NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG (22) AM 04. AUGUST 2003 IM PFARRSAAL- IN WOHMBRECHTS
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1 Seite 325 NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG (22) AM 04. AUGUST 2003 IM PFARRSAAL- IN WOHMBRECHTS Vorsitzender: 1. Bürgermeister Horst Martin Anwesend: 1. Bilgeri Klaus 8. Schmalzl Günther 2. Karg Elmar 9. Sohler Adelbert 3. Karg Kornelia 10. Speer Wolfgang 4. Kiesecker Sabine 11. Warthemann Andrea 5. Zeh Michael 12. Dr. Klaus Müller 6. Prestel Alfred 7. Rädler Josef Entschuldigt fehlten: Boll Wolfgang Grohe Ingrid Der Vorsitzende Horst Martin Der Schriftführer Frank Achberger
2 Seite 326 Tagesordnung: 1. Erörterung der aktuellen Finanzsituation der Gemeinde Hergatz sowie Ausblick und denkbare strukturelle Veränderung in der Zukunft 2. Beschluss über die Art der Abwasserbeseitigung in Staudach und Beuren (zentral oder dezentral) Als Gäste waren Herr Regierungsrat Walch, Herr Brög und Herr Strohmaier von der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Lindau (B) anwesend.
3 Seite 327 Zu Beginn der Sitzung gab der Vorsitzende bekannt, dass er den TOP 2 von der Tagesordnung nimmt. Ein Beschluß ist im Moment nicht möglich, da sich sechs Anlieger entschlossen haben, ein Planungsbüro zu beauftragen, um den Aufwand für eine dezentrale Lösung zu ermitteln. Die Honorarkosten werden von ihnen übernommen. TOP 1 Erörterung der aktuellen Finanzsituation der Gemeinde Hergatz sowie Ausblick und denkbare strukturelle Veränderung in der Zukunft Der Vorsitzende begrüßte zu Beginn Herrn Regierungsrat Walch, Herr Brög und Herr Strohmaier von der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Lindau (B). Bei seiner Einführung gab er einen kurzen Überblick über die finanzielle Entwicklung bis zum Jahresende Sollte sich die Entwicklung so vollziehen (u.a. Grundstücksverkäufe in den Baugebieten Wohmbrechts- Ost und Maria-Thann Süd ), ist am Jahresende ein positiver Kassenbestand möglich. In der letzten Gemeinderatssitzung wurde eine Nachtragshaushaltssatzung genehmigt. Das Ziel der Nachtragshaushaltssatzung war die Kassenliquidität kurzfristig zu sichern um laufende Ausgaben tätigen zu können, wie z.b. Personalausgaben, Kreisumlage, etc. Um langfristig die finanzielle Situation der Gemeinde Hergatz zu sichern, wurde vom Gremium vorgeschlagen, die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Lindau einzuladen. Mit der Kommunalaufsicht sollen mögliche Vorschläge bzw. Lösungen erörtert werden. Herr Walch bedankte sich für die Einladung. Einleitend erklärt Herr Walch, dass die Kommunalaufsicht die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten, fördern und schützen soll, sowie die Entschlußkraft und Selbstverantwortung der Gemeindeorgane stärken soll. So sieht es das Kommunalrecht vor. Herr Walch nimmt im Anschluß Stellung zum Haushalt 2003 der Gemeinde Hergatz. Im Vorbericht zum Haushalt 2003 wurde umfassend die finanzielle Entwicklung der Gemeinde Hergatz für das Jahr 2003 dargelegt. Im Kommunalrecht ist vorgesehen, dass eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt zu tätigen ist. Diese umfaßt eine Mindestzuführung in Höhe des Gesamtbetrags der Kredittilgung. Sollte die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt höher sein als die Mindestzuführung, ist der Differenzbetrag die freie Finanzspanne, mit der Investitionen im Vermögenshaushalt getätigt werden können. Im Haushalt 2003 der Gemeinde Hergatz findet diese Zuführung jedoch nicht statt. Es muss der Verwaltungshaushalt durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt ausgeglichen werden. Der größte Einnahmeposten im Vermögenshaushalt ist der Grundstücksverkauf aus den Baugebieten. Da diese Einnahme nicht in ihrer absoluten Höhe bestimmbar ist, sollte eine sorgfältig Abwägung, zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben, die die Gemeinde Hergatz zu erfüllen hat, stattfinden. Da bei einem Einnahmeausfall diese Aufgaben nicht finanzierbar sind. Die Kassenkrediterhöhung mit der letzten Nachtragshaushaltssatzung liegt zwar über dem gesetzlichen Rahmen, aber sie war notwendig um, wie bereits vom Vorsitzenden angesprochen, die laufenden Ausgaben zu tätigen. Herr Walch betont, dass das Haushaltswesen eine essentielle Aufgabe des Gemeinderates ist. Eine genaue Betrachtung der Einnahmen und Ausgaben für das laufende Haushaltsjahr, sowie der Folgejahre, ist deshalb Pflicht. Wie aus der Finanzplanung zu entnehmen ist, wird in den
4 Seite 328 nächsten Jahren wieder eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt stattfinden. Diese Zuführung bewegt sich aber immer noch unter der Mindestzuführung, d.h. dass auch keine freie Finanzspanne zur Verfügung steht. Nach seinen Ausführungen übergibt Herr Walch dem Gremium das Wort um Rede und Antwort zu stehen. Gemeindrat Dr. Müller erklärt, dass die Situation nicht von ungefähr kommt. In früheren Jahren wurde der Gemeinderat durch einen schlechten Informationsfluß, von Seite der Verwaltung, nicht ausreichend informiert. So wurde der Gemeinderat z.b. bei der Wasserversorgung nur unzureichend informiert, was die Auswirkungen und die Dringlichkeit betrifft. Herr Walch entgegnet, dass die ganze Problematik nicht ganz neu ist. So wird bei der Wasserversorgung und der Friedhofsverwaltung seit Jahren ein Defizit erwirtschaftet, wie es auch aus dem Haushaltsplan ersichtlich ist. Es sollten jedoch nicht in der Vergangenheit die Fehler gesucht werden, sondern für die Zukunft die Fehler nicht mehr gemacht werden. Die Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung wurde in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen, so Frau Kiesecker. Ein erster Schritt. Gemeinderat Prestel begründet die finanziellen Probleme auch mit dem Wegfall eines potenten Gewerbesteuerzahlers in der Gemeinde, der in der Vergangenheit für erhebliche Gewerbesteuereinnahme gesorgt hat. Durch die Gewerbesteuereinnahmen wurden die Zuweisungen an die Gemeinde von Bund und Land nach unten angepaßt und durch den Zeitversatz von 2 Jahren fehlen jetzt die Einnahmen. Im Gegenzug wurde die Kreisumlage von Jahr zu Jahr angehoben. Herr Walch bestätigt den Zeitversatz der Anpassung der Zuweisungen. Im Finanzplan ist diese Entwicklung auch dargestellt. So erging es einer anderen Landkreisgemeinde, dass sie das 1,5fache der Gewerbesteuereinnahmen schließlich zurückzuzahlen hatte. Herr Schmalzl gibt zu bedenken, dass lt. Auskunft der Kommunalaufsicht, die Erhöhung des Kassenkredits bei der Nachtragshaushaltssatzung der einzige Weg sei, die Liquidität der Gemeinde Hergatz zu gewähren. Herr Walch stimmt diesem zu, da vorrangig nach einer Lösung des Liquiditätsproblems zu suchen war. Dies ist aber nur der 1. Schritt. Als 2. Schritt hat eine Bestandsaufnahme zu erfolgen um alle Einnahme und Ausgaben zu analysieren. Herr Schmalzl will wissen, ob es eine Möglichkeit gibt die Kreisumlage zu stunden. Dies führt ja doch zu einer erheblichen monatlichen Belastung. Herr Walch verweist auf die Kreiskämmerei; Verhandlungssache. Der Vorsitzende ergänzt, dass er mit Herrn Nuffer von der Kreiskämmerei gesprochen habe, er dies kategorisch ablehne. Herr Walch betont, dass es auch in der Zukunft große Aufgaben geben wird, die es zu bewältigen gibt. Bürgermeister Martin erklärt, dass gerade bei den gemeindlichen Einrichtungen wie Turnhalle Wohmbrechts und Turn- und Festhalle Maria-Thann keine großen Spielräume gibt, um Kos-
5 Seite 329 ten zu sparen. Friedhofsverwaltung und JMS seien Möglichkeiten um Einnahmen zu erhöhen bzw. Ausgaben zu reduzieren. Das maximale Einsparpotential im Verwaltungshaushalt beiträgt Angesichts der Kassenlage ist dies nicht ausreichend. Spielräume sind immer möglich, insgesamt darf das Sparen aber nicht vergessen werden, so Herr Walch. Gemeinderätin Warthemann will wissen, wie man sich eine Haushaltssperre vorstellen muss. Können notwendige Reparaturen, wie z.b. am Schuldach ausgeführt werden. Eine Haushaltssperre beinhaltet die Prüfung der nicht planmäßigen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung. Notwendige Ausgaben wie z.b. Reparaturen sind auf jeden Fall möglich. Ausgaben sollen auf ihre wirkliche Notwendigkeit hin überprüft werden, erklärt Herr Brög. Frau Warthemann frägt, ob eine Aufhebung jederzeit möglich ist. Herr Walch entgegnet, durch den Gemeinderat ist dies jederzeit möglich. Gemeinderat Bilgeri regt an, für die Zukunft ein langfristige Planung zu erarbeiten, um eine Übersicht der zu tätigenden Ausgaben zu erhalten. So können schneller eventuelle Spielräume erkannt werden und dementsprechend gehandelt werden. Außerdem bemängelt er, dass der Gemeinderat zu bestimmten Problemen, wie z.b. Kassenkredit, Informationen zu spät erhält. Sparen ist auf jeden Fall sinnvoll, auch wenn es sich um kleiner Beträge handelt. Gemeinderat Dr. Müller sieht in einer Haushaltssperre kein sinnvolles Mittel die Finanzprobleme der Gemeinde Hergatz zu lösen. Planungen für die Zukunft, ist die Zukunft planbar? In einem Haushalt sind viele Unbekannte, die bei den Haushaltsberatungen nicht planbar sind. Gewerbesteuereinnahmen können sich verringern oder erhöhen während des Jahres, die Kreisumlage ebenfalls. Für ihn ist es wichtig die kostendeckenden Bereiche, wie Friedhof Wohmbrechts oder Wasserversorgung Wohmbrechts aus den Defiziten zu führen. Beim Friedhof Wohmbrechts ist der erste Schritt getan, für die Wasserversorgung muss eine Beitrags- und Gebührensatzung erlassen werden. Von Herrn Walch will er wissen, ob die Verträge zwischen den Gemeinden und dem AOL kommunalrechtlich schon einmal überprüft wurden. Da wird den Gemeinden die Erschließung übertragen und damit auch die Kosten, und der AOL erhebt im Gegenzug Erschließungsbeiträge von den Grundstückseigentümern. Der AOL kassiert folglich doppelt. Herr Walch entgegnet, das er die Verträge kennt und diese überprüfen wird. Im Moment fehlt ihm noch die Zeit. Für kleinere Gemeinden sieht er die Haushaltssperre als sinnvolles Mittel an, der Gemeinderat muss die Entscheid treffen. Insofern gibt er Herrn Dr. Müller Recht, dass Planzahlen schlecht prognostizierbar sind. Bezüglich der Beitrags- und Gebührensatzung soll die Verwaltung sich mit Herrn Brög und Herrn Strohmaier in Verbindung setzen und eine mögliche Lösung ausarbeiten. Für eine Satzung ist es noch zu früh, da die Planung noch nicht abgeschlossen ist, so Bürgermeister Martin. Herr Walch gibt zu Bedenken, dass die Wasserversorgung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde Hergatz ist. Wie sie diese Pflichtaufgabe löst, ob selber oder im Zusammenschluß ist ihr überlassen. Er sieht auf jeden Fall für die Gemeinde Hergatz quantitative und qualitative Probleme kommen, die es schnell zu lösen gibt.
6 Seite 330 Gemeindrat Rädler stört, dass die der Gemeinde zugesprochene Selbstveranwortung durch Gesetze, etc. zu sehr eingeschränkt wird. Der Handlungsspielraum der schließlich noch übrig bleibt ist viel zu gering, so z.b. im Personalbereich. Auch bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben. Herr Walch stimmt Herrn Rädler zu, im Personalbereich gelten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Insofern ist man an die Verträge gebunden, ein Ausstieg aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband würde daran nichts ändern. Nach Meinung von Herrn Walch, werden aber viele Pflichtaufgaben mit hohem Kostenaufwand erfüllt, auch wenn eine kostengünstigere Lösung ausreichend wäre. Gemeinderätin Kiesecker frägt nach, ob es sinnvoll wäre, Grundstücke, Gebäude, etc. aus dem Gemeindeeigentum zu verkaufen um so Aufgaben zu finanzieren, wie z.b. Feuerwehrauto für Feuerwehr Maria-Thann. Die Aufrechterhaltung des Brandschutzes ist auch Pflichtaufgabe der Gemeinde. Herr Walch rät davon ab das Tafelsilber zu verkaufen. Erhöhter Grundstücksverkauf führt dazu mittelfristig die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Auf die Notwendigkeit eines Feuerwehrautos für die Feuerwehr Maria-Thann, verweist Herr Walch auf eine gesonderte Stellungnahme des Landratsamtes. Die durch den Grundstücksverkauf gewünschte Gewerbeansiedlung, und dadurch erhoffte Gewerbesteuereinnahmen, schlägt sich erst nach ca. 5 Jahre zu Buche. Durch Abschreibungen, etc. kann der Gewerbetreibende seinen Gewerbeertrag in den Anfangsjahren drücken und wird so nicht gewerbesteuerpflichtig, gibt Bürgermeister Martin zu bedenken. Wie hoch ist die Verschuldung der Gemeinde Hergatz im Landkreisdurchschnitt, will Gemeinderätin Karg wissen. Insgesamt ist der Schuldendienst der Gemeinde Hergatz recht hoch mit rund 2,2 Mio.. Dies bedeutet eine Pro-Kopf-Verschuldung von 880. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt um 22 % über dem Landesdurchschnitt. Die Verschuldung muss aber im Zusammenhang mit Sachzwängen gesehen werden, so Herr Walch. Herr Brög gibt zur Kenntnis, dass sich die Gemeinde Hergatz für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 keinen Kredit leisten kann, da die notwendige Mindestzuführung nicht erreicht wird. Herr Sohler frägt nach, ob im Zusammenhang mit einer Haushaltssperre Vereinszuschüsse gestrichen werden können, keine Heizkosten übernommen werden, die Sportplatzpflege entfallen kann, weniger Salz im Winter auf die Straße ausgebracht werden kann oder der Zuschuß für die JMS gestrichen werden kann. Herr Walch gibt zu bedenken, dass zum einen vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen und freiwillige Leistungen bestehen. Das Gremium muss sich genau vor Augen führen, ob sie Einsparungen in gewissen Bereichen machen können, und ob sie das wollen. Es besteht z.b. die Räum- und Streupflicht für die Gemeinde. Die monatlich erscheinende Zeitschrift des Bayerischen Gemeindetags druckt zum Anfang eines jeden Jahres eine Sparliste ab. Als Tipp von Herrn Walch, einfach die Liste gemeinsam durchschauen und überprüfen was möglich wäre (als Denkanstoß).
7 Seite 331 Frau Warthemann schlägt vor, die Prioriätenliste bei der nächsten Gemeinderatssitzung am 15. September zusammenzustellen. Die Kommunalaufsicht kann bei Nichtbeachtung der Haushaltsgrundsätze repressiv eingreifen. Was muss man sich darunter vorstellen? Herr Walch erläutert dazu, das das Kommunalrecht hier verschiedene Möglichkeiten vorsieht: Beanstandungsrecht, Recht der Ersatzvornahme und Bestellung eines Beauftragten. In einem Gemeindeteil, so Gemeinderat Karg, würden aufgrund des Erlasses einer Straßenausbaubeitragssatzung, einer Wasser- und Abwassergebührensatzung sowie einer Herstellungsbeitragssatzung der Bürger innerhalb eines kurzen Zeitraumes dreimal zur Kasse gebeten. Seiner Meinung nach ist dies unzumutbar. Könnte hier dem Bürger entgegengekommen werden, z.b. mit einer Stundung. Eine Stundung ist jederzeit möglich, es sollte aber eine besondere Härte für den Bürger vorliegen, so Herr Walch. Die Haushaltssituation ist auf jeden Fall zu berücksichtigen. Eine Niederschlagung käme nicht in Betracht, da dies gegen die Kassengrundsätze verstößt. Gemeinderat Karg stellt fest, dass für die Finanzierung des Gewerbegebietes die Firma Bayerngrund als Partner miteinbezogen wurde. Nun habe er erfahren, das die Firma Bayerngrund nur unter bestimmten Voraussetzung, wie gesicherte finanzielle Situation der Gemeinde, sich als Partner zur Verfügung stellt. Herr Walch entgegnet, dass er sich nicht vorstellen kann, dass die Firma Bayerngrund auf diese Voraussetzungen besteht. Herr Martin äußert, dass durch den vorläufigen Verkauf der Grundstücke aus dem Baugebiet sich der Netto-Gewinn auf ca beläuft (bei sieben Interessenten). Gemeinderätin Karg stellt fest, dass ein Partner, wie die Fa. Bayerngrund nicht notwendig ist. Bei der Finanzierung des Gewerbegebietes Hergatz B12/B32 durch die Fa. Bayerngrund musste die Gemeinde Hergatz keinen Kredit aufnehmen. Dieser Betrag fehlt folglich im Schuldendienst der Gemeinde Hergatz. Somit ergibt sich eine höhere Verschuldung. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt dann bei 1.020, entgegnet Bürgermeister Martin. Herr Schmalzl frägt nach, wie es bei Kommunen mit dem Erlaß von Zinsen durch die kreditgebende Bank steht. Er kenne dies aus der freien Wirtschaft, dass Banken, wenn über einen längeren Zeitraum die Kreditverpflichtungen bei der gleichen Bank bestand, die Bank dann auf Zinszahlungen verzichtet haben. Frau Warthemann will die Prioritätenliste bei der nächsten Gemeinderatssitzung am 15. September erstellen. Bürgermeister Martin sichert dies zu. Es besteht bereits eine Prioritätenliste, eine Überarbeitung wäre sinnvoll. Da keine weiteren Fragen und Meldungen waren, bedankte sich Bürgermeister Martin bei Herrn Walch, Herrn Brög und Herrn Strohmaier dass sie sich die Zeit genommen haben um Rede und Antwort dem Gemeinderat Hergatz zu stehen. Es wird sicherlich nicht der letzte Kontakt gewesen sein.
8 Seite 332 Herr Walch bedankt sich im Anschluß ebenfalls für die sachliche Behandlung der einzelnen Punkte. Der Vorsitzende Horst Martin Der Schriftführer Frank Achberger
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