungsmethode, die für entwickelt wird, kann genutzt werden Ergebnis Die erste KFR erfordert allein eine Gesamteröffnungs bilanz keine Zeitvorgabe - Aufstellung kann zusammen mit erstem Gesamtabschluss erfolgen kann formlos erfolgen Der Stichttag der Erstkonsolidierung unterstützt den Prozess Folie 58

61 Agenda 12:30 Uhr Mittagspause Fortsetzung der Abschlussveranstaltung um 13:30 Uhr Folie 59

62 Agenda 13:30 Uhr Die Aufstellung des Gesamtabschlusses am Beispiel der Stadt Essen Beate Behnke-Hahne Dipl.-Kffr. und Fachbereichsleiterin Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt der Stadt Essen Folie 60

63 Gliederung Projektaufbau und Projektplanung des NKFes Meilensteine des Essener Projektes Arbeitsphasen zur Erstellung der Fallstudie Beteiligungsstruktur der Stadt Essen Ausgewählte Eckdaten des Konzerns Stadt Essen Probekonsolidierung im Rahmen der Fallstudie - Abgrenzung des Konsolidierungskreises - Auswahl repräsentativer Betriebe - Überleitung der Einzelabschlüsse / Konsolidierungsformularsatz (KFS) - Probekonsolidierung Wesentliche Informationen aus dem Gesamtabschluss Weitere Projektplanung Folie 61

64 Projektaufbau und Projektplanung Kommunikationsphase zur Führungsspitze der Kernverwaltung und der Töchter 18 Monate Konzeptionsentwicklung Konsolidierungsrichtlinie Formularsatz IT-Unterstützung Orga (Aufgabenverteilung) Gesamtsteuerung Anpassungsphase (in der Kernverwaltung und in den Töchtern) Qualifizierung Aufstellung des Gesamtabschlusses zum prüfungssichere Dokumentation Abschlussveranstaltung des Modellprojektes NKF Folie 62

65 Meilensteine des Essener Projektes zur Aufstellung eines Probeabschlusses im Rahmen des Landesprojektes 1. Information und Beschlussfassung im Verwaltungsvorstand 2. Auftaktveranstaltung mit den Beteiligungsunternehmen 3. Organisatorische Zuordnung des Gesamtabschlusses 4. Abgrenzung des Konsolidierungskreises 5. Erarbeitung eines örtlichen Positionenplans 6. Erstellung von Überleitungs- und Konsolidierungstools sowie Vorstellung in den Betrieben 7. Dokumentation der Probekonsolidierung in der Fallstudie der Stadt Essen Folie 63

66 Ausgewählte Eckdaten des Konzerns Stadt Essen Stadt Essen Verbundene Unternehmen Mitarbeiterzahl Bilanzsumme (Mio. EUR) Summe ordentliche Erträge (Mio. EUR) 1.716, ,3 Summe ordentliche Aufwendungen (Mio. EUR) 1.714, ,5 Personalaufwand (Mio. EUR) 380,3 397,6 Finanzergebnis (Mio. EUR) - 99,5-94,6 Stand Folie 64

67 Arbeitsphasen zur Erstellung der Fallstudie 1. Abgrenzung des Konsolidierungskreises zum Auswahl repräsentativer Betriebe 3. Überleitung der Einzelabschlüsse der Betriebe 4. Durchführung der Konsolidierungsschritte 5. Erstellung einer Kapitalflussrechnung Empfehlungen und Vereinfachungsvorschläge für die örtliche Arbeit, für das Modellprojekt und für die NKF- Evaluierung Folie 65

68 Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsvorstandes der Stadt Essen Zuordnung der Ämter, Eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Institute ab Geschäftsbereich 1A Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters Oberbürgermeister Dr. Reiniger 1. Vertretung Herr Hülsmann 2. Vertretung Herr Dr. Scheytt Geschäftsbereich 1B Personal, Organisation, öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Sport Stadtdirektor Hülsmann 1. Vertretung NN 2. Vertretung Frau Raskob Geschäftsbereich 2 Finanzen Stadtkämmerer NN 1. Vertretung Herr Hülsmann 2. Vertretung Renzel Geschäftsbereich 4 Kultur Beigeordneter Dr. Scheytt 1. Vertretung Renzel 2. Vertretung Herr Best Geschäftsbereich 5 Jugend, Bildung und Soziales Beigeordnete/r Renzel 1. Vertretung Herr Dr. Scheytt 2. Vertretung Herr Hülsmann Geschäftsbereich 6A Umwelt und Bauen Beigeordnete Raskob 1. Vertretung Herr Best 2. Vertretung NN Geschäftsbereich 6B Planen Beigeordneter Best 1. Vertretung Raskob 2. Vertretung Herr Dr. Scheytt Büro OB GB-Büro 1B GB-Büro 2 GB-Büro 4 GB-Büro 5 GB-Büro 6A GB-Büro 6B Ämter/Fachbereiche Ämter/Fachbereiche Ämter/Fachbereiche Ämter/Fachbereiche Ämter/Fachbereiche Ämter/Fachbereiche Ämter/Fachbereiche Gleichstellungsstelle Presse- und Kommunikationsamt Büro Stadtentwicklung 12 Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen 14 Rechnungsprüfungsamt 15 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation 30 Rechtsamt 33 Einwohneramt Arbeitssicherheit Essen Betriebliche Beratungsstelle 10 Organisation und Personalwirtschaft 11 Amt für Zentralen Service 32 Ordnungsamt 37 Feuerwehr Entsorgungswirtschaft / Gebührenmanagement Beteiligungsmanagement Strategische Immobiliensteuerung 20 Stadtkämmerei 21 Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt 41 Kulturbüro 41-3 Stadtarchiv 42 Stadtbibliothek 43 Volkshochschule 44 Folkwang Musikschule 44-9 Kulturzentrum Schloss Borbeck 45 Museen der Stadt Essen 45-9 Alte Synagoge Koordinierungsstelle JobCenter Essen Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA / Büro für Interkulturelle Arbeit) Hauptstelle RAA 40 Schulverwaltungsamt Schulamt für die Stadt Essen 50 Amt für Soziales und Wohnen 51 Jugendamt 53 Gesundheitsamt Steuerungsstelle ÖPNV 39 Amt für Verkehrs- und Baustellenmanagement 59 Umweltamt 59-3 Chemisches und geowissenschaftliches Institut Essen / Oberhausen 59-6 Veterinäramt / Amtstierarzt 60 Immobilienwirtschaft Stadt Essen 66 Tiefbauamt 61 Amt für Stadtplanung und Bauordnung 61-8 Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege 62 Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster 68 Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen Essener Systemhaus Sport- und Bäderbetriebe Essen Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen GRÜN und GRUGA Essen Folie 66

69 Geschäftsbereich 1A Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters Geschäftsbereich 1B Personal, Organisation, öffentliche Ordnung, Feuerwehr und Sport Geschäftsbereich 2 Finanzen Stadt Essen Geschäftsbereich 4 Kult ur Geschäftsbereich 5 Jugend, Bildung und Soziales Geschäftsbereich 6A Umwelt und Bauen Geschäftsbereich 6B Planen EMG- Essen Market i ng GmbH Gesellschaft für Stadtwerbung % Stammkapital: EWG Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbh 50 % Stammkaiptal: Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh 100 % Stammkapital: Entsorgungsbetriebe Essen GmbH 51 % Stammkapital: Stadtwerke Essen AG 51 % Grundkapital: Theater und Philharmonie Essen GmbH 100 % Stammkapital: Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbh 100 % Stammkapital: Grün und Gruga Essen eigenbetriebsähnl. Einrichtung 100 % Stammkapital: Flughafen Essen/Mülheim GmbH 33,33 % Stammkapital: Verband der kommunalen RWE- Aktionäre GmbH 13,48 % Stammkapital: Projektentwicklungsgesellschaft Essen mbh 50 % Stammkapital: RGE Servicegesellschaft Essen mbh 100 % Stammkapital: Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH 24,68 % Stammkapital: Ent wässerung Essen GmbH 100 % Stammkapital: ekz.bibliotheksservice GmbH 1,41 % Stammkapital PerTransfer Essen GmbH 100 % Stammkapital: Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH 100 % Stammkapital: Altstadt-Baugesellschaft mbh & Co.KG 74,33 % Stammkapital: Entwicklungsgesellschaft 1,77 % Zollverein mbh 50 % Stammkapital: Entwicklungsgesellschaft Universitätsviertel Essen mbh 27,5 % Versicherungs-Vermittlungsdienst Essen GmbH 50,15 % Stammkapital: EVV Verwert ungs- und Bet riebs GmbH (EVB) 100 % Stammkapital: Wassergewinnung Essen GmbH 50 % Stammkapital: Ruhr 2010 GmbH 17 % Stammkapital: Arbeit & Bildung Essen GmbH 100 % Stammkapital: Gemeinnützige Theat er- Baugesellschaft Essen mbh 100 % Stammkapital: ALLBAU AG 81,78 % Grundkapital: Messe Essen GmbH 79,97 % Stammkapital: ,19 % Zukunf t szent rumzollverein AG zur Förderung von Name Existenzgründungen Tit el 9,52 % Grundkaiptal: Essener Sport-Betriebsgesellschaft mbh 25 % Stammkapital: Betriebsgesellschaft Radio Essen mbh & Co.KG 12,50 % Stammkapital: IWW Rhein.-Westf. Institut für Wasserforschung ggmbh 4,69 % Stammkapital: GSE Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen mbh 90 % Stammkapital: Revierpark Nienhausen GmbH 25 % Stammkapital: ALLBAU Managementgesellschaf t mbh 100 % Stammkapital: Ruhrgebiet Tourismus GmbH & Co.KG 3,54 % Stammkapital: ,52 % Essener Technologie- und Entwicklungs-Centrum GmbH 33,33 % Stammkapital: Essener Systemhaus eigenbetriebsähnl. Einrichtung 100 % Satmmkapital: Betriebsverwaltungsgesellschaf t Radio Essen mbh 12 % Stammkapital: infralogistik ruhr GmbH 49 % Stammkapital: GSE Service GmbH 100 % Stammkapital: Essener Verkehrs-AG Stadt Essen: 7,69 % EVV: 92,31 % Grundkapital: WRW Wohnungswirtschaft Treuhand Rheinl. Westf. GmbH 1,38 % Stammkapital: Ruhrgebiet Tourismus Management GmbH 7 % Stammkapital: zebra.gesellschaft für Baumanagament mbh 25,88 % Stammkapital: Sport- und Bäderbetriebe Essen eigenbetriebsähnl. Einrichtung 100 % Stammkapital: TAG Tropolys Altgesellschafter GmbH 36,00 % Stammkapital: rhein-ruhr partner Messdienstleistungsgesellschaft mbh 50 % Stammkapital: Jugendhilfe Essen ggmbh 100 % Stammkapital: Stadtbahn Betriebsführungsgesellschaft Ruhr mbh 50 % Stammkapital: E-world energy & water GmbH 50 % Stammkapital: ,38 % Vienna I und II S.A.R.L 9 % Kommunale Gasspeicher Beteiligungsgesellschaft Epe mbh 25 % Stammkapital: Evangelisches Seniorenzentrum Kettwig ggmbh 32,18 % Stammkapital: meoline GmbH 77 % Stammkapital: Sparkasse Essen Versatel Holding GmbH 100 % Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbh & Co.KG 25 % Stammkapital: KettwigServiceGmbH 100 % Stammkapital: Suchthilfe direkt Essen ggmbh Otto Lingner Verkehrs-GmbH 50% Stammkapital: Weisse Flotte Baldeney-GmbH 90,38 % Stammkapital: % Stammkapital: Abellio LuxCo 1 u. 2 S.A.R.L 12,36 % 3,94 % Abellio GmbH 15,01 % RW Energie Beteiligungsgesellschaft mbh & Co.KG 11,6 % 100 % Stammkapital: Legende: 33,22 % Stammkapital: % pts GmbH 82 % Stammkapital: Beteiligungsquote Stadt Essen >= 50 % Beteiligungsquote Stadt Essen < 50 % RW Holding AG 11,20 % Stammkapital: Abellio Rail NRW GmbH 100 % Stammkapital: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung RWE AG 15,55 % meobus-gmbh 49 % Stammkapital: Stammkapital: ETP Euro Traffic Partner GmbH 25 % Stammkapital: Stadt Essen Organigramm Beteiligungen - Stand Folie 67

70 Rechtsformen der kommunalen Beteiligungen der Stadt Essen Rechtsform Anzahl Anteil GmbH 53 76,8 % Eigenbetriebsähnliche Einrichtung 3 4,3 % AG 6 8,7 % GmbH & Co. KG 5 7,2 % Sonstige 2 2,9 % Summe % Folie 68

71 Probekonsolidierung im Rahmen der Fallstudie 1. Abgrenzung des Konsolidierungskreises zum Gesetzliche Grundlagen - Prüfraster im Praxisleitfaden (Kapitel D) Folie 69

72 Gesetzliche Grundlagen für die Abgrenzung des Konsolidierungskreises Betriebe öffentlich-rechtlich privatrechtlich Grundsatz: Konsolidierungspflicht 116 Abs. 2 GO NRW Ausnahme: Konsolidierungswahlrecht 116 Abs. 3 GO NRW Ausnahme: Konsolidierungsverbot lt. Kommentierung bei untergeordneter Bedeutung Sparkassen Folie 70

73 Stadt Essen Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH 100 % Essener Systemhaus eigenbetriebsähnl. Einrichtung 100 % Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh 100 % Jugendhilfe Essen ggmbh 100 % Grün und Gruga Essen eigenbetriebsähnl. Einrichtung 100 % Messe Essen GmbH 79,97 % Sport- und Bäderbetriebe Essen eigenbetriebsähnl. Einrichtung 100 % EVV Verwert ungs- und Betriebs GmbH (EVB) 100 % Stadtwerke Essen AG 51 % ALLBAU AG 81,78 % Essener Verkehrs-AG Stadt Essen: 7,69 % EVV: 92,31 % Theater und Philharmonie Essen GmbH 100 % RGE Servicegesellschaft Essen mbh 100 % Entwässerung Essen GmbH 100 % ALLBAU Managementgesellschaft mbh 100 % meoline GmbH 77 % GSE Gesellschaft für Soz. Dienstleistungen Essen mbh 90 % Entsorgungsbetriebe Essen GmbH 51 % GSE Service GmbH 100 % Folie 71

74 Probekonsolidierung im Rahmen der Fallstudie 2. Auswahl repräsentativer Betriebe für die Probekonsolidierung Kriterien: Wesentlichkeit und Besonderheit Auswahl von 7 verbundenen Unternehmen davon 1 Holding mit 3 Tochtergesellschaften (Teilkonzern) 1 unmittelbares TU mit abweichendem Geschäftsjahr 1 unmittelbares TU mit gesonderten Buchführ.vorschriften 1 eigenbetriebsähnliche Einrichtung Folie 72

75 Probekonsolidierung im Rahmen der Fallstudie 3. Überleitung der Einzelabschlüsse der Betriebe Anpassung der Ausweisunterschiede in den Einzelabschlüssen an die Struktur des örtlichen Positionenplans Vereinheitlichung der Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen HBG und NKF Aufdeckung der Stillen Reserven bzw. Lasten KB I KB II KB III Mit Hilfe eines Excel-basierten Überleitungstools Folie 73

76 Probekonsolidierung im Rahmen der Fallstudie 4. Durchführung einer Probekonsolidierung a) Kapitalkonsolidierung Excel-basiert Kettenkonsolidierung des Teilkonzerns Vorläufiger Unterschiedsbetrag bei gleichzeitigem Vorliegen von indirekter und direkter Beteiligung Verrechnung des verbleibenden Unterschiedsbetrages mit den Rücklagen Abschlussveranstaltung des Modellprojektes NKF Folie 74

77 Probekonsolidierung im Rahmen der Fallstudie b) Schuldenkonsolidierung Beschränkung auf wesentliche Sachverhalte im Rahmen der Probekonsolidierung Verschiedene Verbundkreise aufgrund Teilkonzernstruktur Klärung von Differenzen auf Einzelabschlussebene Entwicklung eines Formularsatzes zur Saldenabstimmung Erweiterung auf z.b. Ausleihungen, RAP, Rückstellungen usw. Folie 75

78 Formulare zur Saldenabstimmung Abstimmung der Forderungen im Vollkonsolidierungskreis Gesellschaft Stichtag Bitte hier Gesellschaft auswählen gegen Gesellschaft Forderungen Betrag in Ausleihungen Betrag in aktive RAP Betrag in Bemerkungen ALLBAU Allbau AG AMG Allbau Managementgesellschaft mbh EBE Entsorgungsbetriebe Essen GmbH EEG Entwässerung Essen GmbH ESH Essener Systemhaus EVAG Essener Verkehrs-AG EVV Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh EVB EVV Verwertungs- und Betriebs GmbH GGE Grün und Gruga Essen GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH GSE GSE Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen Essen mbh GSESG GSE Service GmbH JHE Jugendhilfe Essen ggmbh MEOL meoline GmbH ME Messe Essen GmbH RGE RGE Servicegesellschaft Essen mbh SBE Sport- und Bäderbetriebe Essen - Stadt Essen SWE Stadtwerke Essen AG Summe aus dem Positionenplan (KB II) Differenz 0,00 0,00 0,00 Folie 76

79 Abstimmung der Forderungen Y X Stadt Essen EVV EVAG SWE Gesamt Stadt Essen EVV EVAG SWE 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Folie 77

80 Abstimmung der Verbindlichkeiten Y X Stadt Essen EVV EVAG SWE Gesamt Stadt Essen EVV EVAG SWE 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Folie 78

81 Probekonsolidierung im Rahmen der Fallstudie c) Zwischenergebniseliminierung Verzicht im Rahmen der Fallstudie aufgrund untergeordneter Bedeutung Vermögensveräußerungen und Herstellungsvorgänge innerhalb des Verbundkreises grds. unter marktüblichen Bedingungen d) Aufwands- und Ertragskonsolidierung Excel-basierte Abstimmung im Verbundkreis MwSt-Differenzen bleiben unkonsolidiert unter der ursprünglichen Position Folie 79

82 Probekonsolidierung im Rahmen der Fallstudie 5. Erstellung einer Gesamtkapitalflussrechnung Jahresabschlusses der Stadt Essen als Grundlage Aufstellung einer Bewegungsbilanz Abfrage zusätzlicher Daten über weiteres Konsolidierungsformular Festlegung des Finanzmittelfonds Derivative (abgeleitete) Ermittlung der Cash-Flows Indirekte Darstellung des Cash-Flows aus lfd. Geschäftstätigkeit Folie 80

83 Wesentliche Informationen aus dem Gesamtabschluss Information über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der gesamten Gebietskörperschaft Information über die künftige Leistungsfähigkeit der gesamten Gebietskörperschaft Information über interne Leistungsbeziehungen: Aufgabenkritik, Wirtschaftlichkeitsanalysen Informationen über die Aufbauorganisation und Prozesse: Organisationskritik Erhalt bzw. Rückgewinnung des Gesamtüberblicks über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Verbesserung der Steuerungsfähigkeit und -möglichkeiten Folie 81

84 Vermögenslage der Stadt Essen zum (in TEUR) Eigenkapitalquote 30,4 % (Bilanz-)Summe Eigenkapital Anlagevermögen Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Umlaufvermögen Folie 82

85 Vermögenslage Konzern Stadt Essen zum (in TEUR) Eigenkapitalquote 22,5 % (Bilanz-)Summe Eigenkapital Anlagevermögen Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Umlaufvermögen Folie 83

86 Weitere Projektplanung 1. Fertigstellung der Gesamtabschlussrichtlinie 2. Veranstaltungsreihe mit den voll zu konsolidierenden Betrieben 3. Implementierung des Berichtswesens (KFS) 4. Erstellung der Gesamteröffnungsbilanz zum Softwareauswahl / -implementierung 6. Durchführung einer Probekonsoliderung zum (Aufwands- / Ertragskonsolidierung) 7. Erstellung des ersten Gesamtabschlusses zum Folie 84

87 Agenda 14:15 Uhr Podiumsdiskussion: Vom Gesamtabschluss zur Gesamtsteuerung Prof. Dr. Dr. h.c. Dietrich Budäus Ernst Schneider Dr. Johannes Slawig Rainer Strotmeier Dr. Norbert Vogelpoth Harry Kurt Voigtsberger Johannes Winkel Folie 85

88 Ihre Ansprechpartner Christoph Heck IVC Public Services AG WPG Tel.: (0201) Projektleiter Andreas Hellenbrand PricewaterhouseCoopers AG WPG Tel.: (030) Stellv. Projektleiter Andreas Oliver Koch PricewaterhouseCoopers AG WPG Tel.: (0211) Projektbüro Edgar Quasdorff Innenministerium NRW Tel.: (0211) Claudia Hanebeck Stadt Dortmund Tel.: (0231) Frank-Ronald Jahnke Landeshauptstadt Düsseldorf Tel.: (0211) Beate Behnke-Hahne Stadt Essen Tel.: (0201) Wilfried Meschede Stadt Lippstadt Tel.: (02941) Folkert van Lessen Beteiligungsgesellschaft Tel.: (0212) Stadt Solingen mbh Thomas Baumeister Kreis Unna Tel.: (02303) Zentrale Mail-In-Datenbank Web-Portal des Modellprojekts Folie 86

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