GUTACHTLICHE STELLUNGNAHME
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- Swen Kaiser
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1 Max-Planck-Ring 49, Wiesbaden Telefon 06122/ , Telefax 06122/ Internet von DIBT und VMPA anerkannte Prüfstelle Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen GUTACHTLICHE STELLUNGNAHME BEBAUUNGSPLAN "GUTENBERGSTRAßE SÜD 1. ÄNDERUNG" DER VERBANDSGEMEINDE NIEDER-OLM SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ P 3/14 AUFTRAGGEBER: SELZWIESEN GMBH & CO. KG GÖTTELMANNSTRASSE MAINZ 23. DEZEMBER 2015/28. JANUAR 2016 ri/
2 GUTACHTEN P 3/14 1. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Die Selzwiesen GmbH & Co. KG plant die Entwicklung des Grundstücks Ingelheimer Straße/Ecke Mühlweg im Nordwesten von Nieder-Olm. Für das Planungsgebiet hat die Verbandsgemeinde Nieder-Olm die Aufstellung des Bebauungsplans "Gutenbergstraße Süd 1. Änderung" beschlossen. Der Geltungsbereich grenzt im Osten an bestehende Wohnbebauung und wird im Norden von der Gutenbergstraße, im Westen vom Mühlweg und im Süden von der Ingelheimer Straße begrenzt. Die Ingelheimer Straße (L 413) ist der Zubringer zur westlich des Planungsgebiets gelegenen Anschlussstelle (AS) Nieder-Olm der BAB 63. Der Geltungsbereich [1] wurde bisher gewerblich genutzt und ist im Flächennutzungsplan [2] als gewerbliche Baufläche (G) ausgewiesen. Die Neugestaltung dieser Fläche eröffnet hier die städtebaulich gewünschte Möglichkeit, durch Verbindung der nördlich und südlich des Planungsgebiets vorhandenen Wohngebiete ein zusammenhängendes Wohnareal zu schaffen. Infolgedessen ist auf der bisherigen G-Fläche ein Allgemeinen Wohngebiets (WA) geplant, das sich nach modifizierter Planung [4] aus drei Mehrfamilienwohngebäuden und fünf Reihenhauszeilen zusammensetzt. Die Grundstruktur der Bebauung aus früheren Planungen ist auch aktuell erhalten geblieben. - 1/18 -
3 GUTACHTEN P 3/14 Das Bebauungsplan-Verfahren erfordert auch die Bearbeitung des Schallimmissionsschutzes. Die Eckpunkte dieser Bearbeitung wurden im Rahmen der Besprechung am bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen abgestimmt: Die schalltechnische Untersuchung erstreckt sich auf die bisherige G-Fläche. Dabei zu berücksichtigende Geräuschquellen sind: Der Verkehr der L 413 im Zuge der Ingelheimer Straße und der BAB 63, die Kfz-Werkstatt westlich des Mühlwegs als gewerbliche Geräuschquelle. Die ursprünglich geplante Tiefgarage ist in der modifizierten Planung [4] nicht mehr enthalten. Ergänzend werden Hinweise zu den nach außen wirksamen Geräuschemissionen eines optionalen BHKW gegeben. - 2/18 -
4 GUTACHTEN P 3/14 2. BEARBEITUNGS- UND BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN 2.1 Planungsunterlagen [1] Vorabzug zum Bebauungsplan Gutenbergstraße Süd 1. Änderung der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Maßstab 1:1.000 vom , Planungsbüro isu, Kaiserslautern [2] Auszug aus dem aktuellen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nieder- Olm, Maßstab 1:5.000, Planungsbüro isu, Kaiserslautern, [3] Vorhaben- und Erschließungsplan Südlich der Gutenbergstraße der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom [4] Vorabzug zum Projekt Wohnbebauung Ingelheimer Straße 7, Nieder-Olm, Maßstab 1:0 vom , Infra System GmbH, Mainz: Lageplan [5] Höhenplanauszug zum Planungsgebiet und seiner Umgebung, Maßstab 1:1.000, Verbandsgemeinde Nieder-Olm, [6] Verkehrsdaten der L 413 im Zuge der Ingelheimer Straße aus 2010, Verbandsgemeinde Nieder-Olm, /18 -
5 GUTACHTEN P 3/14 [7] Verkehrsdaten der BAB 63 aus 2010, Zählstellen-Nummern 6015/7415 und 6015/7784, Homepage des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz: Regelwerke [8] DIN "Schallschutz im Städtebau", Teil 1 "Grundlagen und Hinweise für die Planung", Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN "Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung", Mai 1987 [9] 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom (BGBl. I, S. 1036) [10] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) des Bundesministers für Verkehr, Ausgabe 1990 [11] 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom , GMBl. 1998, Nr. 26, S. 3 [12] DIN ISO "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien", Teil 2 "Allgemeines Berechnungsverfahren", Oktober 1999 [13] DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise", November /18 -
6 GUTACHTEN P 3/ Literatur [14] Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Forschungsbericht des Ingenieurbüro Möhler + Partner, München; Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), 6. Auflage 2007 [15] Biogasleitfaden Hinweise zur Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen in Mecklenburg-Vorpommern vom Anlage 4 "Überschlägige Prognose und Beurteilung der tieffrequenten Schallimmissionen des BHKW-Abgaskamins im Freien Hinweise für Genehmigung und Überwachung", August Software Die Schallimmissionsberechnungen erfolgten unter Verwendung des EDV-Programms SoundPlan, Version 7.4 (SoundPlan GmbH, Backnang). Dieses Programm berücksichtigt die in Abs. 2.2 genannten Regelwerke. Es gestattet ebenso wie vergleichbare Programme einerseits die Berechnung und Ergebnisdarstellung als Geräuschkonturenkarte im Allgemeinen in 5-dB-Schritten nach DIN , Teil 2 und andererseits die Immissionsberechnung für einzelne ausgewählte Aufpunkte. - 5/18 -
7 GUTACHTEN P 3/14 Eine spezielle Form der Immissionsberechnung für ausgewählte Aufpunkte sind Gebäudelärmkarten. Dabei werden rund um die Kontur eines Gebäudes äquidistant Immissionsorte berechnet. Für die vorliegende Aufgabenstellung kommen Gebäudelärmkarten zur Anwendung. Die seitliche Beugung um Gebäudekanten sowie Reflexionseinflüsse werden berücksichtigt. 3. VERKEHRSGERÄUSCHEINWIRKUNGEN 3.1 Berechnungsannahmen und -vorgaben Aus den vorliegenden, spezifischen Verkehrsdaten für die L 413 im Zuge der Ingelheimer Straße [6] und die BAB 63 [7] ergeben sich die folgenden maßgeblichen stündlichen Verkehrsstärken M: Ingelheimer Straße tags M = 1087,0 Kfz/h nachts M = 116,4 Kfz/h, BAB 63, nördlich AS Nieder-Olm tags M = 3386 Kfz/h nachts M = 669 Kfz/h, südlich AS Nieder-Olm tags M = 2974 Kfz/h nachts M = 590 Kfz/h. - 6/18 -
8 GUTACHTEN P 3/14 Für die Ingelheimer Straße liegt der Lkw-Anteil p, bezogen auf 24 Stunden, vor [6]. Er wird sowohl tags als auch nachts angesetzt p = 7,9 %. Die differenzierteren Angaben für die BAB 63 betragen nördlich AS Nieder-Olm tags p = 7,6 % nachts p = 15,2 %, südlich AS Nieder-Olm tags p = 8,1 % nachts p = 16,4 %. Zusammen mit der Höchstgeschwindigkeit v Ingelheimer Straße Pkw/Lkw v = / km/h BAB 63 Pkw/Lkw v = 130/80 km/h und dem Zuschlag für Straßenoberfläche D StrO = 0 db(a) für beide Straßen resultieren die Emissionspegel L m,e nach RLS-90 [10]: Ingelheimer Straße tags L m,e = 65,4 db(a) nachts L m,e = 55,7 db(a). - 7/18 -
9 GUTACHTEN P 3/14 BAB 63, nördlich AS Nieder-Olm tags L m,e = 76,7 db(a) nachts L m,e = 70,5 db(a). südlich AS Nieder-Olm tags L m,e = 76,2 db(a) nachts L m,e = 70,0 db(a). Die Berechnungen werden nach RLS-90 [10] getrennt für Tages- und Nachtzeit durchgeführt. Da die Neubebauung der bisherigen G-Fläche als sog. Bauträgerlösung realisiert werden soll, wird sie dabei berücksichtigt. 3.2 Berechnungsergebnisse Die Berechnungsergebnisse für den Verkehr sind in den Anlagen 2.1 bis 2.4 (Tageszeit) und 3.1 bis 3.4 (Nachtzeit) geschossweise als Gebäudelärmkarten dargestellt. Das vergleichsweise hohe Verkehrsaufkommen der Ingelheimer Straße führt im Nahbereich erwartungsgemäß zu hohen Geräuscheinwirkungen mit Beurteilungspegeln tags bis zu 69 db(a) und nachts bis zu 59 db(a). Insbesondere auf der Westseite des Planungsgebiets ergeben sich aus der Überlagerung mit den Geräuscheinwirkungen der BAB 63 Beurteilungspegel tags bis zu 64 db(a) und nachts bis zu 55 db(a). - 8/18 -
10 GUTACHTEN P 3/14 Für die geplanten Gebäude in der zweiten Reihe ergeben sich entsprechend niedrigere Pegel. In Teilbereichen werden Beurteilungspegel tags bis zu 59 db(a) und nachts bis zu db(a) erreicht. Die Beurteilung dieser Verkehrsgeräuscheinwirkungen erfolgt wie in der Bauleitplanung üblich anhand der schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN [8] für WA - tags 55 db(a), nachts 45 db(a). Im Einzelfall können im Zuge der Abwägung ergänzend auch die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV [9] für Wohngebiete tags 59 db(a), nachts 49 db(a) einbezogen werden. Bei Verkehrsgeräuscheinwirkungen sind auch dem Wohnen dienende Freiflächen zu berücksichtigen. Letztere umfassen im vorliegenden Fall Terrassen, Balkone und einen Kinderspielplatz [4]. In Teilbereichen des Planungsgebiets sind Maßnahmen zur Geräuschminderung erforderlich, die nachfolgend zusammengestellt sind: Wo möglich, Grundrissorientierung so, dass Fenster von Aufenthaltsräumen an den betreffenden Fassaden nicht erforderlich sind. An der Westfassade von Mehrfamilienhaus 1 sowie den Südfassaden der Mehrfamilienhäuser 2 und 3 sind die vorgesehenen Terrassen und Balkone bereits als Wintergärten geplant [4]. - 9/18 -
11 GUTACHTEN P 3/14 Dabei sind Verglasungen mit folgenden Schalldämm-Maßen zu verwenden: R w 18 db für Mehrfamilienhaus 1 R w 24 db für Mehrfamilienhäuser 2 und 3; für die Deckenflächen der Terrassen/Balkone ist bei diesen beiden Häusern außerdem eine schallabsorbierende Verkleidung erforderlich, mit einem bewerteten Schallabsorptionsgrad w 0,6. Bei Aufenthaltsräumen, deren einziges Fenster an einer Fassade mit Orientierungswert-Überschreitungen ohne Balkonanbindung erforderlich ist z.b. bei Reihenhauszeile 1-6 der Fall -, können bei Verkehrsgeräuscheinwirkungen passive Maßnahmen zur Geräuschminderung Anwendung finden. Ergänzend zur schalltechnischen Bemessung der Fenster gemäß DIN 4109 (siehe Kapitel 5) sind schalltechnisch geeignete, mechanische Lüftungseinrichtungen vorzusehen. D. h. die Lüftungseinrichtungen dürfen die Schalldämmung des Systems Fenster/Lüftungseinrichtung gegenüber dem Fenster allein nicht verschlechtern. Im Übrigen ist DIN 1946 zu beachten. Im Sinne der Abwägung erscheint es hier angemessen, bei den in zweiter Reihe geplanten Reihenhauszeilen 7-12/13-17/18-21/22-26 überall dort, wo vor Fenstern von Aufenthaltsräumen, die Orientierungswerte [8] zwar überschritten, die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV [9] aber eingehalten werden, auf ergänzende Maßnahmen zur Geräuschminderung zu verzichten. Ergänzende mechanische Lüftungseinrichtungen sind, wie Anlage 3.3 zeigt, lediglich im 2.OG der Reihenhauszeilen 7-12/18-21/22-26 dort vorzusehen, wo der nächtliche Immissionsgrenzwert (49 db(a)) überschritten wird - sofern in den betreffenden Bereichen Schlaf-/Kinderzimmerfenster geplant sind. - 10/18 -
12 GUTACHTEN P 3/14 Der geplante Kinderspielplatz zwischen der Reihenhauszeile und dem Mehrfamilienhaus 3 [4] liegt komplett zwischen den Häusern und ist somit schalltechnisch günstig angeordnet. 4. GERWERBLICHE GERÄUSCHEINWIRKUNGEN Gewerbliche Geräuscheinwirkungen im Planungsgebiet werden im vorliegenden Fall durch die auf der Westseite des Mühlwegs befindliche Kfz-Werkstatt hervorgerufen. Zur Klärung der damit verbundenen Aufgabenstellung haben wir am einen Ortstermin in Nieder-Olm durchgeführt und die Randbedingungen des Werkstattbetriebs geprüft. Es konnten folgende Öffnungszeiten in Erfahrung gebracht werden: MO-FR, 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr SA, 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr Nach Aussage des Leiters der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Herrn Schumacher, vom sollen diese Öffnungszeiten bei der Beurteilung der Kfz- Werkstatt verwendet werden. Dies bedeutet u.a., dass die Nutzung nur tags zu betrachten ist. - 11/18 -
13 GUTACHTEN P 3/14 Eine Besonderheit dieser Nutzung besteht darin, dass eine ehemals landwirtschaftlich genutzte Scheune ohne behördliche Genehmigung in eine Kfz-Werkstatt umgenutzt wurde. Bei der Beurteilung der Ergebnisse können nach Aussage des Auftraggebers in Rücksprache mit der Verbandsgemeinde diese besonderen Randbedingungen des vorliegenden Falls berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass hier nicht in vollem Umfang die schalltechnischen Konsequenzen für die heranrückende, geplante Wohnbebauung zur Anwendung kommen, sondern ein gewisses Maß der Rücksichtnahme durch die bisher behördlich geduldete Werkstatt-Nutzung angesetzt werden kann. 4.1 Berechnungsannahmen und -vorgaben Voruntersuchungen nach TA Lärm [11] für die bestehende Wohnnutzung - maßgeblicher Immissionsort ist Doppelhaushälfte Mühlweg 1 haben bei Einhaltung des Immissionsrichtwerts für WA tags (55 db(a)) ergeben, dass dann im Bereich der geplanten Wohnbebauung partiell Überschreitungen des Immissionsrichtwerts von bis zu 8 db(a) auftreten. Die unter den speziellen Bedingungen des vorliegenden Einzelfalles anzuwendende Rücksichtnahme von Seiten der Kfz-Werkstatt wird in der Weise angesetzt, dass die Werkstatt am nächstgelegenen, geplanten Gebäude den Immissionsrichtwert von 55 db(a) einhält. - 12/18 -
14 GUTACHTEN P 3/14 Unter dieser Voraussetzung werden im Rechenmodell die Grundfläche der Werkstatt- Halle und die Freifläche zwischen Halle und Mühlweg vereinfachend als gemeinsame Flächenschallquelle betrachtet. In Verbindung mit den vorgenannten Öffnungszeiten resultiert der flächenbezogene Schallleistungspegel L W'' = 65,5 db(a)/m². Dieser plangegebene Wert enthält im Bedarfsfall auch erforderliche Zuschläge. Er sagt zunächst nichts darüber aus, welche Geräuschemissionen beim aktuellen Werkstattbetrieb tatsächlich entstehen. Mit dem kalibrierten Rechenmodell wurden dann die Geräuscheinwirkungen im Planungsgebiet berechnet, auf Grundlage A-bewerteter Pegelwerte entsprechend DIN ISO [12]. Dabei wurde die meteorologische Korrektur C met berücksichtigt mit Faktor C 0 = 2 db [12], Temperatur = 10 C und relative Luftfeuchte = 70 %. 4.2 Berechnungsergebnisse Die mit dem Ansatz nach Ziffer 4.1 resultierenden Geräuscheinwirkungen im gesamten Planungsgebiet sind in den Anlagen 4.1 bis 4.4 für die Tageszeit geschossweise als Gebäudelärmkarten dargestellt. Im Flächennutzungsplan [2] ist der Bereich der Kfz-Werkstatt als gemischte Baufläche (M) ausgewiesen - entsprechend einem Mischgebiet (MI) in einem Bebauungsplan. - 13/18 -
15 GUTACHTEN P 3/14 Nach DIN [8] setzt man im MI üblicherweise flächenbezogene Schallleistungspegel um 55 db(a)/m² an. Insofern bedeutet der Wert von 65,5 db(a)/m² keine unzumutbare Einschränkung für den Werkstatt-Betrieb. Ein vergleichbares Ergebnis ergibt sich beim Kriterium für kurzzeitig einwirkende Pegelspitzen nach TA Lärm [11]. Der für die Tageszeit mögliche Maximalpegel im Planungsgebiet beträgt bei einem WA 85 db(a). Dies entspricht im vorliegenden Fall einem zulässigen Schallleistungspegel des Maximalpegels im Bereich der Werkstatt von L WA,max = 122 db(a). Dieser Wert kann als adäquat für den vorhandenen Werkstatt-Betrieb betrachtet werden. 5. ZUM SCHALLSCHUTZ GEGENÜBER AUßENLÄRM Die Auswertung zum Schallschutz gegenüber Außenlärm nach DIN 4109 [13] ermöglicht die schalltechnische Auslegung der entsprechenden Außenbauteile. Danach ist im vorliegenden Fall zunächst zu den Pegelwerten des Verkehrs gemäß Anlagen 2.1 bis 2.4 der Wert von 3 db(a) zu addieren. Die resultierenden Pegelwerte werden dann mit den Pegeln des Gewerbes nach Anlagen 4.1 bis 4.4 energetisch addiert. - 14/18 -
16 GUTACHTEN P 3/14 Das Ergebnis ist der sog. maßgebliche Außenlärmpegel nach [13], geschossweise in den Anlagen 5.1 bis 5.4 in Form der zugehörigen Lärmpegelbereiche grafisch dargestellt. Für die am stärksten betroffenen Fassaden unmittelbar an der Ingelheimer Straße - ergibt sich im Maximum Lärmpegelbereich V nach [13]. Durch die in Ziff. 3.2 beschriebenen Verglasungen wird innerhalb der betreffenden Wintergärten der Orientierungswert von 55 db(a) eingehalten. Die an die Wintergärten angrenzenden Fenster-/Türkonstruktionen der zugehörigen Aufenthaltsräume sind folglich auf Basis von Lärmpegelbereich II auszulegen. Hier gilt dann das nachfolgend Ausgeführte. Für den überwiegenden Teil der geplanten Fassaden ergeben sich Ergebnisse in den Lärmpegelbereichen I-III. Hier sind keine spezifischen schalltechnischen Anforderungen notwendig, da davon ausgegangen werden kann, dass die aus den Anforderungen der Energie-Einsparverordnung resultierenden Fensterkonstruktionen auch die erforderlichen schalltechnischen Eigenschaften aufweisen. - 15/18 -
17 GUTACHTEN P 3/ Hinweise zum optionalen BHKW Ergänzend werden für die nach außen wirksamen Schallquellen (Zuluft-, Abluftöffnung, Abgaskamin) des optionalen BHKW Vorgaben zur zulässigen Geräuschemission erarbeitet. Aus schalltechnischen Gründen sind die genannten Schallquellen in maximaler Entfernung zu den Fassaden der geplanten Häuser anzuordnen. Je Schallquelle ist der A-bewertete Schall-Leistungspegel auf L WA = db(a) zu begrenzen, unter Einschluss eventuell erforderlicher Zuschläge, etwa für Tonhaltigkeit. Ergänzend zur Regelprüfung nach TA Lärm [11] ist bei einem BHKW auch eine Prüfung tieffrequenter Geräuscheinwirkungen durchzuführen, unter Beachtung der Anlage 4 des Biogasleitfadens [15]. 6. ZUSAMMENFASSUNG DER MAßNAHMEN ZUR GERÄUSCHMINDERUNG Bedingt durch die Verkehrsgeräuscheinwirkungen ergeben sich für die geplanten Gebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans Gutenbergstraße Süd 1. Änderung der Verbandsgemeinde Nieder-Olm folgende Maßnahmen zur Geräuschminderung: - 16/18 -
18 GUTACHTEN P 3/14 Wo möglich, Grundrissorientierung so, dass Fenster von Aufenthaltsräumen an den betreffenden Fassaden nicht erforderlich sind. An der Westfassade von Mehrfamilienhaus 1 sowie den Südfassaden der Mehrfamilienhäuser 2 und 3 sind die vorgesehenen Terrassen und Balkone bereits als Wintergärten geplant [4]. Dabei sind Verglasungen mit folgenden Schalldämm-Maßen zu verwenden: R w 18 db für Mehrfamilienhaus 1 R w 24 db für Mehrfamilienhäuser 2 und 3; für die Deckenflächen der Terrassen/Balkone ist bei diesen beiden Häusern außerdem eine schallabsorbierende Verkleidung erforderlich, mit einem bewerteten Schallabsorptionsgrad w 0,6. Bei Aufenthaltsräumen, deren einziges Fenster an einer Fassade mit Orientierungswert-Überschreitungen ohne Balkonanbindung erforderlich ist z.b. bei Reihenhauszeile 1-6 der Fall -, können bei Verkehrsgeräuscheinwirkungen passive Maßnahmen zur Geräuschminderung Anwendung finden. Ergänzend zur schalltechnischen Bemessung der Fenster gemäß DIN 4109 (siehe Kapitel 5) sind schalltechnisch geeignete mechanische Lüftungseinrichtungen vorzusehen. D. h. die Lüftungseinrichtungen dürfen die Schalldämmung des Systems Fenster/Lüftungseinrichtung gegenüber dem Fenster allein nicht verschlechtern. Im Übrigen ist DIN 1946 zu beachten. Im Sinne der Abwägung erscheint es hier angemessen, bei den in zweiter Reihe geplanten Reihenhauszeilen 7-12/13-17/18-21/22-26 überall dort, wo vor Fenstern von Aufenthaltsräumen, die Orientierungswerte [8] zwar überschritten, die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV [9] aber eingehalten werden, auf ergänzende Maßnahmen zur Geräuschminderung zu verzichten. - 17/18 -
19 GUTACHTEN P 3/14 Ergänzende mechanische Lüftungseinrichtungen sind, wie Anlage 3.3 zeigt, lediglich im 2.OG der Reihenhauszeilen 7-12/18-21/22-26 dort vorzusehen, wo der nächtliche Immissionsgrenzwert (49 db(a)) überschritten wird - sofern in den betreffenden Bereichen Schlaf-/Kinderzimmerfenster geplant sind. Der geplante Kinderspielplatz zwischen Reihenhauszeile und Mehrfamilienhaus 3 [4] liegt komplett zwischen den Häusern und ist somit schalltechnisch günstig angeordnet. DIESER BERICHT UMFASST 18 SEITEN UND 5 MEIST MEHRSEITIGE ANLAGEN WIESBADEN, DEN / ITA INGENIEURGESELLSCHAFT Dr. Rieger Bailleu ri/ - 18/18 -
20 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Übersichts-Lageplan Zeichenerklärung Flächenschallquelle geplante Gebäude im B-Plan Straße Straßenachse Emissionslinie Mittelstreifen Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 1 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
21 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Verkehr, Beurteilungspegel Tag, EG Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 2.1 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
22 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Verkehr, Beurteilungspegel Tag, 1.OG Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 2.2 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
23 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Verkehr, Beurteilungspegel Tag, 2.OG Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 2.3 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
24 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Verkehr, Beurteilungspegel Tag, 3.OG Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 2.4 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
25 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Verkehr, Beurteilungspegel Nacht, EG Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Pegelbereich LrN Beurteilungspegel Nacht in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 3.1 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
26 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Verkehr, Beurteilungspegel Nacht, 1.OG Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Pegelbereich LrN Beurteilungspegel Nacht in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 3.2 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
27 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Verkehr, Beurteilungspegel Nacht, 2.OG Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Pegelbereich LrN Beurteilungspegel Nacht in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 3.3 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
28 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Gebäudelärmkarte Verkehr, Beurteilungspegel Nacht, 3.OG Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Pegelbereich LrN Beurteilungspegel Nacht in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 3.4 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
29 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Modifizierte Gebäudelärmkarte Gewerbe, Beurteilungspegel Tag, EG Zeichenerklärung Gebäude Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Flächenschallquelle Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 4.1 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
30 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Modifizierte Gebäudelärmkarte Gewerbe, Beurteilungspegel Tag, 1.OG Zeichenerklärung Gebäude Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Flächenschallquelle Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 4.2 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
31 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Modifizierte Gebäudelärmkarte Gewerbe, Beurteilungspegel Tag, 2.OG Zeichenerklärung Gebäude Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Flächenschallquelle Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 4.3 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
32 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Modifizierte Gebäudelärmkarte Gewerbe, Beurteilungspegel Tag, 3.OG Zeichenerklärung Gebäude Konflikt-Fassadenpunkt Fassadenpunkt Flächenschallquelle Pegelbereich LrT Beurteilungspegel Tag in db(a), h = < >= 80 Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 4.4 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
33 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Maßgeblicher Außenlärmpegel, tags, EG Lärmpegelbereiche Reihenhaus 1-6 Reihenhaus 7-12 Reihenhaus I <= 55 db(a) 55 < II <= 60 db(a) 60 < III <= 65 db(a) 65 < IV <= 70 db(a) 70 < V <= 75 db(a) 75 < VI db(a) Wohnhaus 1 Reihenhaus Wohnhaus 2 Reihenhaus Wohnhaus 3 Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Flächenschallquelle Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 5.1 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
34 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Maßgeblicher Außenlärmpegel, tags, 1.OG Lärmpegelbereiche Reihenhaus 1-6 Reihenhaus 7-12 Reihenhaus I <= 55 db(a) 55 < II <= 60 db(a) 60 < III <= 65 db(a) 65 < IV <= 70 db(a) 70 < V <= 75 db(a) 75 < VI db(a) Wohnhaus 1 Reihenhaus Wohnhaus 2 Reihenhaus Wohnhaus 3 Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Flächenschallquelle Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 5.2 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
35 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Maßgeblicher Außenlärmpegel, tags, 2.OG Lärmpegelbereiche Reihenhaus 1-6 Reihenhaus 7-12 Reihenhaus I <= 55 db(a) 55 < II <= 60 db(a) 60 < III <= 65 db(a) 65 < IV <= 70 db(a) 70 < V <= 75 db(a) 75 < VI db(a) Wohnhaus 1 Reihenhaus Wohnhaus 2 Reihenhaus Wohnhaus 3 Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Flächenschallquelle Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 5.3 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
36 Bebauungsplan Gutenbergstr. Süd, Nieder-Olm Prognose der Geräuschimmissionen im Planungsgebiet Maßgeblicher Außenlärmpegel, tags, 3.OG Lärmpegelbereiche Reihenhaus 1-6 Reihenhaus 7-12 Reihenhaus I <= 55 db(a) 55 < II <= 60 db(a) 60 < III <= 65 db(a) 65 < IV <= 70 db(a) 70 < V <= 75 db(a) 75 < VI db(a) Wohnhaus 1 Reihenhaus Wohnhaus 2 Reihenhaus Wohnhaus 3 Zeichenerklärung Gebäude Straße Straßenachse Emissionslinie Flächenschallquelle Maßstab 1: m FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BAU- UND RAUMAKUSTIK - SCHALLIMMISSIONSSCHUTZ - THERMISCHE BAUPHYSIK EIGNUNGS- UND GÜTEPRÜFSTELLE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU MAX-PLANCK-RING WIESBADEN - TEL / FAX 06122/ ANLAGE 5.4 ZUM BERICHT P 3/14 VOM jb
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ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR TECHNISCHE AKUSTIK MBH BERATENDE INGENIEURE VBI Max-Planck-Ring 49, 65205 Wiesbaden Telefon 06122/95 61-0, Telefax 06122/95 61-61 E-Mail ita-wiesbaden@ita.de, Internet www.ita.de
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BERATENDE INGENIEURE VBI Max-Planck-Ring 49, 65205 Wiesbaden Telefon 06122/95 61-0, Telefax 06122/95 61-61 E-Mail ita-wiesbaden@ita.de, Internet www.ita.de von DIBT und VMPA anerkannte Prüfstelle Messstelle
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