EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Innovationstag Dipl.-Ing. Alois Hüning. Hüning,

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1 EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Innovationstag Dipl.-Ing. Alois Hüning Hüning,

2 Überblick: Gründe und Ziele für die Novellierung der MRL Inhaltliche Änderungen Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen vollständige Maschinen Beispiele unvollständige Maschinen Beispiele Häufig gestellte Fragen / Antworten? Fazit & Ausblick & Strategie Hüning, 10/2010

3 Europäische Maschinensicherheit Hüning, 08/2009 D A DK B GB F I GR L erfüllt die Richtlinie zu 150% (preußische Gene) kommt nahezu an 100% ( Entwicklungshilfe ) befürwortet die Anwendung der Richtlinie in Schweden überträgt Richtlinie buchstabengetreu in nationalen Gesetzestext und kümmert sich nicht weiter drum weist darauf hin, dass sie nicht zum Festland gehören fordert zunächst eine genaue französische Übersetzung behauptet, sie erfüllen die Richtlinie bereits seit langem Eulen nach Athen tragen Neuzeitlich: nach Athen tragen beauftragt ein Gutachten zur Bankverträglichkeit zu der Richtlinie

4 Wichtige Empfehlungen des Molitor -Berichtes Klarstellung des Anwendungsbereiches Abgrenzung zur Niederspannungsrichtlinie Anwendung auf nicht verwendungsfähige Maschinen praxisgerechte Überarbeitung der Konformitätsbewertungsverfahren Anpassung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (Anhang I) an den Stand der Technik Weitere Rechtsvereinfachungen Hüning, 01/ /2010

5 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme von Maschinen innerhalb und außerhalb des EWR Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) Einfuhr 2006/42/EG Ausfuhr Keine Richtlinien, jedoch Beachtung nationaler Vor- schriften des Importlandes 27 EU-Staaten + 3 EFTA-Staaten + Schweiz per Vertrag Hüning, 05/2010

6 Artikel 1 Anwendungsbereich (1) Diese Richtlinie gilt für die folgenden Erzeugnisse: a) Maschinen b) auswechselbare Ausrüstungen c) Sicherheitsbauteile d) Lastaufnahmemittel e) Ketten, Seile und Gurte f) abnehmbare Gelenkwellen g) unvollständige Maschinen (Teilmaschinen) Neu Hüning, 01/2010

7 Artikel 2 Begriffsbestimmungen Maschine a) der Ausdruck Maschine bezeichnet eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Muskelkraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eine/s beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. eine Maschine im vorgenannten Sinne, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden. Neu Hüning, 05/2006

8 Hüning 12/2009 EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

9 Hüning, 12/2009 EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

10 Die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Hüning, 05/2005

11 Schutzraum Sicherheitsbauteil Kamera Hüllkurve eingelernt Warnzone Gefahrenbereich Bildquelle: Pilz GmbH & Co KG, Ostfildern Schutzziel: Sichere Bilderfassung und automatische sichere Erkennung von Menschen möglich. Hüning, 01/2010

12 auswechselbare Ausrüstung mit CE Zeichen mit EG- Konformitätserkl tserklärung rung nach II A eine Vorrichtung die der Bediener nach Inbetrieb- nahme selbst anbringt 08/2009 Hüning

13 Artikel 2 Begriffsbestimmungen Maschine gleichgestellte Erzeugnisse eine Hebevorrichtung, deren Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Muskelkraft ist Sicherheitsbauteile, die Sicherheitsfunktion gewährleisten und die gesondert in Verkehr gebracht werden Lastaufnahmemittel, inkl. Anschlagmittel, Ketten, Seile und Gurte, die gesondert in Verkehr gebracht werden... Neu unvollständige Maschine: fast eine Maschine aber für sich keine Funktion, bestimmt nur für den Einbau Beispiele: Antriebssystem, Roboter, Handlingsysteme Hüning, 01/2010

14 unvollständige Maschine Hüning, 01/2010

15 Gesamtheit von Maschinen (BMAS-Interpretation 03/2006) Anlage M 1 + M 2 + M M n 1. Schritt 2. Schritt Aktuelle Überarbeitung funktionale Verknüpfung vorhanden? Ja steuerungstechnische Verknüpfung vorhanden? Ja Nein Nein sicherheitstechnische Nein 3. Schritt Verknüpfung erforderlich? Ja Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung der Gesamtanlage Konformitätserklärung und CE- Kennzeichnung der Einzelmaschinen

16 Gesamtheit von Maschinen Hüning, 01/2010

17 Gesamtheit von Maschinen aus unvollständigen Maschinen Hüning, 01/2010

18 Gesamtheit Verketten von Maschinen (Größte Anzunehmende Umbau) Altmaschine BetrSichV i.v. i.v. mit mit UVV UVV Super - GAU (Größte Anzunehmende Umbau) auswechselbare Ausrüstung CE-Zeichen Konformitätserklärung unvollständige Maschine Einbauerklärung KEIN KEIN CE CE -Zeichen Neumaschine CE-Zeichen Konformitätserklärung! Achtung: Gesamtheit bedeutet Herstellen einer Anlage Schutzeinrichtung 05/2010 Hüning

19 Artikel 2 Begriffsbestimmungen Verantwortlich für die Richtlinienkonformität sind Wer Maschinen für Eigengebrauch herstellt Wer Maschinen oder Teile von Maschinen zusammenfügt Wer Maschinen betreibt (wird zum Hersteller) wenn er selbst: umbaut (wesentliche Veränderung) Anlagen zusammenstellt Maschinen komplettiert Wer Maschinen importiert Wer Maschinen wesentlich durch An- oder Umbauten verändert Hersteller im direkten Sinne (Bevollmächtigter) Wer Gebrauchtmaschinen wesentlich verändert und erneut anderen überlässt 2 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Hüning, 05/2006

20 Artikel 5 Voraussetzungen für das erstmalige Inverkehrbringen MRL-Fahrplan Anforderungen des Anhang I erfüllen technische Unterlagen (Anhang VII) verfügbar machen erforderliche Informationen, z. B. Betriebsanleitung zur Verfügung stellen Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II ausstellen und der Maschine beilegen CE-Kennzeichnung, gemäß Artikel 16 anbringen grundsätzlich nicht neu! Hüning, 02/2007

21 Artikel 5 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme (Serienmaschinen) Inverkehrbringen Inbetriebnahme Hersteller Betreiber 1. Händler 2. Händler Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme (Sondermaschinen) Inverkehrbringen Inbetriebnahme Hersteller Probebetrieb (Artikel 15) n x Monate Betreiber Hüning, 03/2010

22 Artikel 13 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen MRL-Fahrplan für die unvollständigen Maschinen Anforderungen des Anhang I erfüllen - soweit wie möglich - technische Unterlagen nach Anhang VII B erstellt grundsätzlich neu! erforderliche Informationen, z. B. Montageanleitung zur Verfügung stellen Einbauerklärung gemäß Anhang II B ausstellen und der Maschine beilegen Hüning, 08/2009

23 Hüning, 08/2009 Die Weisheit der Dakota-Indianer Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab. Doch bei der Umsetzung der MRL versuchen wir oft andere Strategien anzuwenden: Wir besorgen eine stärkere Peitsche. Wir wechseln die Reiter. Wir sagen: So haben wir das Pferd doch immer geritten. Wir gründen einen Arbeitskreis, um das Pferd zu analysieren. Wir besuchen andere Orte, um zu sehen, wie man dort tote Pferde reitet. Wir bilden eine Task Force, um das tote Pferd wieder zu beleben. Wir kaufen Leute von außerhalb ein, um das tote Pferd zu reiten. Wir bilden einen Gebetskreis, der unser Pferd gesund betet. Wir stellen das tote Pferd bei jemand anderem in den Stall und behaupten, es sei seines Wir stellen fest, dass die anderen auch tote Pferde reiten und erklären dies zum Normalzustand. Wenn man das tote Pferd schon nicht reiten kann, dann kann es doch wenigstens eine Kutsche ziehen! Hüning05/2010

24 Anhang I Allgemeine Grundsätze Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen Allgemeinen Grundsätzen - Risikobeurteilung Neu Teil 1 Steuerungen und Befehlseinrichtungen Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen Anforderungen an Schutzeinrichtungen Risiken durch sonstige Gefährdungen Hüning, 05/2006 Neu ab 12/2011 Teile 2-6 Ergänzende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen f. bestimmte Maschinengattungen Nahrungsmittelmaschinen in der Hand gehaltene oder von Hand geführte Maschinen Pestizidausbringungsmaschinen Abschnitt 2.4 ( ) für Maschinen im Untertagebau

25 Hüning, 05/2010 EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

26 Hüning, 05/2006 EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I Die Betriebsanleitung ist Betriebsanleitung ein außerordentlich wichtiger Bestandteil einer Maschine. Die Betriebsanleitung soll in knapper aber verständlicher Form alle wichtigen Informationen enthalten. Bei der Lieferung einer Maschine muss die Originalbetriebsanleitung und [eine Übersetzung] in der Sprache des Verwenderlandes mitgeliefert werden. (23 Amtssprache im EWR) (86 Sprachen) [ ] als Vermerk gekennzeichnet

27 Anhang II Teil 1 A Inhalt der EG-Konformitätserklärung für Maschinen B C Inhalt der Erklärung für den Einbau einer unvollständigen Maschine Einbauerklärung Inhalt der EG-Konformitätserklärung für einzeln in Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile Neu Teil 2 entfällt Neu Aufbewahrungsfrist mindestens 10 Jahre Neu Hüning, 05/2006

28 Hüning, 05/2006 EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang II Beispiel einer Konformitätserklärung Teil 1 von 2 Firmenkopf (Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift) EG-Konformitätserklärung nach der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II A Hiermit erklären wir, dass die CNC Drehmaschine (Maschinenbezeichnung) Typ: MRL Serien-Nr.: 1234 Baujahr: 2010 (freiwillig) folgenden einschlägigen Bestimmungen entspricht: Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) EMV Richtlinie (2004/108/EG) Angewandte harmonisierte Normen, deren Fundstellen

29 Anhang II Beispiel einer Konformitätserklärung Teil 2 von 2 Angewandte harmonisierte Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlich worden sind: EN ISO 12100, EN ISO , EN , EN 1088, EN ISO , EN 953, EN 349 Angewandte nationale Normen und technische Spezifikationen: VDI Richtlinie 2854 Bevollmächtigter für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen: H. Kümmerer (CE-Beauftragter) oder Dok.-Abteilung EG- Konformitätserklärung wurde ausgestellt: Musterstadt, H. Mustermann (Geschäftsführer) (Ort, Datum und Unterschrift) (Angaben zum Unterzeichner) Hüning, 01/2010

30 Anhang III X Mindesthöhe 5mm X Kennnummer der benannten Stelle (Art 12) Qualitätssicherung Hüning, 05/2006

31 Anhang VII Teil A: Technische Unterlagen für f r Maschinen Teil B: Technische Unterlagen für f r unvollständige ndige Maschinen Hersteller Gewährleisten Beurteilen Unterlagen bereitstellen Die technischen Unterlagen umfassen: Teil A Teil B einen Gesamtplan der (unvollständigen) Maschine sowie der Steuerpläne Eine Liste der grundlegenden Anforderungen dieser Richtlinie der Normen der anderen technischen Spezifikationen, die bei der Konstruktion der Maschine berücksichtigt wurden Risikobeurteilung Hüning, 05/2006

32 Anhang VII Teil A: Technische Unterlagen für f r Maschinen Teil B: Technische Unterlagen für f r unvollständige ndige Maschinen Hersteller Gewährleisten Beurteilen Unterlagen bereitstellen Hüning, 08/2009 Die technischen Unterlagen umfassen: Teil A Betriebsanleitung (M) Kopie der EG-Konformitätserklärung o.ä. (M) Einbauerklärungen & Montageanleitungen (M=Muss) Aufbewahrung der Unterlagen: mindestens 10 Jahre Teil B Montageanleitung (M) Serienfertigung: Aufstellen der internen Maßnahmen zur Gewährleistung nach der Herstellung

33 Wichtige Ziele erreicht? Klarstellung des Anwendungsbereiches... Abgrenzung zur Niederspannungsrichtlinie... Anwendung auf unvollständige Maschinen... Anpassung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz - anforderungen (Anhang I) an den Stand der Technik... praxisgerechte Überarbeitung der Konformitätsbewertungsverfahren... Weitere Rechtsvereinfachungen... Hüning, 01/ /2010 Fazit: Ein gelungenes Werk!

34 Ausblick seit 29. Dez. 2009: Verbindliche Anwendung der neuen EG-Maschinenrichtlinie (Außerkrafttreten der 98/37/EG) Nationale Umsetzung durch: 9. GPSGV 06/08 (BRD) MSV /08 (A) MaschV 04/08 (CH) ab 2010: Guide Leitfaden zur MRL 2006/42/EG in allen Amtssprachen (2. Fassung verabschiedet 06/2010, in englischer Sprache) (ab ~12 /2010 auch in deutscher Sprache ) ab 12/2011: Änderungsrichtlinie RL 2009/127/EG (Umweltanforderungen nur für Anhang I, Abschnitt 2.4 Maschinen ) Hüning, 08/2009

35 Ablaufschema MRL 2006/42/EG START Art. 12 (4) Art. 12 (4a) Nein Hüning, 08/2009 Erzeugnis fällt unter MRL (Art. 1) Nein Harmonisierte Normen verfügbar, kompl. und beachtet Art. 12 (3c) Verfahren der Umfassenden Qualitätssicherung Nach Anh. X Ja 1) Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen 2) soweit wie möglich Ja Ende / eventuell andere RL (Nspg, EMV, ) Art. 12 (3c) EG-Baumusterprüffung nach Anh. IX Art. 5 (1d) Ja Maschine Nein Art. 5 (1) Art. 5 (1a) GSA 1) nach Anhang I (Risikobeurteilung) Maschine fällt in Anhang IV Art. 5 (1b+c) Technische Unterlagen nach Anhang VII A Art. 12 (3a) Interne Fertigungskontrolle nach Anh. VIII (3) Art. 5 (1e) EG-Konformitätserklärung Anh. II (1.A) Art. 5 (1e) CE - Kennzeichnung gemäß Art.16 (Anh. III) Art. 5 (2) Unvollständige Maschine GSA² nach Anhang I (Risikobeurteilung) Art. 13 (a) Technische Unterlagen gemäß Anhang VII B Art. 13 (b) Montageanleitung gemäß Anhang VI Art. 13 (c) Einbauerklärung gemäß Anh. II (1.B) Keine CE-Kennzeichn. im Sinne der MRL

36 Häufig gestellte Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung, Sicherheitsbauteil oder Komponente Fragen?! Hüning, 05/2010 Maschine bzw. Sicherheitsbauteil

37 Häufig gestellte Fragen Maschine, Gesamtheit, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung, Sicherheitsbauteil oder Komponente? Hüning, 05/2010! Gesamtheit von Maschinen

38 Häufig gestellte Fragen Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung, Sicherheitsbauteil oder Komponenten?! unvollständige Maschine Hüning, 05/2010

39 Häufig gestellte Fragen Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung, Sicherheitsbauteil oder Komponenten?!unvollständige Maschine Komponente Hüning, 10/2010

40 Häufig gestellte Fragen Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung oder Anwendungsbereich andere EG-RL? Werkzeuge = Komponenten > Nicht MRL Hüning, 10/2010

41 Häufig gestellte Fragen Ketten, Lastaufnahmemittel, unvollständige? Maschine, Zubehör, Komponente! Ketten!Komponente

42 Häufig gestellte Fragen Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung oder Anwendungsbereich andere EG-RL? Lastaufnahmemittel nach MRL! Siehe Liste Maschinenausschuss Hüning, 10/2010

43 Häufig gestellte Fragen? Maschine, unvollständige Maschine oder Komponente /Bauteil Keine Maschinen! BGR 186 Abrollbehälter Hüning, 08/2010

44 Häufig gestellte Fragen Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung, oder Anwendungsbereich andere EG-RL? Tragarm für Schmelzöfen, bis zu 1600V???? Ergebnis: Anwendungsbereich LVD, sonst Bauteil ( EMV RL beachten) Hüning, 07/2010

45 Häufig gestellte Fragen Maschine, unvollständige Maschine, auswechselbare Ausrüstung oder Anwendungsbereich andere EG-RL? Maschinen!! Hüning, 10/2010

46 NEU Hüning, 05/2010

47 NEU Hüning, 04/2010

48 Vielen Dank! Dipl.-Ing. Alois Hüning Hüning, 04/ > Fachstellen > Maschinensicherheit

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