Eine Zusammenarbeit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern und der Freudiger EDV-Beratung
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1 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Generalsekretariat Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Secrétariat général BEILAGE 3 Abteilung Grundlagen Rathausgasse Bern Freudiger EDV-Beratung Zeughausgasse 16 Postfach Bern Monique Lauper Telefon Telefax monique.lauper@gef.be.ch Silvio Hasler Telefon Telefax somed@freudiger.com Häufige Fragen zum Inhalt Statistik der sozialmedizinischen Institutionen SOMED Eine Zusammenarbeit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern und der Freudiger EDV-Beratung Version 2.4 Datum November Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF). Alle Rechte vorbehalten. Der nachfolgende Text ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung desselben bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern. Dies gilt insbesondere für Bearbeitung, Übersetzung, Vervielfältigung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Die unerlaubte Reproduktion oder Weitergabe wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 1 / 14
2 Fragen zum Inhalt der SOMED-Statistik Inhaltsverzeichnis Fragen zum Umfeld... 3 Wie gelange ich auf die SOMED Webplattform?... 3 Was ist der SOMED Fragebogentyp A und B?... 3 Was tun, wenn meine Institution dem falschen Fragebogentyp zugeteilt ist?... 3 Muss ich die Statistik ausfüllen?... 3 Wer kann mir bei Problemen weiterhelfen?... 3 Wo finde ich weitere Informationen?... 4 Einleitung... 4 Zielsetzung der Statistik... 4 Allgemeine Informationen zu den Fragebogen Typ A und B... 4 Bemerkungen zuhanden des Kantons... 4 Kapitel A (Allgemeine Angaben)... 5 Kapitel B (Verfügbare Plätze)... 6 Kapitel C (Personal)... 7 Erhebungsgrundlage... 7 Anzahl Datensätze... 7 Personen mit Behinderung... 7 Lehrlinge... 7 Mitarbeiter aus Arbeitsbeschaffungsprogrammen... 7 Stellenpool... 7 Kapitel D (Klienten)... 9 Erhebungsgrundlage... 9 Erfassung der Aufenthalte... 9 Überbelegung Personen mit Behinderung (nur Fragebogen Typ B) Kapitel E (Finanzkapitel) Zusätzliche Kapitel Kostenrechnung (nur Fragebogen Typ A) Personen mit Behinderung (Fragebogen Typ B) Diverses Quellenangaben Änderungen sind gelb markiert November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 2 / 14
3 Fragen zum Umfeld Wie gelange ich auf die SOMED Webplattform? Die Datenerfassung erfolgt über eine sichere Verbindung via Internet ( Die Daten werden in einer zentralen Datenbank gespeichert und können direkt übermittelt werden. Öffnen Sie Ihren Browser und geben Sie folgende Adresse ein: Wichtig: https = gesicherte Internetverbindung mit dem Server der Applikation SOMED Stand alone und Papierfragebogen werden nicht mehr unterstützt. Was ist der SOMED Fragebogentyp A und B? Der SOMED Fragebogen A wird von Alters- und Pflegeheimen APH (Typologie 2) ausgefüllt. Der SOMED Fragebogen B wird von folgenden Institutionen ausgefüllt: - Institutionen für Behinderte (Typologie 3) - Institutionen für Suchtkranke (Typologie 4) - Institutionen für Menschen mit psychosozialen Problemen (Typologie 5) Was tun, wenn meine Institution dem falschen Fragebogentyp zugeteilt ist? Die für die Erhebung zuständigen kantonalen Behörden entscheiden, welche Institution welchen Fragebogentyp ausfüllen muss. Wenn Sie denken, dem falschen Fragebogentyp zugeordnet zu sein, dann wenden Sie sich bitte an die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern. Reagieren Sie unbedingt, bevor Sie mit dem Ausfüllen des Fragebogens beginnen, da bereits erfasste Daten bei einem Fragebogenwechsel nicht übernommen werden können. Muss ich die Statistik ausfüllen? Aufgrund der Struktur und der Ausrichtung Ihrer Institution sind Sie gesetzlich zur Teilnahme an der oben genannten Statistik verpflichtet. Bei Verletzung dieser Statistikpflicht tritt das Sanktionenkonzept des Bundesamtes für Statistik BFS in Kraft. Wer kann mir bei Problemen weiterhelfen? Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern zu Fragen zum SOMED-Inhalt, Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens, Fristen, Organisatorisches: oder monique.lauper@gef.be.ch Freudiger EDV-Beratung zu Fragen zur SOMED-Erfassungssoftware: Unterstützung bei Softwareproblemen, Passwort, Fragen zu Import, Export und Schnittstelle (Mo - Fr, Uhr) oder somed@freudiger.com Hotline CURVAVIVA Schweiz zu Fragen SOMED-Finanzkapitel: oder koreheime.curaviva@redi-treuhand.ch Zentralstellenregister (santésuisse) zu Fragen ZSR-Nummer: Ressort ZSR, Morgartenstrasse 17, 6003 Luzern (Postfach 4241, 6002 Luzern) (CHF 2.50/Min.) / Fax / zsr@santesuisse.ch November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 3 / 14
4 Wo finde ich weitere Informationen? Alle wichtigen Dokumente sowie nützliche Links im Zusammenhang mit der SOMED-Erhebung finden Sie unter folgenden Links: oder Einleitung Zielsetzung der Statistik Die obligatorische Bundesstatistik der sozialmedizinischen Institutionen SOMED, welche wir im Auftrag des Bundesamtes für Statistik BFS erheben, erfüllt die Bedürfnisse nach statistischen Informationen von allgemeinem Interesse. Die Daten sollen als objektive Entscheid- und Diskussionsgrundlagen für die Politik aber auch für öffentliche oder private Institutionen, Medien oder Privatpersonen zur Verfügung stehen, dies unter Einhaltung des Datenschutzes. Allgemeine Informationen zu den Fragebogen Typ A und B Die Erhebung wird einmal jährlich durchgeführt. Der Fragebogen bezieht sich auf das vergangene Berichtsjahr. Es werden sämtliche Personen (Klienten und Mitarbeiter) erhoben, unabhängig davon, ob sie sich nur vorübergehend oder ganzjährig in der Institution aufgehalten haben oder angestellt waren. Es werden nur die Daten der Aktivitäten im stationären Bereich der Institution erhoben. Die Aktivitäten der Nebenbetriebe (z. B. begleitetes Wohnen) sind auszuklammern, da diese keine sozialmedizinischen Leistungen darstellen. Dies gilt auch dann, wenn diese Nebenbetriebe der Institution rechtlich angegliedert sind. Sobald Sie die Daten des Vorjahres an den Kanton freigegeben haben, können Sie mit der Datenerfassung des laufenden Jahres beginnen. Dazu gehen Sie wie folgt vor: Sie eröffnen einen neuen Datenfragebogen: Für die Erhebung 2016 eröffnen Sie den Datenfragebogen Bemerkungen zuhanden des Kantons Am Ende des ersten Kapitels A. Betrieb finden Sie das Textfeld Bemerkung zuhanden des Kantons oder des BFS. Das Textfeld dient dazu, vom System generierte Fehlermeldungen zu kommentieren und allenfalls eine unvollständige Datenlieferung und als nicht plausibel beanstandete Daten zu begründen. Hier können auch allgemeine Bemerkungen (z.b. warum die Anzahl Klienten Ende Jahr gegenüber den verfügbaren Plätzen zu hoch ist) gemacht werden. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 4 / 14
5 Kapitel A (Allgemeine Angaben) In diesem Kapitel werden Struktur und Funktionsweise Ihrer Institution beschrieben. Sie müssen weder die Adresse noch die Rechtsform Ihrer Institution erfassen: Diese Angaben werden direkt aus dem BFS-Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) entnommen. Variable VNr. A B Erläuterung Rekordart A01 Ist in SOMED Web bereits vorgegeben. A = Fragebogen für Betriebe, die zu Lasten der Krankenversicherung (KVG) praktizieren (Pflegeheime) B = Fragebogen für Betriebe zur Betreuung für Behinderte, Suchtkranke und Personen mit psychosozialen Problemen ENT-ID Nummer A203 Ist in SOMED Web bereits vorgegeben. Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) Name und Adresse der Trägerschaft Name, Vorname Telefon, Betriebsbeitragsgarantie A11 - A16 A20 - A21 Adresse der rechtlich verantwortlichen Organisation angeben (nicht diejenige des an der Erhebung teilnehmenden Betriebs). Ansprechperson, die der Kanton bei Bedarf kontaktieren kann. A22 Bitte geben Sie an, ob die Institution von der öffentlichen Hand einen Beitrag an die Betriebskosten erhält. Die von der öffentlichen Hand direkt an die Klienten gewährten Zuschüsse, z.b. in Form von Ergänzungsleistungen, gelten nicht als Beitrag an die Betriebskosten. Defizitdeckung A23 Bitte geben Sie an, ob die Institution von der öffentlichen Hand eine Defizitdeckung oder garantie erhalten hat. Unter öffentlicher Hand verstehen sich Gemeinden, Kantone und der Bund, nicht aber private Institutionen, wie z. B. Stiftungen. ZSR-Nummer A24 Falls der Betrieb Pflegeleistungen gemäss KVG erbringt und diese Leistungen als solche verrechnet, ist die Zentralstellenregister-Nummer anzugeben (die BUR-Nummer ist nicht die ZSR-Nummer!). Anzahl Betriebstage pro Jahr A25 Maximale Anzahl Betriebstage. Eröffnungsdatum A26 Sofern der Betrieb im Erhebungsjahr eröffnet wurde. Schliessungsdatum A27 Sofern der Betrieb im Erhebungsjahr geschlossen wurde. Zur Erhebung der Pflegeleistungen verwendetes Instrument geändert ab Anzahl Arbeitsstunden pro Jahr für 1 VZÄ A28 Im Kanton Bern sind zwei Pflegeleistungsinstrumente (BESA LK 2010 und RAI-RUG CH-Index Bern 2015) zugelassen. Je nach verwendetem Pflegeleistungsinstrument ist eine der beiden Möglichkeiten auszuwählen: - Pflegeleistungsinstrument BESA (Minuten): 12. BESA-Minuten KLV!Bitte Beilagen 1.1 und 1.2 zum Versandbrief GEF beachten! oder - Pflegeleistungsinstrument RAI-RUG (Gruppen): 13. RAI-RUG KLV!Bitte Beilagen 1.3 und 1.4 zum Versandbrief GEF beachten! A29 - A33 Die Anzahl Arbeitsstunden (Normalarbeitsstunden) entsprechen den vertraglich festgelegten Arbeitsstunden. Überstunden und Absenzen (Ferien, Krankheiten, Aus- und Weiterbildung) haben keinen Einfluss auf die Normalarbeitsstunden. In der Regel sind es rund Std./Jahr (42 Std. pro Woche * 52 Wochen = 2'184 Std.). Fragebogen A: A29 Ärzte und andere Akademiker (Fragebogen A) A30 Pflegefachpersonal, andere med. Fachbereiche und Alltagsgestaltung A31 Verwaltung, Ökonomie/Hausdienste, technische Dienste Fragebogen B: A32 Personal Schule, Erziehung, Betreuung, Therapie A33 Verwalt., Ökonomie/Hausdienste, techn. Dienste, Personal Werkstätten November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 5 / 14
6 Variable VNr. A B Erläuterung Anzahl Arbeitsstunden durch ehrenamtliches Personal (ohne Entschädigung) Textfeld: Bemerkungen zuhanden des Kantons oder des BFS A34 Bitte geben Sie hier die ungefähre Summe der Anzahl Stunden an, welche die ehrenamtlich in der Institution arbeitenden Personen im Erhebungsjahr geleistet haben. Als ehrenamtliches Personal gelten Personen, die ohne Entgelt in der Institution arbeiten oder als Gegenleistung für die geleistete Arbeit in der Institution z. B. Nahrung oder Unterkunft erhalten. Darin eingeschlossen sind auch Vereinsmitarbeiter, Vorstände von Vereinen, Personen aus Arbeitsbeschaffungsprogrammen oder Zivildienstleistende, wenn sie die ehrenamtliche Arbeit für die Institution leisten. Diese Personen sind nicht im Kapitel C Personal aufzuführen. Unvollständige Datenlieferungen und als nicht plausibel beanstandete Daten sind zwingend in diesem Textfeld zu begründen. Kapitel B (Verfügbare Plätze) In diesem Kapitel geht es um die Platzzahl Ihrer Institution. Falls die Kapazität Ihrer Institution geändert hat (z. B. bedingt durch einen Ausbau, Umbau, Renovation, etc.), dann verwenden Sie als Referenzdatum den 1. Januar des Statistikjahres. Bitte erheben Sie die Gesamtanzahl Plätze und nicht nur die belegten Plätze. Variable VNr. A B Erläuterung Anzahl verfügbare Langzeitplätze Anzahl verfügbare Kurzzeitplätze Anzahl verfügbare Akut- & Übergangspflegeplätze (neuer Platztyp ab ) Anzahl verfügbare Plätze für Erwachsene B01 Am 1. Januar des Erhebungsjahres. Ein Langzeitplatz wird einer Person zugeteilt, die definitiv in der Institution bleiben möchte. B02 Am 1. Januar des Erhebungsjahres. Im Gegensatz zu den Langzeitplätzen sind die Kurzzeitplätze Personen vorbehalten, die sich nur vorübergehend in der Institution aufhalten. Die Plätze in dieser Rubrik werden im Rahmen der Betriebsbewilligung des Kantons bewilligt. B04 Am 1. Januar des Erhebungsjahres. (Definition gem. Art. 25a, Abs. 2 KVG) Diese Plätze sind, im Gegensatz zu den Lang- und Kurzzeitplätzen, Klienten vorbehalten, welche im Anschluss an einen Spitalaufenthalt von einem Arzt überwiesen werden, für max. 14 Tage. Die Plätze in dieser Rubrik werden im Rahmen der Betriebsbewilligung des Kantons genehmigt. (Die Kosten werden von Krankenversicherern und Kantonen nach der Regel der Spitalfinanzierung übernommen.) B10 - B16 Am 1. Januar des Erhebungsjahres. Anzahl Plätze für Menschen mit Behinderungen, mit Sucht- oder psychosozialen Problemen. Möglicherweise verwendet Ihre Institution nicht genau dieselben Begriffe, insbesondere bei der Betreuung von Suchtkranken. Bitte erheben Sie in diesem Fall Ihre von der Bezeichnung her abweichenden Plätze jeweils in der inhaltlich am nahe liegendsten Kategorie. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 6 / 14
7 Kapitel C (Personal) Erhebungsgrundlage Es müssen sämtliche Personen, die im Erhebungsjahr bei der Institution angestellt waren, erfasst werden. Nicht erhoben werden Personen, die ausserhalb der Institution im Rahmen des begleiteten Wohnens arbeiten. Arbeitet zum Beispiel eine angestellte Person 30% für das begleitete Wohnen und 70% in der Pflege im stationären Bereich der Institution, sind nur die 70% im stationären Bereich zu erfassen. Das nicht entschädigte ehrenamtliche Personal wird nicht erhoben. Anzahl Datensätze Das Personal wird in Form von Einzeldatensätzen erhoben. Grundsätzlich entspricht jeder Datensatz einer Stelle. Eine Person hat in folgenden Fällen zwei Datensätze: Wenn sich im Laufe des Jahres das Konto Besoldungen ändert, oder wenn ihr Lohn auf zwei Besoldungskonten aufgeteilt wird. Hat hingegen eine angestellte Person im selben Jahr z.b. von Februar bis März und dann wieder von September bis November gearbeitet, wird für sie nur ein Datensatz erstellt. Die während der beiden Perioden geleisteten Arbeitsstunden werden addiert. Personen mit Behinderung Geleistete Arbeitszeit in einer Werkstätte von Personen mit Behinderung wird nicht in diesem Kapitel, sondern im Kapitel D (Klienten) erfasst. Wenn die betreffende Person in der Buchhaltung unter dem Kostenkonto 3648 (Lohn- und Sozialleistungen Behinderte) erscheint, wird sie nicht unter Personal erfasst, wohl aber als Klient. Die geleistete Arbeit erscheint dann unter D51 mit der Anzahl bezahlter Stunden. Wenn die Person in der Buchhaltung unter dem Kostenkonto 34 oder 35 erscheint, wird sie sowohl unter Personal als auch unter Klient erfasst. Die Arbeitsstunden werden dann unter Personal C10 erfasst. Lehrlinge Für Lehrlinge werden die Stunden gemäss Vertrag erhoben, d.h. inkl. der Schulstunden, in denen sie nicht unmittelbar für die Institution arbeiten. Mitarbeiter aus Arbeitsbeschaffungsprogrammen Sofern diese Personen nicht von der Institution bezahlt werden, dürfen Mitarbeiter aus Arbeitsbeschaffungsprogrammen nicht im Kapitel C Personal erfasst werden. Die geleisteten Arbeitsstunden werden unter A34 ehrenamtlich ausgewiesen. Sobald ein Arbeitsvertrag vorliegt, erfolgt die Stundenerfassung unter Personal. Stellenpool Mitarbeiter im Stellenpool, die einen mündlichen Vertrag auf Basis Stundenlohn haben, werden unter C07 unbefristeter Vertrag und C10 Anzahl bezahlter Stunden im Jahr erfasst. Variable VNr. A B Erläuterung Name, Vorname Sobald Sie einen Fragebogen freigegeben haben, sind Name und Vorname der Angestellten weder für den Kanton noch für das BFS einsehbar. Angestelltennummer C01 Interne Nummer, die von der Institution erfasst wird. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 7 / 14
8 Variable VNr. A B Erläuterung Ausbildungstyp C04 Bei dieser Variable geht es um die Ausbildungsabschlüsse der Angestellten. Für Angestellte mit mehreren Ausbildungen ist der höchste Abschluss anzugeben oder, bei mehreren gleichwertigen Ausbildungen, die Ausbildung, die am ehesten der im Betrieb ausgeübten Funktion entspricht. Findet sich die Ausbildung von Angestellten Ihrer Institution nicht in der vorgegebenen Liste, geben Sie bitte die punkto Art und Qualifikationsniveau nächstmögliche Ausbildung an. Ausbildung... C041, C042, C043, C044 Ausbildungsliste 1. Arzt/Ärztin 2. Dipl. Pflegefachfrau/- mann mit Weiterbildung, BerufsschullehrerIn, Ausbildungdungsverantwortliche/r, BerufsbildnerIn 3. Dipl. Pflegefachfrau/-mann 4. Pflegefachfrau/-mann DN I 5. Krankenpfleger/-in FA-SRK/PKP 7. Fachangestellte Gesundheit mit EFZ 8. Medizinische/r Praxisassistent/in mit EFZ 9. Pflegeassistent/in mit FA 10. Pflegehelfer/in SRK-Kurs 11. Pflegepraktikant/in ab 3 Monaten 12. Dipl. TherapeutIn z.b. Psycho-, Physio-, Ergo-,Aktivierungs-, Ernährungs-, LogpädietherapeutIn 13. Dipl. SozialarbeiterIn 14. Betreuungsberufe mit EFZ 15. Übrige therapeutische und betreuerische Ausbildungen 16. Koch/Köchin 17. Ökonomie, Hausdienst 18. Verwaltung 19. Andere Ausbildungen 20. Personen ohne Ausbildungsabschluss 21. Fachfrau/-mann Betreuung FaBe 22. AssistentIn Gesundheit und Soziales EBA 99. Unbekannt Angestellte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, mit Suchtoder psychosozialen Problemen verfügen über eine grosse Palette an verschiedenen Ausbildungen. Um diese Vielfalt abbilden zu können, erlaubt das System, pro Berufsgruppe einen Abschluss anzugeben. Falls eine angestellte Person über mehrere Abschlüsse innerhalb derselben Berufsgruppe z. B. Soziales, Gesundheit, Unterricht, Therapie geben Sie bitte den Abschluss mit dem höchsten Qualifikationsniveau an. Liste der Bildungsabschlüsse 1. Ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss 2. Bildungsabschlüsse Sekundarstufe II: Fähigkeitszeugnisse der Berufslehre, Berufs- und gymnasiale- Maturitätszeugnisse, Fachmittelschulabschluss 3. Bildungsabschlüsse Tertiärstufe, Diplome: eidg. Fachausweise, eidg. Diplome, Höhere Fachschuldiplome, Fachhochschuldiplome, Diplome /Lizentiate der universitären Hochschulen 4. Bildungsabschlüsse Tertiärstufe, Nachdiplome: Nachdiplome Höhere Fachschule, Nachdiplome Fachhochschule, Nachdiplome universitäre Hochschule 5. Doktorat Ausbildung C042 Koch/Köchin wird unter technische und administrative Berufe eingetragen. In Ausbildung C05 Einer angestellten Person wird das Merkmal «In Ausbildung» nur zugeordnet, wenn sich die Institution an dieser Ausbildung beteiligt (finanzielle Unterstützung, Zeitgutschriften, betriebsinterne Ausbildung, usw.) Art des Vertrags C07 Befristeter Vertrag: inkl. temporäre Mitarbeiter als Ersatz für erkrankte Mitarbeiter. Anzahl bezahlter Arbeitsstunden im Jahr C10 Hierzu zählen auch die vergüteten Absenzen (z. B. Weiterbildung, Militär, Krankheit, Mutterschaftsurlaub, Ferien). Bei krankheitsbedingten mehrmonatigen Absenzen: Es müssen nur diejenigen Stunden erfasst werden, die durch den Betrieb effektiv bezahlt werden. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 8 / 14
9 Variable VNr. A B Erläuterung Prozentuale Aufteilung der Arbeitszeit nach Kostenstellen Prozentuale Aufteilung der Arbeitszeit nach Kostenstellen C11 - C37 C39 C21 - C38 Prozentuale Aufteilung der Arbeitszeit nach Kostenträger (unabhängig vom Beschäftigungsgrad). Bitte geben Sie an, für welche(n) Kostenträger die angestellte Person arbeitet. So kann eine Fachangestellte Gesundheit mit einem Beschäftigungsgrad von 50% z.b. 80% ihrer Arbeitszeit für KVG- Pflegeleistungen, 10% Akut- & Übergangspflege (sofern Akut- und Übergangsplätze bewilligt sind) und 10% für administrative Aufgaben aufwenden. Stehen Ihnen die hierzu notwendigen Angaben nicht zur Verfügung, nehmen Sie bitte eine der beruflichen Realität des/der Angestellten möglichst nahe kommende Schätzung vor. Die Summe der Anteile der Arbeitszeit aller Kostenstellen muss 100% sein. Diese prozentuale Arbeitsaufteilung ist nicht mit der Kostenrechnung verbunden, sie dient lediglich zur Erfassung der effektiven Zeitverteilung. Prozentuale Aufteilung der Arbeitszeit nach Kostenträger (unabhängig vom Beschäftigungsgrad). Bitte geben Sie hier an, für welche(n) Kostenträger die angestellte Person arbeitet (so kann ein Erzieher mit einem Beschäftigungsgrad von 50% z.b. 80% seiner Arbeitszeit in einer geschützten Werkstatt und 20% für administrative Aufgaben Kostenträger C28 aufwenden). Stehen Ihnen die hierzu notwendigen Angaben nicht zur Verfügung, nehmen Sie bitte eine der beruflichen Realität des/der Angestellten möglichst nahe kommende Schätzung vor. Die Einteilung der Sozialpädagogen erfolgt je nach Betriebsbedürfnis und kann variieren. Die Summe der Anteile der Arbeitszeit aller Kostenstellen muss 100% sein. Diese prozentuale Arbeitsaufteilung ist nicht mit der Kostenrechnung verbunden, sie dient lediglich zur Erfassung der effektiven Zeitverteilung. Kapitel D (Klienten) Wir empfehlen Ihnen, die Felder in der vorgeschlagenen Reihenfolge auszufüllen, da gewisse Variablen je nach Antworten aktiviert/deaktiviert werden. So wird z. B. die Herkunft eines Klienten oder einer Klientin für intern betreute Personen verlangt, jedoch nicht für extern betreute Personen. Erhebungsgrundlage Es müssen sämtliche Personen erfasst werden, die während des Erhebungsjahres für einen Aufenthalt als Akut- & Übergangspflege in der Institution waren, oder als KlientIn einen Lang- oder Kurzzeitaufenthalt in der Institution verbracht haben. Dies unabhängig davon, ob die Person am 31. Dezember (noch) in der Institution in Behandlung war. Zu erfassen sind auch so genannte Externe, d.h. Personen, welche die Nacht nicht in der Institution verbringen, jedoch tagsüber in der Institution behandelt/betreut werden. Nicht erfasst werden hingegen Personen, die in begleiteten Wohnformen leben. Erfassung der Aufenthalte Jeder Datensatz entspricht einem Fall, d. h. einem Klienten oder einer Klientin mit einer Beherbergung oder einer Betreuung in der Institution. Jeder Aufenthalt ist einzeln zu erfassen. Fragebogentyp A: Hat eine Person zuerst einen Kurzzeitaufenthalt in der Institution verbracht und anschliessend in einen Langzeitaufenthalt gewechselt, muss ein neuer Datensatz erstellt werden. Das gilt analog auch für Akut- & Übergangspflege-KlientInnen, welche zu Kurz- oder Langzeitpflege wechseln oder die Tages- oder Nachtstruktur in Anspruch nehmen. Fragebogentyp B: Wechselt ein Klient innerhalb eines Jahres die Wohnsituation, muss ein neuer Datensatz für diesen Klienten angelegt werden. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 9 / 14
10 Überbelegung Das Programm vergleicht Anzahl Personen per und Anzahl Plätze. Ist die Anzahl Personen grösser als die Anzahl Plätze wird vom System eine Fehlermeldung generiert. Die Fehlermeldung muss zwingend im Kapitel A im Textfeld Bemerkung zu Handen des Kantons oder des BFS begründet werden (z.b. Notbetten, Doppelbelegung der Betten, Umbauten, etc.). Personen mit Behinderung (nur Fragebogen Typ B) Wenn die betreffende Person in der Buchhaltung unter dem Kostenkonto 3648 (Lohn- und Sozialleistungen Behinderte) erscheint, wird sie nicht unter Personal erfasst, sondern als Klient. Die geleistete Arbeit erscheint demzufolge unter D51 mit der Anzahl bezahlter Stunden. Wenn die Person in der Buchhaltung unter dem Kostenkonto 34 oder 35 erscheint, wird sie sowohl unter Personal als auch unter Klient erfasst. Die Arbeitsstunden werden unter Personal C10 erfasst. Variable VNr. A B Erläuterung Name, Vorname, Geburtsdatum Sobald Sie einen Fragebogen freigegeben haben, sind Name und Vorname sowie das Geburtsdatum des Klienten weder für den Kanton noch für das BFS einsehbar. Klientennummer D01 Gemeint ist die Nummer z. B. die Dossiernummer die Sie der Bewohnerin oder dem Bewohner zugeteilt haben. Diese Variable ist nicht obligatorisch, erlaubt Ihnen aber, eine Klientin oder einen Klienten leichter im System zu finden. Alter D04 Diese Variable wird anhand des Geburtsjahres berechnet: Anzahl vollendete Lebensjahre am 31. Dezember des Erhebungsjahres. Wohngemeinde D05 Die Wohngemeinde entspricht der Gemeinde, in der Klient/die Klientin ihre Papiere hinterlegt hat. Bitte Postleitzahl der Gemeinde angeben. Art der Hauptbehinderung D06 Für Personen mit Mehrfachbehinderungen ist die Hauptbehinderung anzugeben: 1. Körperbehinderung 2. Psychische Beeinträchtigung 3. Geistige Behinderung 4. Sinnesbehinderung 5. Suchtbehinderung 6. Eingliederungsprobleme, psychosoziale Störung (Verhaltensstörung, kognitive Störung, usw.) 7. Sonstige Falls Sie in der Liste nicht die gewünschten Ausprägung finden, wählen Sie bitte die Ausprägung aus, die dem zu beschreibenden Fall am nächsten kommt (z. B. kann für Kinder mit Lernschwierigkeiten ersatzweise Eingliederungsprobleme, psychosoziale Störung angegeben werden. In Ermangelung einer offiziellen Definition lässt sich diese Bezeichnung für alle Personen verwenden, die institutionelle Unterstützung brauchen; als Alternative steht zudem die Kategorie Sonstige zur Verfügung). IV-Rente D07 Zum Zeitpunkt des Erhebungsdatums. Hilflosenentschädigung D08 Zum Zeitpunkt des Erhebungsdatums. Ist ein Antrag für Hilflosenentschädigung hängig, geben Sie hier Unbekannt an. Eintrittsdatum D09 Datum des Eintritts in die Institution, d. h. der Zeitpunkt an dem der Person (Klient/in) ein Bett/ein Platz zugeteilt wurde. Für Externe: Datum des Eintritts einer Person in die Institution, d. h. der Zeitpunkt, zu dem der Klient/die Klientin zum ersten Mal betreut wurde (Dossiereröffnung). Austrittsdatum D10 Diese Variable muss nur angegeben werden, wenn die Klientin oder der Klient während des Erhebungsjahres ausgetreten ist. Das Austrittsdatum entspricht dem Zeitpunkt, zu dem das Bett/der Platz einer zuvor beherbergten Person wieder zur Verfügung steht und einem anderen Klienten oder einer anderen Klientin zugeteilt werden kann. Für Externe: Zeitpunkt, an dem das Dossier des Klienten/der Klientin offiziell geschlossen wurde. Falls die erhobene Person am noch in der Institution in Behandlung ist, bleibt das Feld leer. Ferien gelten nicht als Austritt. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 10 / 14
11 Variable VNr. A B Erläuterung Beherbergung stationär Wohnheim, Tagesstätte, Werkstätte,... D11 1. Person beherbergt - Langzeitaufenthalt 2. Person beherbergt - Kurzzeitaufenthalt 3. Person nicht beherbergt 4. Tages- oder Nachtstruktur TONS: Tagesbetreuung mit Pflege (Art. 25a Abs. 1 KVG) D12, D13, D40, D50... D90 Eine Person kann gleichzeitig mehrere Arten von Plätzen belegen, z. B. einen Platz in einem Wohnheim und einen Platz in einer Werkstätte. Entspricht kein angegebener Platztyp dem Platzangebot in Ihrer Institution, dann wählen Sie den Platztyp aus, der der Realität am nächsten kommt. Falls ein Klient innerhalb eines Jahres die Wohnsituation wechselt, muss ein zweiter Datensatz für diesen Klienten angelegt werden. Wohnheim D13 Klienten von Suchttherapie-Institutionen in Gastfamilien werden unter D13, Wohnplatz ja erfasst. Eintritt von D14 Ort, an dem sich die beherbergte Person unmittelbar vor dem Eintritt in die Institution aufgehalten hat. Eine Person, die am Morgen das Spital verlässt, nach Hause fährt, um einen Koffer zu packen und am Nachmittag in ein Alters- und Pflegeheim eintritt, wird als Herkunftsort Krankenhaus und nicht Zu Hause angegeben. Der Herkunftsort Krankenhaus wird nur dann gewählt, wenn der Krankenhaus-Aufenthalt länger als 24 Stunden gedauert hat bzw. eine Übernachtung im Spital umfasst. Anzahl fakturierte Tage Anzahl fakturierte Anwesenheitstage Anzahl fakturierte Reservationstage Anzahl Betreuungstage im Jahr Pflege, KLV-Stufe; KLV-Stufe bis Pflegebedarf Zur Erhebung der Pflegeleistungen verwendetes Instrument geändert ab D16.0 Geben Sie hier die Anzahl der Klientin/dem Klienten fakturierter Pensionstage an, d. h. auch die Ferientage, Krankenhaustage, die Tage zwischen Vertragsbeginn und Heimeintritt, die Tage für das Räumen des Zimmers, usw. D16.1 Anzahl fakturierte Anwesenheitstage im Jahr, während denen der/die Klient/in von einem Wohnplatz in der Institution profitiert hat (Wohnplatz physisch belegt) D16.2 Anzahl fakturierte Reservationstage im Jahr, während denen der/die Klient/in von einem Wohnplatz in der Institution profitiert hat (Wohnplatz nicht physisch belegt). D20 Variable zur Betreuung für Externe (nur relevant, wenn Variable D11 Beherbergung stationär die Ausprägung 3 hat). Geben Sie hier die Anzahl Tage im Jahr an, an denen die Klientin oder der Klient in der Institution betreut wurde. Als Tag gilt jeder Besuch der Klientin oder des Klienten in der Institution, bei dem sie bzw. er eine Dienstleistung der Institution in Anspruch genommen hat. Mehrere Kontakte am selben Tag werden als 1 Kontakt bzw. 1 Tag gezählt. D21 D22 D23 Diese drei Variablen betreffen die Pflege. Die Variablen zu den Pflegeintensitätsstufen werden nur aktiviert, wenn zuvor Angaben im Kapitel A Betrieb zur Variable A28 (11. BESA Punkte KLV oder 13. RAI-RUG KLV) gemacht wurden. D BESA Minuten (nicht Stufen!) Anzahl Minuten gemäss Einstufung KlientIn eingeben. Nicht bewertete KlientIn oder KlientIn mit Akut- & Übergangspflege können wie folgt eingegeben werden: - Nicht bewerteter Klient = -1 (Minuswert) - Akut- & Übergangspflege = -2 (Minuswert)!Bitte Beilagen 1.1 und 1.2 zum Versandbrief GEF beachten! 13. RAI-RUG Gruppen (nicht Stufen!) RAI Gruppen gemäss Einstufung KlientIn eingeben. Nicht bewertete KlientIn oder KlientIn mit Akut- & Übergangspflege können wie folgt eingegeben werden: - Akut- & Übergangspflege = 98 - Nicht bewerteter Klient = 99!Bitte Beilagen 1.3 und 1.4 zum Versandbrief GEF beachten! November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 11 / 14
12 Kapitel E (Finanzkapitel) Sämtliche Beträge sind in GANZEN Frankenbeträgen anzugeben! Zusätzliche Kapitel Kostenrechnung (nur Fragebogen Typ A) Die Aufwände und Erträge werden in folgenden Kapiteln erhoben: Kapitel E0. Hilfskosten und TONS (Tages- oder Nachtstruktur) Kapitel E1. Aufwand APH (Alters- und Pflegeheime) Kapitel E2. Ertrag APH (Alters- und Pflegeheime) Kapitel E5. Aufwand AüP (Akut- und Übergangspflege) Kapitel E6. Ertrag AüP (Akut- und Übergangspflege) Die Betriebe sind verpflichtet, eine Kostenstellenrechnung zu führen. Der Kontenplan der SOMED A basiert auf einem Modell, den die Koordinationsgruppe Langzeitpflege Schweiz (KGL) entwickelt hat. Für eine präzise Beschreibung der Konten konsultieren Sie bitte deren Handbuch. Der Verband Heime und Institutionen Schweiz (CURAVIVA Schweiz) stellt den Betrieben eine kostenlose Support-Hotline für Fragen zum Kontenplan zur Verfügung: Tel (deutsch und französisch) oder koreheime.curaviva@redi-treuhand.ch Im Frühjahr 2016 findet erneut ein Kurs zum Thema Ausfüllen der SOMED-Statistik statt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei CURAVIVA Schweiz. (Bitte Beilage 2 Erläuterungen zu den Finanzkapiteln SOMED A zu GEF Brief beachten) Das Kapitel Anlagebuchhaltung muss zwingend ausgefüllt werden. Personen mit Behinderung (Fragebogen Typ B) Die geleistete Arbeit von behinderten Personen in einer Werkstätte wird nicht im Kapitel E (Kostenrechnung) sondern im Kapitel D (Klienten) erhoben. Wenn die betreffende Person in der Buchhaltung unter dem Kostenkonto 3648 (Lohn- und Sozialleistungen Behinderte) erscheint, wird sie nicht unter Personal erfasst, wohl aber als Klient. Die geleistete Arbeit erscheint unter D51 mit der Anzahl bezahlter Stunden. Wenn die Person in der Buchhaltung unter dem Kostenkonto 34 oder 35 erscheint, wird sie sowohl unter Personal als auch unter Klient erhoben. Die Arbeitsstunden werden dann unter Personal C10 erfasst. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 12 / 14
13 Variable VNr. A B Erläuterung Aufwand Kosten Hilfskostenstellen und Tagesoder Nachtstruktur E0 Diese Kapitel basieren auf einem Modell, den die Koordinationsgruppe Langzeitpflege Schweiz (KGL) entwickelt hat. (s. Handbuch Kostenrechnung und Leistungsstatistik für Alters- und Pflegeheime ). Kosten der stationären Pflegeleistungen für ältere Menschen E1 Detaillierte Informationen und kostenlose Unterstützung erhalten Sie bei: Hotline CURAVIVA Schweiz: oder koreheime.curaviva@redi-treuhand.ch Kostenrechnung der Akut- und Übergangspflege E5 (Bitte Beilage 2 Erläuterungen zu den Finanzkapiteln SOMED A zu GEF Brief beachten) Aufwand Kostenstellen und Hilfskostenstelle E11 Angaben gemäss Kostenstellenrechnung - Löhne und Sozialleistungen - Übrige Sachkosten Ertrag APH Ertrag der Akut- und Übergangspflege E2 E6 Detaillierte Informationen und kostenlose Unterstützung erhalten Sie bei: Hotline CURAVIVA Schweiz: oder koreheime.curaviva@redi-treuhand.ch Angaben gemäss Kostenstellenrechnung: Haupterträge Pflegetaxen Beiträge und Subventionen (Bitte Beilage 2 Erläuterungen zu den Finanzkapiteln SOMED A zu GEF Brief beachten) Ertrag E21 Angaben gemäss Kostenstellenrechnung: - Haupterträge - Beiträge und Subventionen Ergebnis & Defizitdeckung Fragebogen A: Detaillierte Informationen und kostenlose Unterstützung erhalten Sie bei: Hotline CURAVIVA Schweiz: oder koreheime.curaviva@redi-treuhand.ch E3.01 E3.08 E3.11 E3.18 Ergebnis & Defizitdeckung stationäre Pflegeleistungen für ältere Menschen in Alters- und Pflegeheimen APH: Ergebnis & Defizitdeckung Akut- und Übergangspflege AüP E3.01 E3.08 Fragebogen B: Ergebnis & Defizitdeckung Anlagebuchhaltung E4 Gemäss Anlagebuchhaltung für Alters- und Pflegeheime, Koordinationsgruppe Langzeitpflege Schweiz (KGL) Institutionen, die zu Lasten des KVG praktizieren, sind gesetzlich verpflichtet, eine Anlagebuchhaltung zu führen. 1 vgl. Handbuch Kostenrechnung und Leistungsstatistik für Alters- und Pflegeheime 2011; das Handbuch kann bei sämtlichen Mitgliedern des Forums bestellt werden: H+, CURAVIVA Schweiz, Senesuisse usw. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 13 / 14
14 Diverses Quellenangaben Die Angaben in diesem Dokument beruhen auf folgenden Quellen: Schweizerische Eidgenossenschaft / ELCA: Schnittstelle A für SOMED V2.4 (V2.4 / ) Schweizerische Eidgenossenschaft / ELCA: Schnittstelle B für SOMED V2.4 (V2.4 / ) Bundesamt für Statistik, Statistik der sozialmedizinischen Institutionen, Variablenliste V2.4 (April 2015) Detaillierungen und Ergänzungen der Autoren November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 14 / 14
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