Stadt Biedenkopf Nachtragshaushalt 2015

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1 Stadt Biedenkopf Nachtragshaushalt 2015

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3 Inhaltsverzeichnis Seite(n) Haushaltssatzung Vorbericht Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt Teilhaushalte Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Investitionsprogramm Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Übersicht über die Verbindlichkeiten Übersicht über Rücklagen und Rückstellungen Übersicht über Fraktionsmittel Stellenplan Übersicht über Anteile, Mitgliedschaften, Beteiligungen

4 Amtliche Einwohnerzahlen (HW) der Stadt Biedenkopf Einwohnerzahlen Gemarkungs- Größe in Davon eigener Waldbesitz ha ha % Kernstadt Biedenkopf ,55 Stadtteil Breidenstein ,03 Stadtteil Dexbach ,98 Stadtteil Eckelshausen ,68 Stadtteil Engelbach ,93 Stadtteil Katzenbach ,57 Stadtteil Kombach ,56 Stadtteil Wallau ,86 Stadtteil Weifenbach ,10 Insgesamt: ,24 Einwohnerzahlen der Gesamtstadt am = = *) = = = = = = = = = = = = = = = *) = *) Ergebnis der Volkszählung 2

5 Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Biedenkopf für das Haushaltsjahr

6 N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g der Stadt Biedenkopf für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), hat die Stadtverordnetenversammlung am 23. April 2015 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: Mit dem Nachtragsplan werden 1 erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR festgesetzt a) im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis die Erträge die Aufwendungen der Saldo im außerordentlichen Ergebnis die Erträge die Aufwendungen der Saldo b) im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen die Auszahlungen der Saldo aus Finanzierungstätigkeit die Einzahlungen die Auszahlungen der Saldo Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von EUR aus. Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von EUR aus. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von EUR um EUR erhöht und damit auf neu festgesetzt EUR 4

7 Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. 3 Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. 4 Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. 5 Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert. 6 7 Die Bestimmungen über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden nicht geändert. Die Bestimmungen zur Deckung in Teilhaushalten werden nicht geändert. 8 Die Bestimmungen über die Wertgrenzen für Investitionen werden nicht geändert. 9 Biedenkopf, 24. April 2015 DER MAGISTRAT Joachim Thiemig Bürgermeister 5

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9 Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan 2015 der Stadt Biedenkopf Zur Finanzierung der im Haushaltsjahr 2015 zu erbringenden Eigenkapitaleinlage für die Windpark Schwarzenberg GmbH ist aufgrund bisher nicht erfolgter Veranschlagungen im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 eine Nachtragsatzung zu erlassen. Die Kapitalaufbringung für die v. g. Maßnahme begründet sich wie folgt: Die Windpark Schwarzenberg GmbH (WPS) benötigt zur Sicherstellung des von den finanzierenden Kreditinstituten geforderten 30%igen Eigenkapitals im Umfange von ca. 12 Mio. von den beiden beteiligten Kommunen, der Stadt Biedenkopf und der Gemeinde Breidenbach, jeweils ein als Eigenkapital zu behandelndes Darlehen (z. B. Nachrangdarlehen, 1 Jahr tilgungsfrei, 20 Jahre Laufzeit) im Umfang von ca. 6 Mio. je Kommune. Die Geldmittel werden voraussichtlich Ende des 2. Quartals dieses Jahres benötigt. Die Wirtschaftlichkeit der WPS ist durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung dokumentiert, es wird innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren mit einem Überschuss i. H. v. rd. 14,4 Mio. gerechnet, was für die Stadt Biedenkopf und die Gemeinde Breidenbach jeweils Gewinne nach Steuern i. H. v. rd. 6,8 Mio. über die Gesamtlaufzeit bedeuten würde. Zusätzlich wird zur Vermeidung eines beihilferechtlichen Verfahrens seitens der WPS eine Avalprovision i. H. v. rd. 2,0 v. H. auf das als Eigenkapital zu behandelnde Darlehen an die Kommunen gezahlt, welche dort als zusätzliche Erträge zur Verfügung stehen. Die Bereitstellung des Eigenkapitals i. H. v. 6 Mio. kann nur über einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2015 erfolgen und im Wege der Netto-Neuverschuldung finanziert werden. Die Kommunalaufsicht hat bereits signalisiert, dass sie das Vorgehen beider Kommunen für rechtlich umsetzbar hält und einer Kreditgenehmigung positiv gegenüberstehen werde, sofern das Projekt wirtschaftlich ist. Die Wirtschaftlichkeit wird durch die o. a. (testierte) Wirtschaftlichkeitsberechnung dokumentiert. Zusätzlich zur v. g. Finanzierung der Eigenkapitaleinlage der WPS ist uns seitens des Landkreises Marburg-Biedenkopf mitgeteilt worden, dass der Stadt Biedenkopf in den Jahren 2015 ff. ca. 45 Flüchtlinge p.a. zugewiesen werden. Für die Bereitstellung notwendiger Unterkunftsmöglichkeiten hat auch die Stadt Biedenkopf ihren Beitrag zu leisten. Pro Flüchtling wird seitens des Landkreises pro Tag 9,50 an uns gezahlt. Bei einer anzunehmenden Unterbringungszeit im laufenden Jahr 2015 von rd. 180 Tagen ergibt dies in Summe rd , welche gleichsam für die Bewirtschaftungskosten und Sanierung/Unterhaltung der städt. Unterkunftsmöglichkeiten verwandt werden können. Parallel dazu können diese Gelder auch für die Anmietung von privaten Unterkünften eingesetzt werden. Des Weiteren werden im Finanzhaushalt für die grundhafte Sanierung städtischer Unterkunftsmöglichkeiten (und die Ausstattungen der Unterkünfte) für Flüchtlinge bereitgestellt. Die Deckung hierfür erfolgt aus liquiden Mitteln ( ), einem zusätzlichen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Avalprovision und Pacht WPS, ) und Einsparungen im Bereich der Einführung des Digitalfunks ( ), wo entspr. Auszahlungen noch im Haushaltsjahr 2014 geleistet werden konnten. Bei dem Freizeitzentrum Sackpfeife ist die grundhafte Sanierung der Liftanlage unabdingbar. Die Durchführung der Maßnahme ist erforderlich, da die jetzige Sesselliftanlage im derzeitigen Zustand keine TÜV-Genehmigung mehr bekommt. Es ist ein zusätzlicher Mittelbedarf von erforderlich, die Deckung erfolgt ebenfalls aus liquiden Mitteln. Ansonsten wird auf den Vorbericht des am 18. Dezember 2014 beschlossenen Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 mit seinen Anlagen verwiesen. 7

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11 Gesamtergebnisund Gesamtfinanzhaushalt 9

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15 Teilhaushalte 13

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109 Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 107

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115 Investitionsprogramm 113

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121 ÜBERSICHT über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan des Jahres Voraussichtlich fällige Auszahlungen EUR Summe Nachrichtlich In der Ergebnis- und Finanzplanung vorgesehene Kreditaufnahmen k. A. k. A. 119

122 ÜBERSICHT über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten EUR - Art Stand zu Beginn des Vorjahres 2014 Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2015 Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres Verbindlichkeiten aus Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 2.1 Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 2.2 Land 2.3 Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.4 Zweckverbänden und dgl. 2.5 Sonstiger öffentlicher Bereich 2.6 Kreditmarkt Verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen Summe Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.1 Leasing 4.2 Sonstige Summe Nachrichtlich 5. Verbindlichkeiten der Sondervermögen mit Sonderrechnung 5.1 Aus Krediten 5.2 Aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Vorübergehende Inanspruchnahme von flüssigen Mitteln aus zweckgebundenen Rücklagen und Sonderrücklagen für andere Zwecke Anteilige Schulden im Rahmen von Mitgliedschaften in Zweckverbänden Anteilige Schulden im Rahmen der Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen Langfristige Mietverträge und Verpflichtungen aus ÖPP-Verträgen

123 ÜBERSICHT über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen und Rückstellungen EUR - Art 1. Rücklagen und Sondervermögen Stand zu Beginn des Vorjahres 2014 Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2015 Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses Sonderrücklagen Gebührenausgleichsrücklage Abwasser Forstrücklage Versorgungsfonds KBVK Stiftungskapital Weber von Wallau-Stiftung (nachrichtlich) Rolf Wenzel-Stiftung (nachrichtlich) Vermächtnisse Summe der Rücklagen Rückstellungen 2.1 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen auf Grund von beamtenrechtlichen oder vertraglichen Ansprüchen (davon durch Mittel der Versorgungsrücklage nach HVersRücklG gedeckt) (4.661) (4.676) (4.663) 2.2 Rückstellungen aus Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern, Beamten und Arbeitnehmern Rückstellungen aus Bezüge- und Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit und ähnlichen Maßnahmen Rückstellungen für im Haushaltsjahr unterlassenen Aufwendungen für Instandhaltungen, die im folgenden Haushaltsjahr nachgeholt werden sollen Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten Rückstellungen für unbestimmte Aufwendungen für Umlagen nach dem Finanzausgleichsgesetz und für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen von Steuerschuldverhältnissen Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Sonstige Rückstellungen Summe der Rückstellungen

124 ÜBERSICHT über die den Fraktionen nach 36 a Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung zur Verfügung gestellten Mittel Art Haushaltsansatz Ergebnis der Jahresrechnung Erläuterungen EUR EUR EUR Gesamtbetrag der Mittel nach 36 a Abs. 4 HGO Sockelbetrag für jede Fraktion (jährlich 0 EUR) Restbetrag nach Fraktionsstärke Betrag für jedes Fraktionsmitglied (mtl. 8 EUR) Unvorhergesehenes Aufteilung des Betrages unter 1 auf die einzelnen Fraktionen: 2.1 CDU-Fraktion Personalkosten k. A. k. A Sachkosten ohne Öffentlichkeitsarbeit k. A. k. A Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit k. A. k. A SPD-Fraktion Personalkosten k. A. k. A Sachkosten ohne Öffentlichkeitsarbeit k. A. k. A Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit k. A. k. A BB-Fraktion Personalkosten k. A. k. A Sachkosten ohne Öffentlichkeitsarbeit k. A. k. A Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit k. A. k. A UBL-Fraktion Personalkosten k. A. k. A Sachkosten ohne Öffentlichkeitsarbeit k. A. k. A Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit k. A. k. A FDP-Fraktion Personalkosten k. A. k. A Sachkosten ohne Öffentlichkeitsarbeit k. A. k. A Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit k. A. k. A. 0 Jahresbeiträge 2014 EUR 2013 EUR 2012 EUR 3. Zusätzlich an die einzelnen Fraktionen gewährte geldwerte Leistungen: keine keine keine 122

125 S T E L L E N P L A N der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten der Stadt Biedenkopf für das HAUSHALTSJAHR 2015 Hinweis: Durch die Haushaltssatzung wird der Magistrat ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifvertragsrecht zwingend ergeben. Er kann frei werdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen. 123

126 Vorbemerkungen: Die Zuordnung der Besoldungs- und Entgeltgruppen erfolgt wegen der besseren Übersichtlichkeit wie bisher nach Produktbereichen (zweistellig) und Produktgruppen (vierstellig). Soweit die vollständige Zuordnung nach Produkten (sechsstellig) möglich bzw. sinnvoll ist, ist diese so vorgenommen worden. Die grundsätzliche Darstellung nur nach Produktbereichen und -gruppen vermeidet eine weitere stellenplanmäßige Aufgliederung nach Produkten, die von Jahr zu Jahr umzustellen wäre, weil die zeitlichen Anteile für die konkreten Tätigkeitsbereiche nicht durchgängig konstant sind. Die Verteilung auf die speziellen Kostenstellen (achtstellig), die den jeweils in diesen Bereichen geleisteten Einsatzstunden entspricht, wird am Ende eines Haushaltsjahres durch interne Leistungsverrechnung vorgenommen. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplans und mit in die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung einzubeziehen. Teil A Beamte : Veränderungen gegenüber dem bisherigen Stellenplan ergeben sich nicht. Teil B Arbeitnehmer : Im Produkt 0202 Ordnungsangelegenheiten wird eine nach Entgeltgruppe 6 TVöD ausgewiesene Stelle in die Entgeltgruppe 8 TVöD angehoben, weil die Stelleninhaberin die tariflichen Voraussetzungen erfüllt. Die in den Produkten 05 Soziale Leistungen und 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ausgewiesenen 2 Stellen mit einem Stellenanteil von jeweils 0,5 nach Entgeltgruppe TVöD 8 sind nach dem Ausscheiden des Stelleninhabers nicht wiederbesetzt worden. Sie werden jetzt zusammengefasst und in das Produkt 0202 Ordnungsangelegenheiten verschoben. Die Ausweisung erfolgt nach Entgeltgruppe 12 TVöD. Es handelt sich hierbei um die Stelle des Leiters des Fachbereiches III Sicherheit und Ordnung. Im Bereich Eigenbetrieb wird eine zusätzliche Stelle nach Entgeltgruppe 8 TVöD ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um die Stelle eines Fachangestellten für Bäderbetriebe. Sie ist zurzeit befristet besetzt. Teil C Zusammenstellung : Die Gesamtzahl der Stellen (einschl. Eigenbetrieb) von bisher 80,8 erhöht sich auf nunmehr 81,8 Stellen. 124

127 Zahl der Stellen nach dem Stellenplan Gemeindeorgane Zentrale Verwaltung Zahl der am tatsächlich besetzten Stellen Vermerke, Erläuterungen Stellenplan Teil A: Beamte Produkt Bezeichnung Besoldungsgruppen nach dem Hessischen Besoldungsgesetz Beamte zus B Höherer Gehobener Mittlerer D i e n s t 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12 A 11 A 10 A 9 A 9 A 8 A 7 A 6 A Elektrizitäts- und Wasserversorgung Stellenplan 2015 Stellenplan Zahl der am besetzten Stellen

128 Zentrale Verwaltung 1,0 1,0 4,0 4,7 *) 4,0 *) 14,7 14,7 11, Hilfsorgane der Verwaltung 1,0 2,0 6,0 8,0 3,0 20,0 20,0 20, Ordnungsangelegenheiten 1,0 *) 1,0 1,0 3,0 4,0 10,0 9,0 8,8 05 Soziale Leistungen 0,4 0,3 0,7 1,2 0, Bauliche Planung 1,0 1,0 1,0 0,6 10 Bauen und Wohnen 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 6,0 6,0 5,9 13 Natur- und Landschaftspflege 1,0 1,0 1,0 5,0 0,1 8,1 8,1 7,1 Zahl der am besetzten Stellen 3,0 1,6 3,0 8,6 8,7 3,0 20,2 14,6 4,4 0,4 3,1 70,6 Zahl der am tatsächl. besetzten Stellen Vermerke, Erläuterungen *) Tätigkeitszulagen erhalten: a) Vorzimmer BM 26,00 b) Frauenbeauftragte 129,00 *) Zulage als Brandschutzbeauftragter Stellenplan Teil B: Arbeitnehmer Produkt Bezeichnung Arbeitnehmer Entgeltgruppen nach dem Tarifvertrag für den zus öffentlichen Dienst Zahl der Stellen nach dem Stellenplan Brandbekämpfung und Gefahrenabwehr 1,0 1,0 2,0 2,0 2,0 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 0, Sportförderung 0,3 0,3 0,3 0, Elektrizitäts- und Wasserversorgung 1,0 1,0 2,0 4,0 4,0 4, Allg. Einrichtungen und Unternehmen Eigenbetrieb "Freizeit, Erholung und Kultur" 2,2 2,2 2,2 2,2 1,0 0,6 2,0 3,0 2,0 0,2 8,8 7,8 7,4 Stellenplan ,0 4,6 1,0 10,0 12,7 3,0 21,4 15,0 3,0 3,1 77,8 Stellenplan ,0 4,6 1,0 10,0 11,7 3,0 22,4 15,0 3,0 3,1 76,8 Nachrichtlich: Am war/en folgende Ausbildungsstelle/n besetzt: Verwaltungsfachangestellte: 1;

129 Zahl am tatsächl. besetzten Stellen Beamte Arbeitnehmer zus. Beamte Arbeitnehmer zus. Beamte Arbeitnehmer zus Gemeindeorgane 1,0 0,0 1,0 1,0 0,0 1,0 1,0 0,0 1, Zentrale Verwaltung 2,0 14,7 16,7 2,0 14,7 16,7 2,0 11,6 13, Hilfsorgane der Verwaltung 20,0 20,0 20,0 20,0 20,0 20, Ordnungsangelegenheiten 10,0 10,0 9,0 9,0 8,8 8, Brandbekämpfung undgefahrenabwehr 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 05 Soziale Leistungen 0,7 0,7 1,2 1,2 0,7 0,7 08 Sportförderung 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0, Bauliche Planung 1,0 1,0 1,0 1,0 0,6 0,6 10 Bauen und Wohnen 6,0 6,0 6,0 6,0 5,9 5, Elektrizitäts- und Wasserversorgung 1,0 4,0 5,0 1,0 4,0 5,0 1,0 4,0 5,0 13 Natur- und Landschaftspflege 8,1 8,1 8,1 8,1 7,1 7, Allg. Einrichtungen undunternehmen 2,2 2,2 2,2 2,2 2,2 2,2 Insgesamt: 4,0 77,8 81,8 4,0 76,8 80,8 4,0 70,6 74,6 Stellenplan Teil C: Zusammenstellung Organisationseinheit Gliederungsplan Zahl der Stellen 2015 Zahl der Stellen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 0,0 0,0 0,5 0,5 0,0 0,0 Eigenbetrieb "Freizeit, Erholung und Kultur" 8,8 8,8 7,8 7,8 7,4 7,4

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131 ÜBERSICHT über die Anteile, Mitgliedschaften und Beteiligungen der Stadt Biedenkopf (Stand: November 2014) 129

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