Zum 1. April treten gravierende Änderungen bei der Abrechnung der Laborleistungen in Kraft.
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- Günter Hofer
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1 Zum 1. April: Neue Regeln bei der Laborabrechnung 1 von :31 Ärzte Zeitung, :00 Zum 1. April Neue Regeln bei der Laborabrechnung Bei der Laborabrechnung stehen wichtige Änderungen vor der Tür, die vor allem Berufsausübungsgemeinschaften erhebliche Umsatzverluste bescheren könnten. Aber auch Einzelpraxen sollten künftig genau kalkulieren. Von Peter Schlüter BAGs können mit dem neuen Laborbonus mehrere tausend Euro verlieren. Joachim Wendler / fotolia.com Zum 1. April treten gravierende Änderungen bei der Abrechnung der Laborleistungen in Kraft. Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf den Wirtschaftlichkeitsbonus und das Laborbudget. Dies bedeutet, dass hier nun jede Arztpraxis individuelle Berechnungen durchführen muss, um künftig Umsatzverluste zu vermeiden. Die oft gängige Praxis, nämlich, dass der Wirtschaftlichkeitsbonus wenig beachtet nebenher läuft und die sogenannten Ausnahmekennziffern von den MFA angesetzt werden, wird ab April nicht mehr funktionieren. Das liegt zum einen daran, dass die Rahmenbedingungen und die Berechnungsgrundlage für den Wirtschaftlichkeitsbonus umgestellt werden. Bislang wird der Bonus pro kurativ-ambulantem Arztfall in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Erbringung bzw. Veranlassung von Laborleistungen ausbezahlt. Dabei läuft der Bonus außerhalb der Mengenbegrenzungen und wird mit einem Orientierungspunktwert von 3,5363 Cent vergütet. Voraussetzung dafür ist allerdings die Einhaltung des Laborbudgets. Wird das Laborbudget überschritten, wird die Punktzahl der Überschreitung von der Gesamtpunktzahl des Wirtschaftlichkeitsbonus abgezogen. Nun zählt der Behandlungsfall Was sich nun ändert? Bei der Berechnung wird vom Arzt- auf den Behandlungsfall umgestellt. Diese Regelung mag Einzelpraxen kaum treffen, für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) hat sie aber enorme Auswirkungen. Ein Beispiel zeigt dies: In einer BAG mit drei Hausärzten werden pro Quartal im Schnitt 3000
2 um 1. April: Neue Regeln bei der Laborabrechnung von :31 Fälle erbracht. Weil 600 Patienten aber von mehreren Ärzten der BAG behandelt werden, entstehen nur 2400 Behandlungsfälle. Erhielt die Praxis im ersten Quartal noch für alle 3000 Fälle den Wirtschaftlichkeitsbonus - der bei Hausärzten mit 48 Punkten, also rund 1,70 Euro je Fall, vergütet wird (in Summe 5100 Euro) -, so werden im zweiten Quartal maximal 4080 Euro, nämlich für 2400 Behandlungsfälle vergütet. Doch es kommt noch schlimmer: Denn diese Regelung betrifft auch die Einzelpraxen. Fälle, für die die Praxis eine der Ausnahmekennziffern, das sind die Ziffern bis EBM, ansetzt, werden beim Wirtschaftlichkeitsbonus nicht mehr mitgezählt. Bislang verhinderten die Ausnahmekennziffern zwar, dass diese Leistungen das Laborbudget belasteten - das tun sie auch weiterhin - für den Laborbonus wurden sie aber mitgezählt. Ein Beispiel: Ein Hausarzt in Einzelpraxis kommt im Quartal auf 1000 Arztfälle und 1000 Behandlungsfälle. Bei 300 dieser Fälle wurde aber eine Ausnahmekennziffer angesetzt. Im laufenden Quartal würde er trotzdem für alle 1000 Fälle noch den Laborbonus, also 1697,42 Euro erhalten. Ab April sieht das anders aus, dann zählen für den Bonus nur noch die 700 Fälle ohne Ausnahmekennziffer. Es werden folglich nur noch 1188,20 Euro vergütet. Spürbare Folgen für BAG Und wie sieht es in unserer BAG mit den drei Hausärzten aus? Sie verliert ja schon beim Wirtschaftlichkeitsbonus 600 Fälle durch die Umstellung der Berechnung auf den Behandlungsfall. Angenommen es wird außerdem bei insgesamt 600 Fällen eine Ausnahmekennziffer angegeben (vgl. Tabelle auf dieser Seite), dann bleiben nur noch 1800 Fälle übrig, für die der Bonus vergütet wird. Das Honorar für den Bonus sinkt somit auf 3055,36 Euro. Zum Vergleich: Dieses Quartal sind bei gleichen Fallzahlen 5092,27 Euro möglich. Die Änderungen haben aber, wie erwähnt, ebenso Auswirkungen auf das Laborbudget. Dieses errechnet sich aus der Zahl der kurativ-ambulanten Fälle von Allgemeinversicherten (AV) bzw. Rentnerversicherten (RV) multipliziert mit den entsprechenden Fallpunktzahlen, getrennt für das Allgemeinlabor und das Speziallabor. Bei der Berechnung des Laborbudgets werden all diejenigen Fälle nicht berücksichtigt, die mit einer Ausnahmekennziffer gekennzeichnet sind. Das bleibt auch so. Aber: Auch hier wird nun bei der Berechnung vom Arzt- auf den Behandlungsfall umgestellt. Was wiederum für BAG spürbare Folgen hat. Budgetgrenze wird schneller erreicht Bleiben wir bei der BAG mit den drei Hausärzten. Erbringen alle Ärzte zusammen 1480 Arztfälle für Allgemeinversicherte und 660 für Rentenversicherte, kommt in diesem Quartal ein Budget von Punkten zusammen. Nämlich Punkte fürs Spezial- und Punkte fürs Allgemeinlabor. Wobei es für Allgemeinversicherte im Allgemeinlabor 25 und im Speziallabor 40 Punkte und für Rentenversicherte jeweils 40 und 30 Punkte gibt. Werden nun aber nur noch 1300 Behandlungsfälle bei den Allgemeinversicherten und die 500 Behandlungsfälle bei den Rentenversicherten gezählt, schrumpft das Laborbudget dieser BAG um Punkte auf Punkte. Das bedeutet, dass diese Obergrenze, bei deren Überschreitung der Laborbonus entsprechend gekürzt wird, wesentlich früher erreicht sein wird.
3 Zum 1. April: Neue Regeln bei der Laborabrechnung 3 von :31 Copyright by Ärzte Zeitung Verlags-GmbH
4 eue Laborabrechnung: So lässt sich Umsatz retten Ärzte Zeitung, :01 Neue Laborabrechnung So lässt sich Umsatz retten Die neuen Vergütungsregeln bei der Laborabrechnung, die ab 1. April gelten, werfen bei Ärzten viele Fragen auf. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Umsatzverlust minimieren können. Von Hauke Gerlof Blutproben vor der Analyse im Labor: Das Budget für Hausärzte wird in Zukunft anders als bisher berechnet. Klaus Rose Der Beitrag in der "Ärzte Zeitung" über die Änderungen im Laborkapitel und besonders beim Wirtschaftlichkeitsbonus (EBM-Nummer 32001, 1,70 Euro) hat bei vielen Vertragsärzten Fragen aufgeworfen. Denn Umsatzverluste im vierstelligen Bereich je Quartal können schnell die Folge sein. Das liegt zum einen daran, dass von April an die EBM-Nr nur noch dann in der Abrechnung zugesetzt wird, wenn der Arzt keine der Ausnahmekennziffern abgerechnet hat (Nr bis 32023). Zum anderen ist in Zukunft der Behandlungsfall, nicht mehr der Arztfall Basis für den Ansatz des Wirtschaftlichkeitsbonus. Ärzte, die bisher viele Patienten gemeinsam behandelt haben, werden in Zukunft daher den Wirtschaftlichkeitsbonus nur noch einmal je im Quartal behandelten Patienten ausgezahlt bekommen. Nicht alle profitieren vom Bonus Ärzte aus Fachgruppen, die je Fall einen hohen Wirtschaftlichkeitsbonus bekommen, also zum Beispiel Onkologen (240 Punkte je Fall), Rheumatologen (130 Punkte), aber auch Hausärzte (48 Punkte) kann das hart treffen. Die Laborregeln in Kürze Wirtschaftlichkeitsbonus (I): Berechnungsgrundlage ist in Zukunft der Behandlungsfall, nicht mehr der Arztfall. Das gilt besonders dann, wenn sie bisher ihr Laborbudget nicht ausgeschöpft oder nur knapp überschritten haben. Denn das bedeutet, dass sie bisher vom Wirtschaftlichkeitsbonus profitiert haben. Wirtschaftlichkeitsbonus (II): Bei Fällen, in denen eine der Ausnahmekennziffern eingetragen ist, fällt der Laborbonus weg. Laborbudget: Auch bei der Berechnung des Laborbudgets sind in Zukunft Behandlungsfälle die Basis, nicht mehr die Arztfälle. Wer noch dazu viele Patienten betreut, bei denen er bisher die Ausnahmekennziffern angesetzt hat, verliert dann besonders viel. Bei Rheumatologen und Onkologen, aber auch bei Diabetologen ist das häufig der Fall. Erschwerend kommt hinzu, wenn die Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren oder in Berufsausübungsgemeinschaften arbeiten und einen hohen Anteil gemeinsam behandelter Patienten haben. 1 von :44
5 eue Laborabrechnung: So lässt sich Umsatz retten 2 von :44 Laborbudget sollte genau kontrolliert werden Doch lässt sich durchaus einiges tun, um die Umsatzverluste zu minimieren. Ansatzpunkte sind ein genaues Controlling des Laborbudgets, eine veränderte Organisation und eine Anpassung der angebotenen Leistungen, um Umsatzverluste auszugleichen. Controlling des Laborbudgets: Das Laborbudget wird ab April wie der Bonus auf Basis der Behandlungsfälle berechnet. Um zu sehen, wie die Praxis beim Laborbudget steht, hilft einerseits ein Blick in die Abrechnungsbescheide der Vorquartale, die unter anderem ein Blatt zu den Laborleistungen enthalten. "Eine BAG, die zuvor regelmäßig knapp unter oder sogar über ihrem Laborbudget gelegen hat, wird voraussichtlich besonders von den Änderungen betroffen sein", sagt Abrechnungsexperte Dr. Dr. Peter Schlüter aus Hemsbach. Um die aktuellen Zahlen im Griff zu halten, helfe die Praxis-EDV leider nur bedingt, so Schlüter. Denn viele Leistungen würden ja per Überweisung ans Labor gegeben. Fürs Allgemeinlabor (Kapitel 32.2) gibt es teilweise monatlich versendete Budgetinformationen der Laborgemeinschaften. Für alles andere müsse der Arzt mehr oder weniger per Hand herausziehen, wie viele Leistungen in Auftrag gegeben worden sind, und dann mit dem Budget abgleichen. Wer dabei zum Beispiel feststellt, dass er sein Budget nicht ausschöpfen wird, sollte sich genau überlegen, ob er die Ausnahmekennziffern (EBM-Nr bis 32023) ansetzt oder nicht. Ausnahmeziffern ansetzen sollten Ärzte dann, wenn sie absehen, dass sie ihr Budget ausschöpfen oder deutlich überschreiten werden - und dann vor allem bei Patienten, die wirklich viel Labor benötigen. So lässt sich ein Teil der Umsatzverluste beim Wirtschaftlichkeitsbonus vermeiden. Zu diesem Thema werden sich möglicherweise noch Juristen zu Wort melden. Organisation: In Berufsausübungsgemeinschaften kann es sich lohnen, die Organisation anzupassen. Durch die gemeinsame Behandlung von Patienten wird kein zusätzlicher Laborbonus mehr generiert. Synergieeffekte durch gemeinsame Behandlung etwa wegen Urlaubsvertretung oder auch bei unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten werden dadurch in der Regel aber eher nicht aufgehoben. Leistungsangebot: Wer im Vorhinein weiß, dass er Umsatz verliert, kann versuchen, über ein Angebot zusätzlicher Leistungen oder auch durch Drehen an der Kostenschraube den Verlust auszugleichen. Optimierungsmöglichkeiten gibt es hier in vielen Hausarztpraxen noch bei präventiven Leistungen, die extrabudgetär bezahlt werden. Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Dauerfrust mit dem Labor Copyright by Ärzte Zeitung Verlags-GmbH
6 Kommentar: Dauerfrust mit dem Labor 1 von :55 Ärzte Zeitung, :06 Kommentar Dauerfrust mit dem Labor Von Hauke Gerlof Es stimmt: In früheren Jahren ist viel Schindluder bei der Abrechnung von Laborleistungen betrieben worden. Aber seit der Einführung des Wirtschaftlichkeitsbonus und mit weiteren Laborreformen, insbesondere bei Laborgemeinschaften, sind hier wirksame Bremsen eingebaut worden. Die Änderungen im Labor, die zum 1. April wirksam werden, sind offenbar ein weiterer Versuch, die Mengen zu begrenzen, nachdem viele Ärzte die Labor-Ausnahmekennziffern für besondere Indikationen schließlich doch für sich entdeckt haben. Die Umsatzeinbußen werden für viele Ärzte, vor allem in Berufsausübungsgemeinschaften in die Tausende gehen - bei Hausärzten, noch mehr bei Rheumatologen und bei Onkologen. Diese Änderungen sind schwer vermittelbar, der Frust ist bei vielen groß. Das kleine Schlupfloch - die Ausnahmekennziffern wohl dosiert einzusetzen, um die Umsatzverluste beim Bonus zu begrenzen - wollen manche Juristen offenbar auch noch schließen, wie zu hören ist. Doch jahrelang, als der Ansatz dieser Ziffern noch Umsatz aus dem Bonus sicherte, haben viele Ärzte sie selten abgerechnet. Da war von einer Verpflichtung zur Abrechnung nicht die Rede. Wer jetzt auf einer Verpflichtung zum Ansatz der Ausnahmeziffern besteht, wird bei vielen Ärzten auf Unverständnis stoßen. Denn das hieße letztlich, dass Regeln von der KV vor allem dann durchgesetzt werden, wenn sie Ärzten schaden. Lesen Sie dazu auch: Neue Laborabrechnung: So lässt sich Umsatz retten Copyright by Ärzte Zeitung Verlags-GmbH
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