Gemeinde Lichtenstein

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1 Gemeinde Lichtenstein Albaufstieg B312 Vorstellung der Priorisierungsergebnisse des Landes/ Bekanntgabe der Bewertungspunktzahl spricht für die Bedeutung des Albaufstieges bei Lichtenstein Nachdem das Land den Neubau des Albaufstieges B312 im Oktober als Maßnahme für den Bundesverkehrswegeplan 2015 gemeldet hatte, wurde nun am Mittwoch, 20. November 2013 vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die angekündigte Priorisierung der bereits gemeldeten Vorhaben bekanntgegeben. Diese zweite Stufe des Landeskonzeptes soll dem Ziel dienen, diejenigen Projekte zu identifizieren, die im Vergleich die größten Defizite beheben bzw. einen hohen Wirkungsgrad erreichen. Das Ministerium hatte hierzu sämtliche Vorhaben einer Bewertung nach den Kriterien Verkehrsfluss (Gewichtung 40%),.(15%), Wirkung auf den Menschen (15%), Wirkung auf die Umwelt (15%)und Verkehrssicherheit (15%) unterzogen. Für jedes Kriterium wurde den einzelnen Maßnahmen entsprechend der Relevanz Punkte verliehen. Die Realisierung aller für Baden-Württemberg gemeldeten Maßnahmen verursacht einen Finanzierungsbedarf von 11,2 Milliarden Euro. Der Zeitraum für die Umsetzung aller Maßnahmen würde bei einer jährlichen Mittelzuweisung des Bundes in derzeitiger Höhe von 120 Millionen Euro (Tendenz sinkend) ca. 93 Jahre betragen. Umso bedeutender ist die Bildung einer Rangfolge der gemeldeten Maßnahmen. Das Land sorgte bei der Bekanntgabe dieser Rangfolge in zweierlei Hinsicht für eine gewisse Überraschung. Zum einen wurden Straßenverkehrsvorhaben teilweise in Kategorien eingeteilt, die auf Bundesebene nicht geläufig sind. Zum anderen findet sich bei der Priorisierung kein Vorschlag des Landes, welche Projekte aus dortiger Sicht nun konkret für den vordringlichen Bedarf vorzusehen sind. Die für Baden-Württemberg gemeldeten Vorhaben wurden in folgende Kategorien unterteilt: Gruppe 1: Ausbau an Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen Gruppe 2: Ausbau an Bundesstraßen In den folgenden Kategorien wurde strikt zwischen Maßnahmen mit Planungsrecht (= Einstufung Vordringlicher Bedarf nach dem Bundesverkehrswegeplan 2003) und Maßnahmen ohne Planungsrecht (= Einstufung Weiterer Bedarf nach dem Bundesverkehrswegeplan 2003) unterschieden. Gruppe 3: Neubau von Bundesstraßen Gruppe 3a: Projekte mit Planungsrecht Gruppe 3b: Projekte ohne Planungsrecht Gruppe 3 T: Tunnelmaßnahmen an Bundesstraßen Gruppe 3 Ta: Projekte mit Planungsrecht Gruppe 3 Tb: Projekte ohne Planungsrecht

2 Der Bundesverkehrswegeplan 2003 kennt zwei Dringlichkeitsstufen, vordringlicher Bedarf und weiterer Bedarf. Die Maßnahmen, die dem vordringlichen Bedarf zugerechnet werden, besitzen ein Planungsrecht, d.h. die zuständige Planungsbehörde (bei Bundesstraßen das jeweilige Regierungspräsidium) kann für die Realisierung eines Verkehrsprojektes das erforderliche Planungsverfahren einleiten. Maßnahmen, die im weiteren Bedarf landen, besitzen kein Planungsrecht und werden bis zu einer etwaigen Neueinstufung im Zuge der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans nicht weiter verfolgt. Im Bundesverkehrswegeplan 2003 wurde zusätzlich die Kategorie Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (= WB*) eingeführt. Maßnahmen in dieser Kategorie können von der zuständigen Planungsbehörde nach entsprechender Abwägung weiter verfolgt werden; es besteht ein Ermessensspielraum. Da die Verlegung des Albaufstieges B 312 bei Lichtenstein im letzten Bundesverkehrswegeplan im Weiteren Bedarf ohne Planungsrecht ausgewiesen wurde, erfolgte eine Zuordnung des Ministeriums zu der Maßnahmenkategorie 3 Tb. In der Kategorie 3 Tb liegt der Albaufstieg in der gebildeten Rangfolge auf dem ersten Platz von insgesamt 8 in diese Kategorie eingeordneten Verkehrsprojekten. Ergebnisse der Priorisierung ohne Einbeziehung Bewertungspunktzahl Kategorie 3 T Tunnelmaßnahmen an Bundesstraßen Kategorie 3 Ta Projekte mit Planungsrecht gemäß Einstufung BVWP 2003 Rang Straße Bezeichnung Einstufung BVWP B 296 Kernstadtentlastung Calw VB 28 2 A 860 Stadttunnel Freiburg VB/ WB* 295,9 3 B 27 Tübingen-Schindhaubasistunnel VB 217,1 4 B 462 Tunnel Freudenstadt VB 86,2 5 B 462 OU Schramberg WB* 116,9 6 B 31 OU Falkensteig (Falkensteigtunnel) WB* 125,8 7 B 463 Westtangente Pforzheim, 2.BA WB* 137,7 2 Kategorie 3 Tb Projekte ohne Planungsrecht gemäß Einstufung BVWP 2003 Rang Straße Bezeichnung Einstufu ng BVWP B 312 Verlegung bei Lichtenstein (Albaufstieg) WB 123,9 2 B 32 OU Ravensburg (Molldiete-Tunnel) WB 107,7 3 B 31 OU Hinterzarten WB 224,1 4 B 28 OU Blaustein WB 105,8 5 B 466 OU Heidenheim (Tunnel) WB 25,2 6 B 31 OU Falkenstein (Hirschsprungtunnel) WB 171,8 7 B 10 Geislingen/ M- Geislingen/O WÖ 154,5 8 B 27 OU Neukirch WB 25,1

3 Erläuterung: BVWP 2003 = Bundesverkehrswegeplan in der Fassung 2003 VB = Vordringlicher Bedarf WB*= Weiterer Bedarf, aber mit Planungsrecht versehen WB= Weiterer Bedarf, Maßnahme ohne Planungsrecht WÖ= Weiterer Bedarf mit besonderem naturschutzrechtlichem Planungsauftrag Vergangene Woche legte das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur nach und veröffentlichte die Ergebnisse der Punktebewertung, die innerhalb der jeweiligen Kategorien -konsequenterweise- einen Vergleich der Maßnahmen ermöglicht. Unter Zugrundelegung der Gesamtpunktzahl der vom Ministerium durchgeführten Bewertung lassen sich die beiden Kategorien 3 Ta und 3 Tb zusammenführen. Die gebildete Gesamtrangfolge aller Tunnelmaßnahmen stellt sich wie folgt dar: 3 Priorisierungsergebnis Gruppe 3T unter Berücksichtigung der ermittelten Bewertungspunktzahl Rang Straße Bezeichnung Einstufung BVWP 2003 Gesamtbewertung 1 B 296 Kernstadtentlastung Calw VB 28 41, 9 Punkte 2 B 312 Verlegung bei Lichtenstein (Albaufstieg) WB 123,9 40,1 Punkte 3 A 860 Stadttunnel Freiburg VB/ WB* 295,9 38,9 Punkte 4 B 27 Tübingen-Schindhaubasistunnel VB 217,1 31,9 Punkte 4 B 32 OU Ravensburg (Molldiete-Tunnel) WB 107,7 31,9 Punkte 6 B 462 Tunnel Freudenstadt VB 86,2 30,9 Punkte 7 B 31 OU Hinterzarten WB 224,1 30,8 Punkte 8 B 462 OU Schramberg WB* 116,9 29,8 Punkte 9 B 28 OU Blaustein WB 105,8 29,6 Punkte 10 B 466 OU Heidenheim (Tunnel) WB 25,2 28,2 Punkte 11 B 31 OU Falkensteig (Falkensteigtunnel) WB* 125,8 28,1 Punkte 12 B 31 OU Falkenstein (Hirschsprungtunnel) WB 171,8 25,8 Punkte 13 B 463 Westtangente Pforzheim, 2.BA WB* 137,7 25,2 Punkte 14 B 10 Geislingen/ M- Geislingen/O WÖ 154,5 24,5 Punkte 15 B 27 OU Neukirch WB 25,1 22,0 Punkte Die Gesamtpunktzahl des Albaufstieges B312 setzt sich wie folgt zusammen: Kriterium Gewichtung Bewertung gewichtete Punktzahl Verkehrswirksamkeit 40 % 5 Punkte 20,0 15 % 5 Punkte 7,5 Sicherheit 15 % 3,2 Punkte 4,8 Wirkung Mensch 15 % 2,2 Punkte 3,3 (u.a. Lärm) Wirkung Umwelt 15 % 3 Punkte 4,5 Gesamtpunktzahl 40,1 Pro Kategorie gilt eine Bewertungsskala von 1- max.5 Punkten

4 Konsequenz der vorgestellten Priorisierung des Landes für den Albaufstieg Positive Aspekte Der Albaufstieg nimmt in seiner Kategorie mit deutlichem Abstand einen Spitzenplatz bzw. einen Sonderplatz ein. In keiner anderen Kategorie gibt es einen derart deutlichen Abstand zwischen der an erster Stelle stehenden Maßnahme und den nachfolgenden. Aus der Gesamtpunktzahl kann die Bedeutung bzw. der hohe Wirkungsgrad der Maßnahme abgeleitet werden. Der Albaufstieg ist in der Gesamtheit der landesweit gemeldeten Verkehrsprojekte eine der wenigen Maßnahmen, die in der Gewichtung 40 Punkte erreichen (5 von insgesamt 141 bewerteten Maßnahmen). Gemessen an den relativen ( pro Kilometer Tunnelbauwerk) ist der Albaufstieg die kostengünstigste Tunnelmaßnahme. Auch im Vergleich aller Tunnelmaßnahmen belegt der Albaufstieg mit Rang 2 einen vorderen Platz und liegt vor dem Stadttunnel Freiburg und dem Schindhaubasistunnel bei Tübingen sowie vor weiteren Maßnahmen, die bisher im vordringlichen Bedarf gelistet waren. 4 Negative Aspekte Die Systematik der Kategorieneinteilungen des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur folgt nicht den bekannten Kategorien des Bundesverkehrswegeplans. Der Stellenwert der Kategorie Tunnelmaßnahmen ist im Vergleich zu den anderen Kategorien daher unklar. Die offiziell strikte Trennung von Maßnahmen mit und ohne Planungsrecht in den Gruppen 3/ 3T verwehrt einen direkten, durchgängigen Vergleich der Maßnahmen, wie er unter Anwendung der Bewertungspunktzahl möglich wäre. Das Land schlägt keine Einteilung der Maßnahmen nach den Dringlichkeitsstufen Vordringlicher Bedarf und Weiterer Bedarf vor. Es gibt daher keine Anhaltspunkte dafür, ob eine Maßnahme des weiteren Bedarfs in die Kategorie vordringlicher Bedarf vorgezogen wird. Es liegt letztlich allein am Bund, diese Einstufung vorzunehmen. Die engen finanziellen Rahmenbedingungen haben sehr lange Realisierungszeiträume für neue Straßenverkehrsprojekte zur Folge. Ein Maßstab für das Verhältnis der Gruppen untereinander, insbesondere die Gruppen Neubau von Bundesstraßen und Tunnelmaßnahmen an Bundesstraßen, fehlt. Die Rolle des Achsenkonzeptes des Landes zur Stärkung der Hauptverkehrsachsen, welches ein möglicher Maßstab sein sollte, ist nicht erkennbar.

5 5 Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur rechnet damit, dass der neue Bundesverkehrswegeplan 2016 verabschiedet werden wird. Im weiteren Entscheidungsprozess ist nun Überzeugungsarbeit bei den Entscheidungsträgern auf Bundesebene gefragt. Hier will die Gemeinde in den kommenden Monaten ansetzen und gemeinsam mit Akteuren der Lichtensteiner Erklärung und insbesondere mit den politischen Mandatsträgern für eine Aufnahme des Albaufstieges in den vordringlichen Bedarf des neuen Bundesverkehrswegeplans eintreten. Es gibt klare und bedeutsame Argumente für den Albaufstieg, die beim Bund nicht übergangen werden können.

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