Empirische Zusammenhänge und Kausalität. Moderierende Effekte von Bedingungen nach Einsetzen familiärer Gewalt (Resilienz)

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1 Empirische Zusammenhänge und Kausalität Erlittene Gewalt und Gewalthandeln als Resultat derselben kausal wirkenden Variablen»Armut» Desintegration der Umwelt» Frühe Verhaltensauffälligkeiten und Stress der Eltern Moderierende Effekte von Bedingungen nach Einsetzen familiärer Gewalt (Resilienz)» Unterstützende Familienmitglieder» Unterstützung durch die Schule und peer groups» Unterstützung durch die Nachbarschaft» Individuelle Kompetenz (agency) Kriminologie I SS 2016 Page 1

2 Weitere Frage Wie ist der Zusammenhang zu erklären? Warum begehen in ihrer Kindheit misshandelte junge Menschen mehr Straftaten als nicht Misshandelte? Kriminologie I SS 2016 Page 2

3 Mögliche Erklärungen des Zusammenhangs Lerntheorie Gelegenheiten und Risiken Kontroll-, Selbstkontrolltheorien Gehirn und neurologische Fehlentwicklungen Kriminologie I SS 2016 Page 3

4 Lerntheorie Konfrontation mit Gewalt in der Familie führt zu Erlernen positiver Bewertung von Gewalt Übernahme gewalttätiger Rollenmodelle Kriminologie I SS 2016 Page 4

5 Risiko und Gelegenheiten Familiäre Gewalt erhöht die Wahrscheinlichkeit des Ausreißens von zuhause und damit die Wahrscheinlichkeit von Kriminalität im Zusammenhang mit Straftaten auf der Strasse des Anschlusses an Banden eines (zu) frühen Ausstiegs aus dem Jugendalter Kriminologie I SS 2016 Page 5

6 Familiäre Sozialisation und Kontrolltheorien Familiäre Gewalt führt zu geringer Bindung an Eltern und deshalb zu Problemen der Übernahme von konventionellen Normen und Werten und/oder zu geringer Ausbildung von Vertrauen und/oder zum Verlust an (über familiäre Bindungen vermittelte) informeller Sozialkontrolle Kriminologie I SS 2016 Page 6

7 Familiäre Gewalt und Gehirnentwicklung Ausgangspunkt Frühe Erkenntnisse zu Zusammenhängen zwischen Vernachlässigung in frühen Lebensjahren und pathologischen Entwicklungen Annahme, dass durch Gewalt (jedoch auch durch Vernachlässigung) Stress/Traumata ausgelöst werden, die insbesondere auf das Fehlschlagen der Ausbildung von Vertrauen in Bezugspersonen und damit zusammenhängend auf das Ausbleiben von entwicklungsfördernder sozialer Stimulierung zurückzuführen sind und eine altersadäquate neurologische Entwicklung behindern Kriminologie I SS 2016 Page 7

8 Welche Gewalt? Spiegel Online, 28. April 2015 Jugendliche Psyche: Mobbing kann schlimmer sein als Gewalt zu Hause Womöglich wird dabei aber ein Faktor unterschätzt: Seelische Verletzungen, die sich Kinder gegenseitig zufügen. Eine neue Studie ( zeigt, wie schlimm die Folgen von Mobbing sein können. Kriminologie I SS 2016 Page 8

9 Stichproben und Repräsentativität Stichproben beziehen sich auf eine Grundgesamtheit (Teilmenge) Stichproben sind aus Kosten- und Zeitgründen notwendig Fragen Welche Bedingungen führen zur Aufklärung eines Strassenraubs?» PKS 2013: ca Fälle, aufgeklärt 39,7% Wieviele Personen wurden in Deutschland im letzten Jahr Opfer von Straftaten?» Wohnbevölkerung: ca. 82 Millionen Zufallsstichproben und Hochrechnung Kriminologie I SS 2016 Page 9

10 Bevölkerungsstichproben - Probleme Zugang über Melderegister und Erreichbarkeit Hidden populations Seltene Ereignisse und Stichprobengröße Kosten Ausschöpfung und Verweigerer Mehrfachkontakt Anreize Kriminologie I SS 2016 Page 10

11 Empirische Methoden Befragung Interview Schriftliche Befragung Telephonische Befragung Internetgestützte Befragung (Teilnehmende) Beobachtung Test Experiment Dokumentenanalyse (Strafakten, Polizeistatistiken etc.) Kriminologie I SS 2016 Page 11

12 Interview Face to Face Befragung Vorteile Ermöglicht eine längere Befragung Kontrolle der Datenerhebungssituation Nachteile Interviewereffekte Kosten Hidden populations Kriminologie I SS 2016 Page 12

13 Empirische Methoden Befragung Interview Schriftliche Befragung Telephonische Befragung Internetgestützte Befragung (Teilnehmende) Beobachtung Test Experiment Dokumentenanalyse (Strafakten, Polizeistatistiken etc.) Kriminologie I SS 2016 Page 13

14 Schriftliche Befragung Vorteile Reduzierte Kosten Anonymität Nachteile Geringe Ausschöpfung von Stichproben Reduzierter Fragebogen Keine Kontrolle der Datenerhebungssituation (wer hat den Fragebogen ausgefüllt?) Hidden populations Kriminologie I SS 2016 Page 14

15 Empirische Methoden Befragung Interview Schriftliche Befragung Telephonische Befragung Internetgestützte Befragung (Teilnehmende) Beobachtung Test Experiment Dokumentenanalyse (Strafakten, Polizeistatistiken etc.) Kriminologie I SS 2016 Page 15

16 Telephonische Befragung CATI (Computer Assisted Telephone Interview) Voraussetzung: weitgehende Verbreitung des Telefons Vorteile Kosten Leichtere Erreichbarkeit Distanz Nachteile Kurze Befragungszeit Ausschöpfung von Stichproben Mobiltelefone Hidden populations Kriminologie I SS 2016 Page 16

17 Empirische Methoden Befragung Interview Schriftliche Befragung Telephonische Befragung Internetgestützte Befragung (Teilnehmende) Beobachtung Test Experiment Dokumentenanalyse (Strafakten, Polizeistatistiken etc.) Kriminologie I SS 2016 Page 17

18 Internetgestützte Befragung CAWI (Computer Assisted Web Interviewing) Vorteile Kosten Anonymität (keine Interviewereffekte) Nachteile Stichproben und Repräsentativität (Selbstselektion) Kriminologie I SS 2016 Page 18

19 Empirische Methoden Befragung Interview Schriftliche Befragung Telephonische Befragung Internetgestützte Befragung (Teilnehmende) Beobachtung Test Experiment Dokumentenanalyse (Strafakten, Polizeistatistiken etc.) Kriminologie I SS 2016 Page 19

20 Beobachtung Teilnehmend/nicht teilnehmend Offen/verdeckt Anwendungsgebiete Ethnologie, Gangforschung Vorteile Erfassung von Interaktionen Unmittelbare Erfahrung einer Situation/Handlung Nachteile Kosten (Zeit) Effekte durch Beobachtung Kriminologie I SS 2016 Page 20

21 Empirische Methoden Befragung Interview Schriftliche Befragung Telephonische Befragung Internetgestützte Befragung (Teilnehmende) Beobachtung Test Experiment Dokumentenanalyse (Strafakten, Polizeistatistiken etc.) Kriminologie I SS 2016 Page 21

22 Test Persönlichkeitsinventare (Beispiel: Freiburger Persönlichkeitsinventar) Erfassung von Persönlichkeitsmerkmalen Lebenszufriedenheit Soziale Orientierung Leistungsorientierung Gehemmtheit Erregbarkeit Aggressivität Beanspruchung körperliche Beschwerden Gesundheitssorgen Offenheit Extraversion/Intraversion Emotionalität Kriminologie I SS 2016 Page 22

23 Empirische Methoden Befragung Interview Schriftliche Befragung Telephonische Befragung Internetgestützte Befragung (Teilnehmende) Beobachtung Test Experiment Dokumentenanalyse (Strafakten, Polizeistatistiken etc.) Kriminologie I SS 2016 Page 23

24 Eine experimentelle Überprüfung der broken windows Theorie Quelle: Keizer, K., Lindenberg, S., Steg, L.: The Spreading of Disorder. Science 322(2008), S Kriminologie I SS 2016 Page 24

25 Experiment Vorteile Kontrolle der Randbedingungen und Identifizierbarkeit kausaler Zusammenhänge Experimente sind für viele Fragestellungen der Kriminologie nicht realisierbar Wirkung von Freiheitsstrafen Erziehungsstile und Kriminalität Natürliche Experimente Unterschiede in der Verhängung von Freiheitsstrafen (zwischen Gerichten/Bundesländern) Kriminologie I SS 2016 Page 25

26 Empirische Methoden Befragung Interview Schriftliche Befragung Telephonische Befragung Internetgestützte Befragung (Teilnehmende) Beobachtung Test Experiment Dokumentenanalyse Kriminologie I SS 2016 Page 26

27 Strafbefehl ( 407 StPO) Kriminologie I SS 2016 Page 27

28 Dokumentenanalyse Ermittlungs- und Strafakten Bundeszentralregister/Erziehungsregister Leichter Zugang Beschränkung der Informationen auf solche, die in bürokratischen Prozessen dokumentiert werden (prozessproduzierte Daten) Kriminologie I SS 2016 Page 28

29 Interdisziplinarität Verschiedene Disziplinen befassen sich mit Kriminalität, Opfer, Straftäter etc. Strafrecht, Psychologie, Psychiatrie, Soziologie, Ökonomie, Pädagogik Zusammenarbeit der Disziplinen Theoretisch Forschungsintegration Kriminologie I SS 2016 Page 29

30 Disziplinen Psychologie Theorien: Lerntheorien der Kriminalität Prävention und Therapie Psychologie des Rechts (Beisp.: Psychologie richterlichen Entscheidens) Psychiatrie Geisteskrankheit und Gewalt/Kriminalität Genetische Grundlagen des Verhaltens Soziologie Soziale Strukturen und Kriminalität Soziale Kontrolle, Strafrechtssoziologie Ökonomie Ökonomie des Rechts (Kosten und Nutzen) Ökonomische Handlungstheorien (homo oeconomicus, Spieltheorie) Pädagogik Erziehung und Prävention Neurowissenschaften Gehirnfunktionen, Kognition, Gefühle und Entscheidung Geschichtswissenschaft Entstehung des Strafrechts Entwicklung der wissenschaftlichen Beschäftigung mit Kriminalität und Straftäter Kriminologie I SS 2016 Page 30

31 Zusammenarbeit Theoretisch Theorieintegration Theoriekonkurrenz Forschungsintegration Interdisziplinäre Durchführung von Forschungsprojekten Problem: Je etablierter eine Disziplin, desto schwieriger wird die Zusammenarbeit zwischen Disziplinen Kriminologie I SS 2016 Page 31

32 Volkszählungsurteil und Datenschutz BVerfG NJW 1984, 419ff (Grund-)Recht auf informationelle Selbstbestimmung Selbstbestimmung über die Abgabe von personenbezogenen Daten Sammlung und Speicherung von personenbezogenen Daten ist nur möglich, wenn Zweck und Funktion gesetzlich festgelegt sind. Nutzung von personenbezogenen Daten grundsätzlich nur mit Zustimmung der Betroffenen Auskunftspflicht der datenspeichernden Stellen Keine Vorratsspeicherung personenbezogener Daten.Bereichsspezifische gesetzliche Regelungen (beispw. 46II BZRG) Anonymisierung personenbezogener Daten, wenn Zweck erfüllt ist Kriminologie I SS 2016 Page 32

33 Datenschutz 1. Jeder hat das Recht darüber zu bestimmen, ob und welche personenbezogenen Daten abgegeben werden sollen. 2. Personenbezogene Daten dürfen nur dann gesammelt und gespeichert werden, wenn Zweck und Funktion festgelegt sind. 3. Grundsätzlich soll eine Nutzung von personenbezogenen Daten nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen. 4. Es darf keine Täuschung der Betroffenen erfolgen: Deshalb müssen Betroffene informiert sein darüber, wo und welche personenbezogenen Daten für welchen Zweck gesammelt werden. 5. Datenspeichernde Stellen sind den Betroffenen gegenüber auskunftspflichtig. 6. Keine Vorratsspeicherung personenbezogener Daten, Anonymisierung der Daten, sobald der Zweck erfüllt ist. Kriminologie I SS 2016 Page 33

34 Allgemeine Regelungen Bundesdatenschutzgesetz Bundesbehörden und Private Landesdatenschutzgesetze Landesbehörden Datenschutzbeauftragte Kriminologie I SS 2016 Page 34

35 Wichtige bereichsspezifische Regelungen 166 StVollzG (1) Dem kriminologischen Dienst obliegt es, in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Forschung den Vollzug, namentlich die Behandlungsmethoden, wissenschaftlich fortzuentwickeln und seine Ergebnisse für Zwecke der Strafrechtspflege nutzbar zu machen. 42a BZRG (1) Die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Register an Hochschulen, andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, und öffentliche Stellen ist zulässig, soweit 1. dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Forschungsarbeiten erforderlich ist, 2. eine Nutzung anonymisierter Daten zu diesem Zweck nicht möglich oder die Anonymisierung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist und 3. das öffentliche Interesse an der Forschungsarbeit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung erheblich überwiegt. Bei der Abwägung nach Satz 1 Nr. 3 ist im Rahmen des öffentlichen Interesses das wissenschaftliche Interesse an dem Forschungsvorhaben besonders zu berücksichtigen. 476 StPO (1) Die Übermittlung personenbezogener Informationen in Akten an Hochschulen, andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, und öffentliche Stellen ist zulässig, soweit 1. dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Forschungsarbeiten erforderlich ist, 2. eine Nutzung anonymisierter Informationen zu diesem Zweck nicht möglich oder die Anonymisierung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist und 3. das öffentliche Interesse an der Forschungsarbeit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung erheblich überwiegt. Bei der Abwägung nach Satz 1 Nr. 3 ist im Rahmen des öffentlichen Interesses das wissenschaftliche Interesse an dem Forschungsvorhaben besonders zu berücksichtigen. Kriminologie I SS 2016 Page 35

36 Zentrale Fragestellungen Warum werden Menschen kriminell? Warum wird ein Verhalten zum Verbrechen erklärt? Kriminologie I SS 2016 Page 36

37 Die letzte Ursache? In kurzschlüssiger Paradoxie zwar, aber doch ein zentrales Dilemma ätiologischer Kriminologie aufweisend, deren Selbstverständnis sich in der Suche nach Ursachen erschöpft, lässt sich sagen, dass die letzte Ursache des kriminellen Verhaltens das Gesetz selbst ist, das ein Verhalten zuerst mit dem Etikett kriminell versieht (F. Sack) Inzest-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vr html Kriminologie I SS 2016 Page 37

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