Notfallkoffer für Unternehmen - was passiert, wenn Ihnen heute was passiert?
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- Chantal Haupt
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1 Notfallkoffer für Unternehmen - was passiert, wenn Ihnen heute was passiert? Christine Thoma, DATEV eg, Handelskammer Bremen, 12. September 2016 Seite
2 Wer ist DATEV? Genossenschaft von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten Unterstützung aller Dienstleistungen der DATEV-Mitglieder für deren Mandanten Hauptsitz in Nürnberg 25 Niederlassungen in Deutschland Softwarehaus und IT-Dienstleister mit über 40 Jahren Erfahrung mit Software, Services und Rechen-zentrums- Dienstleistungen: über 11 Millionen Lohn- und Gehaltsabrechnungen mehr als Unternehmen nutzen DATEV- Anwendungen DATEV-Rechenzentrum ist Datendrehscheibe zwischen Unternehmen, Steuerberatern und rund 200 Institutionen (z. B. Finanzverwaltung, Krankenkassen, Banken) umfangreicher Service rund 2,5 Mio. Servicekontakte jährlich mehr als Seminarteilnehmer pro Jahr Seite 2
3 Ihr Unternehmen Geschäftsführung Einkauf Wertschöpfung Produktion und Dienstleistung Verkauf Verwaltung Buchhaltung Personal Controlling IT-Infrastruktur Unternehmensweite Themen Digitalisierung Datensicherheit Datenschutz Steuerlicher Berater Seite
4 Stand Juli 2015 Seite 4
5 Agenda Zahlen, Daten, Fakten Warum ein Notfall-Plan/-Koffer Was passiert wenn Ihnen heute etwas passiert?! Grundlegende Maßnahmen betrieblicher Bereich Grundlegende Maßnahmen privater Bereich Was wäre wenn? Unterstützung durch Ihren Steuerberater Seite 5
6 Zahlen, Daten, Fakten! Seite 6
7 Zahlen, Daten, Fakten! Seite 7
8 Zahlen, Daten, Fakten! Seite 8
9 Warum ein Notfallkoffer? Schöne Dinge des Lebens werden gerne geplant, die wenigsten von uns aber planen weder Notfälle oder negative Ereignisse, sowie deren Folgen. Unfall etc. Zeitlich nicht in der Lage zu handeln Unerwartetes Ableben Seite 11
10 Was passiert, wenn mir heute etwas passiert?! Stellen Sie sich vor, Sie fahren heute Abend nach Hause und kommen nicht an Was passiert? Seite 12
11 Was passiert, wenn mir heute etwas passiert?! Für die Notfallplanung ergeben sich im Wesentlichen vier Handlungsfelder Was passiert mit mir? Was passiert mit meiner Familie? Was passiert mit meinem Unternehmen? Was passiert mit meinem Vermögen? Seite 13
12 Was passiert wenn Ihnen heute etwas passiert?! Welche medizinische (lebenserhaltende) Maßnahmen möchte ich erhalten? Was passiert mit mir? Wer wird im Notfall informiert? Wo erhält der Notarzt schnell Information über mich? Wo möchte ich als pflegebedürftige Person untergebracht werden? Was passiert mit meinen sterblichen Überresten? Seite 14
13 Was passiert wenn Ihnen heute etwas passiert?! Hat meine Familie ohne mich finanzielle Probleme? Wer entscheidet über mein Leben, wenn ich es nicht mehr kann? Wem kann ich vertrauen? Wer kennt sich mit unseren Verträgen, Versicherungen etc. aus? Was passiert mit meiner Familie? Wer kümmert sich um die Informationsverteilung? Wer hat Zugriff auf welche Daten und Infos? Seite 15
14 Was passiert wenn Ihnen heute etwas passiert?! Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag? Wer hat Überblick über die Vermögenswerte? Wer soll was erben? Was passiert mit meinem Vermögen? Wer kümmert sich um meinen Nachlass? Müssen Beiträge zu Versicherungen etc. Beitragsfrei gestellt werden, damit nichts verloren geht? Wer ist Begünstigter in meinen Verträgen? Kann meine Familie/Vertrauter das alles verwalten? Seite 16
15 Was passiert wenn Ihnen heute etwas passiert?! Wer führt kurzfristig mein Unternehmen in meinem Sinn weiter? Wo finden meine Vertrauten wichtige Unterlagen, wie Verträge, Passwörter und Co.? Wer kann langfristig das Unternehmen übernehmen? Wer kennt sich mit den laufenden Geschäften/Aufträgen aus? Was passiert mit meinem Unternehmen? Gibt es eine Nachfolge- oder Übergaberegelung? Seite 17
16 Was gehört in den Notfallkoffer? Wie fange ich an? Auch der längste Weg, beginnt mit dem ersten Schritt Konfuzius Seite 18
17 Was gehört in den Notfallkoffer? Wie fange ich an? Vor- und Nachteile bei Papier und Computer Notfallkoffer in Papierform Alle Unterlagen werden mit Hilfe eines Ablageregisters abgeheftet und mindestens 1 x im Jahr überprüft. Ablageort und Struktur sind bekannt. Elektronischer Notfallordner Alle Unterlagen werden gescannt oder in elektronischer Form abgelegt und laufend gepflegt z. B. mit DATEV Unternehmen online oder lokale Festplatte erechnung in der Praxis Seite 19
18 Notfallkoffer für den Geschäftsbereich Was passiert mit meinem Unternehmen? Was passiert mit meinem Vermögen? Seite 20
19 Grundlegende Maßnahmen für die kontinuierliche Weiterführung des Unternehmens Welche Personen sind zeitnah zu informieren und arbeiten zusammen: Weitere Inhaber, Geschäftsführer, Stellvertreter, Abteilungsleiter bei größeren Unternehmen Beirat oder Krisenstab Familienmitglieder Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar, Unternehmensberater Seite 21
20 Grundlegende Maßnahmen für die kontinuierliche Weiterführung des Unternehmens Verantwortlichkeiten für wichtige betriebliche Abläufe bestimmen: Krisenkommunikation (Innen- und Außenverhältnis) Abwicklung aller laufenden Zahlungsverhältnisse Produktions- und Leistungsprozesse Beschaffung notwendigen Materials und Lagerhaltung Wichtige Personalentscheidungen Rezepturen Seite 22
21 Grundlegende Maßnahmen für die kontinuierliche Weiterführung des Unternehmens Regelungen zur Unternehmensnachfolge: Vorgehen bei Tod des Unternehmers (mit Erbregelung) Konzept zur betrieblichen Unternehmensnachfolge Vorgehen bei Tod des Unternehmers (ohne Erbregelung / ohne Nachfolger) Seite 23
22 Welche Informationen braucht wer? Wer weiß Was? Wer darf Was? Wer macht Was? Seite 24
23 Finanzbereich Bilanzierte Positionen /nicht bilanzierte Positionen Geschäftskonten (welche gibt es/ wer hat Zugriff bzw. Vollmacht) Bankschließfächer (wer hat Zugriff bzw. Schlüssel, Safepasswort) Welche Bürgschaften bestehen? Wertpapiere des Unternehmens (Wo werden Sie verwaltet?) Dauerschuldverhältnisse Betriebliche Zahlungsverpflichtungen (z.b. Miete/Pacht, Löhne und Gehälter) Aufstellung (Immobilien-) Finanzierungen Weitere Darlehen / Kredite für Investitionen oder Betriebsmittel Gibt es Unternehmensbeteiligungen? Betriebliche Versicherungen (Welche Versicherungen bei welchen Gesellschaften?) Seite 25
24 Verträge und Urkunden Gesellschaftsverträge und Vertretungsvollmachten Gesellschaftsverträge Prokura / Vertretungsvollmachten Verträge zugunsten Dritter ( 328 ff. BGB) Kopien/Originale von Testament oder Erbvertrag (in Abstimmung mit Familie) Handelsregisterauszüge Grundbuchauszüge Seite 26
25 Weitere wichtige Verträge / Unterlagen Leasingverträge Konzessionen / Lizenzverträge Konformitätsbescheinigungen Mietverträge Pachtverträge Genehmigungen Warenkreditverträge Arbeitsverträge Zertifizierungen Factoringverträge Sponsoringverträge etc. Seite 27
26 Gewerbliche Schutzrechte Designschutz Patente und Gebrauchsmuster Marken- und Urheberrecht Informationen an Patentanwalt, DPMA Prüfung und Beachtung von Laufzeiten Seite 28
27 Betriebliche Daten Wichtige Kunden (Rahmenverträge, Sonderkonditionen, ) Wichtige Lieferanten (Rahmenverträge, Sonderkonditionen, ) Aufträge und Kalkulationen Datenschutzvereinbarungen Seite 29
28 Sonstige Unterlagen Kfz-Briefe der Geschäftsfahrzeuge (Sicherungsübereignung) Verzeichnis anhängiger Rechtsstreitigkeiten (Anwalt A, Anwalt B, Hausanwalt) Verzeichnis von Gewähr- / Garantieleistungen die Dritten eingeräumt wurden Verzeichnis von Gewähr- / Garantieleistungen die seitens Dritter Ihnen gegenüber eingeräumt wurden Seite 30
29 Mitgliedschaften Betriebliche Mitgliedschaften IHK / HWK / Innung Verbände Berufsgenossenschaft Vereine Gesetzliche Mitgliedschaften / Freiwillige Mitgliedschaften Wie sind diese zu informieren? Automatisches Erlöschen der Mitgliedschaft? Berufsgenossenschaft nicht automatisch! Seite 31
30 Zugänge Passwörter (Welche Personen haben Admin-Rechte/kennen die Passwörter) Schlüsselverzeichnis Sonstige Zugangsdaten Biometrische Daten (Alternativer Zugang möglich?) SmartCard Neuer Personalausweis npa (Internet-Funktion) Wer kommt in meine Firma, mein Büro? Wer kommt an wichtige/vertrauliche Unterlagen? Wer kommt an wichtige/vertrauliche Dateien? Seite 32
31 Notfallkoffer für den Privatbereich Was passiert mit mir? Was passiert mit meiner Familie? Was passiert mit meinem Vermögen? Seite 33
32 Verfügungen im privaten Bereich Auch im privaten Bereich ist Vorsorge zu treffen. Es ist die Handlungsfähigkeit der Familie zu sichern. Das gilt nicht nur für einen Todesfall, sondern auch für schwere Krankheiten oder Unfälle, die zur Geschäftsunfähigkeit führen. Achten Sie darauf, dass diese Verfügungen und Vollmachten nicht nur in einem Testament Berücksichtigung finden. Werden die Angaben nur dort gemacht, werden sie auch erst bei der Testamentseröffnung bekannt. Das kann in vielen Fällen zu spät sein. Es empfiehlt sich, auch hier den Rat eines Rechtsanwalts, Notars, Steuerberaters sowie ihres Versicherungsmaklers einzuholen. Seite 34
33 Was im Todesfall innerhalb von 48 Stunden zu erledigen ist! - Checkliste Bestattungsinstitut beauftragen Pfarrer verständigen Benachrichtigung des Vertreters in Betrieb oder Praxis Benachrichtigung des/der Betreuer(s) Lebensversicherung binnen 48 Stunden informieren Unfallversicherung binnen 48 Stunden informieren Benachrichtigung weiterer Personen laut nachfolgender Liste Benachrichtigung des/der Testamentvollstrecker(s) Seite 35
34 Wer ist zu informieren? Ehepartner / Lebenspartner Kinder Eltern Betreuer Bruder/Schwester Familie Freunde Sonstige Und wer informiert diese und in welcher Form? Seite 36
35 Finanzbereich Private Bankverbindungen und Konten (Ansprechpartner Bank, Vollmachten) Private Wertpapiere / Depos (Ansprechpartner Bank, Vollmachten) Private Vermögenswerte (Was sind diese /Wo sind diese) Immobilien Bausparverträge Sonstiges (z.b. Münzsammlung) Privates Schließfach / Safe Persönliche Zahlungsverpflichtungen Abo (Zeitungen/Zeitschriften) Darlehen für private Investitionen Private Versicherungsverträge Übersicht Hypotheken / Grundschuld Seite 37
36 Verträge und Urkunden Private Urkunden, Verträge, Vollmachten Testament Erbvertrag Vermächtnis Pflichtteilverzichtserklärungen Ehevertrag Heiratsurkunde Eigene Geburtsurkunde Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung Mietverträge / Pachtverträge Kauf- und Leasingverträge Arbeitsverträge Verträge zugunsten Dritter Sonstige Urkunden Steuererklärungen Kfz-Briefe Bestattungswünsche Verträge Grabstätten Seite 38
37 Sonstiges Private Passwörter PC/Mobiltelefon/Tablet, -Account, Bank-/Kreditkarten Privates Schlüsselverzeichnis Sonstige Zugangsdaten Tresore, Waffenschränke, usw. Mitgliedschaften (Vereine, Parteien, usw.) Spezielle Regelungen (polizeiliche Erlaubnispflicht) Giftige/gefährliche Haustiere, Waffen, giftige Substanzen im Haushalt (Medikamente ) Seite 39
38 Wo sollten die wichtigen Informationen hinterlegt sein? im Unternehmen oder Zuhause - der sichere Ort sollte einer Vertrauensperson bekannt sein Zusätzlich: beim Steuerberater beim Notar beim Amtsgericht Seite 40
39 Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht (hier Bsp. Bayern) Zuständigkeiten und Aufgaben In bestimmten Fällen übernimmt der Staat die treuhänderische Verwahrung von Geld, Wertpapieren, sonstigen Urkunden und Kostbarkeiten (z.b. Schmuck, wertvolle Gemälde usw.). Hier finden Sie einige BEISPIELE für Fälle, in welchen der entsprechende Betrag oder der Gegenstand hinterlegt werden können: Die einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach Leistung einer Sicherheit wurde durch gerichtliche Entscheidung angeordnet. Die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Gerichtsurteils nach Sicherheitsleistung wurde durch gerichtliche Entscheidung angeordnet. Es wurde die Möglichkeit der Kautionszahlung zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls eingeräumt. Ein Schuldner möchte seine Verbindlichkeiten begleichen, weiß aber nicht, wer der rechtmäßige Gläubiger ist (= Gläubigerungewissheit, 372 BGB). Annahmeverzug des Gläubigers, 372 BGB. Sachliche Zuständigkeiten der Hinterlegungsstelle Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von gesetzlichen und gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Geld) sowie Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten nach dem Bayerischen Hinterlegungsgesetz (BayHintG) Annahme der Hinterlegung Entscheidung über Auszahlungsanträge Seite 41
40 Was soll mit mir passieren? Erläuterung wichtiger Begriffe ( Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit, selbst zu entscheiden, einübst. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit. Seite 42
41 Was soll mit mir passieren? Erläuterung wichtiger Begriffe ( Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wunsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird. Seite 43
42 Was soll mit mir passieren? Erläuterung wichtiger Begriffe ( In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszustanden bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Seite 44
43 Wichtig im Pflegefall Leistungen der Pflegeversicherung Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist formlos möglich. Es empfiehlt sich ein kurzer schriftlicher Antrag. Der Antrag ist an die Pflegekasse zu richten, die Adresse ist in der Regel die der Krankenkasse. Diese sollte den Antrag aber ggf. weiterleiten. Leistungen werden nicht automatisch erbracht, sondern erst ab Antragstellung. Jeweilige Höhe erst mit Begutachtung durch den MDK. Muster: Name des Pflegebedürftigen, Anschrift. Ich beantrage hiermit Leistungen der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung Mit freundlichen Grüßen Unterschrift Seite 45
44 Wichtig im Pflegefall Bei der Bemessung des Bedarfs geht es im Wesentlichen um Leistungen der Grundpflege: Körperpflege (Waschen, Zähneputzen ), Toilettengänge, Ankleiden, Nahrungsaufnahme (nicht Nahrungszubereitung) Daneben werden in gewissen Umfang auch hauswirtschaftliche Hilfen anerkannt Dabei muss für die einzelnen Pflegestufen mindesten folgender "Aufwand" erforderlich sein: Pflegestufe I - insgesamt: 90 min - davon Grundpflege: 46 min Pflegestufe II - insgesamt: 180 min - davon Grundpflege: 120 min Pflegestufe III - insgesamt: 300 min - davon Grundpflege: 240 min Seite 46
45 Wichtig im Pflegefall Die Leistungen der Pflegeversicherung werden in zwei verschiedenen Formen erbracht: Als Barleistung (Pflegegeld) Dieser Betrag wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und dien der selbständigen Versorgung mit der erforderlichen Pflege. Dieser Betrag wird bei "Sozialleistungen" (Grundsicherung, Hartz IV,...) nicht als Einkommen berücksichtigt. Als Sachleistung Dies ist der Betrag, für den ein zugelassener Pflegedienst beschäftigt werden kann. Hier sind die Leistungen wesentlich höher als bei der Barleistung. Seite 47
46 Wichtig im Pflegefall Beide Leistungsformen können beliebig kombiniert werden. Soweit die Sachleistung nicht in Anspruch genommen wird, erhält man die anteilige Barleistung. Die Beträge (monatlich) im Einzelnen: Pflegestufe 0 - Pflegegeld: 123 / Sachleistung 231 Pflegestufe 1 - Pflegegeld: 244 / Sachleistung 468 Pflegestufe 2 - Pflegegeld: 458 / Sachleistung Pflegestufe 3 - Pflegegeld: 728 / Sachleistung (Härtefall ) Zu diesen Leistungen kommen ggf. noch niedrigschwellige Dienstleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz Seite 48
47 Wichtig im Pflegefall Ein Platz in einer Pflegeeinrichtung ist mit erheblichen Kosten verbunden. (ab ca ,- Euro) Je nach Pflegestufe I-III ergibt sich daraus eine Versorgungslücke zwischen 2.532,- bis 1.388,- pro Monat! Berücksichtigen Sie dies bei der Vorsorgeplanung! Seite 49
48 Notfallmanagement Für den Ernstfall vorbereitet Seite
49 Was haben diese Szenarien gemeinsam? Regenschauer Siegburg Rechnerraum geflutet Defektes Relais Rechnerraum ohne Strom Vermittlungsstelle Siegen keine Datenverbindung Kirschkornkissen, Feuer im Unternehmen Administrator ändert, Datenbanktabellen defekt Personalabteilung öffnet ZIP-Datei, aktiviert Virus Eigene s erreichen keinen Geschäftspartner Diebe zerschneiden Maus-, Strom- und Tastaturkabel Seite 51
50 Verfügt Ihr Unternehmen über ein IT-Notfallmanagement? Weniger als 50 % Wieso wird kein Notfallmanagement etabliert? Kosteneinsparungen keine Einschätzung der Risiken Es passiert schon nichts. Wenn etwas passiert, dann passiert es nicht mir.? aller kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) verfügen über ein Notfallmanagement (BSI-Studie zur IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen)? Seite 52
51 Was ist eigentlich Notfallmanagement? Ziel des Notfallmanagements ist es, sicherzustellen, dass wichtige Geschäftsprozesse selbst in kritischen Situationen nicht oder nur temporär unterbrochen werden und die wirtschaftliche Existenz der Institution auch bei einem größeren Schadensereignis gesichert bleibt. (BSI-Standard 100-4) Ziel ist es, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Seite 53
52 Was können Sie tun? Maßnahmen des IT-Notfallmanagements Präventiv Initiierung eines Notfallmanagements Umsetzung präventiver Maßnahmen Wartung laufender Maßnahmen überwiegend projektbezogener Aufwand Aufdeckend Überwachung der Systeme Überprüfung bestehender Maßnahmen Durchführen von Notfallübungen laufender Aufwand Reaktiv Notfallbewältigung Wiederanlauf der Systeme Beheben erkannter Schwachstellen anlassbezogener Aufwand Seite 54
53 Zur Umsetzung eines IT-Notfallmanagements werden verschiedene Dokumente benötigt Dokumentation des IT-Notfallmanagements Notfallvorsorge Leitlinie zum Notfallmanagement Business Impact Analyse Risikoanalyse Kontinuitätsstrategie Notfallvorsorgekonzept Notfallbewältigung Notfallhandbuch Wiederanlaufplan Geschäftsfortführungsplan Wiederherstellungsplan Prüfung und Verbesserung Test- und Übungskonzept Schulungskonzept Auditplan Seite 55
54 Technische Vorsorgemaßnahmen für den Notfall Virtualisierung Notfallübungen und Wiederherstellungen sind leichter möglich virtuelle Systeme sind nicht von konkreter physischer Hardware abhängig Ersatzsysteme Cold-, Warm- oder Hot-Standby redundante Auslegung von Ressourcen Klimatisierung, Stromversorgung, Internetverbindung Mehrfachstandorte ggf. Problem: Replikation und Datenmenge Online-Backups Daten sind meist nicht im direkten Zugriff Wiederherstellung notwendig Saas und IaaS Abklären, ob Dienstleister auch Daten sichert Cloud Computing Disaster Recovery as a Service Seite 56
55 Die Cloud als Notfallszenario Worauf sollten Sie achten? Schutz der Daten vor Wirtschaftsspionage Datenschutz und Compliance Kontrolle des Cloud-Anbieters (ggf. Zertifizierung) gute Internetanbindung zwingend erforderlich Vertraulichkeit der Internetverbindung (https, VPN, Zwei-Faktor-Authentisierung) Seite 57
56 Unsere Cloud das DATEV-Rechenzentrum bequem sicher ortsungebunden standardisiert Seite 58
57 Wie kann DATEV darüber hinaus unterstützen? IT-Lösungen für Beratungsangebote sichere Internet-Nutzung sicherere -Kommunikation sicheres mobiles Arbeiten sicheres IT-Outsourcing Beratung zur Einführung eines Notfallmanagements gemäß BSI Standard Erstellung, Revision und Optimierung von Sicherheitskonzepten Sensibilisierungsmaßnahmen/ Mitarbeiterschulungen Datenschutz und Datensicherheit Seite 59
58 Welche Punkte sollten beachtet werden? Einbindung der Mitarbeiter (Information, Schulungund Sensibilisierung) regelmäßige Tests und Notfallübungen keine unrealistischen Zeitund Budgetvorgaben gute Dokumentation Seite 60
59 Wie kann der Steuerberater unterstützen? Ihr Steuerberater kennt ihr Unternehmen und die Vermögensverhältnisse aus dem laufenden Mandat Ihr Steuerberater kann ihnen beim Aufbau der Notfallordnerstruktur helfen Über eine frühzeitige Gestaltung der persönlichen Wünsche kann das Vermögen geschützt werden Auch im Bereich der Vorsorge- und Nachfolgeplanung ergeben sich erhebliche Optimierungsmöglichkeiten Seite 61
60 Wie kann der Steuerberater unterstützen? Betriebswirtschaftliche Auswertungen Bilanzen Erbschaftsteuerangelegenheiten Bankgespräche vorbereiten und begleiten Unternehmensanalyse durchführen Betriebswirtschaftliche Beratung (Vergleichsberechnungen usw.) Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Finanzamt Seite 62
61 DATEV Unternehmen online Belege/Belegverwaltung online Bank/ Bankkonto/ Zahlungsverkehr online Kassenbuch online DATEV Unternehmen online Rechnungsbücher online Auswertungen online/auswertungspakete online Auftragswesen online Lohnvorerfassung online LOVOR online Seite 63
62 Prozessdarstellung der Zusammenarbeit Steuerberater und Unternehmen Unternehmen DATEV-Rechenzentrum Kanzlei Belege senden DATEV Unternehmen online Buchführung Beleg Buchung Datensicherheit Auswertungen Zahlungsvorschläge Seite 64
63 Ansicht der Dokumente/Belege Online Belegbearbeitung Seite 65
64 Fundstellen im Internet Suche: Notfallkoffer Steuerberater BMWi BMWi: now_how/krisenmanagement/01123/index.php Bundesnotarkammer - NEXXT: Seite 73
65 Weiterführende Informationen Art.-Nr DATEV Mandanten-Informationsbroschüre Vorsorge treffen - Unternehmen sichern Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Interims- Geschäftsführung. Art.-Nr DATEV Mandanten-Informationsbroschüre Vorsorgen und Vererben bei Patchworkfamilien. Die Mandanten-Info vermittelt einen Überblick über die Thematik der Patchworkfamilie und stellt dar, wie Probleme im Erbfall vermieden werden können. Seite 74
66 Weiterführende Informationen Art.-Nr DATEV Unternehmen online Leistungsbeschreibung Art.-Nr DATEV Datensicherung online Leistungsbeschreibung (Infodatenbank Dok.-Nr ) Seite 75
67 Was können Sie heute bereits umsetzen? o Sprechen Sie Ihren Steuerberater bezgl. einer möglichen Notfallsituation an o Prüfen Sie anhand der Ergebnisse was genau dann passiert und was das für Sie und Ihr Unternehmen bedeutet o Klassifizieren Sie die Daten nach Wichtigkeit und Aufbewahrungsgrundsätzen o Erstellen Sie Ihren persönlichen Notfallplan/Notfallkoffer anhand des Vortragsschemas o Erstellen Sie eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung o Leiten Sie die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages ein Seite 76
68 Haben wir Ihr Interesse geweckt? Christine Thoma DATEV eg Telefon Mobil Internet Seite 77
69 Fragen, Anmerkungen, Anregungen? Betriebsprüfung Seite 78
70 Seite
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