Ingenieurbüro für Umweltplanung SCHMAL + RATZBOR

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1 Ingenieurbüro für Umweltplanung Raumnutzungsanalyse im Bereich des Windpark-Projektes Blender - Oiste in der offenen Feldflur der Samtgemeinde Thedinghausen, Landkreis Verden in Niedersachsen Im Auftrag der Oister-Wind GmbH & Co.KG August 06

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3 Ingenieurbüro für Umweltplanung Raumnutzungsanalyse im Bereich des Windpark-Projektes Blender - Oiste in der offenen Feldflur der Samtgemeinde Thedinghausen, Landkreis Verden in Niedersachsen Auftraggeber: Oister-Wind GmbH & Co.KG Vorm Dorfe 6 Blender Oiste Auftragnehmer: Lehrte, den info@schmal-ratzbor.de Ingenieurbüro für Umweltplanung Im Bruche 0 Lehrte, OT Aligse Tel.: (0) Fax: (0) 8 9 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Günter Ratzbor Dipl.-Umweltwiss. Till Fröhlich Erfassung: Dr. Eckhard Denker

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5 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung... Einleitung... Rechtliche Grundlagen... Ausgangssituation Horstsuche... Raumnutzungsanalyse Allgemeine Auswirkungen der Windenergienutzung und Empfindlichkeit der erfassten Arten Avifauna Auswirkungen Empfindlichkeit Kollisionen Meideverhalten Empfindlichkeit der von dem Vorhaben betroffenen Vogelarten Graureiher Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Weißstorch Wiesenweihe... Quellen und Literatur... Anlagen Karte : Horststandorte 06 Karte : Raumnutzungsanalyse 06 (Graureiher) Karte : Raumnutzungsanalyse 06 (Rohrweihe März bis Juni) Karte 4: Raumnutzungsanalyse 06 (Rohrweihe im Juni) Karte : Raumnutzungsanalyse 06 (Rohrweihe im Juli) Karte 6: Raumnutzungsanalyse 06 (Rotmilan März bis Mai) Karte : Raumnutzungsanalyse 06 (Rotmilan im Mai) Karte 8: Raumnutzungsanalyse 06 (Rotmilan im Juni und Juli)

6 Karte 9: Raumnutzungsanalyse 06 (Schwarzmilan) Karte 0: Raumnutzungsanalyse 06 (Weißstorch März bis Ende April) Karte : Raumnutzungsanalyse 06 (Weißstorch Ende April bis Ende Mai) Karte : Raumnutzungsanalyse 06 (Weißstorch Ende Mai bis Juni) Karte : Raumnutzungsanalyse 06 (Weißstorch Ende Juni bis Juli) Karte 4: Raumnutzungsanalyse 06 (Wiesenweihe) Abbildungsverzeichnis Abbildung : Darstellung des Windparks Blender-Oiste und dessen 4 km-umfeld...9 Abbildung : Darstellung des Windparks "Blender-Oiste"... Abbildung : Darstellung des UG für die Raumnutzungskartierung...6 Abbildung 4: Anzahl der Flüge des Graureihers eingeteilt in fünf Höhenklassen...8 Abbildung : Flughöhen und Flugverhalten der Rohrweihe (nach Bergen & Loske (0))...4 Abbildung 6: Anzahl der Flüge der Rohrweihe eingeteilt in fünf Höhenklassen...4 Abbildung : Untersuchte WEA und registrierte Kollisionsopfer des Rotmilan in Brandenburg (Daten nach Dürr unveröffentlicht)...46 Abbildung 8: Rotmilanbestand im Kreis Paderborn nach der Biologischen Station 00-0 und bestehende WEA...0 Abbildung 9: Untersuchungen von Rotmilanen in Sachsen-Anhalt... Abbildung 0: Flughöhen und Flugverhalten des Rotmilans nach Bergen & Loske (0)... Abbildung : Schematische Darstellung der zu erwartenden Veränderung der Kollisionsgefahr bei größeren WEA beim Rotmilan Bergen & Loske (0)...4 Abbildung : Anzahl der Flüge des Rotmilans eingeteilt in fünf Höhenklassen...8 Abbildung : Jungvogel im Horst Nr. bei der Horstkontrolle am. Juli...6 Abbildung 4: Anzahl der Flüge des Schwarzmilans eingeteilt in fünf Höhenklassen...6 Abbildung : Jungvogel bei Flugversuchen auf der Weißstörchen-Plattform Nr. am 6. Juli...6 Abbildung 6: Anzahl der Flüge des Weißstorchs eingeteilt in fünf Höhenklassen...69 Abbildung : Flughöhen und Flugverhalten der Wiesenweihe nach Bergen & Loske (0)... Abbildung 8: Anzahl der Flüge der Wiesenweihe eingeteilt in fünf Höhenklassen... Tabellenverzeichnis Tabelle : Beschreibung der Windenergieanlagen im Windpark Blender-Oiste...0 Tabelle : Horststandorte 06...

7 Tabelle : Kartiertermine zur Raumnutzungsanalyse Tabelle 4: Raumnutzung WEA-empfindlicher Vogelarten an den Beobachtungsterminen in Tabelle : Anzahl der Flüge des Graureihers je Stunde im Bereich des Windparks Blender-Oiste... Tabelle 6: Anzahl der Flüge der Rohrweihe je Stunde im Bereich des Windparks Blender-Oiste. 4 Tabelle : Entwicklung der Rotmilanreviere im Kreis Paderborn nach der Biologischen Station Paderborn...49 Tabelle 8: Anzahl der Flüge des Rotmilans je Stunde im Bereich des Windparks Blender-Oiste.. Tabelle 9: Anzahl der Flüge des Schwarzmilans je Stunde im Bereich des Windparks BlenderOiste...6 Tabelle 0: Anzahl der Flüge des Weißstorchs je Stunde im Bereich des Windparks Blender-Oiste...68 Tabelle : Anzahl der Flüge der Wiesenweihe je Stunde im Bereich des Windparks BlenderOiste...4

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9 Zusammenfassung Im Zuge des geplanten Erweiterungs-/ Repowering-Projektes im Windpark Blender-Oiste südsüdwestlich der Ortslage von Blender (Landkreis Verden) in Niedersachsen, wurde eine Raumnutzungsanalyse durchgeführt. Es wurden mögliche Konflikte hinsichtlich möglicher Wirkungen von WEA und der bekannten Empfindlichkeit der erfassten WEA-empfindlichen Vogelarten sowie deren voraussichtlicher zeitlicher und räumlicher Verteilung prognostiziert und die Auswirkungen des Projekts artenschutzrechtlich bewertet. Der betrachtete Raum umfasst neben dem Bereich, in dem die WEA errichtet werden sollen, grundsätzlich einen Radius von.000 bis m um das Projektgebiet. In Niedersachsen können als WEA-empfindliche Vogel- und Fledermausarten die Arten, die in Abbildung des Leitfadens zur Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen (Stand ) genannt werden, angesehen werden. Bei den übrigen erfassten Arten handelt es sich meist um Vogel- und Fledermausarten der allgemein häufigen und / oder ungefährdeten Arten. Auf Grund ihrer Häufigkeit und / oder geringen Empfindlichkeit gegenüber Windenergievorhaben treffen in der Regel die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG nicht zu. Insofern wird im Sinne einer Regelvermutung davon ausgegangen, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote bei den nicht WEA-empfindlichen Vogel- und Fledermausarten bei WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden. Nur bei ernstzunehmenden Hinweisen auf besondere Verhältnisse könnten in Einzelfällen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden. Es liegen keine ernst zu nehmenden Hinweise vor, dass die Regelvermutung im vorliegenden Fall nicht zu trifft. Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten werden nach derzeitigem Planungsstand durch das Vorhaben, weder beim Bau noch im Betrieb, zerstört oder beschädigt. Ebenfalls kann eine erhebliche Störung von Vögeln auf Grund des kleinräumigen bis nicht vorhandenen Meideverhaltens bei den erfassten WEA-empfindlichen Vogelarten grundsätzlich ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der nachgewiesenen kollisionsgefährdeten WEA-empfindlichen Vogelarten (Graureiher, Wiesenweihe, Rot- und Schwarzmilan sowie Weißstorch) wird der.000 bzw..00 m-radius zur vertiefenden Prüfung zwischen WEA und den aktuell bekannten Brutplätzen nach den vorliegenden Untersuchungen nach der Umsetzung des Vorhabens bei keiner Art unterschritten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich beim Weißstorch der Abstand zwischen den aktuell genutzten Brutplätzen nördlich des Vorhabens von ca. 900 m auf etwa, km erhöht. Zudem tritt der Graureiher als regelmäßiger Nahrungsgast sowie die Wiesenweihe als Durchzügler / Nahrungsgast im UG auf. Die aktuell genutzten Brutplätze des Rot- und Schwarzmilans befinden sich ca.,4 km (Schwarzmilan) bzw., km (Rotmilan) südlich des Vorhabens in dem selben Feldgehölz. Lediglich bei der Rohrweihe wird der.000 m-radius zur vertiefenden Prüfung zwischen WEA und dem aktuell bekannten Brutplatz unterschritten. Hier wurde in 06 eine Brut in einem Rapsfeld ca. 00 m westlich des Vorhabens erfasst. Insofern liegen die geplanten WEA-Standorte bezüglich Graureiher, Wiesenweihe, Rot- und Schwarzmilan sowie Weißstorch weder in Nestnähe, noch gehören sie unter Berücksichtigung der Raumnutzungskartierung zu den essentiellen Nahrungshabitaten oder befindet sich zwischen den Brutplätzen und den potenziell essentiellen Nahrungshabitaten der genannten WEA-empfindlichen Vogelarten. Hinsichtlich der Rohrweihe wird im Rahmen der Bauleitplanung ein artspezifisches Risikomanagements vorgesehen. Im Ergebnis sind Flugaktivitäten, welche als konfliktreich angenommen werden, an den geplanten WEA-Standorten bei den erfassten WEA-empfindlichen Vogelarten nicht häufig zu prognostizieren. Jedoch wird die offene Feldflur südsüdwestlich der Ortslage von August 06 Seite

10 Blender ihre Eignung als potenzielles Nahrungshabitat nicht verlieren. Insofern sind Flugbewegungen im Nahbereich der geplanten WEA nie völlig auszuschließen. Solche Flüge der genannten WEA-empfindlichen Vogelarten konnten während der Raumnutzungsanalyse im Nah- und Gefahrenbereich der geplanten WEA-Standorte sowie an den bestehenden WEA beobachtet werden. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die WEA-empfindlichen Vogelarten den bestehenden WEA kleinräumig ausweichen und nur selten in den Gefahrenbereich fliegen. Daher ist zu prognostizieren, dass die Tiere auch den geplanten WEA zukünftig kleinräumig ausweichen, so dass wesentlich weniger Flüge im Gefahrenbereich erfolgen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich zum einen die Anlagenzahl verringert und zum anderen artbezogene Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen vorgesehen werden. Einzelne Kollisionen können zwar nie völlig ausgeschlossen werden, eine nennenswerte Zunahme von Kollisionen ist jedoch nicht vorherzusehen. Im Ergebnis lässt sich eine hohe Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Individuen im Gefahrenbereich der zukünftigen Anlagenstandorte daraus aber nicht ableiten, welches zu einem überdurchschnittlich häufigem auslösen von Kollisionen führen könnte. Insofern ist eine signifikante Erhöhung der Tötungs- oder Verletzungsrate über das allgemeine Lebensrisiko hinaus unter Berücksichtigung der vorsorglich vorgesehenen Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen bzw. des Risikomanagements bei keiner der genannten WEA-empfindlichen Vogelarten zu erwarten. Insgesamt kommt die Raumnutzungsanalyse inklusive der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis, dass keiner der Tatbestandsmerkmale der Verbotstatbestände des 44 Abs. BNatSchG beim Bau oder beim Betrieb der geplanten WEA nach derzeitigem Kenntnisstand unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen / Risikomanagements erfüllt wird. Es bedarf ferner keiner weiteren vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen. Seite August 06

11 Einleitung Die Oister-Wind GmbH & Co. KG und die wpd Windpark 94 GmbH & Co. KG beabsichtigen den Windpark Blender-Oiste südsüdwestlich der Ortslage von Blender (Landkreis Verden) in Niedersachsen, zu erweitern und zu repowern. In der aktuellen Planung ist die Errichtung und der Betrieb von zwei weiteren Windenergieanlagen (WEA) des Typs ENERCON E-9 mit einer Nabenhöhe von ca. 04 m östlich angrenzend an den bestehenden Windpark vorgesehen. Zudem sollen sechs Altanlagen des Typs Gamesa G80, vier Altanlagen des Typs DeWind D4/48 sowie einer Altanlage des Typs Vestas V4 repowert werden. Diese sollen durch fünf WEA des Typs Nordex N und drei WEA des Typs Vestas V ersetzt werden. Die Fläche soll im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung der Samtgemeinde Thedinghausen als Windkraftkonzentrationszone ausgewiesen werden. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung sind daher unter Berücksichtigung der konkretisierten Anlagenplanung artenschutzrechtliche Belange im Rahmen der Umweltprüfung, soweit sie auf dieser Planungsebene ersichtlich sind, abzuarbeiten. Der Landkreis Verden forderte im Frühjahr 06 im Zuge der Bauleitplanung eine Raumnutzungsanalyse durchzuführen, um mögliche unüberwindbare Konflikte zu erkennen. Das Ingenieurbüro Schmal + Ratzbor wurde im März 06 beauftragt, die Raumnutzung WEAempfindlicher Vogelarten zu erfassen. Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse der Raumnutzungskartierung aus dem Zeitraum März bis Ende Juli 06 qualitativ, quantitativ und kartografisch dar. Anschließend erfolgt eine erste Prognose hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen im Sinne des Artenschutzrechts. Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung gehen auf die Richtlinie des Rates vom 0. April 99 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten ( EU-Vogelschutzrichtlinie ) (009/4/EG VS-RL (kodifizierte Fassung)) sowie die Richtlinie des Rates vom. Mai 99 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ( Flora-FaunaHabitat-Richtlinie ) (9/4/EWG FFH-RL) zurück. Weitere Richtlinien regeln das Besitz-, Vermarktungs- und Verkehrsverbot. Allerdings sind in Hinsicht auf eine Anlagengenehmigung nur die Zugriffsverbote relevant. Während sich die VS-RL auf alle europäischen Vogelarten bezieht, beschränken sich die Zugriffsverbote der FFH-RL nur auf solche Arten, die in Anhang IV gelistet sind. Für Arten die in anderen Anhängen aufgeführt sind, ergeben sich jeweils andere Rechtsfolgen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen nicht relevant sind. Die Umsetzung der europäischen Richtlinien in unmittelbar geltendes Bundesrecht erfolgte durch das Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom Die Notwendigkeit einer artenschutzrechtlichen Prüfung ist aus den Zugriffsverboten bzw. Regelungen der 44 Abs., u. 6 sowie 4 Abs. BNatSchG abzuleiten. Formalrechtliche Anforderungen benennt das Naturschutzgesetz nicht. Gemäß 44 Abs. Satz BNatSchG sind die nur national geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsverfahren freigestellt. Daher konzentriert sich der vorliegende artenschutzrechtliche Fachbeitrag auf die europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-RL und auf die europäischen Vogelarten nach der V-RL. Alle übrigen Tier- und Pflanzenarten werden im Rahmen der Eingriffsregelung berücksichtigt. August 06 Seite

12 Sowohl im Rahmen der Zulassungsentscheidung nach 0 Abs. BauGB (B-Plan) als auch nach Abs. BauGB (Außenbereich) ist gegebenenfalls zu prüfen, ob und inwieweit die Zugriffsverbote des besonderen Artenschutzrechtes unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben berührt sind. In den Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten des Bundesnaturschutzgesetzes ( 44 ff BnatSchG), sind neben Vermarktungs- und Besitz- auch Zugriffsverbote benannt. Danach ist es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu fangen, zu verletzten oder zu töten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten während bestimmter Lebenszyklen erheblich zu stören sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten zu beschädigen oder zu zerstören ( 44 Abs. Nr. bis Nr. BNatSchG). Nach der Rechtsprechung sind die Zugriffsverbote nach 44 Abs. BNatSchG eng auszulegen. Zu berücksichtigen ist [...], dass der Verbotstatbestand bußgeldbewehrt ist [...]. Daraus sind Anforderungen an seine Bestimmtheit abzuleiten [...], die möglicherweise nicht - mehr erfüllt wären, wenn durch eine Generalklausel das Verbreitungsgebiet, der Lebensraum oder sämtliche Lebensstätten einer Tierart in das Beschädigungs- und Zerstörungsgebot einbezogen würden. (BVerwG B 9.06) Sollte sich im Einzelfall ergeben, dass gegen ein Zugriffsverbot durch ein Windkraftvorhaben verstoßen wird, so ist das Vorhaben grundsätzlich nicht zulässig. Nur in einem Abweichungsverfahren nach 6 BNatSchG können unter bestimmten und sehr eingeschränkten Bedingungen bestimmte Befreiungen von den Verbotstatbeständen erteilt werden. Tötungsverbot Gemäß 44 Abs. Nr. BNatSchG sind alle Formen des Fangens oder des Tötens wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten verboten. Die Regelung wird für das mit der Errichtung von Windkraftanlagen verbundene Vogelschlagrisiko nicht regelmäßig zutreffend sein. Dies folgt aus den einschlägigen Auslegungsvorgaben der Europäischen Union und der Rechtsprechung. So führt die Kommission der EU zur FFH-Richtlinie, die Grundlage des 44 BNatSchG ist, aus: Dieses Verbot ist wichtig, da es auch mit der Population einer Art (ihrer Größe, Dynamik usw.) verknüpft ist, die in Artikel Buchstabe i) (Anm.: der FFH-Richtlinie) als eines der Kriterien für die Bewertung des Erhaltungszustands einer Art genannt wird. Fänge und Tötungen können zu einem direkten (quantitativen) Rückgang einer Population führen oder sich auf andere indirektere (qualitative) Weise negativ auswirken. Das (Anm.: europarechtliche) Verbot erstreckt sich auf den absichtlichen Fang und die absichtliche Tötung, nicht auf unbeabsichtigte Fänge oder unbeabsichtigte Tötungen, die unter Artikel Absatz 4 (Anm.: der FFH-Richtlinie) fallen (GDU (00) RN. 0). Nach Ansicht der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission zur Auslegung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen, die im Leitfaden zum strengen Schutz für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 9/4/EWG vom Februar 00 (GDU (00)) in Kap. II..6. Ziff. 8 ausgeführt sind, fallen die an Windturbinen getöteten oder überfahrenen Tiere unter die Reglung des Art. Abs. 4 FFH-RL und nicht unter das Tötungsverbot nach Abs. Lit. a. Insofern liegt die Verantwortung bei Kollisionen besonders oder streng geschützter Arten an Windenergieanlagen bei den Mitgliedsstaaten und nicht bei dem einzelnen Vorhabenträger. Seite 4 August 06

13 Dies ist gerade in Hinsicht auf die Erwägungsgründe von Vogelschutz- und FFH-Richtlinie, deren Begriffsdefinitionen, Zielsetzungen und ihrer räumlichen Wirkung auch angemessen und naturschutzfachlich notwendig. Die aktuelle Rechtsprechung konkretisiert, dass nicht nur ein aktives Tun, sondern auch das bewusste Zulassen des passiven Vogel- oder Fledermausschlags eine verbotsbewehrte Handlung sein kann. Dies setzt u.a. voraus, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Kollision mit WEA in signifikanter Weise erhöht wird: Das Tötungsverbot ist dabei individuenbezogen zu verstehen (vgl. BVerwG, Urt. v A 4.0 -, BVerwG, 4). Dass einzelne Exemplare besonders geschützter Arten durch Kollisionen mit Windenergieanlagen zu Schaden kommen können, dürfte indes bei lebensnaher Betrachtung nie völlig auszuschließen sein. Solche kollisionsbedingten Einzelverluste sind zwar nicht 'gewollt' im Sinne eines zielgerichteten 'dolus directus', müssen aber wenn sie trotz aller Vermeidungsmaßnahmen doch vorkommen als unvermeidlich ebenso hingenommen werden wie Verluste im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens (vgl. BVerwG, Urt. v a.a.o.). Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( ) ist daher, wenn das Tötungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Hindernis für die Realisierung von Vorhaben werden soll, zur Erfüllung des Tatbestandes des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes zu fordern, dass sich das Risiko des Erfolgseintritts durch das Vorhaben in signifikanter Weise erhöht (vgl. ferner BVerwG, Urt. v A.06 -, NuR 008, 6, Rdnr. 9) (Zitiert aus OVG Lüneburg, Beschluss. v ME 4/0). Bezogen auf die Planung und Genehmigung von WEA ergibt sich daraus Folgendes. Im Rahmen der hier einschlägigen 6 Abs. Nr. BlmSchG, Abs. Nr., Abs. Nr. BauGB gilt dagegen der Grundsatz, dass die Genehmigung zu erteilen ist, wenn (u.a.) artenschutzrechtliche Verbote nicht entgegenstehen. Die Einhaltung der Vorschriften muss sichergestellt sein. Sichergestellt ist die Erfüllung der bestehenden Pflichten bereits dann, wenn sie auf Grund der vorliegenden Unterlagen mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann. Vgl. VG Minden, U. v. 0. März 00 - K.09 -, NuR 00, 89 = ZNER 00, S. 9. (VG Arnsberg, U. v...0 K 6/0 S.0) Das Verwaltungsgericht leitet aus der Rechtsprechung des BVerwG konkrete Anforderungen an die Qualität der Darlegungen ab. Von Seiten der Genehmigungsbehörden sei eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen, aus der sich ein signifikant erhöhtes Verletzungs- und Tötungsrisiko herleiten ließe. Es genüge nicht die allgemeine Feststellung, dass Greifvögel generell und in besonderem Maße der Rotmilan mit Windkraftanlagen kollidieren und dadurch zu Tode kämmen und bestimmte Vogelarten im Vorhabensgebiet regelmäßig anzutreffen seien. Es müsse sich aus der naturschutzfachlichen Stellungnahme vielmehr ergeben, wie hoch die Verletzungs- und Todesrate der betroffenen Vögel normalerweise in etwa sei und dass sich diese Rate durch den Betrieb der Windkraftanlage spürbar erhöhen würde (VG Arnsberg, U. v...0 K 6/0 S.). Weiter führt das Verwaltungsgericht aus, dass zum Rotmilan das Verwaltungsgericht Minden im Urteil vom 0. März 00, ausführlich begründet habe, dass sich die Annahme eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos aufgrund artenspezifischer Besonderheiten statistisch nicht belegen lasse, obwohl der Rotmilan neben dem Mäusebussard mit Abstand zu den Vogelarten gehört, die statistisch am häufigsten an Windkraftanlagen verunglückten. Neuere naturschutzfachliche Stellungnahmen, aus denen sich andere Schlüsse ziehen ließen, lägen nicht vor. Unter Bezugnahme auf die Studie Windkraft und Greifvögel des Michael-Otto-Instituts im NABU, Bergenhusen verweist das Gericht auf ein Teilprojekt Modellrechnungen zur Risikoabschätzung für Individuen und PopulatioAugust 06 Seite

14 nen von Greifvögeln aufgrund der Windkraftentwicklung" von RASRAN, MAMMEN und GRAJETZKY (abrufbar unter Als Ergebnis sei dort dargestellt, dass bei den betrachteten Greifvogelarten (Rotmilan und Seeadler) ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Populationsschwankungen auf Monitoringflächen und dem Aufbau von Windkraftanlagen nicht nachgewiesen werden konnte, allerdings steigere die Anwesenheit von Windkraftanlagen innerhalb der engeren homerange" um einen Horst die Kollisionsgefahr beträchtlich (VG Arnsberg, U. v...0 K 6/0 S.). Andere Schlüsse ließen sich auch nicht aus den aktuellen, im Internet veröffentlichten Daten, zur Anzahl der Totfunde von Rotmilanen und Anzahl von Windkraftanlagen ziehen (VG Arnsberg, U. v...0 K 6/0 S.), (siehe zentralen Fundkartei Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, aktueller Stand 9. Dezember 0 (veröffentlicht auf der Seite Diese Aufstellung zeige, dass es auch bezüglich anderer Arten statistisch nicht zu belegen sei, dass einer dieser Vögel mit mehr als nur geringer Wahrscheinlichkeit an einer Windkraftanlage ums Leben komme. Es lägen soweit ersichtlich keine wissenschaftlichen Untersuchungen vor, aus denen sich ergäbe, dass sich durch Windkraftanlagen generell die Mortalitätsrate dieser Vogelarten signifikant erhöht. Allein aus dem Umstand, dass es zu einzelnen Todesfällen gekommen sei, ließe sich eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos nicht herleiten (VG Arnsberg, U. v...0 K 6/0 S. und 4). Aus dem VG Arnsberg sind aus den rechtlichen Anforderungen klare naturschutzfachliche Prüfschritte abzuleiten. Es sind anhand wissenschaftlicher Maßstäbe und vorhandener Erkenntnisse entsprechende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Dazu sind die vorhandenen Erkenntnisse darzustellen. Insbesondere ist die normale Verletzungs- und Todesrate abzuschätzen und die voraussichtliche Erhöhung zu beurteilen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnislage ein Zusammenhang zwischen Bestandsschwankungen und der Errichtung von WEA nicht feststellbar ist, ein statistischer Beleg von Kollisionen mit mehr als nur gering wahrscheinlicher sich nicht führen lässt und keine wissenschaftlichen Untersuchungen bis November 0 bekannt sind, aus denen sich ergibt, dass sich durch Windkraftanlagen generell die Mortalitätsrate dieser Vogelarten signifikant erhöht. Mit der Entscheidung des VG Arnsberg sind nicht nur die zu klärenden Sachfragen bestimmt. Es sind auch klare Anforderungen an die Qualität der gutachterlichen Aussage gestellt. Störungsverbot Wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten dürfen in bestimmten Entwicklungsphasen laut 44 Abs. Nr. BNatSchG nicht erheblich gestört werden. Diese Regelung kann für Windenergie-Vorhaben von Relevanz sein, wobei zu beachten ist: Auch wenn Störungen (z. B. Lärm, Lichtquelle) nicht unbedingt die körperliche Unversehrtheit von einzelnen Tieren direkt beeinträchtigen, so können sie sich doch indirekt nachteilig auf die Art Seite 6 August 06

15 auswirken (z. B. weil die Tiere sehr viel Energie aufwenden müssen, um zu fliehen. Wenn Fledermäuse z. B. im Winterschlaf gestört werden, heizen sie ihre Körpertemperatur hoch und fliegen davon, so dass sie aufgrund des hohen Energieverlustes weniger Chancen haben, den Winter zu überleben). Somit sind die Intensität, Dauer und Frequenz der Störungswiederholung entscheidende Parameter für die Beurteilung der Auswirkungen von Störungen auf eine Art. Verschiedene Arten sind unterschiedlich empfindlich oder reagieren unterschiedlich auf dieselbe Art von Störung (GDU (00) RN. ). Um eine Störung zu bewerten, sind ihre Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art auf Populationsebene in einem Mitgliedstaat zu berücksichtigen (a.a.o. RN. 9) (siehe auch Kapitel III...a der FFH-Richtlinie zum Bewertungsmaßstab ). Eine verbotsbewehrte erhebliche Störung liegt nur dann vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Eine Population ist ein Kollektiv von Individuen einer Art, die gemeinsame genetische Gruppenmerkmale aufweisen und folglich im Austausch zueinander stehen. Diese Austauschbeziehungen geben die Ausdehnung der lokalen Bezugsebene vor. Es sei erwähnt, dass der Begriff der 'lokalen Population' artenschutzrechtlich weder durch das Bundesnaturschutzgesetz noch die Rechtsprechung konkretisiert ist. Im Zweifel ist dies nach den oben genannten Vorgaben der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission die biogeografische Ebene. Zerstörungsverbot Das Zerstörungsverbot nach 44 Abs. Nr. BNatSchG bezieht sich allein auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren einer besonders geschützten Art. Angesichts der Ziele der Richtlinie kann jedoch der Grund, weshalb die Fortpflanzungs- und Ruhestätten streng geschützt werden müssen, darin liegen, dass sie für den Lebenszyklus der Tiere von entscheidender Bedeutung sind und sehr wichtige, zur Sicherung des Überlebens einer Art erforderliche Bestandteile ihres Gesamthabitats darstellen. Ihr Schutz ist direkt mit dem Erhaltungszustand einer Art verknüpft. Artikel Absatz Buchstabe d) (Anm.: der FFH-Richtlinie) sollte deshalb so verstanden werden, dass er darauf abzielt, die ökologische Funktionalität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu sichern (a.a.o. RN. ). Sollte es zu einer Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kommen können, liegt zudem ein Verstoß gegen das Zerstörungsverbot dann nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird ( 44 Abs. BNatSchG). Der vorliegende artenschutzrechtliche Fachbeitrag orientiert sich, wie vom Windenergie-Erlass vom Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. zum Artenschutz vorgesehen, an dem Leitfaden zur Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen (Stand ) des Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen beziehen sich auf die europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-RL und auf die europäischen Vogelarten nach der V-RL. Alle europäischen Vogelarten sind auch besonders geschützte Arten nach Abs. Nr. BNatSchG. Dadurch ergeben sich jedoch grundlegende Probleme für die Planungspraxis. So müssten bei einer Planung nach geltendem Recht auch Irrgäste oder sporadische Zuwanderer berücksichtigt werden. Des Weiteren gelten die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände bei den Vögeln auch für zahlreiche Allerweltsarten (z.b. für Amsel, Buchfink, Kohlmeise). Aus diesem Grund hat das Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine naturschutzfachlich begründete August 06 Seite

16 Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung in Planungs- und Zulassungsverfahren im Sinne einer artbezogenen Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Diese können als WEA-empfindliche Vogelarten, die in Abbildung des Artenschutzleitfadens genannt werden, angesehen werden. Bei den übrigen erfassten Arten handelt es sich meist um Vogelarten der allgemein häufigen und / oder ungefährdeten Arten. Auf Grund ihrer Häufigkeit und / oder geringen Empfindlichkeit gegenüber Windenergievorhaben treffen in der Regel die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG nicht zu, da davon ausgegangen werden kann, dass die ökologische Funktion ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt bzw. keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen zu erwarten ist. Die Kollisionsgefahr ist für diese Arten zudem nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand und auf Grund ihres Flugverhaltens sowie nach Auswertung der sogenannten Schlagopferkarteien von Dürr als sehr gering zu bewerten. Eine signifikante Erhöhung der Tötungs- oder Verletzungsrate über das allgemeine Lebensrisiko hinaus ist nicht zu erwarten. Insofern wird im Sinne einer Regelvermutung davon ausgegangen, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote bei den nicht WEA-empfindlichen Vogel- und Fledermausarten bei WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden. Nur bei ernstzunehmenden Hinweisen auf besondere Verhältnisse könnten in Einzelfällen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden. Ausgangssituation Die vorgesehenen Windenergieanlagenstandorte liegen im Offenland zwischen der Landstraße L 0 im Westen, der Ortschaft Blender im Norden und der L 0 im Osten in einer Höhe von etwa 0 m ü.nn. Der Raum ist geprägt durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, Einzelgehöfte und Siedlungen sowie durch eine querende Hochspannungsfreileitung. Darüber hinaus strukturieren kleinere Waldbereiche, Feldgehölze, kleine Gräben, die Weser sowie Baumreihen und Hecken die Landschaft (siehe Abbildung ). Seite 8 August 06

17 Abbildung : Darstellung des Windparks Blender-Oiste und dessen 4 km-umfeld Das Repowering-Projekt umfasst den Ersatz von elf WEA (Nr. 0, 0 bis ) verschiedenen Anlagentyps mit einer Gesamthöhe von ca. 94 bis 00 m durch zehn WEA (Nr. bis 6) verschiedenen Anlagentyps mit einer Gesamthöhe von ca. 0 m (siehe Tabelle und Abbildung ) August 06 Seite 9

18 Tabelle : Beschreibung der Windenergieanlagen im Windpark Blender-Oiste WEA Typ Nabenhöhe Rotordurchmesser Gesamthöhe in m in m in m freier Luftraum unter den sich drehenden Rotoren in m WEA 0 DEWIND D4/ WEA 0 Gamesa G WEA 0 Vestas V WEA 04 DEWIND D4/ WEA 0 DEWIND D4/ WEA 06 Gamesa G WEA 0 Gamesa G WEA 08 DEWIND D4/ WEA 09 Gamesa G WEA 0 Gamesa G WEA Gamesa G WEA Gamesa G WEA Enercon E WEA 4 Enercon E WEA Enercon E WEA 6 Enercon E WEA Nordex N 9 0 WEA 8 Nordex N 9 0 WEA 9 Nordex N 9 0 WEA 0 Nordex N 9 0 WEA Nordex N 9 0 WEA Vestas V WEA Vestas V WEA 4 Vestas V WEA Enercon E WEA 6 Enercon E Seite 0 August 06

19 Abbildung : Darstellung des Windparks "Blender-Oiste" Im Zuge der Bauleitplanung wurden Brutvogelerfassungen in 0 und 04 durchgeführt, welche in zwei Landschaftspflegerischen Begleitplänen (Teilgeltungsbereich Ost und Teilgeltungsbereich West) dokumentiert sind. Dabei wurden, nach dem Artenschutzleitfaden in Niedersachsen (NMUEK (0)) als WEA-empfindlich anzusehende Vogelarten, Kiebitz und Rohrweihe als Brutvogel sowie Rot- und Schwarzmilan, Wespenbussard und Wiesenweihe als Nahrungsgäste im.000 mradius erfasst. Die UNB des Landkreises Verden wies zudem auf ein bekanntes Weißstorchbrutpaar in Seestedt hin. Es wurden folgende Anforderungen an die Raumnutzungskartierung durch die UNB des Landkreises Verden gestellt: Horstsuche im Umkreis von 4 km an geeigneten Strukturen, unterstützt durch begleitende Flugwegebeobachtungen an acht Terminen mit Personen. August 06 Seite

20 Raumnutzungserfassung an 4 Terminen mit je 6 Std. Beobachtungszeit von drei Beobachtungspunkten (zwei im Bereich des Windparks und einer am Weißstorchhorst in Seestedt) gleichzeitig aus. 4 Horstsuche Laut den Anforderungen der UNB sind acht Termine zur Horstsuche erforderlich. Auf Grund der konkreten räumlichen Situation mit den wenigen Waldbereichen, Feldgehölzen und sonstigen Gehölzstrukturen im 4 km-umfeld des Vorhabens konnten an zwei Terminen zur unbelaubten Zeit in insgesamt Stunden alle geeigneten Strukturen im 4 km-umkreis abgesucht werden. Im weiteren Jahresverlauf wurden drei Termine zur Überprüfung der Horste bzw. zur Sichtung möglicher neu errichteter Horste genutzt. Der abweichende Untersuchungsumfang wurde mit der UNB abgestimmt. Die einzelnen Termine und die vorherrschenden Witterungsbedingungen sind der Tabelle zu entnehmen. Insgesamt wurden 9 Horste, von denen elf 06 sicher besetzt waren, gefunden. Dabei handelt es sich um elf Weißstorch-Plattformen und um 8 Nester in Fichten, Kiefern, Lärchen und vor allem Eichen im 4 km-umfeld. Sechs waren von Weißstörchen, drei von Mäusebussarden sowie jeweils eins vom Rot- und Schwarzmilan besetzt. Eine der Plattformen war während der diesjährigen Brutperiode des Weißstorches in Reparatur, so dass hier keine Brut erfolgte. Die Plattform wurde aber von zwei Störchen als Rast- und Schlafplatz genutzt. Daneben war bei drei Horsten eine Nutzung unklar, da diese nicht einsehbar und schwer zugänglich waren, wobei in einem vermutlich Rabenkrähen nisteten. Des Weiteren wurde ein Neststandort der Rohrweihe im UG erfasst. Insofern konnten fünf Groß- und Greifvogelarten als sichere Brutvögel nachgewiesen werden. Im Rahmen der Horstsuche wurde auch mit den ortsansässigen Jagdpächtern und Landwirten gesprochen. Demzufolge handelt es sich beim Rotmilanhorst um einen langjährig genutzten Horst. Zudem könnte es sich beim Horst Nr. 0 auf Grund der Bauweise um einen Rotmilanhorst handeln. Die Tabelle gibt einen Überblick über alle kartierten Horste im 4 km-radius und die Karte im Anhang zeigt die Lage der erfassten Nester. Eine Zuordnung ist über die Nummer des Horstes möglich. Tabelle : Horststandorte 06 Nr. Art (Baumart) Bauweise Besetzt Ort Art WeißstorchPlattform k.a. x In der Ortschaft Blender nordnordöstlich des Vorhabens, ca..600 m von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. Weißstorch WeißstorchPlattform k.a. x In der Ortschaft Blender-Laake nördlich des Vorhabens, ca. 900 m von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. Weißstorch Kiefer groß - Am westlichen Waldrand westlich des Vorhabens, ca., km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. - 4 Lärche k.a. - Am westlichen Waldrand westlich des Vorhabens, ca., km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. - Seite August 06

21 Nr. Art (Baumart) Bauweise Besetzt Fichte altes Nest; Baum abgebrochen - Am südwestlichen Waldrand westlich des Vorhabens, ca., km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. - 6 Eiche k.a. - Am südlichen Waldrand westlich des Vorhabens, ca.,9 km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. - Kiefer groß - Am östlichen Waldrand westlich des Vorhabens, ca., km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. - 8 Lärche k.a. - Am nordöstlichen Waldrand westlich des Vorhabens, ca., km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. unklar 9 Eiche k.a. - Einzelbaum südwestlich des Vorhabens, ca., km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. unklar (Rabenkrähe?) 0 Eiche mit Plastik - Feldgehölz südwestlich des Vorhabens, ca., km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. (Rotmilan?) Eiche k.a. x Einzelbaum im Bereich des Windparks, ca. 00 m von der nächstgelegen bestehenden WEA sowie von der nächstgelegenen geplanten WEA entfernt. Mäusebussard Eiche k.a. - Feldgehölz südöstlich des Vorhabens, ca.,8 km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. unklar Eiche k.a. x Feldgehölz südlich des Vorhabens, ca., km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. Schwarzmilan 4 Eiche k.a. x Feldgehölz südlich des Vorhabens, ca., km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. Rotmilan Eiche k.a. - Feldgehölz südwestlich des Vorhabens, ca., km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. (Mäusebussard?) 6 Lärche k.a. - Feldgehölz südwestlich des Vorhabens, ca.,6 km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. (Mäusebussard?) Kiefer schmale Kiefer - Feldgehölz südwestlich des Vorhabens, ca.,6 km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. - 8 Eiche k.a. - Feldgehölz südwestlich des Vorhabens, ca. 80 m von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. Mäusebussard 9 Eiche k.a. - Feldgehölz südwestlich des Vorhabens, ca. 00 m von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. Mäusebussard 0 Eiche k.a. - Feldgehölz südwestlich des Vorhabens, ca. 0 m von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. (Mäusebussard?) WeißstorchPlattform k.a. x In der Ortschaft Blender-Oiste östlich des Vorhabens, ca., km von der nächstgelegen geplanten WEA entfernt. Weißstorch WeißstorchPlattform k.a. - In der Ortschaft Wulmstorf nördlich des Vorhabens, ca., km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. Weißstorch WeißstorchPlattform k.a. - In der Ortschaft Hiddestorf nördlich des Vorhabens, ca., km von der nächstgelegen bestehen- - August 06 Ort Art Seite

22 Nr. Art (Baumart) Bauweise Besetzt Ort Art den WEA entfernt. 4 WeißstorchPlattform k.a. x In der Ortschaft Amedorf nordöstlich des Vorhabens, ca.,6 km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. Weißstorch WeißstorchPlattform k.a. - In der Ortschaft Blender-Varste nordöstlich des Vorhabens, ca., km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. - 6 WeißstorchPlattform k.a. - In der Ortschaft Dahlhausen südöstlich des Vorhabens, ca., km von der nächstgelegen geplanten WEA entfernt. - WeißstorchPlattform k.a. - In der Ortschaft Magelsen südöstlich des Vorhabens, ca. 4,0 km von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. - 8 WeißstorchPlattform k.a. - In der Ortschaft Blender-Seestedt nordnordöstlich des Vorhabens, ca. 00 m von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. Schlaf- und Rastplatz (Weißstorch) 9 WeißstorchPlattform k.a. - In der Ortschaft Blender- Seestedt nordnordöstlich des Vorhabens, ca. 9 m von der nächstgelegen bestehenden WEA entfernt. Weißstorch Raumnutzungsanalyse Das Untersuchungsgebiet (UG) umfasst vor allem das.000 m-umfeld der beiden geplanten sowie des zu repowernden Windparks (siehe Abbildung ). Das UG wurde gleichzeitig von drei Punkten aus beobachtet, wobei wechselnde Standorte gewählt wurden. Auf einen Beobachtungspunkt in Seestedt wurde verzichtet, da von den Beobachtungspunkten und die Weißstorchhorste direkt eingesehen werden konnten bzw. gut sichtbar waren. so dass die An- und Abflüge beobachtet werden konnten. Eine zweite Person besetzte die Standorte, 4 oder 6 im Zentrum des Windparks und die dritte Person die Standorte oder, so dass auch die Nistbereiche von Rohrweihe, Rot- und Schwarzmilan östlich bzw. südlich des Vorhabens gut sichtbar waren. Die Raumnutzungskartierung erfolgte an Terminen zwischen Mitte März und Ende Juli über jeweils sechs Stunden von drei Beobachtungspunkten aus, so dass die Beobachtungszeit 8 Stunden bzw. die Gesamtbeobachtungsdauer 44 Stunden beträgt. Der abweichende Untersuchungsumfang wurde mit der UNB abgestimmt. Die einzelnen Termine und die vorherrschenden Witterungsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle : Kartiertermine zur Raumnutzungsanalyse 06 Datum Zeitraum :0 6:0 0 C, bedeckt, schwach windig aus Nordost Horstsuche :4 4:4 4 C, sonnig, fast windstill Raumnutzungsanalyse Standorte, und :0 :0 8 C, wechselhaft mit Schauern, mittelstark windig aus Horstsuche West :0 4:0 9 C, erst sonnig dann bedeckt, mittelstark windig aus Seite 4 Witterungsbedingungen Methodik Raumnutzungsanalyse August 06

23 Datum Zeitraum Witterungsbedingungen Südwest / West Methodik Standorte, und :0 4:0 C, stark bewölkt, schwach windig aus West drehend Raumnutzungsanalyse nach Nordost Standorte, und :0 4:0 4 C, locker bis stark bewölkt, stark windig aus Südwest :0 4:0 9 C, überwiegend sonnig, schwach windig aus Südost Raumnutzungsanalyse drehend nach Südwest Standorte, und :4 :4 C, locker bewölkt, schwach windig aus West / Süd- Raumnutzungsanalyse west Standorte, und :40 4:40 C, sonnig, windstill Raumnutzungsanalyse Standorte, und : 4: C, wechselhaft Regen- und Graupelschauer, stark windig aus Südwest Raumnutzungsanalyse Standorte, 4 und :4 :4 C, wechselhaft mit Schauern, stark windig aus West Raumnutzungsanalyse / Südwest Standorte, 4 und :0 :0 0 C, sonnig, schwach windig Südost - Südwest Raumnutzungsanalyse Standorte, und :0 :0 C, sonnig, stark windig aus Südost Raumnutzungsanalyse Standorte, und : 4: 0 C, überwiegend sonnig, schwach windig aus Süd Raumnutzungsanalyse Standorte, und.0.06 :0 :0 4 C, bedeckt / aufklarend / sonnig, schwach windig aus Südwest Raumnutzungsanalyse Standorte, und :00 6:00 C, bedeckt, schwach windig aus Nordwest Horstsuche :0 :0 C, locker bewölkt bis bedeckt, schwach windig bis Böen aus Nord bis Südost Raumnutzungsanalyse Standorte, und : 4: 9 C, bedeckt leichte Schauer, schwach windig aus Ostsüdost Raumnutzungsanalyse Standorte, und : : 4 C, heiter bis wolkig, schwach windig aus verschie- Raumnutzungsanalyse denen Richtungen Standorte, und :0 4:0 C, heiter bis wolkig, stark windig aus Westsüdwest Raumnutzungsanalyse Standorte, und : 4: C, sonnig, mittelstark windig aus Südwest Raumnutzungsanalyse Standorte, und :0 4:0 C, heiter bis wolkig, schwach bis mittelstark windig aus westlichen Richtungen Raumnutzungsanalyse Standorte, und : 4: C, locker bewölkt, mittelstark windig aus Südwest Raumnutzungsanalyse Standorte, und : : 4 C, stark bewölkt bis bedeckt, stark windig aus Süd- Horstsuche west :0 4:0 0 C, stark bewölkt, stark windig aus Nordwest : 4: 8 C, sonnig bis locker bewölkt, windstill bis schwach Raumnutzungsanalyse windig aus West / Nordwest Standorte, und August 06 Raumnutzungsanalyse Standorte, und Raumnutzungsanalyse Standorte, und Seite

24 Datum Zeitraum Witterungsbedingungen Methodik :0 :0 C, sonnig, schwach windig aus Nordwest :0 4:0 4 C, locker bewölkt bis bedeckt, schwach windig aus Raumnutzungsanalyse Nordwest drehend auf Süd Standorte, und Horstsuche Abbildung : Darstellung des UG für die Raumnutzungskartierung Im Ergebnis konnten Flüge von Graureihern, Rohrweihe, Rot- und Schwarzmilan, Weißstorch sowie Wiesenweihe beobachtet werden. Dabei handelt es sich zum großen Teil um Überflüge, welche nur wenige Minuten oder Sekunden beobachtet werden konnten. Hinsichtlich der Weißstörche wurden auch längere Flugbewegungen mit Kreisen und Aufsteigen in der Thermik gesichtet. Dieses Thermikkreisen wird z.b. in der Karte als oval dargestellt, da ansonsten durch zu viele Kreise die Übersicht verloren ginge. Im Rahmen der Raumnutzungsanalyse wurde auch mit den ortsansässigen Seite 6 August 06

25 Jagdpächtern und Landwirten gesprochen. Demzufolge liegen aus den letzten Jahren Beobachtungen von Weihen und Rotmilanen aus dem UG vor. An den Beobachtungsterminen aus März bis Juli 06 konnten insgesamt 48 zusammenhängende Flugbewegungen/Aktivitäten von einem oder mehreren der oben genannten WEA-empfindlichen Vogelarten festgestellt werden. Bei den Beobachtungsterminen wurde die Anzahl der Individuen, die Bewegungsart, die Flughöhe und Flugdauer sowie Besonderheiten aufgenommen. Die nachfolgende Tabelle 4 gibt einen Überblick über die Flugbewegungen an den Beobachtungsterminen aus 06. Tabelle 4: Raumnutzung WEA-empfindlicher Vogelarten an den Beobachtungsterminen in 06 Datum Art Nr Beobach- Beobachtungs- Dauer Anz. Flughöhe tungspunkt zeitraum in Min. Ind. in Meter Bemerkung Gr 0:9 0:40 0 Gr :0 0 Rm 0:9 0: Rm :4 0-0 nur kurz in Sicht Ws 0: 0: vom Nest aufsteigend Ws :4 0 vom Nest abfliegend Ws :9 0-0 nur kurz in Sicht Ws4 :4 0-0 nur kurz in Sicht Ws :48 0 am Nest landend Rm 09:6 09: Rm4, 09:4 0: Rm 0:0 0: 00 Rm6 : : 0-0 Rm :0 : 8 40 Rm8 :8 :0 0-0 Swm 09:6 09: Ws6 :08 :4 6 bis 00 Gr 09:0 0-0 landend Gr4 :0 0-0 landend Rm9 08:0 0 Rm0 0: 0: Rm, : : Landung im Brutbereich Rm : : Landung im Brutbereich Rm :8 4: abfliegend aus Brutbereich Rm4 4:06 4: 0 Ws, :4 : 8,4 Gr : August 06 in der Thermik aufsteigend zuerst Ws in Thermik kreisend, ab : 4 Ws; : Abflug Ws nach NO die anderen beiden außer Sicht fliegend 40-0 landend Seite

26 Datum Art Nr Seite 8 Beobach- Beobachtungs- Dauer Anz. Flughöhe tungspunkt zeitraum in Min. Ind. in Meter Bemerkung Rm, 0:0 0: -40 Rm6, :0 : Rm : : 60-0 Rm8 : :4 9 0 Rm9 :6 : 0-00 Rm0, : : Row 0:4 Männchen Row :0 : Weibchen Row :4 : Weibchen, auf- und absteigend Row4 : : 0-0 Weibchen, landend Swm Abfahrt 4:4 0- von der Straße auffliegend Ws8 :0 0-0 nur kurz in Sicht Ws9 :8 : Ws aus SO kommend, kreisend, Ws im Nest (Blender) landend 4 WS fliegen nach NO ab Ws0 :0 : Ws, :4 :6 0 Ws :46 :48 00 Ws, 4: 4:0 9 Ws4 :8 : Gr6 :9 00 Gr : Rm 09:46 09:6 0 Rm 0:0 0:0 0 Abflug aus Brutbereich Rm : 0 Abflug aus Brutbereich Rm4 : : 0-0 Rm 4: 0 Row, :4 : 0-0 Männchen Row6 :09 :0 0-0 Weibchen Row :40 : Männchen, Beute machend, landend Ws : 0-0 nur kurz in Sicht, vermutlich Blender See landend Ws6, :8 : 9, 0-00 Ws vom Blender See aufsteigend, kreisend, über Laake dritter Ws dazu, alle in großer Höhe außer Sicht Ww : :4 0-0 Weibchen Gr8 :6 0-0 aufsteigend und landend Landung im Brutbereich vom Nest startend; Abflug nach ONO vom Nest startend Thermik kreisend außer Sicht; Abflugrichtung unbekannt landend; Abflug konnte nicht beobachtet werden Start und Landung im Brutbereich August 06

27 Datum Art Nr Beobach- Beobachtungs- Dauer Anz. Flughöhe tungspunkt zeitraum in Min. Ind. in Meter Bemerkung Gr9 :40 0- Gr0 : : Rm6 6:40 6:4 0 Row8 4: 4:8 0-0 Männchen Swm, 6:4 6: zweimal in Thermik hochkreisend Ws : Ws8 :4 :9,4 0-0 Ankunft Ws aus Nord; Luftkampf über Nest in Laake; Abflug Ws nach N, wobei Ws im Nest in Blender landend Ww 4:0 4: 0-0 Weibchen Ww :0 : Weibchen Ww4 :0 : 0-0 Männchen Gr 0:0 0: 0-0 landend Gr 0:4 0: Abflug Gr 4 : 80 Gr4 4 4:0 00 Rm 0:0 0: gezielt Trecker auf Acker anfliegend, hochkreisend, Abflug Rm8 :00 : Thermik kreisend Rm9 : : Rm0 : : Rm : 0 Rm : Landung im Brutbereich Row9 : :6 0-0 Weibchen Swm4 : : Balz- und Jagdspiele Swm :40 : gezielt Trecker auf Acker anfliegend, hochkreisend, Abflug Ws9 0: : vom Nest startend, hochkreisend; Abflug nach NW Ws0 : : vom Nest startend, hochreisend; wieder im Nest landend Ws 4:00 4: WS vom Nest startend, hochkreisend; Ws Abflug nach N; WS wieder im Nest landend Ww 4 09:0 0-0 Weibchen Ww6 4 0:8 0-0 Männchen, landend Ww 4 4:0 4:0 0-0 Weibchen Gr 09: 0 August 06 aufsteigend und landend Abflug vom Acker, kreisend landend Seite 9

28 Datum Art Nr Seite 0 Beobach- Beobachtungs- Dauer Anz. Flughöhe tungspunkt zeitraum in Min. Ind. in Meter Bemerkung Gr6 09: Start und Abflug Gr 0: 0:4-0 Gr8 :0 Rm 0:4 0: Landung im Brutbereich Row0 4 09:0 09: Weibchen, landend Row :4 :4-0 Weibchen Swm6 4 09:6 0: Gr9 : Gr0 : Vom Graben weiter fliegend, landend Gr 6: Vom Acker auffliegend und wieder landend Gr 6: 0-0 Gr 4 :4-0 Rm4 :0 0 Rm 4 : :4-0 Rm6 4 : : Rm :8 :4-0 Rm8 :4 :48 40 Rm9 4 : :4 0 Rm40 :8 0 Row 4 4:0 4:4 4-0 Rwm :09 : Swm8 :4 4: Ws :4 0 Ww8 4 :4 :0 6-0 Männchen Ww9 :4-0 Männchen, landend Gr4 : Gr :0-0 am Graben landend Gr6 :09-0 am Graben landend Gr : : 0-80 vom Graben abfliegend, seit Beginn dort gesessen Gr8 :8-0 Vom Graben weiter fliegend, landend Gr9 4: vom Graben abfliegend Gr0 6:8 0 Gr 6:49-0 Rm4 :4 : am Graben landend Weibchen, in Grabensenke außer Sicht Über Laake und Einste kreisend und aufsteigend Abflug aus Nest in Blender am Graben landend Landung im Brutbereich August 06

29 Datum Art Nr Beobach- Beobachtungs- Dauer Anz. Flughöhe tungspunkt zeitraum in Min. Ind. in Meter Bemerkung Rm4 :44 :46 0 Rm4 :0 :09 0 Rm44 :9 : >00 Rm4 :9 4: Rm46 4:06 4: >00 Rm4 4:9 4:4 6 0 Row 4:09 4: 0-0 Swm9 :00 : Ws 4:8 4: Ws4 : 0 Abflug vom Nest in Laake Ws :9 Landung im Nest von Laake Ws6 6: 0-0 Abflug vom Nest in Laake und Landung auf frisch gespritztem Acker, Nahrungssaufnahme am Boden dabei Annäherung an die WEA (ca. 00m) Ws :9 0- Rückkehr zum Nest in Laake Gr4 : Gr :0-0 am Graben landend Gr6 :09-0 am Graben landend Gr :-: 0-80 vom Graben abfliegend Gr8 :8-0 vom Graben abfliegend und wieder landend Gr9 4: vom Graben abfliegend Gr0 6:8 0 Gr 6:49-0 Swm9 :00-: Rm4 :4-: Rm4 :44-:46 0 Rm4 :0-:09 0 Rm44 :9-: >00 Rm4 :9-4: Rm46 4:06-4: >00 August 06 Thermik kreisend; außer Sicht vom Brutbereich abfliegend, hochkreisend Balz- und Jagdspiele Rm aus N kommend, kreisend; Rm Abflug nach NO; Rm bei Laake landend nicht wieder gesichtet Weibchen Ws über Laake hochkreisend (nicht das Laakender Brutpaar = saß auf Nest); Ws Abflug nach NW; Ws Abflug nach SW über Holtum-Marsch weiter kreisend am Graben landend Landung im Horstbereich thermisches kreisen Abflug vom Horstbereich Balz- und Jagdspiele Seite

30 Datum Art Nr. Beobach- Beobachtungs- Dauer Anz. Flughöhe tungspunkt zeitraum in Min. Ind. in Meter Bemerkung Rm4 4:9-4:4 6 0 Ws 4:8-4:9-600 Ws4 : 0 Abflug vom Nest in Laake Ws :9 Landung auf Nest in Laake Ws6 6: 0-0 Abflug vom Nest in Laake und Landung auf frisch gespritztem Acker, dort reichlich Nahrungsaufnahme Ws :9 0- Rückkehr zum Nest in Laake Row 4:09-4: 0-0 Weibchen Gr :40-: Rm48 09:0 0-0 über dem Horst kreisend Rm49 09: 0-40 Abflug vom Horstbereich Rm0 09:6 0-0 über dem Horst kreisend Rm, 0:00-0: 0-0 Rm :4-: Rm 4: 0-0 Ws8 :0 0 Ws9 :4 0-0 kurzer Rundflug und wieder Landung am Nest in Laake Ws0 :4 0-0 Abflug vom Nest in Laake Ws :-: Ws : Ws, 4:0-4: Row4 : Swm0 9:4-9:0 40 Rm4 09: Rm 0:-: Rm6 :04-: Rm :4 0-0 Rückkehr zum Horstbereich Rm8 : über dem Horst kreisend Rm9.-4: über dem Horst kreisend Ws4 0:00-0: bei Seestedt aufsteigend und im Nest in Laake landend Seite Rm von Norden kommend, kreisend, Rm nach NO außer Sicht, Rm bei Laake landend, nicht wieder gesehen Ws über Laake aufsteigend bis 00 Meter (nicht die Laaker), dann WS nach NW und WS nach SW, über Holtum-Marsch weiter kreisend bis 600 Meter im Sinkflug durchfliegend über dem Horst kreisend Rückkehr zum Nest in Laake aufsteigend, kreisend und nach NO abfliegend 8 WS kreisend und landend Weibchen über dem Horst kreisend August 06

31 Datum Art Nr. Beobach- Beobachtungs- Dauer Anz. Flughöhe tungspunkt zeitraum in Min. Ind. in Meter Bemerkung Row, 8:4-9:0 0-0 Weibchen, immer wieder landend Row6 9:-9: 0-0 Weibchen, immer wieder landend Row 0:0-0: Weibchen Row8 0:-0: Weibchen Row9 0:6 0 Row0 :-: Weibchen Row :40-: Weibchen Row :-:9 4-0 Weibchen Row :4 0 Weibchen Row4, :-: Weibchen Row :-:8 0 Männchen Row6 4:0-4:04-0 Männchen Row 4:0-4: 0-80 Männchen und Weibchen aufsteigend,6 :0-: Rm60 4:0-4: 0 Abflug vom Horstbereich Rm6 4: Abflug vom Horstbereich Ws Fahrt : 0 Bei Anfahrt ins UG dort in Treckerspur vom Weizenfeld stehend Ws6 4:-4: 0-0 WS kurz in Sicht, kreisend und wieder landend Ws :4-6: Im Tiefflug kommend, in Treckerspur im Weizenfeld landend, einmal etwas weiter fliegend, dann startend und hoch kreisend, Abflug nach NO Row8 6 :-: 4 Row9 6 :-:44 0- Weibchen landend Row0 :4-: Männchen, beute machend, landend Row :-: -0 Weibchen Row,6 :0-: Weibchen Row 6 4:0-4: Weibchen landend Row4 6 4:8-4: Weibchen mehrere Zwischenlandungen Row 6 :0-0 Weibchen landend Row6 6 :40-0 Weibchen landend Row 6 6:08-6: Weibchen landend Gr :08-: 0-0 Rm6,, :0-:04 Rm6 4: 0-0 Ws8, :8-: Swm August 06 Zweites Weibchen (andere Färbung) Weibchen 0-00 Durchflug, mit Halmen in den Füßen Rückkehr zum Horstbereich Seite

32 Datum Art Nr. Beobach- Beobachtungs- Dauer Anz. Flughöhe tungspunkt zeitraum in Min. Ind. in Meter Bemerkung Ws9 4:4-0 Landung auf Nest in Laake Ws40 4:48 0 Abflug vom Nest in Laake Ws4 6:0-6: Landung auf Nest in Laake Ws4 6:0-6: Ws4 6:9 0 Row8 :0-: Weibchen Row9 :8-:9-0 Weibchen Row40 :-: -0 Weibchen Row4 4:08-4:0 0-0 Weibchen Row4 :-: 0-0 Weibchen landend Gr4 :0 0 Gr :4-: Swm :6-: Rm64 :-: Ws44 08:6-0 Abflug vom Nest in Laake Ws4 09: 0 Landung auf Nest in Laake Ws46 09:4-0 Abflug vom Nest in Laake Ws4 09:9 0 Landung auf Nest in Laake Ws48 09:0-0 Abflug vom Nest in Laake Ws49 0: 0 Landung auf Nest in Laake Ws0 0: -0 Abflug vom Nest in Laake Ws :8 0 Landung auf Nest in Laake Row4 08: 0 Weibchen Row44,, :44-:6-80 Weibchen Swm 4:4 40 kreisend Swm4 : 0 Durchflug Swm 4:6-4:9 40 kreisend Swm6 :6-:8 0-0 Rm6 :-:8 0-0 Rm66 :8-: Rm6 :6 0-0 Abflug vom Horstbereich Rm68 6: Sturzflug landend Ws :0 0 Landung auf Nest in Laake Ws :04-0 Abflug vom Nest in Laake Ws4 : 0 Landung auf Nest in Laake Ws :48-: Seite 4 Abflug vom Nest in Laake Mehrfach kreisend und steigend Abflug vom Horstbereich 0-0 über Horstbereich kreisend kam in ca. 80 Meter ins Blickfeld, stieg weiter auf und geriet außer Sicht August 06

33 Datum Art Nr. Beobach- Beobachtungs- Dauer Anz. Flughöhe tungspunkt zeitraum in Min. Ind. in Meter Bemerkung Ws6 4:0-4: 0 4 Ws 4: -0 Abflug vom Nest in Laake Ws8 :9 0 Landung auf Nest in Laake Ws9 :0-: >00 Nach Abflug vom Nest in Laake kreisend und aufsteigend, Abflug nach NO Ws60 :8-:9 >00 WS kommt während des Kreisens von Ws in Sicht, fliegt mit diesem zusammen nach NO Row4 6:4-6:4 0-0 Weibchen landend Row46 :0-: Weibchen landend.06.6 Swm0 09:9 60 Swm :4 0 Rm4 09:4 0-0 Abflug vom Horstbereich Rm 0: Abflug vom Horstbereich Ws 9:-0:09 8 Ws : 0 Ws4 :-: Ws :4-: Ws6 :4-: kreisend, Abflug nach NO Row0 9:09-9: Row 09:9 0 Row :0-: Weibchen, Sturzflug, landend Row :-: 0-00 Weibchen Swm :4-: Swm :0-: Swm4 : 0-0 landend Rm6 : 0-0 Landung im Horstbereich Rm :-:0 0-0 kreisend über Mähwiese Ws 9:06-9:0 0-0 kurzer Rundflug und landend im Nest in Laake Ws8 09:9 0 Landung auf Nest in Laake Ws9 09:0-0 Abflug vom Nest in Laake Ws80 09:4 0 Landung auf Nest in Laake Ws8 09:44-0 Abflug vom Nest in Laake Ws8 0:6-0: August WS aufsteigend, davon nach NW, der vierte außer Sicht kreisend, Abflug nach NW Landung auf Nest in Laake Kreisend und aufsteigend nach Abflug vom Nest in Laake Männchen immer wieder landend Weibchen von Mähwiese abfliegend Von Seestedt aus aufsteigend, kreisend, Abflug nach NO Seite

34 Datum Art Nr. Beobach- Beobachtungs- Dauer Anz. Flughöhe tungspunkt zeitraum in Min. Ind. in Meter Bemerkung Ws8 0:8-: Ws84, :-: bis zu 8 WS auf und über Mähwiese, hinter und über Trecker, An- und Abflüge nicht sichtbar, da offenbar im Tiefflug Ws8 :0-: WS von Mähwiese kommend, kreisend und tiefer gehend, dabei außer Sicht, vermutlich Landung in Seestedt Row4 9:0-9: Männchen, auf Weg gelandet und vermutlich Schnecken suchend Row 0:0-0:0-0 Weibchen, auf Weg gelandet Row6 0:-0:8 0-0 Männchen, vom Weg startend Swm 8:40-8:4 40 Swm6 9:0-9: 9 60 Swm :-: 8 40 Rm8 8:40-8: Rm9 8:0-8: 0 Rm80 :00-: Rm8 :0-: Rm8 : Rm8 :8-:9 0-0 Rm84 :-:0 0 Rm8 :-:9 0 Rm86 :4-: Ws86, 0:0-0:8 8 Ws8 :0-: WS immer weiter aufsteigend, Abflug nach Ost Nest-kontrolle 0:0 0-0 Mit erbeuteter Maus Horstbereich anfliegend und landend Gr8 09:4 0 Gr9 0:-0: Gr40, :4-: Swm9 8:0-9: Im eingezeichneten Bereich immer wieder kreisend und versuchend Jungvogel aus dem Nest zu locken Swm0 9:-9: wie zuvor.0.6 Swm Seite WS kreisend und zunächst aufstei0 gend, dann wieder sinkend und nach SO außer Sicht aus Süden kommend, kreisend, Abflug nach Süden Landung im Horstbereich WS über Seestedt aufsteigend, WS kommt dazu, WS auf Wiese landend, WS Abflug nach Ost August 06

35 Datum Art Nr. Beobach- Beobachtungs- Dauer Anz. Flughöhe tungspunkt zeitraum in Min. Ind. in Meter Bemerkung Swm 0:0-0: wie zuvor Swm :0-: 0-40 wie zuvor Swm :0-: wie zuvor Swm4 :00-: 0-40 wie zuvor Swm :40-4: wie zuvor Rm8 :-: Im Gleitflug auf 00 Meter ankommend, dann in Suchflug übergehend Rm88 :-4: Im Suchflug kommend, aufsteigend, im 0 Gleitflug wieder auf 0 Meter runter gehend Ws88 9:0-9: In Seestedt aufsteigend und hoch kreisend, dann Gleitflug Row, 8:0-: flügge Jungvögel, in diesem Bereich immer wieder landend und auffliegend bei Flugübungen Row8 8:9-8:8 9-0 Suchflug über Ackergrasfläche Row9 0:0-0: Row60 0:-0:40-0 Weibchen Row6 :0-: Männchen mit mehreren Landungen Row6 :0-: -0 Weibchen Row6 :48-: 0-0 Auf gemähter Ackergrasfläche landend Gr4, 8:6-8: 80 Gr4, 9:08-9: Gr4, 9:4-9: Ws89 :-: Row64 9:4-9: Männchen Row6 9:8-0:0 0-0 Jungvogel, gelandet Row66 : Im Rapsfeld gelandet Row6 :04-:0 6 0 Row68 :8-: Row69 :4-4:00 Rm89 Nest-kontrolle :8-: Row0 Nest-kontrolle :-: Swm6 9:6-9: Mit Sm zusammen treffend und gemeinsam nach Osten außer Sicht Swm 9:4-9:44 00 Mit Sm6 zusammen treffend und gemeinsam nach Osten außer Sicht August 06 Männchen hoch steigend Weibchen, auf Acker landend Weibchen, vom Acker wieder abfliegend adulter und Jungvogel mit Kontaktrufen Jungvogel Seite

36 Datum Art Nr. Beobach- Beobachtungs- Dauer Anz. Flughöhe tungspunkt zeitraum in Min. Ind. in Meter Bemerkung Rm90, :-: Suchflug, dann aufsteigend Rm9 :40-: Ws90 :40-: Vermutlich in Seestedt landend Ws9 :-: In Seestedt aufsteigend und hoch kreisend, dann Gleitflug Row 8:48-8:0-0-0 Weibchen, eines im Anflug scheuchte zweites Weibchen vom Boden auf, dann unterschiedliche Richtungen Row 9:0-9:0 Row 9:4-9:9-0- Row4 0:0-0:09 0 Männchen, Suchflug, landend Row 0:-0: Landung auf gemähtem Feld Row6 0:-0:0 0-0 Vom Feld auffliegend Row :9-: -0 Jungvogel Weibchen, eines im Anflug scheuchte dreimal hintereinander zweites Weibchen wieder vom Boden auf, dann unterschiedliche Richtungen Legende zur 4: Gr = Graureiher; Rm = Rotmilan; Row = Rohrweihe; Swm = Schwarzmilan; Ws = Weißstorch; Ww = Wiesenweihe Seite 8 August 06

37 6 Allgemeine Auswirkungen der Windenergienutzung und Empfindlichkeit der erfassten Arten In Folge möglicher Auswirkungen des geplanten Vorhabens könnten sowohl in Hinsicht auf Brutvögel Zugriffsverbote des besonderen Artenschutzes betroffen sein. Ob die Verbotstatbestände erfüllt werden, ist, neben den generellen Wirkungen von Windenergieanlagen und den daraus resultierenden speziellen Auswirkungen am konkreten Standort, im Wesentlichen davon abhängig, über welche Verhaltensmuster Tiere auf WEA reagieren. Überprägen die Reaktionen generelle Verhaltensmuster im üblichen Lebenszyklus von Tieren, ist von einer Empfindlichkeit gegenüber der auslösenden Wirkung auszugehen. Werden generelle Verhaltensmuster nicht überprägt oder nur geringfügig modifiziert, ist eine Empfindlichkeit nicht gegeben. Die Ausprägung von Verhaltens- und Reaktionsmuster sind das Ergebnis der evolutionären Anpassung an die Nutzung bestimmter ökologischer Nischen unter Ausdifferenzierung der Arten. Insofern sind Verhaltensmuster und damit auch Empfindlichkeiten immer artspezifisch, auch wenn eine geringe individuelle Variabilität besteht. Die Unterschiede zwischen den Arten sind gering, wenn sie ähnliche Nischen in ähnlicher Weise nutzen und um so größer, je unterschiedlicher die jeweiligen Überlebensstrategien sind. 6. Avifauna 6.. Auswirkungen Baubedingt könnte es je nach Baubeginn und -dauer zu unterschiedlich starken Auswirkungen kommen, zum einen durch direkte Zerstörung des Nestbereiches auf Grund der Errichtung von Bauzuwegungen, Lagerflächen, Mastfundamenten und Umspannwerk, zum anderen durch Störungen des Brutablaufes auf Grund der Bautätigkeiten (Baulärm, Bewegungsaktivitäten) in Nestnähe. Bei besonders störanfälligen Brutvogelarten ist mit der Aufgabe der Bruten zu rechnen. Anlage- und betriebsbedingt sind zwei generelle Auswirkungen von WEA auf Vögel denkbar: Kollisionen von Vögeln infolge von Anflug gegen die Masten, die Rotoren sowie der Verlust oder die Entwertung von Brut- und Nahrungshabitaten durch Überbauung bzw. Vertreibungswirkungen. Nicht alle diese Auswirkungen unterliegen dem Regelungsumfang des besonderen Artenschutzrechtes, da dieses nicht allumfassend durch eine Generalklausel das Verbreitungsgebiet, den Lebensraum oder sämtliche Lebensstätten einer Tierart in die Verbotstatbestände einbezieht. 6.. Empfindlichkeit Alle im Umfeld des Standortes vorkommenden Vogelarten sind aufgrund ihres Status als europäische Vogelarten nach Art. EU-Vogelschutz-Richtlinie in ihrer Empfindlichkeit gegenüber dem geplanten Vorhaben zu betrachten. Die Empfindlichkeit von Vögeln hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen besteht nach vorherrschender Meinung zum einen in der Möglichkeit, dass Individuen mit WEA bzw. deren sich drehenden Flügeln kollidieren und zum anderen in möglichen Habitatverlus- August 06 Seite 9

38 ten auf Grund ihres Meideverhaltens. Aus dem spezifischen Meideverhalten kann sich eine Störungsempfindlichkeit begründen Kollisionen Wurde die Gefahr, dass es zu Kollisionen kommt, früher als sehr hoch eingeschätzt (u.a. auf Grund von Hochrechnungen nach KARLSSON 98, zitiert in CLAUSAGER & NØHR (99)), kann man inzwischen nach vielfältigen Untersuchungen die Wahrscheinlichkeit einer Kollision eines Vogels mit WEA überwiegend als sehr gering ansehen (EXO (00), REHFELDT ET AL. (00), ARSU (00), und HÖTKER ET AL. (004)). Brutvögel bleiben eher unterhalb des Rotorbereiches und in der Regel weichen die Vögel derartigen Hindernissen aus. Probleme können aber entstehen bei Vogelarten, die sich über längere Zeiträume im Höhenbereich der Rotoren aufhalten, wie beispielsweise manche Greifvögel (z.b. Rotmilan, Seeadler) oder bei solchen, die immer wiederkehrend beim Wechsel von Nahrungsraum und Horst die Rotorenbereiche durchfliegen. Insgesamt erwies sich bei einer Vielzahl von Untersuchungen des Vogelschlags an bestehenden Windparks im europäischen, aber auch nordamerikanischen Raum, dass mit Kollisionsraten von einzelnen Tieren pro Anlage und Jahr gerechnet werden muss (ARSU (00) & BIO CONSULT (00)). In den überwiegenden Fällen lag die Kollisionsrate unter, Windparks entlang der Küstenlinie oder innerhalb wichtiger Vogelrastflächen hatten teilweise höhere Raten von, bis,6, einmalig von,4 getöteten Tieren / WEA / Jahr. Die Verluste sind nicht so hoch, dass dies zu einem wesentlichen Rückgang der betroffenen Vogelbestände führen würde. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam bereits VAUK (990) bei Untersuchungen an verschiedenen Windparks im deutschen Küstenraum. Dennoch sind einige spezifische Empfindlichkeiten der Vögel gegenüber Kollisionen mit Windenergieanlagen bekannt. Bei Schlechtwetterlagen wurden bei Möwenarten Kollisionen in einem Windpark beobachtet (STILL ET AL (996) ). Insbesondere wurde vermutet, dass die befeuerten großen Windkraftanlagen im Küstenbereich ähnlich den Leuchtfeuern bei widrigen Wetterlagen als Orientierung der Vögel dienen könnten, direkt angeflogen würden und auf diese Weise bedeutsame Verluste hervorgerufen werden könnten. Diese Besorgnis hat sich innerhalb von mehr als zwölf Jahren nicht bestätigt. Die Häufigkeit von Kollisionen ist artabhängig. Seitens der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg wird etwa seit 000 eine bundesweite zentrale Fundkartei Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland geführt (DÜRR (0E)). Mit Datum vom 6..0, also in einem Zeitraum von etwa Jahren, sind insgesamt.80 Totfunde im Nahbereich von WEA registriert worden. Aus der artbezogenen Auflistung wird deutlich, dass anders als bei Klein- und Singvögeln, Großvögel, insbesondere die Arten Rotmilan (0 Ex.), Mäusebussard ( Ex.) und Seeadler (9 Ex.) besonders häufig aufgefunden werden. Andere Großvogelarten, wie Graureiher, Schwarzstorch, Singschwan, Gänse, Fischadler, Habicht, Sperber, Raufuß- und Wespenbussard, Wiesen-, Rohr- und Kornweihen, Wander- und Baumfalke, Merlin, Kranich, Kiebitz, Eulenvögel sowie Spechte sind dagegen nicht oder nur sehr vereinzelt gefunden worden. Offensichtlich besteht aber bei bestimmten Vögeln, die wie die genannten Großvögel in der Regel kein Meideverhalten gegenüber den WEA zeigen (also in diesem Sinne unempfindlich gegenüber WEA sind), eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Kollisionen. Einige Greifvögel, speziell der Rotmilan, verunglücken in Relation zu ihrer Bestandsgröße besonders häufig an Windparks in weiträumigen Agrarlandschaften des östlichen Binnenlandes, während Totfunde in Mittelgebirgen relativ selten sind (beispielsweise für den Rotmilan: Brandenburg 0, Sachsen-Anhalt 6, Hessen, Niedersachsen 6, Thüringen, Nordrhein-Westfalen 0, Sachsen 9, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg 9 Seite 0 August 06

39 und Schleswig-Holstein 4 sowie Bayern und Saarland jeweils ). Es wird vermutet, dass Randstrukturen und eine verbesserte Nahrungssituation am Fuße der WEA (Ruderalfluren und Schotterflächen) eine hohe Attraktivität auf die Tiere ausüben. Da sie keine Scheu vor den Anlagen haben, kann es zu Kollisionen kommen, wenn sie Beute suchend in ihrer Aufmerksamkeit auf den Boden fixiert sind und im Wirkbereich der Rotoren fliegen. Mit zunehmender Nabenhöhe moderner Anlagen und damit einem höheren freien Luftraum unter den sich drehenden Rotoren, könnte sich die Konfliktlage entschärfen. In dem Zusammenhang spielt auch die Verwendung von Gittermasten als Risikofaktor für Greifvögel eine Rolle, da diese solche Strukturen als Ansitzwarte nutzen und deshalb durch den Gefahrenbereich abfliegen könnten. Auch in diesem Zusammenhang können größere Nabenhöhen konfliktvermeidend oder zumindest mindernd wirken. Eine Zusammenstellung von Vogelarten mit besonderer Empfindlichkeit bzw. größeren Mortalitätsraten findet sich im Birdlife-Report 004. HÖTKER ET AL. (004) haben Angaben über Mortalitätsraten von Vögeln durch Windkraftanlagen aus diversen Gutachten zusammengetragen. Es wird darüber berichtet, dass sich nur in wenigen Studien Angaben darüber befinden, in welchem Maße Kollisionen an WEA die jährlichen Mortalitätsraten der betroffenen Populationen erhöhen. Nach WINKELMAN (99, in HÖTKER ET AL. (004)) liegt die Wahrscheinlichkeit für einen Vogel, beim Flug durch den von ihr untersuchten Windpark zu verunglücken, bei 0,0 % - 0,0 %. Nach der guten fachlichen Praxis der Umweltplanung wäre die Ereigniswahrscheinlichkeit als unwahrscheinlich (Eintrittswahrscheinlichkeit zwischen 0 % und %) (SCHOLLES in FÜRST & SCHOLLES (HRSG. 008)) zu klassifizieren. HÖTKER ET AL. (004) zufolge scheint in den USA die Sterblichkeit von Vögeln durch Kollisionen mit Windkraftanlagen nach derzeitigem Kenntnisstand unbedeutend zu sein. Eine Ausnahme bildet die Steinadlerpopulation am Altamont-Pass. Im Rahmen einer Untersuchung wurde festgestellt, dass dort in drei Jahren mindestens 0 % der subadulten Vögel und mindestens % der nichtterritorialen Altvögel durch WEA umkamen. Vergleichbar hohe Kollisionsraten gibt es in Deutschland nicht. Um die Bedeutung der Opferzahl für die Mortalitätsraten abschätzen zu können, führen HÖTKER ET AL. (004) zwei Beispielrechnungen auf. In Deutschland brüten ca..000 Rotmilanpaare und ca. 490 Seeadlerpaare. Unter Hinzuziehung von Jungvögeln und anderen, nicht brütenden Individuen kann von einer Population von ca Rotmilan- und ca..00 Seeadlerindividuen in Deutschland ausgegangen werden. Unter der Annahme, dass in Deutschland jährlich ca. 00 Rotmilane und ca. 0 Seeadler verunglücken zwischen 998 und 0 wurden 0 Schlagopfer des Rotmilan und somit etwa 8 pro Jahr gemeldet (DÜRR (0E)), ergibt sich eine additive Erhöhung der jährlichen Mortalität um 0, % bei Rotmilanen und 0,8 % bei Seeadlern mit entsprechend langfristigen Folgen für die Bestandsgröße. Die der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen und Gesetzmäßigkeiten bei der Populationsentwicklung, aber auch die Berechnungen selber, stehen im Widerspruch zu dem durch E.O. Wilson bereits vor 9 publizierten, ökologischen Wissensstand. Nach WILSON & BOSSERT (9) haben Populationen grundsätzlich erst einmal ein exponentielles Wachstum. Das Wachstum der Populationen kann sich nur unter sehr speziellen Bedingungen und nur während einer kurzen Zeitspanne gemäß der Exponentialfunktion verhalten. Ansonsten würden sich die Populationen selbst bei sich langsam vermehrenden Arten relativ schnell gigantisch vergrößern. Tatsächlich schwanken Populationsgrößen (N = Anzahl der Individuen einer Population zu einem bestimmten Zeitpunkt) bei unveränderten Ausgangsvoraussetzungen um einen bestimmten Wert. Jedes vorübergehende Ansteigen wird früher oder später durch ein kompensierendes Absinken ausgeglichen. Anfänglich exponentiell wachsende Populationen nähern sich ihrer Wachstumsgrenze in der Regel gemäß der logistischen Wachstumskurve (siehe Abb.. aus Wilson/BossertBossert 9). Dabei steigt die Population bei kleiner Ausgangsgröße erst einmal exponentiell an, um bei der Annäherung an die Wachstumsgrenze ein zunehmend geringeres Wachstum aufzuaugust 06 Seite

40 weisen. Die Wachstumsgrenze wird auch Kapazität der Umwelt genannt. Dabei sind die Zuwachsrate (r = Zuwachs Abgang) und die Kapazität der Umwelt (K) unabhängige Variablen. Daraus folgt, dass sich bei stabiler Kapazität der Umwelt Bestandsrückgänge immer wieder ausgleichen werden. In der Realität werden sich Bestandsveränderungen aber auch durch Kapazitätsveränderungen der Umwelt ergeben. Bei Arten mit großer Zuwachsrate erfolgt die Bestandsauffüllung bis zur Wachstumsgrenze schneller, bei kleiner Zuwachsrate langsamer. Populationen, die bis auf die halbe Kapazität der Umwelt abgesunken sind, haben die größte Vermehrung und ermöglichen somit einen optimalen Ertrag. Da die Folgen von Windenergieanlagen nur Einfluss auf die Sterblichkeits- und darüber mittelbar auf die Vermehrungsrate haben, die Zuwachsrate aber unabhängig von der Kapazität der Umwelt ist, werden Windenergieanlagen keinen maßgeblichen Einfluss auf die Populationsgröße haben können. Problematisch werden extreme Bestandsrückgänge (beispielsweise durch Bekämpfung, beiläufige Vergiftung usw.), wenn die Populationsgröße einer Art dadurch extrem gering wird. Nach der Theorie müsste sich diese Art dann exponentiell vermehren (dies ist zur Zeit bei den Rotmilanbeständen in Wales, England und Schottland sowie beim Seeadler in Deutschland der Fall). Es ist jedoch bekannt, dass Individuen einer Populationen unter solchen Bedingungen auch verschiedenste Schwierigkeiten haben können (erschwerte Partnerfindung/Vermehrung, Inzuchtfolgen usw.), die im Ergebnis die Vermehrung drastisch verlangsamen oder verhindern bzw. zum Aussterben eines Bestandes, einer Population oder der Art führen können (beispielsweise Flussperl- und Bachmuschel in Deutschland). Folglich gibt es eine Mindestpopulationsgröße (M), unterhalb derer kein eigenständiges Populationswachstum mehr möglich ist. Die insbesondere durch Jagd, Bekämpfung und Pestizide dezimierten Greifvogelbestände haben sich in den letzten Jahrzehnten gut erholt, insofern waren die Mindestpopulationsgrößen bisher nie unterschritten und die bekannten Mindestbestände immer noch auf der sicheren Seite. In Deutschland hat die Größe der Population des Rotmilans heute vermutlich ihre Kapazitätsgrenze erreicht. Wie die aktuellen Bestandszahlen zeigen, ist der Populationsanstieg beendet. Eine Arealausdehnung oder die Zunahme der Anzahl von Brutpaaren findet nicht mehr statt. Geschlechtsreife Rotmilane brüten, anders als in anderen Verbreitungsgebieten, erst im vierten Lebensjahr. Setzt man die erfassten Vogelverluste an WEA in Deutschland (DÜRR (0E)) ins Verhältnis zu den Brutbeständen der jeweiligen Arten, ergibt ein Vergleich zwischen Seeadler und Rotmilan mit relativ kleinen Brutbeständen, aber vergleichsweise hohen Kollisionsverlusten auf der einen Seite und anderen Vogelarten mit sehr viel größeren Brutbeständen, aber geringen Kollisionsverlusten auf der anderen Seite, für diese Arten sehr viel geringere Mortalitätsraten durch WEA, als sie für Seeadler und Rotmilan gelten. Insofern ist auch für die übrigen erfassten Arten nicht damit zu rechnen, dass sich die jährlichen Mortalitätsraten durch die Vorhaben wesentlich erhöhen. Vogelverluste durch Kollisionen an WEA sind damit in der Regel nicht populationswirksam. Ausnahmen können im Einzelfall auftreten. Dazu müssen aber bestimmte standörtliche Situationen vorliegen und entsprechend empfindliche Arten auftreten Meideverhalten Als mittelbare Wirkung sind Meidungen von Brut- oder Nahrungshabitaten in Folge der vertikalen Struktur und der sich bewegenden Elemente der WEA möglich. Vögel werden möglicherweise durch die sich bewegenden Rotoren und die dadurch entstehenden Schlagschatten plötzlich aufgeseite August 06

41 scheucht, wenn vorher besonnte Habitate im Laufe der Zeit vom Rotorschatten überstrichen werden. Ähnliche Störwirkungen können auch die Zufahrtswege entfalten, wenn Montage- und Servicetrupps, aber auch Erholungssuchende und Besucher der WEA in ein bis dahin weitgehend ruhiges Gebiet regelmäßig oder häufig eindringen. Dies kann zu wiederholten Fluchtbewegungen und damit zu negativen Auswirkungen auf den Bruterfolg führen. Je nach Standortbedingungen, Lebensraumansprüchen, Verhaltensweisen und Gewohnheiten kann das Meide- und Fluchtverhalten der einzelnen Arten bzw. Artengruppen in Intensität und räumlicher Ausprägung sehr unterschiedlich sein. 6.. Empfindlichkeit der von dem Vorhaben betroffenen Vogelarten In Niedersachsen können als WEA-empfindliche Vogelarten, die in Abbildung des Artenschutzleitfadens genannt werden, angesehen werden. Die folgenden Vogelarten, die im Bereich des Plangebietes erfasst wurden und als WEA-empfindlich angesehen werden, bedürfen der Art-für-Art-Betrachtung: Graureiher, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Weißstorch und Wiesenweihe Wie die bereits erwähnte zentrale Fundkartei Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland (DÜRR (0E)) zeigt, verunglücken einige Greifvögel, speziell der Rotmilan und der Seeadler, relativ häufiger an Windenergieanlagen als andere Vogelarten. Doch zeigt diese Auflistung nur eine Rangfolge der Kollisionshäufigkeit von Vögeln, also welche Vogelarten am seltensten und welche am häufigsten kollidieren, nicht jedoch ob 'häufig' auch 'viel' ist. Für eine solche Beurteilung bietet weder die Rangfolge noch die zugrunde liegende zentrale Fundkartei irgendwelche Hinweise. Selbst die absoluten Zahlen der Fundkartei sind, da sie sich auf unklare Zeiträume beziehen, irreführend und nur emotional erfassbar. Orientierende bzw. relativierende Vergleichszahlen fehlen. Aus den veröffentlichten Funddaten ist nur abzuleiten, dass es zu Kollisionen, also zu Folgen kommt, nicht jedoch, welche Auswirkungen diese Folgen haben. Eine fach- und sachgerechte Beurteilung von Kollisionen hat vor allem zu berücksichtigen,. wie wahrscheinlich es ist, dass es zu einer Kollision kommt,. wie häufig es zu Kollisionen in einer bestimmten Zeitspanne bei einem bestimmten Vorhaben kommen kann und. in welchem Verhältnis die Anzahl der Kollisionen an WEA zu anderen Todesursachen steht. Eine reine Beschreibung der Raumnutzung, wie sie in Kapitel erfolgt ist, ist als einzige Bewertungsgrundlage unzulänglich. Für eine sach- und fachgerechte Bewertung muss einem Kriterium ein Maßstab zugeordnet werden. Dabei hat sich die Maßstabsbildung an an den fachgesetzlichen, hier insbesondere den artenschutzrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen zu orientieren. Hinweise auf geeignete Kriterien und Maßstäbe gibt der Artenschutzleitfaden in Niedersachsen. Nach den Hinweisen zu den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten in Kapitel 4 des Leitfadens ist aus naturschutzfachlicher Sicht das Tötungsverbot dann erfüllt, wenn das Tötungsrisiko durch das Vorhaben 'signifikant', d.h. in qualitativ»deutlicher«,»bezeichnender«bzw.»bedeutsamer«weise erhöht wird. Ein nur theoretisches Tötungsrisiko ist unbeachtlich. ( ) Gegen das Tötungsverbot wird dann nicht verstoßen, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter August 06 Seite

42 Verluste von Einzelindividuen verursacht, also unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der im Naturraum immer gegeben ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Individuen einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden. ( ) Umstände, die für die Beurteilung der Signifikanz eine Rolle spielen, sind insbes. artspezifische Verhaltensweisen, häufige Frequentierung des Gefahrenbereichs der WEA und die Wirksamkeit der vorgesehenen Schutzmaßnahmen. Insofern benennt der Leitfaden die häufige Frequentierung des Gefahrenbereichs der WEA als Bewertungsmaßstab für das Überschreiten der Relevanz- oder Signifikanzschwelle. Daraus kann sich als Kriterium die Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Individuen WEA-empfindlicher Arten im Bereich der geplanten Anlage ableiten. Die Aufenthaltswahrscheinlichkeit ist die in die Zukunft gerichtete Aussage (Prognose) zur Häufigkeit des Aufenthaltes in einer bestimmten Zeitspanne. Als Bewertungsmaßstab für das Überschreiten der Relevanz- oder Signifikanzschwelle wird die Aufenthaltswahrscheinlichkeit herangezogen. Diese Maßstabsbildung ist für die einzelfallbezogene Anwendung nicht hinreichend operationalisiert, da die Kriterienausprägung weder mittelbar noch unmittelbar zu erfassen ist. Es sind unbestimmte Begriffe, die noch zu konkretisieren sind. In Hinsicht auf den Raumbezug kann hier auf die gute fachliche Praxis der Umweltplanung zurückgegriffen werden. Das Grundprinzip der Risikoanalyse ist die Überlagerung der Wirkzone eines Vorhabens mit der Empfindlichkeit betroffener Schutzgüter. Bezogen auf den artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand Töten ist als Wirkzone einer WEA der Bereich zu betrachten, in dem ein Tier zu Tode kommen kann. Dies ist der Bereich des Rotors und gefährdender Luftverwirbelungen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein Individuum möglicherweise ab einer bestimmten Annäherung nicht mehr reagieren kann und so unausweichlich kollidieren würde. Da keine näheren Informationen oder Kenntnisse zu solchen Reaktionsabständen von Greifvögeln, insbesondere dem Rotmilan, vorliegen, wird vorsorglich ein Nahbereich von 0 m Abstand um die zu bewertende WEA angenommen. Bei Unterschreitung dieses Abstandes wird es aber nicht unausweichlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu kritischen Situationen kommen. Vielmehr ist damit nur räumlich bestimmt, in welchem Bereich es überhaupt zu Wirkungen von WEA kommen könnte. Dies ist bei der Gewichtung dieses Aspektes zu beachten. Ob es durch solche möglichen Wirkungen tatsächlich zu einer Kollision kommen könnte, ist vor allem von dem Ausweichverhalten des jeweiligen Individuums, das voraussichtlich artspezifisch ausgeprägt ist, abhängig. Dieser Punkt soll hier aber nicht weiter diskutiert werden. Unabhängig von der Reaktionsfähigkeit ist die Gefährdung im unmittelbaren Rotorbereich einer WEA weitaus größer als im Wirkbereich. Der Rotorbereich ist die vertikale Scheibe, die vom Rotor überstrichen wird, einschließlich der gefährdenden Wirbelschleppen an den Flügelspitzen. Je nach Windrichtung hat sie eine andere Ausrichtung zur Himmelsrichtung. Zwar gibt es Hauptwindrichtungen und Bereiche, aus denen der Wind selten kommt. Um diesen Bereich planerisch handhabbar zu machen, wird vereinfachend die vom Rotor insgesamt überstrichene Bodenfläche als Rotorbereich angenommen. Beispielhaft beträgt bei einer WEA vom Typ Nordex N mit einem Rotordurchmesser von m die vom Rotor überstrichene Bodenfläche 8, m um die WEA. Vorsorglich wird ein Gefahrenbereich von m Abstand bzw. dem doppelten Rotorbereich angenommen. Ob es im angenommenen Rotorbereich tatsächlich zu Kollisionen kommen könnte, ist wiederum vom artspezifischen Ausweichverhalten abhängig. Eine weitere Betrachtung dieses Punktes ist für die konkrete Fragestellung aber nicht relevant, wohl aber bei der Gewichtung des Aspektes zu berücksichtigen. Seite 4 August 06

43 So ist aus dem Umstand, dass ein geplanter Standort überflogen wird, nicht abzuleiten, dass es zu solchen Überflügen auch nach Errichtung der geplanten WEA kommen wird. Vielmehr ist davon auszugehen, dass in 9 % bis 98 % aller Fälle ein sich der WEA nähernder Vogel dem sich drehenden Rotor oder unbeweglichen Bauteilen ausweichen wird (siehe dazu auch che_rasran.pdf Folie 0). Diesem Umstand ist bei der Maßstabsbildung bereits Rechnung getragen worden. Anders als die räumliche Zuordnung ist die mengenmäßige Ausprägung des Kriteriums Aufenthaltswahrscheinlichkeit nicht über die gute fachliche Praxis herzuleiten. Die Begriffe deutlicher, bezeichnender, bedeutsamer, höher, häufiger oder selten sind relative Mengenangaben, die in einem Bezug zu einer Grundmenge stehen. Diese Grundmenge, die beispielsweise als durchschnittliche Überflughäufigkeit verstanden werden könnte, ist nicht bekannt und nicht ohne weiteres zu ermitteln. Alternativ können als Maßstäbe bzw. Schwellenwerte aus der aktuellen Rechtsprechung abgeleitet werden. In Bezug auf die Nutzung bestimmter Räume hat das OVG Magdeburg festgestellt, dass ein Gebiet intensiv durchflogen bzw. als Nahrungshabitat genutzt wird, wenn dort Greifvogel-Planbeobachtungen ergeben, dass je Stunde im Mittel zwischen, und Flüge von Rotmilanen durch das Eingriffsgebiet beobachtet werden. Gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine solche intensive Nutzung, lässt sich ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko auch dann nicht begründen, wenn Nahrungsflüge beobachtet wurden (siehe OVG Magdeburg, Beschluss vom.0.0 AZ.: M 4/ Zif... unter Bezugnahme auf das Urteil des OVG Magdeburg vom AZ.: L 6/09). Im UG von März bis Juli 06 an Terminen von jeweils drei Beobachtungspunkten aus und über eine Beobachtungszeit von jeweils sechs Stunden rein rechnerisch in 8 Beobachtungsstunden bzw. in einer Gesamtbeobachtungszeit 44 Stunden Flugbewegungen dokumentiert. Diese Zeitangabe wird für die weitere Auswertung herangezogen. Zudem ist im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, dass bereits WEA im Vorhabensbereich betrieben werden. Insofern ist zu prüfen, ob das Vorhaben zu einer erheblichen Steigerung der Häufigkeit von Kollisionen führen wird. Vor diesem Hintergrund wird bei der standortbezogenen Bewertung auch sowohl das Repowering als auch die Erweiterung immer der Bezug zu den zurückzubauenden WEA betrachtet Graureiher Der Graureiher kommt im gesamten Europa vor und in Deutschland gilt er als mittelhäufiger Brutvogel. Sofern seichte Zonen vorhanden sind, die sich zum Jagen eignen, siedelt er an jeder Art von Gewässer. Die Uferzonen dürfen allerdings nicht zu stark zugewachsen sein, da sie durchwatbar sein müssen. Am häufigsten trifft man Graureiher in tieferen Lagen an Teichen, Seen, Altarmen, in Sümpfen, an Wiesengräben oder an Fließgewässern, aber auch auf Wiesen und Äckern an. Aber nicht nur im Binnenland, sondern auch an der Küste brackiger oder salziger Gewässer, können Graureiher beobachtet werden. Auch kleine Teiche mitten im Wald sucht er auf, um Nahrung zu finden. Immer wieder siedeln sich einzelne Paare an kleinen Fließgewässern in Wald-Wiesentälern an. Hier können sie kleine Kolonien bilden. Große Kolonien bilden sich in nahrungsreichen Flusstälern, die sich durch Überschwemmungsbereiche oder angrenzende Sümpfe auszeichnen, oder an seichten Meeresbuchten aus. Bevorzugt werden Koloniestandorte, die wenig gestörte Althölzer in Waldrandnähe aufweisen, oder auch Waldhänge, über denen sich ein Aufwind bildet. Ungestörte Kolonien, August 06 Seite

44 z.b. auf Flussinseln, können über viele Jahre benutzt werden und je nach vorhandener Fläche mehrere Dutzend, wenn möglich auch über hundert Horste aufweisen. Der Graureiher baut seine Horste auf verschiedenen Laub- und Nadelbäumen wie Erle, Weide, Pappel, Eiche, Buche, Fichte, Tanne u.a. überwiegend im oberen Kronenbereich. Ab Februar kehren die Paare in ihre Kolonie zurück, um dort zu brüten. Bis in den Mai hinein kann es dauern, bis alle Brutpaare angekommen sind (GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 989,00)). Beim Jagen lauert er seiner Beute auf, indem er über lange Zeit an Gewässern oder auf Wiesen ruhig steht. Dabei richtet er seinen Hals schräg vorwärts auf und legt ihn erst kurz bevor er zustößt ausholend zurück. Dabei ist der Graureiher nur erfolgreich, wenn er in nicht zu trübem und nicht zu tiefem Wasser jagt. Der Graureiher speit Gewölle mit unverdaulichen Nahrungsbestandteilen wieder aus. Gerade bei zugefrorenen Gewässern oder in guten Mäusejahren sieht man den Graureiher häufig auf abgeernteten Feldern oder in Wiesen jagen (GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 989,00)). Bei der zusammenfassenden Untersuchung von MÖCKEL & WIESNER (00) wurden Graureiher nur vereinzelt beim durchfliegen der Windparks beobachtet, da die Ackerflächen der Windparks nicht zu den Aufenthaltsgebieten der Graureiher zählten. In der NABU-Studie von HÖTKER ET AL. (004) sind Studien auf die Auswirkungen auf den Graureiher hin verglichen worden. Fünf der untersuchten Studien stellten keinerlei und eine stellte negative Auswirkungen auf Graureiher als Gastvogel dar. In vier Studien wurde eine Barrierewirkung von WEA beschrieben, drei andere Studien stellten keine Barrierewirkung fest. HANDKE ET AL. (004A) stellte für Graureihersichtungen innerhalb eines als Jagdgebiet genutzten Windparks in Groothusen fest, dass die statistische Auswertung der Sichtungen im Verhältnis zu Entfernungsklassen zu den WEA eine verringerte Nutzung des Bereiches bis 400 m Abstand nahe legte. Graureiher wurden allerdings in allen Entfernungsklassen, auch im Bereich bis 00 m zur nächstgelegenen Anlage sowie inmitten des zusammenhängenden Windparks aus WEA beobachtet. In einer ähnlichen Untersuchung zu zwei Windparks im südlichen Ostfriesland stellt REICHENBACH ET AL. (004) ebenfalls eine intensive Nutzung der Windparks fest, wobei die Erwartungswerte im Nahbereich bis 00 m und bis 00 m sogar deutlich übertroffen wurden. Dabei befanden sich die Tiere stellenweise im unmittelbarem Umfeld der Anlagen, eine Meidung der Flächen wurde somit nicht beobachtet. Der Windpark wurde regelmäßig durchflogen, den Anlagen bzw. dem Rotorenbereich wurde dabei jedoch kleinräumig seitlich oder nach unten ausgewichen. Ein negativer Einfluss der beiden Windparks ist aus dieser Untersuchung nicht erkennbar (REICHENBACH ET AL. (00)). HÖTKER (006) hat sich ausführlich mit dem Thema Repowering und Störwirkung auf Vögel beschäftigt. Er kam u.a. zu dem Ergebnis, dass die Vergrößerung der Anlagen im Zuge des Repowering für den Graureiher außerhalb der Brutzeit positive Auswirkungen hat (für die Brutzeit gab es keine Datengrundlage). Positiv bedeutet hier, dass sich der gestörte Bereich für den Graureiher verkleinert. Bislang sind Kollisionsopfer des Graureihers bekannt (DÜRR (0E)). Aus Niedersachsen sind vier Kollisionsopfer aus den Landkreisen/Regionen Aurich, Wesermarsch und Hannover bekannt. Aus den bekannten Untersuchungen lassen sich keine generell kritischen Mindestabstände herleiten. Vorsorglich wird im Artenschutzleitfaden ein.000 m-radius als Untersuchungsgebiet für eine vertiefende Prüfung sowie ein.000 m-radius als erweitertes Untersuchungsgebiet empfohlen. So nimmt der Leitfaden eine Kollisionsgefährdung an WEA an. Seite 6 August 06

45 Standortbezogene Bewertung Der Graureiher konnte an der Beobachtungstermine mit 4 Flügen erfasst werden. Dabei handelte es sich mit einer Ausnahme um Einzeltiere. Die Graureiher hielten sich insbesondere im Bereich der Gräben im nördlichen und westlichen Teil des UG auf. Insbesondere bis Anfang Mai ( Flüge), als die Gräben im UG noch nicht zugewachsen waren und auch auf den Äckern noch durch teils niedrigen Aufwuchs die Nahrungssuche für die Reiher möglich war. Überflüge wurden vor allem im Norden und Süden des UG beobachtet. Im Zentrum des UG bzw. im Bereich des Windparks waren dagegen deutlich weniger Aktivitäten zu beobachten (siehe Karte im Anhang). Von den beobachteten 4 individualisierten Flügen querten 9 der 4 Graureiher den Nahbereich (0 m-radius) der zurückzubauenden WEA sowie sieben Tiere den Gefahrenbereich (doppelter Rotordurchmesser) der zurückzubauenden WEA. Dabei fanden drei der sieben Flüge (Nr. Gr0, Gr und Gr4) auch in Höhe der sich drehenden Rotoren statt, bei denen es zu einer Kollision hätte kommen können, wenn ein kleinräumiges Ausweichverhalten unberücksichtigt bliebe und die kritische Flughöhe am Anlagenstandorte erreicht würde. In Hinsicht auf die fünf geplanten Nordex WEA bis querten der 4 Graureiher den Nahbereich (0 m-radius) sowie sieben Tiere den Gefahrenbereich (doppelter Rotordurchmesser). Dabei fanden sechs der sieben Flüge (Nr. Gr6, Gr, Gr, Gr, Gr40 und Gr4) auch in Höhe der sich drehenden Rotoren statt, bei denen es zu einer Kollision kommen könnte, wenn ein kleinräumiges Ausweichverhalten unberücksichtigt bliebe und die kritische Flughöhe am Anlagenstandort erreicht würde. In Hinsicht auf die drei geplanten Vestas WEA bis 4 querten neun der 4 Graureiher den Nahbereich (0 m-radius) sowie fünf Tiere den Gefahrenbereich (doppelter Rotordurchmesser). Dabei fanden vier der fünf Flüge (Nr. Gr40, Gr4, Gr4 und Gr 4) auch in Höhe der sich drehenden Rotoren statt, bei denen es zu einer Kollision kommen könnte, wenn ein kleinräumiges Ausweichverhalten unberücksichtigt bliebe und die kritische Flughöhe am Anlagenstandort erreicht würde. In Hinsicht auf die zwei geplanten Enercon WEA und 6 querten fünf der 4 Graureiher den Nahbereich (0 m-radius) sowie zwei Tiere den Gefahrenbereich (doppelter Rotordurchmesser). Dabei fanden die beiden Flüge (Nr. Gr und Gr4) auch in Höhe der sich drehenden Rotoren statt, bei denen es zu einer Kollision kommen könnte, wenn ein kleinräumiges Ausweichverhalten unberücksichtigt bliebe und die kritische Flughöhe am Anlagenstandort erreicht würde. Eine vergleichende Übersicht in Hinsicht auf im Nah- und Gefahrenbereich beobachteten Flugaktivitäten bezogen auf die Gesamtbeobachtungszeit von 44 Stunden im Durchschnitt aller Beobachtungstermine ist der Tabelle zu entnehmen. Tabelle : Anzahl der Flüge des Graureihers je Stunde im Bereich des Windparks Blender-Oiste Anzahl Flüge Nahbereich UG Anzahl Flüge pro Stunde Gefahrenbereich Nahbereich 4 Gefahrenbereich 0, im Bereich der bestehenden/ zurückzubauenden WEA 9 0,0 0,0 im Bereich der geplanten fünf Nordex WEA 0,04 0,0 im Bereich der geplanten drei Vestas WEA 9 0,0 0,0 August 06 Seite

46 Anzahl Flüge Nahbereich Anzahl Flüge pro Stunde Gefahrenbereich Nahbereich Gefahrenbereich im Bereich der geplanten zwei Enercon WEA 0,0 0,00 Windpark insgesamt nach Repowering 0 0,0 0,0 Der vom OVG Magdeburg angenommene Grenzwert von, bis Durchflüge im Stundenmittel wird weder im Nahbereich noch im Gefahrenbereich des bestehenden Windparks noch nach dem Erweiterungs-/ Repowering-Projekt erreicht. Insgesamt fanden die Flüge überwiegend in geringen Höhen statt. Dies verdeutlicht die Abbildung 4, in der die beobachteten Flüge in fünf Höhenklassen eingeteilt wurden, wobei einzelne Flüge in mehreren Höhenklassen vertreten sein können. So wurden sowohl die Anzahl der Individuen wie auch Flüge über mehrere Höhenklassen berücksichtigt. Im Ergebnis wurden ca. die Hälfte der Flüge in Höhen unter 0 m bzw. etwa ¾ in Höhen bis 60 m dokumentiert. Maximal erreichten Graureiher eine Flughöhe von ca. 00 m. Graureiher Höhenklassen Klasse V Klasse IV Klasse III Klasse II 9 Klasse I Anzahl an Flugaktivitäten Abbildung 4: Anzahl der Flüge des Graureihers eingeteilt in fünf Höhenklassen Die Untersuchungsergebnisse deuten auf den Graureiher als regelmäßigen Nahrungsgast im.000 m-umfeld des Windparks Blender Oiste hin. Die Brutsaison reicht i.d.r. von Februar bis Juni, wobei der Zeitraum in dem Nester als besetzt bewertet werden Mitte April bis Anfang Mai umfasst. Es liegen keine Hinweise auf Brutplätze der Art vor und können unter Berücksichtigung der Raumnutzung der Art im.000 m-radius ausgeschlossen werden. Auch für den.000 m-radius liegen unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Horstsuche keine Hinweise auf Brutplätze der Art vor. Ferner hat der Bereich des Windparks auf Grund der konkreten räumlichen Situation und Klasse I = <0m; Klasse II = -60m; Klasse III = 6-00m; Klasse IV = 0-00m; Klasse V = >00m Seite 8 August 06

47 des arttypischen Verhaltens keine Bedeutung als regelmäßig genutztes, essentielles Nahrungshabitat oder als Flugkorridor. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand und aktueller wissenschaftlicher Literatur sowie der konkreten räumlichen Situation kann sicher davon ausgegangen werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen des örtlichen Bestandes des Graureihers durch das Erweiterungs-/ Repowering-Projekt nicht zu erwarten sind. Es ist weder eine Aufgabe eines möglichen Brutstandortes zu besorgen, noch stellt das Offenland eine besondere Funktion als potenzielles Jagdgebiet für den Graureiher dar. Die Kollisionsgefahr ist für diese Art zudem im Allgemeinen auf Grund ihres Flugverhaltens sowie nach Auswertung der oben genannten Schlagopferkartei und der aktuellen Literatur als gering zu bewerten. So kollidieren Graureiher im Vergleich zum Rotmilan und Seeadler, die als besonders kollisionsgefährdet angesehen werden, unter Berücksichtigung der Bestandsgrößen relativ selten und nicht häufig mit WEA. Bei einem Bestand (aus 00) nach SÜDBECK ET AL. (00) von Brutpaaren des Graureihers sind Kollisionsopfer in der Fundkartei der Vogelverluste an WEA in Deutschland nach DÜRR (0E) seit 000, also in einem Zeitraum von etwa Jahren, gemeldet. Hingegen sind es beim Seeadler 9 Meldungen bei einem Bestand von BP sowie beim Rotmilan 0 Meldungen bei einem Bestand von BP. Die Kollisionsopfermelderate beträgt demnach beim Graureiher ein Kollisionsopfer auf.4.08 BP, beim Seeadler ist es ein Kollisionsopfer auf etwa 6 6 BP und beim Rotmilan ein Kollisionsopfer auf BP. Auch wenn eine gewisse Dunkelziffer nicht ausgeschlossen werden kann, dürfte sich an dem Verhältnis zwischen den genannten Greifvogelarten nichts wesentlich verändern. Im vorliegenden Fall sind keine Nester oder Kolonien im.000 m sowie im.000 m-umfeld des Vorhabens bekannt, so dass weder regelmäßige Flüge noch vermehrt als gefährdet angenommene Flugaktivitäten im.000 m-umfeld der geplanten WEA zu besorgen sind. Zwar konnten während der Raumnutzungsanalyse in 06 Graureiher im Nah- und Gefahrenbereich der geplanten WEAStandorte beobachtet werden. Jedoch konnten solche Flüge auch an den bestehenden WEA erfasst werden. So wurden an den bestehenden WEA 9 der 4 Graureiher im Nahbereich sowie sieben Tiere im Gefahrenbereich gegenüber insgesamt 0 der 4 Graureiher im Nahbereich sowie elf Tiere im Gefahrenbereich der geplanten WEA dokumentiert. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Graureiher den bestehenden WEA kleinräumig ausweichen und nur selten in den Gefahrenbereich fliegen. Daher ist zu prognostizieren, dass die Tiere auch den geplanten WEA zukünftig kleinräumig ausweichen, so dass wesentlich weniger Flüge im Gefahrenbereich erfolgen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass zum einen sich die Anlagenzahl verringert und zum anderen die geplanten Anlagenstandorte weiter von den Gräben im Norden und Westen des UG entfernt liegen als die bestehenden WEA. Einzelne Kollisionen können zwar nie völlig ausgeschlossen werden. Eine hohe Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Individuen im Gefahrenbereich der zukünftigen Anlagenstandorte lässt sich daraus aber nicht ableiten, welches zu einem überdurchschnittlich häufigem auslösen von Kollisionen führen könnte. Insofern ist eine signifikante Erhöhung der Tötungs- oder Verletzungsrate über das allgemeine Lebensrisiko hinaus oder eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population durch Störungen nicht zu erwarten. August 06 Seite 9

48 6... Rohrweihe Rohrweihen bevorzugen die Verlandungszone von Gewässern, dort speziell in Schilf- und Röhrichtbeständen sowie in der nahen Vergangenheit auch vermehrt Raps- und Getreidefelder zur Jagd. Ihre Jagdgebiete erstrecken sich darüber hinaus auf Brachen oder Grünländer (MEBS & SCHMIDT (006)). Rohrweihen gelten als flexibel hinsichtlich ihrer Habitatansprüche sowie ihrer genutzten Nahrungsquelle (LANGE & HOFMANN (00)). Rohrweihen erbeuten ihre Nahrung zum Großteil am Erdboden, d.h. sie schlagen nur selten Beute auf dem Wasser oder in der Luft. Dabei stellt aufgrund ihrer langen Beine und ihres guten Hörvermögens auch dichtere Vegetation kein Hindernis dar. Rohrweihen versuchen ihre Beute zu überraschen, indem sie in einem niedrigen Suchflug plötzlich über Schilf-, Wasserflächen oder dem angrenzenden Gelände auftauchen. Ihr Beutespektrum umfasst vor allem Kleinsäuger und Vögel (flügge Jungvögel), nachrangig Amphibien, Fische und Insekten. Der Aktionsraum von Männchen während der Fortpflanzungsperiode wird mit - km² angegeben. Es wurden schon jagende Tiere in bis max. 8 km Entfernung vom Horst festgestellt, meist aber in 6 km (MEBS & SCHMIDT (006)). Nach der mehrjährigen Untersuchung von SCHELLER & VÖLKER (00) nutzen Rohrweihen auch die Flächen zwischen den WEA zur Jagd. Zusammenfassend stellt SCHELLER (009) fest, dass im Nahbereich der Anlagen bis 00 m Entfernung die Brutplatzwahl der Rohrweihe beeinträchtigt wurde, darüber hinaus aber keine Beeinträchtigungen der Rohrweihe festzustellen waren. Von MÖCKEL & WIESNER (00) wurde beobachtet, dass die gesamte Windparkfläche intensiv für die Jagd genutzt wurde. Die Neststandorte befanden sich in einer Entfernung von 8 m bzw. 0 m zu den jeweils nächstgelegenen WEA. BERGEN (00B) beobachtete nach Errichtung eines Windparks höhere Nutzungsintensitäten der Flächen als vorher, eine Barrierewirkung der Anlagen war auszuschließen. Im Windfeld Nackel (Brandenburg) wurde zur Brutzeit von KAATZ (006) eine intensive Nutzung des Windparks als Jagdgebiet beobachtet, wobei die Vögel im bodennahen Suchflug, aber auch in Höhen um ca. 0 m über Grund, zwischen den - entlang eines Weges - linear angeordneten Anlagen sogar hindurchflogen. Der Repowering-Studie in der Hellwegbörde von BERGEN & LOSKE (0) ist zu entnehmen, dass ein Großteil der Flugbewegungen der Rohrweihe unterhalb von 0 m stattfinden (siehe Abbildung ). Die Untersuchungen beinhalteten acht Windparks im Kreis Soest mit zwei bis 4 WEA. Die Flughöhen wurden von Beobachtungspunkten aus ermittelt. Im Allgemeinen ist die Ermittlung der Flughöhen von fliegenden Greifvögeln sehr problematisch. Da bei der vorliegenden Studie die Flughöhensichtbeobachtungen in einem definierten Gebiet mit festen Höhenmarken, wie beispielsweise farbig markierte WEA, durchgeführt wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die Entfernung der Beobachtung und die Flughöhe ausreichend zu bestimmen ist, um die Flugbewegung in die Höhenklassen einzuteilen. Seite 40 August 06

49 Abbildung : Flughöhen und Flugverhalten der Rohrweihe (nach BERGEN & LOSKE (0)) Die Ergebnisse aus dem Collision Risk Model von BERGEN & LOSKE (0) hinsichtlich der abnehmenden Kollisionswahrscheinlichkeit des Rotmilans bei modernen WEA gelten auch für die Rohrweihe (siehe S. ). Die Ergebnisse der Untersuchungen von RASRAN ET AL. (008 & 00) bezüglich eines möglichen Zusammenhangs zwischen der Populationsentwicklung und dem Ausbau der Windenergienutzung in Deutschland (siehe Seite 4) gelten für die Rohrweihe entsprechend. Es konnten keine signifikanten Korrelationen zwischen der Entwicklung der Windenergienutzung und dem Bestand, der Bestandsdichte und dem Bruterfolg der Rohrweihe festgestellt werden. Kollisionen einzelner Individuen an WEA oder andere Auswirkungen der Windenergienutzung haben insofern keinen nachweisbaren negativen Einfluss auf die untersuchten Arten, welcher mit wissenschaftlichen Methoden feststellbar wäre. Trotz diverser intensiver Nachsuchen und der Sammlung von Zufallsfunden seit 99 wurden nach DÜRR (0E) bisher deutschlandweit Schlagopfer der Rohrweihe registriert. Aus Niedersachsen sind vier Kollisionsopfer aus den Landkreisen/Regionen Aurich, Leer und Hannover bekannt. Standortbezogene Bewertung Die Rohrweihe konnte ab Anfang April an jedem Beobachtungstermin sowie bei einer Nestkontrolle im UG mit Flügen erfasst werden. Dabei handelte es sich sowohl um Flugbewegungen einzelner Männchen als auch von einzelnen Weibchen. Es handelte sich um Paare, die das UG nutzten, wobei eines nur sporadisch ins UG einflog. Die Weibchen waren auf Grund ihrer Färbung deutlich zu unterscheiden. Das Nest des im UG brütenden Paares lag mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in eiaugust 06 Seite 4

50 nem Rapsfeld westlich des Windparks (siehe Karte bis im Anhang). Ab Mitte Juli konnten zwei flügge Jungvögel beobachtet werden. Die Entfernung zu der nächstgelegenen bestehenden WEA 0 beträgt etwa m und zur nächstgelegenen geplanten WEA 8 ca. 00 m. Die Art hielt sich vornehmlich im nordöstlich, zentralen (östlichen) und südlichen Teil des UG auf. Insbesondere im Nordwesten wurden deutlich weniger Flüge dokumentiert. Aus dem südlichen Teil liegen aus den letzten Jahren eine Brutzeitfeststellung und ein Brutverdacht vor. Von den beobachteten 8 individualisierten Flügen querten 6 Rohrweihen den Nahbereich (0 mradius) der zurückzubauenden WEA sowie Tiere den Gefahrenbereich (doppelter Rotordurchmesser) der zurückzubauenden WEA. Dabei fanden zwölf der Flüge (Nr. Row, Row, Row8, Row, Row40, Row44, Row49, Row, Row6, Row, Row9 und Row) auch in Höhe der sich drehenden Rotoren statt, bei denen es zu einer Kollision hätte kommen können, wenn ein kleinräumiges Ausweichverhalten unberücksichtigt bliebe und die kritische Flughöhe am Anlagenstandort erreicht würde. In Hinsicht auf die fünf geplanten Nordex WEA bis querten 4 der 8 Rohrweihen den Nahbereich (0 m-radius) sowie 0 Tiere den Gefahrenbereich (doppelter Rotordurchmesser). Dabei fanden zwei der 0 Flüge (Nr. Row44 und Row49) auch in Höhe der sich drehenden Rotoren statt, bei denen es zu einer Kollision kommen könnte, wenn ein kleinräumiges Ausweichverhalten unberücksichtigt bliebe und die kritische Flughöhe am Anlagenstandort erreicht würde. In Hinsicht auf die drei geplanten Vestas WEA bis 4 querten der 8 Rohrweihen den Nahbereich (0 m-radius) sowie 8 Tiere den Gefahrenbereich (doppelter Rotordurchmesser). Dabei fanden vier der 8 Flüge (Nr. Row, Row8, Row und Row) auch in Höhe der sich drehenden Rotoren statt, bei denen es zu einer Kollision kommen könnte, wenn ein kleinräumiges Ausweichverhalten unberücksichtigt bliebe und die kritische Flughöhe am Anlagenstandort erreicht würde. In Hinsicht auf die zwei geplanten Enercon WEA und 6 querten 6 der 8 Rohrweihen den Nahbereich (0 m-radius) sowie sechs Tiere den Gefahrenbereich (doppelter Rotordurchmesser). Dabei fanden ein Flug (Nr. Row8) auch in Höhe der sich drehenden Rotoren statt, bei dem es zu einer Kollision kommen könnte, wenn ein kleinräumiges Ausweichverhalten unberücksichtigt bliebe und die kritische Flughöhe am Anlagenstandort erreicht würde. Eine vergleichende Übersicht in Hinsicht auf im Nah- und Gefahrenbereich beobachteten Flugaktivitäten bezogen auf die Gesamtbeobachtungszeit von 44 Stunden im Durchschnitt aller Beobachtungstermine ist der Tabelle 6 zu entnehmen. Tabelle 6: Anzahl der Flüge der Rohrweihe je Stunde im Bereich des Windparks Blender-Oiste Anzahl Flüge Nahbereich UG Anzahl Flüge pro Stunde Gefahrenbereich Nahbereich 8 Gefahrenbereich 0,0 im Bereich der bestehenden/ zurückzubauenden WEA 6 0,6 0,06 im Bereich der geplanten fünf Nordex WEA 4 0 0, 0,0 im Bereich der geplanten drei Vestas WEA 8 0,08 0,04 im Bereich der geplanten zwei Enercon WEA 6 6 0,04 0,0 Seite 4 August 06

51 Anzahl Flüge Anzahl Flüge pro Stunde Nahbereich Windpark insgesamt nach Repowering Gefahrenbereich 60 Nahbereich 4 Gefahrenbereich 0,4 0,0 Der vom OVG Magdeburg angenommene Grenzwert von, bis Durchflüge im Stundenmittel wird weder im Nahbereich noch im Gefahrenbereich des bestehenden Windparks noch nach dem Erweiterungs-/ Repowering-Projekt erreicht. Insgesamt fanden die Flüge überwiegend in geringen Höhen statt. Dies verdeutlicht die Abbildung 6, in der die beobachteten Flüge in fünf Höhenklassen eingeteilt wurden, wobei einzelne Flüge in mehreren Höhenklassen vertreten sein können. So wurde sowohl die Anzahl der Individuen wie auch der Umstand, dass Flüge in mehrere Höhenklassen stattfanden, berücksichtigt. Im Ergebnis wurden ca. 0 % der Flüge in Höhen unter 0 m bzw. etwa 8 in Höhen bis 60 m dokumentiert. Maximal erreichten Rohrweihen eine Flughöhe von ca. 00 m. Rohrweihe Höhenklassen Klasse V Klasse IV Klasse III Klasse II Klasse I Anzahl an Flugaktivitäten Abbildung 6: Anzahl der Flüge der Rohrweihe eingeteilt in fünf Höhenklassen Nach den Untersuchungsergebnisse ist die Rohrweihe ein Brutvogel im.000 m-umfeld des Windparks Blender Oiste. Die Brutsaison reicht i.d.r. von April bis Juli, wobei die Legeperiode den Zeitraum Anfang/Mitte April bis Anfang Juni (auch Nachgelege bis Juli sind möglich) umfasst. Der Brutplatz liegt ca. 00 m westlich des Vorhabens und somit innerhalb des.000 m-radius für eine vertiefende Prüfung. Der Brutplatz des zweiten Revierpaares ist nicht bekannt. Dieser liegt vermutlich in einiger Entfernung zum Vorhaben. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand und aktueller wissenschaftlicher Literatur sowie der konkreten räumlichen Situation kann sicher davon ausgegangen werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen des örtlichen Bestandes der Rohrweihe durch das Erweiterungs-/ Repowering-Projekt nicht zu erwarten sind. Es ist keine Aufgabe eines möglichen Brutstandortes zu besorgen. Die Kollisions Klasse I = <0m; Klasse II = -60m; Klasse III = 6-00m; Klasse IV = 0-00m; Klasse V = >00m August 06 Seite 4

52 gefahr ist für diese Art zudem im Allgemeinen auf Grund ihres Flugverhaltens sowie nach Auswertung der oben genannten Schlagopferkartei und der aktuellen Literatur als gering zu bewerten. So kollidieren Rohrweihen im Vergleich zum Rotmilan und Seeadler, die als besonders kollisionsgefährdet angesehen werden, unter Berücksichtigung der Bestandsgrößen relativ selten und nicht häufig mit WEA. Bei einem Bestand (aus 00) nach SÜDBECK ET AL. (00) von Brutpaaren der Rohrweihe sind Kollisionsopfer in der Fundkartei der Vogelverluste an WEA in Deutschland nach DÜRR (0E) seit 000, also in einem Zeitraum von etwa Jahren, gemeldet. Hingegen sind es beim Seeadler 9 Meldungen bei einem Bestand von BP sowie beim Rotmilan 0 Meldungen bei einem Bestand von BP. Die Kollisionsopfermelderate beträgt demnach bei der Rohrweihe ein Kollisionsopfer auf BP, beim Seeadler ist es ein Kollisionsopfer auf etwa 6 6 BP und beim Rotmilan ein Kollisionsopfer auf BP. Auch wenn eine gewisse Dunkelziffer nicht ausgeschlossen werden kann, dürfte sich an dem Verhältnis zwischen den genannten Greifvogelarten nichts wesentlich verändern. Im vorliegenden Fall sind Nester im.000 m-umfeld des Vorhabens bekannt, so dass die vermehrt als gefährdet angenommenen, nestnahen Flugaktivitäten im.000 m-umfeld der geplanten WEA zu besorgen sind. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der Bauleitplanung als Risikomanagement festgelegt, dass bei einer Brut im 0 m-radius um die geplanten WEA, diese während der Brutzeit (i.d.r. vom 0. April bis. August) zwischen der morgendlichen bürgerlichen Dämmerung und der abendlichen bürgerlichen Dämmerung abgeschaltet wird. Zwar konnten während der Raumnutzungsanalyse in 06 Rohrweihen im Nah- und Gefahrenbereich der geplanten WEA-Standorte beobachtet werden. Jedoch konnten solche Flüge auch an den bestehenden WEA erfasst werden. So wurden an den bestehenden WEA 6 der 8 Rohrweihen im Nahbereich sowie Tiere im Gefahrenbereich gegenüber insgesamt 60 der 8 Rohrweihen im Nahbereich sowie 4 Tiere im Gefahrenbereich der geplanten WEA dokumentiert. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Rohrweihen den bestehenden WEA kleinräumig ausweichen und nur selten in den Gefahrenbereich fliegen. Daher ist zu prognostizieren, dass die Tiere auch den geplanten WEA zukünftig kleinräumig ausweichen, so dass wesentlich weniger Flüge im Gefahrenbereich erfolgen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass zum einen sich die Anlagenzahl verringert und zum anderen die geplanten Anlagenstandorte weiter von den Gräben im Norden und Westen des UG entfernt liegen als die bestehenden WEA. Einzelne Kollisionen können zwar nie völlig ausgeschlossen werden. Eine hohe Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Individuen im Gefahrenbereich der zukünftigen Anlagenstandorte lässt sich daraus aber nicht ableiten, welches zu einem überdurchschnittlich häufigem auslösen von Kollisionen führen könnte. Insofern ist eine signifikante Erhöhung der Tötungs- oder Verletzungsrate über das allgemeine Lebensrisiko hinaus oder eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population durch Störungen unter Berücksichtigung des vorgesehenen Risikomanagements nicht zu erwarten Rotmilan Die räumliche Nutzung des Horst- und Schlafplatzumfeldes durch Rotmilane ist saisonal deutlich unterschiedlich und im Wesentlichen vom Nahrungsangebot abhängig. Dabei hängt das Nahrungsangebot im erheblichen Maße von den Feldfrüchten bzw. von der Vegetation ab. So konzentrierte sich die Raumnutzung durch Rotmilane im Allgemeinen während der Brutzeit vorwiegend auf die Grünlandflächen und den Horstbereich sowie Saum- und Grenzstrukturen. Die anderen Offenlandbereiche werden meist zu Beginn der Vegetationszeit bei niedrigem Ackerbewuchs und dann erst im Zuge der Getreideernte wieder zur Jagd genutzt. Insbesondere Ereignisse wie Mahd von Wiesen Seite 44 August 06

53 oder die Ernte von Feldern ziehen Rotmilane auf Grund der kurzzeitigen verbesserten Nahrungssituation an. Solche Nahrungsflüge außerhalb der Jungenaufzucht sind jedoch deutlich seltener, da sie nur der Eigenernährung der adulten Vögel dienen. Da weniger Zeit zum Nahrungserwerb erforderlich ist, wird diese Phase auch zur Erkundung oder zur Überprüfung von anderen Nahrungshabitaten genutzt. Damit sind die Flugbewegungen und die Raumnutzung weniger spezifisch. Sie ändern sich oft. Für die Beurteilung der Lebensraumnutzung ist deshalb die aufwändige Phase der Jungenaufzucht relevant. Dann werden vor allem solche Nahrungshabitate aufgesucht, in denen schnell eine ausreichende Menge an Futter für die Jungvögel erworben werden kann. Die Raumnutzung von Rotmilanen während der Zugzeit ist weniger spezifisch und im Wesentlichen vom Ackerbewuchs abhängig. Insofern ändern sich die Aktivitäten des Rotmilans bezogen auf eine Zugperiode und zwischen den Zugperioden. Entsprechend ist das Offenland grundsätzlich für Rotmilane als Nahrungshabitat geeignet. Rotmilane halten sich meist vor dem gemeinsamen Einfallen in die Schlafbäume in der Umgebung des Gemeinschaftsschlafplatzes auf. In der wissenschaftlichen Literatur, aber auch in anderen Berichten und Ausarbeitungen finden sich keine Hinweise darauf, dass Rotmilane WEA bei der Nahrungssuche meiden oder sich von diesen vertreiben lassen. Auch Brutstandorte finden sich regelmäßig in der Nähe von WEA-Standorten (MAMMEN (00), MAMMEN & MAMMEN (008) & MÖCKEL & WIESNER (00)). Insofern ist eine Störung oder Vertreibung nicht zu besorgen. Dieser Kenntnisstand findet sich auch in der laufenden Rechtsprechung wieder. Es sei von der Annahme auszugehen,... dass von den Windenergieanlagen für den Rotmilan (anders als für andere Vogelarten) keine Scheuchwirkung ausgeht oder sich Abschreckung und Anlockung etwa durch andere Kollisionsopfer als Nahrung die Waage halten (OVG Thüringen AZ: KO 04/0 RZ: ). Die Kartei der Vogelverluste an Windenergieanlagen (DÜRR (0E)) weist mit Stand 6..0 seit etwa dem Jahr tote Rotmilane aus. Rotmilane gelten damit neben Seeadlern als die im Verhältnis zur Bestandsgröße am häufigsten an WEA kollidierende Vogelart. Für eine Beurteilung der Bedeutung dieser Todesursache ist sie jedoch ins Verhältnis zu anderen Todesursachen zu setzen. Beim Vergleich mehrerer Veröffentlichungen zu den Todesursachen bei Rotmilanen (LANGGEMACH ET AL., zitiert in ABBO (00), S. 6; DÜRR (0A), hier Stand 00; CARDIEL (00)) wird deutlich, dass Abschuss/Vergiftung, Freileitungsanflug/Stromtod, Verkehr und Prädation die häufigsten Ursachen sind. Nur die Auswertung der zentralen Fundkartei Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland für Brandenburg führt entsprechend der Zweckbestimmung der Datensammlung zusätzlich als wesentliche Ursache WEA auf, welche in den beiden anderen Studien mit,8 und 0,8 % nachrangig ist. Etwa seit 004, möglicherweise auch erst seit 006 werden Totfunde an Freileitungen sowie im Straßen- und Schienenverkehr nicht mehr zielgerichtet erhoben. Insofern sind Vergleiche zwischen den Todesursachen schwierig geworden. Würde der in Brandenburg festgestellte höhere Anteil an Windenergieopfern auf eine besondere Empfindlichkeit des Rotmilans gegenüber WEA zurückzuführen sein, müssten die jährlich festgestellten Kollisionen an WEA, zumindest hinsichtlich der Zufallsfunde, mit der Zahl der WEA zunehmen. Die Zahl der nach systematischer Suche gefundenen Schlagopfer müsste zumindest mit der Anzahl der abgesuchten WEA steigen. Dies ist tatsächlich nicht der Fall. Vielmehr ist die Zahl der gefundenen Kollisionsopfer ab 004 deutlich abgesunken und dies obwohl das fachöffentliche Problembewusstsein auf die Windenergienutzung gerichtet ist und eine Vielzahl systematischer Untersuchungen und Nachsuchen an verschiedenen Windparks durchgeführt worden sind (siehe Abbildung ). August 06 Seite 4

54 Abbildung : Untersuchte WEA und registrierte Kollisionsopfer des Rotmilan in Brandenburg (Daten nach Dürr unveröffentlicht) Die Gründe für die Bestandszunahme in den 980er Jahren in Deutschland sind unklar, der Rotmilan hat aber offenbar im Gegensatz zu anderen Arten von den modernen Formen der Landbewirtschaftung eher profitiert; daneben mag auch der weitgehende Wegfall menschlicher Verfolgung eine Rolle spielen. Regionale Bestandsrückgänge in den 90er Jahren dürften im wesentlichen auf geänderte Formen der Landbewirtschaftung, insbesondere den starken Rückgang des Anbaus von Futtergetreide (Anm.: gemeint ist der Rückgang des Feldfutteranbaus, insbes. Luzerne) zurückzuführen sein, hier waren die Siedlungsdichten aber auch extrem hoch (ABBO (00), S. 6). Als Konsequenz dieser Veränderungen in der landwirtschaftlichen Wirtschaftsweise wird auch der Zusammenbruch der Hamsterbestände in Thüringen gesehen, der wiederum als wesentlicher Teil der Nahrung des Rotmilans dessen Ernährungssituation erheblich verschlechterte (TLUG (008), S. 46f). MAMMEN (998) hebt als Ursache für deutliche Rückgänge beim Bruterfolg der Rotmilane seit 990 neben veränderten landwirtschaftlichen Produktionsweisen auch das Abdecken von Mülldeponien hervor. Nach LANGGEMACH (006) lässt sich dies v.a. durch die nach 990 schlagartig auftretenden Veränderungen in der Landwirtschaft Ostdeutschlands erklären (a.a.o., S. 9). Aus einem Vergleich der langfristigen Bestandsentwicklungen des Rotmilans in Sachsen-Anhalt und der gesamten Bundesrepublik Deutschland wird deutlich, dass der deutsche Bestandsrückgang überwiegend aus den erheblichen Bestandseinbrüchen in Sachsen-Anhalt resultiert (MAMMEN (00)). Der Bestandsrückgang in Thüringen seit den 990er Jahren trägt ebenfalls, wenngleich in deutlich geringerem Maß, dazu bei (TLUG (008), S. 46). Auch für Niedersachsen ist für den Zeitraum ein Bestandsrückgang dokumentiert (KLEIN ET AL. (009)). Drastische Einbrüche des Rotmilanbestandes sind aber gerade dort festzustellen, wo Seite 46 August 06

55 keine Windenergieanlagen vorhanden sind. So nennt BRUNKEN (009) als ausschließliche Ursache für den Rückgang im Vogelschutzgebiet V9-Unteres Eichsfeld Nahrungsmangel, der eine für den Populationserhalt notwendige Reproduktionsrate nicht einmal annähernd zu gewährleisten vermag (a.a.o. S. 6) als Folge geänderter Landnutzung. Auch NICOLAI ET AL. (009) nennen als wesentliche Ursachen für den Bestandseinbruch im Dichtezentrum im nördlichen Harzvorland ausschließlich Faktoren veränderter Landnutzung (a.a.o. S. ). Der seit 009 stark ausgeweitete Anbau von Energiepflanzen (Mais und Raps), deren Kulturen keine Bedeutung als Nahrungsräume für Greifvögel besitzen, insbesondere auch in zusammenhängenden, ehemaligen Grünlandgebieten, wird diese Entwicklung vermutlich weiter verstärkt haben. Für Hessen folgert die HGON aus einem Forschungsprojekt, dass die Voraussetzungen für einen arterhaltenden Bruterfolg auf Grund des rückläufigen Grünlandanteils ungünstig sind (HGON (00)). In der Statusdarstellung des Rotmilanbestandes seitens der IUCN (00) wird als hauptsächliche Bedrohung des Bestandes eine direkte oder indirekte Vergiftung, insbesondere in den Überwinterungsgebieten, und die Reduzierung der Nahrungsgrundlagen durch Veränderungen der landwirtschaftlichen Anbauweisen benannt. Weiterhin spielen Elektroleitungsverluste, Jagd und Fallen, Entwaldung, Eiersammeln und vielleicht auch eine Verdrängung durch den konkurrenzstärkeren Schwarzmilan eine Rolle. Die Schlagopfer bei Windkraftanlagen sind dort nicht angesprochen und fallen nicht unter die hauptsächlichen Bedrohungen des Bestandes. Der von der EUROPÄISCHEN KOMMISSION (00) veröffentlichte Species action plan für den Rotmilan nennt Vergiftungen als Hauptgefährdungsursache für die Art in Europa. Die größte Rolle mit einem als kritisch bewerteten Gefahrenpotenzial spielen Vergiftungen durch das illegale Auslegen von vergifteten Kadavern zur Bekämpfung von Prädatoren, wie Füchsen und Wölfen. Daneben stellen sekundäre Vergiftungen durch den Verzehr von legal zur Bekämpfung ausgelegter vergifteter Nagetiere eine als hoch bewertete Bedrohung für die Rotmilanpopulation dar. Als weitere, mit mittlerem Einfluss bewertete Gefährdungen werden direkte Verfolgung durch Abschuss und Fallen, Habitatveränderungen durch Nutzungsintensivierung, insbesondere Rückgang der Weidenutzung und Nahrungsverfügbarkeit aus Tierkadavern genannt. Als gering wird die aus der Verwendung von Bleimunition und anderen Schwermetallquellen resultierende Bedrohung bewertet, ebenso Stromschlag an Leitungstrassen und Eisenbahnlinien sowie lokale Störungen am Brutplatz durch Forstwirtschaft und Erholungsnutzung. Als gering, aber möglicherweise zukünftig wachsend wird das Gefahrenpotenzial durch Kollisionen mit Windenergieanlagen bewertet. Offensichtlich hat die drastische Zunahme der Windenergieanlagen, sowohl in ihrer Anzahl als auch hinsichtlich ihrer Höhe und Nennleistung bislang nicht zu einer Gefährdung des Rotmilanbestandes geführt. Diese Einschätzung deckt sich mit der Tatsache, dass dem Ausbau der Windenergie in Deutschland seit etwa 99 mit geringer Variabilität konstante Bestandszahlen des Rotmilans gegenüber stehen. Um die Frage zu klären, welche Auswirkung die Windenergienutzung insgesamt auf die Bestände von Greifvögeln in Deutschland hat, haben RASRAN ET AL. (008 & 00) im Zuge des MEROSProgramms ermittelten Daten zur Bestandsgröße von Greifvögeln und Eulen in Beziehung gesetzt mit der Veränderung der Anzahl von Windenergieanlagen und Windparks in bestimmten Gebieten 4. Während die Anzahl der WEA in dem Zeitraum von 99 bis 006 erheblich anstieg, blieben die Monitoring of European Raptors and Owls, veröffentlicht unter (Aktuelle Abfrage ). 4 Die Untersuchung umfassten Monitoringflächen die über das gesamte Bundesgebiet verteilt liegen. Es wurden die Bestandsdaten von Rotmilan, Schwarzmilan, Seeadler, Mäusebussard, Wespenbussard, Baumfalke, Turmfalke, Habicht, Sperber und Rohrweihe erhoben. August 06 Seite 4

56 Bestandsgröße, die Bestandsdichte und der Bruterfolg der betrachteten Greifvögel in diesem Zeitraum relativ stabil. Die bisherigen Forschungsergebnisse belegen, dass hinsichtlich der untersuchten Greifvogelarten kein Zusammenhang (signifikante Korrelation) zwischen der Entwicklung der Anzahl von Windenergieanlagen in Deutschland und der Entwicklung der Bestandsgröße, der Bestandsdichte und des Bruterfolgs feststellbar ist. Die nachgewiesenen Schwankungen der Populationsgröße z.b. des Wespenbussards von % pro Jahr, hat verschiedene Ursachen und konnte nicht in Verbindung mit der Entwicklung der Windenergienutzung gebracht werden. Kollisionen einzelner Individuen an WEA oder andere Auswirkungen der Windenergienutzung haben insofern keinen nachweisbaren negativen Einfluss auf die untersuchten Arten, welcher mit wissenschaftlichen Methoden feststellbar wäre. Auf Grund der fachöffentlichen Diskussion um das Kollisionsrisiko von Rotmilanen wurden spezifische Untersuchungen hinsichtlich Horstplätze und deren Abstand zu WEA durchgeführt. Eine erste Kontrolle erfolgte in Brandenburg. Dabei wurden 4 Nester innerhalb eines.000 mumkreises zu WEA ein Jahr lang beobachtet. Drei Horste wurden aufgegeben. Eine Aufgabe ist sicher auf die tödliche Kollision eines Brutvogels zurück zu führen. Die nicht aufgegebenen Horste lagen im Mittel näher an WEA als die aufgegebenen (DÜRR, mündlich 006). Eine erste systematische Untersuchung wurde 00 an einem der Windparks auf der Querfurter Platte durchgeführt. Die Untersuchung umfasste ein km-umfeld eines Windparks mit 0 WEA, wo vier Brutpaare des Rotmilans in 48 m, 49 m oder größerer Entfernung zur nächsten WEA erfasst wurden. Mit sehr intensiver Nachsuche wurden in dem Jahr drei tote Rotmilane festgestellt (MAMMEN ET AL. (006)). Ein Kollisionsopfer gehörte zu dem 49 m entfernten Horst. Das zweite Opfer nutzte einen etwa.400 m entfernten Neststandort. Das dritte Opfer konnte als durchziehendes Tier keinem Horst zugeordnet werden. Hinweise auf die Aufgabe von Horsten finden sich in der Veröffentlichung nicht. Im Rahmen des Forschungsprojektes Greifvögel und Windkraftanlagen: Problemanalyse und Lösungsvorschläge wurde 00 das Vorläuferprojekt ausgeweitet. Es wurden vier Windparks in Sachsen-Anhalt südlich von Magdeburg in die Untersuchung einbezogen. Im Umfeld von insgesamt WEA wurden Rotmilan- und 9 Schwarzmilanhorste erfasst. Die Neststandorte waren in 440 m, 0 m, 9 m, 0 m, 00 m, 69 m, 69 m und.09 m Entfernung zur jeweils nächstgelegenen WEA. Fünf Altvögel wurden mit Sendern versehen und deren Raumnutzung dokumentiert (Telemetrie). Das Verhalten der Brutvögel wurde beobachtet. Weiterhin fand eine intensive Schlagopfersuche in allen Windparks mit insgesamt.4 Kontrollen statt. Es wurde eine regelmäßige und intensive Nutzung der Windparkflächen durch die Rotmilane festgestellt. Teilweise wurde hauptsächlich im Windpark selbst oder seiner unmittelbaren Umgebung, teilweise nur am Rande von Windparks, gejagt. In einem der vier untersuchten Windparks wurden zwei kollidierte Individuen gefunden (HÖTKER ET AL. (008)). Unter Berücksichtigung eines weiteren Kollisionsopfers, das 006 gefunden wurde, ohne dass in diesem Jahr eine systematische Nachsuche durchgeführt wurde, ist von durchschnittlich zwei Kollisionsopfern pro Jahr auszugehen. Die Rate verunglückter Rotmilane pro WEA und Jahr ermittelt sich damit für den betroffenen Windpark mit 4 Anlagen auf 0,08 (Eintrittswahrscheinlichkeit :), für die nicht betroffenen Windparks auf 0. Bei der gemeinschaftlichen Betrachtung aller untersuchter Anlagen ergibt sich die Rate von 0,08 Schlagopfer pro WEA und Jahr (Eintrittswahrscheinlichkeit :6). MAMMEN rechnet die Anzahl der tatsächlich gefundenen Schlagopfer auf Grundlage der von ihm eingeschätzten Sucheffizienz hoch. Dies ist auf Grund des geringen Stichprobenumfangs möglicherweise Ergebnis verfälschend. Unter Berücksichtigung einer solchen Dunkelziffer ist die Eintrittswahrscheinlichkeit für den betroffenen Windpark von MAMMEN mit :6 bis :0 ermittelt worden. Weitere, in die Untersuchungen einbezogene Anlagen, an denen es nicht zu Kollisionen kam, wurden bei der Wahrscheinlichkeitsermittlung nicht berücksichtigt. Seite 48 August 06

57 Laut MAMMEN ist im Umfeld des untersuchten Windparks trotz der Eintrittswahrscheinlichkeit von :6 bis :0 für tödliche Kollisionen von Rotmilanen mit WEA in den Jahren 00 bis 006 keine Veränderung des örtlichen Bestandes festzustellen (MAMMEN & MAMMEN (008)). Eine anders gelagerte Untersuchung ist von MÖCKEL & WIESNER (00) veröffentlicht worden. Erstmals wurden an elf Windparks langjährige Erfassungen vor und nach Errichtung von WEA verglichen. So konnte festgestellt werden, dass es trotz bestimmter Wirkungen (beispielsweise kollidierte ein Rotmilan an einer WEA) zu keinen nachteiligen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Brutgebietes kam. Vielmehr kam es sogar in unmittelbarer Nähe von WEA zu erfolgreichen Neuansiedlungen durch den Rotmilan. Für den Kreis Paderborn, der ein Schwerpunktvorkommen des Rotmilans darstellt, wurde 009 ein Bestand von 48 0 Revierpaaren angegeben. Unter Berücksichtigung der Zahlen der BIOLOGISCHEN STATION ist von 00 bis 0 von einem stabilen Bestand für den Kreis Paderborn auszugehen. So gab es 00 einen Rotmilanbestand von 66 Revieren (und mal Revierverdacht), 0 gab es 4 Reviere (und mal Revierverdacht), 0 waren es 8 Reviere (und 9 mal Revierverdacht), 0 waren es 8 Reviere (und mal Revierverdacht) und 04 waren es 6 Reviere (und 4 mal Revierverdacht). Für 0 waren es nur 68 Reviere (und 4 mal Revierverdacht). Einen Einfluss der im Kreis betriebenen WEA auf die Revieranzahl und Revierverteilung ist nicht zu erkennen. Die Rotmilanreviere mit WEA im Umfeld zeigen eine ähnliche Entwicklung wie der Gesamtbestand im Kreis (siehe Tabelle und Abbildung 8). Tabelle : Entwicklung der Rotmilanreviere im Kreis Paderborn nach der BIOLOGISCHEN STATION PADERBORN Rotmilanreviere insgesamt mit WEA bis zum.000 m-umkreis 8 ()* 4 (9)* ()* mit WEA bis zum.00 m-umkreis 0 (4)* 6 ()* ()* ohne WEA im Nahbereich 6 48 * (in Klammern = Anzahl der Reviere in der Nähe von genehmigten und in Planung befindlichen WEA) 0 alle Reviere bis.00 m, also auch die im.000 m-umkreis August 06 Seite 49

58 Abbildung 8: Rotmilanbestand im Kreis Paderborn nach der BIOLOGISCHEN STATION 00-0 und bestehende WEA Die Untersuchungen zeigen, dass es Windparks gibt, in denen mehr Kollisionsopfer gefunden werden, als in anderen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es Standorte gibt, in denen das Kollisionsrisiko weit unter dem Durchschnitt liegt. Da die tatsächliche Raumnutzung der Vögel auch von anderen Faktoren abhängt, die kaum erfassbar oder stark wechselnd sind, wird es immer Windparks geben, die zwar theoretische Risikofaktoren aufweisen, in denen aber trotzdem real keine oder unterdurchschnittlich wenige Kollisionen auftreten. Demgegenüber wird es in anderen Parks, in denen zwar die Risikofaktoren fehlen, trotzdem regelmäßig zu Kollisionen kommen. Zudem wurden Kollisionen von brüteten Rotmilanen festgestellt, deren Horst einen größeren Abstand als.000 m zur benachbarten WEA hatte. Rotmilane, die innerhalb des.000 m Radius um WEA brüten und den Windpark regelmäßig zur Nahrungssuche nutzen, kommen nicht automaseite 0 August 06

59 tisch darin um. Genauso können aber auch Vögel, die außerhalb der Tabuzonen brüten, dennoch an den WEA verunglücken. Unstrittig ist, dass es in Folge von Kollisionen zur Aufgabe von Bruten und von Horststandorten kommen kann. Sollte ein Revier verwaisen, wird der Horst wieder besetzt. Dabei ist es unerheblich, ob dies unmittelbar durch die Populationsreserve oder durch andere Brutpaare erfolgt. Eine Vergrämung von Rotmilanen durch WEA findet nicht statt. Die bisherigen Forschungsergebnisse belegen, dass hinsichtlich der relevanten Greifvögel, einschließlich des Rotmilans, keine Folgen von Kollisionen einzelner Individuen an WEA oder andere Auswirkungen der Windenergienutzung auf Bestand und Bruterfolg dieser Arten mit wissenschaftlichen Methoden feststellbar sind. Zudem sind auch Bruten des Rotmilans in Windparks langjährig erfolgreich. Für das Forschungsprojekt Greifvögel und Windenergieanlagen: Problemanalyse und Lösungsvorschläge wurden im Teilprojekt Rotmilan insgesamt fünf Rotmilane mit Horststandorten nahe Windparks auf der Querfurter Platte (nahe Halle/Saale) und am Druiberg (nahe Badersleben, Sachsen-Anhalt) telemetriert und ihre Flugbewegungen ausgewertet (NABU (008)). Dabei zeigte es sich, dass gleichmäßige, um den Horststandpunkt nahezu kreisförmige Raumnutzungen grundsätzlich nicht stattfinden. Keines der Überfluggebiete war auch nur annähernd kreisförmig mit einem mittig liegenden Horst. Vielmehr wichen die sehr unterschiedlich geformten Nutzungsflächen alle sehr deutlich von der idealisierten Kreisform ab. Dabei sind auch die Abstände, in denen die meisten Flugbewegungen stattfinden in Abhängigkeit von der Größe der genutzten home range (4,6 km², 4,99 km², 9,9 km²,, km² und 6, km²) sehr unterschiedlich. Ob ein überrepräsentatives Futterangebot in den Windparks einzelne Tiere (Arthur und Ramona) veranlasste, diese Flächen besonders intensiv zu nutzen, war nicht zu klären. Ein Einfluss der Anlagenstandorte auf die Raumnutzung durch Rotmilane wurde bei der Untersuchung ebenfalls nicht deutlich. Keines der untersuchten Tiere, die alle einen wesentlichen Teil ihres Nahrungshabitates in Windparks hatten, ist mit WEA kollidiert. Allerdings ist Arthur außerhalb seines Brutreviers in der Zugperiode 008/009 verendet. Die Ursachen sind nicht bekannt (MAMMEN mündlich 009). Dagegen scheint die Art der landwirtschaftlichen Bodennutzung eine entscheidende Rolle auf das Beuteangebot bzw. die Jagdbarkeit der Beute und damit auf die Raumnutzung durch die Rotmilane zu spielen. Zumindest in der Hellwegbörde hat die Art der landwirtschaftlichen Bodennutzung einen größeren Einfluss auf die Raumnutzung als Windenergieanlagen (BERGEN & LOSKE (0)). WALZ (008) dokumentierte bei seiner mehrjährigen Raumnutzungsbeobachtung nicht nur jährliche sondern auch im jahreszeitlichen Verlauf variierende Größen der Aktionsräume. Diese seien im Wesentlichen von Nahrungsverfügbarkeit und -bedarf abhängig. So vergrößert sich der Aktionsraum durch den erhöhten Nahrungsbedarf während der Jungenaufzucht. Da in dieser Phase (Juni Juli) im Allgemeinen die Vegetation fortgeschritten ist, führe dies vor allem zu vermehrten Suchflügen über Grünlandflächen und anderen geeigneten Nahrungshabitaten. Die von Rotmilanen genutzten Höhenbereiche über Grund sind von zentraler Bedeutung zur Einschätzung der Kollisionswahrscheinlichkeit. Die Kollisionswahrscheinlichkeit ist um so geringer, je seltener sich Rotmilane, insbesondere während der Brutzeit, in der Höhenlage des Wirkbereichs von Windenergieanlagen, also dem Rotorbereich, aufhalten. In der Literatur sind für unterschiedliche Aktivitäten von Rotmilanen bei unterschiedlichen Autoren unterschiedliche Flughöhen angegeben. August 06 Seite

60 Während der Jagd nutzt der Rotmilan nach HÖTKER (zitiert in UKÖB (00)) den Luftraum in 0 bis m Höhe über der Erdoberfläche. SCHELLER U. KÜSTERS (999, zitiert in KORN & STÜBING (00)) geben für Nahrungsflüge eine Höhe von 0 m im Mittel (Median) an. AEBISCHER (009) beschreibt, dass der eigentliche Suchflug in Höhen unter 0 m stattfindet. DÜRR (zitiert in VG Berlin 008)6 gibt Flughöhen von 40 bis 80 m an. Die folgende Abbildung 9 zeigt die beobachtete Flughöhe von Rotmilanen bei Untersuchungen in Sachsen-Anhalt (HÖTKER (009)). Der Darstellung ist zu entnehmen, dass über zwei Drittel der beobachteten Flugbewegungen unterhalb von 0 m stattfanden. Die roten Balken geben den Gefahrenbereich bei einer WEA mit einer Nabenhöhe von 00 m bzw. einen freien Luftraum unterhalb der sich bewegenden Rotoren von 0 m wieder. Abbildung 9: Untersuchungen von Rotmilanen in Sachsen-Anhalt Im Detail leicht abweichende Ergebnisse wurden von BERGEN & LOSKE (0) bei der RepoweringStudie in der Hellwegbörde präsentiert (Abbildung 0). Die Untersuchungen beinhalteten acht Windparks im Kreis Soest mit zwei bis 4 WEA. Die Flughöhen wurden von Beobachtungspunkten aus ermittelt. Im Allgemeinen ist die Ermittlung der Flughöhen von fliegenden Greifvögeln sehr problematisch. Da bei der vorliegenden Studie die Flughöhensichtbeobachtungen in einem definierten Gebiet mit festen Höhenmarken, wie beispielsweise farbig markierte WEA, durchgeführt wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die Entfernung der Beobachtung und die Flughöhe ausreichend zu bestimmen ist, um die Flugbewegung in die Höhenklassen einzuteilen. Die Flughöhe wurde in Relation zum Flugverhalten gesetzt, wobei angenommen wurde, dass mögliche Kollisionen vor allem während der Nahrungssuche und dem Suchflug stattfinden. 6 VG BERLIN (Verwaltungsgericht Berlin, 008): Urteil vom , AZ 0 A.08 Seite August 06

61 Abbildung 0: Flughöhen und Flugverhalten des Rotmilans nach BERGEN & LOSKE (0) Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Collision Risk Model (Abbildung ) mit der Annahme, dass das Ausweichverhalten unabhängig vom Anlagentyp ist, kommen BERGEN & LOSKE (0) zu der Schlussfolgerung, dass die Kollisionswahrscheinlichkeit für Rotmilane an moderneren höheren WEA trotz der doppelten Rotorfläche auf Grund der geringen Aufenthaltswahrscheinlichkeit mit größerer Höhe sowie der verringerten Umdrehungsgeschwindigkeit größerer Rotoren deutlich geringer ist. Die Ergebnisse hinsichtlich des Rotmilans gelten auch für den Schwarzmilan sowie für Weihen. August 06 Seite

62 Abbildung : Schematische Darstellung der zu erwartenden Veränderung der Kollisionsgefahr bei größeren WEA beim Rotmilan BERGEN & LOSKE (0) Bei der Balz werden Flughöhen bis zu 00 m erreicht (A.A.O., SCHELLER U. KÜSTERS). Für Spätsommer und Herbst geben SCHELLER U. KÜSTERS (a.a.o.) Höhen von bis zu 00 m an. GOTTSCHALK (99, zitiert in KORN & STÜBING (00)) gibt für ziehende Rotmilane eine durchschnittliche Flughöhe von 00 bis 00 m an. Im August/September sowie im März/April erreichen Rotmilane Zughöhen bis zu 00 m (LANGE & HILD (00)). Bei Pendelflügen zwischen Schlafplätzen, die traditionell nach Aufgabe der Brutreviere und vor Abzug in die Winterquartiere genutzt werden, und Nahrungs- bzw. Ruheflächen sind die Flughöhen durchschnittlich geringer als im Sommerlebensraum (BERGEN & LOSKE (0)). Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand ist festzustellen, dass sich Rotmilane während der Brutzeit ganz überwiegend im Höhenbereich bis 0 m, vereinzelt auch bis 80 m Höhe über Grund aufhalten. Im Vorfeld der Brutzeit während der Balz sowie im Spätsommer mit beginnendem Zugverhalten werden größere Höhenbereiche genutzt, die während der Zugperiode oberhalb der Wirkzone von WEA liegen. Nach gegenwärtigem Wissenstand ist davon auszugehen, dass die Entwicklung der Anlagentechnik, die zu größeren Nabenhöhen geführt hat, zu einer Verringerung der Kollisionswahrscheinlichkeit beiträgt. Dies ist insbesondere bei neu zu errichtenden oder zu repowernden Anlagen relevant. Zwar drehen sich die Flügel der Mehrzahl der heute betriebenen WEA in einer Höhe über Grund, die auch vom Rotmilan auf seinen Jagdflügen genutzt wird. Allerdings erreichen die modernsten Anlagen eine solche Höhe, dass die üblichen Flughöhen des jagenden Milans nicht mehr im Seite 4 August 06

63 Wirkbereich der Anlagenflügel liegen. Hohe Anlagentypen werden zukünftig nahezu ausschließlich errichtet werden. In Brandenburg wurde diesen aktuellen Erkenntnissen Rechnung getragen. In den Tierökologischen Abstandskriterien (MUGV (0)) werden keine pauschalen Abstandsradien um Rotmilanbrutplätze genannt. Hinsichtlich des Rotmilans ermittelt sich die Kollisionswahrscheinlichkeit mit WEA bundesweit und unter Berücksichtigung einer Dunkelziffer durch die Verzehnfachung der gefundenen Unfallopfer auf etwa :00. Wird bei der Einschätzung der Dunkelziffer nicht HÖTKER ET AL. (004) sondern MAMMEN & MAMMEN (008) gefolgt (siehe oben), so erhöht sich die Eintrittswahrscheinlichkeit auf :00. MAMMEN wendet zu Recht ein, dass in den östlichen Bundesländern Sachsen-Anhalt (.000 bis.800 BP), Mecklenburg-Vorpommern (.400 bis.400 BP) und Brandenburg (.00 bis.0 BP) der Rotmilanbestand deutlich höher ist, als in den anderen Flächenbundesländern (jeweils ca. 800 bis.000 BP) und dass deshalb die Kollisionswahrscheinlichkeit für diese Länder gesondert auf : ermittelt werden müsse. Folglich ist für Nordrhein-Westfalen eine Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als :00 oder 0,00 bzw. % anzunehmen. Nach der guten fachlichen Praxis der Umweltplanung wäre diese Ereigniswahrscheinlichkeit als unwahrscheinlich (Eintrittswahrscheinlichkeit zwischen 0 % und %) (FÜRST & SCHOLLES (HRSG. 008)) zu klassifizieren. Eine Hochrechnung von BELLEBAUM ET AL. (0) zur geschätzten Anzahl an Kollisionsopfern des Rotmilans in Brandenburg basiert auf einer geringen Stichprobe. Der Auswertung ist zu entnehmen, dass von drei gefunden Kollisionsopfern (0) auf geschätzte 04 Vögel hochgerechnet wurde. Das ist eine Extrapolation auf %. Andere Untersuchungen, wie beispielsweise Fledermausschlagopfernachsuchen, geben keine Hinweise auf eine % Dunkelziffer. Bei einem Bestand von.860 WEA in Brandenburg wäre nach BELLEBAUM ET AL. (0) folglich eine Eintrittswahrscheinlichkeit von :9,4 oder 0,06 bzw. 0 % anzunehmen. Demnach würde es in Brandenburg alle 9,4 Jahre zu einer Kollision eines Rotmilans an einer WEA kommen. Die tatsächliche Fundzahl von zwei Rotmilanen an 6 WEA abgesuchten WEA sowie eines Zufallfundes, der in einem anderen Windpark in Brandenburg gefunden wurde, entspräche einer Eintrittswahrscheinlichkeit von :06 bzw. es kommt alle 06 Jahre zu einer Kollision eines Rotmilans an einer WEA. Bei der Repowering-Studie in der Hellwegbörde fand eine Schlagopfernachsuche in fünf Windparks statt (BERGEN & LOSKE (0)). Nach den Autoren lag eine hohe Antreffwahrscheinlichkeit und eine gute Absuchbarkeit vor, so dass verunglückte Greifvögel mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich gefunden werden würden. Die ermittelten Schlagopferzahlen könnten daher nach Meinung der Autoren realistisch sein. An den insgesamt fünf abgesuchten Windparks wurden zwei tote Rotmilane gefunden. Dies entspricht bei 48 WEA/a einer Eintrittswahrscheinlichkeit von :4 oder 0,0 bzw., %. Demnach würde es in der Hellwegbörde alle 4 Jahre zu einer Kollision eines Rotmilans an einer WEA kommen. Bestände mit großer Populationsreserve werden durch Minimumfaktoren in ihrem Lebensraum beschränkt. Aus den Ursachen der Bestandsveränderung des Rotmilans ist herzuleiten, dass nachdem die direkte Bejagung als limitierender Faktor entfallen war insbesondere die Änderung der landwirtschaftlichen Bodennutzung die Nahrungsgrundlage für örtliche Bestände in erheblichem Umfang verschlechtert hat. Daraus folgt, dass der Minimumfaktor für den Rotmilan in Deutschland die Reviere sind. Genau genommen sind es die sicheren Brutplätze mit hinreichenden Nahrungsressourcen in ausreichender Nähe. Dies betrifft vor allem die Jungenaufzucht während der Nestlingszeit. Die artspezifische Variabilität im Territorialverhalten des Rotmilans beinhaltet ökologische Mechanismen, die in der Regel eine den Bruterfolg schädigende Überbesiedlung einer Region durch August 06 Seite

64 Verdrängung verhindern. Das Verhalten wird durch Umweltfaktoren, insbesondere das Nahrungsoder Brutplatzangebot, bestimmt. Dabei setzen sich meist erfahrene Brutvögel durch. Das Ergebnis dieses Mechanismus ist die Populationsreserve, aus der heraus, als weiteres Ergebnis, verwaiste Reviere wieder besiedelt werden. Insofern wirken sich Individualverluste im Regelfall nicht unmittelbar auf den Brutbestand aus. Erst wenn die Sterblichkeit nicht mehr vom Bestandszuwachs in Deutschland werden jährlich etwa Tiere geschlechtsreif bzw. kommen.40 brütende Individuen hinzu ausgeglichen werden kann, sinkt das Alter, in dem erstmalig gebrütet wird. Dieses Phänomen tritt auch auf, wenn neue Lebensräume erschlossen werden. Rotmilane werden im zweiten Lebensjahr geschlechtsreif. In Deutschland brüten sie in der Regel im vierten Lebensjahr. In der Schweiz, in der in den letzten Jahren die ursprünglichen Lebensräume wieder besiedelt wurden, brüten sie im dritten Lebensjahr. In England, Schottland und Wales, wo Rotmilane sich zur Zeit sehr stark ausbreiten, brüten sie bereits im zweiten Lebensjahr. Erst wenn die Populationsreserve aufgezehrt ist, sinkt der Brutbestand bzw. verkleinern sich die Brutareale (NNA (00)). Aus den bekannten Untersuchungen lassen sich keine generell kritischen Mindestabstände herleiten. Vorsorglich wird im Artenschutzleitfaden ein.00 m-radius als Untersuchungsgebiet für eine vertiefende Prüfung sowie ein m-radius als erweitertes Untersuchungsgebiet empfohlen. So nimmt der Leitfaden eine Kollisionsgefährdung an WEA an. Standortbezogene Bewertung Der Rotmilan konnte an der Beobachtungstermine sowie bei einer Nestkontrolle im UG mit 9 Flügen erfasst werden. Dabei handelte es sich meist um Flugbewegungen einzelner Exemplare sowie vereinzelt um bis zu zwei Tiere. Dabei hielten sich die Tiere insbesondere im südlichen, südwestlichen und nördlichen Teil des UG auf. Die im März beobachteten Rotmilane können alle dem Revierpaar im Süden des UG zugeordnet werden. Ab April wurde das UG auch von Norden her beflogen, so dass von einem zweiten Revierpaar auszugehen ist. Dessen Neststandort ist nicht bekannt, liegt aber vermutlich in Richtung Morsum. Der Windpark scheint zwischen den beiden Revieren zu liegen und wurde nur vereinzelt durchquert (siehe Karten 6 bis 8 im Anhang). Die Brutsaison reicht i.d.r. von April bis Juli, wobei die Legeperiode den Zeitraum Anfang April bis Ende Mai umfasst. Die Flüge nahmen ab Mitte Mai deutlich ab, wobei an einem Termin im Juli wieder vermehrt Aktivitäten beobachtet werden konnten. Es kam zu einer erfolgreiche Brut im selben Gehölz wie vom Schwarzmilan erfasst werden. Über Horst Nr. waren schon am.. kreisende Rotmilane festgestellt worden, bei der Kontrolle am.. ebenso. Daher erfolgte zunächst dort die Einstufung als besetzt vom Rotmilan. Während der Horstkontrolle am.. flogen im Gehölz bei Annäherung an Horst Nr. 4 zwei adulte Rotmilane und ein Jungvogel ab. Daraufhin landete auch wieder ein Rotmilan auf dem Horst. Entsprechend ist festzustellen, dass die Rotmilane Horst Nr.4 genutzt haben. Der Abstand zum Windpark beträgt ca., km. Hier wurde zunächst noch am.0. ein Mäusebussard kreisend über dem Horst beobachtet. Es scheint als wenn dieser vertrieben wurde. Nach Auskunft des örtlichen Jagdpächters handelt es sich bei dem Gehölz um einen langjährig genutzten Brutplatz. Von und zu diesem Gehölz sind zahlreiche Flugbewegungen während der RNA erfasst worden Von den beobachteten 0 individualisierten Flügen querten 4 Rotmilane den Nahbereich (0 mradius) der zurückzubauenden WEA sowie fünf Tiere den Gefahrenbereich (doppelter Rotordurchmesser) der zurückzubauenden WEA. Dabei fanden vier Flüge (Nr. Rm, Rm, Rm4 und Rm86) auch in Höhe der sich drehenden Rotoren statt, bei denen es zu einer Kollision hätte kommen können, wenn ein kleinräumiges Ausweichverhalten unberücksichtigt bliebe und die kritische Flughöhe Seite 6 August 06

65 am Anlagenstandort erreicht würde. Zudem wurde der Flug Nr. Rm6 in Höhen über den sich drehenden Rotoren beobachtet. In Hinsicht auf die fünf geplanten Nordex WEA bis querten 9 der 0 Rotmilane den Nahbereich (0 m-radius) sowie 4 Tiere den Gefahrenbereich (doppelter Rotordurchmesser). Dabei fanden die zehn Flüge von zwölf Exemplaren (Nr. Rm, Rm, Rm, Rm9, Rm0, Rm6, Rm86, Rm89, Rm90 und Rm9) auch in Höhe der sich drehenden Rotoren statt, bei denen es zu einer Kollision kommen könnte, wenn ein kleinräumiges Ausweichverhalten unberücksichtigt bliebe und die kritische Flughöhe am Anlagenstandort erreicht würde. Zudem wurde der Flug Nr. Rm6 in Höhen über den sich drehenden Rotoren beobachtet. In Hinsicht auf die drei geplanten Vestas WEA bis 4 querten sieben der 0 Rotmilane den Nahbereich (0 m-radius) sowie sechs Tiere den Gefahrenbereich (doppelter Rotordurchmesser). Dabei fanden die sechs Flüge (Nr. Rm, Rm6, Rm, Rm6, Rm86 und Rm90) auch in Höhe der sich drehenden Rotoren statt, bei denen es zu einer Kollision kommen könnte, wenn ein kleinräumiges Ausweichverhalten unberücksichtigt bliebe und die kritische Flughöhe am Anlagenstandort erreicht würde. In Hinsicht auf die zwei geplanten Enercon WEA und 6 querten elf der 0 Rotmilane den Nahbereich (0 m-radius) sowie vier Tiere den Gefahrenbereich (doppelter Rotordurchmesser). Dabei fand ein Flug von zwei Exemplaren (Nr. Rm89) auch in Höhe der sich drehenden Rotoren statt, bei dem es zu einer Kollision kommen könnte, wenn ein kleinräumiges Ausweichverhalten unberücksichtigt bliebe und die kritische Flughöhe am Anlagenstandort erreicht würde. Eine vergleichende Übersicht in Hinsicht auf im Nah- und Gefahrenbereich beobachteten Flugaktivitäten bezogen auf die Gesamtbeobachtungszeit von 44 Stunden im Durchschnitt aller Beobachtungstermine ist der Tabelle 8 zu entnehmen. Tabelle 8: Anzahl der Flüge des Rotmilans je Stunde im Bereich des Windparks Blender-Oiste Anzahl Flüge Nahbereich UG Anzahl Flüge pro Stunde Gefahrenbereich Nahbereich 0 Gefahrenbereich im Bereich der bestehenden/ zurückzubauenden WEA 4 0,06 0,0 im Bereich der geplanten fünf Nordex WEA 9 4 0,0 0,0 im Bereich der geplanten drei Vestas WEA 6 0,0 0,0 im Bereich der geplanten zwei Enercon WEA 4 0,0 0,0 Windpark insgesamt nach Repowering 8 0,06 0,04 Der vom OVG Magdeburg angenommene Grenzwert von, bis Durchflüge im Stundenmittel wird weder im Nahbereich noch im Gefahrenbereich des bestehenden Windparks noch nach dem Erweiterungs-/ Repowering-Projekt erreicht. August 06 Seite

66 Insgesamt fanden die Flüge überwiegend in geringen Höhen statt. Dies verdeutlicht die Abbildung, in der die beobachteten Flüge in fünf Höhenklassen 8 eingeteilt wurden, wobei einzelne Flüge in mehreren Höhenklassen vertreten sein können. So wurde sowohl die Anzahl der Individuen wie auch der Umstand, dass Flüge in mehrere Höhenklassen stattfanden, berücksichtigt. Im Ergebnis wurden ca. % der Flüge in Höhen unter 0 m bzw. etwa 6 % der Flüge in Höhen unter 60 m dokumentiert. Maximal erreichten Rotmilane eine Flughöhe von über 00 m. Rotmilan Höhenklassen Klasse V 9 Klasse IV Klasse III Klasse II 8 Klasse I Anzahl an Flugaktivitäten Abbildung : Anzahl der Flüge des Rotmilans eingeteilt in fünf Höhenklassen Nach den Untersuchungsergebnisse ist der Rotmilan kein Brutvogel im.00 m-umfeld des Windparks Blender Oiste. Der Brutplatz liegt knapp außerhalb des.00 m-radius südlich des Vorhabens und somit nicht im.00 m-radius für eine vertiefende Prüfung. Ferner hat der Bereich des Windparks auf Grund der konkreten räumlichen Situation und des arttypischen Verhaltens keine Bedeutung als regelmäßig genutztes, essentielles Nahrungshabitat oder als Flugkorridor. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand und aktueller wissenschaftlicher Literatur sowie der konkreten räumlichen Situation kann sicher davon ausgegangen werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen des örtlichen Bestandes des Rotmilans durch das Erweiterungs-/ Repowering-Projekt nicht zu erwarten sind. Es ist keine Aufgabe eines möglichen Brutstandortes zu besorgen. Die Kollisionsgefahr ist für diese Art zudem im Allgemeinen auf Grund ihres Flugverhaltens sowie nach Auswertung der oben genannten Schlagopferkartei und der aktuellen Literatur als gering zu bewerten. Im vorliegenden Fall sind keine Horste im.00 m-umfeld des Vorhabens bekannt, so dass weder regelmäßige Flüge noch vermehrt als gefährdet angenommene Flugaktivitäten im Nahbereich (0 m-umfeld) der geplanten WEA zu besorgen sind. Zudem gehören die geplanten WEA-Standorte nach den vorliegenden Untersuchungen nicht zu einem besonders geeigneten Nahrungshabitat. Dennoch werden vorsorglich im Rahmen der Bauleitplanung Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen in Form einer temporären Abschaltung während bodenwendenden Bearbeitungen und Erntearbeiten im 0 m-umfeld der geplanten WEA-Standorte in der Brutzeit vom. März bis zum. Juli sowie eine unattraktive Mastfußgestaltung an den geplanten Anlagenstandorten 8 Klasse I = <0m; Klasse II = -60m; Klasse III = 6-00m; Klasse IV = 0-00m; Klasse V = >00m Seite 8 August 06

67 vorgesehen. Zwar konnten während der Raumnutzungsanalyse in 06 Rotmilane im Nah- und Gefahrenbereich der geplanten WEA-Standorte beobachtet werden. Jedoch konnten solche Flüge auch an den bestehenden WEA erfasst werden. So wurden an den bestehenden WEA 4 der 0 Rotmilane im Nahbereich sowie fünf Tiere im Gefahrenbereich gegenüber insgesamt der 0 Rotmilane im Nahbereich sowie 8 Tiere im Gefahrenbereich der geplanten WEA dokumentiert. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Rotmilane den bestehenden WEA kleinräumig ausweichen und nur selten in den Gefahrenbereich fliegen. Daher ist zu prognostizieren, dass die Tiere auch den geplanten WEA zukünftig kleinräumig ausweichen, so dass wesentlich weniger Flüge im Gefahrenbereich erfolgen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die Anlagenzahl verringert. Einzelne Kollisionen können zwar nie völlig ausgeschlossen werden. Eine hohe Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Individuen im Gefahrenbereich der zukünftigen Anlagenstandorte lässt sich daraus aber nicht ableiten, welches zu einem überdurchschnittlich häufigem auslösen von Kollisionen führen könnte. Insofern ist eine signifikante Erhöhung der Tötungs- oder Verletzungsrate über das allgemeine Lebensrisiko hinaus oder eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population durch Störungen unter Berücksichtigung der vorsorglich vorgesehenen Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen nicht zu erwarten Schwarzmilan Schwarzmilane errichten ihre Horste meist in alten Waldbeständen und Gewässernähe. Es kann auch vorkommen, dass Horste kilometerweit von Gewässern entfernt errichtet werden. Dies geschieht meistens dann, wenn reiche Nahrungsquellen (z.b. Mülldeponien) vorhanden sind. Bei hinreichendem Nahrungsangebot brütet die Art auch kolonieartig mit wenigen hundert Metern Abstand zwischen den einzelnen Horsten (GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 989,00), MEBS & SCHMIDT (006)). Regional wurden Vergesellschaftungen von Schwarzmilan- und Rotmilanbrutpaaren beobachtet (MEBS & SCHMIDT (006), MAMMEN ET AL. (006)). Außerhalb der Brutzeit sind Schwarzmilane sehr gesellig und bilden Schlaf- und Ruheplatzgemeinschaften von bis zu mehreren hundert Tieren oder sammeln sich zur gemeinsamen Jagd an Müllkippen, Rieselfeldern oder frisch bearbeiteten Äckern. Schwarzmilane sind sehr reviertreu und bilden über Jahre ein Paar. Die Fortpflanzungsziffer hängt neben dem Nahrungsangebot sehr stark von den Witterungsverhältnissen zu Beginn der Brutzeit ab (GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 989,00)) und schwankt zwischen, und,0 flüggen Jungen pro Brutpaar und Jahr (im Mittel,6 flügge Junge pro Paar und Jahr). Die Überlebensrate liegt jährlich bei 60-0 % (MEBS & SCHMIDT (006)). Beutetiere werden über offenem Gelände, Wasserflächen oder Ortschaften in einem langsamen, niedrigen Suchflug erfasst. Die Ernährung ist ubiquistisch und sehr variabel mit räumlichen und zeitlichen Schwerpunkten bei Fischen, Säugetieren oder Vögeln. Aas (z.b. Straßenverkehrsopfer) wird allgemein gern aufgenommen oder es wird anderen Vögeln die Beute abgejagt. Ab und an werden vom Boden auch Amphibien, Insekten und Regenwürmer erfasst (MEBS & SCHMIDT (006)). Eine zusammenfassende Untersuchung über den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen und den Bestand an Gast- und Brutvögeln ist von MÖCKEL & WIESNER (00) veröffentlicht worden. An elf Windparks in der Uckermark in Brandenburg wurden langjährige Erfassungen vor und nach Errichtung von WEA verglichen. Schwarzmilane sind in mehreren Windparks als Nahrungsgäste oder Durchzügler beobachtet worden. Sie jagten häufig inmitten der Anlagen und zeigten in ihrem Verhalten keine Scheu (a.a.o. S. ). Hinsichtlich durchziehender oder Nahrung suchender SchwarzAugust 06 Seite 9

68 milane wurde kein Meideverhalten gegenüber Windkraftanlagen festgestellt. Bei entsprechender Eignung (Nahrungsangebot) der Flächen nutzten sie auch die Räume zwischen den einzelnen Anlagen eines Windparks zur Jagd. Bei Untersuchungen in Österreich besaß der Schwarzmilan mit die höchste Raumnutzungsfrequenz in der Windparkfläche (TRAXLER ET AL. (004)). Angesichts der weiten Verbreitung der Schwarzmilane und ihrer geringen Scheu gegenüber den Anlagen sind Kollisionen mit WEA zwar nicht ausgeschlossen, die Wahrscheinlichkeit ist aber als gering zu erachten. Sie wird durch die Verwendung aktueller Anlagentypen des Binnenlandes mit hohen Türmen und größerem freien Luftraum zwischen den Rotoren und dem Boden weiter reduziert werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen von RASRAN ET AL. (008 & 00) bezüglich eines möglichen Zusammenhangs zwischen der Populationsentwicklung und dem Ausbau der Windenergienutzung in Deutschland (siehe Seite 4) gelten für den Schwarzmilan entsprechend. Es konnten keine signifikanten Korrelationen zwischen der Entwicklung der Windenergienutzung und dem Bestand, der Bestandsdichte und dem Bruterfolg des Schwarzmilans festgestellt werden. Kollisionen einzelner Individuen an WEA oder andere Auswirkungen der Windenergienutzung haben insofern keinen nachweisbaren negativen Einfluss auf die untersuchten Arten, welcher mit wissenschaftlichen Methoden feststellbar wäre. Die Ergebnisse aus dem Collision Risk Model von BERGEN & LOSKE (0) hinsichtlich der Abnehmenden Kollisionswahrscheinlichkeit des Rotmilans bei modernen WEA gelten auch für den Schwarzmilan (siehe S. ). Als Schlagopfer auf Grund von Kollisionen mit Windkraftanlagen sind bislang 6 Schwarzmilane gefunden worden (DÜRR (0E)). In Niedersachsen ist kein Kollisionsopfer bekannt. In keinem Jahr wurden bundesweit mehr als fünf Tiere, in einigen Jahren wurde gar kein Tier als Schlagopfer aufgefunden. Aus den bekannten Untersuchungen lassen sich keine generell kritischen Mindestabstände herleiten. Vorsorglich wird im Artenschutzleitfaden ein.000 m-radius als Untersuchungsgebiet für eine vertiefende Prüfung sowie ein.000 m-radius als erweitertes Untersuchungsgebiet empfohlen. So nimmt der Leitfaden eine Kollisionsgefährdung an WEA an. Standortbezogene Bewertung Der Schwarzmilan konnte ab Ende März an der Beobachtungstermine sowie bei einer Nestkontrolle im UG mit Flügen erfasst werden. Dabei handelte es sich meist um Flugbewegungen einzelner Exemplare sowie vereinzelt um bis zu zwei Tiere. Dabei hielten sich die Tiere insbesondere im südlichen, südwestlichen und westlichen Teil des UG auf. Im Zentrum und im Osten des UG waren dagegen deutlich weniger Aktivitäten zu beobachten (siehe Karte 9 im Anhang). Die Brutsaison reicht i.d.r. von April bis Juli, wobei die Legeperiode den Zeitraum Anfang April bis Ende Mai umfasst. Die Flüge nahmen ab Juni deutlich zu und es konnte eine erfolgreiche Brut im selben Gehölz wie vom Rotmilan erfasst werden. Während der Horstkontrolle am.., flog nach Eintritt ins Gehölz im Bereich von Horst Nr. sofort ein Schwarzmilan auf. Bei der vorsichtigen Annäherung war ein Jungvogel gut sichtbar, was auch fotografisch belegt werden konnte (siehe Abbildung ). Das Ausfliegen des Jungvogels muss zwischen dem 4.. und dem 9.. stattgefunden haben, denn ab dem 9.. gab es nur noch zwei Beobachtungen der Art im UG. Seite 60 August 06

69 Abbildung : Jungvogel im Horst Nr. bei der Horstkontrolle am. Juli Von den beobachteten 4 individualisierten Flügen querten zwölf Schwarzmilane den Nahbereich (0 m-radius) der zurückzubauenden WEA sowie sechs Tiere den Gefahrenbereich (doppelter Rotordurchmesser) der zurückzubauenden WEA. Dabei fanden die fünf Flüge von sechs Exemplaren (Nr. Swm6, Swm9, Swm, Swm8 und Swm) auch in Höhe der sich drehenden Rotoren statt, bei denen es zu einer Kollision hätte kommen können, wenn ein kleinräumiges Ausweichverhalten unberücksichtigt bliebe und die kritische Flughöhe am Anlagenstandort erreicht würde. In Hinsicht auf die fünf geplanten Nordex WEA bis querten elf der 4 Schwarzmilane den Nahbereich (0 m-radius) sowie sechs Tiere den Gefahrenbereich (doppelter Rotordurchmesser). Dabei fanden die fünf Flüge von sechs Exemplaren (Nr. Swm, Swm6, Swm9, Swm und Swm8) auch in Höhe der sich drehenden Rotoren statt, bei denen es zu einer Kollision kommen könnte, wenn ein kleinräumiges Ausweichverhalten unberücksichtigt bliebe und die kritische Flughöhe am Anlagenstandort erreicht würde. In Hinsicht auf die drei geplanten Vestas WEA bis 4 querten sieben der 4 Schwarzmilane den Nahbereich (0 m-radius) sowie ein Tier den Gefahrenbereich (doppelter Rotordurchmesser). Dabei fand der Flug (Nr. Swm) auch in Höhe der sich drehenden Rotoren statt, bei denen es zu einer Kollision kommen könnte, wenn ein kleinräumiges Ausweichverhalten unberücksichtigt bliebe und die kritische Flughöhe am Anlagenstandort erreicht würde. August 06 Seite 6

70 In Hinsicht auf die zwei geplanten Enercon WEA und 6 querten vier der 4 Schwarzmilane den Nahbereich (0 m-radius) sowie ein Tier den Gefahrenbereich (doppelter Rotordurchmesser). Dabei fand der Flug (Nr. Swm6) auch in Höhe der sich drehenden Rotoren statt, bei dem es zu einer Kollision kommen könnte, wenn ein kleinräumiges Ausweichverhalten unberücksichtigt bliebe und die kritische Flughöhe am Anlagenstandort erreicht würde. Eine vergleichende Übersicht in Hinsicht auf im Nah- und Gefahrenbereich beobachteten Flugaktivitäten bezogen auf die Gesamtbeobachtungszeit von 44 Stunden im Durchschnitt aller Beobachtungstermine ist der Tabelle 9 zu entnehmen. Tabelle 9: Anzahl der Flüge des Schwarzmilans je Stunde im Bereich des Windparks Blender-Oiste Anzahl Flüge Nahbereich UG Anzahl Flüge pro Stunde Gefahrenbereich Nahbereich 4 Gefahrenbereich 0,0 im Bereich der bestehenden/ zurückzubauenden WEA 6 0,0 0,0 im Bereich der geplanten fünf Nordex WEA 6 0,0 0,0 im Bereich der geplanten drei Vestas WEA 0,0 0,00 im Bereich der geplanten zwei Enercon WEA 4 0,0 0,00 Windpark insgesamt nach Repowering 6 0,0 0,0 Der vom OVG Magdeburg angenommene Grenzwert von, bis Durchflüge im Stundenmittel wird weder im Nahbereich noch im Gefahrenbereich des bestehenden Windparks noch nach dem Erweiterungs-/ Repowering-Projekt erreicht. Insgesamt fanden die Flüge überwiegend in geringen Höhen statt. Dies verdeutlicht die Abbildung 4, in der die beobachteten Flüge in fünf Höhenklassen 9 eingeteilt wurden, wobei einzelne Flüge in mehreren Höhenklassen vertreten sein können. So wurde sowohl die Anzahl der Individuen wie auch der Umstand, dass Flüge in mehrere Höhenklassen stattfanden, berücksichtigt. Im Ergebnis wurden ca. 6 % der Flüge in Höhen unter 60 m dokumentiert. Maximal erreichten Schwarzmilane eine Flughöhe von ca. 400 m. 9 Klasse I = <0m; Klasse II = -60m; Klasse III = 6-00m; Klasse IV = 0-00m; Klasse V = >00m Seite 6 August 06

71 Schwarzmilan Höhenklassen Klasse V Klasse IV 8 Klasse III 4 Klasse II Klasse I Anzahl an Flugaktivitäten Abbildung 4: Anzahl der Flüge des Schwarzmilans eingeteilt in fünf Höhenklassen Nach den Untersuchungsergebnisse ist der Schwarzmilan kein Brutvogel im.000 m-umfeld des Windparks Blender Oiste. Der Brutplatz liegt ca..400 m südlich des Vorhabens und somit außerhalb des.000 m-radius für eine vertiefende Prüfung. Ferner hat der Bereich des Windparks auf Grund der konkreten räumlichen Situation und des arttypischen Verhaltens keine Bedeutung als regelmäßig genutztes, essentielles Nahrungshabitat oder als Flugkorridor. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand und aktueller wissenschaftlicher Literatur sowie der konkreten räumlichen Situation kann sicher davon ausgegangen werden, dass erhebliche Beeinträchtigungen des örtlichen Bestandes des Schwarzmilans durch das Erweiterungs-/ Repowering-Projekt nicht zu erwarten sind. Es ist keine Aufgabe eines möglichen Brutstandortes zu besorgen. Die Kollisionsgefahr ist für diese Art zudem im Allgemeinen auf Grund ihres Flugverhaltens sowie nach Auswertung der oben genannten Schlagopferkartei und der aktuellen Literatur als gering zu bewerten. So kollidieren Schwarzmilane im Vergleich zum Rotmilan und Seeadler, die als besonders kollisionsgefährdet angesehen werden, unter Berücksichtigung der Bestandsgrößen relativ selten und nicht häufig mit WEA. Bei einem Bestand (aus 00) nach SÜDBECK ET AL. (00) von Brutpaaren des Schwarzmilans, sind 6 Kollisionsopfer in der Fundkartei der Vogelverluste an WEA in Deutschland nach DÜRR (0E) seit 000, also in einem Zeitraum von etwa Jahren, gemeldet. Hingegen sind es beim Seeadler 9 Meldungen bei einem Bestand von BP sowie beim Rotmilan 0 Meldungen bei einem Bestand von BP. Die Kollisionsopfermelderate beträgt demnach beim Schwarzmilan ein Kollisionsopfer auf.08. BP, beim Seeadler ist es ein Kollisionsopfer auf etwa 6 6 BP und beim Rotmilan ein Kollisionsopfer auf BP. Auch wenn eine gewisse Dunkelziffer nicht ausgeschlossen werden kann, dürfte sich an dem Verhältnis zwischen den genannten Greifvogelarten nichts wesentlich verändern. Im vorliegenden Fall sind keine Horste im.000 m-umfeld des Vorhabens bekannt, so dass weder regelmäßige Flüge noch vermehrt als gefährdet angenommene Flugaktivitäten im Nahbereich (0 m-umfeld) der geplanten WEA zu besorgen sind. Zudem gehören die geplanten WEA-StandAugust 06 Seite 6

72 orte nach den vorliegenden Untersuchungen nicht zu einem besonders geeigneten Nahrungshabitat. Dennoch werden vorsorglich im Rahmen der Bauleitplanung Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen in Form einer temporären Abschaltung während bodenwendenden Bearbeitungen und Erntearbeiten im 0 m-umfeld der geplanten WEA-Standorte in der Brutzeit vom. März bis zum. Juli sowie eine unattraktive Mastfußgestaltung an den geplanten Anlagenstandorten vorgesehen. Zwar konnten während der Raumnutzungsanalyse in 06 Schwarzmilane im Nah- und Gefahrenbereich der geplanten WEA-Standorte beobachtet werden. Jedoch konnten solche Flüge auch an den bestehenden WEA erfasst werden. So wurden an den bestehenden WEA zwölf der 4 Schwarzmilane im Nahbereich sowie sechs Tiere im Gefahrenbereich gegenüber insgesamt der 4 Schwarzmilane im Nahbereich sowie sechs Tiere im Gefahrenbereich der geplanten WEA dokumentiert. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Schwarzmilane den bestehenden WEA kleinräumig ausweichen und nur selten in den Gefahrenbereich fliegen. Daher ist zu prognostizieren, dass die Tiere auch den geplanten WEA zukünftig kleinräumig ausweichen, so dass wesentlich weniger Flüge im Gefahrenbereich erfolgen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die Anlagenzahl verringert. Einzelne Kollisionen können zwar nie völlig ausgeschlossen werden. Eine hohe Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Individuen im Gefahrenbereich der zukünftigen Anlagenstandorte lässt sich daraus aber nicht ableiten, welches zu einem überdurchschnittlich häufigem auslösen von Kollisionen führen könnte. Insofern ist eine signifikante Erhöhung der Tötungs- oder Verletzungsrate über das allgemeine Lebensrisiko hinaus oder eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population durch Störungen unter Berücksichtigung der vorsorglich vorgesehenen Vermeidungsund Schadensbegrenzungsmaßnahmen nicht zu erwarten Weißstorch Der Weißstorch wird auf der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands seit 996 bis heute durchgehend als gefährdet (Kategorie ) geführt (WITT ET AL. (996), BAUER ET AL. (00) & SÜDBECK ET AL. (00)). Deutschlandweit können für das Jahr 008 etwa 4.00 Horstpaare angenommen werden. Es gibt aus jedem Bundesland Nachweise der Art, Verbreitungsschwerpunkt sind mit rund 60 % des Bestandes die östlichen Bundesländer mit Brandenburg (.96 Horstpaare HPa), Mecklenburg-Vorpommern (86 HPa) und Sachsen-Anhalt (4 HPa) (NABU (00B)). Die Bestandsstabilisierung ist im Wesentlichen auf die Reduzierung von Zugverlusten und den günstigen Bedingungen in den Überwinterungsgebieten zurückzuführen. In Deutschland ist nach wie vor der Mangel geeigneter Nahrungshabitate bestandsbegrenzender Faktor. Regional ist die aktuelle Bestandszunahme ausschließlich auf Fütterungsmaßnahmen zurückzuführen. Diese Entwicklung ist insofern nicht nachhaltig. Weißstörche sind Kulturfolger, die innerhalb von Mitteleuropa offene Landschaften, die über nicht zu hohe Vegetation und ausreichend Nahrungsangebot verfügen, bevorzugen. Grundvoraussetzung für das Vorkommen der Art sind zum einen geeignete Niststandorte (z.b. Dächer, Masten, Schornsteine, Bäume) und zum anderen ausreichend strukturierte Nahrungshabitate. Bevorzugt wird der Brutplatz in Flussauen und Niederungen mit Wiesen und Weiden sowie feuchte und staunasse Senken (KAATZ & KAATZ (006)). Diese Gebiete mit ihrer ausreichenden Produktivität werden im Zusammenhang mit der Deckung des Nahrungsbedarfes in notwendigen Zeiten bevorzugt. Solche optimalen, weil hochproduktiven Nahrungshabitate müssen innerhalb eines Umkreises von höchstens 800 m in ausreichender Flächengröße vorhanden sein. Während der Jungenaufzucht muss je nach Entwicklungszustand des Jungvogels eine bestimmte Menge Nahrung in bestimmter Zeit herangeschafft werden. Dabei werseite 64 August 06

73 den kurze Wege und damit kurze Flugzeiten bevorzugt. Längere Flugzeiten (bis über 6 km) werden während der Nestlingszeit nur in Kauf genommen, wenn am Zielort schnell die notwendige Futtermenge (Mülldeponien, Ackerflächen bei bzw. nach Ernte und Feldbestellung) erworben werden kann oder wenn Futtermangel zu weiteren Flugwegen zwingt. Dann ist der Bruterfolg grundsätzlich gefährdet. Brutpaare haben eine starke Bindung an ihre Horste. Bei Ausfällen werden diese aber umgehend wieder besetzt. Weißstörche, die grundsätzlich zu den Koloniebrütern gehören, vertreiben Artgenossen bei Nahrungsmangel. In Zeiten eines schlechten Nahrungsangebotes können bei benachbarten Horsten heftige Rivalitäten entstehen. Der Stress bei der Horst- bzw. Revierverteidigung kann zu zusätzlichen Brutverlusten führen. Zur Empfindlichkeit dieser Art gegenüber der Wirkung von Windenergieanlagen gibt es nur wenige konkrete Hinweise. Dies liegt vor allem daran, dass Weißstörche siedlungsnah brüten und daher mit Windenergieprojekten, die nur in größerem Abstand zu Siedlungen verwirklicht werden dürfen, kaum in Kontakt kommen. Folglich gab es bisher nur wenige direkte Konfliktsituationen, die veröffentlicht wurden. In der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (DÜRR (0F)) ist diese Art mit Stand Dezember 0 mit Kollisionsopfern aufgeführt. 9 Kollisionsopfer wurden in Brandenburg, in Niedersachsen, zehn in Mecklenburg-Vorpommern, jeweils drei in Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen, zwei in Schleswig-Holstein, sowie jeweils eines in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen im Zeitraum bis 0 gefunden. Dabei wurden im August die meisten Kollisionen festgestellt. Die Todesursachen von Weißstörchen in den ostdeutschen Bundesländern sind umfassend untersucht. Von. untersuchten Totfunden waren beispielsweise 60 Störche an Freileitungen (4 %) und Tiere an sonstigen Hindernissen kollidiert (, %) sowie Tiere durch Abschuss (4,9 %), gezielte Nachstellung (, %) oder zufälliger Tötung (,6 %) umgekommen (KÖPPEN (996)). Eine umfassende und sorgfältige Untersuchung ist von MÖCKEL & WIESNER (00) veröffentlicht worden. Dabei näherten sich Weißstörche bei der Futtersuche Windenergieanlagen an und es wurden Durchflüge durch Windparks beobachtet. Bei fünf von elf untersuchten Windparks in der Niederlausitz wurden in der Nähe Weißstörche festgestellt. Bei vier dieser Windparks brüteten mehrere Brutpaare in der Umgebung. Die Entfernungen zwischen Brutplatz und Windpark betrugen 40 m, 600 m, x.00 m,.00 m, x.00 m,.8 m,.90 m,.00 m, x.00 m,.00 m,.900 m und 4.00 m. Weiter entfernte Horste wurden nicht näher betrachtet. Es kam zwischen Mai 00 und September 00 zu zwei Kollisionen. Ein Altvogel kollidierte in.8 m Entfernung zum Nest. Der bereits vor Windparkerrichtung nicht regelmäßig genutzte Horst wurde im Kollisionsjahr nicht wieder besetzt. Des Weiteren kollidierte einer von vier Jungvögeln einer Brut in 40 m Entfernung zum Horst. Obwohl diese Nachbarschaft von Weißstorchnest und Windpark mit fünf Anlagen seit zehn Jahren besteht, ist dieser Horststandort trotz des einmaligen Kollisionsverlustes der reproduktionsstärkste der Umgebung. In der Zeit von 000 bis 00 sind Jungvögel erfolgreich ausgeflogen, obwohl das Brutpaar 00 keinen Bruterfolg hatte. An allen untersuchten Windparks wurde hinsichtlich des Weißstorchs keine Bestandsveränderung festgestellt. Auch der Reproduktionserfolg war sowohl im Vergleich der Zeiträume vor und nach Errichten des jeweiligen Windparks als auch im Vergleich von Brutstandorten im näheren Umfeld (bis.00 m) oder im ferneren Umfeld (zwischen.00 m bis 4.00 m) eines Windparks grundsätzlich unverändert. Brutpaare in unmittelbarer Nähe zu Windparks können sowohl die höchste Reproduktionsrate (bei 40 m Abstand) als auch die niedrigste Reproduktionsrate (bei 600 m Abstand) haben. August 06 Seite 6

74 Aus den bekannten Untersuchungen lassen sich keine generell kritischen Mindestabstände herleiten. Vorsorglich wird im Artenschutzleitfaden ein.000 m-radius als Untersuchungsgebiet für eine vertiefende Prüfung sowie ein.000 m-radius als erweitertes Untersuchungsgebiet empfohlen. So nimmt der Leitfaden eine Kollisionsgefährdung an WEA an. Standortbezogene Bewertung Der Weißstorch konnte an fast allen der Beobachtungstermine im UG mit 9 Flügen erfasst werden. Dabei handelte es sich meist um Flugbewegungen einzelner Exemplare sowie vereinzelt um bis zu acht Tiere. Das Verhalten wurde häufig als kreisend, in der Thermik aufsteigend dokumentiert. Nachdem die gewünschte Flughöhe erreicht war, flogen die Weißstörche entsprechend im Segelflug ab. Dabei fanden nahezu alle Abflüge in Richtung Nordwest, Nord und Nordost statt. Die Tiere hielten sich insbesondere im nördlichen Teil des UG auf (siehe Karten 0 bis im Anhang). Dabei kam es zu vereinzelten Annäherung an den Windpark aus Norden während der Nahrungsaufnahme auf einer frisch gespritzten Ackerfläche (Flug Ws6/Ws). Der Storch fand dort reichlich Nahrung, wie an den vielen Aufnahme- und Schluckbewegungen zu sehen war. An gleicher Stelle wurde weitere Weißstorch festgestellt (Ws, Ws9, Ws4 und Ws4). Zudem wurde der bestehende Windpark gelegentlich im südlichen Teil durchflogen (Flug Ws8 und Ws88) bzw. ein Weißstorch landete an einem Graben am Rand des Windparks (Flug Ws4). Ansonsten fanden keine Flugaktivitäten im Bereich des Windparks statt. Es konnten sechs Bruten des Weißstorches auf künstlichen Nisthilfen in den umliegenden Ortschaften, insbesondere im Norden erfasst werden. Dies sind die Nummern (Blender), (Laake), (Oiste), (Wulmstorf), 4 (Amedorf) und 9 (Seestedt). Beim Nest Nr. 6 in Dahlhausen hat wohl ein Weißstorch das Nest zeitweilig besetzt. Bei der Kontrolle am.. flog in der Nähe ein Weißstorch und unter dem Nest waren reichlich Kotspritzer, aber es war kein Storch auf dem Nest. Die weiteren Kontrollen ergaben keine neuen Kotspuren und auch keinen Weißstorch auf dem Nest. Die Plattform Nr. 8 wurde als teils besetzt eingestuft. Der Abstand zu der nächstgelegene zurückzubauenden WEA beträgt ca. 00 m und zur nächstgelegene geplanten WEA etwa 90 m. Die Plattform wurde nach Auskunft von Herrn Grieme (Grundbesitzer) im Frühjahr dieses Jahres noch im Durchmesser erweitert sowie der Mast gekürzt. Daher stand der Horst während der Horstbesetzungsphase den Weißstörchen noch nicht zur Verfügung und wurde etwas verspätet aufgestellt. Kurz nach der Wiederaufstellung der Plattform haben zwei Weißstörche diese in Besitz genommen. Die beiden kamen regelmäßig zum rasten auf den Horst und schliefen auch dort. Eine Brut wurde jedoch nicht mehr begonnen. In den vergangenen Jahren haben hier Weißstörche jeweils erfolgreich gebrütet. Auf der Plattform Nr. in Blender waren nach Auskunft einer Anwohnerin ursprünglich Jungstörche geschlüpft, von denen nur einer überlebt hat. Bei der letzten Horstkontrolle am 6.. war dieser Jungstorch auch noch auf dem Nest sichtbar. Der Abstand zu der nächstgelegene zurückzubauenden WEA beträgt ca.,6 km und zur nächstgelegene geplanten WEA etwa,8 km. Die Plattform Nr. in Laake hatte 06 nach Auskunft des Grundbesitzers verschiedene Besitzer, was er unter anderem durch eine Videokamera beobachten konnte. Das alte Paar mit einem männlichen Storch, der dort bereits im Vorjahr gebrütet hatte (am Ring erkennbar), nahm den Horst frühzeitig in Besitz, das Weibchen legte 4 Eier. Dann kam es zu heftigen Kämpfen mit einem neu ankommenden Paar, wobei die Eier zerstört wurden und der Horst vom neuen Paar besetzt wurde. Deren Gelege enthielt ebenfalls 4 Eier, wovon Jungstörche schlüpften. Einer davon verstarb bereits nach wenigen Tagen, ein zweiter erstickte nach wenigen Wochen an einem Maulwurf, der etwas zu groß für ihn war. Der dritte Jungstorch wuchs gut heran und konnte am 6.. bei Flugübungen (AbSeite 66 August 06

75 bildung ) auf dem Horst beobachtet werden. Das Nest in Laake (Nr.) war von Standort aus gut sichtbar, entsprechend wurden bei vielen Terminen dort Flugbewegungen registriert. Es handelte sich fast nur um niedrige An- und Abflüge eines der Partner von bzw. nach Nord, Nordwest oder Nordost. Da das Verhalten der Weißstörche in Blender und Seestedt offenbar ähnlich war, waren durch die niedrigen An- und Abflüge dort, wenig Bewegungen zu sehen. Der Abstand zu der nächstgelegene zurückzubauenden WEA beträgt ca. 900 m und zur nächstgelegene geplanten WEA etwa, km. Der Abstand zu der WEA 0, die nicht Repowert wird, beträgt ca..0 m. Abbildung : Jungvogel bei Flugversuchen auf der Weißstörchen-Plattform Nr. am 6. Juli Im Horst Nr. wurden offenbar Jungstörche groß, bei der Kontrolle am.. war der Horst bereits leer, am 6.. standen die zwei Jungstörche rastend auf dem Horst, von dem sie einige Minuten später abflogen. Der Abstand zu der nächstgelegene zurückzubauenden WEA beträgt ca., km und zur nächstgelegene geplanten WEA etwa, km. Beim Horst Nr. wurde am.. ein bereits stehender Jungstorch festgestellt. Dieser wurde am 6.. nicht mehr gesehen, stattdessen aber ein noch auf den Gelenken sitzender Nachzügler, der am.. gar nicht zu sehen war. Also sind in diesem Horst wahrscheinlich Jungstörche groß geworden. Der Abstand zu der nächstgelegene zurückzubauenden WEA beträgt ca., km und zur nächstgelegene geplanten WEA etwa,4 km. August 06 Seite 6

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