Beschlussdrucksache öffentlich. geplant für Sitzung am. g Jugendhilfeausschuss Regionsausschuss Regionsversammlung

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1 Der Regionspräsident Team Wirtschaftliche Jugendhilfe Nr (III) BDs Hannover, 28. Januar 2015 Beschlussdrucksache öffentlich Beschlus s Abstimmung Gremium geplant für Sitzung am Laut Vorschlag abweiche nd Ja Nein Enthaltun g Jugendhilfeausschuss Regionsausschuss Regionsversammlung Versorgung mit Leistungen der Familien- und Erziehungsberatung in der Region Hannover Beschlussvorschlag: 1. Die Region Hannover versorgt die Wohnbevölkerung im eigenen Zuständigkeitsgebiet als Jugendhilfeträger mit Leistungen der Familien- und Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) ab dem Jahr 2015 auf der Grundlage des Verhältnisses von Fachkräften zur Wohnbevölkerung 0-20 Jahre von 1 : Dabei soll der präventive Ansatz der Familien- und Erziehungsberatung als Basisangebot der psychosozialen Grundversorgung in Kombination mit den anderen Hilfen zur Erziehung betrachtet und organisiert werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des als Anlage zu dieser Beschlussdrucksache beigefügten Projektberichts bis zum ein Versorgungskonzept auszuarbeiten. Das Versorgungskonzept soll unter Beteiligung der geförderten freien Träger der Jugendhilfe, die entsprechende Leistungen erbringen, entwickelt werden.

2 3. Die Region Hannover fördert Leistungen der Familien- und Erziehungsberatung nach 28 SGB VIII auf der Grundlage des Verhältnisses von Fachkräften zur Wohnbevölkerung 0-20 Jahre von 1 : als freiwillige Leistung an die regionsangehörigen Jugendhilfeträger. Die Region Hannover wird beauftragt, mit den regionsangehörigen Jugendhilfeträgern Vereinbarungen über die Förderung der Leistungen nach 28 SGB VIII auszuhandeln. Dabei kann auch geregelt werden, dass die Förderung als Sachleistung mit Fachkräften der Region Hannover erfolgt. Sachverhalt: Neuausrichtung der Familien- und Erziehungsberatung in der Region Hannover Familien- und Erziehungsberatung ist ein grundlegendes Unterstützungsangebot für Familien mit Kindern. Diese hat das Ziel, niedrigschwellig, allgemein zugänglich sowie kostenlos oder mindestens kostengünstig Hilfe zu leisten. Die Region Hannover hat sich seit dem Herbst 2012 im Projekt Netzwerk Familienberatung mit der Bedarfs- und Versorgungsplanung für Leistungen der Familien- und Erziehungsberatung beschäftigt. Ziel ist die ausreichende und gleichmäßige Versorgung mit Leistungen nach 28 SGB VIII und die Abstimmung der Qualitätsstandards in einem Netzwerk der Leistungserbringer (s. Abschlussbericht im Anhang). Die Entscheidung für die hier vorgeschlagene Neuausrichtung ist ein fachpolitischer Meilenstein, der für die Region Hannover von besonderer jugend- und familienpolitischer Bedeutung ist, leisten Familien- und Erziehungsberatungsstellen doch einen wichtigen Beitrag, Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern frühzeitig, präventiv und nachhaltig zu fördern. Ausgangslage Unterversorgung Der Ausbau der Erziehungsberatung stagniert seit Jahrzehnten, obwohl das Fallaufkommen kontinuierlich gestiegen ist. So konstatiert auch der 14. Kinder- und Jugendbericht, dass die Ambulantisierung der Kinder- und Jugendhilfe in den vergangenen beiden Jahrzehnten an den Beratungsstellen vorbeigegangen ist (S.306). Dabei ist die Erziehungsberatung mit Abstand die kostengünstigste Leistung im HzE- Leistungskatalog. Auch in der Region Hannover ist die Schere zwischen Fallaufkommen und personellen Ressourcen immer größer geworden. Gleichzeitig hat sich das Leistungsspektrum der Beratungsstellen erweitert (Frühe Beratung, Trennungsberatung, Jugendberatung). Gemessen am Bundesdurchschnitt ist die Wohnbevölkerung in der Region Hannover mit Leistungen der Familien- und Erziehungsberatung deutlich unterversorgt. Während bundesweit eine Fachkraft für junge Menschen von 0-20 Jahren zur Verfügung steht, sind es im Zuständigkeitsgebiet der Region Hannover als Jugendhilfeträger etwa Seite: 2/6

3 5.000 und in der gesamten Region über junge Menschen. Dabei sind die personellen Kapazitäten der geförderten Beratungsstellen freier Träger genauso berücksichtigt wie die kommunalen Familien- und Erziehungsberatungsstellen. (Vgl. Bericht S. 4,31). Disparitäten in der regionalen Versorgung Wesentliche Merkmale der Erziehungsberatung sind der freie und niederschwellige Zugang, eine flächendeckende Versorgung mit guter Erreichbarkeit und die kostenlose bzw. kostengünstige Inanspruchnahme. Diese Merkmale sind in der aktuellen Versorgungslage nur teilweise umgesetzt. Die Standorte der Beratungsstellen sind historisch gewachsen. Während einige Kommunen durch umfangreiche Angebote vor Ort recht gut versorgt sind, gibt es in anderen Kommunen kein Angebot und dadurch auch geringere Inanspruchnahmezahlen. Durch die besondere Situation, dass auch Kommunen mit eigenem Jugendamt durch die regionseigenen Beratungsstellen mitversorgt werden, sind diese teilweise sogar besser versorgt als Kommunen im Jugendhilfe- Zuständigkeitsbereich der Region Hannover. Der niederschwellige Zugang ist gleichermaßen erschwert durch die sehr unterschiedliche Praxis der Gebührenerhebung. So lässt sich schlussfolgern, dass die Versorgungslage zur Familien- und Erziehungsberatung ungleichmäßig ist. Fehlende Abstimmung freier und öffentlicher Träger Die Beratungsstellen sind unzureichend bis gar nicht miteinander vernetzt, d.h. ihre Leistungen im Versorgungsgebiet sind nicht aufeinander abgestimmt. Die drei regionseigenen Familien- und Erziehungsberatungsstellen arbeiten nach einheitlichen Qualitätsstandards. Mit den geförderten Beratungsstellen freier Träger gibt es diesbezüglich keine Vereinbarung. Dadurch ist insgesamt unklar, welche Leistungen zu welcher Qualität erbracht werden. Im Projekt Netzwerk Familienberatung wurden im Rahmen einer Bedarfsuntersuchung erstmalig einheitliche statistische Daten erhoben, um eine kommunenbezogene Inanspruchnahme auswerten zu können. Bessere Verzahnung in der Jugendhilfe erforderlich Erziehungsberatung gehört als familienunterstützende Maßnahme zu den Hilfen zur Erziehung, wird aber oft getrennt betrachtet. Dabei ergänzen sich Erziehungsberatung und die Hilfen des Sozialen Dienstes und in vielen Fällen (ca. 25% der Beratungsfälle) gibt es sogar Überschneidungen. Beide Hilfesysteme sollten besser miteinander verzahnt werden. Seite: 3/6

4 Ziele Um die Probleme der Ausgangslage zu beseitigen, bedarf es deutlicher Veränderungsschritte. 1. Personelle Ressourcen erhöhen Um eine ausreichende Versorgung zu erreichen, soll die Versorgung mit FEB- Leistungen mit einer Fachkraft für junge Menschen von 0-20 Jahren am Bundesdurchschnitt angepasst werden. Für das Zuständigkeitsgebiet der Region Hannover als Jugendhilfeträger werden dabei ca. 8 zusätzliche Vollzeit-Fachkräfte benötigt. Über eine Anpassung an die Zielquote 1 : 3650 sollen zwischen der Region Hannover als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den anderen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in der Region Hannover Vereinbarungen getroffen werden. Dabei können die Jugendhilfeträger zwischen Fördermitteln oder Sachleistungen wählen. 2. Gleichmäßige Versorgung gewährleisten Zur Erreichung der Zielquote sind Versorgungsräume zu bilden, in denen ein ausreichend großes multidisziplinäres Fachteam abgestimmte Leistungen anbietet. In jedem Versorgungsraum sollen die gleichen Leistungen vorgehalten werden (Leistungsumfang, Qualität, niederschwellige Inanspruchnahme, Wartezeiten) und in jeder Kommune soll es ein Versorgungsangebot geben (Beratungsstelle, Außenstelle oder Sprechstunden). Das gilt auch für die Jugendhilfeträger, bei denen die Förderung als Sachleistung durch die Region Hannover erfolgt. Eine gleichmäßige Versorgung der Region Hannover mit FEB-Leistungen könnte in vier Versorgungsräumen durchgeführt werden: Teilregion Nord-West mit den Kommunen Garbsen, Neustadt, Seelze, Wunstorf, Teilregion Süd-West mit den Kommunen Barsinghausen, Gehrden, Hemmingen, (Laatzen), Pattensen, Springe, Wennigsen, Teilregion Ost mit den Kommunen (Burgdorf, Lehrte), Sehnde und Uetze, Teilregion Nord mit den Kommunen Burgwedel, Isernhagen, (Langenhagen), Wedemark. Als eigenständiger 5. Versorgungsraum ist die Landeshauptstadt mit einem eigenen Beratungsdienst ausgestattet (s. Abschlussbericht S. 39). 3. Besondere Zielgruppen zusätzlich stärken Von besonderer gesellschaftspolitischer Bedeutung für die soziale Zukunft der Region Hannover ist die Förderung der Zielgruppen, die von Armut betroffen sind bzw. in der Regel hohe HzE-Quoten verursachen: die Alleinerziehenden mit Minderjährigen, die Kinder und Jugendlichen mit Mindestsicherungsleistungen und mit Migrations-hintergrund und nicht zuletzt die Eltern mit niedrigem Bildungsgrad. Bei einer Versorgungsplanung sollen diese Zielgruppen besonders berücksichtigt werden Seite: 4/6

5 (s. Abschlussbericht S. 28f.). Dabei soll außerdem die Komm-Struktur durch zugehende Angebote in Kitas, Schulen und in besonderen Fällen auch durch Hausbesuche ergänzt werden. 4. Erziehungsberatung mit den anderen HzE-Leistungen verknüpfen Zukünftig soll eine stärkere Vernetzung der Familien- und Erziehungsberatung mit den anderen Aufgaben der Jugendhilfe durch eine gemeinsame Betrachtung der Zielgruppen, abgestimmte Angebote, gegenseitige Unterstützung und vereinfachte Zusammenarbeit erfolgen. Auch eine Erweiterung des Leistungsspektrums der Beratungsstellen um die Fachdienstlichen Aufgaben (Fachberatung, Teilnahme an Fachkonferenzen, Hilfeplangesprächen usw.) weist den Beratungsstellen eine neue Rolle im Kontext der HzE-Leistungen zu. 5. Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe abschließen Das Leistungsspektrum der Familien- und Erziehungsberatung im Zusammenhang mit 28 SGB VIII ist klar zu definieren. Mit den freien Trägern der Jugendhilfe sind darüber Leistungsvereinbarungen abzuschließen. Die Abstimmungen mit Beratungsstellen und Jugendhilfeträgern organisiert die Region Hannover im Netzwerk Familienberatung. Mit der Neuausrichtung der Familien- und Erziehungsberatung verbessert die Region Hannover die frühe Unterstützung von Familien und leistet dadurch eine gesellschaftlich sinnvolle Investition, die sich auch nach ökonomischen Kriterien rechnet (Horcher, G., Roos, K., SROI, Kosten-Nutzen-Analyse der Erziehungsberatung im Kreis Offenbach, 2012, und Heckman, J.C., Policies to Foster Human Capital, 2000). Einen Überblick über die personellen Ressourcen und Folgekosten sowie den Projekt- Abschlussbericht entnehmen Sie bitte dem Anhang. Bei der Kalkulation der Aufwendungen handelt es sich um pauschalierte Beträge nach KGSt. Die Mehraufwendungen im Jahr 2015 können aus Rückstellungen für den Jugendhilfekostenausgleich gedeckt werden. Finanz. Auswirkungen: Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover: Ja: X Nein: Produktnummer: Investitionsnummer: Seite: 5/6

6 + 1 Jahr + 2 Jahre Ergebnishaushalt: Erträge Mehr-/ Minderbetrag bei Erträgen Aufwendungen Mehrbetrag Aufwendungen Investitionen: Einzahlungen bei Mehr-/ Minderbetrag bei Einzahlungen Auszahlungen Mehr-/ Minderbetrag bei Auszahlungen Jahre Anlage(n): Anlage 1: Personalressourcen und Folgekosten Anlage 2: Abschlussbericht des Projektes Netzwerk Familienberatung Seite: 6/6

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