Umwelthaftung und Versicherung im SHK - Handwerk
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- Hajo Becker
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1 Umwelthaftung und Versicherung im SHK - Handwerk Folie BGB Zivilrechtliche Haftpflicht Abs. 1 Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Haftungsvoraussetzungen: Widerrechtlichkeit Verschulden Verschuldenshaftung Beweislast: Höhe: Beim Geschädigten / Anspruchsteller unbegrenzt Folie 2
2 Beweislast bei Umweltschäden BGH Kupolofen-Urteil vom Es ist Sache des Verantwortlichen zu beweisen, dass die Emissionen im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte lagen und dass der Verantwortliche alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, um eine Schädigung abzuwenden. Der Geschädigte hat keinen Einblick in den Betrieb. Es ist Aufgabe des Unternehmens, die Einhaltung der Grenzwerte zu kontrollieren. Nur der Anlagenbetreiber kann einschätzen, ob Sicherheitsstandards eingehalten wurden. => Auswirkungen auf Betriebsorganisation Folie 3 2 Haftpflicht des Unternehmers für grobe Fahrlässigkeit bei Arbeitsunfällen 110 SGB VII Abs. 1 Haben Personen den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, haften sie den Sozialversicherungsträgern für die in Folge des Versicherungsfalls entstandenen Aufwendungen. Das Verschulden braucht sich nur auf das den Versicherungsfall verursachende Handeln oder Unterlassen zu beziehen. Rechtsprechung: Grob fahrlässig handelt, wer Schutzvorschriften missachtet, die vor unbeherrschbaren Gefahren schützen sollen (BG-Regeln, Arbeitssicherheitsregeln..) Folie 4
3 Umwelthaftung 89 WHG: Gefährdungshaftung für Schäden durch die Veränderung der Beschaffenheit von Gewässern 1 Umwelthaftungsgesetz: Gefährdungshaftung mit Ursachenvermutung und Auskunftsanspruch für Schäden durch Umwelteinwirkung, die von Anlagen nach Anhang 1 ausgehen; Pflichtversicherung Anhang 2 (Verordnung fehlt) Folie 5 3 Umweltschadensgesetz 6: Ist ein Umweltschaden eingetreten, hat der Verantwortliche die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen Umweltschaden: eine Schädigung des Bodens. im Sinne des Bodenschutzgesetzes, die Gefahren für die menschliche Gesundheit verursacht eine Schädigung der Gewässer nach Maßgabe des 90 Wasserhaushaltsgesetzes eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetzes Folie 6
4 Geschützte Lebensräume Natura 2000 Vogelschutzgebiete FFH-Gebiete Biodiversitäts-Gebiete: BRD = 13,5% terr. / 41% marine Fläche Europa = 20% Fläche 130 Tier- und Pflanzenarten auch außerhalb der Gebiete geschützt Folie 7 4 Was ist neu? Das neue Umweltschadensgesetz begründet eine neuartige öffentlich-rechtliche Haftung für Verursacher von Umweltschäden. sieht teilweise eine verschuldensunabhängige Haftung für definierte gefährliche gewerbliche Tätigkeiten vor. stärkt den Einfluss der Umweltverbände durch ein für sie neu geschaffenes Klagerecht. Folie 8
5 Haftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden von Dritten, für die der Versicherungsnehmer aufgrund privatrechtlicher Haftungsbestimmungen Schadenersatz leisten soll. Umfang der Versicherung Abwehr unberechtigter Ansprüche Zahlung der Entschädigung Nicht versichert: Eigenschäden Nicht versichert: Vorsatz Mitversichert: Grobe Fahrlässigkeit Folie 9 5 Haftpflichtversicherung Umfassender Versicherungsschutz durch 4 Modelle: Betriebshaftpflicht-Versicherung Umwelthaftpflicht-Versicherung Umweltschadens-Versicherung Umweltkasko-Versicherung Folie 10
6 Besonderheiten der Umwelt-Versicherungen Versicherungsfall Schadenfeststellung Vorbelastungsausschluß bereits eingetretene Schäden oder erfolgte Umwelteinwirkungen "Altlasten" Übergangsregelung Deckung durch frühere Verträge besteht oder hätte beantragt werden können Nachhaftung 3 Jahre, unverbrauchter Teil der letzten Deckungssumme Rettungskosten vor Eintritt des Vers.falls zur Abwendung sonst unvermeidlicher Schäden nach Betriebsstörung Folie 11 6 Schadenbeispiel Rettungskosten Ein SHK-Installateur hat für Lötarbeiten einen 25 ltr Kanister Salzsäure 33 % in seiner Werkstatt. Aus bisher noch unbekannten Gründen ist der Kanister umgefallen und halb ausgelaufen. Um Personenschäden durch ätzende Dämpfe zu vermeiden, wurden die Räume evakuiert. Die Feuerwehr war 2,5 Std. unter Vollschutz im Einsatz, um die Dämpfe niederzuschlagen, die Säure aus dem Teppich aufzunehmen und den Kanister zu bergen. Kosten ca EUR u.a. für 2 Schutzanzüge Folie 12
7 Besonderheiten der Umwelt-Versicherungen Ausgeschlossen sind Schäden durch: Verkleckern "Altlasten" Betrieb von Abfalldeponien Asbest, Chlorierte Kohlenwasserstoffe bewusstes Abweichen von Gesetzen, technischen Richtlinien etc. betriebsbedingt unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Umwelteinwirkungen (Normalbetrieb) Abfälle nach Auslieferung (nur in der Umwelthaftpflichtvers. ausgeschlossen) Folie 13 7 Umwelthaftpflicht-Versicherung Versichert sind Schäden durch Umwelteinwirkung = Schaden durch Ausbreitung von Gas, Staub, Stoffen, Dämpfen, Strahlen etc. in Luft, Boden oder Wasser - Beim Einbau einer Lüftungsleitung in einem Elektrogroßhandel legt sich eine Staubschicht auf Computer und Fernseher - Der Installateur stellt dem Kunden während der Brennerreparatur einen Heizlüfter zur Verfügung. Durch einen Schwelbrand im Gerät verrußt das Wohnhaus - übergreifende Feuerschäden mitversichert bis zur vollen Höhe der Deckungssumme Folie 14
8 Folie 15 8 Umwelthaftpflicht-Versicherung 7 Risikobausteine UHG-Anhang 1 UHG-Anhang 2 Genehmigungsbedürftige Anlagen WHG-Anlagen Abwasseranlagen Basisdeckung Regressdeckung Folie 16
9 WHG-Anlagen Haftung 89 WHG Folie 17 9 UMWELT-HAFTPFLICHT-ERSICHERUNG Dr. R. So ban ski SIGN AL ID UNA shg b Folie 18
10 Folie Abwasseranlagen und Einwirkungsrisiko Haftung 89 WHG Folie 20
11 Folie UMWELT-HAFTPFLICHT-ERSICHERUNG Sorgenkind Ölabscheider Dr. R. S o ban ski S IGN A L ID UNA shg b Folie 22
12 Umwelt-Regressdeckung Haftung 823 BGB - Planung, Herstellung, Lieferung - Montage, Demontage, Instandhaltung, Wartung von umweltrelevanten Anlagen, wenn der VN nicht selber Inhaber der Anlage ist sollte ohne Zusatzbeitrag in jeder Umwelt-Haftpflichtversicherung enthalten sein! Folie Umwelthaftpflicht-Regressversicherung Durch eine vom SHK-Betrieb unsachgemäß stillgelegte Rücklaufleitung tritt unbemerkt Heizöl aus und gelangt in Boden und Grundwasser mitversichert bis zur vollen Höhe der Deckungssumme Folie 24
13 Umwelthaftpflicht-Regressdeckung Hinweispflicht des Sachkundigen auf vorhandene Mängel einer Öltankanlage OLG Zweibrücken : Erkennt der Werkunternehmer bei der Durchführung von Reparaturarbeiten einen die Betriebssicherheit einer Anlage beeinträchtigenden Mangel oder kann er diesen bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen, begründet dies dem Besteller gegenüber eine Mitteilungspflicht... Der Bekl. haftet, weil er es pflichtwidrig unterlassen hat, den Kl. darauf hinzuweisen, dass die Rücklaufleitung entgegen den geltenden Vorschriften mit einer Nylonquetschverbindung an den Öltank angeschlossen war. Ist aufklärungsrichtiges Verhalten zu vermuten, hat der Aufklärungspflichtige die nicht Ursächlichkeit seiner Pflichtverletzung zu beweisen. mitversichert bis zur vollen Höhe der Deckungssumme Folie Umwelt-Basisdeckung Haftung 823 BGB Umwelteinwirkungen, die nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgehen, die unter die anderen Bausteine fallen z.b. Schäden durch Tätigkeiten mit Funken-, Rauch- und Staubentwicklung Schweißen, Flexen, Sägen sollte ohne Zusatzbeitrag in jeder Betriebshaftpflichtversicherung enthalten sein! Folie 26
14 Umweltbasisdeckung Aktueller Schadensfall: Versicherungsnehmer: Metallbetrieb Schadendatum: Beim Betrieb einer Entgradmaschine entsteht sehr heißer feiner Staub, der abgesaugt und in einen luftdichten Staubkasten geblasen wird. Dort entzündete der Staub restliche Aluminiumstäube von vorhergehenden Bearbeitungsgängen. Die Arbeiter öffneten daraufhin den Staubkasten, und beim Kontakt mit der Umgebungsluft kam es zur Staubexplosion, die die Männer durch die Arbeitskleidung hindurch verbrannte. Für Aluminiumbearbeitung war die Absaugvorrichtung nach BG Regel 109 ungeeignet. Schaden: Aktuelle Reserve: Haftung: Versicherung: 8 Brandverletzte EUR Regress des Sozialversicherers 110 SGB VII wg. grober Fahrlässigkeit des Arbeitgebers Explosion = Umwelteinwirkung => Umwelthaftpflichtversicherung Folie Umweltschadens-Versicherung Folie 28
15 Sanierungskosten Die Versicherer betreten absolutes Neuland (Nils Hellberg, GDV) Quelle: Versicherungswirtschaft Heft 10/2008 Folie Umweltschadens-Versicherung Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. (Neu: Haftpflichtversicherung mit Bezug auf nur ein Gesetz) öff.-rechtl. Erstattungsanspruch Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Versicherungsnehmer von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten der oben genannten Art in Anspruch genommen wird. Inanspruchnahme d. Behörde od. Dritte (Regress) Folie 30
16 Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Umweltschäden, die unmittelbare Folge einer plötzlichen und unfallartigen, während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages eingetretenen Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes des Versicherungsnehmers oder des Dritten sind (Betriebsstörung). Ausnahme Bauhandwerk Keine Normalbetriebsschäden! Bei Umweltschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse statt Betriebsstörung Deckung dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler beruht. Deckung auch bei Produktfehlern Folie Umweltschadens-Versicherung Als Haftpflichtversicherung Deckung für Drittschäden => Deckung für Schäden außerhalb des Betriebsgrundstücks Schäden innerhalb des Betriebsgrundstücks und am Grundwasser => Zusatzbausteine Zusatzbaustein 1: Ansprüche gemäß USchdG und Grundwasser Zusatzbaustein 2: Ansprüche gemäß Bodenschutzgesetz Signal-Iduna: Baustein 1 + Baustein 2 = Umweltkasko-Versicherung Folie 32
17 Folie : Bei Kabelverlegungsarbeiten wurden enorme Mengen des Spül- und Schmiermittels»Bentonit«direkt und unbehandelt in das angrenzende Auewald-Wassersystem auf Gemarkung Renchen eingeleitet. Folie 34
18 Die im Wasser lebenden Organismen grob geschädigt bzw. getötet. Das Bentonit wird zunächst von einer Spezialfirma ausgesaugt. Die Stadt Renchen mit Euro entschädigt und eine Ausgleichsmaßnahme für die Umweltverschmutzungen und Zerstörungen im Auewald geschaffen. Folie Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Partner des Handwerks Folie 36
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