GUTACHTLICHE STELLUNGNAHME

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1 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Max-Planck-Ring 49, Wiesbaden Telefon 06122/ , Telefax 06122/ Internet von DIBT und VMPA anerkannte Prüfstelle Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen GUTACHTLICHE STELLUNGNAHME BEBAUUNGSPLAN "GUTENBERGSTRAßE SÜD" DER VERBANDSGEMEINDE NIEDER-OLM SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ P 350/14 AUFTRAGGEBER: DBB BAUTRÄGER GMBH GÖTTELMANNSTRASSE MAINZ 24. FEBRUAR 2015 ri/

2 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI 1. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Die DBB Bauträger GmbH nachfolgend kurz DBB genannt plant die Entwicklung des Grundstücks Ingelheimer Straße/Ecke Mühlweg im Nordwesten von Nieder-Olm. Für das Planungsgebiet hat die Verbandsgemeinde Nieder-Olm die Aufstellung des Bebauungsplans "Gutenbergstraße Süd" beschlossen. Der Geltungsbereich grenzt im Osten an bestehende Wohnbebauung und wird im Norden von der Gutenbergstraße, im Westen vom Mühlweg und im Süden von der Ingelheimer Straße begrenzt. Die Ingelheimer Straße (L 413) ist der Zubringer zur westlich des Planungsgebiets gelegenen Anschlussstelle (AS) Nieder-Olm der BAB 63. Für die im Norden des Geltungsbereichs [1] befindlichen Bestandswohngebäude Gutenbergstraße existiert der Vorhaben- und Erschließungsplan [3]. Im Zuge der Überplanung dieses Bereichs werden die Festsetzungen aus [3] nachrichtlich übernommen. Der Hauptteil des Geltungsbereichs [1] wurde bisher gewerblich genutzt und ist im Flächennutzungsplan [2] als gewerbliche Baufläche (G) ausgewiesen. Die Neugestaltung dieser Fläche eröffnet hier die städtebaulich gewünschte Möglichkeit, durch Verbindung der nördlich und südlich des Planungsgebiets vorhandenen Wohngebiete ein zusammenhängendes Wohnareal zu schaffen. - 1/24 -

3 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Infolgedessen ist auf der bisherigen G-Fläche die Realisierung von acht Mehrfamilienwohngebäuden mit Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) geplant. Das Bebauungsplan-Verfahren erfordert auch die Bearbeitung des Schallimmissionsschutzes. Die Eckpunkte dieser Bearbeitung wurden im Rahmen der Besprechung am bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen abgestimmt: Die schalltechnische Untersuchung erstreckt sich auf die bisherige G-Fläche. Dabei zu berücksichtigende Geräuschquellen sind: Der Verkehr der L 413 im Zuge der Ingelheimer Straße und der BAB 63, die Kfz-Werkstatt westlich des Mühlwegs als gewerbliche Geräuschquelle. Ergänzend soll die Ein-/Ausfahrt der geplanten Tiefgarage an der Ingelheimer Straße als wohnbedingte Geräuschquelle untersucht werden. Zusätzlich werden Hinweise zu den nach außen wirksamen Geräuschemissionen des im Bereich der Tiefgarage geplanten BHKW gegeben. - 2/24 -

4 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI 2. BEARBEITUNGS- UND BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN 2.1 Planungsunterlagen [1] Entwurf zum Bebauungsplan Gutenbergstraße Süd der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Maßstab 1:1.000 vom , Planungsbüro isu, Kaiserslautern [2] Auszug aus dem aktuellen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nieder- Olm, Maßstab 1:5.000, Planungsbüro isu, Kaiserslautern, [3] Vorhaben- und Erschließungsplan Südlich der Gutenbergstraße der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom [4] Vorentwurf zum Projekt Wohnbebauung Ingelheimer Straße 7, Nieder-Olm, Maßstab 1:500 vom , Infra System GmbH, Mainz: Übersichtsplan EG Übersichtsplan UG Übersichtsplan Systemschnitte, M 1:250 [5] Höhenplanauszug zum Planungsgebiet und seiner Umgebung, Maßstab 1:1.000, Verbandsgemeinde Nieder-Olm, [6] Verkehrsdaten der L 413 im Zuge der Ingelheimer Straße aus 2010, Verbandsgemeinde Nieder-Olm, /24 -

5 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI [7] Verkehrsdaten der BAB 63 aus 2010, Zählstellen-Nummern 6015/7415 und 6015/7784, Homepage des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz: Regelwerke [8] DIN "Schallschutz im Städtebau", Teil 1 "Grundlagen und Hinweise für die Planung", Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN "Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung", Mai 1987 [9] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom (BGBl. I, S. 1036) [10] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) des Bundesministers für Verkehr, Ausgabe 1990 [11] 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom , GMBl. 1998, Nr. 26, S. 503 [12] DIN ISO "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien", Teil 2 "Allgemeines Berechnungsverfahren", Oktober 1999 [13] DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise", November /24 -

6 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI 2.3 Literatur [14] Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Forschungsbericht des Ingenieurbüro Möhler + Partner, München; Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), 6. Auflage 2007 [15] Biogasleitfaden Hinweise zur Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen in Mecklenburg-Vorpommern vom Anlage 4 "Überschlägige Prognose und Beurteilung der tieffrequenten Schallimmissionen des BHKW-Abgaskamins im Freien Hinweise für Genehmigung und Überwachung", August Software Die Schallimmissionsberechnungen erfolgten unter Verwendung des EDV-Programms SoundPlan, Version 7.3 (SoundPlan GmbH, Backnang). Dieses Programm berücksichtigt die in Abs. 2.2 genannten Regelwerke. Es gestattet ebenso wie vergleichbare Programme einerseits die Berechnung und Ergebnisdarstellung als Geräuschkonturenkarte im Allgemeinen in 5-dB-Schritten nach DIN , Teil 2 und andererseits die Immissionsberechnung für einzelne ausgewählte Aufpunkte. - 5/24 -

7 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Eine spezielle Form der Immissionsberechnung für ausgewählte Aufpunkte sind Gebäudelärmkarten. Dabei werden rund um die Kontur eines Gebäudes äquidistant Immissionsorte berechnet. Für die vorliegende Aufgabenstellung kommen vorwiegend Gebäudelärmkarten zur Anwendung. Lediglich beim wohnbedingten Verkehr von und zur Tiefgarage werden einzelne Immissionsorte verwendet. Die seitliche Beugung um Gebäudekanten sowie Reflexionseinflüsse werden berücksichtigt. 3. VERKEHRSGERÄUSCHEINWIRKUNGEN 3.1 Berechnungsannahmen und -vorgaben Aus den vorliegenden, spezifischen Verkehrsdaten für die L 413 im Zuge der Ingelheimer Straße [6] und die BAB 63 [7] ergeben sich die folgenden maßgeblichen stündlichen Verkehrsstärken M: Ingelheimer Straße tags M = 1087,0 Kfz/h nachts M = 116,4 Kfz/h, BAB 63, nördlich AS Nieder-Olm tags M = 3386 Kfz/h nachts M = 669 Kfz/h, südlich AS Nieder-Olm tags M = 2974 Kfz/h nachts M = 590 Kfz/h. - 6/24 -

8 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Für die Ingelheimer Straße liegt der Lkw-Anteil p, bezogen auf 24 Stunden, vor [6]. Er wird sowohl tags als auch nachts angesetzt p = 7,9 %. Die differenzierteren Angaben für die BAB 63 betragen nördlich AS Nieder-Olm tags p = 7,6 % nachts p = 15,2 %, südlich AS Nieder-Olm tags p = 8,1 % nachts p = 16,4 %. Zusammen mit der Höchstgeschwindigkeit v Ingelheimer Straße Pkw/Lkw v = 50/50 km/h BAB 63 Pkw/Lkw v = 130/80 km/h und dem Zuschlag für Straßenoberfläche D StrO = 0 db(a) für beide Straßen resultieren die Emissionspegel L m,e nach RLS-90 [10]: Ingelheimer Straße tags L m,e = 65,4 db(a) nachts L m,e = 55,7 db(a). - 7/24 -

9 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI BAB 63, nördlich AS Nieder-Olm tags L m,e = 76,7 db(a) nachts L m,e = 70,5 db(a). südlich AS Nieder-Olm tags L m,e = 76,2 db(a) nachts L m,e = 70,0 db(a). Die Berechnungen werden nach RLS-90 [10] getrennt für Tages- und Nachtzeit durchgeführt. Da die Neubebauung der bisherigen G-Fläche als sog. Bauträgerlösung realisiert werden soll, wird sie dabei berücksichtigt. 3.2 Berechnungsergebnisse Die Berechnungsergebnisse für den Verkehr sind in den Anlagen 2.1 bis 2.4 (Tageszeit) und 3.1 bis 3.4 (Nachtzeit) geschossweise als Gebäudelärmkarten dargestellt. Das vergleichsweise hohe Verkehrsaufkommen der Ingelheimer Straße führt im Nahbereich erwartungsgemäß zu hohen Geräuscheinwirkungen mit Beurteilungspegeln tags bis zu 69 db(a) und nachts bis zu 59 db(a). Insbesondere auf der Westseite des Planungsgebiets ergeben sich aus der Überlagerung mit den Geräuscheinwirkungen der BAB 63 Beurteilungspegel tags bis zu 60 db(a) und nachts bis zu 51 db(a). - 8/24 -

10 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Für die geplanten Gebäude in der zweiten Reihe ergeben sich entsprechend niedrigere Pegel. In Teilbereichen werden Beurteilungspegel tags bis zu 59 db(a) und nachts bis zu 50 db(a) erreicht. Die Beurteilung dieser Verkehrsgeräuscheinwirkungen erfolgt wie in der Bauleitplanung üblich anhand der schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN [8] für WA - tags 55 db(a), nachts 45 db(a). Im Einzelfall können im Zuge der Abwägung ergänzend auch die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV [9] für Wohngebiete tags 59 db(a), nachts 49 db(a) einbezogen werden. Bei Verkehrsgeräuscheinwirkungen sind auch dem Wohnen dienende Freiflächen zu berücksichtigen. Letztere umfassen im vorliegenden Fall Terrassen, Balkone und einen Kinderspielplatz [4]. In Teilbereichen des Planungsgebiets sind Maßnahmen zur Geräuschminderung erforderlich, die nachfolgend zusammengestellt sind: Wo möglich, Grundrissorientierung so, dass Fenster von Aufenthaltsräumen an den betreffenden Fassaden nicht erforderlich sind. An den Westfassaden der Häuser 1 und 2 sowie den Südfassaden der Häuser 3 und 4 sind die vorgesehenen Terrassen und Balkone bereits als Wintergärten geplant [4]. - 9/24 -

11 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Dabei sind Verglasungen mit folgenden Schalldämm-Maßen zu verwenden: R w 15 db für Haus 1 R w 18 db für Haus 2 R w 24 db für Häuser 3 und 4; für die Deckenflächen der Terrassen/Balkone ist bei diesen beiden Häusern außerdem eine schallabsorbierende Verkleidung erforderlich, mit einem bewerteten Schallabsorptionsgrad w 0,6. Bei Aufenthaltsräumen, deren einziges Fenster an einer Fassade mit Orientierungswert-Überschreitungen ohne Balkonanbindung erforderlich ist, können im Fall von Verkehrsgeräuscheinwirkungen passive Maßnahmen zur Geräuschminderung Anwendung finden. Ergänzend zur schalltechnischen Bemessung der Fenster gemäß DIN 4109 (siehe Kapitel 5) sind schalltechnisch geeignete mechanische Lüftungseinrichtungen vorzusehen. D. h. die Lüftungseinrichtungen dürfen die Schalldämmung des Systems Fenster/Lüftungseinrichtung gegenüber dem Fenster allein nicht verschlechtern. Im Übrigen ist DIN 1946 zu beachten. Im Sinne der Abwägung erscheint es hier angemessen, bei den in zweiter Reihe geplanten Häusern 5-8 überall dort, wo die Orientierungswerte [8] zwar überschritten, die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV [9] aber eingehalten werden, auf ergänzende Maßnahmen zur Geräuschminderung zu verzichten. Ergänzende mechanische Lüftungseinrichtungen sind, wie Anlage 3.3 zeigt, lediglich bei Schlaf- und Kinderzimmerfenstern an der Südfassade, im 2.OG, der Häuser 5 und 6 vorzusehen, da hier auch der nächtliche Immissionsgrenzwert überschritten wird. - 10/24 -

12 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Für den geplanten Kinderspielplatz zwischen den Häusern 4 und 6 [4] wird im Sinne einer schalltechnischen Verbesserung empfohlen, ihn soweit nach Westen zu verschieben, dass er komplett hinter Haus 4 liegt und somit von dessen schallabschirmender Wirkung besser profitieren kann, als in der geplanten Form. 4. GERWERBLICHE GERÄUSCHEINWIRKUNGEN Gewerbliche Geräuscheinwirkungen im Planungsgebiet werden im vorliegenden Fall durch die auf der Westseite des Mühlwegs befindliche Kfz-Werkstatt hervorgerufen. Zur Klärung der damit verbundenen Aufgabenstellung haben wir am einen Ortstermin in Nieder-Olm durchgeführt und die Randbedingungen des Werkstattbetriebs geprüft. Es konnten folgende Öffnungszeiten in Erfahrung gebracht werden: MO-FR, 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr SA, 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr Nach Aussage des Leiters der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Herrn Schumacher, vom sollen diese Öffnungszeiten bei der Beurteilung der Kfz- Werkstatt verwendet werden. Dies bedeutet u.a., dass die Nutzung nur tags zu betrachten ist. - 11/24 -

13 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Eine Besonderheit dieser Nutzung besteht darin, dass eine ehemals landwirtschaftlich genutzte Scheune ohne behördliche Genehmigung in eine Kfz-Werkstatt umgenutzt wurde. Vor diesem Hintergrund wird hier zunächst eine Bearbeitung nach TA Lärm [11] vorgenommen. Bei der Beurteilung der Ergebnisse können nach Aussage des Auftraggebers in Rücksprache mit der Verbandsgemeinde die besonderen Randbedingungen des vorliegenden Falls berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass hier im Bedarfsfall - nicht in vollem Umfang die schalltechnischen Konsequenzen für die heranrückende, geplante Wohnbebauung zur Anwendung kommen, sondern auch ein gewisses Maß der Rücksichtnahme durch die bisher behördlich geduldete Werkstatt-Nutzung angesetzt werden kann. 4.1 Berechnungsannahmen und -vorgaben Der zunächst nach TA Lärm [11] verwendete schalltechnische Ansatz geht unter Berücksichtigung der vorgenannten Öffnungszeiten davon aus, dass die Werkstatt- Nutzung am nächstgelegenen Immissionsort der bestehenden Wohnnutzung den Immissionsrichtwert für WA tags 55 db(a) einhält. Der hierfür maßgebliche Immissionsort ist die Doppelhaushälfte Mühlweg /24 -

14 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Vereinfachend werden im Rechenmodell die Grundfläche der Werkstatt-Halle und die Freifläche zwischen Halle und Mühlweg als gemeinsame Flächenschallquelle betrachtet. Der flächenbezogene Schallleistungspegel dieser Quelle ergibt sich aus einer Kalibrierrechnung mit der Bedingung, dass am Mühlweg 1 der Immissionsrichtwert von 55 db(a) eingehalten wird. Im vorliegenden Fall resultiert in Verbindung mit den vorgenannten Öffnungszeiten ein flächenbezogener Schallleistungspegel L W'' = 74 db(a)/m². Dieser plangegebene Wert enthält im Bedarfsfall auch erforderliche Zuschläge. Er sagt zunächst nichts darüber aus, welche Geräuschemissionen beim aktuellen Werkstattbetrieb tatsächlich entstehen. Mit dem kalibrierten Rechenmodell wurden dann die Geräuscheinwirkungen im Planungsgebiet berechnet, auf Grundlage A-bewerteter Pegelwerte entsprechend DIN ISO [12]. Dabei wurde die meteorologische Korrektur C met berücksichtigt mit Faktor C 0 = 2 db [12], Temperatur = 10 C und relative Luftfeuchte = 70 %. 4.2 Berechnungsergebnisse Die mit dem strengen TA Lärm-Ansatz nach Ziffer 4.1 resultierenden Geräuscheinwirkungen im Planungsgebiet sind in den Anlagen 4.1 bis 4.4 für die Tageszeit geschossweise als Gebäudelärmkarten dargestellt. - 13/24 -

15 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Es ergeben sich für die beiden nächstgelegenen geplanten Häuser am Mühlweg Beurteilungspegel bis 63 db(a) und damit formal Überschreitungen des Immissionsrichtwertes (55 db(a)) von bis zu 8 db(a). Die unter den speziellen Bedingungen des vorliegenden Einzelfalles anzuwendende Rücksichtnahme von Seiten der Kfz-Werkstatt wird in der Weise angesetzt, dass die Werkstatt am nächstgelegenen, geplanten Gebäude den Immissionsrichtwert von 55 db(a) einhält. Dieses in den Anlagen 4.5 bis 4.8 dokumentierte Ergebnis ergibt als Emission einen flächenbezogenen Schallleistungspegel von 66 db(a)/m². Im Flächennutzungsplan [2] ist der Bereich der Kfz-Werkstatt als gemischte Baufläche (M) ausgewiesen - entsprechend einem Mischgebiet (MI) in einem Bebauungsplan. Nach DIN [8] setzt man im MI üblicherweise flächenbezogene Schallleistungspegel um 55 db(a)/m² an. Insofern bedeutet der Wert von 66 db(a)/m² keine unzumutbare Einschränkung für den Werkstatt-Betrieb. Ein vergleichbares Ergebnis ergibt sich beim Kriterium für kurzzeitig einwirkende Pegelspitzen nach TA Lärm [11]. Der für die Tageszeit mögliche Maximalpegel im Planungsgebiet beträgt bei einem WA 85 db(a). Dies entspricht im vorliegenden Fall einem zulässigen Schallleistungspegel des - 14/24 -

16 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Maximalpegels im Bereich der Werkstatt von L WA,max = 122 db(a). Dieser Wert kann als adäquat für den vorhandenen Werkstatt-Betrieb betrachtet werden. 5. ZUM SCHALLSCHUTZ GEGENÜBER AUßENLÄRM Die Auswertung zum Schallschutz gegenüber Außenlärm nach DIN 4109 [13] ermöglicht die schalltechnische Auslegung der entsprechenden Außenbauteile. Danach ist im vorliegenden Fall zunächst zu den Pegelwerten des Verkehrs gemäß Anlagen 2.1 bis 2.4 der Wert von 3 db(a) zu addieren. Die resultierenden Pegelwerte werden dann mit den Pegeln des Gewerbes nach Anlagen 4.5 bis 4.8 energetisch addiert. Das Ergebnis ist der sog. maßgebliche Außenlärmpegel nach [13], geschossweise grafisch dargestellt in den Anlagen 5.1 bis 5.4. Die Darstellung enthält mittels Farbgebung ergänzend die zugehörigen Lärmpegelbereiche. Für die am stärksten betroffenen Fassaden unmittelbar an der Ingelheimer Straße - ergeben sich dabei im Maximum Pegelwerte von 72 db(a) und damit Lärmpegelbereich V nach [13]. Für die Wintergärten ist zu beachten, dass durch die in Ziff. 3.2 beschriebenen Verglasungen innerhalb des Wintergartens der Orientierungswert von 55 db(a) eingehalten wird und somit die dahinter liegende Fenster-/Türkonstruktion des angrenzenden Aufenthaltsraumes nicht nach den hohen maßgeblichen Außenlärmpegeln - 15/24 -

17 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI auszulegen ist, sondern auf Basis von Lärmpegelbereich II. Hier gilt dann das nachfolgend Ausgeführte. Für den überwiegenden Teil der geplanten Fassaden ergeben sich Ergebnisse in den Lärmpegelbereichen I-III. Hier sind keine spezifischen schalltechnischen Anforderungen notwendig, da davon ausgegangen werden kann, dass die aus den Anforderungen der Energie-Einsparverordnung resultierenden Fensterkonstruktionen auch die erforderlichen schalltechnischen Eigenschaften aufweisen. 6. GERÄUSCHIMMISSIONEN DER TIEFGARAGE IM PLANUNGSGEBIET Auf Veranlassung von Kreisverwaltung und Verbandsgemeinde sollen auch die mit dem Betrieb der geplanten Tiefgarage verbundenen Geräusche untersucht werden. Nach den uns vorliegenden Informationen wird die Tiefgarage künftig ausschließend von den Bewohnern der geplanten Wohngebäude genutzt werden. Mangels bundeseinheitlicher Regelungen für wohnbedingten Parkierungsverkehr soll hilfsweise eine Beurteilung nach TA Lärm [11] vorgenommen werden. - 16/24 -

18 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI 6.1 Berechnungsannahmen und -vorgaben Für die im Südosten des Planungsgebiets vorgesehene Ein-/Ausfahrt der Tiefgarage [4] wird ein Rechenmodell nach Parkplatz-Lärmstudie [14] erstellt. Der offene Teil der Rampe verfügt über zwei Abschnitte mit unterschiedlicher Steigung 16 % bzw. 8 %. Außerdem wurden die Fahrstrecken zwischen Rampe und öffentlichem Straßenraum berücksichtigt. Für die geplanten B = 76 Stellplätze der Tiefgarage ergibt sich nach [14] folgendes stündliche Verkehrsaufkommen B N: tags lauteste Nachtstunde B N = 11,4 Fahrbew./h B N = 6,8 Fahrbew./h. Der Verkehr von und zur Tiefgarage wurde zu gleichen Teilen auf Ein- und Ausfahrt verteilt. Für die einzelnen Abschnitte der Fahrstrecken ergeben sich folgende längenbezogenen Schallleistungspegel pro Stunde und Fahrbewegung: Rampe, 16 % Steigung Rampe, 8 % Steigung Fahrstr. z. öffentl. Straßenraum L W,1h = 54,1 db(a) L W,1h = 49,3 db(a) L W,1h = 47,5 db(a). - 17/24 -

19 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Zur Berücksichtigung kurzzeitig einwirkender Pegelspitzen wird nach Parkplatz-Lärmstudie der Ansatz für offene Rampenbereiche verwendet, entsprechend L WA,max = 94 db(a). Für die Ein-/Ausfahrt der Tiefgarage wurden einzelne Immissionsorte (IO) untersucht, deren Lage in Anlage 6 dokumentiert ist. Es sind dies im Einzelnen: IO 1, nächstgelegenes Nachbargebäude Ingelheimer Str. 8; nach Flächennutzungsplan in Wohnbaufläche (W) gelegen IO 2-5, nächstgelegenes, geplantes Wohngebäude (Haus 4 [4]); Immissionsorte an der Süd-, Ost- und Nordfassade. 6.2 Berechnungsergebnisse Die Beurteilungspegel des Verkehrs der Tiefgarage sind für die Immissionsorte 1-5, getrennt nach Tages- und Nachtzeit, in Anlage 7.1 zusammengefasst. Ergänzend sind in Anlage 7.2 die detaillierten Berechnungsunterlagen für IO 3 beigefügt. Am nächstgelegenen Nachbargebäude (IO 1) werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [11] für WA tags 55 db(a), nachts 40 db(a) eingehalten. Gleiches gilt für das Kriterium für kurzzeitige Pegelspitzen. - 18/24 -

20 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Am geplanten, nächstgelegenen Wohngebäude (Haus 4; IO 2-5) wird der Immissionsrichtwert tags eingehalten. Gleiches gilt für das Kriterium für kurzzeitige Pegelspitzen. Ein anderes Bild ergibt sich für die Nachtzeit. Hier treten verschiedentlich Überschreitungen auf. Die detaillierte Prüfung zeigt, dass für die meisten Immissionsorte unter Ziff. 3.2 bereits entsprechende Maßnahmen zur Geräuschminderung konzipiert wurden Wintergarten und ergänzende Lüftungseinrichtungen -, die auch für die Geräuscheinwirkungen der Tiefgarage wirksam sind. Einzige Ausnahme ist der IO 5 auf der Nordseite des Gebäudes, wo nach Planung [4] Schlafzimmer vorgesehen sind. Während der Immissionsrichtwert eingehalten wird, treten beim Maximalpegel außer im EG Überschreitungen des Kriteriums auf. Vor diesem Hintergrund wird für diese Schlafzimmer eine schalltechnisch geeignete mechanische Lüftungseinrichtung empfohlen. D. h. die Lüftungseinrichtungen dürfen die Schalldämmung des Systems Fenster/Lüftungseinrichtung gegenüber dem Fenster allein nicht verschlechtern. Im Übrigen ist DIN 1946 zu beachten. - 19/24 -

21 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Im Sinne des Standes der Geräuschminderung sind für die Tiefgarage ergänzend folgende Aspekte zu berücksichtigen: Der Gitterrost der Regenrinne ist auf Hartgummiprofil aufzulagern. Durch regelmäßige Wartung ist sicherzustellen, dass das Rolltor der Tiefgarage beim Öffnen und Schließen keine impulshaltigen Geräusche emittiert. Falls zusätzlich zum Garagentor weitere Öffnungen zu Lüftungszwecken erforderlich sein sollten, ist deren Schall-Leistungspegel jeweils auf L WA 50 db(a) zu beschränken. 6.3 Hinweise zum geplanten BHKW Nach Planung [4] soll im Bereich der Tiefgarage ein BHKW realisiert werden, dessen Aufstellungsraum sich zwischen den Häusern 5 und 6 befindet. Ergänzend werden für dessen nach außen wirksame Schallquellen (Zuluft-, Abluftöffnung, Abgaskamin) Vorgaben für die zulässige Geräuschemission erarbeitet. Aus schalltechnischen Gründen sind die genannten Schallquellen in maximaler Entfernung zu den betreffenden Fassaden der Häuser 5-8 anzuordnen. Je Schallquelle ist der Schall-Leistungspegel auf L WA = 50 db(a) zu begrenzen, unter Einschluss eventuell erforderlicher Zuschläge, etwa für Tonhaltigkeit. - 20/24 -

22 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Ergänzend zur Regelprüfung ist bei einem BHKW vorsorglich auch eine Prüfung tieffrequenter Geräuscheinwirkungen durchzuführen, unter Beachtung der Anlage 4 des Biogasleitfadens [15]. 7. ZUSAMMENFASSUNG DER MAßNAHMEN ZUR GERÄUSCHMINDERUNG Bedingt durch die Verkehrsgeräuscheinwirkungen ergeben sich für die geplanten Gebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans Gutenbergstraße Süd der Verbandsgemeinde Nieder-Olm folgende Maßnahmen zur Geräuschminderung: Wo möglich, Grundrissorientierung so, dass Fenster von Aufenthaltsräumen an den betreffenden Fassaden nicht erforderlich sind. An den Westfassaden der Häuser 1 und 2 sowie den Südfassaden der Häuser 3 und 4 sind die vorgesehenen Terrassen und Balkone bereits als Wintergärten geplant [4]. Dabei sind Verglasungen mit folgenden Schalldämm-Maßen zu verwenden: R w 15 db für Haus 1 R w 18 db für Haus 2 R w 24 db für Häuser 3 und 4; für die Deckenflächen der Terrassen/Balkone ist bei diesen beiden Häusern außerdem eine schallabsorbierende Verkleidung erforderlich, mit einem bewerteten Schallabsorptionsgrad w 0, /24 -

23 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Bei Aufenthaltsräumen, deren einziges Fenster an einer Fassade mit Orientierungswert-Überschreitungen ohne Balkonanbindung erforderlich ist, können im Fall von Verkehrsgeräuscheinwirkungen passive Maßnahmen zur Geräuschminderung Anwendung finden. Ergänzend zur schalltechnischen Bemessung der Fenster gemäß DIN 4109 (siehe Kapitel 5) sind schalltechnisch geeignete mechanische Lüftungseinrichtungen vorzusehen. D. h. die Lüftungseinrichtungen dürfen die Schalldämmung des Systems Fenster/Lüftungseinrichtung gegenüber dem Fenster allein nicht verschlechtern. Im Übrigen ist DIN 1946 zu beachten. Im Sinne der Abwägung erscheint es hier angemessen, bei den in zweiter Reihe geplanten Häusern 5-8 überall dort, wo die Orientierungswerte [8] zwar überschritten, die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV [9] aber eingehalten werden, auf ergänzende Maßnahmen zur Geräuschminderung zu verzichten. Ergänzende mechanische Lüftungseinrichtungen sind, wie Anlage 3.3 zeigt, lediglich bei Schlaf- und Kinderzimmerfenstern an der Südfassade, im 2.OG, der Häuser 5 und 6 vorzusehen, da hier auch der nächtliche Immissionsgrenzwert überschritten wird. Für den geplanten Kinderspielplatz zwischen den Häusern 4 und 6 [4] wird im Sinne einer schalltechnischen Verbesserung empfohlen, ihn soweit nach Westen zu verschieben, dass er komplett hinter Haus 4 liegt und somit von dessen schallabschirmender Wirkung besser profitieren kann, als in der geplanten Form. - 22/24 -

24 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Die genannten Maßnahmen sind am geplanten Haus 4 auch wirksam gegenüber den Geräuscheinwirkungen durch den Betrieb der Tiefgarage. Einzige Ausnahme sind die Schlafzimmer-Fenster im östlichen Teil der Nordseite des Hauses 4. Wegen der hier auftretenden Überschreitungen des Kriteriums für kurzzeitig einwirkende Pegelspitzen wird für diese Schlafzimmer außer im EG eine schalltechnisch geeignete, mechanische Lüftungseinrichtung empfohlen. D. h. diese Lüftungseinrichtungen dürfen die Schalldämmung des Systems Fenster/Lüftungseinrichtung gegenüber dem Fenster allein nicht verschlechtern. Im Übrigen ist DIN 1946 zu beachten. - 23/24 -

25 GUTACHTEN P 350/14 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Im Sinne des Standes der Geräuschminderung sind für die Tiefgarage ergänzend folgende Aspekte zu berücksichtigen: Der Gitterrost der Regenrinne ist auf Hartgummiprofil aufzulagern. Durch regelmäßige Wartung ist sicherzustellen, dass das Rolltor der Tiefgarage beim Öffnen und Schließen keine impulshaltigen Geräusche emittiert. Falls zusätzlich zum Garagentor weitere Öffnungen zu Lüftungszwecken erforderlich sein sollten, ist deren Schall-Leistungspegel jeweils auf L WA 50 db(a) zu beschränken. DIESER BERICHT UMFASST 24 SEITEN UND 7 ANLAGEN WIESBADEN, DEN ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH Dr. Rieger Bailleu ri/ - 24/24 -

26 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Übersichts-Lageplan Zeichenerklärung Flächenschallquelle geplante Gebäude im B-Plan Straße Straßenachse Emissionslinie Mittelstreifen Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 1 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

27 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Verkehr, Beurteilungspegel Tag, EG Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 2.1 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

28 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Verkehr, Beurteilungspegel Tag, 1.OG Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 2.2 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

29 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Verkehr, Beurteilungspegel Tag, 2.OG Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 2.3 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

30 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Verkehr, Beurteilungspegel Tag, 3.OG Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 2.4 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

31 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Verkehr, Beurteilungspegel Nacht, EG Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Pegelbereich LrN Beurteilungspegel Nacht in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 3.1 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

32 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Verkehr, Beurteilungspegel Nacht, 1.OG Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Pegelbereich LrN Beurteilungspegel Nacht in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 3.2 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

33 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Verkehr, Beurteilungspegel Nacht, 2.OG Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Pegelbereich LrN Beurteilungspegel Nacht in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 3.3 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

34 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Verkehr, Beurteilungspegel Nacht, 3.OG Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Pegelbereich LrN Beurteilungspegel Nacht in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 3.4 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

35 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Gewerbe, Beurteilungspegel Tag, EG Zeichenerklärung Gebäude Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Flächenschallquelle Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 4.1 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

36 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Gewerbe, Beurteilungspegel Tag, 1.OG Zeichenerklärung Gebäude Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Flächenschallquelle Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 4.2 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

37 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Gewerbe, Beurteilungspegel Tag, 2.OG Zeichenerklärung Gebäude Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Flächenschallquelle Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 4.3 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

38 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Gewerbe, Beurteilungspegel Tag, 3.OG Zeichenerklärung Gebäude Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Flächenschallquelle Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 4.4 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

39 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Modifizierte Gebäudelärmkarte Gewerbe, Beurteilungspegel Tag, EG Zeichenerklärung Gebäude Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Flächenschallquelle Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 4.5 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

40 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Modifizierte Gebäudelärmkarte Gewerbe, Beurteilungspegel Tag, 1.OG Zeichenerklärung Gebäude Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Flächenschallquelle Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 4.6 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

41 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Modifizierte Gebäudelärmkarte Gewerbe, Beurteilungspegel Tag, 2.OG Zeichenerklärung Gebäude Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Flächenschallquelle Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 4.7 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

42 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Modifizierte Gebäudelärmkarte Gewerbe, Beurteilungspegel Tag, 3.OG Zeichenerklärung Gebäude Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Flächenschallquelle Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 4.8 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

43 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Maßgeblicher Außenlärmpegel, tags, EG Lärmpegelbereiche I <= 55 db(a) 55 < II <= 60 db(a) 60 < III <= 65 db(a) 65 < IV <= 70 db(a) 70 < V <= 75 db(a) 75 < VI db(a) Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Flächenschallquelle Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 5.1 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

44 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Maßgeblicher Außenlärmpegel, tags, 1.OG Lärmpegelbereiche I <= 55 db(a) 55 < II <= 60 db(a) 60 < III <= 65 db(a) 65 < IV <= 70 db(a) 70 < V <= 75 db(a) 75 < VI db(a) Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Flächenschallquelle Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 5.2 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

45 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Maßgeblicher Außenlärmpegel, tags, 2.OG Lärmpegelbereiche I <= 55 db(a) 55 < II <= 60 db(a) 60 < III <= 65 db(a) 65 < IV <= 70 db(a) 70 < V <= 75 db(a) 75 < VI db(a) Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Flächenschallquelle Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 5.3 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

46 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Maßgeblicher Außenlärmpegel, tags, 3.OG Lärmpegelbereiche I <= 55 db(a) 55 < II <= 60 db(a) 60 < III <= 65 db(a) 65 < IV <= 70 db(a) 70 < V <= 75 db(a) 75 < VI db(a) Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Flächenschallquelle Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 5.4 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

47 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Lageplan Tiefgarage Zeichenerklärung Gebäude Fahrspur Immissionsort IO 5 IO 4 Haus 4 IO 3 IO 2 IO 1 Ingelheimer Straße 8 Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 6 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb

48 Prognose der Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft Beurteilungspegel Tag und Nacht, Tiefgarage Immissionsort SW HR RW,T db(a) LrT db(a) LrT,diff db(a) RW,N db(a) LrN db(a) LrN,diff db(a) RW,T,max db(a) RW,N,max db(a) LT,max db(a) LT,max,diff db(a) IO 1 Ingelheimer Straße 8 EG N IO 2 Haus 4 EG S OG OG OG IO 3 Haus 4 EG S OG OG OG IO 4 Haus 4 EG O OG OG OG IO 5 Haus 4 EG N OG OG OG LN,max db(a) LN,max,diff db(a) ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 7.1 ZUM BERICHT P VOM jb SoundPLAN 7.3

49 Prognose der Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft Ausbreitungsberechnung Schallquelle L'w db(a) Zeitbereich l oder a m bzw. m² Lw db(a) Ko db s m Adiv db Aatm db Agr db dlrefl db Ls db(a) dlw db Cmet db Lr db(a) Immissionsort IO 3 Haus 4 SW 1.OG RW,T 55 db(a) RW,N 40 db(a) LrT 49 db(a) LrN 43 db(a) RW,N,max 60 db(a) LN,max 70 db(a) TG Ausfahrt, Rampe 1 54,1 LrT 13,2 65,3 2,8 9,4-30,5 0,0 0,0 1,3 33,3 7,6 0,0 44,5 TG Ausfahrt 47,5 LrT 14,4 59,1 2,9 11,0-31,8 0,0 0,0 1,1 31,2 7,6 0,0 42,4 TG Ausfahrt, Rampe 2 49,3 LrT 3,1 54,3 2,8 7,5-28,5 0,0 0,0 1,8 30,4 7,6 0,0 41,5 TG Einfahrt 47,5 LrT 13,4 58,8 2,9 12,7-33,1 0,0 0,0 1,4 29,9 7,6 0,0 41,1 TG Einfahrt, Rampe 2 47,5 LrT 3,2 52,6 2,9 9,8-30,8 0,0 0,0 2,0 26,5 7,6 0,0 37,7 TG Einfahrt, Rampe 1 47,5 LrT 13,2 58,7 2,9 11,6-32,3 0,0 0,0 1,3 25,6 7,6 0,0 36,8 TG Ausfahrt, Rampe 1 54,1 LrN 13,2 65,3 2,8 9,4-30,5 0,0 0,0 1,3 33,3 5,4 0,0 38,8 TG Ausfahrt 47,5 LrN 14,4 59,1 2,9 11,0-31,8 0,0 0,0 1,1 31,2 5,4 0,0 36,7 TG Ausfahrt, Rampe 2 49,3 LrN 3,1 54,3 2,8 7,5-28,5 0,0 0,0 1,8 30,4 5,4 0,0 35,8 TG Einfahrt 47,5 LrN 13,4 58,8 2,9 12,7-33,1 0,0 0,0 1,4 29,9 5,4 0,0 35,4 TG Einfahrt, Rampe 2 47,5 LrN 3,2 52,6 2,9 9,8-30,8 0,0 0,0 2,0 26,5 5,4 0,0 32,0 TG Einfahrt, Rampe 1 47,5 LrN 13,2 58,7 2,9 11,6-32,3 0,0 0,0 1,3 25,6 5,4 0,0 31,1 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 7.2, SEITE 1 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb SoundPLAN 7.3

50 Prognose der Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft Ausbreitungsberechnung Legende Schallquelle Name der Schallquelle L'w db(a) längen- bzw. flächenbezogner Schall-Leistungspegel Zeitbereich Name des Zeitbereichs l oder a m bzw. m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) Lw db(a) Schall-Leistungspegel Ko db Zuschlag für gerichtete Abstrahlung s m Entfernung Schallquelle - Immissionsort Adiv db mittlere Dämpfung durch geometrische Ausbreitung Aatm db mittlere Dämpfung durch Luftabsorption Agr db mittlere Dämpfung durch Bodeneffekt dlrefl db Pegelerhöhung durch Reflexionen Ls db(a) unbewerteter Schalldruck am Immissionsort dlw db Korrektur Betriebszeiten Cmet db Meteorologische Korrektur Lr db(a) Pegel/ Beurteilungspegel Zeitbereich ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 7.2, SEITE 2 ZUM BERICHT P 350/14 VOM jb SoundPLAN 7.3

51 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Maßgeblicher Außenlärmpegel, tags, EG Lärmpegelbereiche Haus 1 Haus 7 Haus 8 I <= 55 db(a) 55< II <= 60 db(a) 60< III <= 65 db(a) 65< IV <= 70 db(a) 70< V <= 75 db(a) 75< VI db(a) Haus 2 Haus 5 Haus 3 Haus 6 Haus 4 Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Flächenschallquelle Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 5.1n ZUM BERICHT P 350/14 VOM un

52 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Maßgeblicher Außenlärmpegel, tags, 1.OG Lärmpegelbereiche Haus 1 Haus 7 Haus 8 I <= 55 db(a) 55< II <= 60 db(a) 60< III <= 65 db(a) 65< IV <= 70 db(a) 70< V <= 75 db(a) 75< VI db(a) Haus 2 Haus 5 Haus 3 Haus 6 Haus 4 Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Flächenschallquelle Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 5.2n ZUM BERICHT P 350/14 VOM un

53 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Maßgeblicher Außenlärmpegel, tags, 2.OG Lärmpegelbereiche Haus 1 Haus 7 Haus 8 I <= 55 db(a) 55< II <= 60 db(a) 60< III <= 65 db(a) 65< IV <= 70 db(a) 70< V <= 75 db(a) 75< VI db(a) Haus 2 Haus 5 Haus 3 Haus 6 Haus 4 Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Flächenschallquelle Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 5.3n ZUM BERICHT P 350/14 VOM un

54 Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Maßgeblicher Außenlärmpegel, tags, 3.OG Lärmpegelbereiche Haus 1 Haus 7 Haus 8 I <= 55 db(a) 55< II <= 60 db(a) 60< III <= 65 db(a) 65< IV <= 70 db(a) 70< V <= 75 db(a) 75< VI db(a) Haus 2 Haus 5 Haus 3 Haus 6 Haus 4 Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Flächenschallquelle Maßstab 1: m ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH ANLAGE 5.4n ZUM BERICHT P 350/14 VOM un

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