Inhaltsverzeichnis. 1. Teil. Der Schutz der Leistungen von Ingenieuren und Architekten nach dem Urheberrechtsgesetz... 1

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1 Vorwort Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis Rdn. Seite V VII XVII 1. Teil. Der Schutz der Leistungen von Ingenieuren und Architekten nach dem Urheberrechtsgesetz A. Allgemeines I. Die Ursprünge des Urheberrechts Antike und Mittelalter Frühe Neuzeit Der Urheberrechtsgedanke im 18. und 19. Jahrhundert Entwicklungen im 20. Jahrhundert II. Grundkonzeption des Urheberrechts Die Lehre vom geistigen Eigentum Schutz des Urheberrechts als Grund- und Menschenrecht Die wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung des Urheberrechts B. Der Werkbegriff des Urhebergesetzes I. Die juristischen Elemente Persönliche Schöpfung Geistiger Gehalt Wahrnehmbare Formgestaltung Individualität II. Schutzgegenstand Kein Schutz der Methode des Schaffens Kein Schutz der Idee Form und Inhalt Schutz von Werkteilen III. Schutzumfang C. Der Schutz einzelner Architekten- und Ingenieurwerke I. Werke der Baukunst Bauwerke XI

2 2. Schutz von Bauwerkteilen und deren Zusammenstellung Pläne und Entwürfe von Bauwerken Beispiele aus der Rechtsprechung a) Ledigenheim b) Betonstrukturplatten c) Wählamt d) Baupläne e) Einfamilienhaus f) Architektenwechsel g) Kirchen-Innenraumgestaltung h) Büromöbelprogramm i) Erdgeschossgrundriss ( Vorentwurf II ) j) Grundrissplan k) Bauaußenkante l) Schutzfähigkeit des Vorentwurfs eines Hotels m) Urheberschutz für Hotelbauplanung n) Louisenlund o) Architektenplan p) Wohnanlage q) Wohnanlage II r) Zweckbauten II. Sprach- und Schriftwerke Gutachten und Studien Leistungsverzeichnisse Fachbücher und Aufsätze in Fachzeitschriften Computerprogramme Verträge,Vertragsentwürfe und AGBs III. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art Technische Zeichnungen und Konstruktionszeichnungen Baupläne und Bebauungspläne Entwürfe Benutzeroberflächen,Webseiten und Homepages IV. Urheberschutz von DIN-Normen und anderen technischen Normen- und Regelwerken D. Der Urheber I. Schöpfer des Werkes II. Miturheber Persönliche geistige Schöpfung Einheitlichkeit der Werkschöpfung XII

3 3. Gemeinschaftlichkeit der Werkschöpfung Die Miturhebergemeinschaft III. Urheberschaft im Arbeits- und Dienstverhältnis Anerkennung des Schöpferprinzips Arbeits- und Dienstverhältnisse In Arbeits- und Dienstverhältnis geschaffene Werke Einräumung der Nutzungsrechte Zeitpunkt der stillschweigenden Nutzungseinräumung Umfang der stillschweigenden Nutzungseinräumung Recht der Namensnennung Änderungs- und Entstellungsverbot Vergütungsansprüche für Nutzungseinräumung IV. Urheberschaft des Subunternehmers und des freien Mitarbeiters E. Urheberpersönlichkeitsrechte I. Das Veröffentlichungsrecht II. Die Anerkennung der Urheberschaft III. Namensnennungsrecht IV. Der Zugang zu Werkstücken Zugangsbefugnis zwecks Herstellung von Fotografien Zugangsrecht nach wechselseitigen Kündigungen des Architektenvertrags V. Das Recht auf Integrität des Werkes Entstellungen oder andere Beeinträchtigungen ( 14 UrhG) Änderungen ( 39 UrhG) Abgrenzung von Beeinträchtigung und Änderung Prüfungsschema Die Beeinträchtigung von Ingenieur- oder Architektenleistungen a) Beeinträchtigung durch Entstellung (a) Felseneiland mit Sirenen (b) Sonnenjalousetten (c) Dachsanierung (d) Neue Fenster in Mietwohnhäusern (e) Urheberrechtliche Schutzrechte des Architekten bei Abbruch des Vertrags b) Beeinträchtigung durch Umgestaltung (a) Treppenhausgestaltung XIII

4 XIV (b) Edenhotel c) Beeinträchtigung durch Anbau oder Erweiterung (a) Schulerweiterung (b) Erweiterung eines Industriebaus d) Beeinträchtigung durch Zerstörung Eignung zur Interessengefährdung Die Interessenabwägung a) Interesse des Eigentümers/Nutzungsberechtigten an der Änderung (a) Zweckbedingte Änderungen (b) Ästhetisch bedingte Änderungen (c) Gesetzlich bedingte Änderungen b) Interesse des Urhebers am unveränderten Erhalt des Bauwerks (a) Art und Intensität des Eingriffs (b) Gestaltungshöhe c) Berücksichtigung weiterer Lösungsmöglichkeiten Zusammenfassung Das Beeinträchtigungs- und Änderungsverbot im internationalen Urheberrecht F. Verwertungsrechte I. Das Vervielfältigungsrecht II. Das Verbreitungsrecht G. Urheberrecht im Rechtsverkehr I. Räumlicher Geltungsbereich II. Urheberrecht in den neuen Bundesländern III. Geschützter Personenkreis Deutsche Staatsangehörige Angehörige der Europäischen Union und EWR-Angehörige Ausländische Staatsangehörige IV. Dauer des Urheberrechts V. Übertragbarkeit VI. Vererblichkeit VII. Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte Bildnisschutz Patent- und Gebrauchsmusterrecht Geschmacksmusterrecht Markenrecht Teil. Urheber- und Vertragsrecht A. Rechtsnatur des Architekten-/Ingenieurvertrags

5 B. Verpflichtung zur Schaffung eines eigenschöpferischen Werkes? C. Haftung D. Die vertragliche Übertragung von Nutzungsrechten I. Nutzungsrechte II. Einräumung von Nutzungsrechten bei Gesamtbeauftragung III. Einräumung von Nutzungsrechten für Erweiterungsbauten IV. Einräumung von Nutzungsrechten bei der Beauftragung mit Vorentwurf V. Einräumung von Nutzungsrechten bei Beauftragung der Entwurfsplanung VI. Einräumung von Nutzungsrechten bei Beauftragung der Genehmigungsplanung VII. Einräumung von Nutzungsrechten bei Beauftragung der Ausführungsplanung VIII.Einräumung von Nutzungsrechten bei vorzeitiger Vertragsbeendigung E. Urheberrecht und Honorar Vergütung außergewöhnlicher Kreativität? F. Urheberrechtsklauseln in Musterverträgen I. Einheitsarchitektenvertrag II. Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Ingenieurvertrag III. RBBau IV. Kommunale Vertragsmuster (HIV-KOM) V. Muster der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen VI. Musterklausel G. Urheberrecht im Wettbewerb nach GRW H. Urheberrecht im Vergabeverfahren nach VOF I. Rechtlicher Schutz von Ausführungsunterlagen nach 3 Nr. 6 VOB/B Teil. Der Schutz nicht urheberrechtsfähiger Leistungen von Ingenieuren und Architekten A. Wettbewerbsrechtlicher Schutz I. Einleitung II. Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Schutz gemäß 1 UWG XV

6 1. Allgemeines Verhältnis des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Schutzes zum Urheberrecht Voraussetzungen des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Schutzes nicht urheberrechtlich geschützter Pläne III. Vorlagenfreibeuterei, 18 UWG Allgemeines Strafrechtsschutz Voraussetzung der Vorlagenfreibeuterei a) Tathandlung b) Tatbobjekt c) Anvertrauen der Vorlage d) Geschäftsverkehr e) Schadenersatzpflicht, 19 UWG IV. Verjährung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche B. Bürgerlich-rechtlicher Schutz I. Deliktischer Schutz Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb Vorlagenfreibeuterei, 18 UWG, 826 BGB C. Vertraglicher Schutz I. Vertraglicher Schutz aufgrund Vereinbarung zwischen Architekt/Ingenieur und dem Auftraggeber II. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter III. Praxishinweis Anhang Entscheidungen zum Urheberrecht Sachverzeichnis

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