Studienplan für das fachwissenschaftliche Studium an der Fachhochschule Schwetzingen Hochschule für Rechtspflege

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1 Studienplan für das fachwissenschaftliche Studium an der Fachhochschule Schwetzingen Hochschule für Rechtspflege Verwaltungsvorschrift des JuM vom 11. August 2011 (2321/0458) - Die Justiz S Das Justizministerium hat im Benehmen mit der Fachhochschule und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg aufgrund des 5 Absatz 4 der Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Pr ü- fung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger (APrORpfl) vom 27. Juli 2011 den nachstehenden modular aufgebauten Studienplan für das fachwissenschaftliche Studium an der Fachhochschule Schwetzingen Hochschule für Rechtspflege erlassen. Der Studienplan tritt am 1. September 2011 in Kraft. Für Studierende, die die Ausbildung vor diesem Zeitpunkt angetreten haben und planmäßig ableisten, gilt weiterhin der Studienplan vom 1. August 2006 (Die Justiz S. 321). Jacobi Seite: 1

2 Inhaltsverzeichnis Module Studium I Modul-Nr. M I Grundlagen des Rechts, Methodenlehre, Allgemeiner Teil des BGB, Schuldrecht I und Mobiliarsachenrecht Modul-Nr. M I Immobiliarsachenrecht I und Grundbuchrecht I Modul-Nr. M I Familienrecht I und Erbrecht I mit jeweiligem Verfahrensrecht Modul-Nr. M I Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht I; Vereinsrecht Modul-Nr. M I Verfahrensrecht I und Kostenrecht I Modul-Nr. M I Einzelzwangsvollstreckung I (8. Buch der Zivilprozessordnung I und Zwangsversteigerungsgesetz I) Modul-Nr. M I Gesamtvollstreckung I Modul-Nr. M I Straf- und Strafverfahrensrecht I, Strafvollstreckungsrecht I Module Studium II Modul-Nr. M II Schuldrecht II, Übung Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht, Wertpapierrecht und Internationales Privatrecht Modul-Nr. M II Immobiliarsachenrecht II und Grundbuchrecht II Modul-Nr. M II Familienrecht II und Erbrecht II mit jeweiligem Verfahrensrecht Modul-Nr. M II Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht II Modul-Nr. M II Straf- und Strafverfahrensrecht II, Strafvollstreckungsrecht II Modul-Nr. M II Einzelzwangsvollstreckung II und Gesamtvollstreckung II Modul-Nr. M II Verfahrensrecht II und Kostenrecht II Modul-Nr. M II Staats- und Verwaltungsrecht und Europarecht Modul-Nr. M II Justizmanagement (Justizverwaltung, Betriebswirtschaftslehre) Modul-Nr. M II Wahlpflichtfach (Steuerrecht oder Strafvollzug) Modul-Nr. M II Seminar Seite: 2

3 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M I-1 Grundlagen des Rechts, Methodenlehre, Allgemeiner Teil des BGB, Schuldrecht I und Mobiliarsachenrecht Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium I Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Keine Veranschlagter studentischer Aufwand: 300 Zeitstunden (entspricht 10 ECTS 1 Leistungspunkten) davon Präsenz: 184 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten (davon 22 LVS Halbgruppenübung 2 ) 3 Zeitstunden Übungsklausur 3 4 Zeitstunden Aufsichtsarbeit European Credit Transfer and Accumulation System Für die Halbgruppenübung wird die Hörsaalgruppe hälftig geteilt. Pro Hörsaalgruppe werden damit zwei Halbgruppenübungen zu je 22 LVS gehalten. Das Ergebnis der unbeaufsichtigten Übungsklausur (sog. Nullklausur) wird nicht Bestandteil des Abschlusszeugnisses des Ausbildungsabschnitts. Seite: 3

4 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: 1. Die Studierenden kennen die Grundlagen der juristischen Arbeitsweise für Ausbildung und Praxis. 2. Die Studierenden beherrschen Grundzüge des Allgemeinen Teils des BGB, des Schuldrechts und des Mobiliarsachenrechts als Grundlage für die dem Rechtspfleger übertragenen Aufgaben. Lehrveranstaltungen des Moduls: I. Einführung in das Recht (Präsenz: 30 LVS) 1. Rechtsquellen 2. Gerichtssystem 3. Einführung in die juristische Arbeitsweise und Grundlagen der Fallbearbeitung 4. Lernstrategien im Studium 5. Grundbegriffe und Grundprinzipien des BGB II. Allgemeiner Teil des BGB (Präsenz: 54 LVS) 1. Willenserklärung, Vertrag und Rechtsgeschäft 2. Geschäftsfähigkeit 3. Formvorschriften 4. Inhaltliche Schranken des Rechtsgeschäfts 5. Willensmängel 6. Rechtsgeschäftliches Handeln für andere 7. Bedingung und Befristung 8. Verjährung III. Schuldrecht I (Präsenz: 42 LVS, davon 4 LVS fallorientierte Übung) 1. Einführung/Grundlagen 2. Abtretung 3. Inhalt von Schuldverhältnissen 4. Beendigung von Schuldverhältnissen 5. Leistungsverweigerungsrechte 6. Leistungsstörungen im Überblick 7. Leistungsstörungen (einzelne Pflichtverletzungen) 8. Fallorientierte Übung 9. Besprechung der Aufsichtsarbeit IV. Mobiliarsachenrecht (Präsenz: 36 LVS) 1. Grundbegriffe des Sachenrechts 2. Eigentum und Besitz 3. Rechtsgeschäftlicher Erwerb und Verlust des Eigentums 4. Gesetzlicher Erwerb des Eigentums 5. Ansprüche aus dem Eigentum 6. Pfandrecht Seite: 4

5 7. Eigentumsvorbehalt 8. Sicherungseigentum 9. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis V. Halbgruppenübung (Präsenz: 22 LVS) 1. Übungsfälle 1 bis Besprechung der Übungsklausur Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung, fallorientierte Übung, Halbgruppenübung, Referate, etc., Übungsklausur 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf den Leistungsnachweis. Art der Leistungsnachweise: Eine bewertete Aufsichtsarbeit (4 Zeitstunden) Bewertete mündliche Mitarbeit jeweils in den Lehrveranstaltungen - Allgemeiner Teil des BGB - Schuldrecht I - Mobiliarsachenrecht Seite: 5

6 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M I-2 Immobiliarsachenrecht I und Grundbuchrecht I Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium I Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Keine Veranschlagter studentischer Aufwand: 270 Zeitstunden (entspricht 9 ECTS Leistungspunkten) davon Präsenz: 176 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten 7 Zeitstunden Aufsichtsarbeiten Seite: 6

7 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: 1. Die Studierenden beherrschen die Grundzüge des Immobiliarsachenrechts als Grundlage für die dem Rechtspfleger übertragenen Aufgaben. 2. Die Studierenden werden befähigt, dem Rechtspfleger in Grundbuchsachen übertragene Aufgaben wahrzunehmen. Lehrveranstaltungen des Moduls: I. Immobiliarsachenrecht I (Präsenz: 64 LVS, davon 2 LVS fallorientierte Übung) 1. Grundbegriffe des Immobiliarsachenrechts 2. Eigentumserwerb vom Berechtigten 3. Unrichtiges Grundbuch und Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten 4. Ansprüche des Eigentümers/Berechtigten 5. Vormerkung 6. Dingliches Vorkaufsrecht 7. Grundpfandrechte (Grundlagen) und Rang von Rechten 8. Hypothek 9. Grundschuld 10. Haftungsverband bei den Grundpfandrechten 11. Sonstige beschränkte dingliche Rechte 12. Fallorientierte Übung 13. Besprechung der Aufsichtsarbeit II. Grundbuchrecht I (Präsenz: 112 LVS, davon 4 LVS fallorientierte Übung) 1. Grundlagen des Grundbuchwesens 2. Antrag I (Antragstellung) 3. Antrag II (Erledigung und Rechtsmittel) 4. Eintragungsfähigkeit 5. Bewilligung 6. Einigung 7. Grundbuchberichtigung 8. Ersuchen 9. Voreintragung 10. Form und Beweis 11. Besondere Eintragungsverfahren 12. Eintragungen von Amts wegen 13. Zwangssicherungshypothek 14. Wohnungs- und Teileigentum 15. Erbbaurecht 16. Kosten des Grundbuchverfahrens 17. Behandlung von Briefrechten 18. Fallorientierte Übung 19. Besprechung der Aufsichtsarbeit Seite: 7

8 Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung, fallorientierte Übung, Referate, etc. 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf die Leistungsnachweise. Art der Leistungsnachweise: Zwei bewertete Aufsichtsarbeiten, nämlich eine bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Immobiliarsachenrecht (3 Zeitstunden) eine bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Grundbuchrecht (4 Zeitstunden) Bewertete mündliche Mitarbeit jeweils in den Lehrveranstaltungen - Immobiliarsachenrecht I - Grundbuchrecht I Seite: 8

9 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M I-3 Familienrecht I und Erbrecht I mit jeweiligem Verfahrensrecht Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium I Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Keine Veranschlagter studentischer Aufwand: 210 Zeitstunden (entspricht 7 ECTS Leistungspunkten) davon Präsenz: 120 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten 8 Zeitstunden Aufsichtsarbeiten Seite: 9

10 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: 1. Die Studierenden beherrschen Grundzüge des Familien- und Erbrechts als Grundlage für die dem Rechtspfleger übertragenen Aufgaben. 2. Die Studierenden werden befähigt, dem Rechtspfleger in Familiensachen, Betreuungssachen und Nachlasssachen übertragene Aufgaben wahrzunehmen. Lehrveranstaltungen des Moduls: I. Familienrecht I (Präsenz: 70 LVS, davon 2 LVS fallorientierte Übung) 1. Kindschaftsrecht (Abstammung) 2. Kindschaftsrecht (Rechtsstellung des Kindes) 3. Kindschaftsrecht (Adoption) 4. Kindschaftsrecht (Kindesunterhalt) 5. Vormundschaftsrecht (Überblick und Grundlagen) 6. Vormundschaftsrecht (Führung der Vormundschaft) 7. Pflegschaftsrecht 8. Betreuungsrecht (Überblick und Grundlagen) 9. Betreuungsrecht (Führung der Betreuung) 10. Exkurs: Gewaltschutz 11. Eherecht (Eheschließung) 12. Eherecht (allgemeine Ehewirkungen) 13. Eherecht (eheliches Güterrecht) 14. Eherecht (Scheidungsrecht) 15. Eherecht (sonstige Formen des Zusammenlebens) 16. Fallorientierte Übung 17. Besprechung der Aufsichtsarbeit II. Erbrecht I (Präsenz: 50 LVS, davon 2 LVS fallorientierte Übung) 1. Grundbegriffe und Prinzipien des Erbrechts 2. Gesetzliche Erbfolge 3. Ausschluss von der Erbfolge 4. Gewillkürte Erbfolge - Verfügung von Todes wegen 5. Anfechtung der letztwilligen Verfügung 6. Nichtigkeit letztwilliger Verfügungen 7. Erbeinsetzung 8. Vor- und Nacherbschaft 9. Testamentsvollstreckung 10. Erbschaftsanspruch und Surrogation 11. Erbschein 12. Sonstige Aufgaben des Nachlassgerichts 13. Fallorientierte Übung 14. Besprechung der Aufsichtsarbeit Seite: 10

11 Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung, fallorientierte Übung, Referate, etc. 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf die Leistungsnachweise. Art der Leistungsnachweise: Zwei bewertete Aufsichtsarbeiten, nämlich eine bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Familienrecht (4 Zeitstunden) eine bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Erbrecht (4 Zeitstunden) Bewertete mündliche Mitarbeit jeweils in den Lehrveranstaltungen - Familienrecht I - Erbrecht I Seite: 11

12 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M I-4 Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht I; Vereinsrecht Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium I Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Keine Veranschlagter studentischer Aufwand: 180 Zeitstunden (entspricht 6 ECTS Leistungspunkten) davon Präsenz: 120 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten 4 Zeitstunden Aufsichtsarbeit Seite: 12

13 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: 1. Die Studierenden beherrschen Grundzüge des Handels-, Gesellschafts- und Registerrechts als Grundlage für die dem Rechtspfleger übertragenen Aufgaben. 2. Die Studierenden werden befähigt, dem Rechtspfleger im Rahmen der Führung des Handelsregisters und des Vereinsregisters übertragene Aufgaben wahrzunehmen. Lehrveranstaltungen des Moduls: I. Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht I (Präsenz: 108 LVS, davon 4 LVS fallorientierte Übung) 1. Begriff und Bedeutung des materiellen Handelsrechts 2. Handelsregister - Einführung/Grundlagen 3. Kaufmannsbegriff 4. Firma 5. Ersteintragung eines Einzelkaufmanns einschließlich Prokura 6. Inhaberwechsel unter Lebenden und von Todes wegen 7. Firmenlöschung 8. Publizität des Handelsregisters 9. BGB-Gesellschaft 10. Offene Handelsgesellschaft 11. Ersteintragung einer offenen Handelsgesellschaft 12. Vergesellschaftung (Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns) 13. Veränderungen im Gesellschafterbestand einer offenen Handelsgesellschaft 14. Folgen bei Tod eines persönlich haftenden Gesellschafters 15. Kommanditgesellschaft 16. Ersteintragung einer Kommanditgesellschaft 17. Veränderungen bei Kommanditisten 18. Auflösung/Beendigung von Personenhandelsgesellschaften 19. Gesellschaft mit beschränkter Haftung 20. Ersteintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung 21. Geschäftsführer- und Gesellschaftsvertragsänderung bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung 22. Auflösung und Beendigung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 23. Fallorientierte Übung 24. Besprechung der Aufsichtsarbeit II. Vereinsrecht (Präsenz: 12 LVS) Materielles Vereinsrecht und Vereinsregister Seite: 13

14 Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung, fallorientierte Übung, Referate, etc. 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf den Leistungsnachweis. Art der Leistungsnachweise: Eine bewertete Aufsichtsarbeit (4 Zeitstunden) Bewertete mündliche Mitarbeit Seite: 14

15 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M I-5 Verfahrensrecht I und Kostenrecht I Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium I Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach (aber: Rollenspiel freiwillig) Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Keine Veranschlagter studentischer Aufwand: 270 Zeitstunden (entspricht 9 ECTS Leistungspunkten) davon Präsenz: 188 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten 8 Zeitstunden Aufsichtsarbeiten zuzüglich 16 LVS Rollenspiel zum Erkenntnisverfahren im Zivilprozess l 4 4 Die Teilnahme am Rollenspiel ist freiwillig, dementsprechend werden die 16 LVS im veranschlagten studentischen Aufwand nicht berücksichtigt. Seite: 15

16 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: 1. Die Studierenden kennen die gerichtsverfassungsrechtliche Stellung des Rechtspflegers in Abgrenzung zu den übrigen Organen der Rechtspflege. 2. Die Studierenden beherrschen Grundzüge des Zivilprozessrechts (samt Mahnverfahren und Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe) und des FamFG als Grundlage für die dem Rechtspfleger übertragenen Aufgaben. 3. Die Studierenden werden befähigt, dem Rechtspfleger und dem Urkundsbeamten des gehobenen Dienstes im Festsetzungsverfahren übertragene Aufgaben sowie die Aufgaben als Vertreter der Staatskasse wahrzunehmen. Lehrveranstaltungen des Moduls: I. Rechtspflegergesetz (Präsenz: 10 LVS) 1. Einführung/Grundlagen 2. Zuständigkeit im Einzelnen 3. Anfechtung von Rechtspflegerentscheidungen II. Erkenntnisverfahren im Zivilprozess (Präsenz: 56 LVS, davon 4 LVS fallorientierte Übung) 1. Einführung/Grundlagen 2. Rechtsweg und Zuständigkeit 3. Parteien des Rechtsstreits 4. Klageerhebung und Rechtschutzinteresse 5. Exkurs: Zulässigkeitsprüfung in der Klausur 6. Besondere Verfahrensgestaltungen 7. Streitgegenstand 8. Organe der Zivilrechtspflege 9. Ablauf nach Eingang der Klage bei Gericht 10. Reaktion des Beklagten auf die Klage 11. Beweiserhebung durch das Gericht 12. Beendigung des Verfahrens durch die Parteien 13. Beendigung durch Urteil 14. Rechtskraft 15. Rechtsmittel 16. Fristen im Prozess 17. Verfahrensgrundsätze und Sitzungspolizei 18. Fallorientierte Übung 19. Besprechung der Aufsichtsarbeit III. Allgemeiner Teil des FamFG (Präsenz: 10 LVS) 1. Einführung/Grundlagen 2. Verfahren Seite: 16

17 IV. Kostenrecht I (Präsenz: 90 LVS, davon 4 LVS fallorientierte Übung) 1. Allgemeine Grundsätze des Kostenwesens 2. Verfahren der Kostenfestsetzung gemäß 103 ff. ZPO (Grundlagen) 3. Verfahren zur Festsetzung der Vergütung gemäß 11 RVG 4. Kosten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem GKG I (Allgemeines) 5. Kosten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem GKG II (Gebührenstreitwert) 6. Kosten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem GKG III (Kostenverzeichnis) 7. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz I (Paragrafenteil) 8. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz II (Vergütung für außergerichtliche Tätigkeiten) 9. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz III (Vergütung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten erster Instanz) 10. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz IV (Auslagentatbestände) 11. Kostenrechtliche Behandlung eines Berufungsverfahrens 12. Kostenrechtliche Behandlung eines selbständigen Beweisverfahrens 13. Verfahren der Kostenfestsetzung gemäß 103 ff. ZPO (Besonderheiten) 14. Kosten in Familiensachen 15. Fallorientierte Übung 16. Besprechung der Aufsichtsarbeit V. Mahnverfahren (Präsenz: 10 LVS) 1. Das Mahnverfahren nach dem 7. Buch der ZPO 2. Kostenrechtliche Behandlung eines Mahnverfahrens VI. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe I (Präsenz: 12 LVS) 1. Verfahrensrechtliche Grundlagen der Prozesskostenhilfe nach der ZPO 2. Kostenrechtliche Auswirkungen 3. Besonderheiten der Verfahrenskostenhilfe nach dem FamFG Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung, fallorientierte Übung, Referate, etc. 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf den Leistungsnachweis. Art der Leistungsnachweise: Zwei bewertete Aufsichtsarbeiten, nämlich eine bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Erkenntnisverfahren im Zivilprozess (4 Zeitstunden) eine bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Kostenrecht I (4 Zeitstunden) Bewertete mündliche Mitarbeit jeweils in den Lehrveranstaltungen - Erkenntnisverfahren im Zivilprozess - Kostenrecht I Seite: 17

18 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M I-6 Einzelzwangsvollstreckung I (8. Buch der Zivilprozessordnung I und Zwangsversteigerungsgesetz I) Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium I Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Keine Veranschlagter studentischer Aufwand: 360 Zeitstunden (entspricht 12 ECTS Leistungspunkten) davon Präsenz: 224 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten 8 Zeitstunden Aufsichtsarbeiten Seite: 18

19 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: Die Studierenden werden befähigt, dem Rechtspfleger im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen übertragene Aufgaben wahrzunehmen. Lehrveranstaltungen des Moduls: I. 8. Buch der Zivilprozessordnung I (Präsenz: 106 LVS, davon 4 LVS fallorientierte Übung) 1. Einführung in das Recht der Zwangsvollstreckung 2. Organe der Zwangsvollstreckung 3. Vollstreckungsantrag/Vollstreckungsauftrag 4. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen 5. Vollstreckungstitel I (Endurteil - bestimmter und vollstreckbarer Inhalt) 6. Vollstreckungstitel II (Endurteil - vollstreckungsfähiger Zustand) 7. Sicherheitsleistung als besondere Vollstreckungsvoraussetzung 8. Vollstreckungstitel III (weitere Titel) 9. Vollstreckungsklausel I (einfache und weitere vollstreckbare Ausfertigung) 10. Vollstreckungsklausel II (titelergänzende Klausel) 11. Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug 12. Vollstreckungsklausel III (titelübertragende Klausel) 13. Zustellungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung 14. Kosten der Zwangsvollstreckung 15. Vollstreckungshindernisse 16. Zwangsvollstreckung in besondere Vermögensmassen 17. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen 18. Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung 19. Forderungspfändung I (Gegenstand und Verfahren) 20. Forderungspfändung II (pfändbare und unpfändbare Forderungen) 21. Pfändung von Arbeitseinkommen 22. Pfändung von Arbeitseinkommen durch Unterhalts- bzw. Deliktgläubiger 23. Pfändung von Sozialleistungen 24. Pfändung von Kontoguthaben, insbesondere diesbezüglicher Vollstreckungsschutz 25. Vollstreckung in dingliche Rechte, Herausgabeansprüche und andere Vermögensrechte 26. Fallorientierte Übung 27. Besprechung der Aufsichtsarbeit II. Zwangsversteigerungsgesetz I (Präsenz: 118 LVS, davon 4 LVS fallorientierte Übung) 1. Einführung in das Recht der Immobiliarvollstreckung Zwangsversteigerung eines Grundstücks 2. Anordnung der Zwangsversteigerung 3. Wirkungen der Anordnung der Zwangsversteigerung 4. Aufhebung und einstweilige Einstellung des Verfahrens 5. Verfahren bis zum Versteigerungstermin 6. Geringstes Gebot Seite: 19

20 7. Versteigerungstermin 8. Entscheidung über den Zuschlag 9. Erlösverteilung 10. Nichtzahlung des Meistgebots und ihre Folgen Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke 11. Anordnung, Aufhebung und einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung 12. Geringstes Gebot und Zuschlagsentscheidung 13. Erlösverteilung 14. Fallorientierte Übung 15. Besprechung der Aufsichtsarbeit Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung, fallorientierte Übung, Referate, etc. 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf den Leistungsnachweis. Art der Leistungsnachweise: Zwei bewertete Aufsichtsarbeiten, nämlich eine bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt 8. Buch der ZPO (4 Zeitstunden) eine bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Zwangsversteigerungsgesetz (4 Zeitstunden) Bewertete mündliche Mitarbeit jeweils in den Lehrveranstaltungen - 8. Buch der ZPO - Zwangsversteigerungsgesetz Seite: 20

21 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M I-7 Gesamtvollstreckung I Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium I Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Keine Veranschlagter studentischer Aufwand: 120 Zeitstunden (entspricht 4 ECTS Leistungspunkten) davon Präsenz: 68 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten 4 Zeitstunden Aufsichtsarbeit Seite: 21

22 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: Die Studierenden werden befähigt, dem Rechtspfleger übertragene Aufgaben im Regelinsolvenzverfahren wahrzunehmen. Lehrveranstaltungen des Moduls: Gesamtvollstreckung (Präsenz: 68 LVS, davon 4 LVS fallorientierte Übung) 1. Einführung/Grundlagen 2. Insolvenzeröffnungsverfahren 3. Entscheidung über den Antrag 4. Aufgaben des Gerichts nach Verfahrenseröffnung 5. Wirkungen des eröffneten Insolvenzverfahrens I (personen- und gesellschaftsrechtliche Auswirkungen sowie Auswirkungen auf Verfügungen und andere Rechtshandlungen des Schuldners) 6. Wirkungen des eröffneten Insolvenzverfahrens II (Vollstreckungsmaßnahmen) 7. Wirkungen des eröffneten Insolvenzverfahrens III (Schwebende Rechtsgeschäfte) 8. Wirkungen des eröffneten Insolvenzverfahrens IV (Schwebende Prozesse) 9. Massebereinigung im Regelinsolvenzverfahren 10. Forderungsfeststellung 11. Verteilung der Insolvenzmasse und Beendigung des Verfahrens 12. Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung 13. Fallorientierte Übung 14. Besprechung der Aufsichtsarbeit Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung, fallorientierte Übung, Referate, etc. 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf den Leistungsnachweis. Art der Leistungsnachweise: Eine bewertete Aufsichtsarbeit (4 Zeitstunden) Bewertete mündliche Mitarbeit Seite: 22

23 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M I-8 Straf- und Strafverfahrensrecht I, Strafvollstreckungsrecht I Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium I Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Keine Veranschlagter studentischer Aufwand: 90 Zeitstunden (entspricht 3 ECTS Leistungspunkten) davon Präsenz: 54 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten 3 Zeitstunden Aufsichtsarbeit Seite: 23

24 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: 1. Die Studierenden beherrschen erste Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts als Grundlage für die dem Rechtspfleger übertragenen Aufgaben. 2. Die Studierenden werden befähigt, dem Rechtspfleger im Rahmen der Strafvollstreckung übertragene Aufgaben wahrzunehmen. Lehrveranstaltungen des Moduls: I. Einführung in das Straf- und Strafverfahrensrecht (Präsenz: 12 LVS) 1. Strafrecht und Strafgesetz 2. Rechtsfolgen einer Straftat 3. Einführung in das Strafverfahren 4. Rechtsbehelfe II. Strafvollstreckung I (Präsenz: 42 LVS, davon 2 LVS fallorientierte Übung) 1. Einführung/Grundlagen 2. Allgemeine Fragen der Strafvollstreckung 3. Vollstreckung von Freiheitsstrafen 4. Vollstreckung von Freiheitsstrafen (Strafzeitberechnung) 5. Vollstreckung von Geld- u. Ersatzfreiheitsstrafen 6. Nachträglich gebildete Gesamtstrafe und ihre Vollstreckung 7. Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung ohne Freiheitsentzug 8. Vollstreckung von Nebenstrafen und Nebenfolgen 9. Fallorientierte Übung 10. Besprechung der Aufsichtsarbeit im Strafvollstreckungsrecht Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung, fallorientierte Übung, Referate, etc. 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf den Leistungsnachweis. Art der Leistungsnachweise: Eine bewertete Aufsichtsarbeit im Strafvollstreckungsrecht (3 Zeitstunden) Bewertete mündliche Mitarbeit in der Lehrveranstaltung Strafvollstreckung I Seite: 24

25 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M II-1 Schuldrecht II, Übung Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht, Wertpapierrecht und Internationales Privatrecht Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium II Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Studium I und Studienpraxis Veranschlagter studentischer Aufwand: 240 Zeitstunden (entspricht 8 ECTS 5 Leistungspunkten) davon Präsenz: 127 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten davon 3 LVS Besprechung Repetitorium 5 Zeitstunden Aufsichtsarbeit 5 Zeitstunden Übungsklausur (Repetitorium) 5 European Credit Transfer and Accumulation System Seite: 25

26 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: 1. Die Studierenden beherrschen Grundzüge des Schuldrechts, des Wertpapierrechts und des internationalen Privatrechts als Grundlage für die dem Rechtspfleger übertragenen Aufgaben. 2. Die Studierenden können Grundzüge des bürgerlichen Rechts und Zivilprozessrechts auch auf komplexe Fallgestaltungen anwenden. Lehrveranstaltungen des Moduls: I. Schuldrecht II (Präsenz: 66 LVS) 1. Leistungsstörungsrecht (Wiederholung und Vertiefung) 2. Rücktritt 3. Allgemeines Schadensrecht 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen 5. Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern 6. Kaufvertrag 7. Werkvertrag 8. Mietvertrag 9. Gelddarlehensvertrag 10. Bürgschaft 11. Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag 12. Bereicherungsrecht 13. Deliktsrecht II. Übung Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht (Präsenz: 26 LVS) 1. Übungsfälle 1 bis 6 2. Besprechung der Aufsichtsarbeit III. Wertpapierrecht I (Präsenz: 8 LVS) 1. Grundlagen des Wertpapierrechts 2. Wechsel- und Scheckrecht 3. Recht des bargeldlosen Zahlungsverkehrs IV. Wertpapierrecht II (Präsenz: 8 LVS) 1. Aktien 2. Fonds 3. Anleihen 4. Derivate und Grundlagen V. Internationales Privatrecht (Präsenz: 16 LVS) 1. Einführung/Grundlagen 2. Internationale Zuständigkeit 3. Internationales Privatrecht (Familienrecht) 4. Internationales Privatrecht (Erbrecht) Seite: 26

27 5. Internationales Privatrecht (Schuldrecht) 6. Internationales Privatrecht (Sachenrecht) VI. Repetitorium Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht (Schwerpunkt: Schuldrecht) (Präsenz: 3 LVS) Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung und fallorientierte Übung, Referate, Repetitorium, etc. 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf den Leistungsnachweis. Art der Leistungsnachweise: Eine bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Bürgerliches Recht (5 Zeitstunden) Bewertete mündliche Mitarbeit in der Lehrveranstaltung Schuldrecht II Seite: 27

28 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M II-2 Immobiliarsachenrecht II und Grundbuchrecht II Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium II Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Studium I und Studienpraxis Veranschlagter studentischer Aufwand: 150 Zeitstunden (entspricht 5 ECTS Leistungspunkten) davon Präsenz: 71 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten, davon 3 LVS Besprechung Repetitorium 5 Zeitstunden Aufsichtsarbeit 5 Zeitstunden Übungsklausur (Repetitorium) Seite: 28

29 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: 1. Die Studierenden werden befähigt, dem Rechtspfleger in Grundbuchsachen übertragene Aufgaben wahrzunehmen. 2. Die Studierenden können Grundzüge des Immobiliarsachenrechts und Grundbuchrechts auch auf komplexe Fallgestaltungen anwenden. Lehrveranstaltungen des Moduls: I. Immobiliarsachenrecht II und Grundbuchrecht II (Präsenz: 38 LVS) 1. Besondere Beteiligte des Grundbuchverfahrens I (Minderjährige u.a.) 2. Besondere Beteiligte des Grundbuchverfahrens II (BGB-Gesellschaft) 3. Amtswiderspruch und Amtslöschung 4. Besonderheiten bei Grundpfandrechten 5. Besondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Grundbuch 6. Erbteilsübertragung und Erbteilspfändung 7. Besonderheiten bei Vormerkungen 8. Kosten in Grundbuchsachen 9. Wohnungseigentum und Erbbaurecht II. Übung Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht (Präsenz: 30 LVS) 1. Übungsfälle 1 bis 8 2. Besprechung der Aufsichtsarbeit III. Repetitorium Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht (Präsenz: 3 LVS) Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung und fallorientierte Übung, Referate, Repetitorium, etc. 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf den Leistungsnachweis. Art der Leistungsnachweise: Eine bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Grundbuchrecht (5 Zeitstunden) Bewertete mündliche Mitarbeit in der Lehrveranstaltung Immobiliarsachenrecht II und Grundbuchrecht II Seite: 29

30 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M II-3 Familienrecht II und Erbrecht II mit jeweiligem Verfahrensrecht Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium II Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Studium I und Studienpraxis Veranschlagter studentischer Aufwand: 150 Zeitstunden (entspricht 5 ECTS Leistungspunkten) davon Präsenz: 81 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten davon 3 LVS Besprechung Repetitorium 5 Zeitstunden Aufsichtsarbeit 5 Zeitstunden Übungsklausur (Repetitorium) Seite: 30

31 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: 1. Die Studierenden beherrschen Grundzüge des Erbrechts als Grundlage für die dem Rechtspfleger übertragenen Aufgaben. 2. Die Studierenden können Grundzüge des Familien- und Erbrechts auch auf komplexe Fallgestaltungen anwenden. Lehrveranstaltungen des Moduls: I. Erbrecht II (Präsenz: 16 LVS) 1. Schuldrechtliche Beschränkungen und Beschwerungen des Erben 2. Das Pflichtteilsrecht 3. Grundzüge der Erbenhaftung 4. Grundzüge der Miterbengemeinschaft II. Übung Familienrecht und Erbrecht (Präsenz: 62 LVS) 1. Übungsfälle 1 bis Besprechung der Aufsichtsarbeit III. Repetitorium Familienrecht und Erbrecht (Präsenz: 3 LVS) Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung und fallorientierte Übung, Referate, Repetitorium, etc. 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf den Leistungsnachweis. Art der Leistungsnachweise: Eine bewertete Aufsichtsarbeit (5 Zeitstunden) Bewertete mündliche Mitarbeit in der Lehrveranstaltung Übung Familienrecht und Erbrecht Seite: 31

32 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M II-4 Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht II Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium II Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Studium I und Studienpraxis Veranschlagter studentischer Aufwand: 180 Zeitstunden (entspricht 6 ECTS Leistungspunkten) davon Präsenz: 103 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten davon 3 LVS Besprechung Repetitorium 5 Zeitstunden Aufsichtsarbeit 5 Zeitstunden Übungsklausur (Repetitorium) Seite: 32

33 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: 1. Die Studierenden werden befähigt, dem Rechtspfleger in Handelsregistersachen übertragene Aufgaben wahrzunehmen. 2. Die Studierenden können Grundzüge des Handels-, Gesellschafts- und Registerrechts auch auf komplexe Fallgestaltungen anwenden. Lehrveranstaltungen des Moduls: I. Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht II (Präsenz: 42 LVS) 1. Beteiligung Minderjähriger/Betreuter im Unternehmensrecht 2. Fehlerhafte Gesellschaft 3. Zweigniederlassung 4. Umwandlungsrecht 5. Unternehmensvertrag 6. Besondere Verfahren im Zuständigkeitsbereich des Registergerichts 7. Unternehmensrechtliche Verfahren gemäß 375 FamFG 8. Aktiengesellschaft 9. Verlegung der Niederlassung/des Sitzes gemäß 13h HGB II. Übung Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht (Präsenz: 58 LVS) 1. Übungsfälle 1 bis 7 2. Besprechung der Aufsichtsarbeit III. Repetitorium Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht (Präsenz: 3 LVS) Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung und fallorientierte Übung, Referate, Repetitorium, etc. 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf den Leistungsnachweis. Art der Leistungsnachweise: Eine bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Registerrecht (5 Zeitstunden) Bewertete mündliche Mitarbeit in der Lehrveranstaltung Übung Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht Seite: 33

34 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M II-5 Straf- und Strafverfahrensrecht II, Strafvollstreckungsrecht II Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium II Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Studium I und Studienpraxis Veranschlagter studentischer Aufwand: 180 Zeitstunden (entspricht 6 ECTS Leistungspunkten) davon Präsenz: 107 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten davon 3 LVS Besprechung Repetitorium 5 Zeitstunden Aufsichtsarbeit 5 Zeitstunden Übungsklausur (Repetitorium) Seite: 34

35 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: 1. Die Studierenden beherrschen Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts sowie des Strafvollstreckungsrechts. 2. Die Studierenden werden befähigt, dem Rechtspfleger in Strafsachen und Strafvollstreckungssachen übertragene Aufgaben wahrzunehmen. 3. Die Studierenden können Grundzüge des Strafvollstreckungsrechts auch auf komplexe Fallgestaltungen anwenden. Lehrveranstaltungen des Moduls: I. Straf- und Strafverfahrensrecht II (Präsenz: 70 LVS) Strafrecht Allgemeiner Teil 1. Vollendetes vorsätzliches Begehungsdelikt (Tatbestand) 2. Vollendetes vorsätzliches Begehungsdelikt (Rechtswidrigkeit) 3. Vollendetes vorsätzliches Begehungsdelikt (Schuld) 4. Vollendetes vorsätzliches Begehungsdelikt (Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe sowie Strafverfolgungsvoraussetzungen und Strafverfolgungshindernisse) 5. Irrtum des Alleintäters 6. Fahrlässiges Begehungsdelikt 7. Unterlassungsdelikt 8. Täterschaft und Teilnahme 9. Versuch 10. Konkurrenzen Strafrecht Besonderer Teil 11. Diebstahl und Unterschlagung 12. Betrug 13. Sachbeschädigung 14. Urkundenfälschung 15. Hausfriedensbruch 16. Körperverletzungsdelikte 17. Verkehrsdelikte Strafverfahrensrecht II 18. Ermittlungsverfahren 19. Zwischenverfahren 20. Hauptverfahren 21. Rechtsbehelfe II. Übung Straf- und Strafverfahrensrecht (Präsenz: 10 LVS) 1. Übungsfälle 1 bis 4 2. Besprechung der Aufsichtsarbeit Seite: 35

36 III. Strafvollstreckungsrecht II (Präsenz: 16 LVS) 1. Wiederholung und Vertiefung 2. Vollstreckung von Freiheitsstrafen (Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß 35, 36 BtMG) 3. Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung mit Freiheitsentziehung IV. Übung Strafvollstreckungsrecht (Präsenz: 8 LVS) 1. Übungsfälle 1 bis 4 2. Besprechung der Aufsichtsarbeit V. Repetitorium Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollstreckungsrecht (Präsenz: 3 LVS) Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung und fallorientierte Übung, Referate, Repetitorium, etc. 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf den Leistungsnachweis. Art der Leistungsnachweise: Eine bewertete Aufsichtsarbeit (5 Zeitstunden), davon 3 Zeitstunden Strafrecht/Strafverfahrensrecht und 2 Zeitstunden Strafvollstreckungsrecht Bewertete mündliche Mitarbeit in der Lehrveranstaltung Straf- und Strafverfahrensrecht II Seite: 36

37 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M II-6 Einzelzwangsvollstreckung II und Gesamtvollstreckung II Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium II Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Studium I und Studienpraxis Veranschlagter studentischer Aufwand: 270 Zeitstunden (entspricht 9 ECTS Leistungspunkten) davon Präsenz: 152 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten davon 6 LVS Repetitorien 10 Zeitstunden Aufsichtsarbeiten 10 Zeitstunden Übungsklausuren (Repetitorien) Seite: 37

38 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: 1. Die Studierenden werden befähigt, dem Rechtspfleger im Zusammenhang mit der Einzelzwangsvollstreckung und der Gesamtvollstreckung übertragene Aufgaben wahrzunehmen. 2. Die Studierenden können Grundzüge der Einzelzwangsvollstreckung und der Gesamtvollstreckung auch auf komplexe Fallgestaltungen anwenden. Lehrveranstaltungen des Moduls: I. 8. Buch der Zivilprozessordnung II (Präsenz: 14 LVS) 1. Pfändung von Arbeitseinkommen und Lohnersatzleistungen durch Unterhaltsgläubiger 2. Abänderung des unpfändbaren Betrages bei der Pfändung von Arbeitseinkommen und Lohnersatzleistungen 3. Vollstreckungsschutz bei Pfändung von Kontoguthaben II. Zwangsversteigerungsgesetz II (Präsenz: 42 LVS) 1. Einführung in das Recht der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (Teilungsversteigerung) 2. Verfahrenszugängliche Gemeinschaften und der Teilungsversteigerung entgegenstehende Rechte 3. Anordnungsverfahren in der Teilungsversteigerung 4. Aufhebung und einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung 5. Versteigerungstermin, Zuschlagsentscheidung, Erlösverteilung in der Teilungsversteigerung 6. Teilungsversteigerung auf Gläubigerantrag 7. Zwangsverwaltung III. Übung Einzelzwangsvollstreckung (Präsenz: 34 LVS) 1. Übungsfälle 1 bis 4 2. Besprechung der Aufsichtsarbeit IV. Repetitorium Einzelzwangsvollstreckung (Präsenz: 3 LVS) V. Gesamtvollstreckung II (Präsenz: 32 LVS) 1. Wiederholung und Vertiefung Regelinsolvenz 2. Verbraucherinsolvenz 3. Restschuldbefreiung 4. Wirkungen des eröffneten Insolvenzverfahrens I (Vollstreckungsmaßnahmen und Verfügungen des Schuldners) 5. Wirkungen des eröffneten Insolvenzverfahrens II (Schwebende Rechtsgeschäfte) 6. Massebereinigung I (Insolvenzverwalterversteigerung) 7. Massebereinigung II (Anfechtung) 8. Verfahren der Verteilung 9. Beendigung des Verfahrens Seite: 38

39 VI. Übung Gesamtvollstreckung (Präsenz: 24 LVS) 1. Übungsfälle 1 und 2 2. Besprechung der Aufsichtsarbeit VII. Repetitorium Gesamtvollstreckung (Präsenz: 3 LVS) Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung und fallorientierte Übung, Referate, Repetitorien, etc. 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf die Leistungsnachweise. Art der Leistungsnachweise: Zwei bewertete Aufsichtsarbeiten, nämlich eine bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Einzelvollstreckung (5 Zeitstunden) eine bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Gesamtvollstreckung (5 Zeitstunden) Bewertete mündliche Mitarbeit jeweils in den Lehrveranstaltungen - Übung Einzelzwangsvollstreckung - Gesamtvollstreckung II Seite: 39

40 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M II-7 Verfahrensrecht II und Kostenrecht II Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium II Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Studium I und Studienpraxis Veranschlagter studentischer Aufwand: 150 Zeitstunden (entspricht 5 ECTS Leistungspunkten) davon Präsenz: 67 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten davon 3 LVS Besprechung Repetitorium 5 Zeitstunden Aufsichtsarbeit 5 Zeitstunden Übungsklausur (Repetitorium) Seite: 40

41 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: 1. Die Studierenden werden befähigt, dem Rechtspfleger und dem Urkundsbeamten des gehobenen Dienstes im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie der besonderen Verfahrensarten Beratungshilfe, Arrest und einstweilige Verfügung übertragene Aufgaben wahrzunehmen. 2. Die Studierenden können Grundzüge des Kostenrechts auch auf komplexe Fallgestaltungen anwenden. Lehrveranstaltungen des Moduls: I. Beratungshilfe (Präsenz: 6 LVS) 1. Verfahrensrechtliche Grundlagen der Beratungshilfe nach dem BerHG 2. Kostenrechtliche Auswirkungen II. Arrest und einstweilige Verfügung (Präsenz: 6 LVS) 1. Verfahrensrechtliche Grundlagen und Vollziehung nach der ZPO 2. Kostenrechtliche Auswirkungen III. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe II (Präsenz: 10 LVS) 1. Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts 2. Teil-Prozess- und Verfahrenskostenhilfe 3. Übergang auf die Staatskasse gemäß 59 RVG IV. Kostenrecht II (Präsenz: 18 LVS) 1. Kosten in Strafsachen 2. Kosten in Familiensachen 3. Terminsvertreter und Verkehrsanwalt 4. Kostenrechtliche Behandlung von Verweisungen 5. Kostenrechtliche Behandlung von Prozesstrennung und -verbindung 6. Anwaltsvergütung in Angelegenheiten der Mobiliarzwangsvollstreckung V. Übung Kostenrecht (Präsenz: 24 LVS) 1. Übungsfälle Besprechung der Aufsichtsarbeit VI. Repetitorium Schwerpunkt Kostenrecht (Präsenz: 3 LVS) Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung und fallorientierte Übung, Referate, Repetitorium, etc. 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf den Leistungsnachweis. Seite: 41

42 Art der Leistungsnachweise: Eine bewertete Aufsichtsarbeit (5 Zeitstunden) Seite: 42

43 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M II-8 Staats- und Verwaltungsrecht und Europarecht Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium II Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Studium I und Studienpraxis Veranschlagter studentischer Aufwand: 90 Zeitstunden (entspricht 3 ECTS Leistungspunkten) davon Präsenz: 56 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten 3 Zeitstunden Aufsichtsarbeit Seite: 43

44 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: Die Studierenden können die ihnen übertragenen Aufgaben in den Kontext der Grundlagen des Staates, des staatlichen Handelns, und der Europäischen Union mit ihren Rechtsgrundlagen und Auswirkungen auf die inländische Rechtsordnung einordnen und werden zu einem umfassenderen Blick auf das Recht befähigt. Lehrveranstaltungen des Moduls: I. Staats- und Verwaltungsrecht (Präsenz: 40 LVS) 1. Einführung/Grundlagen 2. Staatszielbestimmungen des Grundgesetzes 3. Staatsorganisation 4. Grundrechte 5. Allgemeines Verwaltungsrecht (Einführung/Grundlagen) 6. Verwaltungsakt 7. Verwaltungsverfahren 8. Verwaltungsgerichtsbarkeit 9. Besprechung der Aufsichtsarbeit II. Europarecht (Präsenz: 16 LVS) 1. Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union (EU) 2. Institutionen der EU 3. Recht der EU 4. Sonstige europäische Organisationen Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung, Referate, etc. 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf den Leistungsnachweis. Art der Leistungsnachweise: Eine bewertete Aufsichtsarbeit (3 Zeitstunden) Seite: 44

45 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M II-9 Justizmanagement (Justizverwaltung, Betriebswirtschaftslehre) Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium II Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Hauptfach Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Studium I und Studienpraxis Veranschlagter studentischer Aufwand: 180 Zeitstunden (entspricht 6 ECTS Leistungspunkten) davon Präsenz: 102 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten 5 Zeitstunden Aufsichtsarbeiten Seite: 45

46 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: 1. Die Studierenden erwerben Grundkenntnisse der vielschichtigen Aufgaben eines Verwaltungsleiters/Geschäftsleiters bei Gerichten und Staatsanwaltschaften und verstehen die zugrunde liegenden Verwaltungsabläufe. Sie werden befähigt, bei der Aufstellung von Haushaltsplänen in der Justiz mitzuwirken. 2. Die Studierenden erwerben Kenntnisse über fachübergreifende psychologische Schlüsselkompetenzen, z.b. Kommunikation/Rhetorik und werden zur vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Behörde und zum positiven Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger einschließlich gemeinsamer Konfliktbewältigung in schwierigen Situationen befähigt. 3. Die Studierenden erkennen den Konflikt Rechtsgewährung versus Betriebswirtschaftslehre und können das eigene Verwaltungshandeln auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten reflektieren. 4. Die Studierenden werden befähigt, betriebswirtschaftliches Basis-Know-How in den klassischen Rechtspflegerdisziplinen (bspw. Insolvenzbereich) anzuwenden. 5. Die Studierenden erwerben Grundkenntnisse der Kosten- und Leistungsrechnung und erkennen die Notwendigkeit der KLR als Basis der Steuerung und der betriebswirtschaftlichen Führung einer Justizbehörde. Lehrveranstaltungen des Moduls: I. Justizverwaltung: Staatliches Haushaltswesen (Präsenz: 12 LVS) 1. Einführung/Grundlagen 2. Haushaltsplan 3. Neue Steuerungsinstrumente in der Justiz (NSI) II. Justizverwaltung: Beamtenrecht (Präsenz: 16 LVS) 1. Einführung/Grundlagen 2. Beamtenverhältnis 3. Rechte und Pflichten der Beamten 4. Personalvertretungsrecht der Beamten 5. Besprechung der Aufsichtsarbeit Justizverwaltung III. Justizverwaltung: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (Präsenz: 14 LVS) 1. Arbeitsrecht 2. Sozialversicherungsrecht 3. Personalvertretungsrecht der Arbeitnehmer IV. Justizverwaltung: Psychologie am Arbeitsplatz einschließlich fachübergreifender Schlüsselkompetenzen (Präsenz: 10 LVS) 1. Sozialkompetenzen am Arbeitsplatz 2. Fachübergreifende Schlüsselkompetenzen 3. Zeitmanagement Seite: 46

47 V. BWL: Wirtschaftliches Handeln in der Justizverwaltung (Präsenz: 10 LVS) 1. Einführung/Grundlagen 2. Betriebswirtschaftliche Instrumente in der Justiz VI. BWL: Kaufmännische Buchführung und Bilanz (Präsenz: 27 LVS) 1. Kaufmännische Buchführung 2. Bilanzkunde VII. BWL: Kosten- und Leistungsrechnung (Präsenz: 13 LVS) 1. Einführung/Grundlagen 2. Kosten- und Leistungsrechnung 3. Besprechung der Aufsichtsarbeit Betriebswirtschaftslehre (BWL) Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung, Referate, etc. 2. Nacharbeit und Vorbereitung auf den Leistungsnachweis. Art der Leistungsnachweise: Zwei bewertete Aufsichtsarbeiten, nämlich eine bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Justizverwaltung (ohne Psychologie am Arbeitsplatz) (2,5 Zeitstunden) eine bewertete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre (2,5 Zeitstunden) Seite: 47

48 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M II-10 Wahlpflichtfach (Steuerrecht oder Strafvollzug) Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium II Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Wahlpflichtfach 6 Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Studium I und Studienpraxis Veranschlagter studentischer Aufwand: 30 Zeitstunden (entspricht 1 ECTS Leistungspunkt) davon Präsenz: 10 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten 6 Unter allen angebotenen Wahlpflichtfächern muss d. Studierende eines auswählen. Seite: 48

49 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: Die Studierenden beherrschen Grundzüge des Steuerrechts oder des Strafvollzugsrechts als Grundlage für die dem Rechtspfleger übertragenen Aufgaben. Lehrveranstaltungen des Moduls: Wahlpflichtfach: Steuerrecht (Präsenz: 10 LVS) 1. Einführung/Grundlagen 2. Besteuerungsverfahren 3. Umsatzsteuer 4. Einkommenssteuer o d e r Wahlpflichtfach: Strafvollzug (Präsenz: 10 LVS) 1. Einführung/Grundlagen 2. Planung und Ausgestaltung des Vollzugs 3. Sicherheit und Ordnung 4. Rechtsbehelfe im Strafvollzug Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung, Referate, etc. 2. Nacharbeit Art der Leistungsnachweise: - Seite: 49

50 FACHHOCHSCHULE SCHWETZINGEN HOCHSCHULE FÜR RECHTSPFLEGE Modul-Nr. M II-11 Seminar Studiengang: Rechtspflege Ausbildungsabschnitt: Studium II Fächertyp (Haupt- oder Wahlfach): Wahlpflichtfach 7 Niveau des Moduls: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Voraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss von Studium I und Studienpraxis Veranschlagter studentischer Aufwand: 180 Zeitstunden (entspricht 6 ECTS Leistungspunkten) davon Präsenz: 6 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) zu je 45 Minuten 7 Unter allen angebotenen Seminaren muss d. Studierende eines auswählen. Seite: 50

51 Zu erwerbende Kompetenzen/Qualifikationsziele: Die Studierenden kennen die wesentlichen Grundlagen des wissenschaftlichen juristischen Arbeitens und können diese im Rahmen überschaubarer Aufgabenstellungen anwenden. Lehrveranstaltungen des Moduls: Seminar (Präsenz: 6 LVS) 1. Einführung 2. Einzelbesprechung 3. Präsentation/Besprechung Lehr- und Lernaktivitäten: 1. Präsenz: Vorlesung, Referat etc. 2. Anfertigung der Seminararbeit/Hausarbeit Art der Leistungsnachweise: Eine bewertete Seminararbeit/Hausarbeit 8 8 Die Note der Seminararbeit/Hausarbeit wird im Zeugnis getrennt ausgewiesen und fließt in die Berechnungen der Durchschnittspunktzahl und die zusammenfassende Note für das Studium II nicht ein. Seite: 51

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