Psychiater wollen Qualität
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- Erika Meissner
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1 Bericht Seite: 1/5 Seite: 1 Fläche: 7'776 mm² Psychiater wollen Qualität von IV-Gutachten verbessern Seit Jahren nimmt in der Schweiz der Bedarf an psychiatrischen Gutachten zu. Gleichzeitig wird insbesondere im IV-Bereich deren Qualität bemängelt. Nun hat die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK ZH) am 1. Juli eine eigene Gutachterstelle für den zivil- und öffentlich-rechtlichen Bereich eröffnet. Die neue Fachstelle an der Zürcher Militärstrasse, in der drei Psychiater arbeiten, füllt offenbar eine Marktlücke. Seit bekannt ist, dass eine spezialisierte Stelle aufgebaut wird, habe man hundert Anfragen von Gerichten, IV-Stellen und anderen Auftraggebern aus dem In- und Ausland erhalten, sagt Erich Seifritz, der Klinikdirektor an der PUK ZH. Nach den ersten Erfahrungen mit Gutachten im Sozialversicherungsbereich kritisiert der Psychiater, dass im IV-Bereich zu wenig Zeit für seriöse Abklärungen zur Verfügung stehe. Auch Ralph Mager, Leiter der Versicherungsmedizin der Universitären Kliniken Basel, kritisiert, dass die IV bei den Gutachten am falschen Ort spare. Durch die oft mangelhafte Qualität der Abklärungen könne es geschehen, dass Gutachter bei ähnlichen klinischen Befunden zu gegensätzlichen Einschätzungen gelangen. Es brauche eine Diskussion über diese Probleme. (mid.) Argus Ref.: Ausschnitt Seite: 1/1
2 Bericht Seite: 2/5 Fläche: 61'534 mm² Psychiatrische Gutachten Besser abklären Immer wieder wird die Qualität von psychiatrischen IV-Gutachten kritisiert. Mit vertiefter Forschung und einer eigenen Fachstelle will die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich die Situation verbessern. $16.4* Depressionen, Angststörungen: Viele psychische Krankheiten können die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen. Foto: Picture Alliance Simone Schmid Ist die Angestellte tatsächlich psychisch so krank, dass sie nicht mehr arbeiten kann? War der alte Mann urteilsfähig, als er im letzten Moment sein Testament änderte? Oder: Ist der Partner in der Firma noch geschäftsfähig? Nicht selten benötigen Sozialversicherungen wie etwa die IV, Gerichte oder Pensionskassen die Einschätzung von Psychiatern, um Entscheide zu treffen. Die Nachfrage nach solchen Gutach- ten ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Allein die IV gab 2013 mehr als psychiatrische Abklärungen in Auftrag. Ein Millionengeschäft. In Zürich hat man auf diese Entwicklung reagiert: Seit dem 1. Juli betreibt die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) eine eigene Fachstelle für Gutachten im zivil- und öffentlich-rechtlichen Bereich. «Aufträge in dieser Richtung gab es schon immer», sagt Erich Seifritz, Klinikdirektor an der PUK. Doch nun habe man die Kompetenzen gebündelt, um die Prozesse zu standardisieren. Zudem wird parallel zur Praxis ein neuer Forschungsbereich aufgebaut, in dem das Gutachterwesen als solches näher untersucht werden soll. «Dafür, dass wir als Gesellschaft so viel Geld für Gutachten und Renten ausgeben, sind diese Prozesse bis jetzt nur wenig untersucht worden», erklärt Michael Liebrenz, der Argus Ref.: Ausschnitt Seite: 1/2
3 Bericht /5 Fläche: 61'534 mm² Leiter der neuen Fachstelle. Welche Auswirkungen haben Dolmetscher auf ein Gutachten? Wie werden die wissenschaftlichen Ergebnisse dem Rechtsanwender kommuniziert? Und welche Methoden müssen angewandt werden, damit alle Gutachter zu gleichen Ergebnissen kommen? «Solche Fragen sind im Schweizer Kontext noch viel zu wenig erforscht worden», sagt Liebrenz. Kritik an IV-Abklärungen Mit dem neuen Angebot habe man offene Türen eingerannt, sagen Seifritz und Liebrenz. Seit die Fachstelle operativ tätig sei, hätten die Aufträge von Gerichten oder IV-Stellen massiv zugenommen. Insgesamt habe man schon rund hundert Anfragen erhalten. Überrascht sind die beiden Psychiater, wie wenig Zeit im Sozialversicherungsbereich für Gutachten zur Verfügung steht. «Zur Abklärung, ob jemand aus psychischen Gründen dauerhaft in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, wird oftmals nur eine einzige Untersuchung gemacht», sagt Seifritz. Das reiche nicht, um ein ganzheitliches Bild einer Krankheit zu erhalten. Gerade bei psychischen Krankheiten sei eine sogenannte Längsverlauf-Beurteilung nötig, bei der man einen Patienten und dessen Symptome über längere Zeit beobachtet. Man habe schon einige Aufträge zurückgewiesen, weil der Auftraggeber die nötige Zeit zur Abklärung nicht gewähren wollte. Die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie publiziert zwar Leitlinien zur Erstellung von psychiatrischen Gutachten. Doch diese würden in vielen IV-Rentenverfahren zu wenig berücksichtigt, führen die beiden Psychiater aus. Man wolle bei der Abklärung Zeit und Geld sparen, dabei komme vor allem die Beschreibung der Leidensgeschichte, die diagnostische Herleitung und die Beschreibung der Fähigkeiten eines Patienten zu kurz. «Wenn jedoch ein Gutachten mangelhaft ist, gibt es entweder falsche Rentenentscheide oder noch mehr teure Gutachten und Gegengutachten», sagt Seifritz. Auf kantonaler Ebene wird bei IV-Rentenentscheiden jeder vierte Beschwerdefall vom Gericht für weitere Abklärungen zurückgewiesen. In welchen der zurückgewiesenen Fälle bereits ein medizinisches Gutachten vorhanden und demnach mangelhaft war, kann beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nicht gesagt werden. Dass viele medizinische Abklärungen schlecht gemacht werden, zeigte eine Studie im Jahr Im Auftrag der Interessengemeinschaft Versicherungsmedizin Schweiz wurden damals 3165 Gutachten untersucht, zwei Drittel davon betrafen psychiatrische Fragestellungen. Der Befund: Fast ein Viertel aller Abklärungen galt als «mangelhaft». Mehr Zeit statt Hirnscans In Zürich ist man sich einig, dass es für bessere Gutachten nicht primär neue Methoden wie Hirnstrommessungen oder Hirnscans braucht (TA vom 7. Januar). Sondern genug Zeit, um die vorhandenen Methoden anzuwenden. Seifritz und Liebrenz ziehen eine Parallele zur Forensik: «Im strafrechtlichen Bereich ist häufig viel mehr Zeit für Begutachtungen vorhanden.» Das bedeutet, dass die Gesellschaft den Psychiatern mehr Zeit lässt, um zu beurteilen, ob ein Mensch nach einer Straftat noch immer gefährlich ist. «Das ist für die Bevölkerung sicher relevanter als die Frage, ob jemand eine lebenslange Rente erhalten soll», meint Seifritz. Doch für den Einzelnen sei es extrem wichtig und wirtschaftlich bedeutsam, ob die Gesellschaft sein Leiden als Krankheit anerkenne oder nicht. Mangelhafte Gutachten führen meist zu hohen Folgekosten. Beim Bundesamt für Sozialversicherungen gibt man sich offen für Kritik. «Dass die Patienten zu wenig lang begutachtet werden, wurde uns gegenüber bisher aber noch nicht kritisiert; auch nicht von den Gerichten», sagt Ralf Kocher, der Leiter des Rechtsdienstes beim BSV. Kocher ist zuständig für die Zulassung und Beauftragung der sogenannten medizinischen Abklärungsstellen (Medas). Diese Stellen klären im Auftrag der IV die komplizierten, polydisziplinären Fälle ab und stehen immer wieder in Verdacht, dass ihre Gutachten zu oft im Sinne der IV ausfallen. Die neue Zürcher Gutachterstelle ist keine Medas-Stelle. Aber beim BSV hat man grosses Interesse am Know-how der PUK Zürich: «Wir wären daran interessiert, dass sie bei uns mitmachen», sagt Kocher. Neue Gutachterstellen zu rekrutieren, sei schwierig, und die Kapazitäten der Medas-Stellen deckten zurzeit die Nachfrage nach Abklärungen nicht ab. «Gerade bei einer Uniklinik wäre es gut, wenn sie sich für die komplexen Fälle öffnen würde.» In Zürich möchte man nicht ausschliessen, dass das einmal ein Thema sein könnte. Aber im Moment wolle man keine Medas-Stelle werden, sagt Erich Seifritz. Argus Ref.: Ausschnitt Seite: 2/2
4 Bericht Seite: 4/5 Fläche: 32'017 mm² «Es gibt ein erhebliches Potenzial zur Verbesserung» Mit Ralph Mager sprach Simone Schmid Psychiater Ralph Mager sagt, dass Gutachter bei der Beurteilung desselben IV-Falles manchmal zu völlig konträren Ergebnissen gelangen. Wann wird aus psychischen Gründen eine IV-Rente gesprochen? Wenn jemand durch eine psychische Erkrankung anhaltend nicht mehr über die Ressourcen verfügt, um zu arbeiten - sei das im angestammten Beruf oder in einer alternativen Tätigkeit -, dann stellt sich nach etwa einem Jahr die Frage, ob er oder sie eine Rente erhalten soll. Natürlich immer unter Ausschöpfung von möglichen Reintegrationsmassnahmen. Von welchen Krankheiten sprechen wir da? Was führt am häufigsten zur Invalidität? Darüber wird leider keine Statistik geführt. Aber man kann davon ausgehen, dass Depressionen und Angststörungen eine grosse Rolle spielen. Zudem haben wir viel mit psychosomatischen Erkrankungen wie der sogenannten somatoformen Schmerzstörung zu tun. Das sind Patienten mit Schmerzen, die nicht ausreichend durch körperliche Befunde begründet werden können. Gerade hier ist die Beurteilung schwierig. Wenn jemand an einer Schizophrenie leidet, gibt es gutachterlich wenig Probleme. Aber Symptome wie Schmerz oder Schwindel sind schwer zu fassen und bedürfen gründlicher Untersuchungen. Welche Instrumente stehen einem Gutachter zur Verfügung? Das Gespräch mit dem Exploranden steht im Zentrum. In einem weiteren Schritt versucht man, die Angaben der Person zu validieren. Wie plausibel ist das Gesagte? Sind die Symptome so einschneidend, wie sie beschrieben werden, und stimmen die Angaben mit dem, was über den Alltag berichtet wird, überein? Als Gutachter versucht man, die Konsistenz des Gesagten herauszuarbeiten. Wie gross können die Unterschiede zwischen den Gutachten sein? Ganz erheblich. Ich kenne Fälle - und das sind leider keine Einzelfälle - in denen bei ähnlichen klinischen Befunden die Arbeitsfähigkeit von unterschiedlichen Gutachtern zwischen null und hundert Prozent eingestuft wurde. Und dann stellt man sich natürlich schon die Frage: Muss das so sein? Es ist ein zentrales Ziel der Versicherungsmedizin, diese Varianz drastisch zu reduzieren. Dies ist mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten bei konsequenter Umsetzung auch heute schon möglich. Wie kommen die Psychiater zu solch divergierenden Ergebnissen? Um die bestehenden Leitlinien umzusetzen, bräuchte es mehr Ressourcen für die Begutachtung. Je mehr in die Tiefe gegangen wird, desto besser ist die Qualität. Bei forensischen Gutachten kann man sich auf Polizeiberichte und Gerichtsakten stützen. Wir jedoch haben zum Lebensalltag unserer Exploranden oft nur minimale Angaben und müssen uns auf die Aussagen der Betroffenen stützen, was methodisch bedenklich ist. Viele Psychiater sehen die Person zwei, drei Stunden lang und schreiben dann auf Aktenbasis das Gutachten. Wir würden uns in besonders schwierigen Fällen mehr Sitzungen wünschen und auch die Möglichkeit, das Verhalten im Alltag zu untersuchen. Das bedeutet einen höheren, aber notwendigen Aufwand. Die IV muss Geld sparen. Ja. Aber meine Erfahrung zeigt, dass es sinnvoller wäre, zu einem früheren Zeitpunkt mehr Geld auszugeben, um eine Abklärung fundierter zu machen. Heute ist es so, dass manchmal sechs Gutachten über viele Jahre hinweg erstellt werden, während sich die Krankheit chronifiziert und irgendwann eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt unmöglich wird - obwohl diese zu einem früheren Zeitpunkt machbar gewesen wäre. Wäre es denn für gewisse Personen besser, wenn sie keine volle Rente erhalten würden? Ja. Es ist für die Betroffenen verheerend, wenn noch vorhandene Ressourcen nicht genutzt werden. Wenn Menschen, die zu einem gewissen Prozentsatz noch arbeitsfähig wären, eine volle Rente erhalten, tut man ihnen in der Regel nichts Gutes. Die Rente hilft ihnen zwar finanziell. Aber gesundheitlich ist das oft der falsche Weg, weil sich viele Betroffene zurückziehen, dabei minderwertig fühlen und ihr soziales Netz schrumpft. Personen, deren Erkrankung von aussen schwer zu erkennen ist. Etwa Menschen mit schweren Traumata in der Kindheit. Es kann sein, dass diese viele Jahre lang ohne Probleme arbeiten. Doch plötzlich passiert etwas, eine Trennung zum Beispiel, und sie funktionieren nicht mehr. Da besteht die Gefahr dass man sagt: «Hey, du konntest doch zehn Jahre lang arbeiten, jetzt reiss dich zusammen.» Muss der Gutachter-Markt professionalisiert werden? Ich finde schon. Es ist ein harter Markt geworden, und gewisse Institutionen haben das zu einem Geschäft gemacht. Das ist in Grenzen auch legitim. Aber es führt auch dazu, dass Gutachten billiger angeboten werden, dass es plötzlich um die Quantität und nicht um die Qualität geht. Das halte ich für problematisch. Wäre nicht die IV in der Pflicht, etwas zu unternehmen? Es ist ein Interesse da, etwas zu verbessern. Wir von der Schweizerischen Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie arbeiten zurzeit an einer Stellungnahme zur Praxis des Bundesgerichts, mit der wir auch eine Diskussion mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen in Gang setzen wollen. Es gibt sicherlich ein erhebliches Potenzial zur Verbesserung auf allen Seiten. Argus Ref.: Ausschnitt Seite: 1/2
5 Bericht Seite: 5/5 Fläche: 32'017 mm² Und welche Fälle kommen zu kurz? Ralph Mager Der Psychiater ist leitender Arzt der Versicherungsmedizin an den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel und erforscht seit Jahren die Einschätzung der Leistungsfähigkeit. Argus Ref.: Ausschnitt Seite: 2/2
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