Nationale Biodiversitätsstrategie Chance und Herausforderung für Bund, Länder und Verbände

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1 Stand Nationale Biodiversitätsstrategie Chance und Herausforderung für Bund, Länder und Verbände Ausgangslage: Weltweit ist ein alarmierender Verlust biologischer Vielfalt zu verzeichnen. Neben ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Gründen gibt es auch ethische Gründe, diese Vielfalt zu schützen. Trotz ermutigender Erfolge im Naturschutz (wie etwa der Bestandserholung von Weißstorch, Uhu, Wanderfalke, Fischotter und Lachs sowie der Rückstufung einiger hochgefährdeter Arten der Roten Liste, beispielsweise mehrerer Fledermausarten) sind auch in Deutschland zahlreiche Arten und Lebensräume gefährdet. So gelten derzeit 27% aller Farn- und Blütenpflanzen, 36% der Tierarten und über 72% der Lebensräume in Deutschland als bedroht. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Insbesondere sind herauszustellen: Lebensraumzerschneidung, Flächenversiegelung, Eingriffe in den Wasserhaushalt, Stoffeintrag, Nutzungsänderungen und Freizeitverhalten. Auch der Klimawandel und die damit einhergehenden Veränderungen (z.b. bezüglich der Verteilung der Arten, der genetischen Ausstattung sowie der Struktur der Ökosysteme) verstärken die Gefährdung. Das macht eine Überprüfung und ggf. Anpassung von Naturschutzstrategien notwendig. Die Erhaltung der Biodiversität und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sind nur in einem gesamtgesellschaftlichen Prozess leistbar. Dies ist begründet in den vielfältigen Ursachen des Rückgangs der Biodiversität und der damit einhergehenden Notwendigkeit auf unterschiedlichen Ebenen Aktivitäten zu ergreifen, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Deshalb müssen bei der Umsetzung alle Akteure aus den unterschiedlichen Bereichen der Politik, der Verwaltung, der Wirtschaft und der Gesellschaft zielgerichtet zusammenwirken. Konvention über die biologische Vielfalt: Die Staatengemeinschaft der Welt hat erkannt, dass diese Aufgabe nur gemeinsam bewältigt werden kann und 1992 die Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) verabschiedet. Die Vertragsstaaten verpflichten sich darin zur Erhaltung der Biodiversität, zur nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile und zur ausgewogenen und gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile. Nationale Biodiversitätsstrategie: Mit der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt erfüllt Deutschland einen wesentlichen Teil der Verpflichtung, die es bei der Unterzeichnung der CBD eingegangen ist. Deutschland bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen der CBD. Der Bund formuliert in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt Visionen, Qualitäts- und Handlungsziele zu den national bedeutsamen biodiversitätsrelevanten Themen. Nach einer Identifizierung prioritärer Aktionsfelder werden die Handlungsziele durch Maßnahmen konkretisiert und den staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren (EU, Bund, Ländern, Kommunen und weiteren Akteuren, wie z.b. Verbänden, Wirtschaft, Eigentümern) zugeordnet, die der Realisierung jeweils am nächsten stehen. Für die Überprüfung der Zielerreichung wurde ein Indikatorenset entwickelt und ist eine regelmäßige Berichtspflicht vorgesehen.

2 Stand Bund, Länder und Verbände als Akteure gemeinsamer Anstrengungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt: Der Bund verpflichtet mit der nationalen Biodiversitätsstrategie alle Ressorts zu entsprechenden Handlungen. In Kapitel C enthält die Nationale Biodiversitätsstrategie darüber hinaus Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsziele, die sich auch an die übrigen staatlichen und gesellschaftlichen Akteure wenden. Mit der Einrichtung und dem zielgerichteten Management des mittlerweile vollständig gemeldeten Netzes Natura 2000 leisten die Länder ihren herausragenden Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Umsetzung der ersten beiden Ziele (Erhaltung der Biodiversität und deren nachhaltige Nutzung) der CBD. Diese Sichtweise wird auch von der EU- Kommission in ihrer Mitteilung zur Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt geteilt. Daneben dienen aber auch Artenhilfsmaßnahmen und programme sowie der Vollzug naturschutzrechtlicher Vorschriften (Eingriffsregelung, CITES) diesem Ziel. Einige Länder haben darüber hinaus im Hinblick auf die verfassungsmäßige Kompetenzverteilung bereits eigene, diese Aktivitäten berücksichtigende Konzepte zur Erhaltung der biologischen Vielfalt entwickelt. Diese Maßnahmen werden durch Programme des Vertragsnaturschutzes und andere Formen der Unterstützung ressourcenschonender Bewirtschaftungsweisen ergänzt und gestützt. Es muss auf allen Ebenen der Politik gelingen, den Erhalt der Biodiversität als Aufgabe in die anderen Bereiche zu integrieren. Auch die Verbände beteiligen sich mit vielfältigen Maßnahmen und Projekten an der Erhaltung der Biodiversität. Seit über 100 Jahren tragen sie durch das bürgerschaftliche Engagement der in ihnen organisierten Mitglieder in erheblichem Umfang dazu bei, die nationale und internationale Biodiversität zu sichern. Vor allem durch ehrenamtlich gestützte Arbeit sichern die Verbände aktiv wertvolle Lebensräume von Tieren und Pflanzen, beteiligen sich am Erhalt des Nationalen Naturerbes, dem Aufbau des Netzes Natura 2000 sowie der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und unterstützen durch ihre Arbeit maßgeblich die praktische Umsetzung von Natur- und Artenschutzrecht. Die Verbände tragen zudem durch ihre fachkompetente, aktive Mitwirkung in Planungsverfahren dazu bei, dass die Schäden an der biologischen Vielfalt abgemildert werden. Insbesondere Arten- und Biotopschutzprogramme, praktische Biotop- und Artenschutzmaßnahmen sowie die aktive Beteiligung in politischen und planerischen Prozessen, in der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit stärken den Erhalt der biologischen Vielfalt. Nicht nur bei der praktischen Umsetzung der o.a. Konzepte, sondern auch bei ihrer Verankerung in der Zivilgesellschaft und der Kommunikation der Handlungsnotwendigkeit sind die staatlichen Stellen auf die Unterstützung der Naturschutz- und ebenso der Nutzerverbände sowie deren engagierter Mitglieder angewiesen. Gerade bei derart komplexen Themen, wie der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Einrichtung von Natura 2000 auf etwa 14% der Fläche in Deutschland, sind vor dem Hintergrund knapper finanzieller und personeller Ressourcen eine enge, kooperative Zusammenarbeit und ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen aller Akteure von hoher Bedeutung. Die Erarbeitung und Umsetzung von Managementplänen einschließlich Monitoring für

3 Stand Natura 2000-Gebiete, so wie die dauerhafte Sicherung des Schutzniveaus sind dabei unverzichtbare Bausteine der gemeinsamen Arbeit. Für eine derartige Zusammenarbeit bieten sich neben Natura 2000 beispielsweise folgende, in der Nationalen Strategie aufgeführte Bereiche an: - Integration des Erhalts der biologischen Vielfalt als Querschnittsaufgabe in alle biodiversitätswirksamen Politikbereiche, insbesondere Förderung und Recht - Einrichtung und Umsetzung des Biotopverbunds, vor allem im Rahmen der Landschaftsplanung, - Sicherung aller Moorstandorte sowie Entwicklung und Renaturierung von Fliessgewässersystemen und Feuchtwäldern, - Schutz und Entwicklung wichtiger Lebensräume, insbesondere solcher, für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt (zum Beispiel Buchenwälder, Küstengewässer und Meere, speziell Wattenmeer) - Planung und Durchführung von Artenhilfsmaßnahmen, - Durchführung des Monitorings (z.b. Verwaltungsvereinbarung zum Vogelmonitoring, Datenlieferung und -aufbereitung als Grundlage für unterschiedliche Berichte), - Planung und Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen im Bereich Rohstoffabbau und Energieversorgung, - Planung und Durchführung des umweltschonenden Ressourceneinsatzes, zum Beispiel durch Reduzierung des Flächenverbrauchs und der Flächenzerschneidung (Siedlung und Verkehr) oder bei der Energieversorgung, - Planung und Entwicklung von Bergbaufolgelandschaften, - Entwicklung und Vermarktung regionaler Marken mit Integration naturschutzfachlicher Ziele, - Optimierung der Kooperation mit Schutzgebietsverwaltungen, - Wege zur Vermittlung von Naturerleben und wissen, von Verständnis der Bewahrung der Natur um ihrer selbst Willen, sowie über die ökologische und ökonomische Inwertsetzung der Natur (Umweltbildung, Naturtourismus und naturnahe Erholung), - Förderung der schulischen und außerschulischen Umweltbildung (Unterrichtsmaterialien, Schulgärten, Informationszentren, Natur- und Umweltführungen), - Öffentlichkeitsarbeit, die auf die Wertschätzung und Erhaltung der Biodiversität ausgerichtet ist Chance und Herausforderung: Die nationale Biodiversitätsstrategie und die entsprechenden Konzepte der Länder bieten die Chance, dass alle Beteiligten konkrete Ziele und Maßnahmen ergreifen, zu deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag leisten können. Aufgrund der begrenzten Ressourcen einerseits und der Fülle von Zielen andererseits ist eine Prioritätensetzung - die die Realisierungschancen und Kosten-Nutzen-Analysen bzw. Effizienzabschätzungen berücksichtigt - genauso notwendig, wie die frühzeitige Abstimmung, damit sich alle kooperativ an der Erhaltung der Biodiversität beteiligen können.

4 Stand Folgerungen: 1a. Der Bund erarbeitet für seinen Zuständigkeitsbereich ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und schafft bzw. nutzt die notwendigen Strukturen zur Zusammenarbeit mit den Ländern und gesellschaftlichen Akteuren. Er unterstützt aktiv die Umsetzung dieses Arbeitsprogramms. Im Rahmen seines Berichts wird der Bund auch anhand von Indikatoren den jeweils erreichten Erfolg bilanzieren. 1b. Die Länder sehen die Umsetzung des Konzeptes Natura 2000 als einen herausragenden Beitrag zur Erhaltung und damit zugleich zur Verringerung des Verlustes der biologischen Vielfalt an. Dies ist eine vordringliche Aufgabe im Naturschutz. Daneben nutzen sie zahlreiche andere Instrumente die diesem Ziel dienen, wie z.b. Artenhilfsmaßnahmen und programme sowie Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Naturnutzung und des gesellschaftlichen Bewusstseins. Die Auswahl weiterer Maßnahmen erfolgt länderspezifisch unter Beachtung der jeweiligen Gegebenheiten (z.b. vorhandene Instrumente, Personal- und Finanzausstattung, "Beteiligungskultur") und in dem Bewusstsein, an der Realisierung eines großen, nur gemeinsam erreichbaren Zieles mitzuwirken. Die Entwicklungen sind in angemessenen Zeiträumen zu bilanzieren. 1c. Der Bund und die Länder (LANA) halten es auf regionaler und lokaler Ebene für erforderlich, mit den Interessierten (einschließlich der Naturschutzverbände und unterschiedlichen Nutzergruppen) Maßnahmen zu konkretisieren und dann gemeinsam umzusetzen. Bereits stattfindende Aktivitäten sollten auf ihren Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität überprüft und zukünftige möglichst auch daran ausgerichtet werden. Die Zusammenarbeit mit den Verbänden und anderen engagierten Akteuren lässt eine effizientere Umsetzung erwarten. Das gilt beispielsweise für die Bereiche Biotopverbund, Natura 2000, Artenhilfsmaßnahmen, Planung und Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen, Monitoring und Öffentlichkeitsarbeit. Grundlage der Zusammenarbeit ist jeweils ein frühzeitiger, fachlich fundierter Austausch. 2. Die Verbände erarbeiten für das ehrenamtliche Engagement ebenfalls eigene Strategien und Programme, die die Planungen und Aktivitäten von Bund und Ländern integrieren und ergänzen. Bund und Länder unterstützen dies aufgrund der besonderen Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Verbände sehen unter anderem folgende Schwerpunkte zum Erhalt der biologischen Vielfalt: - Integration des Schutzes der biologischen Vielfalt als Querschnittsaufgabe in alle politischen Bereiche, parallel zum Klimaschutz, - Sicherung des bestehenden Schutzniveaus für Arten und Lebensräume und Verbesserung des Vollzugs bestehender rechtlicher Regelungen, - Entwicklung großer Schutzgebiete mit Gewährleistung des Prozessschutzes zur Wahrung aller, die Biodiversität maßgeblich bestimmender, inter- und intraspezifischer Prozesse und der Wechselbeziehungen aller Elemente eines Ökosystems, - Entwicklung und Erhalt eines zusammenhängenden Schutzgebietssystems, unter anderem aus Natura 2000 Kulisse, von Nationalparken, Biosphärenreservaten, Naturparken, Naturschutzgebieten, und Biotopverbundelementen sowie die Sicherung des Nationalen Naturerbes,

5 Stand Erhaltung eines möglichst breiten genetischen Pools im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel und die Resistenz gegen bestimmte Krankheiten (dies gilt unter anderem auch für den Erhaltung der Vielfalt an Nutztierrassen und Kulturpflanzen), - Orientierung der Rohstoff-, Energie- und Landnutzungen sowie der diesbezüglichen Planungen an den Erfordernissen der Nachhaltigkeit und des Schutzes der biologischen Vielfalt unter Einbindung aller betroffenen gesellschaftlichen Gruppen, - Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung zur biologischen Vielfalt und zur Erhöhung der Akzeptanz von Arten- und Naturschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, - Stärkung der Naturschutzverwaltungen, - Optimierung der Zusammenarbeit mit den Umweltverwaltungen sowie denen der Land- und Forstwirtschaft 3. LANA und Verbände sehen in der Umsetzung der in den jeweiligen Biodiversitätsstrategien sowie anderen einschlägigen Konzepten von Bund und Ländern dargestellten Ziele und Maßnahmen den Beitrag Deutschlands zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Sie streben vor allem in den auf Seite 3 genannten Bereichen eine kooperative Zusammenarbeit an. LANA und Verbände halten es darüber hinaus für notwendig, auf internationaler Ebene ein zwischenstaatliches Expertengremium unter dem Dach der Vereinten Nationen mit der Aufgabe "Erhaltung der Biodiversität" einzurichten. Dieses soll aufgrund neuester Erkenntnisse die Risiken der globalen Änderungen für den Erhalt der Biodiversität beurteilen, Vermeidungs- und Anpassungsstrategien zusammenzutragen und insbesondere Entscheidungsträger unabhängig beraten.

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