Selbstbelastungsfreiheit des Beschuldigten nach der EMRK Pécs/Ungarn Dr. Mehmet Arslan, LL.M.

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1 Selbstbelastungsfreiheit des Beschuldigten nach der EMRK Pécs/Ungarn Dr. Mehmet Arslan, LL.M.

2 Aufbau des Vortrags I. Entwicklung und Anerkennung II. Begründung III. Schutzumfang IV. Konventionsrechtliches Konzept der Aussagefreiheit

3 I. Entwicklung und Anerkennung EMRK (1950): nicht ausdrücklich verankert UN-Zivilpakt (1966): Art. 14 Abs. 3 lit. g Expertenkomitee (1969): impliziter Bestandteil Expertenkomitee (1977): Vorschlag, ins 6. Zusatzprotokoll aufzunehmen. Kommission: keine Anerkennung Gerichtshof: ausdrückliche Anerkennung im Fall Funke./. Frankreich (1993)

4 II. Begründung Ableitung: Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK Allgemeiner Anspruch Unbenanntes Recht Zwecke ( u.a. ): Schutz vor unzulässigem Zwang, Vermeidung von Justizirrtümern, Sicherung von anderen Zwecken des Art. 6 EMRK. Willenstheorie: kein Zwang zur Vorbeugung des Willens Unzulässig: Zwang zur Herausgabe eines Gegenstands Zulässig: Atem-, Urin- oder Stimmprobe ( reguläre Funktion des Körpers ) Keine Dispositionsfreiheit Vermeidung von Justizirrtümern: erwünschter Nebeneffekt

5 II. Schutzumfang Beschränkbarkeit Feststellung einer Verletzung: durch Würdigung von drei Gesichtspunkten Wesensgehaltsgarantie Anwendbarkeitskriterien des Art. 6 Abs. 1 EMRK Beschuldigtenstatus Zeuge: kein Aussageverweigerungsrecht Geltung in einem sog. außerstrafrechtlichen Verfahren Beweisfunktion des Beschuldigten Mitwirkungsfreiheit Aussagefreiheit

6 IV. Konventionsrechtliches Konzept der Aussagefreiheit Schutz vor Aussagezwang Umgehungsverbot Ergänzende Schutzrechte Beweisverwertungsverbote

7 1. Schutz vor Aussagezwang Aussagefreiheit: Zwangsschutz und Freiwilligkeit von Geständnissen Definition des Zwangs: Direktheit, Erscheinungs- und Einwirkungsart Tatsächlicher Zwang: verbotene Vernehmungsmethoden des Art. 3 EMRK Körperliche Übergriffe Misshandlungen ohne körperliche Spuren Verbale Übergriffe Grundsatz der Freiwilligkeit: serious reasons bzw. reasonable doubts Unmittelbarer rechtlicher Zwang Keine strafrechtliche Sanktionierung des Schweigens Keine strafbewährte Erscheinungspflicht Mittelbarer rechtlicher Zwang Schlichtes Schweigen: kein Schuldindiz oder wesentliche Grundlage einer Verurteilung Nachteilige Verwertung: unter Einhaltung von einigen Voraussetzungen zulässig Maßstab zur Ziehung von Schlüssen aus dem völligen, teil- und zeitweisen Schweigen: gesunder Menschenverstand

8 2. Umgehungsverbot Aspekte: Wirksamkeit der Verbrechensbekämpfung versus Fairness des Verfahrens Grenzziehung: Abwägung Tatprovokation Infiltration des Umfelds eines Verdächtigten Täuschende Teilnahme Kein entscheidender Einfluss Keine Druckausübung Verdeckte Abschöpfung des Tatwissen eines Beschuldigten Zahlreiche Methoden Unzulässig: Aushorchen eines inhaftierten Beschuldigten durch den Zellengenossen Funktionale Äquivalenz Psychologischer Aussagedruck Zulässig: Ausforschung eines nicht inhaftierten Beschuldigten und Abhörfalle

9 3. Ergänzende Schutzrechte Beschuldigtenstatus nach Art. 6 Abs. 1 EMRK Förmliche Benennung Wesentliche Beeinträchtigung der Rechtsstellung durch eine Maßnahme Neu: plausible reasons for suspecting that person s involvement in a criminal offence verdächtigter Zeuge Informatorische Befragung. Informationsrechte Belehrung über die Beschuldigungen: unscharfes Recht aus Art. 6 Abs. 3 lit. a Belehrung über die Aussagefreiheit: Aleksandr Zaichenko./. Russland (2010) Belehrung über das Recht auf Verteidigerbeistand: Panovits./. Zypern (2008)

10 Recht auf Verteidigerbeistand Wirksame Ausübung der Aussagefreiheit Salduz./. Türkei (2008) Zeitpunkt Verzicht Unterbrechungs- und Hilfepflicht Umfang der Konsultation (ins. Anwesenheitsrecht des Verteidigers) Umfang der Beeinträchtigung Zwei unterschiedliche Ansätze 1. Ansatz 2. Ansatz Zeitpunkt Beeinträchtigung Polizeiliche Befragung Verwertung selbstbelastender Aussagen Freiheitsentziehung Einfache Verweigerung

11 4. Beweisverwertungsverbote Wirksame Rechtsfolge Bei Verstößen gegen grundlegendste Konventionsrechte, etwa Art. 3 EMRK Selbstbelastungsfreiheit: Herzstück des Art. 6 Abs. 1 EMRK Erzwungene Aussagen Unter Verstoß gegen Art. 3 erlangten Aussagen: stets unverwertbar Unter Androhung mit einer strafrechtlichen Sanktion: unverwertbar Verdeckt erlangte Aussagen Bei unzulässiger Tatprovokation: Beweisthemaverbot hinsichtlich der provozierten Tat Beim Aushorchen des inhaftierten Beschuldigten: unverwertbar Keine wirksame Ausübung der Aussagefreiheit Unterbliebene Belehrung über Aussagefreiheit Unterblieben Belehrung über das Recht auf Verteidigerbeistand Verweigerung des Verteidigerzugangs

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Mehmet Arslan, LL.M. Wissenschaftlicher Mitarbeiter Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Günterstalstr Freiburg i.br. Tel.: +49 (761) Fax: +49 (761)

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