Eine Zusammenarbeit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern und der Freudiger EDV-Beratung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Eine Zusammenarbeit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern und der Freudiger EDV-Beratung"

Transkript

1 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Generalsekretariat Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Secrétariat général BEILAGE 3 Abteilung Grundlagen Rathausgasse Bern Freudiger EDV-Beratung Zeughausgasse 16 Postfach Bern Monique Lauper Telefon Telefax monique.lauper@gef.be.ch Silvio Hasler Telefon Telefax somed@freudiger.com Häufige Fragen zum Inhalt Statistik der sozialmedizinischen Institutionen SOMED Eine Zusammenarbeit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern und der Freudiger EDV-Beratung Version 2.4 Datum November Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF). Alle Rechte vorbehalten. Der nachfolgende Text ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung desselben bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern. Dies gilt insbesondere für Bearbeitung, Übersetzung, Vervielfältigung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Die unerlaubte Reproduktion oder Weitergabe wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 1 / 14

2 Fragen zum Inhalt der SOMED-Statistik Inhaltsverzeichnis Fragen zum Umfeld... 3 Wie gelange ich auf die SOMED Webplattform?... 3 Was ist der SOMED Fragebogentyp A und B?... 3 Was tun, wenn meine Institution dem falschen Fragebogentyp zugeteilt ist?... 3 Muss ich die Statistik ausfüllen?... 3 Wer kann mir bei Problemen weiterhelfen?... 3 Wo finde ich weitere Informationen?... 4 Einleitung... 4 Zielsetzung der Statistik... 4 Allgemeine Informationen zu den Fragebogen Typ A und B... 4 Bemerkungen zuhanden des Kantons... 4 Kapitel A (Allgemeine Angaben)... 5 Kapitel B (Verfügbare Plätze)... 6 Kapitel C (Personal)... 7 Erhebungsgrundlage... 7 Anzahl Datensätze... 7 Personen mit Behinderung... 7 Lehrlinge... 7 Mitarbeiter aus Arbeitsbeschaffungsprogrammen... 7 Stellenpool... 7 Kapitel D (Klienten)... 9 Erhebungsgrundlage... 9 Erfassung der Aufenthalte... 9 Überbelegung Personen mit Behinderung (nur Fragebogen Typ B) Kapitel E (Finanzkapitel) Zusätzliche Kapitel Kostenrechnung (nur Fragebogen Typ A) Personen mit Behinderung (Fragebogen Typ B) Diverses Quellenangaben Änderungen sind gelb markiert November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 2 / 14

3 Fragen zum Umfeld Wie gelange ich auf die SOMED Webplattform? Die Datenerfassung erfolgt über eine sichere Verbindung via Internet ( Die Daten werden in einer zentralen Datenbank gespeichert und können direkt übermittelt werden. Öffnen Sie Ihren Browser und geben Sie folgende Adresse ein: Wichtig: https = gesicherte Internetverbindung mit dem Server der Applikation SOMED Stand alone und Papierfragebogen werden nicht mehr unterstützt. Was ist der SOMED Fragebogentyp A und B? Der SOMED Fragebogen A wird von Alters- und Pflegeheimen APH (Typologie 2) ausgefüllt. Der SOMED Fragebogen B wird von folgenden Institutionen ausgefüllt: - Institutionen für Behinderte (Typologie 3) - Institutionen für Suchtkranke (Typologie 4) - Institutionen für Menschen mit psychosozialen Problemen (Typologie 5) Was tun, wenn meine Institution dem falschen Fragebogentyp zugeteilt ist? Die für die Erhebung zuständigen kantonalen Behörden entscheiden, welche Institution welchen Fragebogentyp ausfüllen muss. Wenn Sie denken, dem falschen Fragebogentyp zugeordnet zu sein, dann wenden Sie sich bitte an die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern. Reagieren Sie unbedingt, bevor Sie mit dem Ausfüllen des Fragebogens beginnen, da bereits erfasste Daten bei einem Fragebogenwechsel nicht übernommen werden können. Muss ich die Statistik ausfüllen? Aufgrund der Struktur und der Ausrichtung Ihrer Institution sind Sie gesetzlich zur Teilnahme an der oben genannten Statistik verpflichtet. Bei Verletzung dieser Statistikpflicht tritt das Sanktionenkonzept des Bundesamtes für Statistik BFS in Kraft. Wer kann mir bei Problemen weiterhelfen? Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern zu Fragen zum SOMED-Inhalt, Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens, Fristen, Organisatorisches: oder monique.lauper@gef.be.ch Freudiger EDV-Beratung zu Fragen zur SOMED-Erfassungssoftware: Unterstützung bei Softwareproblemen, Passwort, Fragen zu Import, Export und Schnittstelle (Mo - Fr, Uhr) oder somed@freudiger.com Hotline CURVAVIVA Schweiz zu Fragen SOMED-Finanzkapitel: oder koreheime.curaviva@redi-treuhand.ch Zentralstellenregister (santésuisse) zu Fragen ZSR-Nummer: Ressort ZSR, Morgartenstrasse 17, 6003 Luzern (Postfach 4241, 6002 Luzern) (CHF 2.50/Min.) / Fax / zsr@santesuisse.ch November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 3 / 14

4 Wo finde ich weitere Informationen? Alle wichtigen Dokumente sowie nützliche Links im Zusammenhang mit der SOMED-Erhebung finden Sie unter folgenden Links: oder Einleitung Zielsetzung der Statistik Die obligatorische Bundesstatistik der sozialmedizinischen Institutionen SOMED, welche wir im Auftrag des Bundesamtes für Statistik BFS erheben, erfüllt die Bedürfnisse nach statistischen Informationen von allgemeinem Interesse. Die Daten sollen als objektive Entscheid- und Diskussionsgrundlagen für die Politik aber auch für öffentliche oder private Institutionen, Medien oder Privatpersonen zur Verfügung stehen, dies unter Einhaltung des Datenschutzes. Allgemeine Informationen zu den Fragebogen Typ A und B Die Erhebung wird einmal jährlich durchgeführt. Der Fragebogen bezieht sich auf das vergangene Berichtsjahr. Es werden sämtliche Personen (Klienten und Mitarbeiter) erhoben, unabhängig davon, ob sie sich nur vorübergehend oder ganzjährig in der Institution aufgehalten haben oder angestellt waren. Es werden nur die Daten der Aktivitäten im stationären Bereich der Institution erhoben. Die Aktivitäten der Nebenbetriebe (z. B. begleitetes Wohnen) sind auszuklammern, da diese keine sozialmedizinischen Leistungen darstellen. Dies gilt auch dann, wenn diese Nebenbetriebe der Institution rechtlich angegliedert sind. Sobald Sie die Daten des Vorjahres an den Kanton freigegeben haben, können Sie mit der Datenerfassung des laufenden Jahres beginnen. Dazu gehen Sie wie folgt vor: Sie eröffnen einen neuen Datenfragebogen: Für die Erhebung 2016 eröffnen Sie den Datenfragebogen Bemerkungen zuhanden des Kantons Am Ende des ersten Kapitels A. Betrieb finden Sie das Textfeld Bemerkung zuhanden des Kantons oder des BFS. Das Textfeld dient dazu, vom System generierte Fehlermeldungen zu kommentieren und allenfalls eine unvollständige Datenlieferung und als nicht plausibel beanstandete Daten zu begründen. Hier können auch allgemeine Bemerkungen (z.b. warum die Anzahl Klienten Ende Jahr gegenüber den verfügbaren Plätzen zu hoch ist) gemacht werden. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 4 / 14

5 Kapitel A (Allgemeine Angaben) In diesem Kapitel werden Struktur und Funktionsweise Ihrer Institution beschrieben. Sie müssen weder die Adresse noch die Rechtsform Ihrer Institution erfassen: Diese Angaben werden direkt aus dem BFS-Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) entnommen. Variable VNr. A B Erläuterung Rekordart A01 Ist in SOMED Web bereits vorgegeben. A = Fragebogen für Betriebe, die zu Lasten der Krankenversicherung (KVG) praktizieren (Pflegeheime) B = Fragebogen für Betriebe zur Betreuung für Behinderte, Suchtkranke und Personen mit psychosozialen Problemen ENT-ID Nummer A203 Ist in SOMED Web bereits vorgegeben. Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) Name und Adresse der Trägerschaft Name, Vorname Telefon, Betriebsbeitragsgarantie A11 - A16 A20 - A21 Adresse der rechtlich verantwortlichen Organisation angeben (nicht diejenige des an der Erhebung teilnehmenden Betriebs). Ansprechperson, die der Kanton bei Bedarf kontaktieren kann. A22 Bitte geben Sie an, ob die Institution von der öffentlichen Hand einen Beitrag an die Betriebskosten erhält. Die von der öffentlichen Hand direkt an die Klienten gewährten Zuschüsse, z.b. in Form von Ergänzungsleistungen, gelten nicht als Beitrag an die Betriebskosten. Defizitdeckung A23 Bitte geben Sie an, ob die Institution von der öffentlichen Hand eine Defizitdeckung oder garantie erhalten hat. Unter öffentlicher Hand verstehen sich Gemeinden, Kantone und der Bund, nicht aber private Institutionen, wie z. B. Stiftungen. ZSR-Nummer A24 Falls der Betrieb Pflegeleistungen gemäss KVG erbringt und diese Leistungen als solche verrechnet, ist die Zentralstellenregister-Nummer anzugeben (die BUR-Nummer ist nicht die ZSR-Nummer!). Anzahl Betriebstage pro Jahr A25 Maximale Anzahl Betriebstage. Eröffnungsdatum A26 Sofern der Betrieb im Erhebungsjahr eröffnet wurde. Schliessungsdatum A27 Sofern der Betrieb im Erhebungsjahr geschlossen wurde. Zur Erhebung der Pflegeleistungen verwendetes Instrument geändert ab Anzahl Arbeitsstunden pro Jahr für 1 VZÄ A28 Im Kanton Bern sind zwei Pflegeleistungsinstrumente (BESA LK 2010 und RAI-RUG CH-Index Bern 2015) zugelassen. Je nach verwendetem Pflegeleistungsinstrument ist eine der beiden Möglichkeiten auszuwählen: - Pflegeleistungsinstrument BESA (Minuten): 12. BESA-Minuten KLV!Bitte Beilagen 1.1 und 1.2 zum Versandbrief GEF beachten! oder - Pflegeleistungsinstrument RAI-RUG (Gruppen): 13. RAI-RUG KLV!Bitte Beilagen 1.3 und 1.4 zum Versandbrief GEF beachten! A29 - A33 Die Anzahl Arbeitsstunden (Normalarbeitsstunden) entsprechen den vertraglich festgelegten Arbeitsstunden. Überstunden und Absenzen (Ferien, Krankheiten, Aus- und Weiterbildung) haben keinen Einfluss auf die Normalarbeitsstunden. In der Regel sind es rund Std./Jahr (42 Std. pro Woche * 52 Wochen = 2'184 Std.). Fragebogen A: A29 Ärzte und andere Akademiker (Fragebogen A) A30 Pflegefachpersonal, andere med. Fachbereiche und Alltagsgestaltung A31 Verwaltung, Ökonomie/Hausdienste, technische Dienste Fragebogen B: A32 Personal Schule, Erziehung, Betreuung, Therapie A33 Verwalt., Ökonomie/Hausdienste, techn. Dienste, Personal Werkstätten November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 5 / 14

6 Variable VNr. A B Erläuterung Anzahl Arbeitsstunden durch ehrenamtliches Personal (ohne Entschädigung) Textfeld: Bemerkungen zuhanden des Kantons oder des BFS A34 Bitte geben Sie hier die ungefähre Summe der Anzahl Stunden an, welche die ehrenamtlich in der Institution arbeitenden Personen im Erhebungsjahr geleistet haben. Als ehrenamtliches Personal gelten Personen, die ohne Entgelt in der Institution arbeiten oder als Gegenleistung für die geleistete Arbeit in der Institution z. B. Nahrung oder Unterkunft erhalten. Darin eingeschlossen sind auch Vereinsmitarbeiter, Vorstände von Vereinen, Personen aus Arbeitsbeschaffungsprogrammen oder Zivildienstleistende, wenn sie die ehrenamtliche Arbeit für die Institution leisten. Diese Personen sind nicht im Kapitel C Personal aufzuführen. Unvollständige Datenlieferungen und als nicht plausibel beanstandete Daten sind zwingend in diesem Textfeld zu begründen. Kapitel B (Verfügbare Plätze) In diesem Kapitel geht es um die Platzzahl Ihrer Institution. Falls die Kapazität Ihrer Institution geändert hat (z. B. bedingt durch einen Ausbau, Umbau, Renovation, etc.), dann verwenden Sie als Referenzdatum den 1. Januar des Statistikjahres. Bitte erheben Sie die Gesamtanzahl Plätze und nicht nur die belegten Plätze. Variable VNr. A B Erläuterung Anzahl verfügbare Langzeitplätze Anzahl verfügbare Kurzzeitplätze Anzahl verfügbare Akut- & Übergangspflegeplätze (neuer Platztyp ab ) Anzahl verfügbare Plätze für Erwachsene B01 Am 1. Januar des Erhebungsjahres. Ein Langzeitplatz wird einer Person zugeteilt, die definitiv in der Institution bleiben möchte. B02 Am 1. Januar des Erhebungsjahres. Im Gegensatz zu den Langzeitplätzen sind die Kurzzeitplätze Personen vorbehalten, die sich nur vorübergehend in der Institution aufhalten. Die Plätze in dieser Rubrik werden im Rahmen der Betriebsbewilligung des Kantons bewilligt. B04 Am 1. Januar des Erhebungsjahres. (Definition gem. Art. 25a, Abs. 2 KVG) Diese Plätze sind, im Gegensatz zu den Lang- und Kurzzeitplätzen, Klienten vorbehalten, welche im Anschluss an einen Spitalaufenthalt von einem Arzt überwiesen werden, für max. 14 Tage. Die Plätze in dieser Rubrik werden im Rahmen der Betriebsbewilligung des Kantons genehmigt. (Die Kosten werden von Krankenversicherern und Kantonen nach der Regel der Spitalfinanzierung übernommen.) B10 - B16 Am 1. Januar des Erhebungsjahres. Anzahl Plätze für Menschen mit Behinderungen, mit Sucht- oder psychosozialen Problemen. Möglicherweise verwendet Ihre Institution nicht genau dieselben Begriffe, insbesondere bei der Betreuung von Suchtkranken. Bitte erheben Sie in diesem Fall Ihre von der Bezeichnung her abweichenden Plätze jeweils in der inhaltlich am nahe liegendsten Kategorie. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 6 / 14

7 Kapitel C (Personal) Erhebungsgrundlage Es müssen sämtliche Personen, die im Erhebungsjahr bei der Institution angestellt waren, erfasst werden. Nicht erhoben werden Personen, die ausserhalb der Institution im Rahmen des begleiteten Wohnens arbeiten. Arbeitet zum Beispiel eine angestellte Person 30% für das begleitete Wohnen und 70% in der Pflege im stationären Bereich der Institution, sind nur die 70% im stationären Bereich zu erfassen. Das nicht entschädigte ehrenamtliche Personal wird nicht erhoben. Anzahl Datensätze Das Personal wird in Form von Einzeldatensätzen erhoben. Grundsätzlich entspricht jeder Datensatz einer Stelle. Eine Person hat in folgenden Fällen zwei Datensätze: Wenn sich im Laufe des Jahres das Konto Besoldungen ändert, oder wenn ihr Lohn auf zwei Besoldungskonten aufgeteilt wird. Hat hingegen eine angestellte Person im selben Jahr z.b. von Februar bis März und dann wieder von September bis November gearbeitet, wird für sie nur ein Datensatz erstellt. Die während der beiden Perioden geleisteten Arbeitsstunden werden addiert. Personen mit Behinderung Geleistete Arbeitszeit in einer Werkstätte von Personen mit Behinderung wird nicht in diesem Kapitel, sondern im Kapitel D (Klienten) erfasst. Wenn die betreffende Person in der Buchhaltung unter dem Kostenkonto 3648 (Lohn- und Sozialleistungen Behinderte) erscheint, wird sie nicht unter Personal erfasst, wohl aber als Klient. Die geleistete Arbeit erscheint dann unter D51 mit der Anzahl bezahlter Stunden. Wenn die Person in der Buchhaltung unter dem Kostenkonto 34 oder 35 erscheint, wird sie sowohl unter Personal als auch unter Klient erfasst. Die Arbeitsstunden werden dann unter Personal C10 erfasst. Lehrlinge Für Lehrlinge werden die Stunden gemäss Vertrag erhoben, d.h. inkl. der Schulstunden, in denen sie nicht unmittelbar für die Institution arbeiten. Mitarbeiter aus Arbeitsbeschaffungsprogrammen Sofern diese Personen nicht von der Institution bezahlt werden, dürfen Mitarbeiter aus Arbeitsbeschaffungsprogrammen nicht im Kapitel C Personal erfasst werden. Die geleisteten Arbeitsstunden werden unter A34 ehrenamtlich ausgewiesen. Sobald ein Arbeitsvertrag vorliegt, erfolgt die Stundenerfassung unter Personal. Stellenpool Mitarbeiter im Stellenpool, die einen mündlichen Vertrag auf Basis Stundenlohn haben, werden unter C07 unbefristeter Vertrag und C10 Anzahl bezahlter Stunden im Jahr erfasst. Variable VNr. A B Erläuterung Name, Vorname Sobald Sie einen Fragebogen freigegeben haben, sind Name und Vorname der Angestellten weder für den Kanton noch für das BFS einsehbar. Angestelltennummer C01 Interne Nummer, die von der Institution erfasst wird. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 7 / 14

8 Variable VNr. A B Erläuterung Ausbildungstyp C04 Bei dieser Variable geht es um die Ausbildungsabschlüsse der Angestellten. Für Angestellte mit mehreren Ausbildungen ist der höchste Abschluss anzugeben oder, bei mehreren gleichwertigen Ausbildungen, die Ausbildung, die am ehesten der im Betrieb ausgeübten Funktion entspricht. Findet sich die Ausbildung von Angestellten Ihrer Institution nicht in der vorgegebenen Liste, geben Sie bitte die punkto Art und Qualifikationsniveau nächstmögliche Ausbildung an. Ausbildung... C041, C042, C043, C044 Ausbildungsliste 1. Arzt/Ärztin 2. Dipl. Pflegefachfrau/- mann mit Weiterbildung, BerufsschullehrerIn, Ausbildungdungsverantwortliche/r, BerufsbildnerIn 3. Dipl. Pflegefachfrau/-mann 4. Pflegefachfrau/-mann DN I 5. Krankenpfleger/-in FA-SRK/PKP 7. Fachangestellte Gesundheit mit EFZ 8. Medizinische/r Praxisassistent/in mit EFZ 9. Pflegeassistent/in mit FA 10. Pflegehelfer/in SRK-Kurs 11. Pflegepraktikant/in ab 3 Monaten 12. Dipl. TherapeutIn z.b. Psycho-, Physio-, Ergo-,Aktivierungs-, Ernährungs-, LogpädietherapeutIn 13. Dipl. SozialarbeiterIn 14. Betreuungsberufe mit EFZ 15. Übrige therapeutische und betreuerische Ausbildungen 16. Koch/Köchin 17. Ökonomie, Hausdienst 18. Verwaltung 19. Andere Ausbildungen 20. Personen ohne Ausbildungsabschluss 21. Fachfrau/-mann Betreuung FaBe 22. AssistentIn Gesundheit und Soziales EBA 99. Unbekannt Angestellte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, mit Suchtoder psychosozialen Problemen verfügen über eine grosse Palette an verschiedenen Ausbildungen. Um diese Vielfalt abbilden zu können, erlaubt das System, pro Berufsgruppe einen Abschluss anzugeben. Falls eine angestellte Person über mehrere Abschlüsse innerhalb derselben Berufsgruppe z. B. Soziales, Gesundheit, Unterricht, Therapie geben Sie bitte den Abschluss mit dem höchsten Qualifikationsniveau an. Liste der Bildungsabschlüsse 1. Ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss 2. Bildungsabschlüsse Sekundarstufe II: Fähigkeitszeugnisse der Berufslehre, Berufs- und gymnasiale- Maturitätszeugnisse, Fachmittelschulabschluss 3. Bildungsabschlüsse Tertiärstufe, Diplome: eidg. Fachausweise, eidg. Diplome, Höhere Fachschuldiplome, Fachhochschuldiplome, Diplome /Lizentiate der universitären Hochschulen 4. Bildungsabschlüsse Tertiärstufe, Nachdiplome: Nachdiplome Höhere Fachschule, Nachdiplome Fachhochschule, Nachdiplome universitäre Hochschule 5. Doktorat Ausbildung C042 Koch/Köchin wird unter technische und administrative Berufe eingetragen. In Ausbildung C05 Einer angestellten Person wird das Merkmal «In Ausbildung» nur zugeordnet, wenn sich die Institution an dieser Ausbildung beteiligt (finanzielle Unterstützung, Zeitgutschriften, betriebsinterne Ausbildung, usw.) Art des Vertrags C07 Befristeter Vertrag: inkl. temporäre Mitarbeiter als Ersatz für erkrankte Mitarbeiter. Anzahl bezahlter Arbeitsstunden im Jahr C10 Hierzu zählen auch die vergüteten Absenzen (z. B. Weiterbildung, Militär, Krankheit, Mutterschaftsurlaub, Ferien). Bei krankheitsbedingten mehrmonatigen Absenzen: Es müssen nur diejenigen Stunden erfasst werden, die durch den Betrieb effektiv bezahlt werden. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 8 / 14

9 Variable VNr. A B Erläuterung Prozentuale Aufteilung der Arbeitszeit nach Kostenstellen Prozentuale Aufteilung der Arbeitszeit nach Kostenstellen C11 - C37 C39 C21 - C38 Prozentuale Aufteilung der Arbeitszeit nach Kostenträger (unabhängig vom Beschäftigungsgrad). Bitte geben Sie an, für welche(n) Kostenträger die angestellte Person arbeitet. So kann eine Fachangestellte Gesundheit mit einem Beschäftigungsgrad von 50% z.b. 80% ihrer Arbeitszeit für KVG- Pflegeleistungen, 10% Akut- & Übergangspflege (sofern Akut- und Übergangsplätze bewilligt sind) und 10% für administrative Aufgaben aufwenden. Stehen Ihnen die hierzu notwendigen Angaben nicht zur Verfügung, nehmen Sie bitte eine der beruflichen Realität des/der Angestellten möglichst nahe kommende Schätzung vor. Die Summe der Anteile der Arbeitszeit aller Kostenstellen muss 100% sein. Diese prozentuale Arbeitsaufteilung ist nicht mit der Kostenrechnung verbunden, sie dient lediglich zur Erfassung der effektiven Zeitverteilung. Prozentuale Aufteilung der Arbeitszeit nach Kostenträger (unabhängig vom Beschäftigungsgrad). Bitte geben Sie hier an, für welche(n) Kostenträger die angestellte Person arbeitet (so kann ein Erzieher mit einem Beschäftigungsgrad von 50% z.b. 80% seiner Arbeitszeit in einer geschützten Werkstatt und 20% für administrative Aufgaben Kostenträger C28 aufwenden). Stehen Ihnen die hierzu notwendigen Angaben nicht zur Verfügung, nehmen Sie bitte eine der beruflichen Realität des/der Angestellten möglichst nahe kommende Schätzung vor. Die Einteilung der Sozialpädagogen erfolgt je nach Betriebsbedürfnis und kann variieren. Die Summe der Anteile der Arbeitszeit aller Kostenstellen muss 100% sein. Diese prozentuale Arbeitsaufteilung ist nicht mit der Kostenrechnung verbunden, sie dient lediglich zur Erfassung der effektiven Zeitverteilung. Kapitel D (Klienten) Wir empfehlen Ihnen, die Felder in der vorgeschlagenen Reihenfolge auszufüllen, da gewisse Variablen je nach Antworten aktiviert/deaktiviert werden. So wird z. B. die Herkunft eines Klienten oder einer Klientin für intern betreute Personen verlangt, jedoch nicht für extern betreute Personen. Erhebungsgrundlage Es müssen sämtliche Personen erfasst werden, die während des Erhebungsjahres für einen Aufenthalt als Akut- & Übergangspflege in der Institution waren, oder als KlientIn einen Lang- oder Kurzzeitaufenthalt in der Institution verbracht haben. Dies unabhängig davon, ob die Person am 31. Dezember (noch) in der Institution in Behandlung war. Zu erfassen sind auch so genannte Externe, d.h. Personen, welche die Nacht nicht in der Institution verbringen, jedoch tagsüber in der Institution behandelt/betreut werden. Nicht erfasst werden hingegen Personen, die in begleiteten Wohnformen leben. Erfassung der Aufenthalte Jeder Datensatz entspricht einem Fall, d. h. einem Klienten oder einer Klientin mit einer Beherbergung oder einer Betreuung in der Institution. Jeder Aufenthalt ist einzeln zu erfassen. Fragebogentyp A: Hat eine Person zuerst einen Kurzzeitaufenthalt in der Institution verbracht und anschliessend in einen Langzeitaufenthalt gewechselt, muss ein neuer Datensatz erstellt werden. Das gilt analog auch für Akut- & Übergangspflege-KlientInnen, welche zu Kurz- oder Langzeitpflege wechseln oder die Tages- oder Nachtstruktur in Anspruch nehmen. Fragebogentyp B: Wechselt ein Klient innerhalb eines Jahres die Wohnsituation, muss ein neuer Datensatz für diesen Klienten angelegt werden. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 9 / 14

10 Überbelegung Das Programm vergleicht Anzahl Personen per und Anzahl Plätze. Ist die Anzahl Personen grösser als die Anzahl Plätze wird vom System eine Fehlermeldung generiert. Die Fehlermeldung muss zwingend im Kapitel A im Textfeld Bemerkung zu Handen des Kantons oder des BFS begründet werden (z.b. Notbetten, Doppelbelegung der Betten, Umbauten, etc.). Personen mit Behinderung (nur Fragebogen Typ B) Wenn die betreffende Person in der Buchhaltung unter dem Kostenkonto 3648 (Lohn- und Sozialleistungen Behinderte) erscheint, wird sie nicht unter Personal erfasst, sondern als Klient. Die geleistete Arbeit erscheint demzufolge unter D51 mit der Anzahl bezahlter Stunden. Wenn die Person in der Buchhaltung unter dem Kostenkonto 34 oder 35 erscheint, wird sie sowohl unter Personal als auch unter Klient erfasst. Die Arbeitsstunden werden unter Personal C10 erfasst. Variable VNr. A B Erläuterung Name, Vorname, Geburtsdatum Sobald Sie einen Fragebogen freigegeben haben, sind Name und Vorname sowie das Geburtsdatum des Klienten weder für den Kanton noch für das BFS einsehbar. Klientennummer D01 Gemeint ist die Nummer z. B. die Dossiernummer die Sie der Bewohnerin oder dem Bewohner zugeteilt haben. Diese Variable ist nicht obligatorisch, erlaubt Ihnen aber, eine Klientin oder einen Klienten leichter im System zu finden. Alter D04 Diese Variable wird anhand des Geburtsjahres berechnet: Anzahl vollendete Lebensjahre am 31. Dezember des Erhebungsjahres. Wohngemeinde D05 Die Wohngemeinde entspricht der Gemeinde, in der Klient/die Klientin ihre Papiere hinterlegt hat. Bitte Postleitzahl der Gemeinde angeben. Art der Hauptbehinderung D06 Für Personen mit Mehrfachbehinderungen ist die Hauptbehinderung anzugeben: 1. Körperbehinderung 2. Psychische Beeinträchtigung 3. Geistige Behinderung 4. Sinnesbehinderung 5. Suchtbehinderung 6. Eingliederungsprobleme, psychosoziale Störung (Verhaltensstörung, kognitive Störung, usw.) 7. Sonstige Falls Sie in der Liste nicht die gewünschten Ausprägung finden, wählen Sie bitte die Ausprägung aus, die dem zu beschreibenden Fall am nächsten kommt (z. B. kann für Kinder mit Lernschwierigkeiten ersatzweise Eingliederungsprobleme, psychosoziale Störung angegeben werden. In Ermangelung einer offiziellen Definition lässt sich diese Bezeichnung für alle Personen verwenden, die institutionelle Unterstützung brauchen; als Alternative steht zudem die Kategorie Sonstige zur Verfügung). IV-Rente D07 Zum Zeitpunkt des Erhebungsdatums. Hilflosenentschädigung D08 Zum Zeitpunkt des Erhebungsdatums. Ist ein Antrag für Hilflosenentschädigung hängig, geben Sie hier Unbekannt an. Eintrittsdatum D09 Datum des Eintritts in die Institution, d. h. der Zeitpunkt an dem der Person (Klient/in) ein Bett/ein Platz zugeteilt wurde. Für Externe: Datum des Eintritts einer Person in die Institution, d. h. der Zeitpunkt, zu dem der Klient/die Klientin zum ersten Mal betreut wurde (Dossiereröffnung). Austrittsdatum D10 Diese Variable muss nur angegeben werden, wenn die Klientin oder der Klient während des Erhebungsjahres ausgetreten ist. Das Austrittsdatum entspricht dem Zeitpunkt, zu dem das Bett/der Platz einer zuvor beherbergten Person wieder zur Verfügung steht und einem anderen Klienten oder einer anderen Klientin zugeteilt werden kann. Für Externe: Zeitpunkt, an dem das Dossier des Klienten/der Klientin offiziell geschlossen wurde. Falls die erhobene Person am noch in der Institution in Behandlung ist, bleibt das Feld leer. Ferien gelten nicht als Austritt. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 10 / 14

11 Variable VNr. A B Erläuterung Beherbergung stationär Wohnheim, Tagesstätte, Werkstätte,... D11 1. Person beherbergt - Langzeitaufenthalt 2. Person beherbergt - Kurzzeitaufenthalt 3. Person nicht beherbergt 4. Tages- oder Nachtstruktur TONS: Tagesbetreuung mit Pflege (Art. 25a Abs. 1 KVG) D12, D13, D40, D50... D90 Eine Person kann gleichzeitig mehrere Arten von Plätzen belegen, z. B. einen Platz in einem Wohnheim und einen Platz in einer Werkstätte. Entspricht kein angegebener Platztyp dem Platzangebot in Ihrer Institution, dann wählen Sie den Platztyp aus, der der Realität am nächsten kommt. Falls ein Klient innerhalb eines Jahres die Wohnsituation wechselt, muss ein zweiter Datensatz für diesen Klienten angelegt werden. Wohnheim D13 Klienten von Suchttherapie-Institutionen in Gastfamilien werden unter D13, Wohnplatz ja erfasst. Eintritt von D14 Ort, an dem sich die beherbergte Person unmittelbar vor dem Eintritt in die Institution aufgehalten hat. Eine Person, die am Morgen das Spital verlässt, nach Hause fährt, um einen Koffer zu packen und am Nachmittag in ein Alters- und Pflegeheim eintritt, wird als Herkunftsort Krankenhaus und nicht Zu Hause angegeben. Der Herkunftsort Krankenhaus wird nur dann gewählt, wenn der Krankenhaus-Aufenthalt länger als 24 Stunden gedauert hat bzw. eine Übernachtung im Spital umfasst. Anzahl fakturierte Tage Anzahl fakturierte Anwesenheitstage Anzahl fakturierte Reservationstage Anzahl Betreuungstage im Jahr Pflege, KLV-Stufe; KLV-Stufe bis Pflegebedarf Zur Erhebung der Pflegeleistungen verwendetes Instrument geändert ab D16.0 Geben Sie hier die Anzahl der Klientin/dem Klienten fakturierter Pensionstage an, d. h. auch die Ferientage, Krankenhaustage, die Tage zwischen Vertragsbeginn und Heimeintritt, die Tage für das Räumen des Zimmers, usw. D16.1 Anzahl fakturierte Anwesenheitstage im Jahr, während denen der/die Klient/in von einem Wohnplatz in der Institution profitiert hat (Wohnplatz physisch belegt) D16.2 Anzahl fakturierte Reservationstage im Jahr, während denen der/die Klient/in von einem Wohnplatz in der Institution profitiert hat (Wohnplatz nicht physisch belegt). D20 Variable zur Betreuung für Externe (nur relevant, wenn Variable D11 Beherbergung stationär die Ausprägung 3 hat). Geben Sie hier die Anzahl Tage im Jahr an, an denen die Klientin oder der Klient in der Institution betreut wurde. Als Tag gilt jeder Besuch der Klientin oder des Klienten in der Institution, bei dem sie bzw. er eine Dienstleistung der Institution in Anspruch genommen hat. Mehrere Kontakte am selben Tag werden als 1 Kontakt bzw. 1 Tag gezählt. D21 D22 D23 Diese drei Variablen betreffen die Pflege. Die Variablen zu den Pflegeintensitätsstufen werden nur aktiviert, wenn zuvor Angaben im Kapitel A Betrieb zur Variable A28 (11. BESA Punkte KLV oder 13. RAI-RUG KLV) gemacht wurden. D BESA Minuten (nicht Stufen!) Anzahl Minuten gemäss Einstufung KlientIn eingeben. Nicht bewertete KlientIn oder KlientIn mit Akut- & Übergangspflege können wie folgt eingegeben werden: - Nicht bewerteter Klient = -1 (Minuswert) - Akut- & Übergangspflege = -2 (Minuswert)!Bitte Beilagen 1.1 und 1.2 zum Versandbrief GEF beachten! 13. RAI-RUG Gruppen (nicht Stufen!) RAI Gruppen gemäss Einstufung KlientIn eingeben. Nicht bewertete KlientIn oder KlientIn mit Akut- & Übergangspflege können wie folgt eingegeben werden: - Akut- & Übergangspflege = 98 - Nicht bewerteter Klient = 99!Bitte Beilagen 1.3 und 1.4 zum Versandbrief GEF beachten! November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 11 / 14

12 Kapitel E (Finanzkapitel) Sämtliche Beträge sind in GANZEN Frankenbeträgen anzugeben! Zusätzliche Kapitel Kostenrechnung (nur Fragebogen Typ A) Die Aufwände und Erträge werden in folgenden Kapiteln erhoben: Kapitel E0. Hilfskosten und TONS (Tages- oder Nachtstruktur) Kapitel E1. Aufwand APH (Alters- und Pflegeheime) Kapitel E2. Ertrag APH (Alters- und Pflegeheime) Kapitel E5. Aufwand AüP (Akut- und Übergangspflege) Kapitel E6. Ertrag AüP (Akut- und Übergangspflege) Die Betriebe sind verpflichtet, eine Kostenstellenrechnung zu führen. Der Kontenplan der SOMED A basiert auf einem Modell, den die Koordinationsgruppe Langzeitpflege Schweiz (KGL) entwickelt hat. Für eine präzise Beschreibung der Konten konsultieren Sie bitte deren Handbuch. Der Verband Heime und Institutionen Schweiz (CURAVIVA Schweiz) stellt den Betrieben eine kostenlose Support-Hotline für Fragen zum Kontenplan zur Verfügung: Tel (deutsch und französisch) oder koreheime.curaviva@redi-treuhand.ch Im Frühjahr 2016 findet erneut ein Kurs zum Thema Ausfüllen der SOMED-Statistik statt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei CURAVIVA Schweiz. (Bitte Beilage 2 Erläuterungen zu den Finanzkapiteln SOMED A zu GEF Brief beachten) Das Kapitel Anlagebuchhaltung muss zwingend ausgefüllt werden. Personen mit Behinderung (Fragebogen Typ B) Die geleistete Arbeit von behinderten Personen in einer Werkstätte wird nicht im Kapitel E (Kostenrechnung) sondern im Kapitel D (Klienten) erhoben. Wenn die betreffende Person in der Buchhaltung unter dem Kostenkonto 3648 (Lohn- und Sozialleistungen Behinderte) erscheint, wird sie nicht unter Personal erfasst, wohl aber als Klient. Die geleistete Arbeit erscheint unter D51 mit der Anzahl bezahlter Stunden. Wenn die Person in der Buchhaltung unter dem Kostenkonto 34 oder 35 erscheint, wird sie sowohl unter Personal als auch unter Klient erhoben. Die Arbeitsstunden werden dann unter Personal C10 erfasst. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 12 / 14

13 Variable VNr. A B Erläuterung Aufwand Kosten Hilfskostenstellen und Tagesoder Nachtstruktur E0 Diese Kapitel basieren auf einem Modell, den die Koordinationsgruppe Langzeitpflege Schweiz (KGL) entwickelt hat. (s. Handbuch Kostenrechnung und Leistungsstatistik für Alters- und Pflegeheime ). Kosten der stationären Pflegeleistungen für ältere Menschen E1 Detaillierte Informationen und kostenlose Unterstützung erhalten Sie bei: Hotline CURAVIVA Schweiz: oder koreheime.curaviva@redi-treuhand.ch Kostenrechnung der Akut- und Übergangspflege E5 (Bitte Beilage 2 Erläuterungen zu den Finanzkapiteln SOMED A zu GEF Brief beachten) Aufwand Kostenstellen und Hilfskostenstelle E11 Angaben gemäss Kostenstellenrechnung - Löhne und Sozialleistungen - Übrige Sachkosten Ertrag APH Ertrag der Akut- und Übergangspflege E2 E6 Detaillierte Informationen und kostenlose Unterstützung erhalten Sie bei: Hotline CURAVIVA Schweiz: oder koreheime.curaviva@redi-treuhand.ch Angaben gemäss Kostenstellenrechnung: Haupterträge Pflegetaxen Beiträge und Subventionen (Bitte Beilage 2 Erläuterungen zu den Finanzkapiteln SOMED A zu GEF Brief beachten) Ertrag E21 Angaben gemäss Kostenstellenrechnung: - Haupterträge - Beiträge und Subventionen Ergebnis & Defizitdeckung Fragebogen A: Detaillierte Informationen und kostenlose Unterstützung erhalten Sie bei: Hotline CURAVIVA Schweiz: oder koreheime.curaviva@redi-treuhand.ch E3.01 E3.08 E3.11 E3.18 Ergebnis & Defizitdeckung stationäre Pflegeleistungen für ältere Menschen in Alters- und Pflegeheimen APH: Ergebnis & Defizitdeckung Akut- und Übergangspflege AüP E3.01 E3.08 Fragebogen B: Ergebnis & Defizitdeckung Anlagebuchhaltung E4 Gemäss Anlagebuchhaltung für Alters- und Pflegeheime, Koordinationsgruppe Langzeitpflege Schweiz (KGL) Institutionen, die zu Lasten des KVG praktizieren, sind gesetzlich verpflichtet, eine Anlagebuchhaltung zu führen. 1 vgl. Handbuch Kostenrechnung und Leistungsstatistik für Alters- und Pflegeheime 2011; das Handbuch kann bei sämtlichen Mitgliedern des Forums bestellt werden: H+, CURAVIVA Schweiz, Senesuisse usw. November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 13 / 14

14 Diverses Quellenangaben Die Angaben in diesem Dokument beruhen auf folgenden Quellen: Schweizerische Eidgenossenschaft / ELCA: Schnittstelle A für SOMED V2.4 (V2.4 / ) Schweizerische Eidgenossenschaft / ELCA: Schnittstelle B für SOMED V2.4 (V2.4 / ) Bundesamt für Statistik, Statistik der sozialmedizinischen Institutionen, Variablenliste V2.4 (April 2015) Detaillierungen und Ergänzungen der Autoren November 2015 mlk_2015_faq_somed_be_inhalt_v240_d.docx S. 14 / 14

Statistik der sozialmedizinischen Institutionen. Häufig gestellte Fragen zum revidierten Fragebogen und zur neuen Erfassungssoftware SOMED

Statistik der sozialmedizinischen Institutionen. Häufig gestellte Fragen zum revidierten Fragebogen und zur neuen Erfassungssoftware SOMED Département fédéral de l'intérieur DFI Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamtfür Statistik Gesundheit, Bildung und Wissenschaft Statistik der sozialmedizinischen Institutionen Häufig gestellte

Mehr

Häufige Fragen zur Erfassungssoftware SOMED

Häufige Fragen zur Erfassungssoftware SOMED Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne BEILAGE 4 Generalsekretariat Secrétariat général Abt. für Grundlagen Rathausgasse

Mehr

Statistik der sozialmedizinischen Institutionen. Schulung der Betriebe Benutzung der SOMED-Applikation

Statistik der sozialmedizinischen Institutionen. Schulung der Betriebe Benutzung der SOMED-Applikation Statistik der sozialmedizinischen Institutionen Schulung der Betriebe Benutzung der SOMED-Applikation Inhalt Allgemeines zu SOMED Benutzung der Online-Version (Internet) 1. Verbindung zur Applikation 2.

Mehr

Inhalt. KWE / Anleitung Datentransfer für SOMED_DE 28.02.2011 2/21

Inhalt. KWE / Anleitung Datentransfer für SOMED_DE 28.02.2011 2/21 SOMED Statistik der sozialmedizinischen Institutionen SPITEX-Statistik Anwenderinformation Domis Consulting AG, 6246 Altishofen Inhalt 1 INFORMATION... 3 2 KONFIGURATION... 3 2.1 EINRICHTEN... 3 2.2 AUSWÄHLEN

Mehr

ausgabe 2010 Stat I St I K a lt E r S - u n D P F l E G E h E I M E

ausgabe 2010 Stat I St I K a lt E r S - u n D P F l E G E h E I M E ausgabe 2010 Stat I St I K a lt E r S - u n D P F l E G E h E I M E A I n h a lt Alte Menschen Ständige Wohnbevölkerung, nach Kanton 2 Ständige Wohnbevölkerung, nach Kanton 3 Klienten/-innen bei Lang-

Mehr

Anleitung zum Ausfüllen der Kostenrechnung CURAVIVA Kanton Appenzell Ausserrhoden ab Geschäftsjahr 2014

Anleitung zum Ausfüllen der Kostenrechnung CURAVIVA Kanton Appenzell Ausserrhoden ab Geschäftsjahr 2014 Anleitung zum Ausfüllen der Kostenrechnung CURAVIVA Kanton Appenzell Ausserrhoden ab Geschäftsjahr 2014 Alle Rechte sind bei Kanton Appenzell Ausserrhoden Departement Gesundheit Amt für Soziale Einrichtunge

Mehr

Wegleitung Stellenplan Pflege

Wegleitung Stellenplan Pflege Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse

Mehr

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2015

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2015 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse

Mehr

ausgabe 2009 Stat I St I K a lt e r S - u n D P F l e G e h e I M e

ausgabe 2009 Stat I St I K a lt e r S - u n D P F l e G e h e I M e ausgabe 2009 Stat I St I K a lt e r S - u n D P F l e G e h e I M e A I n h a lt Alte Menschen Ständige Wohnbevölkerung 2 Ständige Wohnbevölkerung 3 Klienten/innen bei Lang- und Kurzaufenthalten nach Geschlecht

Mehr

Alters- und Pflegeheim Ibenmoos 6277 Kleinwangen

Alters- und Pflegeheim Ibenmoos 6277 Kleinwangen Taxordnung Alters- und Pflegeheim Ibenmoos per 1. Januar 2015 1. Administration... 3 2. Geltung... 3 3. Gliederung... 3 3.1. Die Gliederung der Taxen erfolgt pro Person und Tag:... 3 3.2. Aufenthaltskosten

Mehr

Pflegefinanzierung Chance oder Chaos?

Pflegefinanzierung Chance oder Chaos? Pflegefinanzierung Chance oder Chaos? EDI-Podium, Luzern 22. Juni 2012 Curaviva Kanton Zürich Organisation und Aufgaben Bei Curaviva Kanton Zürich sind 225 Alters- und Pflegeheime mit über 14 000 Plätzen

Mehr

Für Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten SRK. Neue Wege in der beruflichen Entwicklung

Für Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten SRK. Neue Wege in der beruflichen Entwicklung Für Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten SRK Neue Wege in der beruflichen Entwicklung Möglichkeiten zur Erlangung eines eidgenössischen Abschlusses In Alters- und Pflegeheimen gibt es verschiedene

Mehr

Diplomierte Hebamme FH und diplomierter Entbindungspfleger FH

Diplomierte Hebamme FH und diplomierter Entbindungspfleger FH Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Spitalamt Dienststelle Berufsbildung Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des hôpitaux Service de la formation

Mehr

Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick

Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Dezember 2010 Sehr geehrte Damen und Herren Am 1. Januar 2011 tritt das Bundesgesetz

Mehr

Anmeldung für das Aufnahmeverfahren Studium Sozialpädagogik HF

Anmeldung für das Aufnahmeverfahren Studium Sozialpädagogik HF Anmeldung für das Aufnahmeverfahren Studium Sozialpädagogik HF Bitte lesen Sie diese Informationen vor dem Ausfüllen der Anmeldung. Der Rahmenlehrplan dipl. Sozialpädagogin HF / dipl. Sozialpädagoge HF

Mehr

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung

Mehr

Alters- und Pflegezentrum Neuwies

Alters- und Pflegezentrum Neuwies Taxordnung Gültig ab 1. September 2014 1. Grundlagen der Taxordnung 1.1 Pflegegesetz und -finanzierung Grundlagen für die Rechnungsstellung an die Bewohnenden bilden die Vorgaben aus dem Pflegegesetz.

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich Zahlen zu den

Mehr

4 Beschreibung der dargestellten Kennzahlen

4 Beschreibung der dargestellten Kennzahlen 4 Beschreibung der dargestellten Kennzahlen Im Tabellenteil sind ausgewählte Kennzahlen der Schweizer Spitäler dargestellt. Die Zusammenstellung lehnt sich an die ehemalige VESKA/H+ - Publikation «Betriebsstatistik

Mehr

Für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer. Neue Wege in der beruflichen Entwicklung

Für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer. Neue Wege in der beruflichen Entwicklung Für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer Neue Wege in der beruflichen Entwicklung Ihre Möglichkeiten Für berufserfahrene Pflegehelferinnen und Pflegehelfer gibt es unterschiedliche Wege, um zu einem eidgenössisch

Mehr

HPLG Tarife, Vertrag, Kostengutsprachen HEILPÄDAGOGISCHE LEBENSGEMEINSCHAFT TERRY UND PAUL HOFMANN-WITSCHI 1/2013

HPLG Tarife, Vertrag, Kostengutsprachen HEILPÄDAGOGISCHE LEBENSGEMEINSCHAFT TERRY UND PAUL HOFMANN-WITSCHI 1/2013 HPLG Tarife, Vertrag, Kostengutsprachen LEBENSGEMEINSCHAFT TERRY UND PAUL HOFMANN-WITSCHI 1/2013 Tarife Die Heilpädagogische Lebensgemeinschaft ist seit dem 1. April 1994 als beitragsberechtige Institution

Mehr

Für Quereinsteigende. Dem Berufsleben eine neue Wende geben

Für Quereinsteigende. Dem Berufsleben eine neue Wende geben Für Quereinsteigende in die LANGZEITPFLEGE UND -BETREUUNG Dem Berufsleben eine neue Wende geben Neue Berufliche Ausrichtung Immer wieder kommen wir im Leben in Situationen, in denen neue Ideen gefragt

Mehr

Auswertung Qualitäts- Reporting 2013. Kanton Zürich. Nachweis der Qualitäts- und Leistungsfähigkeit für die Leistungserbringer der stationären Pflege

Auswertung Qualitäts- Reporting 2013. Kanton Zürich. Nachweis der Qualitäts- und Leistungsfähigkeit für die Leistungserbringer der stationären Pflege Auswertung Qualitäts- Reporting 2013 Nachweis der Qualitäts- und Leistungsfähigkeit für die Leistungserbringer der stationären Pflege Teil 1: Basis- Informationen Zürich Erlä u t e r u n g e n z u r A

Mehr

Anmeldedossier. CAS in Geriatrischer Praxis. Einzelmodule. Departement Gesundheit

Anmeldedossier. CAS in Geriatrischer Praxis. Einzelmodule. Departement Gesundheit Bitte leer lassen Anmeldedossier CAS in Geriatrischer Praxis Einzelmodule Seite 1/8 Definitive Anmeldung Angaben zur Person Name Vorname Strasse PLZ, Ort Bitte aktuelles Foto einkleben Kanton AHV-Nummer

Mehr

Anmeldedossier. Studiengang. MAS in Cardiovascular Perfusion. Studienbeginn: Herbst 2015. Anmeldeschluss: 31.08.2015. Departement Gesundheit

Anmeldedossier. Studiengang. MAS in Cardiovascular Perfusion. Studienbeginn: Herbst 2015. Anmeldeschluss: 31.08.2015. Departement Gesundheit Bitte leer lassen Anmeldedossier Studiengang MAS in Cardiovascular Perfusion Studienbeginn: Herbst 2015 Anmeldeschluss: 31.08.2015 Seite 1/8 Definitive Anmeldung Angaben zur Person Name Vorname Strasse

Mehr

Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu.

Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu. Betagten- und Pflegeheim Weiermatte Melchenweg 2, 6122 Menznau Telefon 041 494 99 99 Telefax 041 949 99 98 weiermatte@menznau.lu.ch 1. Gültigkeit Diese Regelung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner

Mehr

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Ohne Pauschalen für medizinische Nebenleistungen Gültig ab 1. Januar 2015 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst

Mehr

Registrierungsgesuch

Registrierungsgesuch Registrierungsgesuch für die ordentliche Mitgliedschaft oder für die Anerkennung in einer höheren Mitgliederkategorie beim VSAMT - Verband Schweizer Ayurveda-Mediziner und -Therapeuten Übersicht Registrierungsgesuch

Mehr

Basis. Schritt 1 Anmelden am Projess Testserver

Basis. Schritt 1 Anmelden am Projess Testserver Basis 2 Schritt 1 Anmelden am Projess Testserver 2 Schritt 2 Arbeitsstunden auf die bereits erfassten Projekte buchen 3 Schritt 3 Kostenaufwand auf die bereits erfassten Projekte buchen 4 Schritt 4 Gebuchte

Mehr

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg.

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. Ausführungsgesetz vom 9. Dezember 2010 Inkrafttreten:... zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008

Mehr

Bedienungsanleitung zum Abrechnungsund Präsenzerfassungs-Tool

Bedienungsanleitung zum Abrechnungsund Präsenzerfassungs-Tool Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für Volksschule Bedienungsanleitung zum Abrechnungsund Präsenzerfassungs-Tool Stand 13. Januar 2015 INHALT 1. Überblick 3 2. Erste Schritte mit dem Tool 4 2.1.

Mehr

Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp

Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp gültig ab 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Änderungen vorbehalten Inhaltsverzeichnis 1 Administration... 3 2 Geltung... 3 3 Gliederung... 3 3.1

Mehr

BAP 20.08.2014 Workshop Kostenrechnung. Teil 2: Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanz- und Leistungscontrolling

BAP 20.08.2014 Workshop Kostenrechnung. Teil 2: Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanz- und Leistungscontrolling REDI AG Treuhand - Freie Strasse 11-8501 Frauenfeld 052 725 09 30-052 725 09 31 - info@redi-treuhand.ch www.redi-treuhand.ch Ihre Referentin: Patricia Ruprecht BAP 20.08.2014 Workshop Kostenrechnung Dipl.

Mehr

Verbundlösungen für die Pflege und Betreuung im Altersbereich

Verbundlösungen für die Pflege und Betreuung im Altersbereich Manual Version 3.0 Wissenschaftliche Studie Verbundlösungen für die Pflege und Betreuung im Altersbereich Hotline: Tel. 058 934 68 88 Email: daniel.imhof@zhaw.ch Tel. 058 934 78 98 Email: sylvia.deboni@zhaw.ch

Mehr

Grundlagen für ein innovatives Wohnund Betreuungsangebot im Kanton Bern

Grundlagen für ein innovatives Wohnund Betreuungsangebot im Kanton Bern Wie und wo wohnen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen? Grundlagen für ein innovatives Wohnund Betreuungsangebot im Kanton Bern Pflegende Angehörige und ihre Familien: Die Suche nach innovativen Wohn-

Mehr

Berufsbildung für Heime und Institutionen. Ziele Struktur Probleme Aussichten. Monika Weder, Leiterin Geschäftsbereich Bildung CURAVIVA Schweiz

Berufsbildung für Heime und Institutionen. Ziele Struktur Probleme Aussichten. Monika Weder, Leiterin Geschäftsbereich Bildung CURAVIVA Schweiz Berufsbildung für Heime und Institutionen Ziele Struktur Probleme Aussichten Monika Weder, Leiterin Geschäftsbereich Bildung CURAVIVA Schweiz Organigramm Geschäftsbereich Bildung Leitung und Bildungspolitik

Mehr

Anleitung zur Arbeitszeittabelle

Anleitung zur Arbeitszeittabelle Universität Zürich Personal Schönberggasse 2 CH-8001 Zürich www.pa.uzh.ch Anleitung zur Arbeitszeittabelle A Allgemeines 1 Alle weissen und roten Felder sind Eingabefelder 2 Alle Zeitwerte in Stunden und

Mehr

CAS Management in der Gesundheitswirtschaft (Studierende aus der Schweiz)

CAS Management in der Gesundheitswirtschaft (Studierende aus der Schweiz) Bitte leer lassen Anmeldedossier Studiengang CAS Management in der Gesundheitswirtschaft (Studierende aus der Schweiz) Studienbeginn: Februar 2016 Seite 1/6 Definitive Anmeldung Angaben zur Person Name

Mehr

Taxordnung Alterszentrum Weihermatt

Taxordnung Alterszentrum Weihermatt Taxordnung Alterszentrum Weihermatt Anhang 2 vom 26. Dezember 2012 Nachgeführt bis 1. Januar 2015 1/5 Tarifliste (Taxtabelle) gültig ab 1. Januar 2013 1. GRUNDTAXEN Einzelzimmer Grundtaxe I Fr. 155.--

Mehr

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) 1. Öffnen Sie die Datei und speichern Sie sie unter einem für Sie gut wiedererkennbaren Namen ab, z.b. Lohn_Muster Petra 2016. Alternativ können

Mehr

Anmeldung Aufnahmeverfahren Sozialpädagogin/Sozialpädagoge HF

Anmeldung Aufnahmeverfahren Sozialpädagogin/Sozialpädagoge HF Anmeldung Aufnahmeverfahren Sozialpädagogin/Sozialpädagoge HF Der Rahmenlehrplan dipl. Sozialpädagogin HF / dipl. Sozialpädagoge HF vom 21. Dezember 2007 verlangt als eine der Zulassungsbedingungen mindestens

Mehr

Neuregelung der Pflegefinanzierung. Stand Januar 2011

Neuregelung der Pflegefinanzierung. Stand Januar 2011 Neuregelung der Pflegefinanzierung nach Kanton Stand Januar 2011 santésuisse nr. A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 Besteht ein Vertrag mit santésuisse und dem Heimverband? Für welche Dauer wurde der Vertrag abgeschlossen?

Mehr

Die Chancen der neuen Bildungssystematik Für Ihre Erfahrenen Mitarbeitenden. Damit Sie auch langfristig über genügend Fachpersonal verfügen!

Die Chancen der neuen Bildungssystematik Für Ihre Erfahrenen Mitarbeitenden. Damit Sie auch langfristig über genügend Fachpersonal verfügen! Die Chancen der neuen Bildungssystematik Für Ihre Erfahrenen Mitarbeitenden Damit Sie auch langfristig über genügend Fachpersonal verfügen! Wer Mitarbeitende fördert verbessert die Qualität der eigenen

Mehr

DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN. Generalsekretariat BENUTZERHANDBUCH. Online Schalter. Version 4.0

DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN. Generalsekretariat BENUTZERHANDBUCH. Online Schalter. Version 4.0 DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Generalsekretariat BENUTZERHANDBUCH Online Schalter Version 4.0 Inhaltsverzeichnis 1. Online Schalter Kanton Aargau... 3 1.1 Allgemein... 3 1.2 Unterstützte Browser...

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

T A X O R D N U N G 2 0 1 5

T A X O R D N U N G 2 0 1 5 T A X O R D N U N G 2 0 1 5 1. Administration ZSR: R 7017.3 Telefon: 041 455 35 35 Fax: 041 455 35 36 E-Mail: info@unterfeld.ch Website: www.unterfeld.ch 2. Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für die

Mehr

Anleitung Tool Berufsauftrag Version 1.3, ergänzt am 16. April 2015. 1 Tool öffnen, alle Makros aktivieren. Kanton St.Gallen Bildungsdepartement

Anleitung Tool Berufsauftrag Version 1.3, ergänzt am 16. April 2015. 1 Tool öffnen, alle Makros aktivieren. Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für Volksschule Anleitung Tool Berufsauftrag Version 1.3, ergänzt am 16. April 2015 Hinweis für Schulen, die Mac und Windows verwenden: - Tool fürs jeweilige Betriebssystem

Mehr

Lehrstellenverwaltung im Lehrstellennachweis (LENA Betriebe)

Lehrstellenverwaltung im Lehrstellennachweis (LENA Betriebe) DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Berufsbildung und Mittelschule BENUTZERHANDBUCH Lehrstellenverwaltung im Lehrstellennachweis (LENA Betriebe) Version.3 Inhaltsverzeichnis. Online Schalter

Mehr

Alters- & Pflegeheim St. Martin. 7408 Cazis. Taxordnung 2015

Alters- & Pflegeheim St. Martin. 7408 Cazis. Taxordnung 2015 Alters- & Pflegeheim St. Martin 7408 Cazis Taxordnung 2015 Alters- & Pflegeheim St. Martin Tel: 081 650 01 65 1/6 1. Grundsatz Die Kosten des Aufenthaltes setzen sich zusammen aus: der Pensionstaxe der

Mehr

Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung. Fachtagung Curaviva 10. Januar 2008

Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung. Fachtagung Curaviva 10. Januar 2008 Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung 10. Januar 2008 Inhalt Workshop 1. Informationen zu: NFA und Spitex NFA und Heimfinanzierung (Hauptteil) Neuordnung Pflegefinanzierung 2.

Mehr

Die Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege

Die Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege Die Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege Jubiläumsanlass 10 Jahre Spitex Bern Referat von Peter Marbet Leiter der Abteilung Politik und Kommunikation Mitglied der Direktion santésuisse

Mehr

Taxordnung 2014. Alters- und Pflegeheim. Inhalt. 1 Geltungsbereich... 2. 2 Abkürzungen und Definitionen... 2. 3 Grundtaxen / Hoteltaxen...

Taxordnung 2014. Alters- und Pflegeheim. Inhalt. 1 Geltungsbereich... 2. 2 Abkürzungen und Definitionen... 2. 3 Grundtaxen / Hoteltaxen... Taxordnung 2014 Alters- und Pflegeheim Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Abkürzungen und Definitionen... 2 3 Grundtaxen / Hoteltaxen... 2 4 Was ist in den Grundtaxen / Hoteltaxen inbegriffen... 2 5 Was ist

Mehr

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) AM, 30.12.2014: Die Anleitung wurde minimal angepasst. Die Daten, wie z.b. Beitragssätze sind von 2013. 1. Es gibt grundsätzlich zwei Versionen

Mehr

Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang)

Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang) Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang) Die Kosten fär den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Tagestaxe fär Hotellerie (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe fär Betreuung (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe

Mehr

GastroTime Version 1.3 und TOC GASTROTIME. Mit Schnittstelle zum Lohnprogramm

GastroTime Version 1.3 und TOC GASTROTIME. Mit Schnittstelle zum Lohnprogramm GastroTime Version 1.3 und TOC Die Softwarelösung für die rationelle Planung und Kontrolle der Arbeitszeit Mit Schnittstelle zum Lohnprogramm GastroSocial@net und neu mit benutzer freundlicherer Menüführung,

Mehr

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 logisplus AG Geschäftsleitung Stapfenstrasse 15 3098 Köniz Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: 2. Tarif Pflege für die 13 Stufen:

Mehr

Leitfaden zur Anlage einer Nachforderung. Nachforderung. 04.04.2013 Seite 1 von 11 RWE IT GmbH

Leitfaden zur Anlage einer Nachforderung. Nachforderung. 04.04.2013 Seite 1 von 11 RWE IT GmbH Leitfaden zur Anlage einer 04.04.2013 Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Aufruf des RWE smanagements...3 2 Eingabe der Benutzerdaten...4 3 Erfassen der...5 4 Neue...6 4.1 Allgemeine Daten...7 4.2 Beschreibung...7

Mehr

Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf

Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf Taxordnung ab 01.01.2016 Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf Angemessenheit Vollständigkeit Kostendeckung Kostentransparenz 1 Allgemeines Die Kosten für

Mehr

Wegleitung zur freiberuflichen Tätigkeit als Pflegefachfrau / Pflegefachmann nach KVG 1

Wegleitung zur freiberuflichen Tätigkeit als Pflegefachfrau / Pflegefachmann nach KVG 1 Freiberufliche Pflege Bern, April 2013 Wegleitung zur freiberuflichen Tätigkeit als Pflegefachfrau / Pflegefachmann nach KVG 1 Übersicht Freiberuflich tätige Pflegefachpersonen können aufgrund der vom

Mehr

Vorgehen für die Erteilung einer ZSR-Nummer an eine juristische Person 1

Vorgehen für die Erteilung einer ZSR-Nummer an eine juristische Person 1 Vorgehen für die Erteilung einer ZSR-Nummer an eine juristische Person 1 Die männliche Form gilt analog immer auch für die weibliche. 1. Grundvoraussetzung: SRK-Registrierung der angestellten Physiotherapeuten

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Umsetzung der Pflegefinanzierung im

Umsetzung der Pflegefinanzierung im Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton Bern 1 Ausgangslage 13. Juni 2008: Eidgenössisches Parlament beschliesst Bundesgesetz über Neuordnung Pflegefinanzierung (im Rahmen der Revision des KVG Art.

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich. Informationsveranstaltung Gemeinde Volketswil, Donnerstag 2.12.

Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich. Informationsveranstaltung Gemeinde Volketswil, Donnerstag 2.12. Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich Informationsveranstaltung Gemeinde Volketswil, Donnerstag 2.12.2010 Übersicht Zahlen und Trends in der Langzeitpflege Pflegefinanzierung auf

Mehr

Eine Online-Befragung durchführen Schritt für Schritt

Eine Online-Befragung durchführen Schritt für Schritt Anleitung für Schulleitende Eine Online-Befragung durchführen Schritt für Schritt 20. September 2010 IQES online Tellstrasse 18 8400 Winterthur Schweiz Telefon +41 52 202 41 25 info@iqesonline.net www.iqesonline.net

Mehr

Freiberufliche Arbeit

Freiberufliche Arbeit Antrag Berufshaftpflicht Versicherung Antrag Berufshaftpflicht Beitritt Tarifvertrag Diplom Antrag Berufshaftpflicht Beitritt Tarifvertrag Diplom Einverständniserklärung Arbeitgeber Handlungsfähigkeitszeugnis

Mehr

Spitex Obermarch Klienten Information 2016

Spitex Obermarch Klienten Information 2016 Spitex Obermarch Klienten Information 2016 Allgemein gültige Informationen zuhanden der Klientinnen und Klienten der Spitex-Organisationen mit Leistungsaufträgen der Gemeinden resp. des Kantons im Kanton

Mehr

Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz)

Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz) SRL Nr. 867 Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz) vom 13. September 2010* Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Direction de la sante et des affaires sociales FUR DIE TAGESSTATTEN OR B TAGTE PERSONEN

Direction de la sante et des affaires sociales FUR DIE TAGESSTATTEN OR B TAGTE PERSONEN Direction de la sante et des affaires sociales Direktion fur Gesundheit und Soziales FUR DIE TAGESSTATTEN OR B TAGTE PERSONEN Die Tagesstatten unterliegen den folgenden gesetzlichen Grundlagen: Bundesgesetz

Mehr

Tarifordnung Spitex. Ambulante Dienste. 1. Allgemeine Informationen

Tarifordnung Spitex. Ambulante Dienste. 1. Allgemeine Informationen RaJoVita Ambulante Dienste Tarifordnung Spitex Gültig ab 1. Januar 2014 (Stand 26. Juni 2014) 1. Allgemeine Informationen Spitex heisst Hilfe und Pflege zu Hause. Die Spitex verfügt über ein breites Leistungsangebot,

Mehr

Taxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis

Taxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis Taxordnung Alters- und Pflegeheim Hofwis Vom Gemeinderat erlassen am 8. Juli 2010. In Anwendung ab 1. OI

Mehr

Integra Stiftung für Behinderte ist auf Spenden angewiesen mit ABACUS-Software Förderungsgelder generieren

Integra Stiftung für Behinderte ist auf Spenden angewiesen mit ABACUS-Software Förderungsgelder generieren Aus der Praxis für die Praxis Branchenlösungen 43 Integra Stiftung für Behinderte ist auf Spenden angewiesen mit ABACUS-Software Förderungsgelder generieren Alljährlich verschickt die Stiftung für Behinderte

Mehr

. TYPO3-Plug-in u:cris

. TYPO3-Plug-in u:cris . TYPO3-Plug-in u:cris Zentraler Informatikdienst der Universität Wien Stand: Jänner 2014 TYPO3-Version 4.5 Dieses Handbuch ist eine Übersicht zum Einsatz des TYPO3-Plug-ins u:cris. Naturgemäß würde die

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 10.07.2013 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

Mehr

Handbuch HW Mitarbeiter

Handbuch HW Mitarbeiter Handbuch HW Mitarbeiter HW Mitarbeiter Anwenderhandbuch In den Stammdaten, HW, HW Mitarbeiter werden Informationen, die für weitere Abläufe im BIZS essentiell sind abgespeichert. Darunter befindet sich

Mehr

Pinus Lohnbuchhaltung

Pinus Lohnbuchhaltung Pinus Lohnbuchhaltung Anwendungsbereich Kost und Logis, Quellensteuer, Stundenlohn (Ergänzung zur Bedienungsanleitung Pinus Lohnbuchhaltung) Gültig ab Version 3.9, September 2009 Inhaltsverzeichnis 1.

Mehr

Fakten Prämien Kosten Begründungen GRUNDSÄTZE: SOLIDARITÄT UND EIGENVERANTWORTUNG

Fakten Prämien Kosten Begründungen GRUNDSÄTZE: SOLIDARITÄT UND EIGENVERANTWORTUNG Fakten Prämien Kosten Begründungen curafutura zeigt die wichtigsten Fakten und Mechanismen zum Thema Krankenversicherungsprämien auf; erklärt, wie die Krankenkassenprämie zustande kommt, welche gesetzlichen

Mehr

Tarifordnung 2016. gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz

Tarifordnung 2016. gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz Gotthardstrasse 120, 6438 Ibach Tarifordnung 2016 gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz (genehmigt

Mehr

Bedienungsanleitung für PolterPhones (Smartphones ohne Touchscreen) Inhaltsverzeichnis

Bedienungsanleitung für PolterPhones (Smartphones ohne Touchscreen) Inhaltsverzeichnis Bedienungsanleitung für PolterPhones (Smartphones ohne Touchscreen) Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 1.1 Einschalten... 2 1.2 Polter Programm starten... 2 1.3 Info Anzeige... 2 1.4 Haupt Fenster...

Mehr

LOHNPROGRAMM GASTROSOCIAL. Kurzanleitung

LOHNPROGRAMM GASTROSOCIAL. Kurzanleitung LOHNPROGRAMM GASTROSOCIAL Kurzanleitung INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeines Über diese Anleitung 2 Zugang & Anmeldung 2 Hinweise 2 Generelle Navigation & Vorgehensweise 2 Der einfache Weg zur Lohnverarbeitung

Mehr

Ab 01. Januar 2015 können wir Ihre über den Online-Schalter eingereichte Quellensteuerabrechnung direkt in das INES-System einlesen (analog ELM).

Ab 01. Januar 2015 können wir Ihre über den Online-Schalter eingereichte Quellensteuerabrechnung direkt in das INES-System einlesen (analog ELM). Steueramt des Kantons Solothurn Sondersteuern, Quellensteuer Webportal Quellensteuer Hier können Sie, unabhängig vom elektronischen Lohnmeldeverfahren ELM, die Abrechnung von quellensteuerpflichtigen Personen

Mehr

Departement Gesundheit und Soziales Gesundheitsdienste. Richtlinien zum Stellenplan. 1. Gesetzliche Grundlagen

Departement Gesundheit und Soziales Gesundheitsdienste. Richtlinien zum Stellenplan. 1. Gesetzliche Grundlagen Departement Gesundheit und Soziales Gesundheitsdienste Richtlinien zum Stellenplan 1. Gesetzliche Grundlagen 1 Abs. 4 Pflegeverordnung (PflV) Der Stellenplan muss in Bezug auf die Stellenprozente und die

Mehr

Schweizerische Kriminalprävention Prévention Suisse de la Criminalité

Schweizerische Kriminalprävention Prévention Suisse de la Criminalité Schweizerische Kriminalprävention Prévention Suisse de la Criminalité «Massnahmenplan Jugend und Gewalt 2008/2009» Projekt: Internet-Informations-Drehscheibe mit Auflistung und Kurzbeschrieb aller Präventionsprojekte

Mehr

Übersicht 23.06.2010. Pflegefinanzierung Umsetzung im Kanton Zürich. Informationsveranstaltung BFS Winterthur 23. Juni 2010

Übersicht 23.06.2010. Pflegefinanzierung Umsetzung im Kanton Zürich. Informationsveranstaltung BFS Winterthur 23. Juni 2010 Pflegefinanzierung Informationsveranstaltung BFS Winterthur 23. Juni 2010 Ziel und Zweck der Informationsveranstaltung Information über die gesetzlichen Grundlagen (Bund und kantonaler Entwurf Pflegegesetz)

Mehr

Reglement. über das. Beschäftigungsprogramm RIAP

Reglement. über das. Beschäftigungsprogramm RIAP Reglement über das Beschäftigungsprogramm RIAP vom 14. Dezember 2005 Vorbemerkung 1 I ALLGEMEINES 1 Art. 1 Trägerschaft 1 Art. 2 Ziele 1 Art. 3 Teilnehmerkreis 1 II ORGANISATION UND VERWALTUNG 2 Art. 5

Mehr

Inhalt der Grundtaxe

Inhalt der Grundtaxe Finanzierung eines Heimplatzes im Alterszentrum Dreilinden Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe (Hotelkosten) Inhalt der Grundtaxe Unterkunft Vollpension (inkl.

Mehr

Anwenderhandbuch zum UID-Register für die UID-Einheiten

Anwenderhandbuch zum UID-Register für die UID-Einheiten Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik Abteilung Register 00 Grundlagen und Übersichten Februar 2013 UID-Register Anwenderhandbuch zum UID-Register für die UID-Einheiten 1 Die

Mehr

Klicken Sie auf Extras / Serienbriefe mit Word. Im Fenster Serienbriefe können Sie nun auswählen, an wen Sie den Serienbrief schicken möchten.

Klicken Sie auf Extras / Serienbriefe mit Word. Im Fenster Serienbriefe können Sie nun auswählen, an wen Sie den Serienbrief schicken möchten. SOFTplus Merkblatt Microsoft Word Schnittstelle Im THERAPIEplus haben Sie die Möglichkeit, direkt aus dem Programm Microsoft Word zu starten, um dort Berichte zu erstellen und direkt im Patientendossier

Mehr

What s new / Swiss-Salär 4.0

What s new / Swiss-Salär 4.0 Swiss-Salär 4.0 Es freut uns sehr, dass unser Lohnprogramm alle Tests für das neue Swissdec-Zertifikat 4.0 bestanden hat. Somit können Sie die monatlichen Quellensteuermeldungen ab 01.01.2015 über das

Mehr

Inhalt Kennzahlen und Benchmarking. 1. Welcher Wunsch steht am Anfang? Unterschiedlichste Institutionen 08.04.2014

Inhalt Kennzahlen und Benchmarking. 1. Welcher Wunsch steht am Anfang? Unterschiedlichste Institutionen 08.04.2014 Inhalt Kennzahlen und Benchmarking Andi Meyer Verband Baselbieter Alters, Betreuungsund Pflegeeinrichtungen (BAP) Fichtenhagstr. 4, 4132 Muttenz 061 461 57 80, info@bap bl.ch, www.bap bl.ch 1. Welcher

Mehr

Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (2014)

Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (2014) Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (2014) (Bitte beachten Sie unbedingt die Erläuterungen ab S. 3 Sobald Sie einen Buchstaben auf der Rückseite erreicht haben, brauchen Sie

Mehr

Anleitung für den Export und Import von Bewertungslisten für Prüfer

Anleitung für den Export und Import von Bewertungslisten für Prüfer Anleitung für den Export und Import von Bewertungslisten für Prüfer aus dem PAUL Webportal Stand: Februar 2014 1 Liebe Lehrenden, das vorliegende Dokument soll Ihnen als eine Schritt für Schritt Anleitung

Mehr

Richtlinien vom 22.12.2014. Kantonale Statistik der sozialmedizinischen Zentren

Richtlinien vom 22.12.2014. Kantonale Statistik der sozialmedizinischen Zentren Richtlinien vom 22.12.2014 Kantonale Statistik der sozialmedizinischen Zentren 1. Rechtliche Grundlagen, Ziele und Organisation der Statistik 1.1 Rechtliche Grundlagen Kantonales Gesundheitsgesetz (GG)

Mehr

White Paper - LOHN Österreich Teilabrechnungen

White Paper - LOHN Österreich Teilabrechnungen White Paper - LOHN Österreich Teilabrechnungen Copyright 08/2015 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WinLine LOHN - Teilabrechnungen... 3 1.1. Einleitung... 3 1.2. Freigabe... 3 1.3. Erfassung... 3 1.3.1. Wie

Mehr

Inkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit

Inkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit Inkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit Arbeitsrecht - Merkblatt Autor Hansueli Schürer, kaps Stäfa zuständig Fachbereich Alter Ausgabedatum Oktober 2009 CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse 53 3000

Mehr

ANMELDEFORMULAR ZUSATZMODULE BEREICH GESUNDHEIT STUDIENJAHR 2016-2017

ANMELDEFORMULAR ZUSATZMODULE BEREICH GESUNDHEIT STUDIENJAHR 2016-2017 Modules complémentaires Santé Zusatzmodule Gesundheit ANMELDEFORMULAR ZUSATZMODULE BEREICH GESUNDHEIT STUDIENJAHR 2016-2017 Einsendeschluss: 31. März 2016, Poststempel verbindlich Foto Die Ausbildung Zusatzmodule

Mehr

1) Lizenzdaten eingeben

1) Lizenzdaten eingeben 1) Lizenzdaten eingeben Um das Zusatzmodul Schulgeld verwenden zu können, müssen Sie dieses in SibankPLUS zunächst freischalten. Die Eingabemaske für Ihre Schulgeld-Lizenzdaten können Sie im Hauptmenü

Mehr

Leitfaden für die online Deklaration

Leitfaden für die online Deklaration Leitfaden für die online Deklaration Auf unserer Homepage www.zpk.li bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit ihre Firmendaten und Mitarbeiterdaten einfach und immer aktuell zu pflegen. SCHRITT 1: ONLINE

Mehr

Spesenreglement. der. Fachkommission für die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie. des. Kantons Aargau

Spesenreglement. der. Fachkommission für die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie. des. Kantons Aargau Spesenreglement der Fachkommission für die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie des Kantons Aargau 2013 Gültig für folgende Berufe: Anlagen- und Apparatebauer Automatiker Automatikmonteure Elektroniker

Mehr

Aufnahmevereinbarungen WOHNHEIM KONTIKI

Aufnahmevereinbarungen WOHNHEIM KONTIKI 12-190 18.11.2008 1/5 en Allgemeiner Teil Zielsetzung des Heimes Das dient dem Ziel, körperlich, geistig oder mehrfachbehinderten erwachsenen Mitmenschen ein Zuhause anzubieten. Eine gemütliche und warme

Mehr