Bestellung SFirm. Sparkasse Heidelberg. Besteller: (Firmenstempel oder Anschriftsdaten) Kurfürstenanlage Heidelberg.
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- Victoria Schumacher
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1 S Sparkasse Heidelberg Bestellung auch per FAX möglich : Fax-Nr Bei Fragen hilft Ihnen unsere Hotline electronic banking gerne weiter : Tel.-Nr Kunden-Nr. (falls bekannt) Besteller: (Firmenstempel oder Anschriftsdaten) Sparkasse Heidelberg Kurfürstenanlage Heidelberg Ansprechpartner: Telefon: Bestellung SFirm Basispaket SFirm Module: Zahlungsverkehr Inland, SEPA, HBCI, Dispo Datenfernübertragung per HBCI (Internet) 50,00 EUR zzgl. MWSt. Basispaket wurde bereits erworben Zusatzmodule: (jeweils nur in Verbindung mit Basispaket oder falls Basispaket bereits erworben) Zusatzmodul SFirmZahlungsverkehr Ausland Datenfernübertragung per HBCI (Internet) 160,00 EUR zzgl. MWSt. Modul wurde bereits erworben Zusatzmodul SFirmEBICS inkl. EBICS-Signature Datenfernübertragung per EBICS (Internet) mit elektronischer Unterschrift 160,00 EUR zzgl. MWSt. Module wurden bereits erworben Zusatzmodul SFirmEnterprise Mandantenfähigkeit, Webclient, zeitgesteuerter Rundruf, Offline-Konten, u. v. m. Zusatzmodul SFirmCash Datenfernübertragung der Poolingtransaktionen per HBCI (Internet) oder EBICS (Internet) mit elektronischer Unterschrift 80,00 EUR zzgl. MWSt. 160,00 EUR zzgl. MWSt. Modul wurde bereits erworben Modul wurde bereits erworben Gesamtlizenzpreis EUR Gesamtlizenzpreis inkl. MwSt. EUR Softwarepflege (Wartung), Hotline während der Geschäftszeiten, Online-Updates - obligatorisch (wird von der Sparkasse eingetragen) EUR 10 % des Gesamtlizenzpreises, mindestens 20,00 EUR pro Jahr Berater: Seite 1 von 10
2 Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung der einzelnen Module. Die Auslieferung der Software erfolgt als Bereitstellung zum Download oder alternativ auf einem Datenträger. Mit Ausnahme von Softwarepflege (Wartung) verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die entstehenden Kosten für die Softwarepflege (Wartung) werden immer jährlich belastet. Die Abbuchung der anfallenden Kosten für Gesamtlizenzpreis und Softwarepflege (Wartung) soll ohne weitere Rechnungsstellung zu Lasten des Kontos (Belastungskonto) bei der Sparkasse Heidelberg erfolgen. Folgende Systemvoraussetzungen sind mindestens zu erfüllen (Details s. Seite 8 ff.): Windows XP mit mindestens 1 GB Arbeitsspeicher Windows Vista, Windows 7 oder Windows 8 mit mindestens 2 GB Arbeitsspeicher Internet Explorer 6.0 oder höher Adobe Reader 7.0 oder höher für die Datenfernübertragung einen DSL-Zugang (HBCI, EBICS) mindestens 2 GB freier Festplattenspeicher Standarddrucker Bitte beachten Sie die beigefügten detaillierten Angaben in der Leistungsbeschreibung SFirm sowie die technischen und bankfachlichen Voraussetzungen für den Betrieb von SFirm. Die Installation erfolgt auf einem Einzelplatz (1 User, 1 PC) in einem Netzwerk (mehrere User, mehrere PC's) Hinweis: Setzen Sie sich bitte vor der Bestellung mit uns in Verbindung, wenn die Software in einem Netzwerk für mehrere User eingesetzt werden soll. Ich möchte Ihren Installationsservice in Anspruch nehmen. Bitte setzen Sie sich wegen eines Installationstermins mit mir/uns in Verbindung. Einzelplatzinstallation (1 User, 1 PC) Die Kosten für die Installation und Einweisung von Einzelplatzlösungen betragen 75,00 EUR zzgl. MwSt. Netzwerkinstallation (mehrere User, mehrere PCs) Die Kosten für die Installation und Einweisung auf mehreren Arbeitsplätzen betragen 150,00 EUR zzgl. MwSt. Im Leistungsumfang ist sowohl die Softwareüberlassung als auch die Softwarepflege enthalten. Die Einzelheiten sind in den beigefügten Sonderbedingungen Softwareüberlassung und -pflege geregelt, die Gegenstand dieses Vertrages sind und von mir anerkannt werden. Ich versichere hiermit, dass die Hard- und Softwarevoraussetzungen für den Einsatz der Software gemäß den beiliegenden Voraussetzungen für SFirm von mir erfüllt werden. Dieser Vertrag ersetzt bisher zwischen der Sparkasse Heidelberg und dem Kunden abgeschlossene Datenträger-/Software- Nutzungsverträge SFirm und DTA sowie Wartungsvereinbarungen zum Softwareüberlassungsvertrag. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Seite 2 von 10
3 S Sparkasse Heidelberg Sonderbedingungen Softwareüberlassung und -pflege 1 Vertragsgegenstand 1.1 Vertragsgegenstand ist das PC Programm SFirm (nachfolgend Software genannt) und die im Lieferumfang enthaltenen Programmdokumentationen. Der nähere Inhalt der Software ergibt sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung, die Gegenstand des Vertrages ist. 1.2 Die Sparkasse Heidelberg übernimmt die Pflege der im Bestellformular näher beschriebenen vertragsgegenständlichen Software SFirm. Im Rahmen des Softwareüberlassungsvertrages erhält der Kunde alle, für den Einsatz freigegebenen Verbesserungen und Aktualisierungen der benannten Software im Rahmen der Softwarewartung als Update zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung von Updates erfolgt nach Wahl der Sparkasse Heidelberg entweder auf elektronischem Wege (Online-Update) oder durch Bereitstellung auf einem Datenträger. Die geschuldete Pflegeleistung bezieht sich ausschließlich auf die jeweils aktuelle Version der vertragsgegenständlichen Software. 1.3 Nicht im Leistungsumfang enthalten sind große funktionale Änderungen der Software, der Wechsel auf andere Betriebssystemplattformen und Schulungen. Diese Leistungen werden dem Kunden gesondert angeboten. 1.4 Installationen (Einzelplatzinstallationen und Netzwerkinstallationen) und Einweisungen werden nur auf Grund einer gesonderten Vereinbarung mit der Sparkasse Heidelberg erbracht. Nach erfolgter Installation wird die Sparkasse Heidelberg einen entsprechenden Programmtest durchführen. 1.5 Der Kunde verpflichtet sich, immer die neueste Version der überlassenen Software einzusetzen und nur jeweils Fragen zu diesem Versionsstand an die Hotline zu richten. Die Hotline erreicht der Kunde unter der Rufnummer , jeweils Montag bis Freitag von Uhr, Donnerstag von Uhr. Alternativ kann der Kunde Anfragen per Fax stellen (Faxnummer: ). Änderungen in der Erreichbarkeit und/oder Leistungsumfang werden Vertragskunden zeitnah mitgeteilt. Die Hotline für die vertragsgegenständliche Software ist ein Service der Sparkasse Heidelberg und Bestandteil des Softwareüberlassungsvertrages. 1.6 Eine über den Vertragsumfang hinausgehende Leistungsverpflichtung besteht seitens der Sparkasse Heidelberg nicht. Dies gilt insbesondere hinsichtlich über den eigentlichen Vertragsgegenstand hinausgehender Wartungsarbeiten, es sei denn, sie erfolgen aus einer Gewährleistungsverpflichtung der Sparkasse Heidelberg. Entsprechendes gilt bezüglich der Herstellung der Betriebsbereitschaft der Software und der Systemumgebung. 1.7 Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht wurden, ist nicht Gegenstand des Vertrages. Insoweit ist im Einzelfall eine Zusatzvereinbarung zu schließen, die seitens des Kunden gesondert zu vergüten ist. Gleiches gilt für Schäden und Störungen, die durch Umweltbedingungen am Aufstellungsort, durch Fehler oder Nichtleistung der Stromversorgung, fehlerhafte Hardware oder sonstige, nicht von der Sparkasse Heidelberg zu vertretene Einwirkungen verursacht werden. 2 Einräumung einer Lizenz, Urheberrecht, Umfang und Art der Nutzung 2.1 Die Sparkasse Heidelberg räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software ein. 2.2 Die Sparkasse Heidelberg gewährt dem Kunden das Recht, eine Kopie der Software auf einem einzelnen Computer zu benutzen oder, entsprechend einer vertraglichen Zusatzvereinbarung, in einem Netzwerk einzusetzen. 2.3 Eine ganze oder teilweise Reproduktion der Software oder sonstiger Unterlagen ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Kopien, Abschriften in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form, die der Kunde ausschließlich für den eigenen Gebrauch, insbesondere zu Sicherungs- und Archivierungszwecken anfertigt. Der Kunde verpflichtet sich, ohne Zustimmung der Sparkasse Heidelberg, Dritten keinen Einblick in die Unterlagen zu gewähren. 2.4 Eine Weitergabe der Software an Dritte ist nicht zulässig. 3 Leistungsinhalt 3.1 Die Sparkasse Heidelberg gewährleistet die Übereinstimmung des Programms mit der bei Vertragsabschluß gültigen und dem Kunden vor Vertragsabschluß überlassenen Leistungsbeschreibung. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass es nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. 3.2 Die Sparkasse Heidelberg übergibt dem Kunden die Software in installationsfähiger Form zusammen mit einer Installationsanweisung. Der Kunde ist für die Erfüllung der von der Sparkasse Heidelberg definierten Hardware- und Softwarevoraussetzungen verantwortlich. Diese ergeben sich aus den Voraussetzungen SFirm, die Gegenstand dieses Vertrages sind. 3.3 Soweit eine Einführungsunterstützung durch die Sparkasse Heidelberg vom Kunden gewünscht wird, ist diese, wie auch die Schulung der Mitarbeiter des Kunden, gesondert zu vereinbaren. Gleiches gilt für Vor-Ort-Service durch einen Berater electronic banking bei Problemfällen mit der vertragsgegenständlichen Software. 3.4 Die Software wird vor Übergabe von der Sparkasse Heidelberg auf Virenfreiheit untersucht. 3.5 Die Hotline der Sparkasse Heidelberg für die vertragsgegenständliche Software bietet dem Kunden folgende Dienstleistungen: Telefonische Assistenz bei der Installation der Software Unterstützung bei Problemen in der Anwendung Erläuterung der Bedienung der Software Rat und Hilfe bei der Analyse von Fehlersituationen und Betriebsstörungen Beratung im Hinblick auf mögliche technische Fehlerursachen. Grundsätzlich nicht enthalten ist der Vor-Ort-Service durch einen Berater electronic banking. Seite 3 von 10
4 4 Laufzeit, Kündigung 4.1 Die Vereinbarung kann erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Danach läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Zuviel bezahlte Wartungspreise werden anteilig zurückerstattet. 4.2 Der Kunde verpflichtet sich, nach Wirksamwerden der Kündigung die Software nicht mehr zu nutzen, alle bereitgestellten Datenträger zu vernichten und damit durchgeführte Installationen zu löschen. 4a Anpassung des Entgeltes für Softwarepflege (Wartung) Die Sparkasse Heidelberg ist berechtigt, eine Anpassung des Entgeltes für Softwarepflege (Wartung) vorzunehmen. Sie verpflichtet sich jedoch, dem Kunden dies spätestens einen Monat vor Beginn eines neuen Kalenderjahres mitzuteilen. Handelt es sich bei der Anpassung um eine Erhöhung, so kann der Kunde dieser innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Vertragsänderung widersprechen und den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende kündigen. Für die Dauer der Kündigungsfrist wird der Vertrag zu den vereinbarten Konditionen unverändert fortgeführt. 5 Gewährleistung 5.1 Die Sparkasse Heidelberg übernimmt die Gewähr dafür, dass die Software bei ihrer Lieferung nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Ebenso übernimmt die Sparkasse Heidelberg die Gewähr dafür, dass die überlassene Software die vereinbarten Funktionen erfüllt. 5.2 Offensichtliche Fehler hat der Kunde auch dann, wenn er nicht Kaufmann ist, der Sparkasse Heidelberg binnen einer Frist von zwei Wochen ab Entdeckung des Fehlers mitzuteilen, als Kaufmann hingegen unverzüglich nach Entdeckung. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erlöschen Gewährleistungsanrechte des Kunden bezüglich dieser Fehler. Untersuchungs- und Rügepflichten des kaufmännischen Kunden bleiben unberührt. Falsch- und Zuweniglieferungen sind insoweit auch bei erheblichen Abweichungen unverzüglich zu rügen. 5.3 Mitgeteilte Fehler an der Software sowie fehlerhafte Pflegeleistungen sind von der Sparkasse Heidelberg kostenfrei zu beseitigen. Sofern Fehler nicht telefonisch bzw. schriftlich analysiert und behoben werden können, wird die Sparkasse Heidelberg einen Mitarbeiter beauftragen, den Fehler vor Ort zu beheben. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als unmöglich, ist die Sparkasse Heidelberg zur Ersatzlieferung berechtigt. 5.4 Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige die Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen anzeigende Umstände sind vom Kunden der Sparkasse Heidelberg umgehend mitzuteilen. 5.5 Kommt die Sparkasse Heidelberg ihrer Verpflichtung aus Ziffer 5.3 nicht nach, so kann der Kunde wahlweise die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt. 5.6 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Übergabe der Software. Ist der Kunde Kaufmann, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, beginnend mit der Übergabe der Software. Treten innerhalb der jeweils gültigen Gewährleistungsfrist Mängel auf, so verlängert sich die Gewährleistungsfrist um den Zeitraum, währenddessen eine Beseitigung erfolgt. Mehrere solche aufeinander folgenden Zeiträume gelten als ein Zeitraum im Sinne des vorhergehenden Satzes. Die Sparkasse Heidelberg übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die überlassene Software den individuellen Erfordernissen des Kunden entspricht, außer wenn der Kunde Verbraucher ist und die Sparkasse Heidelberg Beschaffenheitsgarantien zugesichert hat. Die Sparkasse Heidelberg übernimmt ebenfalls keine Gewähr für solche Fehlerzustände, die durch Hardware, Software Dritter oder durch sonstige Dateneinflüsse verursacht werden, etwa Schäden aus importierten Schadprogrammen (wie zum Beispiel Viren). 5.7 Der Kunde ist verpflichtet, der Sparkasse Heidelberg nachweisbare Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. 5.8 Voraussetzung für den Gewährleistungsanspruch ist die vertragsgemäße Nutzung der Software durch den Kunden. Der Kunde hat keine Rechte bei Sachmängeln, wenn er die Software auf einer Soft- und/oder Hardwareumgebung nutzt, die nicht den im Bestellformular, nicht den in der Leistungsbeschreibung oder nicht den in den Voraussetzungen für die vertragsgegenständliche Software vorgesehenen Mindestvoraussetzungen entspricht. 6 Haftung 6.1 Die Sparkasse Heidelberg haftet unbeschränkt bei Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für das Fehlen garantierter Beschaffenheiten. 6.2 Die Haftung der Sparkasse Heidelberg für leichte Fahrlässigkeit ist, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 6.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 6.4 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Datensicherungen durch den Kunden eingetreten wäre. 6.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Mitarbeiter der Sparkasse Heidelberg. 7 Sonstiges 7.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. 7.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag ist das für den Sitz der Sparkasse Heidelberg zuständige Gericht, wenn der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 7.3 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Heidelberg (AGB). Die AGB hängen/liegen in den Kassenräumen des Sparkasse Heidelberg zur Einsichtnahme aus. Seite 4 von 10
5 S Sparkasse Heidelberg Modul SFirmZahlungsverkehr Inland Leistungsbeschreibung Zahlungsverkehrssoftware SFirm SFirmZahlungsverkehr Inland beinhaltet alle Funktionalitäten zur Abwicklung des Inlands- und EU-Zahlungsverkehrs sowie das Meldewesen (Z4/ Z8/Z10). Die Anwendung ermöglicht auch eine Auswertung der Umsätze und der einmal erfassten Informationen. Auftraggeberdaten, Empfängerdaten, Textschlüssel, Skonto etc. werden gespeichert und können jederzeit per Knopfdruck zur Übernahme in die Zahlungen herangezogen werden. Die Zahlungsaufträge werden als Dateien im DTAUS- oder DTAZV-Format ausgegeben und per Datenfernübertragung an die Institute übertragen. Für den Transfer der DTA-Dateien werden die multibankfähigen Module SFirmHBCI oder SFirmEBICS eingesetzt (falls die jeweiligen Module erworben wurden). Überweisungen und Lastschriften (auch wiederkehrend) Terminaufträge* Daueraufträge* Kontoüberträge/Umbuchungen* Eurozahlungsverkehr Optionale Textschlüssel (04, 05 und 56) Meldewesen Z4/Z8/Z10 ASCII-Schnittstelle zu Fremdsystemen Umsatzstatistiken Listengenerator Zeitversetzte DFÜ möglich (falls DFÜ-Modul vorhanden) Benutzerabhängige Oberfläche Kontoauszüge verwalten Kontorundruf (falls DFÜ-Modul vorhanden) Valutensalden Online Update über das Internet (falls Internet Zugang vorhanden) * = nur mit dem Modul SFirmHBCI Modul SFirmZahlungsverkehr Ausland SFirmZahlungsverkehr Ausland beinhaltet alle Funktionalitäten zur Abwicklung des Auslands- und EU-Zahlungsverkehrs sowie das Meldewesen (Z1/Z4/Z8/Z10). Das Programm erkennt bei der Eingabe der Zahlungsaufträge automatisch, ob es sich um eine Inlands- oder Auslandszahlung handelt. Die Anwendung ermöglicht auch eine Auswertung der Umsätze und der einmal erfassten Informationen. Auftraggeberdaten, Empfängerdaten, Textschlüssel, Skonto etc. werden gespeichert und können jederzeit per Knopfdruck zur Übernahme in die Zahlungen herangezogen werden. Die Zahlungsaufträge werden als Dateien im DTAUS- oder DTAZV-Format ausgegeben und per Datenfernübertragung an die Institute übertragen. Für den Transfer der DTA-Dateien werden die multibankfähigen Module SFirmHBCI oder SFirmEBICS eingesetzt (falls die jeweiligen Module erworben wurden). Eurozahlungsverkehr weltweiter Zahlungsverkehr nach S.W.I.F.T.-Normen Universelle Zahlungserfassung Optionale Textschlüssel (04,05 und 56) Freigabe von Zahlungen (4 -Augen-Prinzip) Meldewesen Z1/Z4/Z8/Z10 Validitätsprüfung der Daten je nach Bestimmungsland Bank-Adressen Länder-/Währungsstammdaten ASCII-Schnittstelle zu Fremdsystemen Umsatzstatistiken Listengenerator Zeitversetzte DFÜ möglich (falls DFÜ-Modul vorhanden) Benutzerabhängige Oberfläche Kontoauszüge verwalten Kontorundruf (falls DFÜ-Modul vorhanden) Valutensalden Online Update über das Internet (falls Internet Zugang vorhanden) Modul SFirmSEPA SFirmSEPA ist ein neues Zahlungsverkehrsmodul für das Produkt SFirm. Mit diesem Modul lassen sich SEPA-Aufträge erfassen und in Dateien ausgeben. Soweit entsprechende DFÜ-Module (EBICS, HBCI ab Version inkl. Patchlevel 8) lizenziert sind, können die SEPA-Auftragsdateien auch direkt an die Institute versandt werden. Dann können mit SFirmSEPA grenzüberschreitende bargeldlose Zahlungen innerhalb des SEPA- Raumes genauso einfach und sicher abgewickelt werden wie nationale Zahlungen. Der Aufbau der SEPA-Auftragserfassung basiert auf der bekannten Erfassungsmaske für EU-Zahlungen. Diese wurde um Felder für optionale Referenzen für den Einreicher und den Zahlungsempfänger erweitert. Die EBICS-Bankparameter wurden um Felder für Standardauftragsarten für SEPA-Überweisungen und SEPA- Lastschriften erweitert. Die Auftragsarten entsprechen den durch den ZKA spezifizierten Auftragarten für mehrere logische Dateien und damit den verwendeten XML Schematavorlagen. Dateien, die von Fremdapplikationen erstellt wurden, können in SEPA-Ordner importiert werden. Auch ein Versand von Fremddateien ist möglich. Seite 5 von 10
6 Modul SFirmDispo SFirmDispo ermöglicht die Steuerung der Zahlungseingänge und -ausgänge auf Basis der valutarischen Kontostände. Die fälligen und terminierten Zahlungen werden zur Ausführung vorgeschlagen. Die Aufträge können nach Konten, Auftraggebern oder nach Zahlungsordnern dargestellt werden. Zum Ausführungstermin werden die Zahlungen, unter Berücksichtigung des Kontostandes, ganz einfach per Mausklick auf das jeweilige Belastungskonto disponiert. Wenn die Disposition auf Basis von valutarischen Kontoständen erfolgt, können zusätzlich Plandaten erfasst werden. Für ausgeführte Aufträge, Daueraufträge usw. werden optional automatisch Plandaten erstellt. Freie Selektion der zu berücksichtigenden Konten Selektionsläufe und -kriterien können gespeichert werden Gruppierung der Zahlungen nach Konten, Banken, Auftraggebern Disposition über Konten- und Auftraggebergrenzen möglich Disposition auf Basis der valutarischen Kontostände mittels "Drag and Drop" Plandaten für Valutensalden Wiederkehrende Plandaten Berücksichtigung von erfassten Zahlungen als Plandaten in den Valutensalden Automatischer und/oder manueller Abgleich mit den Kontoauszügen Sammelposten für DTA-Dateien bei der Plandatenerstellung kontoabhängig zu hinterlegen Zahlungsvorabliste und diverse Auswertungen Suchen aller fälligen Zahlungen im System Modul SFirmCash Zur Steuerung der Liquidität im täglichen Treasury zur Erreichung eines Optimums an Zinsgewinn wird das Modul SFirmCash angeboten. Planumsätze und Kontoinformationen bilden den valutarischen Kontostand. Unter Berücksichtigung von Sockelbeträgen und Staffelkonditionen wird das Pooling (Saldoausgleich und/oder Kontokonzentration) durchgeführt. Die Aufträge können als DTE-Aufträge mit dem DFÜ-Modul SFirmEBICS an die Institute valutenneutral übertragen werden. Pooling (Saldoausgleich / Kontokonzentration) Automatische Optimierung des Zinsgewinns mit der Option zur manuellen Änderung der vorgeschlagenen Transferaufträge Manuelle Veränderungen der vorgeschlagenen Transaktionen möglich Plandaten Wiederkehrende Plandaten Berücksichtigung von erfassten Zahlungen als Plandaten in den Valutensalden Automatischer und/oder manueller Abgleich mit den Kontoauszügen Auflösung von Sammlern bei der Plandatenerzeugung kontoabhängig zu hinterlegen Erweiterte Darstellung der valutarischen Kontoinformationen Selektionsläufe können abgespeichert werden Freie Selektion der zu berücksichtigenden Konten Regionale Feiertage können frei definiert werden Diverse Listen und Ausdrucke Unterstützung von Staffelkonditionen Modul SFirmEnterprise Mandantenfähigkeit: mehrere SFirm-Datenbanken parallel nutzen Zugriff auf beliebig viele Mandanten mit eigenständigen Verzeichnissen, eigenen Datenbanken und eigenen Optionen Webclient: Zugriff auf die wichtigsten SFirm-Funktionen per Browser (Zahlungen, Kontoauszüge, Empfänger, Bankleitzahlen, Verwendungszwecke) Zeitgesteuerter, wiederkehrender Rundruf Erstellen und verwalten Sie für alle gewünschten Konten gleichzeitig wiederkehrende Abholaufträge. -Benachrichtigungen Lassen Sie sich automatisch per informieren, z.b. wenn die Übertragung gescheitert ist oder wichtige Aufgaben (z.b. bereitstehende Updates) anstehen. PDF-Ausdrucke und -Versand Ausdrucke des Automaten (z.b. Ausgabeprotokolle) können wahlweise auf Papier oder als PDF gedruckt und/oder per versendet werden. Grafische Saldenentwicklung Die Saldenentwicklung lässt sich für eine speicherbare Auswahl von Konten grafisch darstellen. Offline-Konten Anlage von Offline-Konten mit manueller Pflege der Buchungen Mehrere DFÜ-Aufträge gleichzeitig unterschreiben Es können nun mehrere DFÜ-Aufträge (EBICS) gleichzeitig durch einmalige Eingabe der EU-PIN/des EU-Kennworts unterschrieben werden (außer bei Klasse 2/3-Lesern). Automat als Dienst Der SFirm-Automat kann als Dienst eingerichtet werden. Archivfunktion für Kontoinformationen Kontoumsätze, die in SFirm nicht weiter vorgehalten werden sollen, können automatisch in einer offenen Access Datenbankarchiviert und auch für die Weiterverarbeitung genutzt werden. Seite 6 von 10
7 Protokollierung von Benutzeraktivitäten Die Benutzeraktivitäten können ausführlicher protokolliert werden (z.b. Änderung von Stammdaten, DFÜ-Vorgänge inkl. Leisten der EU oder Ablage im Pool, administrative Vorgänge wie Benutzeradministration, Änderung von Optionen, etc.). Kontenbezogene automatische Exportdefinitionen Pro Konto können eigene Exportskripte (auch mit individuellen Ablageorten) hinterlegt und für den automatischen Export der Kontoumsätze, -auszüge und Vormerkposten genutzt werden. AutoDFÜ Erweiterung für den SFirm-Automaten für den automatischen, zeitgesteuerten Versand von EBICS-Aufträgen SEPA File Converter Umwandlung von DTAUS-/DTAZV-Dateien in SEPA-XML-Dateien mit automatischer Berechnung von IBANs und BICs SEPA XML Checker Überprüfung von XML-Dateien auf syntaktische und semantische Gültigkeit ProxyAnalyse Werkzeug für die Analyse von Systemumgebung und Internetzugang - insbesondere beim Einsatz von Proxies Modul SFirmEBICS SFirmEBICS ist die Umsetzung des neuen ZKA-Standards EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard) für SFirm. Damit wurde der seit 1995 gültige Multibank-Standard auf Basis des Filetransferverfahrens FTAM um eine internetbasierte HTTP-Variante erweitert. Es besteht eine Verpflichtung für alle deutschen Kreditinstitute, diesen DFÜ-Weg ab anzubieten. Alle Leistungen des Moduls SFirmFTAM (s. o.), aber Kommunikation ausschließlich über das Internet (HTTPS) Kryptografische Funktionen zur Ver- und Entschlüsselung der Datenübertragung. Die Funktionen erfüllen die Anforderungen des ZKA-Abkommens für DFÜ mit Kunden. Speicherung der Schlüssel erfolgt durch SFirm Freigabe der Aufträge kann über eine "Verteilte Elektronische Unterschrift" (VEU) vorgenommen werden. Der Teilnehmer kann eigene DFÜ-Aufträge mitverwalten, ggf. eigenen DFÜ-Status erzeugen Ablauf/Möglichkeiten bei der Unterschrift: Bankparameter auswählen Unterschriftenmappe abholen Anzeige der möglichen Unterschriften bilden Kunde wählt Dateien zur Unterschrift Details bzw. Datei anfordern Unterschrift leisten und senden Auftrag stornieren SFirmEBICS ist ab SFirm Version 2.2 verfügbar. Modul SFirmHBCI (inkl. SFirmHBCI PIN/TAN) Für Selbständige und Firmenkunden mit erhöhtem Sicherheitsbedarf wird das Modul SFirmHBCI angeboten. Der HBCI-Standard bietet durch moderne kryptographische Funktionen und der Nutzung von Chipkarten einen sehr hohen Sicherheitsstandard. Hierbei werden alle Daten komplett verschlüsselt sowie zur Sicherung der Authentizität signiert und können somit auch für unsichere Netze (z.b. das Internet) eingesetzt werden. Für HBCI stehen das DDV- und das RDH-Verfahren zur Verfügung, die beide unterstützt werden. SFirmHBCI PIN/TAN ist die Erweiterung des Moduls SFirmHBCI um das Sicherheitsmedium PIN/TAN. Zum Unterschreiben von DFÜ-Aufträgen können damit auch TAN-Listen mit zugehöriger PIN verwendet werden. Synonym werden auch die Begriffe HBCI+ oder FinTS verwendet. HBCI mit DDV-Chipkarten (Sparkasse) HBCI mit RDH-Chipkarten (andere Kreditinstitute) HBCI mit RDH-Disketten/Sicherheitsdatei HBCI mit PIN und TAN (HBCI +, FinTS) HBCI-Versionen 2.01, 2.1, 2.2 und 3.0 Assistent für die Generierung und Übertragung von RDH-Schlüsseln Automatisches Einlesen der Institutsangaben z.b. von der Chipkarte Versand von Zahlungen mit A- und B-Unterschriften (4-Augen-Prinzip) möglich Verwaltung von TAN-Listen Anforderung neuer TAN-Listen Aktivierung neuer TAN-Listen Online-Änderung der PIN Sperren der PIN oder der TAN-Liste Abfrage verbrauchter TANs Seite 7 von 10
8 S Sparkasse Heidelberg Voraussetzungen für SFirm Wichtig: Bitte beachten Sie die Erläuterungen zu den Endnoten auf Seite 10! 1. Systemvoraussetzungen für SFirm 1) PC, Prozessor, RAM (Hauptspeicher) Siehe Mindestanforderungen des Herstellers Microsoft zum jeweiligen Betriebssystem Betriebssystem Einzelplatzinstallation: Windows XP (alle Editionen), auch 64-Bit Edition (empfohlen: installiertes Servicepack 3) Windows Vista (alle Editionen), auch 64-Bit Edition (empfohlen: installiertes Servicepack 1) Windows 7 (alle Editionen), auch 64-Bit Edition Windows 8 (alle Editionen), auch 64-Bit Edition Netzwerkinstallation: siehe PDF-Dokument des SFirm-Herstellers SFirm Hannover 2) Festplatte Drucker Sonstiges Plattenplatz für Programm: 1 GB Plattenplatz für Daten: mind. 1 GB zusätzlicher Platz nach anfallender Datenmenge eingerichteter Standarddrucker (-treiber, grafikfähig) Internetzugang für Online-Updates und Patchlevels (empfohlen: Breitbandverbindung, z. B. DSL) Adobe Reader 7.0 oder höher zur Anzeige der Onlinehilfe Seite 8 von 10
9 2. Voraussetzungen für SFirmHBCI Internetzugang HBCI mit Sicherheitsmedium Chipkarte HBCI mit Sicherheitsmedium PIN/TAN HBCI mit Sicherheitsmedium Sicherheitsdatei Internetzugang über eingerichtetes DFÜ-Netzwerk oder LAN-Verbindung Eingerichtetes HBCI-fähiges Chipkartenterminal mit CT-API-Schnittstelle Freigeschaltete HBCI-Chipkarte und zugehörige PIN 5) HBCI-Kommunikationsparameter des Kreditinstituts freigeschaltete PIN und TAN-Liste des Kreditinstituts 6) HBCI-Kommunikationsparameter des Kreditinstituts Wechseldatenträger (Diskette, USB-Stick o.ä.) für die Sicherheitsdatei HBCI-Kommunikationsparameter des Kreditinstituts 4) 3) 3. Voraussetzungen für SFirmEBICS mit elektronischer Unterschrift EBICS EBICS-Bankparameter/Teilnehmerdaten des Kreditinstituts pro EBICS-Teilnehmer 7) Internetzugang Internetzugang über eingerichtetes DFÜ-Netzwerk oder LAN-Verbindung 8) Sicherheitsmedium Wechseldatenträger (Diskette, USB-Stick o.ä.) zur Leistung der elektronischen Unterschrift pro EBICS-Teilnehmer Seite 9 von 10
10 1) Mindestangaben für den Betrieb von SFirm. Schnellerer Prozessor und mehr Speicher verbessern die Leistung. Detaillierte technische Systemvoraussetzungen sowie Konfigurationshinweise für den Betrieb von SFirm (im Netzwerk und/oder auf Terminalservern) finden Sie im Dokument SFirm: Kundenleitfaden Systemvoraussetzungen/Hinweise bzgl. Netzwerk- und Terminalserverinstallation, das Sie sich unter sfirm.de herunterladen können. 2) Die detaillierten Angaben zu freigebenen Serverbetriebssystemen sowie Terminalserver-Varianten sowie Konfigurationshinweise für den Betrieb von SFirm (im Netzwerk und/oder auf Terminalservern) finden Sie im Dokument SFirm: Kundenleitfaden Systemvoraussetzungen/Hinweise bzgl. Netzwerk- und Terminalserverinstallation, das Sie sich unter herunterladen können. 3) Voraussetzung für HBCI-Verbindung über LAN: Bei HBCI mit Chipkarte und HBCI mit Diskette: IP-Verbindung zum HBCI-Server des Kreditinstituts auf Port 3000 (evtl. Paketfilter-Regeln überprüfen/anpassen). Bei Verwendung eines Proxy-Servers kann die Einrichtung eines TCP-Gateways notwendig sein. Proxy-Server mit Socks 4-Protokoll werden nur in Verbindung mit einem Socks- Proxy-Client unterstützt. Bei HBCI mit PIN/TAN: HTTPS-Verbindung zum HBCI-Server des Kreditinstituts. 4) Von den SFirm-Entwicklern werden u. a. folgende Chipkartenterminals für SFirmHBCI empfohlen: Anbieter Chipkartenterminal (Reihenfolge stellt keine Wertung dar) Reiner SCT Kartengeräte GmbH & Co. KG Baumannstraße Furtwangen Towitoko AG Haidgraben Ottobrunn Cherry GmbH Postfach Auerbach/Opf. Modell Chipkartenterminal (Reihenfolge stellt keine Wertung dar) cyber Jack cyber Jack pinpad CHIPDRIVE micro CHIPDRIVE Keyboard CHIPDRIVE micro120 Cherry Tastatur G LQBDE-0 mit integriertem Chipkartenleser 5) Die Sparkasse Heidelberg unterstützt HBCI mit Chipkarte und HBCI mit PIN/TAN. Antragsformulare für HBCI mit Chipkarte erhalten Sie auf Anfrage bei der Sparkasse Heidelberg, electronic banking. Tel.: ) Antragsformulare für HBCI mit PIN/TAN erhalten Sie in jeder Geschäftsstelle der Sparkasse Heidelberg. Alternativ bieten wir einen Online-Antrag auf unserer Internet-Seite: im Bereich Banking an. 7) Antragsformulare für ELKO/EBICS erhalten Sie auf Anfrage bei der Sparkasse Heidelberg, electronic banking. Tel.: ) Bei EBICS: HTTPS-Verbindung zum EBICS-Server des Kreditinstituts. Seite 10 von 10
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