EBM, BStV, HZV und HV

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1 Wetterauer Hausärztestammtisch EBM, BStV, HZV und HV Wolf Eckert, Rheinstrasse 8, Wöllstadt, Telefon 06034/2354

2 Agenda WB-Förderung ab deutlich verbessert Geriatrische EBM-Pauschalen ab Neue Betreuungsstruktur- und Terminmanagementverträge der KVH Die KV Hessen schließt einen Hausarzt-Vertrag mit der AOK ab was beinhaltet der und was ist davon zu halten? HZV Hessen 2016: Auf dem Weg von der Selektivzur Regelversorgung: Welche Verträge sind neu hinzugekommen? Für HZV-Alt-Verträge sind neue Inhalte vereinbart worden - mit welchen Konsequenzen? Lions Info-Notfallbox

3 WB-Förderung Allgemeinmedizin Ab neue Rahmenbedingungen und erhöhte Förder-Zuschüsse

4 WB-Förderung AllgMed ab Der Gehaltszuschuss (KVH+Kassen) erhöht sich auf Euro Brutto im Monat Die Praxis ist verpflichtet, das Gehalt des Arztes in Weiterbildung auf das Gehaltsniveau für eine stationäre Weiterbildungsstelle anzuheben Die maximale Förderdauer entspricht der jeweils geltenden WB-Ordnung In Hessen max Förderzeitraum je Praxis: 30 Monate (geplant) 4

5 Die neuen geriatrischen EBM- Pauschalen ab Extrabudgetäres Honorar insbesondere für geriatrische Institutsambulanzen?

6 Geriatrische Leistungen ab Die neuen Leistungen sind begrenzt auf Patienten, die aufgrund der Art, Schwere und Komplexität ihrer Erkrankung einen besonderen Versorgungsbedarf haben das 70. Lebensjahr vollendet haben und mindestens zwei geriatrische Syndrome haben (alternativ mindestens ein geriatrisches Syndrom und eine Pflegestufe). Zu den Syndromen können Mobilitätsstörungen einschließlich Fallneigung und Altersschwindel gehören, aber auch Inkontinenz oder ein therapierefraktäres chronisches Schmerzsyndrom 6

7 Geriatrie-Pauschalen ab ,65 / 12 min 6,78 / 4 min 7

8 Geriatrie-Pauschalen ab

9 Betreuungsstruktur- und Terminmanagement-Verträge der KVH Das Geld liegt auf der Straße

10 BSt- + ÜW-Verträge der KVH

11 Neu: ÜW-Management AOK 11

12 Unterstützung durch die KVH Vorschläge der KVH zur Prüfung auf Abrechenbarkeit von BStV-Ziffern im Abrechnungs-Rückmeldebogen ( frühzeitig Probeabrechnung einsenden!) Demnächst ICD-Arbeitshilfe im internen Mitgliederbereich der KV-Homepage abrufbar 12

13 Hausarztversorgungsvertrag der KVH mit der AOK ab auch das noch!

14 Vertragsinhalte Wesentliche Merkmale des Vertrages sind u.a. ein Überweisungsmanagement eine gesonderte Vergütung für den Einsatz von MFAs (NäPa und VERAH), eine "Arzneimittelvereinbarung", die für das Erreichen von Einsparzielen eine "Erfolgsbeteiligung" für die KV Hessen und eine praxisbezogene Vergütung für die Erreichung bestimmter Zielwerte bei der Verordnung von Biosimilars vorsieht 14

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17 Erste Bewertung Nach dem BStV ein weiterer verkappter Kodiervertrag, dem jetzt aber das Deckmäntelchen des "Hausarztvertrages" umgehängt wurde. Die zu erfüllenden Aufgaben und Qualitätsanforderungen für den teilnehmenden Hausarzt sind deutlich umfangreicher als im BStV (erstrecken sich über 3,5 DIN-A-4-Seiten) Die dafür ggf. zu erzielende zusätzliche Vergütung steht dazu in keinem Verhältnis. Die Quartals-Grundpauschale ist mit 3,50 Euro eher mager und mit 7 Euro Einschreibevergütung bekommt man bei DMP-Ersteinschreibung fast das Vierfache. 17

18 Erste Bewertung Die Vergütungen für die Kodierungen liegen sogar meist etwas niedriger als im BStV (3-6-9 Euro), sind aber nicht an die Anzahl der Diagnosen gekoppelt, sondern an einen im Anhang aufgelisteten Schweregrad von 1 bis 3, wobei die ganz überwiegende Anzahl der Diagnosen in die Klasse 1 eingestuft werden. Die maximal allein mit Kodierung erreichbare Summe sieht zwar mit 50 Euro vglw. hoch aus, ist aber bei Betrachtung der Kodierliste im Anhang auch beim "kränkesten" Patienten wohl nicht annähernd erreichbar. Die P4P-Arzneimittel-Vergütung ist vom Berechnungsweg hochkomplex beschrieben; da wird sich die AOK wohl - wenn es zur Endabrechnung kommt - erfolgreich um die Zahlung drücken können, weil irgendwelche Teilziele um wenige Promille verfehlt worden sind. 18

19 Erste Bewertung (3) Fazit: Lohnt sich m.e. eher nur für wirklich multimorbide Patienten mit sehr vielen der gelisteten und/oder schwerer klassifizierten Diagnosen. Von denen muss dann aber mindestens 20 (AOK)- Patienten einschreiben, sonst hat man nur die ganzen Verpflichtungen des Vertrages am Bein ohne zumindest die NäPa-/VERAHPauschale von dann aber immerhin 400 Euro/Quartal abgreifen zu können. Warum sollte man sich mit einer schlechten HZV-Kopie zufrieden geben, wenn es ein viel besseres Original gibt? 19

20 HZV Hessen 2016 Auf dem Weg von der Selektivzur Regelversorgung

21 HZV Hessen 2016 HZV aktuell AOK 2.0 ab TK BKK (GWQ) LKK HZV Hessen künftig IKK Classic 3.0 ab Neuer EK-Vertrag ab mit BEK-GEK DAK KKH HEK HKK BKK (Spectrum)? 21

22 HZV-Umsetzung in HessenQ1/16)H Kasse Start Potential IST (Q1/16) AOK Hessen Q TK Q IKK classic Q LKK Q GWQ Q EK Q Gesamt:

23 AOK-HZV 2.0 ab Wesentliche Verbesserungen: Wegfall der arztindividuellen Obergrenze Wegfall der Refinanzierungsklausel Neue zusätzlich honorierte Leistungen: U1 bis U11, J2 (50 ), J1 (40 ) Vertragsdauer mind. 4 Jahre Jährliche Steigerungsrate analog KV-System

24 Übrigens Was bedeutet eigentlich eine garantiert ausgezahlte Kopfpauschale von 65,60 pro Patient? Beispielrechnung: 100 eingeschriebene Patienten 6560 Vergütungsvolumen Inanspruchnahme 80% Fallwert: 82 Nicht nur morbide Patienten einschreiben! 24

25 IKK-HZV 3.0 ab Neu: Multi-Morbi-Zuschlag P4 15,00 Euro/Q Neu: Zuschlag Palliativbehandlung 145,00 Euro/Q Check-Up jetzt nicht mehr als Einzelleistung, sondern als Zuschlag von 6 Euro auf P1 Vertreterpauschale von 17,50 auf 20 Euro angehoben Laufzeit bis mindestens Planungssicherheit 25

26 HZV-Spicker (Autor: Christoph Claus) 26

27 27

28 Sonst noch was? Kümmernisse, Ärgernisse, Berichte, Anregungen 28

29 Es geht weiter Termine des Wetterauer Hausarztstammtischs: Regulär immer am 2. Dienstag im letzten Quartalsmonat, jeweils 20 Uhr Nächste geplante Termine für 2016: und Erinnerungs- mit Agenda und Veranstaltungsort kommt jeweils immer kurz zuvor (an mir bekannte -Adressen) 29

30 KV-WAHL 2016 HAUSÄRZTE WÄHLEN HAUSÄRZTE!

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