mit fi nanzieller Unterstützung der EU Mein Weg nach Dänemark Ein Leitfaden für Unternehmer

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2 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1. Übersicht über Gründungsverläufe 1.1. Existenzgründung in Dänemark Seite Filialgründung in Dänemark Seite Erbringung von Dienstleistungen in Dänemark Seite Export von Waren nach Dänemark Seite 10 Haftungsausschluss (Disclaimer) Die in diesem Leitfaden veröffentlichten Aussagen und Angaben basieren auf Informationen, die die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbh aus allgemein zugänglichen, nicht überprüfbaren Quellen, die sie für verlässlich erachtet, bezogen hat. Die einzelnen Informationen aus diesen Quellen konnten nur auf Plausibilität überprüft werden, eine Kontrolle der sachlichen Richtigkeit fand nicht statt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung übernimmt die WFG NF keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. 2. Themen 2.1. Gründung Feste Betriebsstätte bei Überschreitung von 12 Monaten Seite Gewerbeanmeldung in Dänemark Seite Kontoeröffnung in Dänemark Seite Rechtsformen in Dänemark Seite Genehmigungen Genehmigungsverfahren für Elektro-Installateure Seite Genehmigungsverfahren Physiotherapeut Seite Genehmigungsverfahren für Gas-, Wasser- und Heizungsinstallateure Seite Genehmigungsverfahren Lebensmittelhandel Seite Genehmigungsverfahren Restaurant Seite Steuern Tage Seite Punktabgaben Seite Übersicht über Steuerarten in Dänemark Seite Wann ist vom Lieferanten wo welche Umsatzsteuer zu entrichten Seite Umsatzsteuerliche Erfassung in Dänemark Seite Kundengewinnung Anzeigen in Dänemark schalten Seite Ausschreibungen in Dänemark Seite Recherche von Daten über Kunden und Konkurrenten in Dänemark Seite Preise im dänischen Handwerk Seite Dänisch: Sprache, Sprachunterricht, Übersetzer Seite Förderung Fördermöglichkeiten in Dänemark Seite Mitarbeiter Entsendung von Mitarbeitern Seite Arbeitgeberorganisation in Dänemark Seite Arbeitssicherheit bei Tätigkeit in Dänemark Seite Gewerkschaften in Dänemark Seite Buchhaltung Gehaltsausgaben und Nebenkosten Seite Musterrechnung Seite Linkübersicht 3.1. Linkliste der relevanten Behörden, Organisationen, Institutionen nach Themen Seite 33 Seite 2

3 1.1. Gründungsverlauf Existenzgründung in Dänemark 1.1. Existenzgründung in Dänemark Eine Existenzgründung in Dänemark will gut vorbereitet sein. Sie sollten sich der Unterschiede zu einer Geschäftstätigkeit in Deutschland bewusst sein. Dazu gehört unter anderem auch, dass Sie sprachlich in der Lage sind, in Dänemark tätig zu sein. Informieren Sie sich unten stehend zum beispielhaften Verlauf einer Existenzgründung in Dänemark. Dieser Leitfaden ersetzt in keinem Fall eine individuelle Beratung bei Fachexperten. Ist eine Existenzgründung in Dänemark für Sie der einzige Weg? Informieren Sie sich auch über Alternativen. Sie können beispielsweise auch von Deutschland aus Dienstleistungen in Dänemark erbringen. Informieren Sie sich über den für Sie optimalen Weg bei Ihrer Wirtschaftsförderung. Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit in Dänemark einer Genehmigung bedarf Einige Berufe und Gewerbe sind in Dänemark gesetzlich reguliert und erfordern eine besondere Ausbildung: z. B. Krankenschwestern und Physiotherapeuten Mitgliedschaft: z. B. Restaurants Genehmigung: z. B. Kneipen Zulassung: z. B. Elektroinstallateure und Gas-, Wasser- und Heizungsinstallateure Schritt 2: Wählen Sie eine Rechtsform Ihre Rechtsform hat Einfl uss auf Ihre Haftung und das notwendige Stammkapital sowie auf die Anforderungen an Ihre Buchhaltung. Die dänischen Rechtsformen ähneln den deutschen: Enkeltmandsvirksomhed = Selbständiger I/S (interessentskab) = GbR/BGB-Gesellschaft K/G (kommanditselskab) = KG ApS (anpartsselskab) = ähnlich GmbH A/S (aktieselskab) = AG Partnerskab = Partnerschaft A.M.B.A. = GmbH Eine genauere Übersicht über die dänischen Rechtsformen finden Sie unter Gründung und hier: Startguiden: Antworten: Schritt 3: Melden Sie Ihr Gewerbe an Ein Gewerbe muss in Dänemark immer angemeldet werden. Die zuständige Behörde ist die Erhvervs- og Selskabssyrelsen. Die Anmeldung ist kostenfrei. Als Selbständiger/Personengesellschaft füllen Sie zur Anmeldung das Formular Gewerbeanmeldung Personengesellschaft aus und senden es an die Erhvervs- og Selskabsstyrelsen. Als Kapitalgesellschaft füllen Sie zur Anmeldung Sie das Formular Gewerbeanmeldung Kapitalgesellschaft aus und senden es an die Erhvervs- og Selskabsstyrelsen. Die Anmeldung muss mindestens acht Tage vor Aufnahme der Tätigkeit geschehen. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die CVR-Nummer (die zentrale Unternehmensnummer) des Unternehmens, die Sie auf Rechnungen anzuführen haben. Die CVR-Nummer ist gleichzeitig Ihre Steuernummer. Auf werden Informationen über Ihr Unternehmen veröffentlicht. Ein dänischer Steuerberater kann Ihr Unternehmen innerhalb weniger Stunden anmelden, aber auch das Anmeldeverfahren über das Papierformular dauert nur kurze Zeit. Eine Übersicht über die Gewerbeanmeldung erhalten Sie auch unter dem Punkt Gründung. Informieren Sie sich auch immer bei der zuständigen Behörde (kompetent myndighed), ob Ihr Gewerbe erlaubnispflichtig ist: Aufl istung regulierter Berufe: Regulierung Lebensmittel: Regulierung Lebensmittel: Sicherheitsbehörde: Arzneimittelbehörde: Allgemeine Beratung zum Markteintritt in Dänemark: ensburg.ihk.de Formular zur Gewerbeanmeldung bei Personengesellschaften: Formular zur Gewerbanmeldung bei Kapitalgesellschaften: Handelsregister: Informationen zur Anmeldung: Stand: November 2007 Seite 3

4 1.1. Gründungsverlauf Existenzgründung in Dänemark Schritt 4: Beantragen Sie eine Steuernummer Eine Steuernummer beantragt automatisch, wer ein Gewerbe anmeldet. Die CVR-Nummer ist auch die Steuernummer, die Sie auf Rechnungen anzugeben haben. Schritt 5: Eröffnen Sie ein Konto und richten Sie ein NemKonto ein Um in Dänemark tätig zu werden ist es empfehlenswert, ein dänisches Geschäftskonto einzurichten. Beachten Sie: wenn Sie als Selbständiger (enkeltmandsvirksomhed) in Dänemark tätig werden, müssen Sie schon bei der Gewerbeanmeldung ein Konto angeben. Sollten Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten empfi ehlt es sich, auf Grund der hohen Gebühren für Auslandsüberweisungen eine Bank auszuwählen, die Grenzkonten anbietet. Eines Ihrer Konten wird automatisch als NemKonto eingerichtet. Ein NemKonto ist ein Konto, an das alle öffentlichen Behörden Gelder überweisen. Bei dem Kontakt zu Behörden müssen Sie also keine Kontonummer mehr angeben und bei Änderungen diese auch nicht mitteilen. Änderungen teilen Sie nur der Bank mit, die Ihr NemKonto entsprechend ändert. Weitere Informationen für die Einstellung von Mitarbeitern finden Sie auf folgenden Seiten: Mitarbeiter einstellen: Mitarbeiter registrieren: Arbeitssicherheit: ATP: Einstellung in Deutschland Ansässiger Wenn Sie Mitarbeiter in Ihrem dänischen Unternehmen einstellen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, müssen Ihre Mitarbeiter besondere Regelungen beachten. In jedem Fall erfordert dies eine individuelle Beratung beispielsweise beim Infocenter Grenze ( Kompetente Ansprechpartner Existenzgründung ist in Dänemark derzeit ein großes Thema. Nutzen Sie die Beratung öffentlicher und privater Anbieter. Die Wirtschaftsförderungen der einzelnen Kommunen sind gern unterstützend tätig. Schritt 6: Schließen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen ab Als Selbständiger und Unternehmer in Dänemark sind einige Versicherungen für Sie gesetzlich vorgeschrieben: Eigentum Firmengebäude: Gebäude- und Hausratversicherung Unterhaltung von Kfz: Haftpfl ichtversicherung für die Kfz Als Arbeitgeber: Versicherung gegen Berufskrankheiten (bei der Arbejdsmarkedets Erhvervssygdomssikring), Versicherung gegen Arbeitsschäden (gesundheitliche, materielle) Eine Übersicht über Anbieter von Versicherungen finden Sie hier: Es gibt weitere freiwillige Versicherungen (bspw. eine Haftpfl ichtversicherung), die Sie abschließen sollten. Lassen Sie sich diesbezüglich von einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften beraten. Schritt 7: Wenn Sie Mitarbeiter einstellen Mitarbeiter können gleich von Beginn an oder später eingestellt werden. Die Vorgehensweisen unterscheiden sich nur unwesentlich von einander: Bei der Registrierung werden verschiedene Formulare verwandt. Wenn Sie Mitarbeiter einstellen, gehen Sie wie folgt vor: Schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit Ihrem neuen Mitarbeiter. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Rechtsanwalt oder Ihrer Arbeitgeberorganisation beraten. Die Inhalte des jeweiligen Vertrags hängen davon ab, ob und welcher Gewerkschaft der Mitarbeiter angeschlossen ist. Registrieren Sie sich als Arbeitgeber. Als Arbeitgeber müssen Sie sich bei der Erhvervs- og Selskabsstyrelsen registrieren lassen. Bei der Gründung tun Sie dies direkt in der Gewerbeanmeldung (Formular Gewerbeanmeldung Personengesellschaft, Formular Gewerbeanmeldung Kapitalgesellschaft). Bei bestehendem Unternehmen tun Sie dies in einem Änderungsformular (Formular Ändeurngen Personengesellschaft, Formular Änderungen Kapitalgesellschaft). Registrieren Sie sich für A-Skat, ATP und AMB (Einkommensteuer und Lohnnebenkosten). Die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter muss spätestens acht Tage nach der Ausbezahlung des ersten Gehalts geschehen. Von der Steuerbehörde SKAT erhalten Sie ein Registrierungsdokument und weitere Informationen. Beachten Sie den dänischen arbejdsmiljølov (etwa Arbeitssicherheitsgesetz). Bei mehr als zehn Angestellten müssen Sie eine Sicherheitsgruppe einrichten, der ein Arbeitsleiter und ein Sicherheits repräsentant angehören. Sie können vom Arbejdstilsyn kontrolliert werden. Auf Anfrage von Danmarks Statistik sind Sie dazu verpfl ichtet, dem dänischen Statistischen Amt Informationen zur Verfügung zu stellen. Beachten Sie die Einhaltung des tarifl ichen Mindestlohns. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Arbeitgeberorganisation. Bedenken Sie bei Gehaltsverhandlungen die zu Deutschland unterschiedliche Abgaben- und Gehaltsstruktur. Seite 4 Stand: November 2007

5 1.2. Gründungsverlauf Filialgründung in Dänemark 1.2. Filialgründung in Dänemark Für deutsche Unternehmen, die in Dänemark verstärkte Präsenz zeigen möchten, ist die Gründung einer dänischen Filiale erwägenswert. Eine solche Filialgründung will gut vorbereitet sein. Sie sollten sich der Unterschiede zu einer Geschäftstätigkeit in Deutschland bewusst sein. Dazu gehört unter anderem auch, dass Sie sprachlich in der Lage sind, in Dänemark tätig zu sein. Informieren Sie sich unten stehend über die Anforderungen einer Filialgründung in Dänemark. Dieser Leitfaden ersetzt in keinem Fall eine individuelle Beratung bei Fachexperten. In diesem Leitfaden wird lediglich die Gründung einer Filiale von einer Aktiengesellschaft, GmbH oder Kommanditgesellschaft behandelt. Was ist eine Filiale: Eine Filiale kennzeichnet die räumliche Trennung von der Muttergesellschaft. Sie ist jedoch ein Teil der Gesellschaft und daher abhängig. Weiterhin werden keine eigenen Anteile/Aktien der Filiale ausgegeben und der Filialleiter muss zumindest Prokura haben. Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit in Dänemark einer Genehmigung bedarf Einige Berufe und Gewerbe sind in Dänemark gesetzlich reguliert und erfordern eine besondere Ausbildung: z. B. Krankenschwestern und Physiotherapeuten Mitgliedschaft: z. B. Restaurants Genehmigung: z. B. Kneipen Zulassung: z. B. Elektroinstallateure und Gas-, Wasser- und Heizungsinstallateure Schritt 2: Melden Sie Ihre Filiale an Eine Filiale muss in Dänemark immer angemeldet werden. Die zuständige Behörde ist die Erhvervs- og Selskabssyrelsen. Die Anmeldung ist kostenfrei. Filialen sind allerdings nicht anmeldepfl ichtig, wenn sie: eine reine Auftragsannahme- oder Vermittlungsstelle sind, bei der die Rechnungslegung vom Heimatland ausgeht; ausschließlich das Ziel haben, lediglich dänische Produkte durch einen Mittelsmann aufzukaufen; rein administrativer Natur sind, bspw. für den Zweck einer Marktuntersuchung. Als Filiale füllen Sie zur Anmeldung das Formular Gewerbeanmeldung Kapitalgesellschaft aus und senden es an die Erhvervs- og Selskabsstyrelsen. Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Anmeldung bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Informieren Sie sich auch immer bei der zuständigen Behörde (kompetent myndighed), ob Ihr Gewerbe erlaubnispflichtig ist: Aufl istung regulierter Berufe: Regulierung Lebensmittel: Sicherheitsbehörde: Arzneimittelbehörde: Zusätzlich zu den Angaben im Formular sind folgende Informationen einzureichen: Name und Privatadresse der Zeichnungsberechtigten der Hauptgesellschaft Name und Privatadresse des Filialleiters sowie seine zentrale Personennummer oder eine Kopie des Passes Grundlegende Informationen zur Hauptgesellschaft (Name, Adresse, Amtsgericht, Handelsregisternummer, Rechnungsjahr) Zeichnungsregeln für Hauptgesellschaft und Filiale Geschäftszweck von Hauptgesellschaft und Filiale Kapitalverhältnisse der Hauptgesellschaft Anforderungen an die Filiale: Geschäftszweck von Hauptgesellschaft und Filiale unterscheiden sich nicht Bei dem Namen ist zu verdeutlichen, dass es sich um eine Filiale handelt. Zu nennen sind außerdem der Name der Hauptgesellschaft sowie das Heimatland. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die CVR-Nummer des Unternehmens. Das ist die zentrale Unternehmensnummer, die Sie auf Rechnungen anzuführen haben. Die CVR-Nummer ist gleichzeitig Ihre Steuernummer. Auf werden Informationen über Ihr Unternehmen veröffentlicht. Formular zur Gewerbeanmeldung bei Kapitalgesellschaften: Handelsregister: Informationen zur Anmeldung: Informationen zu ausländischen Filialen: Stand: November 2007 Seite 5

6 1.2. Gründungsverlauf Filialgründung in Dänemark Achtung: Zu den Pfl ichten einer Filiale gehört, jährlich den Jahresrechnungsbericht der Hauptgesellschaft an die zuständige Behörde zu senden. Geschieht dies nicht fristgerecht, wird die Eintragung der Filiale gelöscht und eine weitere Geschäftstätigkeit ist rechtswidrig. Schritt 3: Beantragen Sie eine Steuernummer Eine Steuernummer beantragt automatisch wer ein Gewerbe anmeldet. Die CVR-Nummer ist auch die Steuernummer, die Sie auf Rechnungen anzugeben haben. Weitere Informationen für die Einstellung von Mitarbeitern finden Sie auf folgenden Seiten: Mitarbeiter einstellen: Mitarbeiter registrieren: Arbeitssicherheit: ATP: Schritt 4: Eröffnen Sie ein Konto und richten Sie ein NemKonto ein Um in Dänemark tätig zu werden ist es empfehlenswert, ein dänisches Geschäftskonto einzurichten. Beachten Sie: wenn Sie als Selbständiger (enkeltmandsvirksomhed) in Dänemark tätig werden, müssen Sie schon bei der Gewerbeanmeldung ein Konto angeben. Sollten Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten empfi ehlt es sich, auf Grund der hohen Gebühren für Auslandsüberweisungen eine Bank auszuwählen, die Grenzkonten anbietet. Eines Ihrer Konten wird automatisch als NemKonto eingerichtet. Ein NemKonto ist ein Konto, an das alle öffentlichen Behörden Gelder überweisen. Bei dem Kontakt zu Behörden müssen Sie also keine Kontonummer mehr angeben und bei Änderungen diese auch nicht mitteilen. Änderungen teilen Sie nur der Bank mit, die Ihr NemKonto entsprechend ändert. Schritt 5: Schließen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen ab Als Selbständiger und Unternehmer in Dänemark sind einige Versicherungen für Sie gesetzlich vorgeschrieben: Als Eigentümer des Firmengebäudes: Gebäude- und Hausratversicherung Unterhaltung von KfZ: Haftpfl ichtversicherung für die KfZ Als Arbeitgeber: Versicherung gegen Berufskrankheiten (bei der Arbejdsmarkedets Erhvervssygdomssikring), Versicherung gegen Arbeitsschäden (gesundheitliche, materielle) Eine Übersicht über Anbieter von Versicherung finden Sie hier: Es gibt weitere freiwillige Versicherungen (bspw. Haftpfl ichtversicherung), die Sie abschließen sollten. Lassen Sie sich diesbezüglich von einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften beraten. Schritt 6: Wenn Sie Mitarbeiter einstellen Mitarbeiter können gleich von Beginn an oder später eingestellt werden. Die Vorgehensweisen unterscheiden sich nur unwesentlich von einander: Bei der Registrierung werden verschiedene Formulare verwandt. Wenn Sie Mitarbeiter einstellen, gehen Sie wie folgt vor: Schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit Ihrem neuen Mitarbeiter. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Rechtsanwalt oder Ihrer Arbeitgeberorganisation beraten. Die Inhalte des jeweiligen Vertrags hängen davon ab, ob und welcher Gewerkschaft der Mitarbeiter angeschlossen ist. Als Arbeitgeber müssen Sie sich bei der Erhvervs- og Selskabsstyrelsen registrieren lassen. Bei der Gründung tun Sie dies direkt in der Gewerbeanmeldung (Formular Gewerbeanmeldung Personen gesellschaft oder Fomular Gewerbeanmeldung Kapitalgesellschaft). Bei bestehendem Unternehmen tun Sie dies in einem Änderungsformular (Formular Änderungen Personengesellschaft, Formular Änderungen Kapitalgesellschaft). Registrieren Sie sich für A-Skat, ATP und AMB (Einkommensteuer und Lohnnebenkosten). Die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter muss spätestens acht Tage nach der Ausbezahlung des ersten Gehalts geschehen. Von der Steuerbehörde SKAT erhalten Sie ein Registrierungsdokument und weitere Informationen. Seite 6 Stand: November 2007

7 1.2. Gründungsverlauf Filialgründung in Dänemark Beachten Sie den dänischen arbejdsmiljølov (etwa Arbeitssicherheitsgesetz ). Bei mehr als zehn Angestellten müssen Sie eine Sicherheitsgruppe einrichten, der ein Arbeitsleiter und ein Sicherheitsrepräsentant angehören. Sie können vom Arbejdstilsyn kontrolliert werden. Auf Anfrage von Danmarks Statistik sind Sie dazu verpfl ichtet, dem dänischen Statistischen Amt Informationen zur Verfügung zu stellen. Beachten Sie die Einhaltung des tarifl ichen Mindestlohns. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Arbeitgeberorganisation. Bedenken Sie bei Gehaltsverhandlungen die zu Deutschland unterschiedliche Abgaben- und Gehaltsstruktur. Entsendung Mitarbeiter können auch von der Hauptgesellschaft an die Filiale in Dänemark entsandt werden. Dabei vereinbaren Unternehmen und Entsandter, nach welchen arbeitsrechtlichen Gesetzen der Mitarbeiter behandelt wird. Grundsätzlich sind entsandte Mitarbeiter in Dänemark immer auch einigen dänischen Gesetzen unterworfen. Bei der Entsendung gilt folgendes: Mitarbeiter aus der EU15 benötigen keine Arbeitsgenehmigung und bei Aufenthalten unter drei Monaten auch keine Aufenthaltsgenehmigung. In der Regel sind Mitarbeiter dort sozialversichert, wo sie arbeiten. Beantragen Sie bei der Krankenkasse das Formular E101. Bei einer Tätigkeit unter 183 Tagen im Jahr versteuern entsandte Mitarbeiter ihr Einkommen weiterhin im Heimatland Sowohl entsendendes Unternehmen als auch entsandte Mitarbeiter sollten sich immer individuell beraten lassen. Dies können Sie beispielsweise beim Infocenter Grenze ( tun. Weitere Informationen zur Entsendung finden Sie auf folgenden Seiten: Grenzpendler: Entsendung: Neu in Dänemark: Steuern bei Entsendung: Formular Antrag E101: Kompetente Ansprechpartner Ziehen Sie bei einer Filialgründung im Ausland immer Experten zu Rate. Nutzen Sie das öffentliche und private Beratungsangebot verschiedener Anbieter. Wenden Sie sich beispielsweise an die Wirtschaftsförderung in Ihrer Region. Deren Kontaktadresse erhalten Sie bei uns. Bei der Ansiedlung ausländischer Unternehme ist Dänemark derzeit sehr aktiv. Die Wirtschaftsförderungen der einzelnen Kommunen sind gern unterstützend tätig. Stand: November 2007 Seite 7

8 1.3. Gründungsverlauf Erbringung von Dienstleistungen in Dänemark 1.3. Erbringung von Dienstleistungen in Dänemark Ein Markteintritt setzt nicht immer eine Unternehmensgründung voraus. Es ist durchaus üblich, dass Unternehmen mit Sitz in Deutschland auch Dienstleistungen in Dänemark erbringen. Dazu gehört unter anderem, dass Sie sprachlich in der Lage sind, in Dänemark tätig zu sein. Bei der Erbringung von Dienstleistungen in Dänemark sind einige Aspekte zu beachten, über die Sie sich untenstehend informieren können. Sie sollten sich der Unterschiede zu einer Geschäftstätigkeit in Deutschland bewusst sein. Dieser Leitfaden ersetzt in keinem Fall eine individuelle Beratung bei Fachexperten. Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit in Dänemark gesetzlich reguliert ist. Einige Berufe und Gewerbe sind in Dänemark gesetzlich reguliert und erfordern eine besondere Ausbildung: z. B. Krankenschwestern und Physiotherapeuten Mitgliedschaft: z. B. Restaurants Genehmigung: z. B. Kneipen Zulassung: z. B. Elektroinstallateure und Gas-, Wasser- und Heizungsinstallateure Informieren Sie sich auch immer bei der zuständigen Behörde (kompetent myndighed), ob Ihr Gewerbe erlaubnispflichtig ist: Aufl istung regulierter Berufe: Regulierung Lebensmittel: Sicherheitsbehörde: Arzneimittelbehörde: Eine Übersicht über viele regulierte Gewerbe fi nden Sie unter 2.1. Gründung und 2.2. Genehmigungen. Schritt 2: Prüfen Sie, ob Sie sich umsatzsteuerlich registrieren müssen und tun Sie dies ggf. Mit einigen Ausnahmen gilt, dass Ort der Leistungserbringung auch Ort der umsatzsteuerlichen Erfassung ist. Wenn Sie also eine Dienstleistung in Dänemark erbringen, ist diese dort in der Regel umsatzsteuerpfl ichtig. Die meisten Unternehmen müssen in Dänemark eine Umsatzsteuer-Identifi kationsummer (CVR- Nummer) beantragen. Im Vergleich zu Deutschland gibt es Waren und Dienstleistungen in Dänemark, die dort nicht umsatzsteuerpfl ichtig sind. Dies gilt beispielsweise für die Leistung von Dentallaboren. Hier können Sie kontrollieren, ob Ihre Dienstleistung umsatzsteuerlich erfasst werden muss: Registrieren Sie sich mindestens acht Tage vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Nach etwa 14 Tagen erhalten Sie von der Steuerbehörde Ihre dänische Umsatzsteuer-Identifi kationsnummer (CVR-Nummer) sowie den Bescheid über den Abrechnungszeitraum der Umsatzsteuer. Wer in Dänemark umsatzsteuerlich registriert ist, kann dort auch Vorsteuer geltend machen. Beachten Sie, dass Sie die Umsatzsteuerabrechnung auch dann fristgerecht einreichen, wenn Sie keine Umsätze in Dänemark getätigt haben, da Sie ansonsten mit einem Bußgeld belegt werden. Umsatzsteuerleitfaden: Umsatzsteuerliche Erfassung: Formular zur Erfassung: Schritt 3: Achten Sie darauf, korrekte Rechnungen auszustellen Wie in Deutschland gibt es auch in Dänemark Anforderungen an die Rechnungsstellung. Es ist insbesondere dann wichtig, korrekte Rechnungen auszustellen, wenn in der Rechnung auch Warenlieferungen (innergemeinschaftlicher Handel) enthalten sind, der Leistungsempfänger Vorsteuer geltend machen möchte. Achten Sie bei der Rechnungsstellung an Unternehmer immer darauf, die tatsächliche Existenz der CVR- Nummer zu überprüfen. Dies können Sie auf tun. Seite 8 Stand: November 2007

9 1.3. Gründungsverlauf Erbringung von Dienstleistungen in Dänemark Besonderheiten 183-Tage: Persönliches Einkommen ist in der Regel dort zu versteuern, wo es erzielt wird (beschränkte Steuerpfl icht). Wer sich mehr als 183 Tage im Jahr in Dänemark aufhält, wird dort unbeschränkt steuerpfl ichtig. Dies gilt für nichtselbständige Arbeit. 12-Monate: Bei Bauvorhaben errichtet eine feste Betriebsstätte übrigens auch rückwirkend wer mehr als 12 Monate an einer Baustelle gearbeitet hat. Dann werden Unternehmen und Mitarbeiter beschränkt steuerpfl ichtig in Dänemark. Entsendung: Entsenden Sie Mitarbeiter, müssen Sie darauf achten, dass dies gesetzkonform geschieht. Klären Sie, ob Ihre Mitarbeiter eine Arbeits- und/oder Aufenthaltsgenehmigung benötigen. Beantragen Sie bei der Krankenkasse das Formular E 101. Bei der Entsendung von Mitarbeitern sollten Sie und Ihr Mitarbeiter sich unbedingt beraten lassen. Entlohnung: Arbeitnehmer in Dänemark sind zu einem großen Teil gewerkschaftlich organisiert. Die Gewerkschaften üben daher großen Einfl uss aus. Wenn Sie länger in Dänemark oder auf einer großen Baustelle tätig sind, werden Sie wahrscheinlich von einer Gewerkschaft angesprochen und aufgefordert, einen Tarifvertrag abzuschließen. Sie haben dann drei Möglichkeiten: Sie verhandeln nicht mit der Gewerkschaft. Sollten die Gewerkschaften vermuten, dass Ihre Mitarbeiter zu geringeren als den branchenüblichen Mindestvereinbarungen beschäftigt sind, können sie evtl. das Unternehmen blockieren. Sie schließen einen individuellen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft ab. Sie treten einer Arbeitgeberorganisation bei und sind damit von dem Tarifvertrag dieser Organisation umfasst. Preise: Beachten Sie bei der Erbringung von Dienstleistungen in Dänemark die dänische Preisstruktur. Arbeitssicherheit: Die Arbeitssicherheit in Dänemark muss auch von Unternehmen eingehalten werden, die dort nur hin und wieder Dienstleistungen erbringen. Die zuständige Kontrollbehörde Arbejdstilsyn kann den Arbeitsort unangemeldet und angemeldet besuchen und kontrollieren. Sollte das Arbejdstilsyn Sicherheitsmängel feststellen, kann der Arbeitsort stillgelegt werden, bis die Mängel behoben sind. dänische Steuerbehörde: Doppelbesteuerungsabkommen: Doppelbesteuerungsabkommen: Entsendung: Grenzpendlerberatung: Grenzpendlerberatung: Baupreise: Arbeitssicherheit: Arbeitssicherheit: Formular Antrag auf E101: Kompetente Ansprechpartner Nutzen Sie bei Ihrem Markteintritt in Dänemark immer den Rat von Experten öffentlicher und privater Anbieter. Folgende öffentliche Akteure stehen Ihnen bei Ihrem Schritt nach Dänemark mit Rat und Tat zur Seite: Markteintrittsberatung (Dänemark) für Unternehmen: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbh Schloßstr Husum Tel.: Internet: Grenzpendlerberatung für Unternehmen und Beschäftigte: Infocenter Grenze-Grænse Lyren Padborg Tel.: Internet: Stand: November 2007 Seite 9

10 1.4. Gründungsverlauf Export von Waren nach Dänemark 1.4. Export von Waren nach Dänemark Ein Markteintritt setzt nicht immer eine Unternehmensgründung voraus. Es ist durchaus üblich, dass Unternehmen mit Sitz in Deutschland Waren nach Dänemark exportieren. Dies können Sie über verschiedene Wege tun, aber egal ob Sie Ihre Waren an einen Agenten, ein Handelshaus oder direkt an ein Unternehmen bzw. eine Privatperson (Fernverkauf) versenden, müssen Sie einige Aspekte beachten, die in diesem Leitfaden beleuchtet werden. Dieser Leitfaden ersetzt in keinem Fall eine individuelle Beratung bei Fachexperten. Schritt 1: Prüfen Sie, ob die Ware aus Deutschland ausgeführt werden darf Grundsätzlich ist die Ausfuhr von Waren aus Deutschland frei. Dennoch gibt es Ausnahmen, die in nationalem Recht EU-Recht oder zwischenstaatlichen Abkommen begründet sind. Diese regulieren die Ausfuhr von Waren. Informieren Sie sich diesbezüglich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, Kompetente Ansprechpartner Nutzen Sie vor dem Export Ihrer Waren immer den Rat von Experten öffentlicher und privater Anbieter. Insbesondere beim Export sollten Sie sich von kompetenten Steuerberatern und Anwälten beraten lassen. Außerdem steht Ihnen die Wirtschaftsförderung in Ihrer Region zur Seite. Steuerbehörde: Schritt 2: Prüfen Sie, ob die Ware nach Dänemark eingeführt werden darf und welchen Einschränkungen sie unterliegt Grundsätzlich ist die Einfuhr von Waren aus dem europäischen Ausland nach Dänemark erlaubt. Dennoch sind einige Waren bei der Einfuhr genehmigungspfl ichtig. Dazu gehören unter anderem Lebensmittel, Medizin und Chemikalien. Stellen Sie im Zweifel Kontakt mit der dänischen Steuerbehörde SKAT her und klären Sie ob die Einfuhr Ihrer Waren einer besonderen Genehmigung bedarf. Weiterhin sollten Sie klären, ob Ihre Waren anderen Einschränkungen unterliegen: Zoll: innerhalb der EU nicht existent Quotenregelung: innerhalb der EU nicht existent Punktabgaben: die Punktabgabe ist eine inländische Verbrauchssteuer in Dänemark und ist für einige Waren abzuführen. Dies geschieht in der Regel durch den Warenempfänger. In einigen Ausnahmen sind Sie als Lieferant registrierungspfl ichtig. Ob Ihre Waren unter diese Verbrauchssteuer fallen, sehen Sie bei der Steuerbehörde SKAT. Bedenken Sie eine eventuelle Punktabgabe bei Ihrer Preisgestaltung. Statistikpfl icht bei Warenexport: überprüfen Sie die USt-ID-Nummer des Käufers (einfache und qualifi - zierte Überprüfung erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis und ist auch online möglich: übersteigen die Warenlieferungen den Wert von im Jahr sind Sie verpfl ichtet, eine Meldung über internationalen Warenverkehr im Binnenmarkt an Intrastat zu senden ( Sie sind verpfl ichtet, über innergemeinschaftliche Lieferungen die Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern zu senden ( hier gilt: keine Warenbezüge melden, Meldung ist unabhängig von o. g. Meldegrenze zu versenden, Nullmeldung ist nicht notwendig Leitfaden Punktabgabe: Andere Behörden für Einfuhrbestimmungen: Schritt 3: Prüfen Sie, wann Sie in Dänemark umsatzsteuerpflichtig sind und führen Sie die Umsatzsteuer ab Wenn Sie Waren nach Dänemark exportieren, sind Sie unter Umständen in Dänemark umsatzsteuerpfl ichtig. Umsatzsteuerpfl icht bei Export von Waren (beachten Sie Ausnahmen): Lieferant D Lieferant DK USt. Satz/Steuerbehörde Kommentar Unternehmer Unternehmer 0% innergemeinschaftliche Lieferung, Erwerber wird steuerpfl ichtig Unternehmer Privatperson 7%/19% Deutschland Unternehmer Privatperson 25% Dänemark Eine detaillierte Übersicht erhalten Sie unter dem Punkt Steuern. Versand über Dritten, gilt nicht für eigene Auslieferung, Verkauf < DKK jährlich Ab dem Verkauf von über DKK jährlich verschiebt sich die Steuerpfl icht nach Dänemark Seite 10 Stand: November 2007

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